a. Epistemologisch-theoretisches Bedenken und empiriologisch-praktischer Vorbehalt: Die Abkehr der hochbürgerlichen Geschichtswissenschaft von der relativen Geschichte

So paradox, um nicht zu sagen: absurd, mutet in der Tat die obige Wendung an, dass, soll es nun nicht mit der zuvor schon monierten Rätselhaftigkeit in der Potenz und allgemeinen Mystifikation, die aus dieser Paradoxie notwendig konsequiert, sein Bewenden haben und soll eine irgend rationale Auflösung oder irgend zureichende Erklärung dieses für die professionalisiert historiographische Reflexion des 19. Jahrhunderts wider alles Erwarten charakteristischen Verhaltens und überraschenderweise typischen Vorgehens überhaupt nur möglich sein, gar nichts anderes übrig bleibt, als erst einmal und vor allem jene gedankenlos selbstverständlich gemachte Voraussetzung eines, komme was wolle, unerschütterlichen Festhaltens der professionellen Geschichtswissenschaft an der Kantischen Idee und Zielvorstellung einer gegenwartsorientiert interessenvermittelten und intentional bestimmten Geschichte als für den Anschein geradezu paradoxer Widersprüchlichkeit, den solch Vorgehen und Verhalten unmittelbar erweckt, offenkundig verantwortliche, idolatrisch schiere Imputation abzudanken und gegen die Suche nach einem, solchem Vorgehen und Verhalten nicht mit derart paradoxaler Vehemenz widerstreitenden, angemesseneren Leitbild und passenderen Motiv auszutauschen. Soll im Verhältnis von historischem Subjekt und geschichtswissenschaftlichem Verhalten oder von empirisch-relativistisch realisierender bürgerlicher Gegenwart und dokumentarisch-kritisch verifizierender Reflexion der bürgerlichen Gegenwart nicht in der Tat ebenso sehr die pure Paradoxie das letzte Wort sein, wie eine sich ausschließlich daran erbauende reine Mystifikation dies letzte Wort haben, so scheint, zur Kenntnis zu nehmen, an der Zeit, dass eben jene, für die Paradoxie im Verhältnis ohne Frage entscheidende, stillschweigend konservierte und blindlings reproduzierte Voraussetzung eines für die historiographische Reflexion der bürgerlichen Gegenwart auch in ihrer entwickelten Form unverbrüchlich charakteristischen Insistierens auf dem Kantischen Ideal einer interessierten Geschichte, nach allen Anzeichen des solchem Ideal im paradoxen Salto widerstreitenden wirklichen Verhaltens der Reflexion, mittlerweile unzutreffend ist. Und zwar unzutreffend nicht nur in der – zum einfach negativen Bescheid entschiedenen – generellen Bedeutung, dass, der als widerspruchsvolle Unzweckmäßigkeit systematisch sich demonstrierenden, prinzipiellen Tendenz dieses ihres Verhaltens zufolge, es der professionalisiert historiographischen Reflexion der entwickelten bürgerlichen Gegenwart evidentermaßen gar nicht und überhaupt nicht um eine im Sinne des Kantischen Ideals interessenvermittelte und intentional bestimmte Geschichte mehr zu tun sein kann, sondern ebenso sehr in dem – zur Positivität eines unendlichen Urteils präzisierten – speziellen Verstand, dass, worum auch immer es nunmehr stattdessen dieser professionalisiert historiographischen Reflexion zu tun sein mag, es sich, der in paradoxer Zweckwidrigkeit symptomatisch sich manifestierenden, immanenten Konsequenz dieses ihres Verhaltens gemäß, jedenfalls um eine – in striktester Opposition zum Kantischen Ideal und mit der Determiniertheit eines förmlichen Gegenideals zur "philosophischen Geschichte" Kants – eklatanterweise gar nicht mehr interessenvermittelte und überhaupt nicht mehr intentional bestimmte Geschichte handeln muss.

Erweist sich dergestalt aber bei Strafe einer andernfalls paradoxalen Verrätselung und unauflöslichen Mystifikation des ganzen Verhältnisses diese Paradigmatisierung des durch die disjecta membra der restbeständig früheren Empirie repräsentierten und reflektierten Imperfekts, die auf den oberflächlich ersten Blick noch als ein, wie sehr auch vom Kontext her überraschendes und in den Beweggründen undurchsichtiges, immerhin aber doch fraglos im Rahmen des Kantischen Ideals sich bewegendes und an den Leitfaden seiner Grundprojektion sich haltendes Vorgehen erscheinen und durchgehen möchte, tatsächlich vielmehr als ein mit der Grundprojektion der "philosophischen Geschichte" Kants schlechterdings unvereinbarer und die Rahmenbestimmung des Kantischen Ideals kurzerhand sprengender Vorgang, so drängt sich nun allerdings der theoretische Sinn und Gehalt und also, kurz, das gesuchte Motiv einer in praxi dieser Paradigmatisierung solcherart nachdrücklichen Distanzierung und Abwendung vom bis dato gültigen Ideal einer nach Kantischem Vorgehen interessierten Geschichte geradezu auf. Oder vielmehr ist es niemand sonst als die sich zur Wissenschaft professionalisierende historiographische Reflexion selbst, die das als der theoretische Inhalt gesuchte Motiv ihrer mit dem affimativen Gestus eines unendlichen Urteils entschiedenen Abkehr vom Geschichtsideal Kants, die die Paradigmatisierung ausgerechnet des der früheren Empirie im Restbestand entsprechenden Imperfekts und die daraus konsequierende Erhebung der restbeständigen Empirie als solcher zu einem kriteriellen Vergleichsinstrument und maßgebenden Bewahrheitungspotential demnach bedeutet, dem im Mindesten Wissbegierigen förmlich souffliert. In der Tat ist sie es höchstpersönlich, die jenen empiriologisch-praktischen Vorbehalt, den die restbeständig frühere Empirie kraft der Paradigmatisierung des durch sie repräsentierten und reflektierten Imperfekts darstellt, habituell in Verbindung bringt mit und als abhängig begreift von einem epistemologisch-theoretischen Bedenken, das sie von Anbeginn seiner, des Vorbehalts selber, eingestandenermaßen hegt und mit äußerster – der aufopferungsvollen Fürsorge, die sie jenem angedeihen lässt, durchaus vergleichbarer – Sorgfalt kultiviert und das mithin als von Anfang an permanente Begleiterscheinung des ersteren für die überraschende, geschichtswissenschaftlich-kritische Wendung, die sie aus dem Stand des relativistisch registrierten Triumphs der entwickelten bürgerlichen Gegenwart heraus beschreibt und ausführt, um keinen Deut weniger charakteristisch und typisch ist als er, der zuerst und bis jetzt ausschließlich zum Charakteristikum und zum typischen Merkmal ihrer erklärte Vorbehalt selbst.

Solange uns auf den phänomenologisch ersten Blick die frühere Empirie im Restbestand, auf die in geschichtswissenschaftlich-kritischer Absicht die professionelle Geschichtswissenschaft der entwickelten bürgerlichen Gegenwart überraschend zurückgreift, noch als aus dem strukturell gleichen Holz wie die der Gegenwart unterdes eigene und gemäße Erfahrung geschnitzt sich suggeriert und also auch der empiriologisch-praktische Vorbehalt, den kraft der Paradigmatisierung des ihr entsprechenden Imperfekts die restbeständig frühere Empirie konstituiert und darstellt, noch als von grundsätzlich gleicher Beschaffenheit und Textur erscheint wie eben die im empirischen Zueignungsmechanismus gegenwartsbezogen interessierte Geschichte, der gegenüber die historiographische Reflexion sich beeilt, ihn zur Geltung zu bringen, mag es, wenn auch beileibe nicht naheliegen, so doch aber notfalls angehen, dies epistemologisch-theoretische Bedenken, das gleichzeitig mit jenem empiriologisch-praktischen Vorbehalt die professionelle Geschichtswissenschaft fasst und hegt, als einen in ebenso äußerlicher Parallelität wie zufälliger Synchronizität zu der fixen Idee, der letzterer sich verdankt, produzierten, durchaus aparten Einfall außer Acht zu lassen und, wie einerseits in der parenthetisch fixierten Bestimmtheit eines unverbindlich melancholischen Gedankenspiels oder abstrakt spekulativen Reminiszierens zur Kenntnis zu nehmen, so andererseits aus der Wahrnehmung und Erörterung der durch jenen Vorbehalt im Allgemeinen definierten praktischen Attitüde und im Besonderen determinierten faktischen Aktivität der Gegenwart kurzerhand auszuklammern. In dem Maß indes, in dem uns bei ernüchtert genauerem Hinsehen die prima facie vermeintlich homologe Verfassung und analoge Zielsetzung der früheren Empirie im Restbestand als ein durch seine erkennbare Paradoxie und Absurdität sich selber Lügen strafender Schein einsichtig wird und, wie zum einen die restbeständig frühere Empirie als solche ihre eklatante Zweckwidrigkeit in Ansehung der im Sinne des Kantischen Ideals ihr prima vista unterstellten Grundorientierung hervortreten lässt, so denn zum anderen auch die Paradigmatisierung ausgerechnet des solch restbeständig früherer Empirie entsprechenden Imperfekts in der ihr tatsächlich zukommenden und nicht weniger funktionell entscheidenden als charakterologisch entschiedenen Bedeutung einer zielstrebig prinzipiellen Abkehr vom Kantischen Ideal sich manifestiert – in genau dem Maß muss wohl oder übel dies epistemologisch-theoretische Bedenken in seiner ganz im Gegenteil fundamentalen Relevanz für jenen empiriologisch-praktischen Vorbehalt und in seiner dementsprechend zentralen Signifikanz für die bei Strafe völliger Mystifizierung im Blick auf jenen Vorbehalt anzustrengende Motivsuche ins Auge springen und auf der ganzen Linie der als die reservatio realis hervorgekehrten empirischen Physiognomie jenes Vorbehalts sich enthüllen.

Und zwar ist – um also das, was mit ihrem um jenen empiriologisch-praktischen Vorbehalt arrangierten, geschichtswissenschaftlich-kritischen Verhalten die professionalisiert historiographische Reflexion der entwickelten bürgerlichen Gegenwart von Anfang an theoretisch assoziiert, erst einmal unmissverständlich überhaupt zu bezeichnen! – dies das Bedenken: es möchte nicht bloß, sondern müsse geradezu die in Verfolgung des Kantischen Ideals betriebene Herstellung einer auch und gerade in der Gestalt "empirisch abgefasster Historie" gegenwartsbezogen interessenvermittelten und intentional bestimmten Geschichte zu Lasten einer als das Objekt und Opfer solcher interessengemäßen Vermittlung und intentionengerechten Bestimmung je schon vorauszusetzenden Vergangenheit an und für sich oder Vergangenheit stricto sensu gehen. Das heißt nämlich, zu Lasten einer Vergangenheit, die die Reflexion aus dem Stand eben dieser ihrer epistemologisch-theoretischen Bedenklichkeit heraus geneigt und willens ist, als ein mit durchaus genuinen Bestrebungen und mit ganz und gar eigenen Regungen ausgestattetes, ebenso subjekthaft selbständiges wie substantiell strukturiertes, historisches Lebewesen und Fürsichsein anzunehmen und die als dergestalt autonomes Wesen sie allerdings nun auch gar nicht umhin kann, von jenem – ihre Verwandlung in interessierte Geschichte betreibenden – historiographischen Herstellungsverfahren Kantischer Prägung als von einem – ganz im Doppelsinn sekundärer Bearbeitung wirksamen – veritablen Heteronomisierungs- und Unterdrückungsprozess sei's potentia bedroht, sei's in actu betroffen sich vorzustellen.

Dabei scheint es in der Tat so zu sein, dass erst in der bürgerlichen Gegenwart als entwickelter das Bewusstsein von einer solchen, à fonds perdu des historiographischen Formulierungs- und Identifizierungsprozesses subsistierenden Vergangenheit an und für sich oder stricto sensu überhaupt sich ausbildet und dass also wirklich das Bedenken erregende Bewusstsein um keinen Deut älter ist als das durch es erregte Bedenken selbst. Während und solange die geschichtsphilosophische Reflexion der bürgerlichen Gegenwart alle zur Realisierung einer gegenwartsspezifisch konstitutionsgeschichtlichen Kontinuität mobil gemachten Kräfte darauf konzentrieren muss, einem mit der Übermacht eines aggregativ kompletten Gegensystems feudalgesellschaftlich-absolutistisch konkurrierenden Präsens das in die Länge und Breite der empirischen Evidenz ihm schier unbestreitbare Anrecht auf die Vergangenheit als auf ein durch seine besonderen Absichten und Bedürfnisse naturhaft selbstverständlich präokkupiertes und determiniertes Imperfekt nichtsdestoweniger zu bestreiten und jenseits jeder, dem konkurrierenden Präsens zupass, "empirisch abgefassten Historie" eine stattdessen den eigenen Interessen und Intentionen als erklärten "Vernunftszwecken" sich zu fügen und zugute zu schreiben disponierte "philosophische Geschichte" mit empirietranszendent-konstruktivistischer Vermessenheit in Vorschlag zu bringen und weniger ernstlich als probehalber zu propagieren, scheint sie von dieser, dem Charakter, den die Überführung in interessierte Geschichte verleiht, ebenso vollständig ebenbürtigen wie selbständig vorgeordneten, ausgemacht fürsichseienden Unmittelbarkeit und ausgeprägt natürlichen Eigenart der Vergangenheit noch schlechterdings keine Ahnung zu haben und jedenfalls nicht die geringste Notiz zu nehmen. Und wie denn der ganze Topos einer derart substantiell selbstverfassten und subjekthaft eigenbestimmten Vergangenheit unter den genannten Bedingungen gar nicht erst in ihr Blickfeld zu kommen scheint, so müssen naturgemäß auch und in toto die mit jenem Topos verknüpften Bedenken ihr herzlich ferne zu liegen und durchaus fremd zu sein scheinen. Sicher muss die geschichtsphilosophische Reflexion der frühbürgerlichen Gegenwart einerseits mit der als eigensinniges Verhalten schier unüberwindlichen Widerspenstigkeit und Indolenz rechnen, die respective der von ihr propagierten "philosophischen Geschichte" das durch den heterogenen Erfahrungszusammenhang eines konkurrierenden Präsens präokkupierte und determinierte Imperfekt der "empirisch abgefassten Historie" an den Tag legt. Aber ebenso sicher scheint sie andererseits auch auf die im selbstlosesten Verhältnis rein unerschöpfliche Fügsamkeit und Bereitwilligkeit bauen zu können, die prospective jener in Vorschlag gebrachten "philosophischen Geschichte" die frei und abstrakt von ihrer solcherart widersetzlich empirischen Abfassung vorgestellte Vergangenheit als solche unter Beweis zu stellen verspricht.

In keiner anderen Eigenschaft nämlich scheint für die Reflexion diese, als der Zankapfel und das Streitobjekt ihrer geschichtsphilosophischen Auseinandersetzung mit dem konkurrierenden Präsens zu extrapolierende und dingfest zu machende Vergangenheit als solche oder in abstracto relevant werden und überhaupt in Betracht kommen zu können als in der eines nach Maßgabe seines Mangels an Zurichtung und Bestimmtheit ebenso dringend wie wesentlich der Determination und Orientierung bedürftigen Materials und Rohstoffs zur Herstellung gegenwartsspezifisch vermittelter und – sei's nur erst im "philosophischen" Entwurf, sei's bereits in der "empirischen" Endfassung – "abgefasster" Historie. Dergestalt einzig und nur als von Natur aus der rohmateriale Stoff, aus dem das historische Perfekt interessierter Geschichte gemacht ist, in Frage kommend, kann die als solche und in abstracto vorgestellte Vergangenheit zwar, wie ja auch allen Ernstes der Fall, in eben die, zum unüberbrückbar schroffen und unversöhnlich starren Gegensatz ausgeführte oppositionelle Haltung verfallen, in die der ebenso präokkupierend übermächtige wie determinierend heterogene Einfluss des mit der frühbürgerlichen Gegenwart konkurrierenden absolutistischen Präsens sie rücksichtlich der der Gegenwart eigenen Interessen und Intentionen hineintreibt und in der sie, dem tatsächlichen Identifizierungsanspruch und Realisierungspathos der sie ereilenden Metamorphose gemäß, zur "empirisch abgefassten Historie" Kants spurlos und unrestaurierbar verschwindet. Unmöglich aber kann – jenseits dieser ihr ebenso unwiderstehlich wie heterogen induzierten Oppositionshaltung – sie als solche und in abstracto bereits eine Fasson hervorkehren, die geeignet wäre und dazu taugte, ihr Verhältnis zu den von der geschichtsphilosophischen Reflexion in der frühbürgerlichen Gegenwart an sie geknüpften Erwartungen und mit ihr verbundenen Absichten nachhaltig zu trüben und nämlich jenem à la Kant propagierten Vorhaben einer gegenwartsspezifisch interessenvermittelten und intentional bestimmten Geschichte ernstlich in die Quere zu kommen. Weder muss von Seiten dieser, rein nur als Rohmaterial und Stoff für die Fabrikation und Verfertigung sei's bloß erst "philosophisch" angelegter, sei's auch schon "empirisch abgefasster Historie" in Frage kommenden Vergangenheit als solcher und in abstracto die frühbürgerliche Gegenwart im Blick auf jenen Versuch einer historiographischen Durchsetzung ihrer spezifischen Interessen und Intentionen des geringsten Widerstands gewärtig sein oder der mindesten Quertreiberei sich versehen, noch kann überhaupt der frühbürgerlichen Gegenwart der leiseste Zweifel an nicht allein der Nützlichkeit oder Opportunität, sondern auch und vor allem der Tunlichkeit oder Legitimität der identifizierenden Vermittlung und bestimmten Objektivation aufstoßen, die dieser rohmaterialen Vergangenheit durch jene gegenwartsorientierte Geschichtsschreibung widerfährt und mit dem einfachen Anspruch einer Überführung des mannigfaltigen Stoffs ins organisierte Gebilde zuteil wird.

Mittlerweile aber ist ja der bürgerlichen Gegenwart gelungen, mit dem in der Totalität eines kompletten Gegensystems konkurrierenden Präsens der absolutistischen Restauration eben die Macht, die aus der Fülle eines prärogativ gesetzten Daseins heraus ihr die Vergangenheit effektiv vorenthält und damit alle ihre konstitutionsgeschichtlichen Identitätsfindungspläne, empirisch zumindest, durchkreuzt, in dem oben skizzierten Verstand einer Überwindung durch Umfunktionierung niederzuringen: und nämlich nicht nur überhaupt zu Boden zu werfen und zugrunde zu richten, sondern ebenso sehr und zugleich in den Humus und die Grundlage eines pro domo schierer Sichselbstgleichheit ihr zuarbeitenden neuen Erfahrungszusammenhangs umzuwandeln. Kaum indes ist ihr das geglückt, gewinnt – im quasi bedingten Reflex nicht zwar ihrer selbst in genere, umso gewisser aber ihrer inzwischen als arbeitsteilig besonderes Organ etablierten und professionalisierten geschichtswissenschaftlichen Reflexion in specie – die hiernach kraft empirischem Zueignungsautomatismus ihr unaufhaltsam erschlossene und mit traumwandlerischer Sicherheit auf die Schippe ihres zuvor als herakleischer Frondienst betriebenen Aneignungsgeschäfts gekehrte Vergangenheit plötzlich nun jenes Ansehen an sich gegebener unmittelbarer Bestimmtheit und für sich genommener konstitutioneller Eigenständigkeit, das sie entschieden aus der Charakterlosigkeit einer im reinen Füranderessein sich erschöpfenden und an und für sich ebenso unbedarften wie unscheinbaren stofflich-substantiellen Voraussetzung heraustreten und in der Tat himmelweit entfernt von eben dem Zustand rohmaterial blinder Empfänglichkeit und Disponibilität sich behaupten lässt, in dem sie mit dem Fug und Recht ihrer de facto durchgesetzten Befreiung vom präokkupierenden Joch und prägenden Einfluss aller dem konkurrierenden Präsens entspringenden heterogenen Determiniertheit vermutet werden könnte. Und kaum also steht – dank der Überwindung und Aufhebung jenes mit der Gegenwart um die Vergangenheit konkurrierenden, absolutistisch machtvollen Präsens – der entwickelten bürgerlichen Gegenwart der in die feste Burg einer ihr eigenen, interessierten Geschichte zu verwandelnde Baustoff der in abstracto aufgetanen und als solche freigelegten Vergangenheit unbestreitbar und uneingeschränkt zur Verfügung, gilt, was somit zu ihrer Disposition steht, wenn nicht ihr selbst, so jedenfalls doch der das Geschäft historischer Selbstreflexion ihr besorgenden professionellen Geschichtswissenschaft offenbar nun für alles andere als für Baustoff in der mit diesem Begriff gemeinhin verknüpften Bedeutung selbstloser Plastizität und hingebungsvoller Bildsamkeit. Was – der ebenso festen wie jähen, kurz: fixen Überzeugung dieser berufsmäßigen Geschichtswissenschaft zufolge – die Vergangenheit als solche und in abstracto, so wie sie aus dem Konkurs des durch die heterogenen Absichten und Bedürfnisse des absolutistischen Präsens präokkupierten und determinierten Imperfekts der "empirisch abgefassten Historie" Kants hervorgeht und der bürgerlichen Gegenwart zur formaliter freien Verfügung sich stellt, materialiter auszeichnet und, wie einerseits der amorphen Unscheinbarkeit einer willenlos organischen Voraussetzung der Historie beraubt, so andererseits der konturierten Erscheinung eines eigenwillig vorausgesetzten historischen Organismus überführt, sind jene genuinen Bestrebungen oder eigenen Regungen, die, zum Ausgleich gewissermaßen für ihren Verlust an imperfektivischer Determiniertheit durch die Absichten und Bedürfnisse des zugrunde gegangenen konkurrierenden Präsens, dieser geschichtswissenschaftliche Professionalismus sich unwiderstehlich gedrängt fühlt, der Vergangenheit als solcher zuzugestehen, und die nun in der Tat gar nicht verfehlen können, ihr die Bedeutung und Würde einer aus innerem Antrieb gebildeten und als der Grund ihres Daseins bestehenden substantiellen Konstitution und subjekthaften Autonomie zu verleihen. Jene genuinen Bestrebungen und ureigenen Regungen, die der geschichtswissenschaftliche Professionalismus der entwickelten bürgerlichen Gegenwart meint, der vom Eise ihrer imperfektivischen Präokkupation und Determiniertheit befreiten Vergangenheit, quasi als Ersatz für die mit solcher Determiniertheit ihr zugleich abhanden gekommene charakteristische Absichtlichkeit und definitive Bedürfnisstruktur, konzedieren und vielmehr partout unterstellen zu müssen, sind es demnach, die in dem Maß, wie sie als Indikator und Ausweis eines in ihnen sich manifestierenden, ebenso subjekthaft selbständigen wie substantiell strukturierten, historischen Lebewesens und Fürsichseins sich zu verstehen geben, im Bewusstsein der Gegenwart nolens volens an die Stelle des amorphen Gebildes der als rohmateriale Konkursmasse nicht sowohl aktivisch explizit vorgestellten, als vielmehr nur passivisch implizit präsupponierten Vergangenheit als solcher und in abstracto die in unmittelbarer Reflexion-in-sich ebenso prononcierte wie formvollendete Gestalt einer sua sponte organisierten und aus je schon eigenen Stücken hervorgebrachten Vergangenheit an und für sich oder stricto sensu treten lassen.