b. Die historische Wahrheit und ihr empirisches Fundament: Die Lösung des historiographischen Dilemmas

Das also ist das schier unlösbare Dilemma der professionalisiert historiographischen Reflexion der entwickelten bürgerlichen Gegenwart: dass sie im Namen einer gewissenhaften Reflexion, will heißen aus Gründen der zutiefst zweifelhaften Erfahrungsgrundlage der ihr im Zueignungsautomatismus sich aufdrängenden "empirisch abgefassten Historie" und um einer empirisch fundierten Geschichtsschreibung willen einer revolutionär anderen Erfahrung das Wort reden und Vorschub leisten müsste – einer Erfahrung, zu der sie indes unter dem Gesichtspunkt einer im weitesten Sinne gesicherten Profession, das heißt, mit Rücksicht gleichermaßen auf ihre ökonomische Abhängigkeit und ihre soziale Zugehörigkeit, sich schlechterdings nicht bekennen kann. Was tun in diesem Dilemma? Eben das tut die historiographische Reflexion, was sie in der oben geschilderten Weise als Quellenstudium, als Wissenschaft von der Geschichte, als Spezialistin für Fragen historischer Authentizität etabliert: Sie erhält den ihrem reflexiven Gewissen gemäßen Anspruch auf eine nicht-fiktive Historie aufrecht und erhebt die aus diesem Anspruch folgende Forderung nach einer dazu den Grund zu legen geeigneten, anderen Empirie – aber zugleich verwandelt sich ihr der Anspruch auf eine in specie nicht-fiktive Geschichte in den auf eine in genere unvermittelte Vergangenheit und gerät ihr die Forderung nach einer anderen Erfahrungsgrundlage, statt zu einem Plädoyer für die in spezifischer Differenz subsistierende Empirie, die der realabstraktive Erfahrungszusammenhang der bürgerlichen Gegenwart um den Preis der Erzeugung von bloßem historiographischem Schein reprimiert, vielmehr zur Reklamation einer von jenem realabstraktiven Erfahrungszusammenhang mitsamt den – sei's in bestimmter Negation, sei's im offenen Widerspruch – alternativen Erfahrungen, die er enthält, toto coelo verschiedenen Empirie.

Auf tritt die historiographische Reflexion als Wissenschaft von der historischen Wahrheit! Nicht etwa, dass die als professionelle Geschichtswissenschaft auftretende historiographische Reflexion das ihr aufgestoßene epistemologisch-theoretische Bedenken gegen eine per medium des realabstraktiven Erfahrungszusammenhangs der entwickelten bürgerlichen Gegenwart ,,empirisch abgefasste Historie" bedenkenlos genug wäre, aus professionellen Rücksichten zurückzustellen oder gar fallenzulassen. Sie baut es im Gegenteil aus und totalisiert es zu einem methodologisch-gnostischen Einwand gegen überhaupt jede, durch die Empirie der Gegenwart vermittelte und bestimmte Geschichte. Aber damit konvertiert sie es aus einem Instrument der Kritik ins Mittel einer Epoché. Nämlich einer Epoché, deren ebenso bestimmungsgemäße wie charakterspezifische Verfahrensweise es ist, die Kritik, die sie pro forma darstellt, pro materia ihres epochalen Auftretens dadurch selber zu hintertreiben und außer Kraft zu setzen, dass sie sie in pauschalisierender Umfänglichkeit auch und gerade gegen ihr eigenes fundamentum in re, ihren eigenen, sachimmanent guten Grund sich richten lässt. Was die sich professionalisierende historiographische Reflexion der entwickelten bürgerlichen Gegenwart einzig und allein befähigt, eine Geschichte, die vom historischen Perfekt der mittels des gegenwartskonformen Erfahrungszusammenhangs "abgefassten Historie" abweicht, ins Auge zu fassen, und was ihr überhaupt nur erlaubt, solche Geschichte diesem historischen Perfekt wie Sein dem Schein oder wie Wirklichkeit der Fiktion gegenübertreten zu lassen, ist ja eine im Schoße eben jenes gegenwartskonformen Erfahrungszusammenhangs als dessen förmlicher Selbstwiderspruch virulente alternative Erfahrung. Diese alternative Erfahrung ist es ja, die kraft ihrer auf dem Boden ökonomisch-substantieller Autonomie sich entfaltenden politisch-subjektiven Sichselbstgleichheit jenen gegenwartskonformen Erfahrungszusammenhang in dem – der äußersten Ungleichheit und Selbstentfremdung überführten – Charakter einer ebenso heteronomen wie abstraktiven Fassade bloßstellt. Und sie ja ist es, die damit, wie zum einen die durch jene realabstraktive Fassade vermittelte und bestimmte Historiographie in den Misskredit planer Scheinerzeugung und haltloser Romanschreiberei bringt, so denn zum anderen der historiographischen Reflexion den empirischen Grund für die Vorstellung eines demgegenüber wirklichen Perfekts oder fundierten Präteritums darbietet. Jenen empirischen Grund vermag indes die professionalisiert historiographische Reflexion aus beruflichen und identitätspraktischen Rücksichten ebenso wenig zu tolerieren, wie sie aus Gewissens- und reflexionslogischen Gründen diese Vorstellung sich zu eigen machen muss. Indem sie nun aber diese Vorstellung eines fundierten Präteritums zwar aufgreift und quasi zu ihrem persönlichen Anliegen macht, gleichzeitig aber kraft ihres zur Epoché totalisierten Bedenkens den diese Vorstellung überhaupt nur begründenden empirischen Grund in ihre Kritik an der aus eben jenem empirischen Grund als solche erkennbar gewordenen realabstraktiven Fassade des gegenwartskonformen Erfahrungszusammenhangs einbezieht und mit der letzteren unterschiedslos verwirft, provoziert die historiographische Reflexion den für den Modus ihres weiteren Bestehens, für ihr Dasein als professionelle Geschichtswissenschaft ausschlaggebenden ontologischen Missverstand einer Vergangenheit an und für sich. Das heißt, den Missverstand einer Vergangenheitsvorstellung, die in dem Maß, wie sie auf allen für ihren Inhalt und Gegenstand geltend zu machenden empirisch guten Grund sich genötigt sieht zu verzichten, diesen Inhalt kompensatorisch als in sich selber fundierten und an sich bereits wirklichen zu etablieren bestrebt ist und als deren Gegenstand demnach ein nach der Exekution und in Abwesenheit seines Körpers komplett sich behauptendes caput mortuum figuriert. Dies caput mortuum ist die historische Wahrheit.

Historische Wahrheit, so wie als ihr innerstes Anliegen und wesentliches Objekt die eben hierbei als Wissenschaft sich beweisende professionelle Geschichtswissenschaft sie begreift, ist der seiner Sache beraubte, von der Sache getrennte, und aber ersatzweise in die Hypostase einer per se sachlichen Bestimmtheit getriebene Affekt, ist das um sein Subjekt gebrachte und aber als eo ipso substantielles Verhältnis fortgedachte Prädikat, ist entkonkretisiert-verhärtetes Abstraktum oder entmaterialisiert-verdinglichtes Spektrum, ist historische Wirklichkeit als Gespenst. Historische Wahrheit vertritt gegenüber dem historiographischen Schein einer per medium jener realabstraktiven Fassade, als die der gegenwartskonforme Erfahrungszusammenhang sich herausstellt, "empirisch abgefassten Historie" die Interessen und Intentionen des als die "weltbürgerliche Vereinigung" hinter jener realabstraktiven Fassade sich präsentierenden wirklichen historischen Subjekts, aber sie vertritt sie nur ideell oder so, dass sie nicht in die Verlegenheit kommt, sie reell repräsentieren zu müssen. Als reelle fallen diese Interessen und Intentionen, zusammen mit dem sie verfechtenden und verfolgenden empirischen Subjekt, jener selbstzerstörerisch totalisierten Kritik, jener Epoché, zum Opfer, die gleichzeitig mit der repressiven Schale auch den sprengkräftigen Kern und zugleich mit der Charaktermaske auch die substantielle Wirklichkeit verwirft und also der widersprüchlichen Empirie des die bürgerliche Gegenwart eben dieser Widersprüchlichkeit wegen kompromittierenden Präsens als solcher und in apriorischer Egalität die Tauglichkeit bestreitet, den Vermittlungspunkt und das Bestimmungsmoment für ein als "empirisch abgefasste Historie" sichselbstgleich fundiertes historisches Perfekt zu bilden. Was unter diesen Umständen von ihnen bleibt, ist jenes ideelle Dasein, jenes verklärte Bestehen, das sie im Schoße einer als caput mortuum wirklicher Geschichte erigierten wahren Vergangenheit gewinnen. Als die genuinen Bestrebungen und ureigenen Regungen einer Vergangenheit an und für sich büßen sie die empirische Vermitteltheit und konkrete Bestimmtheit ein, durch die sie als die verbindlich prozessualen Faktoren ein und desselben, die Vergangenheit ebenso treuhänderisch repräsentierenden wie in ihr sich selbstmächtig reflektierenden historischen Subjekts erkennbar würden. Und sie erlangen stattdessen jene beispiellose Unmittelbarkeit und unvergleichliche Authentizität, durch die sie sich als die integrierenden Bestandteile und wesentlichen Merkmale einer die Vergangenheit ebenso fetischistisch isolierenden wie fix und fertig reproduzierenden historischen Wahrheit zu verstehen geben.

Und erst wenn der professionellen Geschichtswissenschaft dank solcher, gegen das empirische Präsens der bürgerlichen Gegenwart unterschiedslos und in toto gewendeten Epoché gelungen ist, den reflexionshalber unausweichlichen Affekt von der professionellerweise unerträglichen Sache, das heißt, die Vorstellung einer im Gegensatz zum historiographischen Schein existierenden wirklichen Geschichte von ihrem im Widerspruch zum abstraktiven Erfahrungszusammenhang der bürgerlichen Gegenwart subsistierenden empirisch guten Grund zu dissoziieren – erst dann fängt sie an, sich Gedanken über die durch dies gewalttätige Trennverfahren angerichteten ontologisch-historiologischen Verheerungen zu machen, und sinnt sie auf eine Kompensation für den dem Dissoziierten widerfahrenen und durch keine reaktionsbildnerisch hypostatische Selbstheilung wiedergutzumachenden Verlust. Das heißt, sie sucht für ihre dissoziierte Vorstellung einer à fonds perdu der historiographischen Scheinerzeugung verborgenen wirklichen Geschichte nun wieder ein empirisches Fundament, ein diese Vorstellung angemessen zu reflektieren und zu repräsentieren geeignetes Präsens, eine Empirie, in ihrer Begründungsfunktion derjenigen homolog, die sie als die in praesenti casu sei's kompromittierend latent, sei's manifest widersprüchlich vorhandene zuvor dieser Vorstellung durch Epoché, durch totalisierte Kritik am Modus einer gegenwartsbezogen empirischen Präsentation überhaupt ausgetrieben und eigenhändig verschlagen hat. Wohlgemerkt, um formale Homologie, nicht um reale Analogie ist es dabei zu tun! Denn dass das jetzt gesuchte empirische Fundament realiter etwas wesentlich anderes sein muss als die zuvor verworfene und der Epoché geopferte präsente Erfahrung, liegt auf der Hand. Schließlich hat ja die von der professionellen Geschichtswissenschaft professionellerweise durchgeführte historiologische Entmischungsaktion, ihr die Vorstellung einer wirklichen Geschichte vom empirisch guten Grund dieser Vorstellung dissoziierendes Trennverfahren, zu jenem wissenschaftlicherweise als die Wahrheit inthronisierten ontologischen Missverstand, jenem monströsen caput mortuum geführt, das seinen Mangel an empirischer Begründung durch idealische Hypostasierung, seine Körperlosigkeit durch die Selbstbehauptung als ein eigenständiges Corpus zu kompensieren bestrebt ist und das sich im Ergebnis dieser seiner kompensatorischen Anstrengungen zu der für die professionelle Geschichtswissenschaft maßgebenden Figur einer im Anundfürsichsein genuiner Bestrebungen und ureigener Regungen verhaltenen originalen Vergangenheit verdichtet. Und schließlich besteht ja das ontologisch Missverständige dieser von der professionellen Geschichtswissenschaft auf den Schild gehobenen Vergangenheit an und für sich eben darin, dass sie mit ihrem der Epoché geopferten empirisch guten Grund offenbar nicht zugleich auch alle, aus solchem Grunde grundlegend vermittelnden Interessen und richtungweisend bestimmenden Intentionen überhaupt verloren geben und pauschal sich verschlagen lassen muss, sondern vielmehr gehalten ist, jene vermittelnden Interessen und bestimmenden Intentionen in der idealisch entspezifizierten Form genuiner Bestrebungen oder verklärt stereotypisierten Manier ureigener Regungen sich einzuverleiben und anzuverwandeln und damit denn aber eben die hypostatisch unmittelbare Selbstvermittlungshaltung oder kompensatorisch spontane Selbstbestimmungsattitüde anzunehmen, die ihr die quasi-empirisch gespenstische Wirklichkeit eines historischen Anundfürsichseins, einer wahren Geschichte, eines wirklich Gewesenen verleiht. Wie könnte unter diesen Umständen das jetzt gesuchte empirische Fundament dem zuvor verworfenen der Funktion nach vergleichbar, geschweige denn realiter gleich sein?

Zwar bedeutet die Suche der professionellen Geschichtswissenschaft nach einem empirisch guten Grund für die von ihr geltend gemachte Vergangenheit an und für sich pro forma oder als solche eine Anerkennung der ontologisch-historiologisch evidenten Tatsache, dass die Vergangenheit, wie zum einen nur in der apriorischen Machart und transzendentalen Verfassung einer – egal ob affirmativen, ob restriktiven – Funktion der Gegenwart vorstellbar und überhaupt möglich, so denn zum anderen auch nur im Modus einer durch die präsente Erfahrung vermittelten und bestimmten Geschichte erkennbar und – gleichgültig ob im Sinne eines historischen Perfekts oder einer imperfekten Historie – wirklich ist. Aber zugleich bedeutet der Umstand, dass es eine Vergangenheit an und für sich ist, für die die professionelle Geschichtswissenschaft solch unabdingbar empirisches Fundament aufzuspüren bestrebt ist, eine materiale Entwertung der formalen Anerkennung und eine reelle Vereitelung der nominellen Suche insofern, als damit qua Anundfürsichsein eben das schon aus eigenen Stücken vorhanden sein soll, was der gesuchte Grund allererst zu realisieren gedacht ist, und de facto also das bereits unmittelbar vorausgesetzt wird, was als de jure vermitteltes Resultat in Erfahrung bringen zu wollen, die professionelle Geschichtswissenschaft zugleich vorgibt. Angesichts jenes Anundfürsichseins, auf Grund dessen die Vergangenheit eben die nach Interesse und Intention wirkliche Geschichte je schon kraft eigener Disposition fix und fertig zu sein behauptet, die sie doch erst vermittels der Erfahrung der Gegenwart zu guter Letzt zu werden bestimmt ist, kann das gesuchte empirische Fundament gar nicht verfehlen, aus einem virtuellen Konstitutionsorgan zu einem existentiellen Reproduktionsmedium zu degenerieren, beziehungsweise sich aus einer zeugungskräftigen Produktionsstätte auf eine zeugnisbeflissene camera obscura zu reduzieren.

Als eben diese beflissene camera obscura, dies selbstlos reine Reproduktionsmedium, hat sich die von der professionellen Geschichtswissenschaft als "Quellenmaterial" eingeführte und ins Zentrum gleichermaßen ihrer historiokritisch-purgatorischen und ihrer historiographisch-dogmatischen Aktivitäten gerückte frühere Empirie im Restbestand gezeigt. Aus der Totalität der als präsente Empirie vorliegenden Evidenz sortiert die professionelle Geschichtswissenschaft mit der restbeständig früheren Empirie eine bestimmte Klasse von aus "Erz und Marmor" oder "Pergament und Papier"71 bestehenden Gegenständen aus, um sie zu Kronzeugen jener Vergangenheit an und für sich, zu deren existentiell-maßgebenden Vertretern und kriteriell-grundlegenden Repräsentanten zu erklären. Als sei's mit der kritischen Überprüfung historiographischen Scheins befasste Dokumente und Zeugnisse, sei's mit der dogmatischen Nachschöpfung wirklicher Geschichte betraute Monumente und Denkmäler gewinnen im Kontext der professionellen Geschichtswissenschaft die Überreste und Bruchstücke, aus denen solch restbeständig frühere Empirie sich zusammensetzt, in der Tat die Bedeutung einer mit Rücksicht auf die Vergangenheit absolut privilegierten Quelle und generalbevollmächtigten Urkunde. Historiologisch nüchtern, und das heißt, sub specie einer Vergangenheit betrachtet, die sich als – egal ob gattungsgeschichtlich affirmativ integrierte oder naturprozessual restriktiv dissoziierte – Funktion der sich zu sich selber verhaltenden Gegenwart begreifen lässt, ergibt diese Privilegierung und Bevollmächtigung einer qua frühere Empirie im Restbestand besonderen Klasse von Gegenständen keinen Sinn. Aus der Perspektive eines Geschichtsbegriffs, dem, wie einerseits die Gegenwart als zugleich das tragende Subjekt und das verbindliche Resultat einer historischen Entwicklung, so andererseits die Vergangenheit als ineins das differierende Objekt und das inhärierende Prädikat des auf eben diese historische Entwicklung als nolens volens die seine reflektierenden Subjekts der Gegenwart zugänglich ist – aus der Perspektive eines solchen, historiologisch unprätentiösen Geschichtsbegriffs kann für die repräsentative Erkenntnis und das reflexive Verständnis zum Beispiel der mittelalterlichen Vergangenheit eine Burgruine nicht mehr Relevanz als eine neuzeitliche Maschinenfabrik, der Sachsenspiegel nicht mehr Evidenz als das bürgerliche Gesetzbuch und die spätere zeitpolitisch-journalistische Interpretation eines historischen Ereignisses nicht geringere Bedeutung als die dem Ereignis zeitgleiche handschriftliche Chronik beanspruchen. Offensichtlich nicht weniger als die Ruine, der Sachsenspiegel und die Chronik sind auch die Fabrik, das bürgerliche Gesetzbuch und die zeitpolitische Interpretation Bestandteil jenes umfassenden Erfahrungszusammenhangs, als der sich im Resultat ihres Werdens die Gegenwart mit dem mehr oder weniger gegründeten, mehr oder weniger durchgesetzten Anspruch auf empirische Sichselbstgleichheit präsentiert, und damit denn aber auch Moment des nicht minder umfänglichen Gedächtnisses, das kraft dieses seines resultativen Charakters jener Erfahrungszusammenhang mit Rücksicht auf das uno actu seiner präsentativen Funktion an ihm erscheinende Werden der Gegenwart nicht etwa bloß partiell zur Verfügung, sondern vielmehr zur Gänze selber darstellt. Und nicht weniger als die ersteren sind deshalb auch die letzteren berufen, als Mittel der Erkenntnis und Hilfen des Verständnisses in einem Verfahren zu fungieren, dessen Ziel die repräsentative Rekonstruktion und reflexive Realisierung eben dieses – zwischen Scheitern und Erfüllung changierenden – historischen Werdens, eben dieser – im Wechselspiel von Ruin und Fortschritt sich vollziehenden – empirischen Entwicklung der Gegenwart, kurz: die Erkenntnis und das Verständnis der Vergangenheit, ist.

Zwar kommt im Rahmen dieses, durch den gegenwärtigen Erfahrungszusammenhang gebildeten, natürlichen Gedächtnisses der Ruine, dem Sachsenspiegel oder der Chronik im Verhältnis zur Fabrik, zum bürgerlichen Gesetzbuch oder zur zeitpolitischen Interpretation die Bedeutung eines im Blick auf jene empirische Entwicklung besonderen Anschauungsmaterials beziehungsweise einer mit Rücksicht auf jenes historische Werden unentbehrlichen Gedächtnisstütze insofern zu, als das, was die letzteren nurmehr als aufgehobene Implikation, als integrierendes Moment der sie bestimmenden, gegenwartsspezifisch präsentativen Funktionalität enthalten und vorstellen, die ersteren vielmehr in der analytisch sezierten, anatomisch präparierten und mikroskopisch vergrößerten Gestalt eines nach Maßgabe seiner relativen Obsoletheit und Isoliertheit im gegenwartsspezifischen Erfahrungszusammenhang in seiner präsentativen Funktion suspendierten, expliziten Memento und exklusiven Andenkens herauskehren und zur Schau stellen. Indem sie die ungleichzeitigen empirischen Elemente und verschiedenartigen historischen Bestimmtheiten, aus denen sie sich im Resultat ihres Entstehungsprozesses zusammensetzen, nur noch in der zu präsentativer Gleichzeitigkeit aufgehobenen und integrierten Form der gegenwartsspezifischen Gesamtfunktion, die sie im Resultat ihres Entstehungsprozesses ausüben, präsent zu haben vermögen, verstehen die Maschinenfabrik, das bürgerliche Gesetzbuch oder die zeitpolitische Interpretation sich der Vergangenheit, die sie mittels jener ungleichzeitigen Elemente und verschiedenartigen Bestimmtheiten intus haben, auch nurmehr in sozusagen begrifflicher Form und nämlich per modum eben der präsentativ synthetischen Einheit, in der sie Bestand haben, zuzuwenden. Die Burgruine, der Sachsenspiegel oder die handschriftliche Chronik hingegen sind jene ungleichzeitigen empirischen Elemente und verschiedenartigen historischen Bestimmtheiten selbst – stehengelassen in der dem Prozess gegenwartsspezifisch präsentativer Funktionalisierung ein für allemal entrissenen überlebensgroßen Besonderung einer nicht-integrierten Momentaufnahme und zu der aller synthetischen Einheit trotzenden monolithischen Existenz eins unaufgehobenen Musterexemplars erstarrt – eben deshalb aber auch, wie man will, imstande oder dazu verurteilt, der Vergangenheit nicht bloß in der begrifflichen Form einer funktionsimmanent spezifischen Differenzierung Rechnung zu tragen und kursorisch eingedenk zu sein, sondern vielmehr in der anschaulichen Gestalt eines organumfassend differentiellen Funktionierens zur Verfügung zu stehen und sich mit Haut und Haar zu verschreiben. Aber weder kann bloß mit Rücksicht auf die hinlängliche Kenntnis und das zureichende Gedächtnis der Vergangenheit diese ihre entmischte Leibhaftigkeit und abstrakte Anschaulichkeit der Ruine, dem Sachsenspiegel und der Chronik im Verhältnis zur Fabrik, zum bürgerlichen Gesetzbuch und zur zeitpolitischen Interpretation einen qualitativ und de jure entscheidenden Vorteil verschaffen, noch vermag sie ihnen vollends im Blick auf die repräsentative Erkenntnis und das reflexive Verständnis der Vergangenheit das sei's in der Sache, sei's in der Methode mindeste Privileg zu sichern.

In Bezug auf die unmittelbare Kenntnis und das natürliche Gedächtnis der Vergangenheit bleibt der Unterschied zwischen den ersteren und den letzteren der zwischen einem als eigene Empirie sich präsentierenden trophäischen Andenken oder anschaulichen Memento einerseits und einem der präsentativen Empirie der Gegenwart eigentümlichen spezifischen Kennzeichen oder begrifflichen Merkmal andererseits. Auch wenn dem trophäischen Andenken oder Memento eine in Anbetracht der sukzessiven Anordnung und chronologischen Ausbreitung der Vergangenheit de facto unentbehrliche Demonstrations- und Zeigefunktion, die Funktion unentbehrlicher Gedächtnishilfen und Eselsbrücken, zufallen mag – de jure vom spezifischen Kennzeichen und Merkmal unterschieden ist es dadurch doch allemal bloß nach dem Grade analytischer Besonderung respektive synthetischer Verdichtung oder nach dem Ausmaß anschaulicher Darbietung und Abstraktion respektive begrifflicher Aufhebung und Konkretion. Vollends aber mit Rücksicht auf die repräsentative Erkenntnis und das reflexive Verständnis der Vergangenheit kann der Ruine, dem Sachsenspiegel und der Chronik ihre entmischte Leibesfülle und abstrakte Gestalthaftigkeit nicht den mindesten Vorteil verschaffen und im Gegenteil höchstens und nur zum gravierenden Nachteil ausschlagen. In der Tat nämlich ist ihre größere Anschaulichkeit und sinnenfällige Leibhaftigkeit um den Preis eines eklatanten Verlusts an Repräsentativität und Reflexionskraft teuer erkauft. Denn was jene trophäischen Andenken augenscheinlich ostentieren und in corpore festhalten, ist zwar die Vergangenheit, – aber sie nun beileibe nicht etwa in der ganzen Bedeutung und der vollen Bestimmung einer Gegenwart in praeterito statu, sondern nurmehr und ausschließlich das von ihr, was sie selber ad acta gelegt, selber als das in corpore abgelegte und renaturierte Moment einer unvermittelt abstrakten Verschiedenheit dingfest gemacht hat. Weil und insofern jene trophäischen Andenken sich anheischig machen, mit – aller präsentativen Funktionalität und Gegenwartsrücksicht barer – Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit für nichts als für die Vergangenheit einzustehen, stehen sie nun aber auch für eine Vergangenheit ein, die selber aller lebendigen Funktionalität und spezifischen Gegenwärtigkeit ermangelt und aus allem kontinuierlichen Verhältnis zu und historischem Zusammenhang mit eben der Gegenwart in praesenti casu, zu der sie formaliter doch geworden ist, realiter vielmehr herausfällt. Das heißt, sie stehen in corpore und exklusive für das an der Vergangenheit ein, was diese gerade nicht in ihrer historischen Kontinuität, ihrer Bedeutung einer Gegenwart in praeterito statu zu repräsentieren und zu reflektieren erlaubt, weil es nichts als abgelöstes Relikt, entmischte Differenz ist – Differenz, die nicht die spezifische, identitätsbestimmende, sondern identitätslos, die abstrakte Verschiedenheit, Leichnam, jenes als Abfall zurückgebliebene und renaturierte Corpus ist, das in dimensionsloser Oberflächlichkeit und intentionsloser Unlebendigkeit nur und ausschließlich sie selber sind. Insofern aber sind sie, die trophäischen Andenken und reminiszierenden Musterexemplare, für die Erkenntnis und das Verständnis der Vergangenheit ein Muster ohne Wert. Durch sie als solche und mit ihrer speziellen Hilfe die Vergangenheit in Erfahrung bringen zu wollen, wäre gleichbedeutend mit dem Versuch, aus dem Buchstaben, aus dem der Geist gewichen, diesen dennoch zu erkennen, wäre dem Bemühen gleich zu achten, aus der identitätslos unendlichen Differenz die spezifisch differente Identität zu ermitteln oder einen lebendigen Charakter, statt aus seinen charakteristischen Äußerungen, aus seinem physiognomischen Äußeren zu erschließen.

Und in der Tat scheinen jene trophäischen Andenken zu einer repräsentativen Erkenntnis und einem reflexiven Verständnis der Vergangenheit in ihren wirklichen Interessen und ihrer intentionalen Lebendigkeit umso weniger geeignet, als sie eben dies ausschließlich Negative: die Vergangenheit qua entwirklichtes Relikt unmittelbar festzuhalten und als die kadaveröse Verschiedenheit in corpore zu präsentieren, genau genommen ja noch nicht einmal zu vollbringen imstande sind. Definitiv zwar durch die kraft ihrer wirklichen Interessen und intentionalen Lebendigkeit aus einer Gegenwart in praeterito statu zur Gegenwart in praesenti casu gewordene Vergangenheit abgelegt und hinter ihr zurückgeblieben, sind sie doch aber alles andere als endgültig von ihr freigegeben und zurückgelassen, und qualitativ-taktisch zwar aus der präsentativen Empirie dieses werdenden historischen Subjekts abgesondert und ausgeschieden, sind sie doch aber alles andere als effektiv-faktisch von jener Empirie abgetrennt und ausgeschlossen. Zwar als empirische Aktiva und planvoll präsentative Wirkfaktoren des Entwicklungsprozesses dieses historischen Subjekts sind sie außer Kraft gesetzt und zugrunde gerichtet. Nichtsdestoweniger aber bleiben sie als empirische Passiva und unwillkürlich präsente Begleiterscheinungen eben jenes Entwicklungsprozesses von dessen Bewegung erfasst und seinem Geschehen betroffen. Und weit entfernt davon also, dass jene, als Bruchstücke und Überbleibsel aus dem historischen Prozess herausgefallenen und renaturierten, trophäischen Andenken in Ruhe und Frieden – eben dem Frieden, der der einer aller Rücksicht auf die Geschichte enthobenen Natur wäre – ihrer abstrakten Verschiedenheit leben und dem fetischistisch leeren Moment von Präteritum, das in ihnen besteht, sich ergeben könnten, finden sie sich vielmehr als der willenlose Mitläufer und gebeutelte Spielball dieses von ihnen quittierten historischen Prozesses wieder. In dem Maß, wie sie selber aufhören, im Prozess mitzuspielen, und ihre an den eigenen Veränderungen das Beispiel zielstrebig autonomen Entstehens sich nehmende, aktiv präsentative Funktion in Ansehung der werdenden Gegenwart einbüßen, fängt der Prozess vielmehr an, ihnen mitzuspielen, und statuiert an ihnen das Exempel ihrer sub specie des Werdens der Gegenwart als unwillkürlich reaktive Bestimmtheit sie ereilenden, schicksalhaft naturprozessualen Vergänglichkeit und fatal heteronomen Veränderlichkeit. Und nicht nur nicht, demnach, dass sie jenen lebendigen Geist einer Gegenwart in praeterito statu, der sie abgestreift und als den obsoleten Buchstaben ad acta gelegt hat, schlechterdings nicht zu repräsentieren und zu reflektieren vermögen – als eingesprengtes Geröll und erratischer "Schutt"72 im Strom einer sie mit sich fortreißenden, ebenso universalen wie präsentativen Empirie sind sie darüber hinaus dazu verurteilt, jenen als das historische Subjekt prozedierenden lebendigen Geist vielmehr ex negativo zu beweisen und nämlich in einer Weise zu bezeugen, die jegliche Repräsentativität und reflexive Bedeutung ad absurdum führt, weil sie den lebendigen Geist einzig und nur als verderbenbringende Schicksalsmacht, das heißt, also, statt als die innere Triebkraft, die die von ihr Erfüllten auf ein historisches Ziel hin orientiert und in Bewegung setzt, einzig und nur als äußere Naturgewalt, die die von ihr Betroffenen mit zielloser Betriebsamkeit umtreibt und erodiert, vorstellig werden lässt.

Auf zweifache Weise, durch ihre naturprozessual sekundäre Bearbeitung nicht weniger als durch ihre entwicklungsgeschichtlich primäre Entäußerung, wird demnach jene restbeständig frühere Empirie von dem als Gegenwart in praesenti casu fortschreitenden historischen Subjekt gleichermaßen der abstraktesten Verschiedenheit und der unrepräsentativsten Oberflächlichkeit überführt. Wie sollte sie unter diesen im Doppelsinn innerer Restriktion und äußerer Reduktion vernichtenden Bedingungen für die Erkenntnis und das Verständnis einer als – sich zu sich verhaltende – Funktion der Gegenwart, will heißen als Gegenwart in praeterito statu, begreiflichen Vergangenheit eine im Entferntesten privilegierte Stellung beanspruchen können? Erst wenn an die Stelle der als Funktion der Gegenwart begreiflichen Vergangenheit die zum Anundfürsichsein hypostasierte Vergangenheit der professionellen Geschichtswissenschaft tritt, vermag jene frühere Empirie im Restbestand dergleichen in Anspruch zu nehmen. Die Wahrheit dieser, von der professionellen Geschichtswissenschaft mit der ganzen Emphase einer wahren Geschichte eingeführten und hochgehaltenen Vergangenheit an und für sich ist es, der kurzgeschlossene Reflex, das falsch einfache und einfach falsche Echo, der ums Moment empirischer Vermitteltheit und Bestimmtheit gekürzte Schemen, mithin das caput mortuum eben der wirklichen Geschichte zu sein, die aus Gründen ihrer Fundamentierung im Erfahrungszusammenhang eines die bürgerliche Gegenwart kompromittierenden, revolutionären Präsens die professionelle Geschichtswissenschaft sich verbieten muss, als solche, mithin als praesenti casu vermitteltes und bestimmtes historisches Perfekt, zur Kenntnis zu nehmen. Das heißt, die Wahrheit dieses Topos einer im Anundfürsichsein genuiner Bestrebungen und ureigener Regungen verhaltenen originalen Vergangenheit ist ineins die formelle Anerkennung und Realisierung des gegen die historiographische Scheinproduktion der bürgerlichen Gegenwart geltend zu machenden Desiderats einer durch die wirklichen Interessen und Intentionen der präsenten Empirie vermittelten und bestimmten Geschichte und die materielle Aufhebung und Verflüchtigung eben dieser desiderierten Geschichte zur abstrakten Verschiedenheit einer aller gegenwärtigen Bestimmtheit und jeglicher präsentischen Vermittlung baren Hypostase.

Aber eben diese ihre unendlich abstrakte Verschiedenheit und unauflösbar hypostatische Unmittelbarkeit erlaubt nun, mit solcher, zur Vergangenheit an und für sich erklärten Geschichte jene restbeständig frühere Empirie als wenn schon nicht aktuell zu ihr gehörige, so mindestens doch konditionell zu ihr passende Erfahrungsgrundlage zu assoziieren. Den absoluten Mangel jener restbeständig früheren Empirie nämlich an gegenwartserheblicher Bedeutung oder aktiv präsentativer Funktion, der ihr mit Rücksicht auf die Erkenntnis und das Verständnis jeder als ein Selbstverhältnis der Gegenwart oder als gegenwartsspezifische Reflexionsbeziehung begriffenen Vergangenheit zur Not und zum Unheil der entmischtesten Oberflächlichkeit, unlebendigsten Buchstäblichkeit und hohlsten Differenz gereicht – diesen Mangel lässt ihr nun eine Vergangenheit, die in unvermittelter Verschiedenheit als die im Differieren identische Fülle, als das unter der Oberfläche reine Leben selbst, als der buchstäbliche Geist aus der Tiefe sich behauptet, vielmehr zur Tugend und zum Glück gleichermaßen der virtuell inhaltsschwersten Gediegenheit und existentiell formvollendetsten Signifikanz ausschlagen. Und die aus solchem Mangel an präsentativer Funktion konsequierende Repräsentationsunfähigkeit und Reflexionsschwäche, die im Blick auf alles historische Perfekt einer durch die Interessen und Intentionen der Gegenwart vermittelten und bestimmten Geschichte jene frühere Empirie im Restbestand an den Tag legt – sie verwandelt sich sub specie einer Vergangenheit, die in paradox-mysteriöser Weise ihre interessenmäßige Vermittlung unmittelbar an sich selbst realisiert und ihre intentionale Bestimmung unbestimmt je schon mit sich führt, mit konversionshafter Plötzlichkeit in den Vorzug reinster Reproduktionsenergie und die Auszeichnung beispielloser Wiedergabequalität. Gerade weil die zur Gegenwart fortgeschrittene, aus einer Gegenwart in praeterito statu zu einer Gegenwart in praesenti casu fortentwickelte Vergangenheit sie als integrierend-finale Momente der Entwicklung abgelegt und der naturschicksalhaften Verschiedenheit einer nurmehr zwangsläufig-kausalen Abhängigkeit vom Prozess überantwortet hat, können die Überreste und Bruchstücke jener restbeständig früheren Empirie – wenn auch nicht mit dem inhaltlich guten Grund einer substantiellen Potentialität, so immerhin doch mit dem formellen Fug und Recht ihrer funktionellen Disponibilität – in die Rolle eines Vertreters und Kronzeugen dieser anderen, von der professionellen Geschichtswissenschaft in absoluter Verschiedenheit fix und fertig vorausgesetzten Vergangenheit schlüpfen. Aus den mit aller empirisch-wirklichen Historie unvereinbaren Wundmalen träger Uninteressiertheit, stumpfer Intentionslosigkeit und pathologischer Desorientiertheit werden so, wie bereits ausgeführt, die für alle buchstäblich-wahre Geschichte unabdingbaren Merkmale emphatischer Unvoreingenommenheit, feinfühliger Empfänglichkeit und passionierter Selbstlosigkeit. Den kadaverös verschiedenen Buchstaben erweckt mit vampyristischer Abruptheit der hypostatisch verschiedene Geist von den Toten und macht ihn zum Tabernakel und leibhaftigen Gral seines eigenen, zeitenthoben gespenstischen Existierens. In jener restbeständig früheren Empirie findet und nimmt sich die dem ontologisch-historiologischen Missverstand einer Suche nach Wahrheit ohne Wirklichkeit entsprungene Vergangenheit der professionellen Geschichtswissenschaft eben den Scheinleib oder tautologischen Existenzgrund, den ihre epiphanische Unmittelbarkeit und idealische Unbestimmtheit braucht und verkraftet.

Fußnoten

... Papier"71
Theodor Mommsen, Reden und Aufsätze, Berlin 1905, S. 459
... "Schutt"72
Burckhardt, a.a.O., S. 21.