1. Kommerzieller Reichtum
Während die in eine ständehierarchische Ordnung überwechselnde theokratische Gesellschaft unter dem Druck der dabei entstehenden Pariaschichten den gegen die dionysischen Emanzipationsbewegungen ins Leben gerufenen Wesenskult in eine letztlich auf die Beschwichtigung jener Pariaschichten und die Bekräftigung der hierarchischen Ordnung abgestellte transzendente Heilsreligion umwandelt, nehmen die gesellschaftlichen Gruppen am westlichen Rand der heilsreligiösen Sphäre eine ganz andere Entwicklung. Dank der mit ihrer Lage am Mittelmeer verknüpften kommerziellen Funktion, die sie übernehmen, bilden diese Gruppen eine neuartige Oberschicht aus, bleiben von Pariaschichten verschont und finden sich zu einer Gemeinschaft eigener Art, der Polis, zusammen.
Unter dem Druck der dionysisch-agrarischen, reichtumfeindlich-naturkultlichen Emanzipationsbewegungen der bäuerlich fronenden oder handwerklich dienenden Unterschicht gibt die aristokratisch-opfergemeindliche Oberschicht der Wahrheit der hinter aller Göttermacht verborgenen transzendenten Negativität die Ehre und neutralisiert, indem sie diese Negativität als das voranfängliche Sein des Selbst, als sein Wesen, zum Ziel einer rückhaltlos weltflüchtigen Motion des einzelnen, eines als restitutio in integrum wohlverstandenen ontologisch sprunghaften Rückzugs in die Transzendenz, kurz, zum Gegenstand eines das Selbst des einzelnen zur Gänze reklamierenden Wesenskultes erklärt, die in der Immanenz entscheidenden Gegensätze zwischen Subsistenz und Reichtum, zwischen bäuerlich einfachem Leben und herrschaftlich aparter Lebensform mitsamt den sich daran festmachenden Sozialkonflikten zu egalen Modalitäten, nivellierten Ausdrücken ein und derselben, vor dem Anspruch des Wesens, das zeitlos vergangenes Sein ist, verschwindenden Erscheinungswelt oder als schierer Schein verfliegenden Täuschung der Sinne. Die soziale Kontrolle und politische Führung, die damit die Oberschicht in Person ihrer wesensverkündenden Repräsentanten zurückgewinnt, hat ihren Preis. Subjektiv oder habituell liegt er in der Brechung des angestammten, opferkultlich vermittelten affirmativen Verhältnisses der Oberschicht zum Reichtum, mithin darin, daß sie Reichtum nurmehr unter dem als reservatio mentalis perennierenden Vorbehalt der Anerkennung dessen betrachten und genießen darf, was allen Reichtum als bloße Erscheinung und seine Gediegenheit als Täuschung, seine Wirklichkeit als Schein entlarvt. Vor allem aber und objektiv besteht der Preis darin, daß die weltflüchtige, pauschal erscheinungsnegative, wesensorientierte Motion umfunktionierbar ist und sich, wie gegen alle Tendenz zur naturkultlich-dionysischen Desertion aus der reichtumproduzierend-opferkultlichen Gesellschaft in den Dienst einer Erhaltung der Einheit und Funktionsfähigkeit dieser Gesellschaft stellen, geradeso auch für eine radikale Kritik und pauschale Ablehnung jeden Versuchs in Anspruch nehmen läßt, diese reichtumproduzierende Gesellschaft mit den alten Mitteln einer opferkultlichen Beschwörung ihrer sakralen Verfassung in ihrem Bestand und ihrer Unantastbarkeit sicherzustellen. Der Schicht von Parias oder Besitzlosen, die in der Konsequenz der die theokratische Gesellschaft über ihre traditionelle Struktur hinaustreibenden und als ständehierarchisches Corpus neu organisierenden ackerbaulichen Produktivitätsfortschritte, das heißt, im paradoxen Resultat einer vermehrten Reichtumerzeugung, entsteht und der sich die Welt der gesellschaftlich organisierten Natur und des herrschaftlich produzierten Reichtums, kurz, die ganze Erscheinungssphäre als eine sie schroff ausschließende Realität, sie kategorisch abstoßende Objektivität präsentiert – dieser Schicht muß die in der Wesensorientierung beschlossene Denunziation der Erscheinungswelt als Schein den Eindruck einer Entlastung von der Bürde eines elenden Lebens, Befreiung vom Leiden einer marginalen Existenz verheißenden Perspektive machen, mithin im Charakter einer veritablen Heilsbotschaft sich darbieten.
Unter dem Druck dieser der weltflüchtigen Wesensorientierung von unten, von den Parias angetragenen existentiellen Entlastungsfunktion und sozialen Befreiungsbedeutung zentrieren die Wesensverkünder ihre Botschaft stillschweigend um, befrachten das Versprechen einer epistemischen Befreiung vom Schein, der die Erscheinungen in Wahrheit sind, mit der Verheißung einer praktischen Erlösung vom Leiden, das die Erscheinungen in ihrer Unwahrheit bereiten, und halten durchaus im Sinne dieser erlösungspraktischen Wendung einen lehrbaren und lehrweise zu tradierenden Weg zum Heil, eben die qua reflexiver Selbstbezug oder mönchische Haltung zu vollziehende vorbereitende Lösung von der Erscheinungswelt als jedermann jederzeit verfügbares universales Heilsmittel bereit. Der teils indirekt bedeutsame, und nämlich die Parias durch den Anblick eines jederzeit möglichen Auswegs aus ihrer Notlage sedierende, teils direkt wirksame, und nämlich die Parias an die transzendente Heilsperspektive fesselnde und damit zur Gleichgültigkeit gegenüber ihrer Notlage samt deren immanenten Ursachen verhaltende quietistische Charakter der zur Erlösungsverheißung aufgeladenen universalen Heilsperspektive ist dabei für die um Kaufmannsschichten und Spezialistengruppen erweiterte und als umfänglicher Laienstand an der Kontinuität ihres ständehierarchischen Bestehens interessierte Oberschicht ein wesentliches Motiv, sich durch das Wirken weltlicher Werke für die Erhaltung der die universale Heilsperspektive wahrenden mönchischen Haltung einzusetzen und nämlich gleichermaßen für die materiale Ausstattung und die personale Auffüllung der die mönchische Haltung pflegenden und tradierenden ordensgemeinschaftlichen Heilsmittelinstitution zu sorgen. Der gleiche, anhaltende Druck von unten macht nun aber auch, daß die ständehierarchische Laiengesellschaft das Heilsmittel der mönchischen Haltung zugunsten einer in toto als Heilsmittel sich gerierenden Kastengesellschaft abdankt. Jener Gestaltenreigen des sekundären Heilsweges, den der Laienstand ursprünglich nur zur notdürftigen Vermittlung des Widerspruchs zwischen seinem heillos weltlichen Wirken fürs Heilsmittel und dem partout nicht mit weltlichem Wirken vereinbaren eigenen Heilsstreben gewiesen bekommt, bietet sich, gesellschaftlich konkretisiert und auf die ständehierarchische Ordnung abgebildet, als ein Heilsnachweis dar, der die nach Heil strebende einzelne Seele ihren Weg mitten durch die ganze laizistische Hierarchie, quer durch alle erscheinungsweltlich fundierten sozialen Stellungen zu nehmen zwingt und der in dem Maß, wie er die ständehierarchische Gesellschaft in ein einziges, großes, komponiertes Heilsmittel verwandelt, sie aber auch als solches sanktioniert und festschreibt und mithin dies ganze erscheinungsgebundene, welthörige soziale Gebilde in paradoxer, um nicht zu sagen perverser Manier zur conditio sine qua non der um des Heiles willen angestrebten Ablösung von der Welt werden läßt. Aber auch wenn es dergestalt mit der brahmanischen Kastengesellschaft gelingt, den Druck von unten zu ventilieren oder, genauer gesagt, ins Bockshorn zu jagen und nämlich die nach Erlösung vom Leiden dürstende Pariaseele vor das fait accompli eines Heilsmittels zu stellen, das getreulich nach der Devise vom Speer, der die Wunde heilen soll, die er schlug, die Ursachen des Leidens in den Rang von Heilsbedingungen erhebt, die es als solche zu erfüllen und zu absolvieren gilt, um sie als Leidensursachen hinter sich zu bringen und los zu werden – auch also, wenn diese trickreiche Wiedereinführung weltlicher Bestimmungen und sozialer Rücksichten in die weltflüchtige Heilsperspektive und das asoziale Heilsstreben gelingt, der Druck von unten mitsamt dem durch ihn erzwungenen transzendenzorientierten oder erlösungsfixierten Heilsmittelkult bleibt jedenfalls der dynamische Kern und der treibende Beweggrund allen laizistischen Denkens und Handelns. Sosehr die durch Projektion des sekundären Heilsweges auf die Gesellschaft erreichte Verwandlung des ständehierarchischen Corpus in ein zum umständlichen Prozessionsweg entfaltetes einziges, großes Heilsmittel dem als mönchische Haltung firmierenden Heilsmittel des primären Heilsweges die Spitze seines erscheinungsabstraktiven, unmittelbar weltflüchtigen Selbstbezuges abbricht und all die erscheinungsspezifischen Bestimmungen und weltlichen Bindungen als integrierende Momente seiner Funktion vindiziert, von denen es die Seele gerade freizusetzen und über die es sie zu erheben beanspruchte, sosehr sind doch aber diese erscheinungsspezifischen Bestimmungen und weltlichen Bindungen, sind sämtliche als Stufen zum Heil reklamierten, zu Trittsprossen der Scala sancta erklärten Gliederungen der ständehierarchischen Ordnung voll in die Heilsperspektive eingelassen und bei aller materialen Rechtfertigung ihres Bestehens zugleich in aller Form als zum Bestand des Heilsmittels gehöriges Moment und Stadium mit Beschlag belegt – das heißt, sie bestätigen in aller, durch ihren kastengesellschaftlichen Gestaltenreigen ebensosehr gewahrten und fortgesetzten wie weltlich gewendeten und aufgelösten Form die Transzendenzorientierung und Erlösungsfixierung des qua mönchische Haltung eigentlichen Heilsmittels, an dessen Stelle sie treten und das sie im Namen der auf die Heiligkeit, die Heilsunmittelbarkeit des Brahmanen ausgerichteten hinduistischen Religion verdrängen.
Anders sieht die Sache aus, wo der Druck von unten, der Druck durch eine Paria-Schicht, die auf Erlösung vom gesellschaftlichen Leiden dringt – wo dieser Druck fehlt oder jedenfalls zu schwach ist, um gesellschaftspolitisch wirksam zu werden. Das ist am westlichen Rande der in die ständehierarchische Ordnung überwechselnden theokratischen Gesellschaftsformationen der Fall, an den Küsten eines befahrbaren Binnenmeeres, das die allgemeine Kontinuität einer herrschaftlichen Erzeugung von Reichtum durch territorial organisierten Landbau unterbricht, aber nur, um sie quasi bruchlos mit dem besonderen Kontinuum einer kaufherrschaftlichen Erwerbung von Reichtum mittels kommerziell betriebener Seefahrt zu verknüpfen. Während im Binnenland der Vertrieb überschüssigen Reichtums, sein Austausch gegen anderen Produkte, andere Erscheinungsformen von Reichtum wegen der großen, geographisch ebenso unwegsamen wie ökonomisch gleichförmigen Territorien und wegen der gewaltigen technischen und politischen Schwierigkeiten, die Gütertransporte auf dem Landweg über längere Strecken bereiten, eher die Ausnahme von der Regel herrschaftlicher Reichtumsverwaltung und –zuteilung bleibt und bei aller routinemäßigen Präsenz und institutionellen Geltung, die sie dank der Produktivität der ständehierarchischen Gesellschaft gewinnt, über die Stellung eines im Vergleich mit der gesamten Reichtumsdistribution marginalen Phänomens nicht hinausgelangt, gewinnt an der westlichen Küste wegen der relativen Leichtigkeit, mit der sich zur See Güter transportieren und größere Entfernungen überwinden lassen, und wegen der vorhandenen günstigen geographischen, demographischen und ökonomischen Bedingungen, wegen der reichen Gliederung des Landes und der Vielzahl natürlicher Häfen, der Siedlungsdichte und der Vielzahl kleiner Gemeinschaften, der Fruchtbarkeit des Landes und der Vielzahl verschiedener Produkte diese im kommerziellen Austausch, im Handel bestehende Distributionsform eine zunehmend zentralere Bedeutung. Als Tor zu einer relativ leicht und schnell erreichbaren Welt anderer Gegenden mit anderen Gemeinschaften, Kulturen und Produkten zieht die Küstenregion den überschüssigen Reichtum der angrenzenden binnenländischen Territorien quasi magnetisch an, weil sie eine vergleichsweise natürliche Abflußmöglichkeit für ihn bietet. Und das wiederum verleiht dem Handel zur See Volumen und Dynamik und treibt ihn über den bescheidenen Rahmen des schon lange bestehenden ägäischen Kulturzusammenhangs, des weitgehend auf den Raum des Ägäischen Meers beschränkten, zwischen den Küstensiedlungen und den Inseln gepflegten Austausches hinaus.
Die Küstenregion übernimmt also für die umliegenden kleinasiatischen und griechischen Territorialregionen die dank der Produktivität der letzteren permanente Aufgabe einer kommerziellen Abschöpfung, Kanalisation und Umwandlung überschüssiger Produktion und spezialisiert sich im Sinne dieser Aufgabe – das heißt, sie baut das für die Wahrnehmung der kommerziellen Funktion erforderliche Instrumentarium wie auch die dafür nötigen gesellschaftlichen Gruppen und Einrichtungen im Vergleich mit dem produktiven Bereich der Gesellschaft disproportional stark und, gemessen an einem Modell stabiler gesamtgesellschaftlicher Funktionsteilung, in geradezu hypertropher Weise aus. Und dieser Ausbau wirkt wiederum auf den Produktionsbereich der die Spezialfunktion übernehmenden, fürs ganze Hinterland Handel treibenden Küstengemeinschaften selbst zurück: Nicht nur stellen die Handeltreibenden und ihr Personal einen überproportional großen Anteil an der Bevölkerung und zersetzen beziehungsweise modifizieren die dichotomische, aus bäuerlich-handwerklicher Unterschicht und priesterköniglich-herrschaftlicher Oberschicht bestehende Formation der theokratischen Gesellschaft weit stärker als anderswo – unter dem Einfluß der etablierten Handelsbeziehungen durchläuft auch und mehr noch der agrarisch-handwerkliche Produktionsbereich als solcher einen Spezialisierungsprozeß und gerät, indem er sich zunehmend an kommerziellen Bedürfnissen orientiert und nach Marktchancen ausrichtet, in direkte oder indirekte Abhängigkeit vom Handel. Ökonomisch gesehen hat diese Spezialisierung der Küstengemeinschaften zu Verwaltern und Vertreibern territorialer und eigener Produktionsüberschüsse eine ebenso rasche wie massive Akkumulation von Reichtum zur Folge und die Entwicklung der betreffenden Siedlungen zu blühenden Handelszentren, wohlhabenden Städten. Politisch betrachtet führt sie zu einem enormen Machtzuwachs für die Handeltreibenden, in deren Händen der aus der kommerziellen Vermittlungstätigkeit gezogene Gewinn sich vorzugsweise sammelt: Der Einfluß, den ihre für die besondere Stellung des Gemeinwesens entscheidende Funktion und die mit der Ausübung der Funktion Hand in Hand gehende Anhäufung von persönlichem Reichtum ihnen in den öffentlichen Angelegenheiten des Gemeinwesens verschaffen, lassen sie der traditionellen Oberschicht, dem der theokratischen Herrschaft entstammenden, begüterten, seinen Reichtum vornehmlich aus der bäuerlich-handwerklichen Fronarbeit schöpfenden Adel, als relativ ebenbürtiger Juniorpartner an die Seite treten.
Und nicht bloß treten die Handeltreibenden dem Adel als ebenbürtige Gruppe an die Seite, gesellen sich der traditionellen Oberschicht als gleichgewichtiger politischer Faktor bei, sie verbünden und verbinden sich mehr noch mit der Oberschicht, infiltrieren sie und assimilieren sie sich in dem Maß, wie der genannte Mechanismus einer Spezialisierung nach kommerziellen Rücksichten und Orientierung an Handelsbeziehungen den agrarisch-handwerklichen Bereich erfaßt und umgestaltet und wie die ökonomisch Begünstigten dieses Bereichs, eben die Angehörigen der Oberschicht, dadurch von den Handelsgeschäften abhängig werden, sich auf sie als auf eine wesentliche Quelle ihres Reichtums angewiesen, an ihnen indirekt oder auch direkt beteiligt finden. Nicht nur verschafft also die Verwandlung der Küstensiedlungen in Handelszentren, in spezialisierte Umschlagsplätze für die Produktionsüberschüsse der benachbarten Territorien den betreffenden Gemeinschaften einen außerordentlichen Zuwachs an Reichtum und beispiellosem Wohlstand und sichert den bei dieser Entwicklung Federführenden, den Handeltreibenden, in deren Händen sich der Reichtum primär sammelt, größeren politischen Einfluß als irgendwo anders, sie sorgt dadurch, daß sie das ökonomische Interesse der etablierten, agrarisch fundierten Oberschicht in substantielle Abhängigkeit von der neuen, kommerziellen Unternehmung bringt, mehr als anderswo dafür, daß trotz aller sozialen Abgrenzungsneigung und allem aristokratischen Distinktionsanspruch die Etablierten die Arrivierten in ihre Reihen aufnehmen, die traditionelle Herrschaft sich mit der funktionellen Macht vereint.
Während so aber die im Handel gründende Akkumulation von Reichtum am oberen Ende der gesellschaftlichen Hierarchie mit der Ausbildung einer vergleichsweise homogenen erweiterten Oberschicht einhergeht, geht sie am unteren Ende der Hierarchie ohne die Deklassierung gesellschaftlicher Gruppen, ohne die Ausfällung einer Paria-Schicht vonstatten, die anderswo das dem neuen Reichtum geschuldete Entstehen ständehierarchischer Formationen begleitet. Die Gründe dafür liegen in den besonderen Umständen der kommerziellen Akkumulationsform selbst beschlossen. Erstens ist es vorzugsweise der mit vielen Arbeitskräften betriebene agrarische Bereich, in dem sich die Erhöhung der Produktivität im Sinne einer Freisetzung oder vielmehr Entwurzelung und Ausstoßung größerer Menschengruppen auswirkt; in Gemeinschaften, in deren Ökonomie der Akzent sich zunehmend auf Handelstätigkeit und den Austausch auswärtiger Waren verlagert und in denen der agrarische Bereich vergleichsweise in den Hintergrund tritt und an Bedeutung verliert, fällt der agrarwirtschaftliche Freisetzungseffekt mit seinen sozialen Folgen naturgemäß schwächer aus und weniger ins Gewicht. Zweitens hält für die dennoch freigesetzten Kontingente an Menschen die Schiffahrt und die See, auf der sie sich entfaltet, eine ähnlich bequeme Abflußmöglichkeit bereit wie für den überschüssigen Reichtum selbst: die Möglichkeit, jene Menschengruppen an andere, weniger besiedelte Küsten zu verfrachten und dort neue Siedlungen gründen, Kolonisation treiben zu lassen. Diese durch Küstenlage und Seefahrt offenstehende Perspektive einer bei Bedarf organisierten Auswanderung überschüssiger Gruppen der Gemeinschaft verbindet mit der demographischen Entlastung der Mutterstädte und der Verhinderung der Entstehung einer Paria-Schicht noch den zusätzlichen Vorteil, daß neue Küsten erschlossen werden, weitere Handelsstützpunkte entstehen und also das Netz von Handelsbeziehungen, auf dem der Reichtum der Küstengemeinschaften basiert, eine Erweiterung und Sicherung erfährt.
Drittens und vor allem aber bewährt sich der im Spezialfall dieser Gemeinschaften als primäre Reichtumsquelle fungierende neue Wirtschaftszweig selbst, der Handel, samt seinem grundlegenden Transportmittel und Entfaltungsmedium, der Schiffahrt, als schier unerschöpfliches Auffangbecken für Gruppen, die sei's durch agrarische Produktivitätsfortschritte aus dem Brot des herrschaftlichen Fronsystems geworfen, sei's durch ein der allgemeinen Prosperitätsperspektive geschuldetes Bevölkerungswachstum auf den Plan gerufen werden. Teils dadurch, daß er eine kontinuierliche und nach Maßgabe seines eigenen Wachstums zunehmende Nachfrage nach Arbeitskräften für den Bau, die Instandhaltung und den Betrieb seines Transportmittels erzeugt, teils dadurch, daß er im Zuge seiner eigenen Ausdehnung und Intensivierung die Produktion von austauschfähigen handwerklichen Gütern wie etwa die Herstellung von Ton- und Metallwaren anregt und die betreffenden Handwerke in blühende, unmittelbar an seine Aktivitäten geknüpfte, das heißt, direkt exportorientierte Großgewerbe mit entsprechendem Arbeitskräftebedarf verwandelt, sorgt der Handel für durchgehende Entlastung von demographischem Druck und versammelt in seinem Umkreis beziehungsweise organisiert in seinem Dienst jene der agrarischen Produktivitätssteigerung und einem dazu relativen Bevölkerungswachstum entspringenden Teile der Gemeinschaft, die andernfalls für die Bildung einer Paria-Schicht zur Verfügung stünden. Er versammelt sie in seinem Umkreis, das heißt, er bezieht sie nicht nur sachlich auf sich, bindet sie nicht nur systematisch an seine Aktivitäten an, sondern zieht sie mehr noch räumlich an sich, schließt sie topisch in seinen Zusammenhang ein. Anders nämlich als der bäuerliche Bereich, der bei aller faktischen Umfunktionierung durch Austauschrücksichten, bei aller ökonomischen Ausrichtung auf kommerzielle Interessen topisch doch aber naturgemäß außerhalb der Handelszentren verharrt und als
Oikos, als Herrengut, in der Tat auch politisch dem direkten Zugriff des Handels entzogen bleibt, finden sich die Handwerke dank ihres relativ mobilen Charakters und ihrer direkteren Relevanz für die kommerziellen Bedürfnisse durch die magnetische Anziehungskraft des Handels aus dem Kontext der agrarischen Herrschaftsverhältnisse herausgezogen und zur Niederlassung in den Handelszentren selbst bewogen, wo sie als schiffsbauende und schiffahrttreibende Gewerbe und als Zulieferer austauschfähiger Produkte im gleichen Maß an Umfang und Gewicht gewinnen wie der Handel selbst und wo sie eben deshalb als wesentliches Auffangbecken für Bevölkerungsüberschüsse zur Verfügung stehen.
Und gleichfalls von den Handelszentren, den städtischen Küstensiedlungen angezogen fühlen sich die Angehörigen der traditionellen Oberschicht, die Herren des agrarischen Bereichs, denen die Nähe zum Markt Lebensqualität und Komfort, die Befriedigung jener leiblichen Bedürfnisse verheißt, die ihnen der Reichtum eingibt und für die aber nur der kommerzielle Austausch die nötigen Mittel beischaffen kann. Vom Handelszentrum nicht minder magisch als die Handwerke angezogen, überläßt die traditionelle Oberschicht ihre Güter und deren fronende Bauern der Obhut von Verwaltern und läßt sich im Umkreis des Marktes nieder, überführt also die ökonomisch-systematische Interessengemeinschaft, die sie mit der neuen Oberschichtgruppe der Handeltreibenden verbindet, in eine regelrechte politisch-topische Lebensgemeinschaft.
Das Ergebnis dieser im Kristallisationspunkt der Handelsfunktion sich vollziehenden Reorganisation der theokratischen Gesellschaft ist die Polis, eine vom agrarischen Bereich relativ abgehobene, relativ gegen ihn verselbständigte Gemeinschaft, die eben deshalb, weil sie einen beträchtlichen und wachsenden Teil ihres Reichtums nicht durch direkte Abschöpfung agrarisch-handwerklichen Mehrprodukts, sondern durch vermittelnden Austausch fremder Produktionsüberschüsse und durch eigene, in die kommerzielle Vermittlungstätigkeit eingebrachte und auf sie abgestellte agrarische und vor allem handwerkliche Erzeugnisse gewinnt, auch nicht die vergleichsweise kontinuierliche Entwicklung zu einer das alte dichotomische Gefüge der theokratischen Gesellschaft bei aller ökonomischen Entfaltung und sozialen Differenzierung im wesentlichen reproduzierenden ständehierarchischen Formation durchläuft, sondern sich im markanten Bruch mit der alten Struktur konstitutiert. Als in relativer Diskontinuität zum agrarischen Fronbereich Raum greifend, in relativer Autonomie gegenüber dem herrschaftlichen Oikos sich ausbildend, mit dem sie politisch nur durch jenen Teil ihrer Oberschicht verknüpft bleibt, der in Personalunion über Landgüter verfügt, während er am städtischen Leben partizipiert, konstituiert sich die Polis dank der im kriteriellen Maße neuen ökonomischen Grundlage, die sie im kommerziellen Reichtum gewinnt, und kraft der in ebenso kriterieller Form neuen sozialen Basis, die sie in Gestalt von spezifisch in Schiffahrt und Handel tätigen Arbeitskräften und ebenso spezifisch der Schiffahrt und dem Handel zuarbeitenden Handwerkern aus dem Umland rekrutiert und nicht weniger residentiell als funktionell an sich bindet, als ein neuer, eigener Gemeinschaftstypus, der in der Tat unvereinbar mit der alten theokratischen, auf der opferkultlich strikten Trennung von bäuerlich-handwerklichen Erzeugern und herrschaftlichen Nutznießern des Reichtums basierenden Gesellschaftsordnung ist.
Neu an der Polis ist, daß in ihr Reichtum nicht mehr herrschaftlich abgeschöpft, sondern handelsförmig ausgetauscht wird, daß seine Aneignung mit materiellen Gegenleistungen einhergeht. Auch wenn die kommerzielle Austauschfunktion zuerst nur kommissarisch im Dienste der Herrschaft geübt wird, bietet der seegestützte Handel mit Dritten Akkumulationsmöglichkeiten, die den kommerziellen Reichtum zum Kuckucksei im Nest der lokalen Herrschaft und zum Kristallisationspunkt einer neuen Gemeinschaft werden läßt, die der lokale Monarch aus Eigennutz duldet und die aber schließlich ihn in seiner Rolle als Reichtumlieferant für den Handel ersetzt und überflüssig werden läßt.
Was diese Gemeinschaftsform als durchaus neu auszeichnet, ist ihr Charakter einer veritablen Handelsgesellschaft, die Tatsache, daß bei ihr alle beteiligten Gruppen in einer höchst affirmativen Bedeutung Teilhaber am Geschäft der Reichtumbildung sind und sich davon nämlich sei's eine Vermehrung ihres Reichtums, sei's mindestens eine Verbesserung ihrer Subsistenz erhoffen oder jedenfalls glauben, erhoffen zu können. Anders als in der theokratischen Gesellschaft, in der die vom einen Teil der Gesellschaft produzierten Güter unverzüglich und in toto an den anderen Teil der Gesellschaft abgetreten und das heißt, denjenigen übereignet werden müssen, die als die opferkultlich ausgewiesenen Repräsentanten der wahren Herren und wirklichen Eigentümer des Reichtums, der Götter, einen durch die Abwehr göttlicher Negativität, für die sie einstehen und die sie qua Opferkult immer neu vollbringen, legitimierten Anspruch darauf erheben – anders als in der theokratischen Gesellschaft übergeben in dieser Gemeinschaft neuen Typs die den einen Teil der Gemeinschaft bildenden Produzenten den im Verein mit der traditionellen Oberschicht den anderen Teil der Gemeinschaft stellenden neuen Herren, den Handeltreibenden, in deren Kraftfeld sie sich niederlassen und mit denen kontrahierend sie die Polis stiften, ihre Produkte in der Erwartung einer Gegenleistung, eines Entgelts, will heißen, sie überlassen sie ihnen mit der Maßgabe, im Austausch dafür Subsistenzmittel zu erhalten, Dinge, die sie gebrauchen, mit denen sie ihren Unterhalt bestreiten, Bedürfnisse befriedigen, ihre Lebensbedingungen verbessern können. Anders als in der theokratischen Gesellschaft figuriert in dieser Gemeinschaft neuen Typs der Reichtum nicht mehr als ein Überfluß, der sogleich von der Subsistenz abgezogen oder besser abgehoben und als Herrengut denen ausgeliefert wird, deren Leistung, die sie in ihrer Nutznießerrolle legitimiert, darin besteht, ihn mitsamt der ihm zugrundeliegenden Subsistenz gegen alle Negativität der göttlichen Macht als ein Positivum zu behaupten und zu bekräftigen – vielmehr firmiert er als ein Überschuß, der sich vor aller Vereinnahmung als Herrengut oder unterhalb der Ebene seiner qua Opferkult sanktionierten herrschaftlichen Existenz in den Dienst der Subsistenz zurückgebogen findet und nämlich in die Hände derer, die über ihn als Reichtum verfügen, nur um den Preis überzugehen vermag, daß er sich gegen anderen Reichtum austauscht, der sich bereits in ihren Händen befindet, und der im Gegenzug seinen Reichtumscharakter ablegt und als Lebensmittel an die Produzenten zurückfällt. Anders als in der theokratischen Gesellschaft stehen in dieser neuen Form von Gemeinschaft die Produzenten des Reichtums mit seinen Empfängern in einem Verhältnis wechselseitigen materialen Nutzens und unterhalten zu ihnen eine für beide profitable ökonomische Vertragsbeziehung, derzufolge überschüssige Subsistenzmittel von den ersteren zu den letzteren nur überwechseln können und mithin Reichtum nur entstehen kann, sofern dadurch bereits vorhandener Reichtum aus dem von letzteren gewahrten Reichtumskontext ausgelöst und in ersteren zur Verfügung stehende Subsistenzmittel zurückverwandelt wird. Wie sollte sich wohl mit diesem, im materialen Vorteil beider Partner, der Produzenten und der Adressaten des Reichtums, gründenden Vertragsverhältnis noch eine schroff dichotomische Gesellschaftstruktur vertragen, bei der eine durch göttliches Stellvertretertum sanktionierte herrschaftlich materiale Enteignungsstrategie den Expropriierten nichts weiter bringt als die Bestätigung ihrer kargen Subsistenz im Gefolge und Schatten der opferkultlich-sakralen Reaffirmation eben nur des herrschaftlich angeeigneten Reichtums?
Und ebensowenig wie mit der dichotomischen Aufspaltung in fronende Knechte und nutznießende Herren, in der die Struktur der theokratischen Gesellschaft im wesentlichen besteht, ist die qua Polis etablierte Interessengemeinschaft aus Reichtum produzierenden Handarbeitern und Subsistenzmittel distribuierenden Handelsherren natürlich auch mit der die dichotomische Struktur der theokratischen Gesellschaft begründenden Institution der priesterköniglich-opferkultlichen Reichtumverwaltung selbst vereinbar. Zwar keine Frage, daß der Reichtum in den Händen der Handeltreibenden, der, weil er für die Redistribution als Subsistenzmittel zur Verfügung steht, die weitere Reichtumbildung auf die neuen Füße der Polis stellt und nämlich aus einem herrschaftlichen Enteignungsakt in einen gesellschaftlichen Austauschvorgang verwandelt – keine Frage, daß dieser handelsherrschaftlich disponible Reichtum ursprünglich eben jener priesterköniglichen Reichtumsverwaltung entstammt. Keine Frage, daß ursprünglich die Handeltreibenden eine abhängige Funktion, ein Faktotum ihres theokratischen Herrn, daß sie bloß damit befaßt sind, überschüssigen herrschaftlichen Reichtum, den der theokratische Herr ihnen zur Verfügung stellt, nach draußen zu vertreiben und gegen anderen, anderswo überschüssigen Reichtum auszutauschen, den sie wiederum dem theokratischen Herrn zur Verfügung stellen. Keine Frage mithin, daß ursprünglich die kommerzielle Tätigkeit eine in die Sphäre des herrschaftlichen Reichtums gebannte metamorphotische Bewegung ist, die ihren ausschließlichen Zweck darin hat, überschüssige Teile dieses Reichtums zum konsumtiven Nutzen des theokratischen Herrn und seiner Gemeinde andere Gebrauchseigenschaften annehmen und neue Bedürfnisbefriedigungsformen hervorkehren zu lassen. Vom theokratischen Herrn kommissioniert und aus den königlichen Magazinen, dem herrschaftlichen Fundus mit den nötigen Tauschgütern versehen, trägt demnach der Handeltreibende kraft der Austauschbeziehungen, die er zu angrenzenden Territorien, benachbarten Herrschaften unterhält, einfach nur Sorge dafür, daß aus formellem Reichtum materieller Reichtum, aus Überfluß, der sich als nicht nur im subsistentiell-reproduktiven Verstand, sondern mehr noch im residentiell-konsumtiven Sinne als überflüssig erweist, Überfluß wird, der seiner ihm von der Herrschaft zugedachten Funktion entspricht und das in ihm geführte herrschaftliche Leben als Befriedigungsmittel belebt und bereichert. Für die Bereicherung und Belebung, die sie durch ihre Austausch- und Verwandlungstätigkeit dem Leben des theokratischen Herrn und der Oberschicht angedeihen lassen, halten sich nun aber die Handeltreibenden mit einem Teil des zirkulierten Reichtums schadlos, eignen sie sich eine Proportion des in die eine oder andere Gestalt verwandelten Überflusses an. Zum Lohn dafür, daß sie herrschaftlichen Reichtum mit herrschaftlichem Reichtum vermitteln, ihn in eine der jeweiligen Herrschaft genehme naturale Form und materiale Beschaffenheit übersetzen, werden die Handeltreibenden am herrschaftlichen Reichtum beteiligt, dürfen sie einen geringeren oder größeren Teil davon für eigene Zwecke abzweigen und mit Beschlag belegen. Und dieser vom Herrengut als solchem, von der herrschaftlichen Konsumtion abgezweigte Teil, dieser Reichtum in den Händen der Handeltreibenden – er nun ist es, der in dem Maß, wie die Handeltreibenden mit ihm etwas Neues und anderes, etwas von der herrschaftlichen Konsumtion Verschiedenes anzufangen vermögen, die Reichtumkategorie selbst zu verändern und neu zu bestimmen beginnt.
Unmittelbar und im Normalfall allerdings fangen die Handeltreibenden mit diesem von der herrschaftlichen Konsumtion abgezweigten Teil ganz und gar nichts anderes und Neues an. Unmittelbar läuft ihre der metamorphotischen Austauschfunktion entspringende Partizipation am herrschaftlichen Reichtum nur und ausschließlich auf eine Partizipation an der durch den herrschaftlichen Reichtum ermöglichten sozialen Stellung und konsumtiven Lebensform hinaus. Wozu sollten die Handeltreibenden den im Resultat ihrer kommerziellen Vermittlungstätigkeit in ihren Händen verbleibenden Teil Reichtum unter den Bedingungen der relativen territorialen Geschlossenheit und sozialen Immobilität ihrer Gesellschaften denn auch verwenden, wenn nicht dazu, in eigener Person eine dem aristokratischen Lebensstil nachgebildete herrschaftliche Konsumtion zu betreiben und durch solch konsumtive Lebensführung die Zugehörigkeit zur Oberschicht, wie man will, demonstrativ zu reklamieren oder reklamatorisch unter Beweis zu stellen? Mag sich, nicht zuletzt durch die Tätigkeit und den Einfluß der Handeltreibenden selbst, die strikt dichotomische Struktur der theokratischen Gesellschaft noch so sehr zu einer ständehierarchisch aufgelösten Formation entfalten und mag im Zuge dieser Entfaltung die Oberschicht noch so sehr teils ökonomisch gegenüber den priesterköniglichen Herrn an Eigenständigkeit gewinnen, teils sozial durch das Aufkommen der neuen, am herrschaftlichen Reichtum partizipierenden Gruppen einem internen Differenzierungsprozeß unterliegen – an den funktionellen Grundverhältnissen und wesentlichen personalen Abhängigkeiten oder sozialen Dienstbarkeiten ändert sich dadurch nichts, weshalb im ständehierarchischen System als solchem für die Handeltreibenden kaum die Möglichkeit besteht, das Quantum herrschaftlichen Reichtums, das sich im Resultat ihrer kommissarischen Austauschtätigkeit sammelt, als Tauschmittel weiterzuverwenden, und ihnen in der Tat gar nichts anderes übrig bleibt, als dieses Reichtumsquantum konsumtiv nutzbar zu machen und sich mit seiner Hilfe in die Ränge einer Oberschicht einzukaufen, zu deren herrschaftlicher Identität als zentrales Charakteristikum gehört, daß sie einen in exklusiver Verschiedenheit zur bloßen Subsistenz sich behauptenden konsumtiven Lebensstil pflegt.
Damit sich hier etwas ändert und die Handeltreibenden überhaupt in die Lage kommen, mit ihrem Teil vom Reichtum eine andere Option als die seiner konsumtiven Nutzung ins Auge fassen und nämlich eine durchgängig kommerzielle Perspektive verbinden zu können, braucht es den historisch-geographischen Zufall einer an die binnenländischen Territorien angrenzenden, leicht zugänglichen und an natürlichen Häfen reichen Küstenregion, die ein Meer säumt, das wegen seiner beschränkten Dimensionen, seiner günstigen klimatischen Bedingungen und seiner auch andernorts zugänglichen, vielgestaltigen, fruchtbaren und bevölkerten Küsten relativ gut befahrbar ist und deshalb jene Möglichkeiten eines Austauschs mit Dritten eröffnet, die im Binnenland eine territorial umfassende ökonomische Homogenität und politische Zentralität sowie die Schwierigkeiten, die ein Gütertransport über Land bereitet, normalerweise vereiteln. Den in ihren Händen verbleibenden Reichtumsanteil, ihren kommerziellen Gewinn aus ihrer Vermittlungstätigkeit zwischen dem überschüssigen Reichtum der eigenen Herrschaft und der angrenzenden Territorien, den sie im eigenen Herrschaftssystem ausschließlich konsumtiv nutzen können, sind dank des Handels zur See die Handeltreibenden imstande, als Tauschmittel weiterzuverwenden und nämlich über See bei Dritten mit Gewinn gegen Handelsgüter auszutauschen, die sie wiederum auf eigene Rechnung und mit Gewinn in den angrenzenden Territorien gegen neue Tauschmittel für den Seehandel losschlagen können. Diese an der lokalen Herrschaft vorbei und durch deren Domäne hindurch von den Handeltreibenden auf eigene Rechnung betriebene kommerzielle Vermittlungstätigkeit, deren fundamentum in re die Schiffahrt bildet – sie ist es, die nach und nach der Küstenregion zum Rang eines überregionalen Verschiebe- und Umschlagsplatzes und den mit dem Güterumschlag befaßten Gruppen zur Geltung interterritorialer Austauschspezialisten verhilft und die damit die dort geübte kommerzielle Funktion der sonst gewahrten ökonomischen Abhängigkeit vom herrschaftlichen Reichtum vor Ort und der andernorts perennierenden institutionellen Dienstbarkeit gegenüber dem lokalen Herrn dieses Reichtums entreißt und den sprengkräftigen Charakter eines weder qualitativ, durch die Bedürfnisse der lokalen Herrschaft, noch vor allem quantitativ, durch die Menge des vor Ort verfügbaren herrschaftlichen Reichtums, mehr eingeengten und ebensosehr selbsttragenden wie selbstmotivierten Mechanismus gewinnen läßt.
In dem Maß, wie die Handeltreibenden, statt bei ihrem kommerziellen Austauschprozeß auf die metamorphotische Vermittlung des Überflusses der eigenen Herrschaft mit dem herrschaftlichen Überfluß der angrenzenden Territorien beschränkt und für die Fortsetzung des Austauschs immer wieder auf solchen, von der eigenen Herrschaft ihnen kommissarisch übergebenen Überfluß angewiesen zu sein, vielmehr auf den in ihren eigenen Händen gesammelten Reichtumsanteil rekurrieren und ihn an der Rückerstattungsklippe der eigenen Herrschaft vorbei als ein fortdauerndes Tauschmittel zwischen den angrenzenden Territorien und den anderen Küsten des schiffbaren Meeres im gewinnträchtigen Umwandlungsverfahren hin und her wandern lassen können, kehrt dieser kommerziell akkumulierte Überfluß eine qualitative Vielfalt und quantitative Größenordnung heraus, die ihn in der Tat zum Kuckucksei im Nest der lokalen Herrschaft hypertrophieren und nämlich zu einem mit der priesterköniglich-opferkultlichen Ordnung direkt konkurrierenden neuen Organisationsprinzip, zum Kristallisationspunkt der um ihn sich bildenden Polis werden lassen. Als eine der Handelsfunktion entspringende ökonomische Substanz, die den ihr durch die Menge und Beschaffenheit des vor Ort verfügbaren herrschaftlichen Reichtums ursprünglich gesteckten Rahmen durchbricht, sich im nicht zwar schon politischen, jedenfalls aber ökonomischen Freiraum einer von den Handeltreibenden nicht kommissarisch im Auftrag der eigenen Herrschaft, sondern auf eigene Rechnung im Vertrag mit fremden Herrschaften geübten kommerziellen Vermittlungstätigkeit entfaltet und dabei Dimensionen annimmt, die einen den Ressourcen des lokalen Herrschers, des Monarchen, ebenbürtigen, wo nicht gar überlegenen Aktivposten aus ihr machen – als derart substantielle ökonomische Substanz beweist der in den Händen der Handeltreibenden akkumulierte Reichtum aus herrschaftlichen Quellen nach Maßgabe des qualitativ ebenso vielfältigen wie quantitativ umfänglichen Subsistenzversprechens, das er darstellt, eine ganz eigene organisatorische Kraft und gesellschaftsstiftende Funktion. Teils dadurch, daß er aus der im Übergang von der theokratischen Ordnung zur ständehierarchischen Formation begriffenen lokalen Gemeinschaft einzelne herauslöst und an sich bindet, teils und vor allem dadurch, daß er verfolgte, unzufriedene, unternehmende Gruppen von draußen anzieht und dazu bringt, sich in seinem Schutze niederzulassen, versammelt der kommerzielle Reichtum in seinem Kraftfeld eine Gemeinschaft, deren organisierendes Prinzip nicht mehr das im Eigentumstitel der Götter gründende frondienstlich-expropriative Herr-Knecht-Verhältnis, sondern eine vom Eigeninteresse der Beteiligten getragene lohndienstlich-partizipative Vertragsbeziehung ist und die insofern von Anfang an eine mit dem traditionellen Zusammenhang konkurrierende Einheit, einen Fremdkörper im Corpus der theokratischen Formation, kurz, einen Staat im Staate darstellt.
Warum der Repräsentant der traditionellen Ordnung, der lokale Monarch, diese in seiner Domäne Raum greifende kommerzielle Ausgeburt, diesen im herrschaftlichen Territorialstaat entstehenden vertraglichen Stadtstaat, eben die Polis, gewähren und sich entwickeln läßt, ist aus den ökonomischen Vorteilen, die sie ihm bringt, unschwer erklärbar. Nicht nur setzen ja die Handeltreibenden ihre kommissarische Vermittlungstätigkeit im Dienste des Monarchen neben den mit eigenen Mitteln und auf eigene Rechnung getätigten Geschäften fort und entreißen sie sogar der Beschränkung auf die angrenzenden Territorien, indem sie sie auf die als transmaritime Handelspartner firmierenden Dritten, die ihnen ihre eigenen Geschäfte ermöglichen, ausdehnen. Mehr noch und vor allem bringen die Handeltreibenden dem Monarchen dadurch unverhoffte Einkünfte, daß sie ihm einen Teil des im Seehandel erwirtschafteten Reichtums zum regelmäßigen Präsent machen, daß sie ihm also für seine Bereitschaft, sie gewähren und auf seinem Territorium ihre interterritorialen Aktivitäten entfalten zu lassen, einen Tribut zahlen, ihn in Anerkennung des ihnen eingeräumten Handelsprivilegs an ihrem Gewinn beteiligen. Von diesen ökonomischen Vorteilen geblendet, setzt sich der Monarch über die tatsächliche Unvereinbarkeit der im Kristallisationspunkt der Handelsfunktion entstehenden Gemeinschaften neuen Typs mit den Organisationsprinzipien seiner traditionellen Herrschaft so lange hinweg, bis die neue Gemeinschaft als Polis groß und stark genug ist, um ihm die Stirn zu bieten, und sich herausstellt, daß er sich aus blindem Eigennutz sein Grab geschaufelt hat oder besser von den Handeltreibenden hat schaufeln lassen. Worüber er sich, genauer gesagt, hinwegsetzt, ist die Tatsache, daß die Polis bestimmt ist, ihn in eben der ökonomischen Rolle zu dysfunktionalisieren, mit der für die Handelsfunktion seine Bedeutung und Macht steht und fällt: in der Rolle des Haupt- und Staatslieferanten kommissarisch zu vermittelnden Reichtums. Überschüssiger herrschaftlicher Reichtum, Überfluß aus der Hand des theokratischen Herrn, aus den Magazinen des territorialen Monarchen, dies ist es ja, was die Handelsfunktion ins Leben ruft und was den sie Ausübenden die Akkumulation von Reichtum in eigener Hand ermöglicht. Und auch wenn die Handelsfunktionäre nun dank der besonderen geographischen Lage und demographischen Situation ihrer Region anfangen können, mit dem akkumulierten Reichtum auf eigene Faust zu wirtschaften, wenn sie ihn also zum Grundstock und Mittel einer zwischen angrenzenden Territorien hindurch geübten, ebenso lukrativen wie regen Austauschtätigkeit machen, bleibt doch der kommissarische Reichtum aus den Händen der lokalen Herrschaft ebensosehr ein ökonomisch wichtiger, das substantielle Volumen sichernder Bestandteil wie ein politisch unabdingbarer, den funktionellen Standort gewährleistender Faktor des kommerziellen Treibens.
Genau im Blick auf diese fortdauernde Abhängigkeit der Handeltreibenden vom herrschaftlichen Reichtum vor Ort aber bringen die Gruppen, die sich im Kraftfeld der Handelsfunktion niederlassen und sich in ihrem Kristallisationspunkt zur Polis organisieren, einen ebenso unaufhaltsamen wie allmählichen Wandlungs- und Ablösungsprozeß zuwege. Was jene Gruppen der Handelsfunktion, an die sie anschießen, zutragen und verfügbar machen, sind ja nicht nur Dienstleistungen zum Betrieb der Schiffahrt und zur Durchführung der mittels Schiffahrt geübten kommerziellen Tätigkeit selbst, sondern darüber hinaus auch Produktionsleistungen, die teils im unmittelbaren Verbund mit den Dienstleistungen und als ihr logisches Komplement, teils im assoziativen Anschluß an sie und als ihr systematisches Korrelat erbracht werden. In dem Maß, wie der Handel floriert und das heißt, Reichtum akkumuliert und auf der Basis des akkumulierten Reichtums seine gesellschaftliche Kraft entfaltet, zieht er, mit anderen Worten, Handwerke an, die in seinem zur Polis sich organisierenden Dunstkreis ihre produktiven Tätigkeiten ausüben und, wie einerseits für die eigene Subsistenz Sorge tragen, so andererseits ihn, den Handel, mit den Überschüssen ihrer Produktion beliefern und damit zur Fortsetzung und Ausdehnung seiner kommerziellen Aktivitäten befähigen. Das aber heißt nichts anderes, als daß der in der Polis Gestalt gewinnende Handelskomplex in nach Maßgabe seines eigenen Wachstums zunehmendem Umfang Austauschgüter, an die er vorher nur über den politischen Herrn vor Ort, den Monarchen, gelangen konnte, weil sie ihm je schon in der Form herrschaftlichen Reichtums entgegentraten, jetzt direkt von den aus dem herrschaftlichen Zusammenhang herausgesprengten und in die handelseigene Domäne, die Polis, verpflanzten Produzenten erhält, daß er also, statt die herrschaftliche Form des Reichtums als unverbrüchliche Rahmenbedingung der kommerziellen Aktivitäten akzeptieren zu müssen, weil der territoriale Herr, der Monarch, die lokalen Quellen des Reichtums, die agrarisch-handwerklichen Produktionskapazitäten der Gemeinschaft, in seiner theokratisch legitimierten Gewalt hat, diese Reichtumsquellen jetzt vielmehr im eigenen Haus der Polis vorfindet und den ihnen entspringenden Überfluß deshalb unmittelbar in die kommerziellen Bahnen leiten, in den interregionalen Austausch einspeisen kann, ohne ihn zuvor den Umweg über die herrschaftliche Reichtumsform nehmen lassen und aus der Hand des damit automatisch als Teilhaber am kommerziellen Geschäft firmierenden territorialen Herrn empfangen zu müssen.
In der Tat wechseln die im interregionalen, überseeischen Handel Reichtum akkumulierenden Handeltreibenden in der Konsequenz der als Polis zum Politikum werdenden sozioökonomischen Auswirkungen solcher Akkumulationstätigkeit vor Ort oder an der territorialen Basis ihrer kommerziellen Aktivitäten quasi den Geschäftspartner: In dem Maß, wie diese sozioökonomischen Folgen es den Handeltreibenden ermöglichen, mit den Erzeugern des Reichtums, den handwerklichen Produzenten, direkt zu kontrahieren, erlauben sie es ihnen auch, sich aus dem bisherigen Vertragsverhältnis zu – oder besser aus der bisherigen funktionellen Abhängigkeit von – den traditionellen Verwaltern des Reichtums, den herrschaftlichen Konsumenten, diskret zu lösen. Und was Wunder dann, daß diese auf der Grundlage des direkten Zugangs zu den handwerklichen Produzenten sich vollziehende allmähliche ökonomische Ablösung von den herrschaftlichen Konsumenten irgendwann in deren politischer Entmachtung resultiert, daß der territoriale Herr, der Monarch, weil er als Verwalter gesellschaftlichen Reichtums für die Polis entbehrlich wird und nurmehr als funktionsloser Nutznießer des von ihr in eigener Regie erwirtschafteten Überflusses firmiert, ihr irgendwann auch in seiner auf eben jene obsolete Funktion des Reichtumsverwalters sich stützende Rolle des gesellschaftlichen Machthabers und Hüters einer gesellschaftlichen Ordnung, die gar nicht mehr die ihre ist, zur Last wird und überflüssig erscheint.
Von Anfang an geht mit der kommerziellen Funktion eine Veränderung der Reichtumskategorie selbst, eine Verwandlung nämlich von aktuellem Reichtum, Konsumgut, in potentiellen Reichtum, Tauschwert, einher. Die Potentialität des Reichtums, die gleichbedeutend ist mit Selbstbezüglichkeit, das heißt damit, daß der Reichtum wesentlich nur das Potential eines Mehr seiner selbst darstellt, bleibt vorübergehend und latent, solange der Handeltreibende nur erst kommissarisch für die Herrschaft tätig ist; sie wird erst in dem Maße zum Dauerzustand, und ihre akkumulative Selbstbezüglichkeit ist erst in dem Maße als Sinn der kommerziellen Veranstaltung manifest, wie den Handeltreibenden gelingt, durch ihre überseeischen Handelsbeziehungen kommerziellen Reichtum zu akkumulieren und sich aus der kommissarischen Abhängigkeit zu lösen.
Statt sich den Reichtum, den sie brauchen, um ihn im Austausch mit fremden Territorien und überseeischen Gebieten zu mehren und mit ihm als organisierendem Zentrum die Polis ins Leben zu rufen – statt sich diesen Reichtum beim territorialen Herrn, beim lokalen Monarchen besorgen zu müssen, beziehen sie ihn zunehmend aus der im Entstehen begriffenen Polis selbst von den in ihr sich sammelnden handwerklichen Produzenten und bilden nach Maßgabe der relativen ökonomischen Autarkie, die sie damit gewinnen, einen immer entschiedeneren Anspruch auf politische Autonomie, auf Emanzipation vom herrschaftlichen Zugriff des lokalen Monarchen aus. Der Schluß allerdings, daß demnach der Aufstieg der Polis zu einer selbständigen politischen Einheit, einem Gebilde eigenen Rechts, wesentlich nur einem durch das Wachstum des Handelskomplexes erwirkten Wechsel der personalen Quelle des ansonsten kategorial unverändert und als das gesellschaftlich gleiche Phänomen kontinuierten Reichtums geschuldet sei, ginge gründlich fehl. Vielmehr ist es ebensosehr und vor allem die in der Handelsfunktion beschlossene Veränderung der Reichtumskategorie selbst, der in der Auflösung der unmittelbar herrschaftlichen Form resultierende Wandel in der logischen Bestimmung, systematischen Stellung und funktionellen Bedeutung des Reichtums, was, wie es für jenen personalen Wechsel im Blick auf die hauseigene Reichtumsquelle allererst die Bedingungen schafft beziehungsweise diesem Wechsel dann seine eigentliche Brisanz verleiht, so den zureichenden Grund dafür abgibt, daß die Polis im Schoße der traditionellen, theokratisch-monarchischen Ordnung entstehen, sich als der alternative, absolut neue Gemeinschaftstyp, der sie ist, in Szene setzen und gegen die dem Anschein nach erdrückende Macht der umliegenden Territorialherrschaften behaupten kann.
Dabei reicht der Wandel in der logischen Bestimmung, den im Zuge seines kommerziellen Einsatzes der Reichtum erfährt, bis in die ersten Anfänge der Handelsfunktion zurück, bis in die Zeiten also, da der Handel im wesentlichen noch nichts weiter als eine streng im Rahmen der herrschaftlichen Form des Reichtums sich haltende Vermittlungstätigkeit ist, durch die konsumtiv unnütze Reichtumüberschüsse, die der territoriale Herr zur Verfügung stellt, gegen andernorts vorhandene und von anderen territorialen Herren zur Disposition gestellte Reichtumüberschüsse ausgetauscht und auf diese Weise in konsumierbaren Reichtum überführt, für den herrschaftlichen Verzehr zugerichtet und als Konsumgut reaffirmiert werden. Auch wenn hier die Handeltreibenden nur erst kommissarisch dienstbare Geister ihrer monarchischen Herren sind und ihre Intervention noch nichts weiter bezweckt, als herrschaftlichen Reichtum der einen Art in herrschaftlichen Reichtum einer anderen Art zu metamorphisieren, nimmt doch der Reichtum, solange er sich in ihren Händen befindet und Gegenstand ihrer Vermittlungstätigkeit ist, einen definitiv anderen Charakter an: Statt für den Verzehr vorgesehenes Befriedigungsmittel ist er für den Verkehr bestimmtes Austauschmittel, statt aktueller Reichtum, Gut, ist er potentieller Reichtum, Wert. Er ist potentieller Reichtum, das heißt, er hört auf, aktueller Reichtum, Konsumgut in herrschaftlichen Händen, zu sein, und wird zum Tauschwert in den Händen der Handeltreibenden, nur um sich in anderen aktuellen Reichtum, neues Konsumgut in herrschaftlichen Händen zu verwandeln. In anderen aktuellen Reichtum verwandeln aber kann sich der potentielle Reichtum nur, weil er bereits als solcher für andere aktueller Reichtum ist. Dafür, daß diese anderen ihn als den aktuellen Reichtum, der er für sie ist, realisieren, sprich, sich aneignen dürfen, müssen sie ihn als den anderen, der er sein soll, zur Verfügung stellen, sprich, an die Handeltreibenden übereignen. Damit haben dann die Handeltreibenden ihre Funktion erfüllt und haben den aktuellen Reichtum ihres Herrn, indem sie ihn als potentiellen Reichtum in die Hand nahmen, in anderen aktuellen Reichtum metamorphisiert. Oder vielmehr haben sie ihn unmittelbar nur in anderen potentiellen Reichtum verwandelt, der aktueller Reichtum bloß für ihren Herrn und in seinen Händen ist.
Solange sie indes kommissarisch für den Territorialherrn tätig sind, solange also der letztere den Eigentumstitel auf den in kommerziellen Verkehr gebrachten Reichtum behält, bleibt diese Differenz in der Formbestimmung latent und bleibt das Sein, das der verwandelte Reichtum für die Herrschaft hat, seine Aktualität, ein das Sein, das er in den Händen der Handeltreibenden an sich kontinuiert, vollständig überdeckendes Charakteristikum. Eine Chance, sich als der potentielle Reichtum, der er nach seinem Austausch, seiner Metamorphose latent immer noch ist, insofern er sich ja unmittelbar in den Händen der Handeltreibenden wiederfindet – eine Chance, sich als dieses fortdauernde Potential zu zeigen, hat der Reichtum tatsächlich nur in dem Teil, der nach Rückgabe des kommissarisch getauschten Hauptkontingents als Entgelt oder Gewinn in den Händen der Handeltreibenden selbst verbleibt und in ihr Eigentum übergeht. Auch diese Chance, am eigenen Reichtumsanteil den latenten Potentialitätscharakter, der dem kommerziellen Reichtum als solchem zukommt, manifest werden zu lassen, können allerdings die Handeltreibenden mangels weiterer Austauschmöglichkeiten oder Gelegenheiten zur Fortsetzung ihrer kommerziellen Aktivität normalerweise nicht nutzen; im Normalfall sind sie, wie gesagt, gezwungen, ihren Gewinn und eigenen Anteil nach dem Vorbild des territorialen Herrn als aktuellen Reichtum zu realisieren und sich mit ihm in die konsumtive Lebensform der traditionellen Herrschaft einzukaufen, um an deren sozialem Prestige und politischer Macht zu partizipieren.
Die Chance, ihren Reichtumsanteil als potentiellen Reichtum zu manifestieren, erhalten die Handeltreibenden nur dort, wo geographischer, klimatischer und demographischer Zufall zusammenwirken und ihnen ein durch die herrschaftlichen Reichtumsüberschüsse Dritter erweitertes, breiteres kommerzielles Betätigungsfeld eröffnen. In dem Maß, wie dank jenes weiteren Betätigungsfeldes die Handeltreibenden, statt den in ihren Händen verbleibenden Anteil nach dem Vorbild ihres territorialen Herrn als aktuellen Reichtum realisieren und nämlich konsumieren zu müssen, vielmehr Gelegenheit finden, ihn erneut als Austauschmittel einzusetzen, wird dieser aktuelle Reichtum in ihren Händen zum potentiellen Reichtum im vollen, will heißen, nicht nur funktionell, sondern substantiell bestimmten Sinn, nämlich zu einem Reichtum, der sich nicht mehr nur wie der den Handeltreibenden kommissarisch überlassene herrschaftliche Reichtum vorübergehend potentialisiert, um sich in anderen aktuellen Reichtum zu verwandeln, sondern der, wie dauernd in den Händen der Handeltreibenden, so auch durchgängig im Status der Potentialität verbleibt und das heißt: jedesmal, wenn er nach vollzogenem Austausch im Begriff oder besser vor der Option steht, aktueller Reichtum, herrschaftlich zu verzehrendes Konsumgut zu sein, dieser Option entgegen in einen neuen Austauschprozeß hineingeworfen und also bruch- und umstandslos wieder als potentieller Reichtum, Tauschwert, geltend gemacht, als Mittel zum Erwerb anderen und weiteren Reichtums kontinuiert wird. Dank neben dem territorialen Nachbarn am Austausch beteiligter überseeischer Dritter, dank der Tatsache also, daß die Handeltreibenden den in ihren Händen verbleibenden Reichtum am Territorialherrn, dem sie selbst dienstbar sind, vorbei in eigener Regie zwischen mehreren auswärtigen Handelspartnern hin und her vermitteln und immer neu die Gestalt wechseln lassen können – dank dieser besonderen Konstellation tritt nun für die Handeltreibenden selbst der Reichtum gar nicht mehr aus dem kommerziellen Potentialitätszustand heraus und wird, statt nach der Rückkehr in ihre Hände von ihnen selbst oder ihrem Herrn als aktueller Reichtum konsumiert zu werden, vielmehr sogleich wieder in Zirkulation gebracht und als aktueller Reichtum anderen, den Handelspartnern, im Austausch dafür überlassen, daß diese die Handeltreibenden mit neuem, anderem potentiellem Reichtum ausstatten. In der Tat ist dies das Spezifische an jener dank der besonderen Konstellation voll entfalteten Bestimmung potentiellen Reichtums, daß auf der Seite der Handeltreibenden und in ihrem Kontext aktueller Reichtum gar nicht mehr auftaucht, weil jede Verwandlung potentiellen Reichtums in aktuellen Reichtum für andere in nichts weiter als für neue metamorphotische Zwecke bestimmtem anderem potentiellem Reichtum resultiert und weil insofern die Potentialität in der Tat aus einem vorübergehenden Zustand zu einem dauernden Charakteristikum des kommerzialisierten herrschaftlichen Reichtums wird.
Aber natürlich nicht bloß anderer potentieller Reichtum, sondern vor allem mehr davon ist das Ergebnis dieser von den Handeltreibenden in parte ihres Anteils vollbrachten vollständigen Neubestimmung herrschaftlichen Reichtums, durch die der zeitweilige Potentialitätszustand, in den die kommerzielle Vermittlungstätigkeit den Reichtum versetzt, die mit dem Verzicht auf alle eigene Aktualisierung, alle konsumtive Verwendung des Reichtums einhergehende Permanenz einer in sich kreisenden Zirkulationsbewegug gewinnt. in der Tat ist das systematisch fortgesetzte kommerzielle Agieren der Handeltreibenden, zu dem die besondere Konstellation eines im Seeverkehr offenstehenden Austauschs mit Dritten die Gelegenheit bietet, beileibe kein schierer Funktionalismus, alles andere als eine in der trägen Lust an der Ausübung der eigenen Profession sich erschöpfende und leerlaufende Konsequenzzieherei. Vielmehr ist mit solch fortgesetzt kommerziellem Agieren für die Handeltreibenden durchaus ein materieller Anreiz und ökonomischer Vorteil verknüpft: eben jenes Mehr an potentiellem Reichtum, das jedem weiteren Vermittlungsakt, jedem weiteren Austausch von potentiellem Reichtum, der aktueller Reichtum für andere ist, gegen Reichtum, der für die Handeltreibenden selbst nur wieder anderer potentieller Reichtum ist, entspringt. Jenes im Resultat des Austauschakts vorhandene Mehr an Reichtum ist der Reichtumsanteil, den auch zuvor schon die Handeltreibenden für ihre kommerzielle Vermittlungstätigkeit erhalten. Während sie diesen Anteil zuvor aber vom eigenen Territorialherrn erhalten, für den sie kommissarisch tätig sind, holen sie ihn sich jetzt, da sie mit eigenem Reichtum und auf eigene Rechnung Handel treiben, direkt bei den fremden Territorialherren, mit denen sie Austausch pflegen.
Nicht, daß nicht auch schon vorher die letzteren zum Anteil oder Gewinn der Handeltreibenden ihren Beitrag leisten! Jede kommerzielle Handlung, durch die Überschüsse an aktuellem Reichtum in potentiellen Reichtum überführt und auf diesem Wege in anderen, nichtüberschüssigen aktuellen Reichtum verwandelt wird, ist ihres Lohnes wert und wird von dem Herrn des überschüssigen Reichtums, der anderen, nichtüberschüssigen Reichtum dafür erhält, in der Weise vergolten, daß derjenige, der die Austauschleistung vollbringt, der Handeltreibende, weniger anderen Reichtum gibt als er überschüssigen Reichtum erhält und so am herrschaftlichen Reichtum beteiligt, mit einem Teil des getauschten Reichtums dotiert wird. Aber solange der Handeltreibende nur erst kommissarisch agiert, im Auftrag und auf Rechnung seines eigenen Territorialherrn tätig ist, verschwindet dieser beim fremden Herrn erworbene Anteil noch umstandslos in dem Stück Reichtum, das der eigene Herr den Handeltreibenden überläßt, wenn er den getauschten Reichtum als sein Hab und Gut in Empfang nimmt und damit aus der vorübergehenden Potentialität in die gewohnte Aktualität rücküberführt. So wahr dort, wo der Reichtum Eigentum des Territorialherrn bleibt, die kommerzielle Aktivität immer wieder im Sinne einer vollständigen Rücküberführung des potentiellen in aktuellen Reichtum abbricht und zum Erliegen kommt und deshalb immer wieder mittels herrschaftlicher Reichtumüberschüsse ganz neu initiiert werden muß, so wahr bleibt das Mehr, das in der kommerziellen Aktivität selbst der potentielle Reichtum gegenüber dem aktuellen Reichtum, mit dem er sich tauscht, erzielt, latent und nämlich ein unsichtbares Moment des aktuellen Stück Reichtums, das der Handeltreibende am Ende als Lohn für sein Tun vom Herrn erhält. Sobald allerdings der Handeltreibende Gelegenheit findet, mit dem Stück aktuellen Reichtums, das er als seinen Anteil erhalten hat, die kommerzielle Aktivität fortzusetzen und auf eigene Rechnung wie auf eigene Faust weiter Austausch zu treiben, und sobald mit anderen Worten der eigene Herr in der Rolle des als Auftraggeber intervenierenden Aneigners, dotierenden Zuteilers und dominierenden Konsumenten des getauschten Reichtums entfällt, avanciert das beim fremden Herrn erzielte Mehr an potentiellem Reichtum zum maßgebenden Motiv des kommerziellen Prozesses und tritt, nachdem mangels konsumtiver Aktualisierung des Reichtums die qualitative Veränderung, die der Reichtum im Austausch erfährt, als Bestimmungsgrund nicht mehr in Frage kommt, als das einzige zutage, was die fortgesetzte Bewegung eines Austauschs potentiellen Reichtums gegen anderen potentiellen Reichtum, der nur wiederum gegen anderen potentiellen Reichtum ausgetauscht wird, vor dem Verdacht eines – jedenfalls auf der Seite derer, die den Austausch betreiben und in Gang halten – als plane Leerlaufreaktionen ablaufenden Funktionalismus bewahrt und als ein auf ihre Weise durchaus sinnvolles Unternehmen unter Beweis stellt.
Aber vielmehr tritt das Mehr an potentiellem Reichtum gar nicht unmittelbar zutage und stellt den Sinn des jeweils vollzogenen Austauschakts erst unter Beweis, wenn ein weiterer Austauschakt den andersartigen Reichtum, in dem sich das Mehr versteckt, in seine ursprüngliche Gestalt zurückverwandelt und an deren qualitativ identischer Beschaffenheit als quantitativ unterscheidende Bestimmung manifest werden läßt. Weil an der unmittelbar qualitativen Form, in der die verschiedenen Sorten Reichtum zum Austausch kommen, sich nicht schon ermessen läßt, ob die im Sinne eines Mehr an potentiellem Reichtum von den Handeltreibenden gehegte Anteilserwartung sich erfüllt hat, bedarf es stets wieder der Rückverwandlung des per Austausch in andere Form verwandelten Reichtums in die als Maß brauchbare ursprüngliche Form, um den erzielten Anteil sicht- und meßbare Realität gewinnen zu lassen. Aber diese zur Realisierung des Mehr an potentiellem Reichtum oder, kurz, Mehrwerts erforderliche Rückverwandlung geht ja nun ihrerseits als ein Austauschakt vor sich, bei dem wiederum Handeltreibende und herrschaftliche Reichtumseigner in der Weise kontrahieren, daß die ersteren den letzteren potentiellen Reichtum oder Tauschwert überlassen, damit diese ihn in seiner Eigenschaft als aktueller Reichtum oder Konsumgut genießen, und daß die letzteren den ersteren dafür mehr anderen aktuellen Reichtum übereignen, den diese in der Funktion von potentiellem Reichtum einsetzen und nämlich zum Erwerb weiterer Reichtumsanteile verwenden können. Die im Maß der qualitativ einen Sorte Reichtum sich vollziehende Realisierung bereits erworbenen Mehrwerts ist so zugleich Erwerb weiteren, in der Gestalt dieser einen Sorte erscheinenden Mehrwerts, der seinerseits im Maß einer qualitativ anderen Sorte Reichtum realisiert sein will, wobei diese Realisierung wieder Gelegenheit gibt, neuen, in der Gestalt dieser anderen Sorte erscheinenden Mehrwert zu erwerben. Mit anderen Worten, die mit diversen herrschaftlichen Reichtumseignern beziehungsweise deren Kommissionären gepflogenen Austauschbeziehungen dienen aus der Sicht der Handeltreibenden uno actu der Realisierung eines bereits erworbenen und dem Erwerb eines neuen, noch zu realisierenden Mehr an potentiellem Reichtum.
Daß sie – zumindest im logischen Prinzip der qua Kommerzialisierung durchgesetzten vollständigen Potentialisierung herrschaftlichen Reichtums – in jedem Austauschakt neuen Mehrwert erwerben, den sie in phasenverschobener Gleichzeitigkeit in jedem Austauschakt als das, was er ist, als ein Stück weiteren potentiellen Reichtum realisieren, macht deutlich, wie weit entfernt von allem leerlaufenden Funktionalismus die Handeltreibenden sind und wie sehr es ihnen im Gegenteil gelingt, den Anteil herrschaftlichen Reichtums, der dank ihrer in Diensten des Territorialherrn geübten kommissarischen Vermittlungstätigkeit in ihren Händen und unter ihrer Regie verbleibt, durch den Verzicht auf seine konsumtive Nutzung und durch seine kommerzielle Weiterverwendung in einen ans Wunderbare grenzenden Automaten zur zuverlässigen Beschaffung immer neuer und immer weiterer Reichtumsanteile umzufunktionieren. Tatsächlich drängt sich dies als das entscheidende Motiv für die dauerhafte Potentialisierung oder Verwendung als kommerzieller Tauschwert auf, die bei Gelegenheit der ihnen qua überseeische Handelsbeziehungen sich bietenden Austauschmöglichkeiten mit Dritten die Handeltreibenden dem als ihr Gewinn aus den kommissarischen Geschäften in ihren Händen verbleibenden aktuellen Reichtum oder herrschaftlichen Konsumgut angedeihen lassen: Was in genere eines herrschaftlichen Reichtums, der sich nur vorübergehend potentialisiert, um gemäß herrschaftlichem Bedürfnis gegen anderen herrschaftlichen Reichtum ausgetauscht zu werden, den Anteil oder Gewinn derer, die den Austausch ins Werk setzen, nur als empirische Nebenerscheinung oder als habituelles Abfallprodukt abwirft, das zeigt sich in specie des als ständiger potentieller Reichtum, als Tauschwert in Dauerfunktion eingesetzten Stückes herrschaftlichen Reichtums, über das die Handeltreibenden eigenverantwortlich verfügen, in eine Sache verwandelt, die jenen kommerziellen Anteil ebensosehr als strukturelle Implikation mit sich führt wie als systematische Konsequenz nach sich zieht. Aus dem Reichtum als herrschaftlichem Zweck, dessen nach Maßgabe herrschaftlicher Bedürfnisse angesetzter Austausch den Handeltreibenden nebenbei und a posteriori dazu dient, sich eine Partizipation an ihm zu sichern, wird so ein kommerzielles Mittel, dessen vom Interesse der Handeltreibenden selbst diktierter einziger Zweck darin besteht, jene anteilige Partizipation der letzteren an ihm, dem Reichtum, durch fortlaufende Wiederholung und umfassende Entfaltung der Austauschbewegung auf Dauer zu gewährleisten und demnach als kategorial entscheidendes Konstitutiv oder a priori treibendes Motiv seines eigenen Daseins unter Beweis zu stellen.
Diese Umfunktionierung in einen routiniert kommerziellen Anteilsbeschaffer und am Automatismus, mit dem er Gewinn erzielt, seinen eigenen Bestimmungsgrund findenden Beteiligungsautomaten, die der in toto seiner herrschaftsunmittelbaren Existenz nichts als konsumtiven Zwecken dienende und einen Anteil für die Handeltreibenden nur und ausschließlich als Abfallprodukt seiner konsumtiven Verwendung abwerfende herrschaftliche Reichtum in parte eben jenes den Handeltreibenden in die Hände fallenden und unter günstigen historisch-geographischen Bedingungen von ihnen kommerziell weiterverwendbaren Abfallprodukts erfährt – diese Umfunktionierung herrschaftlichen Reichtums aus einem Selbstzweck mit Nebenerscheinung in ein Mittel zum Zwecke eben jener, zum Sinn der Sache geratenden Nebenerscheinung hat allerdings die Merkwürdigkeit, daß der Zweck der Veranstaltung, der im Resultat der repetitiven Austauschbewegung den Handeltreibenden in die Hände fallende Anteil oder Gewinn, unwiderstehlich disponiert scheint, sich dem Mittel, das ihn zu erwerben dient, dem in den Händen der Handeltreibenden als potentieller Reichtum in Dauerfunktion oder permanenter Tauschwert fungierenden herrschaftlichen Reichtum, uno actu seines Erwerbs oder vielmehr in phasenverschobener Gleichzeitigkeit dazu selber anzuverwandeln. Weit entfernt davon, das ihnen aus ihren kommerziellen Geschäften als ihr Anteil erwachsende Mehr an Reichtum als aktuellen Reichtum wahrzunehmen und in den von der traditionellen Herrschaft vorgelebten Weisen konsumtiv zu nutzen, tendieren die Handeltreibenden vielmehr dazu, dies Mehr an Reichtum der gleichen Potentialität oder Wertförmigkeit zu überführen, der es entspringt, und nämlich jenen jeweils im Austauschvorgang einbegriffenen Realisierungsakt zu vollziehen, der per modum einer Rückverwandlung des eingetauschten Reichtums in den zuvor ausgetauschten Reichtum das gewonnene Mehr an Reichtum als solches oder quantitativ unter Beweis stellt und damit aber als ein Mehr an potentiellem Reichtum, als Mehrwert, gleichermaßen der eigenen Konsumtion entzieht und dem zur weiteren kommerziellen Verwendung bestimmten Tauschwert zuschlägt und einverleibt. Auch wenn der dem kontinuierlichen Austauschgeschäft quasi automatisch entspringende Gewinn den Handeltreibenden natürlich als Subsistenzgrundlage dient und nach Bedarf von ihnen als Lebensmittel gebraucht wird und auch wenn die Handeltreibenden unter dem Eindruck wachsender Geschäftsvolumen und hoher Gewinnspannen immer wieder der Versuchung erliegen, ihren Gewinn als aktuellen Reichtum oder Konsumgut zu nutzen und mit seinen Mitteln einen auf den Erwerb sozialen Prestiges abgestellten herrschaftlichen Lebensstil zu entfalten – in der Hauptsache oder seiner prinzipiellen Tendenz nach zeigt sich dieser Gewinn bestimmt, im Zuge seiner jeweils im nächsten Austauschakt sich vollziehenden Realisierung als Mehrwert allen Aspirationen auf Aktualisierung zu entsagen und im Interesse nicht bloß weiterer, sondern mehr noch durch ihn erweiterter Gewinnaussichten dem in Potentialität verhaltenen Stück herrschaftlichen Reichtums, das ihn erbracht hat, sich als seinesgleichen beizugesellen.
Der motivationale Sinn der ins Unendliche fortgesetzten Anhäufung kommerziellen Reichtums geht nicht in der Schaffung eines kapitalen Grundstocks zum Zweck der Sicherung eines regelmäßigen Gewinnes auf. Die eigentliche Zielsetzung ist vielmehr politischer Natur: Der Handeltreibende will sich von der traditionellen Herrschaft emanzipieren, will sein eigener Herr werden; deshalb stellt er sich jetzt so in den Dienst des eigenen quantitativen Reichtumsvermehrungsinteresses, wie er vorher im Dienste des herrschaftlichen Reichtumsverwandlungsinteresses stand. Hinter der vom Handeltreibenden betriebenen kapitalen Selbstvermehrung steckt er selbst, aber nicht als gegenwärtiger, in den herrschaftlichen Zusammenhang integrierter Agent, sondern als kraft angehäuftem Reichtum zukünftig vom herrschaftlichen Zusammenhang emanzipierter Akteur.
Tatsächlich ist es genau diese dem Anteil, den die Handeltreibenden aus ihren kommerziellen Aktivitäten ziehen, quasi als Naturbestimmung eingeschriebene Tendenz, sich jeweils in einen integrierenden Bestandteil jenes als potentieller Reichtum, Tauschwert fungierenden Stückes herrschaftlichen Reichtums zu verwandeln, um das sich die kommerziellen Aktivitäten drehen, was dem ganzen Vorgang den fälschlichen Anschein einer Leerlaufreaktion, eines blinden Funktionalismus, einer ins schlecht Unendliche fortgehenden Zirkelschlüssigkeit verleiht. Daß der potentielle Reichtum im Prinzip nichts als potentiellen Reichtum, der Tauschwert im wesentlichen nur immer wieder mehr von sich, Mehrwert, gebiert, dies ist es, was unter der Voraussetzung, daß die Sicherung ihres Anteils am aktuellen Reichtum, die Gewährleistung ihrer Partizipation am herrschaftlichen Konsum das die Handeltreibenden treibende Motiv oder leitende Interesse ist, als eine offenbar dem Mittel der Sicherstellung, dem Stück herrschaftlichen Reichtums, das in den Händen der Handeltreibenden als permanenter Tauschwert fungiert, innewohnende Eigengesetzlichkeit, um nicht zu sagen widersetzliche Intention, nach Erklärung verlangt. Zwar, formal gesehen oder von den faktorellen Ausgangsbedingungen her betrachtet, könnte man diese ewige, zirkuläre Realisierung des jeweils erworbenen Mehr an aktuellem Reichtum, Konsumgut, in der Funktion von weiterem potentiellem Reichtum, Tauschwert, sogar noch als logisch, als nur konsequent bezeichnen. Schließlich ist ja, daß die Handeltreibenden das Stück herrschaftlichen Reichtums, über das sie verfügen können, aus freien Stücken in kommerziellen Reichtum verwandeln, daß sie bei Gelegenheit der sich ihnen eröffnenden Handelsmöglichkeiten mit Dritten den aus ihrer kommissarischen Handelstätigkeit im Dienste des Territorialherrn in ihren Händen verbleibenden Anteil herrschaftlichen Reichtums, statt ihn als aktuellen Reichtum zu realisieren, ihn in herrschaftstypischer Manier zu konsumieren, vielmehr freiwillig in potentiellen Reichtum, Tauschwert, umfunktionieren – schließlich ist dies ja die Grund- und Ausgangsbedingung des ganzen zirkulativen Geschehens, und von daher scheinen sie nur konsequent und im einzelnen fortzusetzen, womit sie im Prinzip und im allgemeinen den Anfang gemacht haben. So wahr das Stück herrschaftlicher Reichtum, das bei der ersten sich bietenden Gelegenheit die Handeltreibenden aus aktuellem in potentiellen Reichtum verwandeln, um es im zirkulativen Automatismus als zuverlässig kalkulierbaren Anteilbeschaffer zu verwenden, ihr eigener aus ihren kommissarischen Geschäften im Dienste des Territorialherrn stammender Anteil an dessen aktuellem Reichtum ist, so wahr kann es logisch scheinen, daß alle die Anteile, die jenem als zirkulativer Automat fungierenden Anteil, der den Grundstock bildet, zuverlässig entspringen, ebenso zuverlässig dem gleichen Schicksal wie er verfallen und, aus aktuellem in potentiellen Reichtum verwandelt, ihm, der sie heckt, als quantitativer Zuwachs an seinesgleichen, als Mehrwert, sich zugesellen und einverleiben.
Indes, so formaliter logisch unter den für die Automatisierung des Austauschvorganges entscheidenden Ausgangsbedingungen, das heißt, sub conditione des Ursprungsakts einer Umfunktionierung des in den Händen der Handeltreibenden befindlichen Anteils herrschaftlichen Reichtums in permanenten Tauschwert, die immer neue Realisierung des von den Handeltreibenden aus dem zirkulativen Automatismus gezogenen anteiligen Gewinns als manifester Mehrwert, integrierender Bestandteil des Tauschwerts auch anmuten möchte, die Logik bleibt formal, bleibt eine jeder motivationalen Begründung, jeder vernünftigen Zweckmäßigkeit, jeden Sinns und Verstands entbehrende schicksalhafte Konsequenzzieherei und ursprungsfixierte Mimikry. Immerhin wurde ja oben als dieser Sinn und Verstand des kontinuierlichen Austauschs, den durch Verwandlung ihres eigenen Stückes herrschaftlichen Reichtums in einen Grundstock kommerzieller Aktivität die Handeltreibenden ins Werk setzen, ein ökonomisches Motiv, nämlich die zuverlässige Beschaffung und systematische Sicherstellung jenes Gewinnanteils angegeben, den zuvor oder ansonsten die Handeltreibenden nur als empirisches Abfallprodukt ihrer kommissarischen Vermittlung herrschaftlicher Reichtumsüberschüsse, das heißt, nur als habituelle Nebenwirkung eines sie als Vermittler in den Dienst seiner souveränen Zweckmäßigkeit stellenden herrschaftlichen Konsums erwarten können und auch erhalten. Dafür, daß sie ebenso zuverlässig wie regelmäßig am herrschaftlichen Reichtum partizipieren, einen Anteil aktuellen Reichtums für sich selbst reklamieren können, geben sie, dieser ökonomischen Motivation gemäß, den Reichtumsanteil, über den sie bereits aus früheren, kommissarischen Geschäften verfügen, als Tauschwert daran und opfern seine Aktualität der Potentialität eines kommerziellen Grundstocks. Wie aber könnte wohl als eine angemessene Erfüllung des so bestimmten ökonomischen Zweckes gelten, daß sie die auf der Basis jenes kommerziellen Grundstockes ebenso zuverlässig wie regelmäßig erworbenen Anteile immer gleich wieder per Realisierung als Mehrwert drangeben und nämlich dem Grundstock als ihm eigenen Zuwachs einverleiben, daß sie, mit anderen Worten, das im Grundstock bestehende Opfer an aktuellem Reichtum, das sie vermeintlich bringen, um sich einen sicheren Nachschub an letzterem zu verschaffen, mittels eben dieses gesicherten Nachschubs blind opfersüchtig ins Unendliche kontinuieren?
Wenn das Ergebnis des kraft kommerzieller Beziehungen zu Dritten unternommenen Versuchs der Handeltreibenden, durch eine dauerhafte Potentialisierung ihres bisherigen aktuellen Anteils am herrschaftlichen Reichtum ihre künftige aktuelle Beteiligung am herrschaftlichen Reichtum zu automatisieren – wenn einer ursprungsfixierten, blinden Logik zufolge das Ergebnis dieses Versuchs nur die nicht minder automatisierte Überführung aller im Automatismus erworbenen aktuellen Anteile in immer die gleiche, als kommerzieller Grundstock oder als Bedingung der Möglichkeit für den Automatismus vorgegebene Potentialität ist, wären da die Handeltreibenden nicht eigentlich besser beraten und wäre es nicht ökonomisch zweckmäßiger für sie, in den alten Verhältnissen einer kommissarisch betriebenen Vermittlung herrschaftlicher Reichtumsüberschüsse zu verharren und sich mit den aktuellen Reichtumsanteilen zufrieden zu geben, die ihnen nicht zwar ein von ihnen selber ins Werk gesetzter kommerzieller Automatismus mit berechenbarer Regelmäßigkeit, wohl aber ein von herrschaftlichen Konsumbedürfnissen ins Leben gerufenes traditionelles Austauschsystem mit habitueller Verläßlichkeit zugänglich macht und als Mittel zum unzweideutig erklärten Zweck einer konsumtiven Teilhabe am herrschaftlichen Reichtum zur Verfügung stellt? Was bringt ihnen denn ihr kommerzieller Automatismus neben dem relativen Mehr an Zuverlässigkeit und Regelmäßigkeit des Gewinns, das er gewährt, anderes als eine absolute Pervertierung jenes qua Teilhabe am herrschaftlichen Reichtum angenommenen ökonomischen Zwecks der Veranstaltung und nämlich dies, daß der tatsächliche Teilhaber am herrschaftliche Reichtum am Ende gar nicht sie, die Handeltreibenden, sind, sondern nur der als Grundstock apostrophierte Automat ist, der ihnen die Teilhabe sichern soll und der doch die Anteile, die er ihnen formaliter verschafft, kraft ihrer reflexiven Realisierung als Mehrwert, als quantitativer Teil seiner selbst, realiter immer wieder sich einverleibt oder vielmehr gar nicht erst aus sich entläßt, der also unter dem Vorwand, sie, die Handeltreibenden, am herrschaftlichen Reichtum als solchem zu beteiligen, in Wahrheit nur das Stück umfunktionierten herrschaftlichen Reichtum, das er selbst ist, auf Kosten des als solcher in den Händen der traditionellen Herrschaft befindlichen übrigen herrschaftlichen Reichtums vermehrt und vergrößert.
Um indes die Sache nicht mehr als nötig ins Geheimnis zu hüllen: Sie, die Handeltreibenden, sind es, die dafür sorgen, daß statt ihrer der Automat sich bereichert, die aus freien Stücken jenen vorgeblichen ökonomischen Zweck ihrer mittels Grundstock durchgesetzten quasi-automatischen Partizipation am herrschaftlichen Reichtum die Lügen einer unter diesem Vorwand in Wirklichkeit nur durchgesetzten Vergrößerung des Anteils strafen, den der Grundstock selbst am herrschaftlichen Reichtum hat. Und so gesehen, hat es auch wenig Sinn, bloß negativ von einer Verfälschung oder gar Pervertierung des vermeintlichen ökonomischen Zwecks der Veranstaltung zu reden, scheint es vielmehr weit sinnvoller, das Verhalten der Handeltreibenden positiv als Beweis für eine im einfachen ökonomischen Vorteil ganz und gar nicht aufgehende andere und weiter gespannte Zielsetzung zu nehmen. Diese andere Zielsetzung ist wesentlich politischer Natur, will heißen, der kommerzielle Automat, den die Handeltreibenden durch die dauerhafte Potentialisierung ihres mittels kommissarischer Tätigkeit ursprünglich akkumulierten Anteils aktuellen Reichtums in Gang setzen, ist von seiner Geburtsstunde an ein Politikum; anders gesagt, der ökonomische Mechanismus, der in Form einer mit jedem Austauschakt gleichzeitig effektuierten Anteilsbeschaffung und Mehrwertrealisierung quasi-automatisch abläuft, ist von Anfang an Politische Ökonomie. So wahr die Handeltreibenden bei ihren kommerziellen Aktivitäten im Prinzip nicht weniger, ja, der Tendenz nach sogar mehr als auf ihre Teilnahme am herrschaftlichen Lebensstil, ihren nur persönlichen Profit, auf die Mehrung des Grundstocks, der ihnen den Lebensstil ermöglicht, auf die Vergrößerung des Kapitals, das ihnen den Profit verschafft, kurz, auf eine fortlaufende Stärkung der Position des in ihren Händen befindlichen potentiellen Reichtums gegenüber dem im Besitz der Herrschaft befindlichen aktuellen Reichtum, mit dem er sich austauscht, bedacht sind, so wahr geben sie damit zu erkennen, daß für sie der in ihren Händen befindliche potentielle Reichtum von Anbeginn an ebensosehr ein politisches wie ein ökonomisches Instrument ist und nämlich ebensosehr als Vehikel zur sozialen Emanzipation vom herrschaftlichen Reichtum wie als Mittel zur materialen Partizipation an ihm fungiert.
In der Tat ist es eben dies, was den potentiellen Reichtum, über den die Handeltreibenden verfügen, überhaupt erst zum Grundstock im Sinne des Wortes, zu einem untrennbar mit Vorstellungen der Selbstvermehrung, mit Konnotationen selbstbezüglichen Wucherns und Wachsens verknüpften Kapital werden läßt: daß die Handeltreibenden an ihn die Hoffnung und Erwartung knüpfen, sich aus der Abhängigkeit vom Reichtum in herrschaftlichen Händen, worin die bloß kommissarische Tätigkeit sie verhält, befreien, neben der größeren ökonomischen Sicherheit, die er gewährt, auch und vor allem die politische Selbständigkeit, die er verspricht, erringen und, kurz, auf seiner Basis ihr eigener Herr sein zu können. Weil die Handeltreibenden jenen auf kommissarischem Wege ursprünglich akkumulierten Anteil am herrschaftlichen Reichtum, den sie bei der ersten sich bietenden Gelegenheit in dauerhaft potentiellen, das heißt, kommerziellen Reichtum umfunktionieren, nicht einfach nur als einen automatischen Beschaffer weiterer Anteile, als ökonomischen Automaten betrachten, der ihre regelmäßige und zuverlässige Beteiligung am herrschaftlichen Reichtum und am damit einhergehenden Lebensstil sicherstellen soll, weil sie ihn vielmehr von Anfang an ebensosehr und primär als einen politischen Faktor und nämlich als ein probates Mittel ansehen, sich der kommissariellen Abhängigkeit vom herrschaftlichen Reichtum überhaupt zu entziehen und vollständig auf das neue Fundament eines in ihm, dem umfunktionierten Reichtum, bestehenden und zum herrschaftlichen Reichtum nicht bloß alternativen, sondern mehr noch mit ihm konkurrenzfähigen eigenen Reichtums überzuwechseln – weil also diese Perspektive einer Ablösung des kommissarischen durch den kommerziellen, des vorübergehend entaktualisierten durch dauerhaft potentialisierten Reichtum, kurz, einer Ablösung des Reichtums, den man im Auftrag eines anderen austauscht, durch Reichtum, mit dem man auf eigene Rechnung handelt, von Anfang an wesentlicher Bestimmungsgrund ihres ökonomischen Verhaltens ist, erweist sich paradoxerweise ihr ökonomisches Verhalten gegenüber dem eigenen, umfunktionierten Reichtum als gar nicht so sehr verschieden von der Haltung, die sie gegenüber dem bloß kommissarisch verwalteten Reichtum der Herrschaft an den Tag legen, und zeigt sich von einer der kommissarischen Dienstfertigkeit und Selbstverleugnung ohne weiteres vergleichbaren treuhänderischen Fürsorglichkeit und Opferbereitschaft geprägt. Weit entfernt davon, daß die Handeltreibenden den traditionellen Dienstherrn, von dem sie sich politisch-ökonomisch emanzipieren und dem gegenüber sie ihr eigener Herr sein wollen, im Zuge ihrer eigenen, in eigener Regie und auf eigene Rechnung betriebenen Handelsgeschäfte einfach außer acht lassen und vergessen könnten, müssen sie ihn eben deshalb, weil sie sich von ihm emanzipieren und dies mittels der eigenen Geschäfte tun wollen, vielmehr in die Reflexion des so disponierten eigenen Tuns treiben und das heißt, ihn durch einen alternativen Herrn, einen Herrn ihrer Provenienz und ihres Zuschnitts ersetzen, kurz, sie müssen in einer Wortwörtlichkeit ihr eigener Herr werden, wie das zwar stets ausgesprochen und sentenziös erklärt, aber doch eigentlich nie gedacht und zur Vorstellung gebracht wird.
Daß der Anteil herrschaftlichen Reichtums, über den die Handeltreibenden verfügen und den sie durch seine permanente Potentialisierung in einen Automaten zur Beschaffung weiterer Anteile umfunktionieren, ihnen nicht nur und nicht einmal primär dazu dient, am realen Lebensstil und sozialen Status der traditionellen Herrschaft zu partizipieren, daß er vielmehr auch und vor allem dazu da ist, sie aus ihrer kommissarisch-funktionellen Abhängigkeit von der traditionellen Herrschaft zu befreien und auf eine eigene ökonomische Basis zu stellen, in eine substantiell neue Eigenständigkeit zu überführen – eben diese Überdeterminiertheit ihres kommerziellen Reichtums bringt es mit sich, daß sich die Handeltreibenden ihm gegenüber nicht viel anders verhalten als gegenüber den kommissarisch verwalteten Reichtumsüberschüssen ihres territorialen Herrn, daß sie, statt im umstandslos eigenen Sinne über ihn verfügen, ihn entsprechend ihrer unmittelbaren materialen Bedürfnisse und sozialen Aspirationen verwenden zu können, vielmehr so mit ihm umgehen müssen, als sei da immer noch eine quasi-herrschaftliche Instanz, der sie über ihr kommerzielles Schalten und Walten Rechenschaft schuldig seien, daß sie sich also, kurz, in die Pflicht einer mit ihm verfolgten anderen Absicht genommen, in den Dienst einer ihm als quasi objektive Bestimmung innewohnenden ferneren Zielsetzung gestellt finden – eines Interesses, das nicht weniger verbindlich, nicht weniger maßgebend wirkt als das vom Lebensstil diktierte Begehren, der konsumtive Anspruch der traditionellen Herrschaft, und das sich vom traditionellen herrschaftlichen Willen nur eben seinem Inhalte nach und nämlich dadurch unterscheidet, daß es sich nicht auf eine qualitative Verwandlung des Reichtums, seine Verwendbarkeit für konsumtive Bedürfnisse, sondern auf eine mittels der qualitativen Verwandlung durchgesetzte quantitative Vermehrung des Reichtums, seine Verwertbarkeit für den Akkumulationszweck richtet.
Und aber nicht nur als quasi objektive Bestimmung genauso verbindlich, genauso maßgebend wie der traditionelle herrschaftliche Reichtumsverwandlungsanspruch ist dieses kommerzielle, handelsherrschaftliche Reichtumsverwertungsinteresse, es fordert außerdem sogar noch den Handeltreibenden eine unvergleichlich größere Selbstverleugnung und Opferbereitschaft ab als jener, indem es ihnen den Gewinnanteil, den sie in seinem Dienste erwerben, nicht, wie der traditionelle Herr das tut, zu eigenem konsumtivem Gebrauch überläßt, sondern kurzerhand vorenthält oder vielmehr gleich wieder abverlangt, um ihn als Mehrwert, als einfachen quantitativen Zuwachs zu dem in seinem Sinne abermals einzusetzenden kommerziellen Reichtum oder kapitalen Grundstock zu realisieren. In der Tat ist es das Eigentümliche dieses vom politischen Bedürfnis, sich der kommissarischen Abhängigkeit von der traditionellen Herrschaft zu entziehen und statt dessen ihr eigener Herr zu sein, wesentlich mitbestimmten ökonomischen Wirkens der Handeltreibenden, daß der Gewinn, den dies selbstbeherrschte Wirken ihnen einträgt, identisch ist mit dem Mehrwert, um den es dem quasiherrschaftlichen Verwertungsinteresse, dem sie dienen, zu tun ist, daß also die in solchem Wirken verfolgte objektive Bestimmung einer Vermehrung des kommerziellen Reichtums partout nur mit Mitteln des subjektiven Profits verwirklicht werden kann, den die Handeltreibenden im Verfolg solch objektiver Bestimmung erlangen, daß also letztlich der einzige Lohn, den sie aus ihrer Botmäßigkeit gegenüber dem quasiherrschaftlichen Reichtumsvermehrungsinteresse, das als maßgebend objektive Bestimmung für sie an die Stelle des herrschaftlichen Verwandlungsanspruchs getreten ist, herausschlagen, eben nur die Durchsetzung des quasiherrschaftlichen Reichtumsverwertungsinteresses als solchen ist.
Um indes der in der Darstellung sich andeutenden Tendenz zur neuerlichen Mystifizierung des Verhältnisses gleich die Spitze abzubrechen und der Suggestion einer ausgerechnet dem Bemühen zur Selbstbestimmung, dem Versuch einer Emanzipation von der traditionellen Herrschaft entspringenden neuen Hörigkeit und durchgängigen Fremdbestimmtheit entgegenzutreten: So wahr die Handeltreibenden mittels ihrer dem Reichtumsverwertungsinteresse dienenden Austauschtätigkeit danach streben, ihr eigener Herr zu sein und das heißt, politische Selbständigkeit zu erringen, so wahr sind sie selbst es, dem sie mit solcher Selbstverleugnung dienen, dem sie ihren durch die Austauschtätigkeit erworbenen Anteil am herrschaftlichen Reichtum ebenso permanent wie systematisch zum Opfer bringen und ad majorem gloriam dessen sie also nicht nur arbeiten, sondern mehr noch den Lohn für ihre Arbeit drangeben, Konsumverzicht leisten – nur daß dies Selbst, dem sie dienen, nicht sie in ihrer gegenwärtigen, kommissariell gewahrten Dienstbarkeit, ihrer derzeitigen Abhängigkeit vom territorialen Herrn des Reichtums, sondern sie in zukünftiger, kommerziell erwirkter Herrlichkeit, in ihrer nachmaligen Selbständigkeit als überregionaler Eigner von Reichtum sind. Sie selbst sind es, die hinter der objektiven Verwertungsbestimmung, der quasiherrschaftlichen Vermehrungsverpflichtung stehen, mit der ihr, ökonomisch gesehen, als reiner automatischer Anteilsbeschaffer, als einfacher Beteiligungsautomat im Rahmen des herrschaftlichen Reichtums konzipierter kapitaler Grundstock ihnen entgegentritt – sie selbst aber nicht als realisierter Faktor, sondern als antizipierte Größe, nicht so, wie sie sind, sondern so, wie sie sein sollen, nicht als in den herrschaftlichen Zusammenhang integrierter Agent, sondern als von ihm emanzipierter Akteur. Weil für die Handeltreibenden ihr kapitaler Grundstock keine bloß ökonomische, im Rahmen der tradierten herrschaftlichen Ordnung sich haltende, partizipative Funktion darstellt, sondern einen eminent politischen, den Rahmen der tradierten Ordnung überschreitenden, distinktiven Zweck verkörpert und weil dieser Zweck sie selbst, nicht aber sie in ihrer gegebenen, dienenden Verfassung, sondern vielmehr sie in der angestrebten Position von mit der traditionellen Herrschaft konkurrenzfähigen, ihr auf ihrem ureigensten Gebiet, dem des Reichtums, ebenbürtigen Reichtumsbesitzern sind – eben weil sich dies so verhält, nimmt das im Sinne solcher Zweckmäßigkeit dem kapitalen Grundstock eingegebene Vermehrungsinteresse die Züge einer quasiherrschaftlichen Verpflichtung, einer objektiven Bestimmung an.
Weil das Ziel, das die Handeltreibenden mit ihrem ökonomischen Tun verfolgen, nicht sowohl und nicht primär die Bekräftigung und Stärkung ihrer Funktion im bestehenden herrschaftlichen System, sondern die Durchsetzung und Entfaltung eines zum herrschaftlichen System alternativen und ihm die Stirn bieten könnenden Gegensystems ist, in dem sie, die Handeltreibenden, Herr ihrer selbst sind und nach eigenem Ermessen als nämlich nach Maßgabe des als ihr Eigentum firmierenden kommerziellen Reichtums schalten und walten können, kehrt, mit anderen Worten, diese alternative Zielsetzung zwangsläufig die Züge einer dem herrschaftlichen Anspruch komplementären Verbindlichkeit und imperativischen Bedeutung hervor. So gesehen, ist der quasiherrschaftliche Charakter, in dem ihr eigener kapitaler Grundstock den Handeltreibenden entgegentritt, schlicht und einfach Ausdruck der Tatsache, daß die politische Intention, die sie mit ihm verfolgen, für sie einen veritablen Wechsel der Systemebene impliziert und, weit entfernt davon, sie bloß im Rahmen des bestehenden herrschaftlichen Systems verändern zu sollen, sie vielmehr als das regelrecht andere ihrer selbst, als das genaue Gegenteil dessen, was sie vorerst noch sind, vorsieht und nämlich aus der abhängigen, dienstbaren Stellung eines kommissarischen Verwalters herrschaftlichen Reichtums in die autonome Position eines in eigener Sache agierenden Herrn des Reichtums übergewechselt vorstellt. Diese als Alternative zur traditionellen Herrschaft konzipierte und insofern systemtranszendierend vorgestellte Herrschaftlichkeit ihrer selbst ist es, was dem kapitalen Grundstock, der ihnen dazu verhelfen soll, sein Moment von objektiver Bestimmung, seinen Anschein von quasiherrschaftlicher Determination verleiht und was also in einer merkwürdigen, sie selbst als Handlungssubjekte betreffenden Umzentrierung oder Schwerpunktsverlagerung aus dem Mittel zum Zweck, das ihnen dienen soll, ein zweckbestimmtes Mittel werden läßt, dem ebensowohl und vielmehr sie dienen.
Daß indes sie selbst als künftiger Herr es sind, dem sie da mittels Vermehrung des kapitalen Grundstocks dienen, daß also Zweck der Veranstaltung eben nur der eigene Herr ist, der sie kraft solcher Dienstbarkeit werden wollen, daß insofern bei diesem imperativischen Verhältnis kein Moment von sozialer Abhängigkeit herkömmlichen Stils im Spiel ist und partout nicht von einer Wiederkehr der alten herrschaftlichen Verfügung im neuen Gewand einer Selbstunterdrückung die Rede sein kann, davon zeugt, daß der neuen Dienstbarkeit, die im Umgang mit dem eigenen kapitalen Grundstock die Handeltreibenden beweisen, keinerlei herrschaftlicher Konsumanspruch mehr gegenübersteht, daß mit anderen Worten im Unterschied zum alten, vor den Handeltreibenden existierenden Herrn der neue, von den Handeltreibenden projektierte Herr den ihm als Herrengut zugewiesenen kapitalen Grundstock, sein Eigentum, nicht mehr als Genußmittel in Anspruch nimmt, nicht mehr als zum herrschaftlichen Verzehr bestimmten aktuellen Reichtum mit Beschlag belegt, sondern vielmehr zur Gänze in den Händen der ihm Dienenden, der in seinem Interesse Wirkenden beläßt, damit sie es mehren, es akkumulieren, und so zur Basis seines projektierten, aus der Abhängigkeit vom herrschaftlichen Reichtum befreiten, selbstherrlichen Bestehens werden lassen. Wie einerseits sie, die gegenwärtig Handeltreibenden, jeweils auf ihren Gewinnanteil aus dem kommerziellen Geschäft verzichten, um eben den als kapitaler Grundstock firmierenden Reichtum zu mehren, auf dessen Grundlage sie inskünftig ihr eigener Herr zu sein hoffen, so verzichtet andererseits er, der in die Zukunft projektierte Herr seiner selbst, in toto auf den Genuß, den aktuellen Verzehr des gemehrten Reichtums, um ihn zwecks weiterer Mehrung ihnen, die dieser projektierte Herr werden, die ihn und sich in ihm realisieren wollen, immer aufs neue zu überlassen.
Ist hier aber nicht schon wieder die alte, bei diesem Thema offenbar unausrottbare Neigung zur Mystifizierung am Werk? Wie kann ein nur erst projektierter Herr von Gnaden des kommerziellen Reichtums, ein bloß in der Zukunft vorgestelltes alternatives Handlungssubjekt bereits hier und jetzt eine aktive Rolle spielen und nämlich, wie durch die obige Darstellung suggeriert, höchstspersönlich auf den Genuß des ihm zugedachten Reichtums verzichten, um ihn statt dessen seinen tatsächlichen Repräsentanten vor Ort der Gegenwart, den Handeltreibenden, zwecks weiterer Mehrung zu überlassen? Ist das nicht ein Fall von krasser Hypostasierung? Sind es nicht die Handeltreibenden selbst, die das, was die hypostasierende Darstellung auf sie und auf ihre Zukunftsvorstellung von sich selbst, auf sie als existierende und als projektierte aufteilen möchte, beides in einer Person und in eigener Gestalt verkörpern und die also ebensowohl zwecks Mehrung des kapitalen Grundstocks auf ihren Gewinn verzichten und zwecks neuen Gewinns Konsumverzicht treiben? Gar so abwegig und hypostatisch ist denn aber die Trennung zwischen dem existierenden Knecht, der dem schließlichen Ziel der Selbständigkeit seinen Lohn opfert, und dem projektierten Herrn, der sich um dieses Ziels willen des Konsums enthält, doch nicht! Zwar findet sich beides zweifellos empirisch in einer Person, der Person der Handeltreibenden, vereint, und auch prozessual fällt beides ohne Frage in eins, so daß in der Tat die Dienstfertigkeit, mit der die Handeltreibenden ihren im Austausch erzielten Gewinn dem kapitalen Grundstock zwecks weiteren gewinnträchtigen Austauschs zuschlagen, und die Selbstbeherrschung, mit der sie den um den Gewinn vermehrten kapitalen Grundstock zwecks neuen Gewinns wieder in den Austausch geben, sich schlechterdings nicht auseinanderhalten lassen und als ein und dasselbe, in ein und derselben Handlung resultierende Verhalten ein und desselben Subjekts erscheinen müssen.
Funktionell allerdings bleibt, aller Personalunion und Handlungseinheit zum Trotz, beides ohne weiteres unterscheidbar und entspricht nämlich aufs Haar den oben beschriebenen beiden Aufgaben einer Vermehrung des Werts und einer Realisierung des Mehrwerts, die in phasenverschobener Gleichzeitigkeit der Austauschakt erfüllt. Nachdem die Handeltreibenden den in ihren Händen befindlichen potentiellen Reichtum, den als Beteiligungsautomat firmierenden kapitalen Grundstock, durch Austausch gegen aktuellen Reichtum, herrschaftliches Konsumgut, vermehrt haben, beweisen sie demnach erstens dienstfertige Opferbereitschaft, indem sie das hinzugekommene Stück aktuellen Reichtums, das als ihren Anteil eingehandelte Mehr an Konsumgut, nicht etwa zwecks Konsumtion mit Beschlag belegen und verzehren, sondern es vielmehr dem kapitalen Grundstock zuschlagen, um es im nächsten Austauschakt als integrierenden Bestandteil des potentiellen Reichtums, als Mehrwert zu realisieren. Das tun sie, um sich als projektiertem Herrn den Boden zu bereiten und nämlich die im solcherart vermehrten potentiellen Reichtum, im durch ihr Opfer aufgestockten kapitalen Grundstock bestehende Bedingung dafür zu schaffen, daß sie ein vom traditionellen Herrn des Reichtums unabhängiges, aus aller kommissarischen Botmäßigkeit und funktionellen Dienstbarkeit ihm gegenüber entlassenes Leben im Reichtum führen, kurz, ihr eigener Herr sein können. So gesehen, wird nun nach Realisierung des Mehrwerts dieser projektierte Herr in ihrer Person existent, um die Früchte seiner vorherigen Opferbereitschaft zu ernten und auf der Basis des aufgestockten kapitalen Grundstocks eben das zu sein, was er werden wollte: sein eigener Herr. Aber zweitens und vielmehr übt nun dieser projektierte Herr, kaum daß er auf der Grundlage des aufgestockten Grundstocks existent geworden ist, selbstbeherrschten Konsumverzicht, das heißt, er verzichtet darauf, den akkumulierten Reichtum als aktuellen Reichtum wahrzunehmen, als zum Verzehr, zur Führung eines Lebens im Überfluß bestimmtes Herrengut zu realisieren, und läßt ihn vielmehr in toto als potentiellen Reichtum oder Tauschwert, als aufgestockten kapitalen Grundstock gelten, den er, sich selbst wieder ins Projekt verwandelnd, in die Zukunft verfügend, seinen in der alten Dienstfertigkeit wiedererstandenen Alteregos, den Handeltreibenden, überläßt, damit sie ihn abermals mehren, an seiner Akkumulation weiterwirken und so für ihr künftiges Sein als eigener Herr, für den endgültigen Eintritt des Projektierten in die Existenz die erforderlichen Voraussetzungen schaffen.
Durch Anhäufung potentiellen Reichtums sein eigener Herr werden zu wollen krankt an dem Widerspruch, daß der potentielle Reichtum Funktion des aktuellen bleibt und sich seiner Quelle beraubt, wenn er sich aktualisiert. Politische Unabhängigkeit mittels ökonomischer Eigenständigkeit bleibt eine in schlechte Unendlichkeit sich verlaufende Illusion. Aber gleichzeitig verändert die Akkumulation die systematische Stellung des kommerziellen gegenüber dem herrschaftlichen Reichtum und verhilft ersterem zu immer größerer Macht. Weil die Akkumulation mit einer Entfaltung des herrschaftlichen Bedürfnissystems einhergeht, wird der kommerzielle Reichtum aus einer marginalen Zusatzbestimmung zu einem zentralen Funktionselement herrschaftlichen Reichtums.
Und zwar nimmt sich der pro forma der Systematik des Prozesses jeweils bereits eine vorläufige Existenz gewinnende und als neuer Herr des Reichtums, als Verfüger über den kapitalen Grundstock kursorisch in Erscheinung tretende eigene Herr, der die Handeltreibenden sein wollen, offenbar deshalb immer wieder ins Projekt zurück und überläßt pro materia seines Konsumverzichts deshalb immer wieder den ebensosehr zur Mehrung des Tauschwerts objektiv verpflichteten wie zur Realisierung des Mehrwerts sich opferbereit verstehenden Handeltreibenden als solchen, seinen Projektträgern und funktionellen Repräsentanten, das Feld, weil er zu der Überzeugung gelangt, daß die Zeit für den endgültigen Übertritt in die eigenherrschaftliche Existenz noch nicht reif und nämlich der dafür erforderliche kapitale Grundstock noch nicht aufgestockt genug, der dazu vorausgesetzte potentielle Reichtum noch nicht hinlänglich groß ist, um als aktueller Reichtum, als Herrengut, solch eigenständige Existenz dauerhaft zu sichern. Was kraft des in phasenverschobener Gleichzeitigkeit ablaufenden dynamischen Wechselspiels zwischen der im Interesse der Mehrwertrealisierung bewiesenen Opferbereitschaft der Handeltreibenden in Ansehung ihres Gewinns aus dem kapitalen Grundstock und ihrem um der Reichtumsmehrung willen geübten Konsumverzicht im Blick auf den kapitalen Grundstock selbst demnach stattfindet, ist ein ad infinitum wiederholter Austauschprozeß, der die Handeltreibenden ständig an die Schwelle zu dem von ihnen projektierten eigenständigen Sein führt, aber so, daß sie die Schwelle nicht überschreiten, sondern sie vielmehr ständig vor sich herschieben beziehungsweise weiter hinaufverlegen. Jedes Mal, wenn sie nach Realisierung des zum kapitalen Grundstock hinzugekommenen Mehrwerts als Herren des gemehrten Reichtums auf den Plan treten und aufgerufen sind, zu entscheiden, ob sie letzteren weiter als kapitalen Grundstock, als zur Mehrung bestimmten potentiellen Reichtum verwenden oder ob sie ihn konsumtiv verbrauchen und auf seiner Grundlage ein sie als ihr eigener Herr inszenierendes herrschaftliches Leben führen sollen, entscheiden sie sich für ersteres, verweisen ihr Eigenherrsein wieder in den Projektstatus, den Status einer zukünftigen Bestimmung und machen sich als Handeltreibende daran, im Interesse dieses ihres zukünftigen Seins als eigener Herr oder in Diensten des eigenständigen Herrn des Reichtums, als der sie sich selbst projektieren, den kapitalen Grundstock weiter zu mehren.
Wann allerdings die Zeit fürs Überschreiten der ominösen Schwelle jemals reif sein, wann die quantitative Anhäufung von potentiellem Reichtum jemals in die neue Qualität eines aktuellen Reichtums eigener Provenienz umschlagen und zum Maß sui generis für ein vom traditionellen Herrenleben ebenso unabhängiges wie zu ihm alternatives kommerzielles Herrenleben werden, kurz, wann der nur erst projektierte und sich mit systematischer Zuverlässigkeit immer wieder selber ins Projekt verfügende eigene Herr im Haus des kapitalen Grundstocks jemals endgültig existent werden soll, ist denkbar unklar. Oder vielmehr wird bei näherer Betrachtung rasch klar, daß dieser Umschlag von Quantität in Qualität, dieser projektierte Wechsel der Handeltreibenden in die Position eines von der traditionellen Herrschaft unabhängigen, eigenständigen Herrn des Reichtums Schwierigkeiten bietet, sich überhaupt denken zu lassen, daß seine Vorstellung tatsächlich an einem inneren Widerspruch krankt, der seine Realisierung nicht etwa nur praktisch, sondern in aller theoretischen Form ausschließt, und daß also, mit anderen Worten, der dem kommerziellen Austauschprozeß, den in Vorbereitung des schließlichen Übergangs die Handeltreibenden durchlaufen, attestierte Ad-infinitum-Charakter, die ihm nachgesagte schlechte Unendlichkeit kein dem spezifischen Vorhaben bloß äußerliches und etwa aus der allgemeinen Problematik qualitativer Sprünge resultierendes Handikap, sondern ein aus der Natur des Vorhabens selbst folgender und, kurz gesagt, in der Überfrachtung einer systemimmanenten Funktion mit der Aufgabe, das System zu transzendieren, gelegener Konstruktionsfehler ist.
Was, näher betrachtet, diesen Denkfehler, diesen quasilogischen Widerspruch in der ökonomischen Emanzipationsstrategie der Handeltreibenden ausmacht, ist der Umstand, daß der kraft ständigen Austauschs akkumulierte kommerzielle Reichtum, auf den die Handeltreibenden schließlich ihre vom traditionellen Herrschaftszusammenhang unabhängige Existenz gründen, auf dessen Grundlage sie zuletzt ihr eigener Herr sein wollen, im Doppelsinn von materialer Herleitung und formaler Ablösung eben dem entspringt, wovon er emanzipieren soll: dem herrschaftlichen Reichtum und dem durch ihn gestifteten traditionellen Konsumtionszusammenhang. So gewiß die Reichtumvermehrungsstrategie, die in der Absicht, den Grund für ein eigenständiges Herrsein zu legen, die Handeltreibenden mittels ihres ursprünglich akkumulierten und bei günstiger Gelegenheit als kapitaler Grundstock in Gebrauch genommenen Anteils am herrschaftlichen Reichtum verfolgen, eine von letzterem verschiedene, zu ihm alternative Form des Reichtums, eben den potentiellen Reichtum oder Tauschwert im Gegensatz zum aktuellen Reichtum oder Konsumgut, entstehen läßt, so gewiß bleibt doch bestehen, daß der Gegensatz alles andere als ein ausschließender ist, daß dem Alternativcharakter ebensosehr und wesentlich eine Komplementärbedeutung eignet, daß, mit anderen Worten, der neue, kommerzielle Reichtum sich vom alten, traditionellen Reichtum nicht weniger abzweigt und substantiell speist als abhebt und funktionell unterscheidet. Nichts anderes besagt das bereits konstatierte Verhältnis, demzufolge das zum qualitativ-konsumtiven Verwandlungsanspruch, den die Herrschaft mit dem Reichtum verbindet, alternative quantitativ-akkumulative Vermehrungsinteresse, das die Handeltreibenden mit ihm verfolgen, beileibe ja nicht anstelle jenes herrschaftlichen Verwandlungsanspruchs, sondern im Gegenteil mittels seiner durchgesetzt werden muß, daß, mit anderen Worten, der kommerzielle Reichtum bei aller in der Akkumulation von kapitalem Grundstock, potentiellem Reichtum, bestehenden eigenen Zweckmäßigkeit, der er gehorcht, sich doch zugleich und immer wieder per Austausch in aktuellen Reichtum verwandeln und insofern dem konsumtiven Bedürfnis der Herrschaft dienen muß, daß in der Tat also die auf dauerhafte Unabhängigkeit von der traditionellen Herrschaft gerichtete akkumulative Verwertungsstrategie der Handeltreibenden sich paradoxerweise nur als abhängige Funktion, um nicht zu sagen, Mittel zur Befriedigung der Konsumbedürfnisse eben dieser Herrschaft, von der sie Unabhängigkeit verschaffen soll, ins Werk setzen und realisieren läßt.
Und wie demnach die Existenz des kommerziellen Reichtums mit seinem auf Überführung von herrschaftlichem Reichtum in kapitalen Grundstock gerichteten Verwertungsinteresse funktionell an den Fortbestand eben dieses herrschaftlichen Reichtums mit seinem konsumtiven Verwandlungsanspruch gebunden bleibt, weil ersterer in der unaufhebbaren Zweideutigkeit seines Entspringens ebensosehr aus letzterem sich speist und an ihm seine Substanz hat, wie von ihm sich löst und auf seine Kosten Eigenständigkeit erstrebt, so bleibt nun auch die Existenz des eigenen Herrn, der die Handeltreibenden werden, und der quasiherrschaftlichen Stellung, die sie auf Basis ihres akkumulierten Reichtums schließlich einnehmen wollen, paradox gekoppelt daran und widersprüchlich angewiesen darauf, daß sie Handeltreibende sind und bleiben und nämlich ad infinitum die als Austausch deklarierte Funktion einer durch Rückverwandlung von potentiellem in aktuellen Reichtum erwirkten Überführung von aktuellem in mehr potentiellen Reichtum kontinuieren. Nur solange die Handeltreibenden die von ihnen als Handeltreibenden wahrgenommene und im Komplementärverhältnis gleichermaßen den herrschaftlichen Konsumtionsbedürfnissen und dem eigenen Akkumulationsinteresse dienstbare Austauschfunktion erfüllen, schaffen und erhalten sie die Reichtumsgrundlage, die es ihnen ermöglicht, ihr eigener Herr zu sein, setzen sie also die ökonomische Selbständigkeit ins Werk, die ihnen politische Unabhängigkeit verspricht. Solange sie aber jene Austauschfunktion erfüllen, können sie ihr eigener Herr nicht sein, bleiben sie gezwungen, den Herrenstatus, den sie pro forma des kapitalen Grundstocks, über den sie verfügen, beanspruchen können, immer wieder pro materia seiner in der Mehrung des kapitalen Grundstocks bestehenden weiteren Grundlegung und Erhaltung hintanzustellen und ins Projekt zu verlegen, um im Komplementärverhältnis ebensosehr den konsumtiven Ansprüchen der existierenden Herrschaft gemäß Reichtum zu metamorphisieren, wie im Interesse des projektierten eigenen Herrseins Reichtum zu akkumulieren.
Aus diesem Zirkel einer projektierten Existenz, die auf einer Voraussetzung ruht, durch die sie von aller Realisierung ausgeschlossen und ad infinitum dazu verurteilt ist, Projekt zu bleiben, gibt es für die Handeltreibenden kein Entrinnen; über diese Schwelle, die das, was die Handeltreibenden sein wollen, an ein Tun bindet, das als Bedingung der Möglichkeit des erwünschten Seins dieses ebensosehr vereitelt, um nicht zu sagen, Lügen straft, gibt es kein Hinüberkommen. Brechen die Handeltreibenden, wie im Einzelfall immer wieder geschieht, kurzentschlossen aus dem Zirkel aus, überspringen sie einfach die unübersteigbare Schwelle, indem sie den akkumulierten Reichtum, über den sie verfügen, im Vertrauen auf seine Größe, seinen quantitativen Umfang, aus dem Komplementärverhältnis zum herrschaftlichen Reichtum herauslösen und das heißt, seiner kommerziellen Funktion entkleiden, um auf seiner Grundlage das vom herrschaftlichen Dasein ebenso unabhängige wie zu ihm alternative Dasein, das sie erstreben, tatsächlich zu führen, so erfahren sie nur zu rasch, wie wenig in Wahrheit ihr akkumulierter Reichtum mitsamt dem quasiherrschaftlichen Leben, das er ihnen ermöglicht, eine Alternative zum herrschaftlichen Reichtum und der auf ihn gegründeten Existenz ist. Und zwar erweist sich der kurzentschlossen als quasiherrschaftlicher Reichtum in Gebrauch genommene kapitale Grundstock, der kurzerhand in aktuellen Reichtum umgewidmete potentielle Reichtum im zweideutig doppelten Sinn empirisch-funktioneller Identität und systematisch-struktureller Differenz als keine Alternative zum herrschaftlichen Reichtum. Keine Alternative ist er erstens, weil er in der Eigenschaft, in der ihn der als sein eigener Herr sich aufführende Handeltreibende nunmehr wahrnimmt, eben nur aktueller Reichtum, Konsumgut, mithin ein und dasselbe wie der herrschaftliche Reichtum ist. Und keine Alternative ist er zweitens aber auch, weil er in dieser Eigenschaft eines mit herrschaftlichem Reichtum schlicht identischen Konsumguts nicht lange von Bestand und vielmehr durch das Leben, das der zum eigenen Herr avancierte Handeltreibende auf seiner Grundlage führt, rasch aufgezehrt, rasch von der galoppierenden Schwindsucht des mit ihm getriebenen Konsums hingerafft ist und weil er sich insofern als etwas toto coelo vom herrschaftlichen Reichtum Verschiedenes und ihm gegenüber Verschwindendes herausstellt.
Der als quasiherrschaftlicher Reichtum in Anspruch genommene kommerzielle Reichtum ist, mit anderen Worten, herrschaftlicher Reichtum ohne die Quelle, aus der sich der letztere speist und regeneriert, das heißt, bar der agrarisch-handwerklichen Arbeit, durch die auf werkzeuglicher Basis und in kooperativ-arbeitsteiliger Form aus Natur Reichtum hervorgebracht wird. Oder vielmehr ist die Quelle, aus der sich der kommerzielle Reichtum nährt und akkumuliert, der herrschaftliche Reichtum selbst, der der herrschaftlichen Verfügung über die agrarisch-handwerkliche Arbeit, seiner Quelle, entspringt. Dafür, daß die Handeltreibenden den Konsumbedürfnissen der traditionellen Herrschaft Befriedigung verschaffen und deren Reichtumsüberschüsse mittels Austausch metamorphisieren, dürfen sie aus dieser Quelle schöpfen, dürfen sie am herrschaftlichen Reichtum partizipieren, ihren Anteil sich nehmen. Sie können auch, wenn die geographisch-demographischen Bedingungen günstig sind und der Überseehandel entlang gegliederter, volkreicher Küsten, hinter denen sich fruchtbare Territorialgebiete erstrecken, die Möglichkeit dazu eröffnet, ihren Anteil, statt ihn nach dem Vorbild der Herrschaft zu konsumieren, in der beschriebenen Weise als kapitalen Grundstock zur Mehrung seiner selbst verwenden und also das Schöpfen aus der Quelle herrschaftlichen Reichtums dazu benutzen, sich zu bereichern, sprich, ein der Fülle herrschaftlichen Reichtums vergleichbares Quantum kommerziellen Reichtums anzuhäufen. Aber das nun ins Werk setzen, was sie mit solcher Selbstbereicherung – wenn anders diese kein blinder, leerlaufender Funktionalismus ist – eigentlich anstreben, nämlich eine ökonomische Selbständigkeit erringen, aufgrund deren sie politische Unabhängigkeit zu beweisen, ihr eigener Herr zu sein vermögen – eben das können sie nicht! Sobald sie im Vertrauen auf seine Quantität, seine Häufung, ihren kommerziellen Reichtum aus seiner Komplementarität zum herrschaftlichen Reichtum, seiner in bezug auf letzteren ausgeübten Ergänzungsfunktion herauslösen und als Basis für ein quasiherrschaftliches, Unabhängigkeit versprechendes Leben im Reichtum reklamieren, schmilzt er unter ihren Händen wie Schnee an der Sonne dahin und zeigt im zweideutig vollen Sinne der mit ihm offenbaren Alternativlosigkeit zum herrschaftlichen Reichtum, daß er das nicht sein kann, was er sein soll: aktueller, dem herrschaftlichen Reichtum an Umfänglichkeit und Haltbarkeit, an Fülle und Bestand ebenbürtiger Reichtum. Er zeigt, daß er nichts als aktueller Reichtum ist, und daß er dies aber nur verschwindend ist, weil er abgeschnitten von der Quelle ist, aus der aller Reichtum fließt, abgeschnitten von der gesellschaftlichen Arbeit, die unter der Verfügung der traditionellen Herrschaft und deshalb ausschließlich Quelle herrschaftlichen Reichtums bleibt.
Dieser Quelle, oder besser: der Partizipation an ihr, begeben sich die Handeltreibenden, wenn sie ihren Reichtum aus der Komplementärfunktion, die er im Blick auf den herrschaftlichen Reichtum ausübt, herauslösen, ihn als kommerziellen Reichtum abdanken, um ihn als das zu realisieren, was mittels aller ausgeübten Komplementärfunktion und darin verfolgten kommerziellen Akkumulationstätigkeit er doch eigentlich nur werden soll: quasiherrschaftlicher, aktueller Reichtum, auf dessen Grundlage sie ihr eigener Herr sein können. Um sich also die Möglichkeit, daß aus ihrem kommerziellen Reichtum irgendwann ein nach Umfang und Haltbarkeit zum herrschaftlichen alternativer aktueller Reichtum wird, zu erhalten, müssen die Handeltreibenden ihn ad infinitum als den potentiellen Reichtum kontinuieren, der jene Möglichkeit ebensosehr als solche in sich birgt und offenhält wie als Wirklichkeit von sich weist und ausschließt; müssen sie ihn, mit anderen Worten, ewig in der Hilfs- und Ergänzungsfunktion zum herrschaftlichen Reichtum, kraft deren er aus der Quelle des letzteren zu schöpfen vermag, belassen; kurz, um der Möglichkeit nach aktueller Reichtum für die Handeltreibenden zu sein, darf er aktueller Reichtum in Wirklichkeit niemals für sie werden. Wirklicher aktueller Reichtum ist der kommerzielle Reichtum nur für die anderen, die Herren, die von den Handeltreibenden mit ihm versorgt und bedient werden und die im Austausch dafür den Handeltreibenden mehr seinesgleichen überlassen und aushändigen, mehr kommerziellen Reichtum, der für die Handeltreibenden selbst potentieller Reichtum in dem zutiefst zweideutigen Sinne ist und bleibt, daß er die Möglichkeit vorstellt, auch für sie selbst irgendwann aktueller Reichtum, quasiherrschaftliche Existenzgrundlage zu werden, diese Möglichkeit aber partout nur so lange vorstellt, wie er potentieller Reichtum ist und bleibt und nämlich kommerziell genutzt wird, will heißen, in der Komplementärfunktion zum herrschaftlichen Reichtum, im Dienstleistungsverhältnis ihm gegenüber verharrt.
Weil die Handeltreibenden bei ihrer Akkumulation von kommerziellem Reichtum aus derselben Quelle schöpfen wie die traditionelle Herrschaft oder weil, besser gesagt, der herrschaftliche Reichtum die Quelle ist, aus der sich der kommerzielle Reichtum speist, behält also für die Handeltreibenden die Aussicht auf eine mit ökonomischen Mitteln, auf kommerziellem Wege, durchgesetzte politische Emanzipation von der traditionellen Herrschaft nur so lange Realität, wie sie im Potentialis bleibt, ist, mit anderen Worten, ihre Hoffnung, auf der Grundlage des akkumulierten Reichtums schließlich unabhängig von der traditionellen Herrschaft werden und ihr eigener Herr sein zu können, kontradiktorisch daran gebunden, daß sie eben die Abhängigkeit vom herrschaftlichen Reichtum ewig aufrechterhalten, eben die Dienstleistung ihm gegenüber ad infinitum kontinuieren, von der schließlich frei zu werden, sie doch gerade mittels Dienstleistung hoffen. So gesehen, bleibt das mutmaßliche Ziel der kommerziellen Akkumulationstätigkeit, bleibt die Perspektive, um derentwillen die Handeltreibenden auf die Partizipation am herrschaftlichen Lebensstil verzichten und ihren ursprünglich akkumulierten Anteil herrschaftlichen Reichtums als Bereicherungsautomaten, als kapitalen Grundstock verwenden, bleibt, kurz, die angestrebte politische Unabhängigkeit auf der Grundlage ökonomischer Eigenständigkeit eine selbstgebastelte Illusion, ein in sich widersprüchliches Vorhaben, vergleichbar den Aussichten des Esels, dem sein Reiter einen Heuballen vor der Nase baumeln läßt und der den ersehnten Genuß in eben dem Maß vor sich herschiebt und auf Distanz hält, wie er ihm nachjagt und ihn zu erreichen sucht. Eben die kommerzielle Dienstleistungsfunktion, die im Blick auf die Reichtumsverwandlungsansprüche der traditionellen Herrschaft die Handeltreibenden erfüllen müssen, um der Zielvorstellung einer auf eigenständiger ökonomischer Grundlage etablierten und deshalb von der traditionellen Herrschaft emanzipierten politischen Unabhängigkeit nachjagen zu können, erweist solche Zielvorstellung als illusionär, als Trugbild, weil die politische Unabhängigkeit nicht Wirklichkeit werden kann, ehe nicht die ökonomische Dienstleistungsfunktion aufhört, und weil sich aber wegen der gemeinsamen Quelle, aus der die Herren ihren aktuellen und die Handeltreibenden ihren potentiellen Reichtum schöpfen, in dem Augenblick, in dem die Dienstleistungsfunktion aufhört, die ökonomische Grundlage der angestrebten politischen Unabhängigkeit, der von den Handeltreibenden akkumulierte Reichtum, als bar aller Substanz, als ohne jeden Bestand erweist.
Der logischen Bestimmung nach, Mittel zu einem Zweck zu sein, dessen Möglichkeit er ebensosehr eröffnet und zielstrebig verfolgt, wie er seine Verwirklichung hintertreibt und grundsätzlich ausschließt – dieser logischen Bestimmung nach ist also der kommerzielle Reichtum zutiefst widersprüchlich. Das hindert allerdings nicht oder ist geradezu die Voraussetzung dafür, daß er in anderem als dem eigentlich intendierten Sinne eine außerordentliche Wirkmächtigkeit und Durchschlagskraft beweist. Geradeso wie der angeführte Esel, der zwar sein qualitatives Ziel, den Heuballen, nicht erreichen kann, der aber in Verfolgung des unerreichbaren Ziels ständige quantitative Fortschritte macht und eine immer größere Wegstrecke zurücklegt, häufen nämlich die Handeltreibenden, während sie ihr eigentliches Ziel, ein qualitativ neues, quasiherrschaftlich-aktuelles Verhältnis zum Reichtum, ad infinitum verfehlen, doch aber in Verfolg der logisch widersprüchlichen Bestimmung, die ihrem potentiellen Reichtum eignet, ein immer größeres Quantum davon an. Und kraft dieses fortlaufenden Akkumulationsprozesses bewirken sie nun in der systematischen Stellung des kommerziellen zum herrschaftlichen Reichtum eine Veränderung, die nicht weniger folgenreich ist als die eigentlich angestrebte und die ihnen, wenn schon keine ökonomische Eigenständigkeit und darauf basierende politische Unabhängigkeit beschert, so jedenfalls doch zunehmende ökonomische Macht und infolgedessen wachsenden politischen Einfluß verschafft.
Seine systematische Stellung verändert im Zuge des handelskapitalen Akkumulationsprozesses der kommerzielle Reichtum gegenüber dem herrschaftlichen in dem Sinne, daß er aus einem nach Bedarf genutzten Umschlagplatz, einer Vertriebsstelle für unregelmäßig anfallende Reichtumsüberschüsse zu einem fest etablierten Austauschort, einem Markt für regelmäßig eintreffende Reichtumskontingente wird. Begründet ist diese Wandlung seiner systematischen Stellung darin, daß er die konsumtiven Gewohnheiten und das Bedürfnissystem der diversen Herrschaften, die er per Austausch bedient, nach Maßgabe seines eigenen quantitativen Wachstums sukzessive qualitativ umgestaltet. Während anfangs der Handelsaktivitäten die Überführung aktuellen Reichtums in potentiellen Reichtum, das heißt seine Verwendung in kommerzieller Funktion noch wesentlich an das Moment seiner Überschüssigkeit, das heißt, an die Tatsache geknüpft ist, daß es für ihn im System einer im großen und ganzen autarken herrschaftlichen Bedürfnisbefriedigung partout keine andere Verwendung gibt und er deshalb für den Versuch, ihm durch den Gestaltenwechsel, den der Austausch bewirkt, dennoch ein Bedürfnis nachzuweisen und eine Brauchbarkeit abzugewinnen, zur Verfügung steht, kehrt sich in dem Maß, wie der Austausch sich wiederholt und empirische Regelmäßigkeit erlangt und wie das durch seine metamorphotische Leistung geweckte neue Bedürfnis, der durch die anderen Reichtumsformen, die er bereitstellt, ermöglichte weitere Konsum zur herrschaftlichen Gewohnheit werden, die Abhängigkeit allmählich um. Nicht mehr vorhandene herrschaftliche Reichtumsüberschüsse sind die Voraussetzung dafür, daß kommerzieller Austausch stattfindet, sondern die bei der Herrschaft geweckten weiteren Bedürfnisse und etablierten neuen Gewohnheiten sorgen umgekehrt dafür, daß Reichtumsüberschüsse produziert werden und also kommerzieller Austausch stattfinden kann.
Dabei sind es im wesentlichen zwei Methoden, mittels deren die durch zufällige Reichtumsüberschüsse und deren kommerzielle Verwendung geweckten neuen Konsumbedürfnisse der Herrschaft auf die Überschußproduktion zurückwirken und aus ihr einen zielstrebig auf die kommerzielle Verwendung abgestellten Regelfall machen können. Zum einen läßt sich das durch eine verstärkte Fron, eine erhöhte Arbeitsleistung, das heißt dadurch erreichen, daß die Herrschaft ihre politische Gewalt und bürokratische Verfügung über die Quelle des Reichtums, die gesellschaftliche Arbeit, dazu nutzt, dieser ein höheres Produktquantum, mehr Reichtum, abzupressen. Zum anderen und vor allem aber lassen sich regelmäßige handelsfähige Produktionsüberschüsse dadurch sicherstellen, daß die Produktion auf kommerzielle Bedürfnisse ausgerichtet, daß durch Konzentration der Arbeitsanstrengung, durch Spezialisierung, eine an Marktchancen orientierte Produktpalette erzeugt wird. So wahr diese handelsbezogene Spezialisierung der Produktion dafür sorgt, daß immer ein zuverlässiger Überschuß an jenen Produkten entsteht, die zum Austausch taugen, so wahr sorgt sie dafür, daß die Befriedigungsmittel für die durch den Kommerz neugeweckten herrschaftlichen Konsumbedürfnisse eingetauscht werden können.
Gleichzeitig allerdings zieht sie den Verlust der alten Autarkie nach sich und hat zur Folge, daß die territorialherrschaftliche Wirtschaft zunehmend von der kommerziellen Versorgung abhängig wird, und zwar nicht nur, weil die Befriedigung der neuen Konsumgewohnheiten Sache des Handels ist, sondern auch, weil die im Interesse der neuen Konsumgewohnheiten durchgesetzte Konzentration der Arbeit den Verzicht auf unergiebige Produktionszweige bedeutet, deren Produkte, soweit es sich um lebensnotwendige oder als Lebensmittel gewohnte Güter handelt, nun ihrerseits durch den Handel beschafft werden müssen. Und diese konsumtive Abhängigkeit vom Kommerz nimmt in dem Maße zu, wie sie, kommerziell gesehen, gleichbedeutend ist mit einer Akkumulation von potentiellem Reichtum in den Händen der Handeltreibenden und wie dieser sich als kapitaler Grundstock akkumulierende potentielle Reichtum nun nach neuen Austauschmöglichkeiten sucht, auf eine Erweiterung der Handelsbeziehungen drängt und im Zuge dessen neue Konsumgüter auf den Markt bringt und neue Bedürfnisse weckt, die, wenn sie zur Gewohnheit werden und nach gewohnheitsmäßiger Befriedigung verlangen, wiederum die kommerzbezogene Überschußproduktion mit allen Umgestaltungsfolgen, die der vormals autarken territorialherrschaftlichen Wirtschaft daraus erwachsen, vorantreiben. Das Ergebnis des Wechselwirkungsprozesses aus neuen konsumtiven Bedürfnissen, die zur Akkumulation kommerziellen Reichtums führen, und Akkumulation kommerziellen Reichtums, die für die Entstehung neuer konsumtiver Bedürfnisse sorgt, ist die von Grund auf veränderte Stellung, die im herrschaftlichen Reichtumssystem der kommerzielle Reichtum gewinnt, indem er aufhört, nur eine marginale, aus akzidentiellen Überschüssen gespeiste Zusatzbestimmung zum wesentlich autarken herrschaftlichen Reichtum zu sein, und zu einem zentralen Funktionselement eben dieses, wesentlich auf ihn angewiesenen herrschaftlichen Reichtums avanciert.
Was demnach das durch den Austausch zeitweiliger Überschüsse allmählich entfaltete und um neue Bedürfnisse erweiterte Spektrum herrschaftlichen Konsums ins Leben ruft, ist ein Austauschsystem, in dem der kommerzielle Reichtum quasi die Rolle eines herrschaftlichen Gesamtreichtums übernimmt, der den einzelnen Herrschaftsgebieten die aktuellen Reichtumsformen der anderen Gebiete zugänglich und verfügbar macht – ein Austauschsystem, das dafür allerdings von den einzelnen Herrschaften verlangt, daß sie den Überschüssen, mit denen sie am Austausch beteiligt sind, Volumen und Permanenz verleihen, und das eben dadurch die jeweiligen Wirtschaften zu einer Kräftekonzentration und Spezialisierung zwingt, die sie nur immer stärker in das kommerzielle System einbindet und von ihm abhängig werden läßt. Und diese Abhängigkeit kehrt nun in der Tat das systematische Verhältnis zwischen potentiellem und aktuellem Reichtum, zwischen kommerziellem Tauschwert und herrschaftlichem Konsumgut um: Nicht mehr bedient sich die Territorialherrschaft des kommerziellen Reichtums, um durch ihn hindurch herrschaftlichen Reichtum marginal zu metamorphisieren und nach Gusto und Gelegenheit andere Bedürfnisse oder Bedürfnisse anders zu befriedigen, sondern die Handeltreibenden benutzen nun den herrschaftlichen Reichtum, um ihn im Durchlauf durch die allmählich zur zentralen Bedürfnisbefriedigungsanstalt ausgeweitete und zunehmend obligatorisch werdende Metamorphoseeinrichtung des kommerziellen Reichtums zu dessen Akkumulation beitragen zu lassen, will heißen, das handelsspezifische Bedürfnis nach mehr von ihm, Mehrwert, zu befriedigen. Nicht mehr rekurriert ein im wesentlichen autarker aktueller herrschaftlicher Reichtum je nach konsumtivem Bedarf und nach objektiver Verfügbarkeit auf den potentiellen Reichtum des Handels, um mit seiner Hilfe die aktuelle Form zu wechseln, sondern der potentielle Reichtum des Handels wird als Organisator einer von konsumtiven Gewohnheiten und Notwendigkeiten diktierten Güterpalette zur immer unentbehrlicheren Vermittlungsinstanz für einen seiner autarken Stellung zunehmend beraubten aktuellen herrschaftlichen Reichtum und benutzt dessen Formenwechsel, seine im Rahmen der Erfüllung herrschaftlicher Konsumbedürfnisse und Konsumerfordernisse zum Regelfall avancierte austauschförmige Verwandlung, um sich immer mehr von ihm anzueignen, immer mehr von ihm in die eigene, potentielle Form zu überführen, kurz, er bedient sich der aktuellen Reichtümer aller ihm erreichbaren Herrschaften zur Vergrößerung seiner selbst, zur Akkumulation des in ihm, dem potentiellen Reichtum, bestehenden kapitalen Grundstocks.
Auch die funktionelle Bedeutung des kommerziellen Reichtums erfährt eine Veränderung, weil dieser zum Kristallisationspunkt der Polis wird und hier der Handeltreibende anfängt, ohne Umweg über die herrschaftliche Form des Reichtums direkt aus der Quelle freigesetzter gesellschaftlicher Arbeit zu schöpfen. Was der über die handwerkliche Produktion verfügende herrschaftliche Eigentümer den Handeltreibenden in der Form aktuellen Reichtums überließ, das überlassen nun die durch die Polis freigesetzten handwerklichen Produzenten dem Handeltreibenden in Gestalt aktueller Subsistenzmittel. An ihrer von Spezialisierung der Arbeit geprägten Produktionssituation ändert sich für die Produzenten durch den Wechsel in die Polis nichts Wesentliches, nur daß sie jetzt für ihr Produkt nicht mehr nur eine konventionelle Zuteilung, ein relatives Entgelt, sondern ein objektives Äquivalent, eine reelle Gegenleistung, erhalten.
In dem Maß aber, wie der kommerzielle Reichtum zum ebenso zentralen wie obligatorischen Umschlagsplatz herrschaftlicher Reichtümer avanciert und wie er seine veränderte systematische Stellung zu einem entsprechend systematisierten und intensivierten kapitalen Akkumulationsprozeß nutzt, kommt es nun auf Basis dieses Akkumulationsprozesses zu der geschilderten politischen Entwicklung, die politisch in dem fast schon tautologischen Sinne ist, daß ihr Resultat die Entstehung der Polis ist, und die, ökonomisch gesehen, zu der veränderten logischen Bestimmung, in der im Vergleich mit dem herrschaftlichen Reichtum der kommerzielle Reichtum von Anfang an erscheint, und zu der veränderten systematischen Stellung, die er im Verhältnis zum herrschaftlichen Reichtum schließlich einnimmt, noch eine dritte, höchst folgenreiche Veränderung hinzufügt, eine andere funktionelle Bedeutung nämlich, die im Gegensatz zum herrschaftlichen Reichtum der kommerzielle Reichtum hervorkehrt. Angezogen von der wachsenden Reichtumsmenge, die sich am kommerziellen Umschlagsplatz sammelt, suchen dort verfolgte, notleidende, unzufriedene, unternehmende Gruppen von draußen Zuflucht, ihr Auskommen, Freiheit, ihr Glück, Gruppen, aus denen die Handeltreibenden nicht nur die für den Handelsbetrieb und die Schiffahrt nötigen Hilfskräfte rekrutieren können, sondern unter denen sich auch handwerkliche Produzenten jeder Art befinden. Indem sich diese handwerklichen Produzenten im Umkreis des durch den Zuzug jener Gruppen allmählich zur Polis entfalteten Umschlagsplatzes niederlassen und nicht nur im Schutz der Handelsfunktion, sondern auch an sie gebunden und auf sie bezogen ihre produktiven Tätigkeiten ausüben, lassen sie den Handeltreibenden eine Quelle des Reichtums direkt zugänglich werden, die sich bis dahin wie alle Reichtumsquellen unter der Verfügung der traditionellen Herrschaft befand und an deren Produkten die Handeltreibenden deshalb auch nur indirekt, nur durch den kommerziellen Austausch herrschaftlicher Konsumgüter, durch die Verwandlung der einen Art herrschaftlichen Reichtums in andere Arten, partizipieren konnten.
Statt wie bisher zuerst in die Form herrschaftlichen Reichtums, aktuellen Konsumguts überzuwechseln, um erst dann in eine Austauschbeziehung zum potentiellen Reichtum oder kommerziellen Tauschwert in den Händen der Handeltreibenden zu treten und, wie einerseits ein Stück von letzterem in aktuellen Reichtum zurückzuverwandeln, so andererseits als Gegenleistung dafür ein größeres Stück von sich selbst, relativ mehr von seiner Sorte den Handeltreibenden zu überlassen, will heißen, dem potentiellen Reichtum als Bestandteil zuzuschlagen – statt also bei alledem den Umweg über die herrschaftliche Form nehmen zu müssen, kann nun der aktuelle Reichtum unmittelbar an der Quelle, dort, wo er aus den Händen der Produzenten hervorgeht, in das Austauschverhältnis eintreten und für die obligate Vermehrung des potentiellen Reichtums, die Aufstockung des kommerziellen Kapitals sorgen. Dazu taugt der seiner herrschaftlichen Form entkleidete und direkt vom Produzenten in den Austausch gegebene geradeso gut wie der zuvor in herrschaftliche Form gebrachte und durch sie definierte aktuelle Reichtum; ob die Produzenten selbst oder ihre politischen Herrn die Handelspartner der Handeltreibenden sind und ob also das Mehr an kommerziellem Reichtum, das die letzteren als ihren Gewinn aus dem Austausch in Anspruch nehmen, von den Produzenten selbst oder von ihren politischen Herrn konzediert wird, ändert weder an der Realität des Anteils noch an seiner Quantität das geringste. Und so gesehen, erweist sich in der Tat nun im Blick auf den kommerziellen Austauschprozeß die herrschaftliche Form als eine ebenso unerhebliche wie marginale Zusatzbestimmung, als ein ebenso sekundärer wie äußerlicher Eigentumstitel, der entfallen und ersatzlos gestrichen werden kann, ohne daß sich deshalb am Prozeß das mindeste ändern muß. Ein und denselben aktuellen Reichtum, den die über die Quelle des Reichtums, die gesellschaftliche Arbeit, gebietende traditionelle Herrschaft den Handeltreibenden liefert, liefert ihnen auch die Quelle des Reichtums selbst, die gesellschaftliche Arbeit in Gestalt der dank Polis freigesetzten handwerklichen Produzenten – und zwar zu den, ökonomisch gesehen, selben Konditionen.
Ganz so egal ist es aber doch wohl nicht, ob das mit dem potentiellen Reichtum der Handeltreibenden ausgetauschte aktuelle Pendant in der herrschaftlichen Form erscheint oder nicht, und um mehr als um eine Frage des abstrakten Eigentumstitels auf den Reichtum geht es dabei schon! Schließlich steht und fällt nach allen bisherigen Überlegungen mit der herrschaftlichen Form des Reichtums der Reichtumcharakter als solcher, und insofern scheint abwegig und irreführend, wenn im Blick auf das, was die Produzenten jetzt direkt zum Austausch beisteuern, statt es den Umweg über die traditionelle Herrschaft nehmen zu lassen, unverändert von aktuellem Reichtum gesprochen wird. Und dies ist augenscheinlich keine bloße Begriffsklauberei, kein bloßes Problem einer korrekten Nomenklatur; vielmehr liegen der Unterschied in der ökonomischen Stellung von handwerklichem Produzent einerseits und traditioneller Herrschaft andererseits und die unterschiedliche Bedeutung, die demgemäß den Produkten zukommt, die beide jeweils zum Austausch beisteuern, auf der Hand. Was die traditionelle Herrschaft in das System des kommerziellen Austauschs einspeist, ist Reichtum, ist kraft herrschaftlicher Verfügung über die gesellschaftliche Arbeit aus deren Quelle geschöpfter, von ihr abgeschöpfter Überfluß. Späteren Rationalisierungsversuchen zufolge gestützt auf die verschiedensten Gegenleistungen, etwa darauf, daß sie die politische Ordnung aufrechterhält, militärischen Schutz gewährt oder die kulturelle Tradition wahrt, tatsächlich aber einzig und allein kraft der opferkultlich sanktionierten Stellvertreterfunktion, die sie im Blick auf die wahren Herren des Reichtums, die Götter, innehat, läßt die traditionelle Herrschaft die gesellschaftlich Arbeitenden, die Produzenten systematisch, will heißen, in Form organisierter Fron, mehr produzieren als für den eigenen Lebensunterhalt erforderlich und belegt, während sie ihnen das Lebensnotwendige als Subsistenzmittel beläßt, das Mehr, den Überfluß als Konsumgut mit Beschlag. Und einzig und allein dieser Überfluß, dieses per Fron abgeschöpfte Konsumgut geht in den kommerziellen Austausch, um sich in ihm metamorphisieren zu lassen und in metamorphisierter Form den herrschaftlichen Konsum zu bereichern, neue Bedürfnisse zu befriedigen beziehungsweise die alten Bedürfnisse vollständiger oder anders zu bedienen.
Anfangs ist es nur das Überflüssige des Überflusses, das überschüssige Konsumgut, das in den kommerziellen Austausch fließt, aber in dem Maß, wie die Befriedigung neuer oder modifizierter Bedürfnisse zur festen Gewohnheit wird und wie die Herrschaft unter dem Diktat des entfalteten Bedürfnissystems die unter ihrer Verfügung stehende Produktion auf den kommerziellen Austausch einstellt und an seinen Erfordernissen ausrichtet, entwickelt sich der kommerzielle Reichtum zum zentralen Umschlagsplatz und unabdingbaren Vermittlungsort für den einzelnen herrschaftlichen Reichtum, der, um als Konsumgut dem entfalteten System von Bedürfnissen genügen zu können, zur Gänze auf ersteren angewiesen und vollständig von ihm abhängig ist. Aber wie sehr auch immer der herrschaftliche Reichtum auf den kommerziellen Reichtum bezogen und angewiesen sein und wie sehr seine Abhängigkeit vom kommerziellen Reichtum auf die Bedingungen seiner Produktion und die Modalitäten seiner Erzeugung zurückwirken mag, er ist als herrschaftlicher Reichtum ein allem Austausch zuvor von der Quelle der gesellschaftlichen Arbeit abgezogenes, ein vorweg vom Produkt, das zum übrigen Teil als Subsistenzmittel in den Händen der Produzenten verbleibt, kraft herrschaftlicher Verfügung über die Produktion abgeschöpftes Konsumgut, und insofern bleibt auch der kommerzielle Reichtum selbst in den Rahmen dieses mit der Systematik herrschaftlicher Fron der Subsistenz abgepreßten und entzogenen Konsumguts gebannt und bei der Verfolgung seines eigentlichen Interesses, des Interesses an seiner eigenen Vermehrung, auf die Funktion der metamorphotischen Vermittlung herrschaftlichen Reichtums, die Aufgabe einer Organisation herrschaftlicher Bedürfnisbefriedigung beschränkt.
Genau das ändert sich aber, wenn im Zuge seines Akkumulationsprozesses der kommerzielle Reichtum mit der Konsequenz einer allmählichen Überführung des Handelsplatzes in die Polis handwerkliche Produzenten anlockt und dazu bringt, aus dem Kontext traditioneller Herrschaft auszubrechen und zu ihm überzulaufen, und wenn er nun mit diesen in seinem Einflußbereich und Dunstkreis niedergelassenen handwerklichen Produzenten in unmittelbare Austauschbeziehungen tritt. Was der kommerzielle Reichtum, der potentielle Reichtum in den Händen der Handeltreibenden, im Austausch gegen Kontingente seiner selbst jetzt direkt aus der Hand der Produzenten übernimmt, ist nicht mehr aktueller Reichtum, Konsumgut, das in eigener oder metamorphisierter Form der Herrschaft, den Trägern politischer Macht, zur Bedürfnisbefriedigung dient, sondern ist aktuelles Lebensmittel, Subsistenzmittel, das der Produzent, der gesellschaftlich Arbeitende, zu seinem Lebensunterhalt braucht. Was der handwerkliche Produzent zu Markte trägt, ist nichts von der Subsistenz bereits Abgeschöpftes, nichts von dem, was er selbst zum Leben nötig hat, Abstrahiertes, sondern ist Subsistenzmittel, Lebensmittel, das er zu seinem Unterhalt, zur Bekämpfung seiner Lebensnot, zur Deckung seines grundlegenden Bedarfs an Regenerationsmitteln und also, im perfekten Zirkel gesprochen, zur Wiederherstellung seiner in der Arbeit für dies Subsistenzmittel selbst verausgabten Kräfte braucht.
Allerdings ist der mit der aktuellen Reichtumsform unverwechselbare subsistentielle Charakter, den das Produkt, das der handwerklich Arbeitende zu Markte trägt, aufweist, keineswegs gleichbedeutend mit autarker Unmittelbarkeit. Wäre, was der handwerkliche Produzent erzeugt, geeignet und ausreichend, alle seine Lebens- und Regenerationsbedürfnisse zu befriedigen, sicherte ihm das Produkt seiner Arbeit also die unmittelbare Autarkie, er hätte es gar nicht nötig, zu Markte zu gehen und könnte, im Dunstkreis der Polis dem Zugriff der traditionellen Herrschaft entzogen, sein durch den Wechsel von Erzeugung und Verzehr der Subsistenzmittel skandiertes Leben in Frieden genießen. Von solcher Autarkie kann indes keine Rede sein. Maßgebend für das Subsistenzmittel, das die handwerklichen Produzenten erzeugen, ist im Gegenteil ein hoher Grad an Spezialisierung der Arbeit und ein entsprechend hohes Maß an Monokultur in der Produktion; dieser spezialisierungsbedingt monokulturelle Charakter der handwerklichen Produktion ist wegen der mit dem Spezialisierungsgrad einhergehenden hohen Produktivität ebensosehr die Basis für das kommerzielle Interesse, das die Handeltreibenden an der im Rahmen der Polis sich entfaltenden handwerklichen Produktion nehmen, wie wegen des im monokulturellen Subsistenzmittel beschlossenen Autarkieverlusts Grund für die subsistentielle Abhängigkeit von den Handeltreibenden, in die sich die handwerklichen Produzenten von Anbeginn ihrer Integration in die Polis gebracht sehen. Dabei ist die Spezialisierung der handwerklichen Arbeit und die dementsprechend von aller Autarkie entfernte relative Einseitigkeit des Produkts solcher Arbeit nicht etwa erst Folge der Entwicklung des Handels und der Bildung kommerziellen Reichtums. Beides, das spezialisierte Handwerk und die monokulturelle Produktion der handwerklichen Produzenten, reicht vielmehr weit in die theokratische Gesellschaft zurück und hat, wie seinen zureichenden Grund in der für menschliches Arbeiten konstitutiven Fähigkeit zur Arbeitsteilung, so seine wirkende Ursache in dem Bereicherungsstreben der die gesellschaftliche Produktion in den Dienst der Schöpfung von opfersanktioniert herrschaftlichem Reichtum stellenden theokratischen Herrschaft.
Sooft der als permanenter praktischer Erfahrungszusammenhang und als technisches Experimentierfeld wohlverstandene gesellschaftliche Arbeitsprozeß Fortschritte auf dem Gebiet der Arbeitsverfahren, Arbeitsmittel oder Arbeitsmaterialien zeitigt, die eine Steigerung der Produktivität oder eine Erschließung neuer Gebrauchsdinge und Gebrauchsqualitäten oder auch beides zugleich implizieren, ist die theokratische Herrschaft zur Stelle und sorgt dafür, daß solche produktionspraktischen Fortschritte oder produktionstechnischen Neuerungen in den gesellschaftlichen Arbeitsprozeß eingeführt und integriert werden. Wegen der relativ umfassenden materialen und instrumentellen Kontrolle, die im Handwerklichen der Arbeitende über den Produktionsprozeß hat, das heißt, wegen der vergleichsweise "freien Hand", mit der hier die menschliche Arbeit auf die natürlichen Arbeitsbedingungen einwirkt und über sie verfügt, kommt es zu solchen Fortschritten und Neuerungen vorzugsweise auf diesem Gebiet, das heißt, im Umgang des Menschen mit anorganischen oder postorganischen Materialien und Instrumenten zum Zwecke der Fertigung von Gebrauchsgegenständen und Werkzeugen. Gleichgültig aber, welcher Bereich der handwerklichen Produktion betroffen ist, ob es sich um die Fertigung von Gebrauchsdingen für die Subsistenz, von Luxusgütern für den herrschaftlichen Konsum oder von Werkzeugen für die Produktion, vornehmlich im agrarischen Sektor, handelt – stets wirken sich die Fortschritte und Neuerungen im Sinne einer wachsenden Komplikation der Arbeitsvorgänge und einer dementsprechend erforderlichen immer größeren Geschicklichkeit und Übung aus; mit anderen Worten, sie machen es nötig, daß derjenige, der die betreffende Arbeit verrichtet, sich zunehmend mit ihr befaßt, in ihr engagiert, auf sie konzentriert, kurz, sich auf sie spezialisiert.
Schon tief in theokratischer Zeit führt dieser Spezialisierungstrend zur Ausbildung einer Reihe von definierten Handwerken, die unter der Kontrolle und im Schutz des theokratischen Herrschers tätig und in ihrer Produktion weitestgehend an seinen und seines Hofes Bedürfnissen orientiert, das heißt darauf ausgerichtet sind, die Ansprüche der Oberschicht auf militärische Rüstung und auf einen aristokratischen Lebensstil, mithin ihren Bedarf an Kriegsmaterial, Transportmittel, Wohnkomfort, Kleidung, dekorativer Ausstattung zu befriedigen. Die Beherrschung und Ausübung ihrer Tätigkeiten verlangt von diesen handwerklichen Spezialisten die Aufwendung ihrer gesamten Arbeitskraft und den Einsatz ihrer ganzen Arbeitszeit; davon, daß sie daneben andere Arbeiten verrichten und also mit eigener Hand ganz oder teilweise noch für ihren Lebensunterhalt sorgen, ihre Subsistenzmittel selbst produzieren könnten, kurz, von der Wahrung einer gewissen Form von Autarkie, kann deshalb keine Rede mehr sein. Das Problem, daß ihnen ihre Produkte unmittelbar nicht mehr das Überleben sichern, löst sich für sie dadurch, daß sie ja für die theokratische Herrschaft arbeiten und von ihr als Gegenleistung für die spezialisiert handwerklichen Produkte, die sie dem Hof liefern, mit den nötigen Subsistenzmitteln versorgt und in ihrem Lebensunterhalt sichergestellt werden. Trotz aller weiteren handwerklichen Fortschritte und Neuerungen im Zusammenhang etwa mit der als Leitfossil des Übergangs von der theokratischen in die ständehierarchische Gesellschaft firmierenden Nutzbarmachung des Eisens und dann infolge des beschriebenen Selektions- und Spezialisierungsdrucks, den der interregionale Handel auf die territorialherrschaftlichen Wirtschaften auszuüben beginnt, und trotz der Ausdehnung spezialisiert handwerklicher Tätigkeiten über den Bereich des unmittelbar herrschaftlichen Konsums hinaus auf beispielsweise die Herstellung landwirtschaftlicher Werkzeuge, den Schiffsbau und sogar die Erzeugung alltäglicher Gebrauchsgegenstände wie Keramik bleibt die handwerkliche Produktion so lange eingebettet in den herrschaftlichen Produktionszusammenhang und hält sich die Abschöpfung des den Subsistenzbedarf übersteigenden Mehrprodukts dieser Produktion so lange im Rahmen der traditionellen herrschaftlichen Aneignung von Reichtum, wie die Subsistenzmittel, die der Handwerker als Gegenleistung für sein spezialisiertes Produkt vom Herrn empfängt, in keiner proportionalen Relation zu letzterem stehen, sich nicht objektiv an ihm bemessen, sondern ihre Bezugsgröße vielmehr in den Konventionen einer subsistentiellen Vergütung von Fronarbeit durch den Fronherrn haben, das heißt, ihr Maß darin finden, daß der Herr für ihm geleistete produktive Dienste den Produzenten einen konventionell bestimmten Teil des Produkts als Mittel für ihren Lebensunterhalt, für ihr eigenes Auskommen schuldet.
Auch wenn es sich wegen der Spezialisierung der handwerklichen Produktion bei den Subsistenzmitteln, die der Herr den Produzenten überläßt, nicht mehr um einen mit dem handwerklichen Produkt artgleichen oder jedenfalls unter Gesichtspunkten des subsistentiellen Nutzens unschwer vergleichbaren Anteil handelt und deshalb die Abschöpfung des Reichtums nicht mehr die unmittelbar einsichtige Gestalt einer Aufteilung hat, bei der ein bestimmter, konventionell festgelegter Teil des gleichartigen Produkts, der in seiner Größe nicht von der Gesamtgröße des letzteren abhängt, als Subsistenzmittel in den Händen des Produzenten verbleibt, während das ganze übrige, der Überschuß, unabhängig von seinem proportionalen Verhältnis zum Subsistenzmittel der Herrschaft zusteht und von ihr als Konsumgut, als Herrengut mit Beschlag belegt wird – auch also wenn die herrschaftliche Abschöpfung des Reichtums nicht mehr als solche erkennbar ist und durch die qualitative Inkomparabilität zwischen dem, was der Produzent der Herrschaft gibt, und dem, was die Herrschaft dem Produzenten zuweist, die Aktion in der Tat den Anschein einer Transaktion gewinnt, die Aufteilung den Eindruck eines Austauschs macht, das Ganze bleibt so lange im Rahmen der herkömmlichen herrschaftlichen Reichtumsaneignung, wie kraft der politischen Gewalt des theokratischen beziehungsweise dann des territorialen Herrn über den Produzenten und kraft der herrschaftlichen Verfügung über dessen als Fron bestimmte Arbeit das Produkt von vornherein als Herrengut definiert ist, von dem die Subsistenzmittel einen sei's unmittelbar in den Händen des Produzenten verbleibenden, sei's ihm vom Herrn als Entgelt für seine Arbeit ausgehändigten Teil bilden und wie zwischen dem subsistentiellen Anteil und dem Herrengut als ganzem keine objektive, mathematisch darstellbare Proportion existiert, sondern wie das einzige Maß, das hier in Betracht kommt und die Aufteilung reguliert, eine – allmählichem historischem Wandel unterworfene, weil vage mit dem Stand der allgemeine Produktivität korrelierte – konventionelle Vorstellung davon ist, was den Produzenten an Lebensmitteln zusteht, welches Subsistenzniveau sie beanspruchen können.
Und an diesem ungeachtet aller Spezialisierung und Entautarkisierung der handwerklichen Produktion fortdauernden Verhältnis einer herrschaftlichen Abschöpfung von Reichtum ändert auch nichts, daß wegen der relativen Seltenheit ihrer Fertigkeiten und der Begehrtheit ihrer Produkte und wegen zunehmender Gelegenheit, zwischen Arbeitskonditionen zu wählen und nämlich sei's den Herrendienst zu wechseln, sei's kraft Verschränkung mit kommerziellen Interessen am ökonomischen Freiraum des Handels gegenüber dem Territorialherrn zu partizipieren, die handwerklichen Produzenten teilweise eine starke Stellung gegenüber der Herrschaft gewinnen und von ihr Subsistenzniveaus zugestanden bekommen, die sie in der Tat zu einer Art von Teilhabern am herrschaftlichen Reichtum werden und Anschluß an die Gruppen finden läßt, um die mit dem Resultat einer Überführung der theokratischen in die ständehierarchische Gesellschaft die traditionelle Oberschicht sich erweitert. Was die Herrschaft tut, wenn sie dem handwerklichen Produzenten als Gegenleistung für dessen spezialisiertes Produkt Subsistenzmittel konzediert, ist nach wie vor, mag die Konzession auch noch so großzügig bemessen sein, kein Austausch, sondern eine Zuteilung, keine Vermittlung von Gütern, die dem eigenen Unterhalt dienen, sondern eine Vergütung von Arbeit im Herrendienst, kein marktvermittelter Zirkulationsakt, sondern eine herrschaftsbedingte Distributionshandlung.
Das indes ändert sich, wenn die handwerklichen Produzenten durch Ansiedlung im Einflußbereich der dadurch zur Polis mutierenden Handelsplätze sich dem wie immer großzügig vergüteten, wie immer vergoldeten Frondienst der traditionellen Herrschaft entziehen, im Rahmen der entstehenden Polis eine politisch abgesicherte ökonomische Selbständigkeit gewinnen und auf dem Boden solcher Selbständigkeit ihre spezialisierten Produkte hervorbringen, um sie den in der Polis Handeltreibenden zur Verfügung zu stellen, sie zu Markte zu tragen. Was sie zu Markte tragen, sind Subsistenzmittel, sind zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts nötige Arbeitserzeugnisse, sind keine von vornherein mit dem Stempel der herrschaftlichen Reichtumsform versehene, vorweg vom Charakter eines Herrenguts geprägte Hervorbringungen. Aber eben deshalb, weil diese Arbeitserzeugnisse spezialisierte Produkte sind, weil sie im paradoxen Gegensatz zur Kompliziertheit ihrer Erzeugung eine monokulturelle Einfalt aufweisen, die sie als Mittel einer autarken Bedürfnisbefriedigung augenscheinlich disqualifiziert, müssen ihre Produzenten sie zu Markte tragen, um sie sich dort in die für den Lebensunterhalt als konkreten Regenerationsprozeß, das heißt, für die Reproduktion des körperlich-kultürlichen Lebens des einzelnen nötigen verschiedenartigen und vielfältigen Befriedigungsmittel verwandeln zu lassen.
So betrachtet, könnten die Betreiber des Marktes, die Handeltreibenden, gegenüber den handwerklichen Produzenten einfach nur die Rolle zu übernehmen scheinen, in der zuvor die traditionelle Herrschaft agierte: Sie sind es nun, die anstelle der Herrschaft den Produzenten als Gegenleistung oder Entgelt für ihre spezialisierten Produkte die für ihren Lebensunterhalt nötigen Subsistenzmittel zuteilen. Indes besteht eben hierin der grundlegende Unterschied zum Tun der Herrschaft und das entscheidend Neue an der marktvermittelten Versorgung der spezialisiert handwerklichen Produzenten mit Subsistenzmitteln, daß es sich dabei ganz und gar nicht mehr um eine Zuteilung, sondern um einen Austausch, nicht mehr um eine Entgeltszahlung, sondern um eine Vergleichshandlung, nicht mehr um einen herrschaftlichen Distributionsakt, sondern um einen kommerziellen Zirkulationsvorgang handelt. Das heißt, die Handeltreibenden sehen in jenen Produkten nicht mehr ein ihnen zustehendes Herrengut, dessen Produktion sie den handwerklichen Produzenten mit einem Kontingent Subsistenzmittel vergüten, auf das diese für ihren Lebensunterhalt nach Maßgabe der Konvention Anspruch haben, sondern sie behandeln jene Produkte in toto als subsistentielles Eigentum der handwerklichen Produzenten, für das sie im kommerziellen Austausch den letzteren die von ihnen für ihren Lebensunterhalt benötigten Subsistenzmittel als Äquivalent liefern müssen. Weit entfernt davon, daß die von den Handeltreibenden den Produzenten als Gegenleistung für ihr Produkt überlassenen Subsistenzmittel noch als herrschaftliche Zuteilung, als konventionell bestimmter Teil dieses von vornherein als Herrengut ausgewiesenen Produkts gelten könnten, firmieren sie vielmehr als Gegenstück, als Äquivalent zu diesem von den Produzenten als ihr subsistentielles Eigentum zu Markte getragenen Produkt, als Gegen- und Vergleichswert in dem oben dargelegten Sinn, daß sie das Produkt größenmäßig aufwiegen, eine quantitative Entsprechung zu ihm darstellen müssen, wobei diese Entsprechung ihre empirische Bestätigung in einem oben als Wertrealisierung apostrophierten zweiten Austauschakt und nämlich darin findet, daß die Handeltreibenden das von den Produzenten eingetauschte Produkt nun wiederum gegen ebensoviele Subsistenzmittel austauschen können, wie sie den Produzenten dafür haben überlassen müssen.
Da die Handeltreibenden den innerstädtischen Produzenten ihr Produkt mit einem Äquivalent vergüten, bei dem der Anteil für ihre kommerzielle Vermittlungstätigkeit in Abzug gebracht ist, lassen sie den Produzenten die gleiche Behandlung widerfahren, wie den herrschaftlichen Handelspartnern. Dennoch sehen sich die innerstädtischen Produzenten quantitativ und qualitativ besser gestellt als unter herrschaftlichen Verhältnissen. Fast hat es den Anschein, als habe der herrschaftliche Reichtum in Gestalt des kommerziellen Reichtums einen vollständigen Bedeutungswandel vollzogen und sei aus einem Distributionsmechanismus für herrschaftlichen Konsum zum Sammelbecken und Austauschort produzenteneigener Subsistenz mutiert.
Genauer gesagt aber, nicht gegen ebensoviel Subsistenzmittel, wie an die Produzenten im ersten Austauschakt verausgabt, sondern gegen mehr davon muß im zweiten Austauschakt das durch den ersten in die Hände der Handeltreibenden übergegangene Produkt der Produzenten austauschbar sein, damit aus Sicht der Handeltreibenden ein akzeptabler Äquivalententausch stattfindet. In der Tat ist der Begriff Äquivalent im Blick auf die Lebensmittel, die der Handeltreibende dem Produzenten als Gegenleistung für sein zu Markt gebrachtes Produkt überläßt, cum grano salis zu nehmen und nämlich unter den Vorbehalt des Anteils zu stellen, den der Handeltreibende als Lohn für seine kommerzielle Vermittlungstätigkeit für sich selbst beansprucht – jenes Anteils am Produkt des Produzenten, der den Handeltreibenden in den Anfängen seiner in Diensten des Territorialherrn geübten kommerziellen Aktivität eigentlich nur befähigen soll, am Konsum des herrschaftlichen Reichtums nach Maßgabe seiner Dienstleistung teilzuhaben, und den aber der ökonomische Akkumulationsprozeß, den der Handeltreibende bei Gelegenheit der seehandelsbedingten Ausdehnung und Vervielfältigung der kommerziellen Beziehungen im Interesse seiner politischen Emanzipation in die Wege leitet, zunehmend als Mehrwert, als in der Hauptsache und a priori integraler Bestandteil des im Sinne eines kapitalen Grundstocks bereits akkumulierten kommerziellen Reichtums erscheinen läßt. Diesen Mehrwert fordert er nun ebenso selbstverständlich dem Produzenten ab, wie er ihn in seinen herkömmlichen Geschäften von der Herrschaft fordert. Zwar übt der Handeltreibende mit dem Produzenten keine herrschaftliche Zuteilung, sondern treibt mit ihm kommerziellen Austausch, das heißt, er gibt dem Produzenten in Gestalt von Subsistenzmitteln ein Äquivalent für dessen Produkt; aber gemäß der besonderen Natur dieses kommerziellen Äquivalententausches empfängt dafür der Handeltreibende vom Produzenten ein Produkt, das nicht nur den Gegenwert zu den gelieferten Subsistenzmitteln darstellt, sondern darüber hinaus das als Mehrwert erscheinende Entgelt für die kommerzielle Vermittlungstätigkeit als solche einschließt. Und so gesehen, wendet denn also der Handeltreibende auf das subsistentielle Produkt der spezialisiert handwerklichen Produzenten das haargenau gleiche Austauschverfahren an, das er auch beim herrschaftlichen Reichtum praktiziert. Er überträgt das Modell des zwischen dem potentiellen Reichtum in seinen Händen und dem aktuellen Reichtum unter herrschaftlicher Verfügung zwecks qualitativer Verwandlung des letzteren und quantitativer Vermehrung des ersteren getätigten traditionellen Austauschs kurzerhand auf das Verhältnis zu dem aus dem territorialherrschaftlichen Fronzusammenhang ausgebrochenen und im Schutz der Polis zu ökonomischer Eigenständigkeit gelangten handwerklichen Produzenten. Er behandelt das nicht mehr in der Form herrschaftlichen Reichtums erscheinende subsistentielle Produkt des handwerklichen Produzenten so, als wäre es aktueller Reichtum, Herrengut, läßt ihm die nicht mehr nur von einem konsumtiven Bedürfnis als wünschenswert insinuierte, sondern durch die objektive Natur des spezialisierten Produktes selbst als notwendig diktierte marktvermittelte Metamorphose angedeihen und nimmt sich dafür seinen ihm als Entgelt für seine kommerzielle Tätigkeit zustehenden Anteil.
Daß er sich seinen Anteil nehmen kann, setzt natürlich voraus, daß das subsistentielle Produkt des handwerklichen Produzenten dessen subsistentiellen Bedarf quantitativ übersteigt, daß also das vom Produzenten zu Markte getragene Produkt, wenn der Handeltreibende es gegen die für den Lebensunterhalt des Produzenten nötigen Subsistenzmittel eingetauscht hat, sich in ein größeres Quantum solcher Subsistenzmittel zurückverwandeln, sich gegen mehr davon austauschen läßt, als der Handeltreibende dem Produzenten zuvor überlassen hat. Indes versteht sich von selbst, daß diese Voraussetzung gegeben ist. Schließlich bringt der handwerkliche Produzent seine ganze, avancierte Produktivkraft, die er bereits im alten, herrschaftlichen System unter den äußerlich-politischen Fronbedingungen, denen seine Arbeit dort unterliegt, und nach Maßgabe des innerlich-technischen Spezialisierungsprozesses, den sie dabei durchläuft, entwickelt hat, mit in die Polis, um sie unter dem Anreiz der vom Markt für Produktionsüberschüsse gebotenen Absatzchancen weiterzuentfalten. Und selbst wenn der Produzent, dem Zwang der herrschaftlichen Fron entronnen, seine Arbeitsleistung verringert, um ein menschenwürdigeres, im Wechselspiel von Regeneration und Arbeit ausgewogeneres Leben führen zu können – seine Produktivität bleibt hoch genug, um zu gewährleisten, daß er neben den eigenen subsistentiellen Bedürfnissen auch die Ansprüche des Marktes zu befriedigen vermag. Immerhin verschwindet ja beim direkten Austausch zwischen Produzent und Handeltreibendem der bis dahin am Geschäft beteiligte Dritte und Mittelsmann, der nutznießende Herr, aus der Rechnung und entfallen also mit der herrschaftlichen Form des Reichtums zugleich die Ansprüche dieses Herrn, der einen Teil des Produzierten für den eigenen Konsum vereinnahmt und damit dem Markte vorenthält. Während unter Bedingungen der herrschaftlichen Form des Reichtums der Territorialherr selbst dort, wo er gezielt auf den Markt hin produzieren läßt, immer doch selber als Konsument des Produzierten ins Gewicht fällt, und nur das in die Hände des Handeltreibenden gelangen läßt, was er und sein Gefolge, sein Hof oder Herrschaftsapparat, nicht zur Befriedigung ihrer konsumtiven Bedürfnisse verbrauchen, übereignet der auf eigene Rechnung produzierende handwerkliche Produzent in der Polis sein spezialisiertes Produkt uneingeschränkt und zur Gänze der Zirkulation. Das ist dem Handeltreibenden lieb, der damit aus der neuen Anordnung den Vorteil eines um den Konsumanteil des Herrn erweiterten Geschäftsvolumens und eines entsprechend vergrößerten Gewinns zieht.
Aber auch dem Produzenten selbst kommt die neue Regelung zugute. Nicht nur empfängt er statt der konventionell festgelegten subsistentiellen Vergütung oder Abfindung, die er vorher vom Herrn bekommt, jetzt vom Handeltreibenden ein – wenn auch um den Anteil, der dem letzteren für seine kommerziellen Bemühungen zusteht, gekürztes – Äquivalent für sein Produkt, er empfängt dies Äquivalent, das die alte subsistentielle Abfindung durch den Herrn mit Sicherheit übersteigt, mehr noch für das ganze Produkt, das heißt, für eine um den Anteil, den vorher der Herr für den eigenen Konsum einbehält, ungeschmälerte Gütermenge. Bekommt er also vorher für seine sechs in Fronarbeit produzierten Amphoren, die auf dem Markt ihren Gegenwert in zwölf Maß Weizen finden, vom Fronherrn zwei Maß Weizen zugeteilt, während der Herr zwei Amphoren für den eigenen Bedarf behält und die übrigen vier dem Handeltreibenden gegen vier Maß Weizen überläßt, dessen Gewinnanteil demnach vier Maß Weizen beträgt, so trägt der Produzent unter den neuen, herrschaftsfreien Produktionsbedingungen alle sechs Amphoren zu Markt, für die er sechs Maß Weizen erhält, was dem Handeltreibenden einen Gewinnanteil von ebenfalls sechs Maß Weizen sichert. Nicht nur erhöht sich also der Gewinnanteil des Handeltreibenden dadurch, daß dank des Wegfalls der herrschaftlichen Reichtumsform alle Amphoren in seine Hände gelangen, von vier auf sechs Maß Weizen, der Produzent seinerseits erhält für die vier Amphoren, die auch vorher schon auf den Markt kamen, statt der bisherigen subsistentiellen Abfindung von zwei vielmehr das kommerzielle Äquivalent von vier Amphoren, statt zwei also vier Maß Weizen, und kann außerdem noch die zwei Amphoren, die vorher in den Händen des Herrn verblieben, zu Markte tragen und gegen weitere zwei Maß Weizen austauschen. Was Wunder, daß der in der Polis etablierte handwerkliche Produzent seine Lebensumstände als wesentlich verbessert erfährt und mit seiner neuen Lage auch und gerade in ökonomischer Hinsicht zufrieden ist.
Und um den Produzenten vollends für seine neue Situation einzunehmen, kommt zweitens noch hinzu, daß diese markante Vermehrung der ihm verfügbaren Lebensmittel, diese quantitative Aufstockung seiner Subsistenz Hand in Hand geht mit einer ebenso bemerklichen Vervielfältigung der ihm zugänglichen Befriedigungsmittel, einer qualitativen Hebung seines Lebensstandards. Indem der Produzent in eigener Person sein Produkt zu Markte trägt, statt dies den Herrn besorgen lassen zu müssen, steht ihm als Äquivalent dafür die ganze, dort versammelte Palette von Konsumgütern zu Gebote. Statt sich mit dem beschränkten Subsistenzmittelrepertoire begnügen zu müssen, das der Herr als Vergütung für ihn bereithält, kann der Produzent frei wählen zwischen den vielerlei Sorten von Konsumgütern, den qualitativ vielfältigen Formen von Reichtum, die der Handeltreibende kraft seiner umfänglichen Austauschbeziehungen zusammenträgt und als Markt entfaltet – wobei die Auswahl nur unter der einen einschränkenden Bedingung steht, daß tatsächlich das für den Austausch Ausgewählte seinem Produkt quantitativ entspricht, den Gegenwert zu ihm darstellt.
Durch seinen Austritt aus dem territorialherrschaftlichen Produktionssystem und seinen Eintritt in die im Kraftfeld der Handelsfunktion sich organisierende Polis findet sich so der spezialisiert handwerkliche Produzent plötzlich aus der Immanenz und Beschränktheit einer vom herrschaftlichen Reichtum, den er doch produziert, kraft herrschaftlicher Zuteilungspraxis jeweils abgekoppelten und ausgeschlossenen Subsistenz befreit und sieht sich mit seinen subsistentiellen Bedürfnissen vielmehr unmittelbar an die durch den Handel in Systemform gebrachte, zum Markt entfaltete, umfassende Sphäre herrschaftlichen Reichtums verwiesen und angeschlossen. Er produziert nicht mehr, um seinen Beitrag zum herrschaftlichen Reichtum und indirekt damit auch zu dem auf der Ebene des letzteren mittels kommerzieller Austauschfunktion etablierten marktförmigen Distributionssystem zu leisten und dafür vom Herrn mit Lebensmitteln, die in keiner rationalen Proportion zum Produzierten stehen, abgefunden oder besser gesagt abgespeist zu werden, sondern, was er produziert und zu dem in der Sphäre des Marktes als kommerzieller Reichtum versammelten herrschaftlichen Reichtum beiträgt, setzt er direkt und eigenhändig zur Marktsphäre ins Verhältnis und tauscht es geradeso, wie sonst die Herrschaft mit ihrem überschüssigen aktuellen Reichtum verfährt, gegen Teile des kommerziellen Reichtums aus: Dafür, mit anderen Worten, daß der Produzent sein beileibe zwar nicht überschüssiges, wohl aber den eigenen subsistentiellen Bedarf übersteigendes, und beileibe zwar nicht unbrauchbares, wohl aber in seiner spezialisierten Form von ihm selbst nicht zu nutzendes subsistentielles Produkt als quasi aktuellen Reichtum dem Handeltreibenden überläßt, damit dieser es dem in seinen Händen befindlichen potentiellen Reichtum zuschlägt, empfängt er aus dem Fundus des potentiellen Reichtums die aktuellen Subsistenzmittel, die er für seinen Lebensunterhalt benötigt.
Daß demnach auf Grund des neuen, im Rahmen der Polis direkt zwischen Handeltreibendem und handwerklichem Produzenten geschlossenen kommerziellen Vertrages der in Form von potentiellem Reichtum auf dem Markt akkumulierte herrschaftliche Reichtum sich nicht mehr, wie gehabt, gegen seinesgleichen, gegen als aktueller Reichtum definiertes herrschaftliches Konsumgut, sondern vielmehr gegen das andere seiner selbst, gegen als spezielle Gebrauchsgüter produziertes handwerkliches Subsistenzmittel austauscht, daß also der potentielle Reichtum nicht mehr potentiell in dem gewohnten Doppelsinn ist, zum einen in aktuellen Reichtum überführbar, als Konsumgut realisierbar, zum anderen aber als solcher vermehrbar, in seinem Potential quantitativ vergrößerbar zu sein, sondern daß jetzt Potentialität einerseits zwar die Beibehaltung jenes Vermögens zur Selbstvermehrung, zu quantitativer Selbstpotenzierung, andererseits aber den Verzicht auf Aktualisierung der Reichtumsform und die Rückführbarkeit des Reichtums in die Form von Subsistenzmitteln ausdrückt – dies macht deutlich, wie sehr hier nun auch der dritte, dem potentiellen oder kommerziellen Reichtum neben seiner anderen logischen Bestimmung und gewandelten systematischen Stellung attestierte Unterschied zum aktuellen oder herrschaftlichen Reichtum Raum greift und wie sehr nämlich der Reichtum in den Händen der Handeltreibenden gegenüber dem Reichtum unter herrschaftlicher Verfügung eine von Grund auf veränderte funktionelle Bedeutung herauskehrt.
Als von der Subsistenz der Produzenten abgeschöpfter oder vielmehr in seiner Schöpfung die Subsistenzmittel für seine Produzenten abwerfender dient herrschaftlicher Reichtum der Etablierung einer eigenen, aparten, vom Subsistenzbereich abgehobenen Lebensform, eben der Sphäre herrschaftlichen Konsums. An diesem Grundverhältnis ändert sich auch erst einmal nichts, wenn überschüssige, die konsumtiven Bedürfnisse der jeweiligen Herrschaft übersteigende Teile dieses herrschaftlichen Reichtums aus dem Aktualitäts- in den Potentialitätszustand überwechseln und zu kommerziellem, austauschbezogenem Reichtum werden. Sosehr der herrschaftliche Reichtum in seiner Eigenschaft als kommerzieller Reichtum die logische Bestimmung wechselt und sich aus einem konsumtiven Bedürfnisbefriedigungsmittel in einen kapitalen Selbstvermehrungsmechanismus verwandelt oder besser die eine Eigenschaft nur behält, sofern es die andere Funktion erfüllt, und sosehr er in dieser neuen Funktion eines Selbstvermehrungsautomaten oder kapitalen Grundstocks seine systematische Stellung verändert und aus einem Randphänomen des aktuellen Reichtums allmählich zu dessen organisierendem Zentrum und distributivem Umschlagsplatz avanciert, sosehr wahrt er doch aber dabei den Rahmen der Reichtumsform als solcher, bleibt er ein Distributiv, das seine Wirksamkeit ausschließlich auf der Basis und im Zusammenhang seiner selbst, des von der Produktion der Produzenten abgeschöpften und als Konsumsphäre von der Subsistenz der letzteren separierten herrschaftlichen Reichtums entfaltet.
Genau aber diese Beschränkung des kommerziellen Reichtums auf die Sphäre des herrschaftlichen Reichtums, in der er als immanente Distributionsform entsteht, diese seine ausschließliche Präokkupation mit der Aufgabe, im Interesse einer Verbesserung des herrschaftlichen Konsums Arten von aktuellem Reichtum in andere Arten von aktuellem Reichtum zu verwandeln, hört auf, wenn im Zuge seiner mit der metamorphotischen Tätigkeit einhergehenden Selbstvermehrung oder Akkumulation der kommerzielle Reichtum ein Volumen und Gewicht entwickelt, das ihn zum Kristallisationspunkt und zum Stifter eines Gemeinwesens sui generis, der Polis, und kraft dieses Gemeinwesens zum Auffangbecken und zur Wirkungsstätte einer ebenso ökonomisch auf ihn bezogenen wie politisch von ihm abhängigen handwerklichen Produktion werden läßt. Indem der kommerzielle Reichtum zu den handwerklichen Produzenten in ein unmittelbares Austauschverhältnis tritt, ihnen ihr Produkt abnimmt und ihnen dafür äquivalente Teile seiner selbst überläßt, zieht er den Subsistenzbereich in die von ihm repräsentierte Reichtumsphäre hinein oder bezieht, besser gesagt, die von ihm repräsentierte Sphäre herrschaftlichen Reichtums auf den mit ihm in Austausch tretenden Bereich handwerklicher Subsistenz zurück und behandelt nämlich, wie einerseits das subsistentielle Produkt des spezialisierten handwerklichen Produzenten als quasi aktuellen Reichtum, so andererseits aber auch den in seiner Potentialitätsform versammelten aktuellen Reichtum der Herrschaft als einen dem handwerklichen Produzenten zugänglichen, wo nicht zugedachten, Fundus von Subsistenzmitteln. Mit anderen Worten, der vom traditionellen Fronarbeitszusammenhang unter Absonderung eines subsistentiellen Mindestbedarfs abgeschöpfte herrschaftliche aktuelle Reichtum vollzieht im Reflexiv seiner ihn in potentiellen Reichtum überführenden kommerziellen Form einen förmlichen Konversionsakt, eine regelrechte Umkehrbewegung, wendet sich dem durch die kommerzielle Reichtumsform und deren mittels Polis politische Wirksamkeit hervorgetriebenen Bereich einer von der herrschaftlichen Fron emanzipierten, keiner Abschöpfung unterliegenden und deshalb im vollen Umfang subsistentiellen handwerklichen Produktion zu und verwandelt sich, indem das kommerzielle Reflexiv diesen freigesetzten subsistentiellen Produktionsbereich per Austausch an das von ihm im Rahmen des herrschaftlichen Reichtums entfaltete Distributionssystem anschließt, de facto in Lebensmittel für die Produzenten, in ein nicht weniger dem subsistentiellen Unterhalt der Handwerker als der konsumtiven Befriedigung der Herrschaft dienliches Güterreservoir.
Fürwahr ein grundlegender funktioneller Bedeutungswandel, den kraft seiner kommerziellen Erscheinungsform der herrschaftliche Reichtum damit zusätzlich zur Veränderung seiner logischen Bestimmung und seiner systematischen Stellung durchmacht! Was als Reichtum seinem Produzenten ein für allemal entwendet und auf der Einbahnstraße herrschaftlicher Aneignung ausschließlich ad usum delphini, nur für den herrschaftlichen Konsum bestimmt war, vollzieht plötzlich eine Kehrtwendung, zeigt sich unverhofft in die Reflexion getrieben und fließt als Subsistenzmittel in die Hände des Produzenten zurück. Und verantwortlich für diese epochale Rückübersetzung des Reichtums aus einem den Produzenten entwendeten herrschaftlichen Konsumgut in einen der Subsistenz der Produzenten zugewendeten Fundus ist eine Erscheinungsform des herrschaftlichen Reichtums selbst, nämlich jener kommerzielle Reichtum, der als ein eigentlich nur interner Distributionsmechanismus zur Verbreitung und Diversifizierung herrschaftlichen Konsumguts dank der ihm als kapitalem Grundstock eingeschriebenen Selbstvermehrungstendenz soviel Volumen und Eigengewicht entwickelt, daß er ein eigenes Gemeinwesen stiftet, kraft dessen er bestimmte Reichtumsquellen in Gestalt spezialisiert handwerklicher Produzenten der herrschaftlichen Verfügung entreißt und, indem er sie dazu bringt, sich in seinem Schutz niederzulassen, in ein direktes Austauschverhältnis zu sich versetzt, wo sie nun zu Empfängern des in seiner Form, der Form potentiellen Reichtums, angesammelten herrschaftlichen Konsumguts werden.
Daß mittels des kommerziellen Reichtums aktueller Reichtum, der in herrschaftlicher Manier, nämlich per Fronarbeit, den einen Produzenten entzogen wurde, anderen Produzenten, die der kommerzielle Reichtum selbst aus dem herrschaftlichen Verfügungszusammenhang herausgebrochen hat, per Austausch zugewendet wird und als Subsistenzmittel zufließt, geschieht aber natürlich nicht unentgeltlich. Eben dies impliziert ja die Rede von Austausch, besagt ja die Tatsache, daß der Handeltreibende, wenn er dem handwerklichen Produzenten herrschaftliches Konsumgut als Subsistenzmittel überläßt, zugleich dessen spezialisiertes Produkt, das ihm seine Subsistenz bedeutet, geradeso behandelt wie den aktuellen Reichtum, den die Herrschaft zu Markte trägt. Dafür, mit anderen Worten, daß er ihm herrschaftlichen Reichtum als Subsistenzmittel zuwendet, verlangt der Handeltreibende dem Produzenten ein vergleichsweise größeres Quantum von dessen subsistentiellem Produkt ab, will er in Gestalt dieses subsistentiellen Produkts ein um den obligaten Eigenanteil oder Gewinn, den Mehrwert, erweitertes Äquivalent wiederhaben, um es seinem kommerziellen Reichtum hinzuzufügen, seinem als kapitaler Grundstock perennierenden Reichtumsfonds einzuverleiben. Wie der Handeltreibende mit dem überschüssigen aktuellen Reichtum der herrschaftlichen Konsumenten verfährt, geradeso verfährt er auch mit dem spezialisierten subsistentiellen Produkt der handwerklichen Produzenten: Die Verwandlungsleistung, die er im Interesse der Produzenten an deren subsistentiellem Produkt vollbringt, indem er es gegen Reichtum in der Form von Subsistenzmittel austauscht, läßt er sich durch einen im Eigeninteresse liegenden Vermehrungsakt honorieren, indem er ein relativ größeres Quantum des subsistentiellen Produkts eintauscht und in die Reichtumsform überführt.
Wohlgemerkt, in die Form kommerziellen oder potentiellen Reichtums überführt der Handeltreibende das subsistentielle Produkt der handwerklichen Produzenten, nicht etwa in die Form herrschaftlichen, aktuellen Reichtums. Die bleibt vielmehr eben deshalb, weil der Handeltreibende jetzt ja das subsistentielle Produkt als quasi aktuellen Reichtum, als ein Substitut für letzteren, zur Verfügung hat, außen vor und ist im Kontext der neuen Austauschbeziehung, die zwischen den als Reichtumsquelle fungierenden handwerklichen Produzenten und dem als Subsistenzmittelfonds firmierenden kommerziellen Reichtum gepflegt wird, eigentlich auch überflüssig geworden. Sosehr aktueller, herrschaftlicher Reichtum die Voraussetzung dafür ist, daß sich in der Funktion eines der Entfaltung herrschaftlichen Konsums dienlichen Distributionsmechanismus potentieller oder kommerzieller Reichtum bilden und hinlänglich anhäufen kann, um den neuen, an die Handelsfunktion anschießenden Gemeinschaftstyp Polis ins Leben zu rufen und im Rahmen dieses Gemeinschaftstyps in ein direktes, herrschaftlich unvermitteltes Austauschverhältnis zur handwerklichen Produktion, einer Quelle des Reichtums, zu treten, sosehr wird nach der Etablierung dieses neuen, direkten Austauschverhältnisses zwischen kommerziellem Reichtum und handwerklichem Produkt der vorausgesetzte herrschaftliche Reichtum entbehrlich und könnte im Prinzip entfallen.
Zwar ist es anfangs noch jener in die Form potentiellen Reichtums gebrachte aktuelle Reichtum, jenes in die Gestalt kommerzieller Tauschgüter überführte herrschaftliche Konsumgut, was den handwerklichen Produzenten als Subsistenzmittel zugewendet wird, aber weil sich das Ganze als der beschriebene Austauschvorgang vollzieht, weil also mit jedem neuen Austauschakt ein Mehr an handwerklichem Produkt als Gegenleistung für die Zuwendung herrschaftlichen Reichtums in die Hände des Handeltreibenden zurückgelangt, verändert sich zunehmend die organische Zusammensetzung des kommerziellen Reichtums; das heißt, dieser verwandelt sich mehr und mehr aus einem Reichtumfonds, den der Handeltreibende den herrschaftlichen Konsumenten entwendet, um ihn den handwerklichen Produzenten zuzuwenden, in einen Subsistenzmittelfonds, den eben diejenigen produzieren, die von ihm profitieren, der sich also aus eben der Quelle speist, die er zu versorgen dient. Mit anderen Worten, der in die Potentialität kommerziellen Reichtums überführte und in dieser Form akkumulierte aktuelle Reichtum der Herrschaft wird dadurch, daß er mit der durch seine Gründung, die Polis, freigesetzten Reichtumsquelle handwerklicher Produktion unmittelbar kontrahiert und sich direkt ins Benehmen setzt, allmählich zu einem Distributionsfonds, der nicht nur gegen alle herrschaftliche Bestimmung auf die Produzenten rückbezogen und ihnen verfügbar, sondern in wachsendem Maß auch ohne jede herrschaftliche Vermittlung von ihnen geschaffen, ihr unmittelbar eigenes Werk ist.
Kann unter den so gewandelten kontraktiven Umständen und angesichts der so revidierten distributiven Perspektive nicht mit Fug und Recht von einer mittels Kommerz grundlegend veränderten funktionellen Bedeutung der Reichtumskategorie gesprochen werden? Was ursprünglich ein den Produzenten unwiederbringlich entwendeter Fundus für den aktuellen Konsum der Herrschaft war, wird auf dem Weg über seine Potentialisierung in den Händen der Handeltreibenden schließlich zu einem den Produzenten ebensosehr zugewendeten wie von ihnen hervorgebrachten Fonds für ihren eigenen subsistentiellen Unterhalt. Was anfänglich eine die Produzenten nicht weniger ausschließende als abspeisende konsumtive Befriedigungsveranstaltung pro domo der Herrschaft war, wird kraft Kommerzialisierung am Ende zu einem die Herrschaft ebenso obsolet wie überflüssig erscheinenden lassenden subsistentiellen Versorgungsunternehmen pro cura der Produzenten selbst. Indem die handwerklichen Produzenten ihre spezialisierten Produkte in eigener Person und Verantwortung zu Markte tragen und dort in die Form potentiellen Reichtums überführen, den Handeltreibenden als kommerziellen Reichtum überlassen, stiften und bestücken sie einen Subsistenzmittelfonds, dem sie als Entgelt für ihren spezialisierten Beitrag entziehen können, was sie für ihren Lebensunterhalt brauchen, und der also, weit entfernt davon, seinen empirisch-materialen Zweck in der Realisierung als Konsumgut, als herrschaftlich aktueller Reichtum zu haben, diesen Zweck vielmehr in seiner – von der Reichtumsform, die er potentiell auf dem Markte annimmt, gleich wieder Abstand nehmenden – Aktualisierung als Subsistenzmittel, als Mittel zur Versorgung der Produzenten selbst, findet. Kurz, jener kommerzielle Reichtum, der erst einmal nur als Distributionsmechanismus der Verbreitung herrschaftlich abgeschöpften Reichtums zwecks Befriedigung herrschaftlicher Konsumbedürfnisse dient, wechselt kraft des seiner eigenen Akkumulation entspringenden neuen Gemeinschaftstyps Polis in den Dienst der Produzenten über und besorgt als Markt für sie die im Interesse ihres Lebensunterhalts erforderliche Vermittlung und Verteilung der spezialisierten Produkte, die sie in seiner als Sammelbecken, Vergleichsstelle und Austauschort firmierenden Form zusammentragen.
Sosehr der in der Polis zwischen Handelsfunktion und Produzenten raumgreifende Austausch eine neue Form der Organisation arbeitsteilig verfolgter Subsistenz darstellt, sosehr bleibt er eingebettet in den politischen Emanzipationskampf, den die Handeltreibenden mit ökonomischen Mitteln gegen die traditionelle Herrschaft führen, und bleibt gebunden an das für diesen Kampf maßgebende Akkumulationsprinzip. So gesehen findet keine Überführung des Reichtumfundus in einen Subsistenzmittelfonds statt, sondern die subsistentielle Versorgung der innerstädtischen Produzenten bleibt Mittel zum Zweck des im ökonomischen Machterwerb sich verlaufenden Kampfes um die politische Unabhängigkeit der kommerziellen Funktion von traditioneller Herrschaft.
Bedingung allerdings dafür, daß der kommerzielle Reichtum der Reichtumskategorie eine solch grundlegend veränderte funktionelle Bedeutung vindiziert und daß er sich nämlich den Produzenten selbst als Distributionsmechanismus oder subsistentieller Fonds zur Verfügung stellt, seine empirisch-materiale Bestimmung darein setzt, sie mit den Lebensmitteln zu versorgen, die ihre spezialisierte Produktion ihnen unmittelbar nicht verschafft – Bedingung dafür ist und bleibt, daß sie seinem sytematisch-formalen Vermehrungsanspruch genügen, für seine fortlaufende Akkumulation, einen beständigen Zufluß an Mehrwert Sorge tragen. Seiner Aufgabe als Subsistenzmittelfonds für die Produzenten kommt mit anderen Worten der kommerzielle Reichtum nur unter der Voraussetzung nach, daß die letzteren mit ihren zu Markte getragenen Produkten das gleiche vollbringen, was sonst die Herrschaft mit ihrem in den Tausch gegebenen überschüssigen Reichtum bewirkt, daß sie nämlich in Form ihrer Produkte mehr in den kommerziellen Reichtumsfonds hineingeben, als sie ihm in Gestalt von Subsistenzmitteln entnehmen, daß sie also für einen ebenso zuverlässigen wie kontinuierlichen Wertzuwachs bei dem insofern auch in seiner neuen Eigenschaft als Subsistenzmittelfonds die Rolle des kapitalen Grundstocks spielenden kommerziellen Reichtum sorgen. Jene handelskapitale Akkumulationsstrategie, die von Anfang an als der systematisch-formale Kern der empirisch-materialen Distributionsleistungen des kommerziellen Reichtums firmieren, übertragen demnach die Handeltreibenden umstandslos vom Handel mit den aus der Fronarbeit profitierenden territorialherrschaftlichen Konsumenten auf den Austausch mit den von der eigenen Arbeit lebenden polisbewohnenden handwerklichen Produzenten. Geradeso wie von ersteren lassen sie sich auch von letzteren die per Austausch vollbrachte Leistung einer Befriedigung aktueller Bedürfnisse durch die Gegenleistung einer Vermehrung ihres potentiellen Reichtums honorieren.
Angesichts der politischen Emanzipations- oder jedenfalls Ermächtigungsbemühungen, die sich den oben angestellten Überlegungen zufolge hinter dieser handelskapitalen Vermehrungsstrategie verbirgt, mag solch umstandslose Übertragung des kapitalen Akkumulationsmechanismus von der polistranszendenten Sphäre herrschaftlichen Konsums auf den polisimmanenten Bereich handwerklicher Subsistenz überraschen. Ihr eigener Herr zu werden, sich mit ökonomischen Mitteln von politischer Vorherrschaft zu emanzipieren, müssen die Handeltreibenden im Blick auf jene handwerklichen Produzenten, mit denen sie in der durch Güteraustausch statt durch Frondienst bestimmten Zweckgemeinschaft der Polis zusammenleben, doch eigentlich gar nicht bestrebt sein. Weit entfernt davon, daß die Handeltreibenden sich gegenüber den handwerklichen Produzenten politisch behaupten und als unabhängig etablieren müßten, sind im Verbund der Polis die letzteren doch vielmehr die natürlichen Mitstreiter und Verbündeten der ersteren in deren mit den Mitteln des kommerziellen Kontrakts gegen die traditionell herrschaftlichen Kontrahenten ringsum geführtem politischem Emanzipations- beziehungsweise Behauptungskampf. Warum also traktieren die Handeltreibenden ökonomisch gesehen ihre polisimmanenten handwerklichen Verbündeten ganz genauso wie ihre polistranszendenten herrschaftlichen Kontrahenten? Die bloße Tatsache indes, daß es solch herrschaftliche Kontrahenten nach wie vor gibt, scheint bereits Antwort auf die Frage, warum die Handeltreibenden ihre kapitale Akkumulationsstrategie in die Polis hinein kontinuieren. Nicht zwar, um sich gegen die handwerklichen Produzenten drinnen zu behaupten und als eigener Herr gegen sie zu etablieren, wohl aber, um die handwerklichen Produzenten in den mit den herrschaftlichen Kontrahenten draußen ausgetragenen Machtkampf einzuspannen und möglichst effektiv in ihm zum Einsatz zu bringen, behandeln demnach die Handeltreibenden ihre handwerklichen Verbündeten geradeso wie ihre herrschaftlichen Kontrahenten.
Das entscheidende Verfahren, das den Handeltreibenden erlaubt, wenn schon sich nicht von der traditionellen Herrschaft freizumachen und der Bindung an sie überhaupt zu entziehen – das anzustreben käme einer contradictio in adjectum des Verfahrens gleich! –, so immerhin doch sich ihr gegenüber in Szene zu setzen und aus der direkten Abhängigkeit von ihr zu lösen, das entscheidende Verfahren also, das ihnen ermöglicht, gegenüber der traditionellen Herrschaft, wenn schon keine gesellschaftliche Unabhängigkeit, so immerhin doch politische Eigenständigkeit zu gewinnen – dieses Verfahren, über das die Handeltreibenden gebieten und das sie mit Fleiß zur Anwendung bringen, ist die Anhäufung von potentiellem Reichtum, den sie der traditionellen Herrschaft als aktuellen Reichtum zur Verfügung stellen können. In dem Maß, wie der akkumulierte potentielle Reichtum die Handeltreibenden in die Lage versetzt, die konsumtiven Bedürfnisse der Herrschaft ebenso systematisch zu entfalten wie praktisch zu befriedigen, avanciert er zu einem zentralen Distributions- und Vermittlungsmechanismus, der ihnen durch seine Allgegenwart und Unentbehrlichkeit, durch die ökonomische Macht, die er darstellt, zunehmenden politischen Einfluß verschafft und wachsende soziale Bewegungsfreiheit sichert. Die Akkumulation potentiellen Reichtums, die Vermehrung des in ihren Händen befindlichen Handelsguts oder Tauschwerts ist deshalb für die Handeltreibenden von Anfang an oberstes Prinzip und schlechthinniges Soll all ihrer kommerziellen Aktivitäten. Als Trägerin dieser Akkumulationsstrategie der Handeltreibenden und als Mehrwerwertbeschafferin dient dabei erst einmal und wesentlich die traditionelle Herrschaft selbst, die der als kapitaler Grundstock, als Bereicherungsautomat eingesetzte kommerzielle Reichtum dazu bringt, dem handelskapitalen Kontrahenten die Mittel für seine politische Emanzipation von ihr per Austauschmechanismus höchstpersönlich an die Hand zu liefern und, so gesehen, für ihre eigene soziale Entmachtung oder wenigstens politische Zurückdrängung Sorge zu tragen. Und da nun aber diese politische Zurückdrängung der mittels kommerziellen Austauschs quasi das komfortabel eigene Grab sich schaufelnden traditionellen Herrschaft in der Entstehung eines im Umkreis der Handelsfunktion sich organisierenden politischen Freiraums, der Polis, resultiert, was Wunder, daß da die Handeltreibenden diese ihre als Emanzipationsstrategie bewährte und deshalb zum obersten Prinzip ihres kommerziellen Handelns erhobene Akkumulationsstrategie auch gegenüber den handwerklichen Produzenten zur Anwendung bringen, die sich in der Polis dem Zugriff der traditionellen Herrschaft entziehen und direkt für den von den Handeltreibenden betriebenen Distributionsmechanismus, den Markt, tätig werden. Weil die Handeltreibenden im Interesse ihrer auf der ökonomischen Macht, die kraft seiner distributiven Funktion der kommerzielle Reichtum darstellt, beruhenden politischen Emanzipation jede Gelegenheit zur Vermehrung des kommerziellen Reichtums wahrnehmen müssen, müssen sie eben auch die Chance nützen, die ihnen in dieser Hinsicht der Austausch mit den handwerklichen Produzenten eröffnet. Nicht natürlich, um sich von den handwerklichen Produzenten, ihren Mitbürgern in der Polis, politisch zu emanzipieren, wohl aber, um für den laufenden, qua Kommerz mit der traditionellen Herrschaft ausgetragenen Emanzipationskampf alle Kräfte zu sammeln und alle als kommerzieller Reichtum reklamierbaren Ressourcen zu mobilisieren, müssen sie den ersteren die ökonomisch gleiche Behandlung angedeihen lassen wie der letzteren.
Nicht mithin als Kontrahenten in einer ihnen geltenden politischen Auseinandersetzung, wohl aber als Hilfstruppen und Bundesgenossen in dem Machtkampf, den die Handeltreibenden mit der traditionellen Herrschaft führen, finden sich die handwerklichen Produzenten der gleichen Enteignungsprozedur unterworfen wie die traditionelle Herrschaft selbst und auf dieselbe Weise wie diese zur Ader gelassen. Und gegen solche, mittels ein und desselben kommerziellen Austauschmechanismus ihnen abgeforderte Beitragsleistung können die handwerklichen Produzenten schwerlich etwas einzuwenden haben, da ja der hinter der Maske ökonomischer Verträglichkeit verkappte politische Wettstreit der Handeltreibenden mit der traditionellen Herrschaft stellvertretend auch und nicht zuletzt für sie, die Produzenten, ausgetragen wird und in ihrem ureigensten Interesse liegt, weil er ihnen ebensosehr die politische Existenz wie die ökonomische Subsistenz sichert. Schließlich ist es die Polis, die den handwerklichen Produzenten den Freiraum gewährt, in dem sie, aller herrschaftlichen Fron und Reichtumsrücksicht entzogen, ganz und unmittelbar für die eigene Subsistenz arbeiten können. Und schließlich bildet den systematischen Kern der Polis die Handelsfunktion, ist die wachsende Bedeutung, die der Kommerz für die Distribution herrschaftlichen Reichtums und die Entfaltung herrschaftlichen Konsums gewinnt, der Kristallisationspunkt, der die Polis entstehen läßt und ihren Bestand als eigenständige politische Einheit, als neuer Gemeinschaftstyp eigenen Rechtes sichert. Wie könnten da die handwerklichen Produzenten Anstand nehmen, die Handelsfunktion zu unterstützen und zum Erfolg der kommerziellen Akkumulationsstrategie ihr Teil beizutragen? Wie könnten sie zögern oder gar sich weigern, zum Wachstum und Gedeihen des polisstiftenden und poliserhaltenden kommerziellen Reichtums den gleichen Beitrag zu leisten, den sogar die durch die Polis um ihr politisches Machtmonopol gebrachte traditionelle Herrschaft nolens volens zu leisten bereit ist?
In der Tat ist die Erwartung, den durch seine eigene Schöpfung, die Polis, in ein unmittelbares Austauschverhältnis mit der Sphäre der Produktion versetzten kommerziellen Reichtum sich im Umgang mit den handwerklichen Produzenten seiner gegenüber der traditionellen Herrschaft geübten Enteignungnungsstrategie entschlagen und als ehrlicher Makler, als uneigennützige Distributionsinstanz betätigen zu sehen, in eben dem Maße abwegig und unrealistisch, wie die mit der Rede von einem Wandel der funktionellen Bedeutung des Reichtums erzeugte Suggestion eines hic et nunc statthabenden fundamentalen Systemwechsels, durch den herrschaftliches Konsumgut in Lebensmittel für Produzenten, der Reichtumfundus in einen Subsistenzmittelfonds überführt werde, irreführend und bestenfalls Zukunftsmusik ist. So sehr dem logischen Prinzip nach die kraft des kommerziellen Reichtums und seiner Gemeinschaftsstiftung Polis vollbrachte Umfunktionierung herrschaftlichen Reichtums aus einem Konsumgut, das per Fronarbeit von der Produktionssphäre unwiederbringlich abgeschöpft wird, in Subsistenzmittel, die per Austausch in die Produktionssphäre zurückfließen, auf ein geschlossenes, selbsterhaltendes System zielen mag, in dem unter Abstraktion von aller herrschaftlichen Reichtumsform die Produzenten wieder reklamieren und als Subsistenzmittel verzehren können, was sie vorher arbeitsteilig produziert und in der Form von kommerziellem Reichtum zusammengetragen haben, und in dem also der herrschaftliche Reichtum kraft seiner Kommerzialisierung sich auf einen im reinen Reflexionsverhältnis ebenso zuverlässig die einzelnen Produzenten speisenden wie selber aus ihrer kollektiven Produktion gespeisten internen Distributionsmechanismus reduziert, so himmelweit ist allerdings der empirischen Ausführung nach die Polis davon entfernt, ein solches, in der Sphäre der Produzenten ebenso realiter resultierendes wie materialiter gründendes, selbstbezügliches System darzustellen. Vielmehr geht der kommerzielle Reichtum nicht nur aus dem Zusammenhang traditionellen herrschaftlichen Reichtums und aus der distributiven Dienstleistung, die er an letzterem verrichtet, sukzessiv hervor, er bleibt auch, bei aller relativen politischen Selbständigkeit, die er sich durch seine Distributionsleistung erwirbt und die er in der Stiftung der Polis beweist, in den traditionellen territorialherrschaftlichen Zusammenhang ebensosehr topisch eingebettet wie systematisch eingebunden.
Topisch eingebettet in den Kontext traditioneller Herrschaften bleibt die aus ihrem dynamischen Kern, der Handelsfunktion, keimende und von deren ökonomischer Substanz, dem kommerziellen Reichtum, zehrende Polis schlicht und einfach deshalb, weil sie ganz im Sinne keimhafter Verstreutheit nicht ubiquitär, sondern sporadisch entsteht, weil sie nicht überall, sondern nur in den Poren oder, besser gesagt, an den Naht- und Übergangsstellen des territorialherrschaftlichen Gesamtkörpers aufkeimt. Nur dort, wo günstige geographische, klimatische und demographische Gegebenheiten dafür sorgen, daß Reichtumsüberschüsse, die von der einen Territorialherrschaft abgesondert werden, möglichst vielen anderen Territorien möglichst leicht zugänglich gemacht und von ihnen aufgenommen werden können, kommt es zur Akkumulation von kommerziellem Reichtum und nimmt dieser in dem Maß, wie er durch seine Aktivität die periodischen Schübe überschüssigen Reichtums, aus denen er sich nährt, zu kontinuierlichen Güterströmen kanalisiert und organisiert, seinerseits Dimensionen an, die ihn vermögen, im Kristallisationspunkt des Güterumschlagsplatzes oder Marktes, den er umschreibt und betreibt, den neuen, durch die Existenz herrschaftsfreier, marktunmittelbarer handwerklicher Produzenten wesentlich mitgeprägten Gemeinschaftstyp Polis ins Leben zu rufen.
Aber nicht nur topisch eingebettet bleibt demnach die Polis in den territorialherrschaftlichen Gesamtzusammenhang, aus dessen Interaktion sie hervorgeht, auch und vor allem systematisch eingebunden in diesen Zusammenhang präsentiert sie sich, weil die handwerklichen Produzenten, denen sie einen dem herrschaftlichen Zugriff entzogenen, politischen Freiraum gewährt, zugleich doch ökonomisch auf die Herrschaft rückbezogen und nämlich in ihrer Produktion wesentlich durch herrschaftliche Bedürfnisse bestimmt und auf herrschaftlichen Konsum eingestellt sind. Schließlich sind es in der Hauptsache herrschaftliche Konsumansprüche, denen die spezialisierte handwerkliche Produktion ihr Entstehen verdankt; und auch wenn das Handwerk diesen Ansprüchen in voller Doppelsinnigkeit entspringt, wenn es also kraft Polis aus der mit seinem Entstehen ursprünglich einhergehenden politischen Abhängigkeit von der Herrschaft sich löst, bleibt doch die mit dem Entstehen oder Entspringen ausgesprochene Gegenbedeutung ökonomischer Bestimmtheit durch die Herrschaft oder funktioneller Gebundenheit an sie ebenso wahr. Auch in seiner durch die Polis ermöglichten und gewährleisteten marktunmittelbaren Existenz produziert das Handwerk wesentlich und primär für herrschaftliche Bedürfnisse und ist auf die Nachfrage der Herrschaft nach seinen Produkten angewiesen.
Und gleichzeitig bleibt die Polis, weil ja nur besondere Sparten der gesellschaftlichen Arbeit, nur bestimmte Reichtumsquellen, nur Handwerke imstande sind, sich in ihren Schutz zu flüchten und in den territorial engen Grenzen des Freiraums, den sie bildet, niederzulassen, im Blick auf andere Produktionszweige, insbesondere hinsichtlich der Nahrungsmittelerzeugung und der Förderung von Rohstoffen, angewiesen auf das Güterangebot der umgebenden territorialen Herrschaften. So gewiß die im Kraftfeld der kommerziellen Funktion gestiftete Polis einen Knotenpunkt und Umschlagsplatz darstellt, der zwischen den traditionellen Territorialherrschaften eingeklemmt oder an ihren Rändern, ihren Küsten, prekär plaziert ist und der aber im Gegensatz zu seiner Einkreisung und räumlichen Enge dank des Reichtums, der sich bei ihm sammelt, Menschen anzieht und auf seinem beschränkten Gebiet massiert, so gewiß sieht sich die Polis zur Versorgung ihrer Bewohner mit Lebensmitteln und Werkstoffen verwiesen an die agrarischen Flächen und geologischen Fundstätten der umliegenden Territorien und bleibt insofern abhängig vom Handel mit den Territorialherrschaften, die traditionellerweise über die Früchte dieser Anbaugebiete und Förderstätten verfügen. Oder vielmehr bleibt sie es nicht sowohl, sie wird es allererst und in zunehmendem Maße, weil ja eben jener Handel mit den umliegenden Territorialherrschaften, der ihrer Versorgung dient, auch ihren Reichtum mehrt und damit durch den Zuzug neuer Gruppen ihr eigenes Wachstum vorantreibt, wodurch wiederum der Handel mit den umliegenden Territorien zwecks reproduktiver Ernährung und produktiver Beschäftigung der auf engem Raum vermehrten Bevölkerung neue Dringlichkeit erhält.
Was auf diesem Wege einer spiraligen Eskalation, bei der das Heilmittel, der kommerzielle Austausch, die im hypertrophen Gebilde Polis bestehende Krankheit gleichzeitig lindert und verschärft, am Ende entsteht, ist ein quasisymbiotisches Verhältnis zwischen der Polis und ihren territorialherrschaftlichen Handelspartnern, bei dem die Polis neben der interterritorialen Makler- und Vermittlertätigkeit, die sie weiterhin wahrnimmt, kraft der Reichtumsquellen, die sich ihr im eigenen Haus erschließen, die herrschaftlichen Handelspartner mit Konsumgütern in Gestalt handwerklicher Produkte beliefert und dafür von diesen mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und mit Rohstoffen versorgt wird. Und weit entfernt demnach, daß die vom kommerziellen Reichtum geknüpften und unterhaltenen externen Handelsbeziehungen zu den über aktuellen Reichtum verfügenden traditionellen Herrschaften der umliegenden Territorien durch die internen Austauschbeziehungen, die der kommerzielle Reichtum zu den im Kraftfeld seiner selbst entstandenen Reichtumsquellen herstellt und als poliseigenen Markt entfaltet, verdrängt und ausgeschlossen würden, verschränken und komplettieren sich vielmehr beide zu einem Gesamtsystem, dessen strukturelle Grundlage die durch den kommerziellen Reichtum selbst betriebene Aufspaltung der gesellschaftlichen Produktion in einen polisspezifischen Sektor handwerklicher Arbeit und einen territorialherrschaftsabhängigen Bereich landwirtschaftlicher Fron und naturstofflicher Förderung und dessen funktionelle Bestimmung eben der kraft kommerziellen Reichtums ins Werk gesetzte Austausch der in den beiden Bereichen erzeugten Produkte ist – ein Austausch, dessen exoterischer Sinn ebenso gewiß darin liegt, die an ihm Beteiligten mit dem Nötigen zu versehen und nämlich gleichermaßen die handwerklichen Produzenten drinnen mit Subsistenzmitteln und Arbeitsmaterialien zu versorgen wie die herrschaftlichen Kontrahenten draußen mit Konsumgütern zu beliefern, wie sein esoterischer Zweck darin besteht, das Austauschmittel selbst, den kommerziellen Reichtum, durch die eine nicht weniger als durch die andere Leistung zu vermehren.
Von einem Überflüssigwerden der traditionellen Herrschaft, einer Erübrigung des mit ihr getriebenen Handels durch die polisinternen Austauschbeziehungen kann mithin keine Rede sein: Nicht die Totalisierung des vom kommerziellen Reichtum ins Leben gerufenen neuen Austauschverhältnisses auf Kosten des alten, nicht die Ersetzung des einen Systems durch das andere, sondern die systematische Spezialisierung und wechselseitige Ergänzung beider Verhältnisse ist die Devise, der die Polis von Anfang ihres Entstehens an folgt. Was im logischen Prinzip der Polisentwicklung oder ihrem systematischen Ideal nach möglich wäre, die vollständige Rücküberführung des herrschaftlichen Reichtumfundus, der kraft opferkultlich sanktionierten Eigentumstitels den Produzenten mittels Fronarbeit abgepreßt wird, in einen Subsistenzmittelfonds, der den Produzenten selbst zur Verfügung steht und der in zunehmendem Maße von ihnen selbst in herrschaftsfreier Arbeit erzeugt und auf dem Markt zusammengeführt wird – diese im Prinzip mögliche vollständige Überführung des kommerziellen Reichtums aus einem Zirkulationsmechanismus im Dienste herrschaftlicher Konsumenten in eine Distributionseinrichtung pro domo arbeitsteiliger Produzenten bleibt also in der Praxis der mit der Entstehung der Polis von Anfang an Raum greifenden Aufspaltung der Produktion in einen auf die Belieferung der traditionellen Herrschaft angewiesenen polisspezifisch-herrschaftsenthobenen handwerklichen Bereich und eine für die Versorgung der Polis unentbehrliche polisentzogen-herrschaftseigene landwirtschaftliche und naturstoffliche Sphäre bestenfalls eine an die Wand der Neuzeit gemalte Zukunftsvision. Sosehr es wahr ist, daß der die Polis stiftende kommerzielle Reichtum herrschaftlichen Reichtum umfunktioniert und in Subsistenzmittel für die im Schutz der Polis siedelnden Produzenten zurückverwandelt, sosehr ist es aber auch Tatsache, daß dieser gleiche kommerzielle Reichtum den unter seiner Ägide in der Polis selbst erzeugten Reichtum in der alten Funktion als herrschaftliches Konsumgut reaffirmiert und nämlich den umliegenden Territorialherrschaften zugänglich und verfügbar werden läßt.
In der Tat präsentiert sich in ihrer Vermittlungstätigkeit zwischen polisintegrierten handwerklichen Produzenten und territorial etablierten herrschaftlichen Konsumenten die Handelsfunktion somit als eine zutiefst janusköpfige Veranstaltung: sie entwendet zwar mittels kommerziellen Austauschs den umliegenden Territorialherrschaften herrschaftlichen Reichtum und wendet ihn den hauseigenen Produzenten zu, aber nur, um von den letzteren mehr Reichtum wiederzubekommen, den sie zwecks Entwendung weiteren und vermehrten herrschaftlichen Reichtums umgekehrt den Territorialherrschaften zuwendet und zur Verfügung stellt. Alles, was bei diesem kommerziellen Bäumchen-wechsel-dich die Handelsfunktion beziehungsweise der sie ausübende Handeltreibende tut, dient in letzter Instanz weder dem subsistentiellen Wohl der handwerklichen Produzenten noch dem residentiellen Gedeihen der herrschaftlichen Konsumenten noch sogar dem individuellen Vorteil des Handeltreibenden selbst, sondern, wenn überhaupt einem Zweck, so dem im kommerziellen Reichtum als solchem, im mehrwertsüchtigen kapitalen Grundstock gestaltgewordenen Anspruch auf Emanzipation von der traditionellen Herrschaft, den traditionellen Verwaltern des gesellschaftlichen Reichtums, oder Anspruch darauf, kraft eigener Verfügung über gesellschaftlichen Reichtum sein eigener Herr zu werden. Wegen des zwischen Zweck und Mittel zum Zweck offenkundigen Widerspruchs, wegen der fundamentalen Inkonsistenz einer Befreiung, die mit Hilfe oder mit Mitteln eben dessen erreicht werden muß, wovon sie gerade freimachen soll, läßt sich, wie bereits dargestellt, dieser Emanzipationsanspruch, den die Handelsfunktion und kraft ihrer der sie ausübende Handeltreibende verfolgt, nur partiell oder nur in systemimmanenter Beschränkung verwirklichen, das heißt, nur in der Form zunehmender politischer Unabhängigkeit dank wachsenden ökonomischen Einflusses, dessen Realfundament indes die fortgesetzte und sogar systematisierte ökonomische Abhängigkeit der Handelsfunktion von der traditionellen Herrschaft, kurz, die Tatsache ist, daß der Handeltreibende konsumtive Bedürfnisse der umliegenden Territorialherrschaften versorgt und bedient.
Dieser mit kommerziellen Mitteln geführte Kampf der Handeltreibenden um politische Unabhängigkeit kraft ökonomischen Einflusses, auf den das im Prinzip der Wertakkumulation verkörperte umfassende soziale Emanzipationsstreben der Handeltreibenden sich wegen der inneren Widersprüchlichkeit des kommerziellen Mittels notwendig einengt und reduziert – er eigentlich ist es, in den sich die aus dem territorialherrschaftlichen Zusammenhang ausgebrochenen und im Schutz der Handelsfunktion als Polisbürger niedergelassenen handwerklichen Produzenten eingespannt finden. Weit entfernt davon, daß die polisinternen Austauschbeziehungen, die zwischen ihnen und der Handelsfunktion entstehen, Ausdruck einer radikalen Abkehr der letzteren von dem herrschaftlichen Milieu, aus dem sie hervorgeht, und einer grundlegenden Neuorientierung im Sinne der Stiftung eines als poliseigener Markt funktionierenden subsistentiellen Verteilungssystems der handwerklichen Produzenten selbst wären, sind diese Austauschbeziehungen vielmehr nur ein Beitrag zum fortlaufenden Kampf um politische Unabhängigkeit kraft ökonomischen Einflusses, den die Handeltreibenden im Gewande kommerzieller Dienstfertigkeit und Versorgungsbereitschaft mit den umliegenden Territorialherrschaften austragen. Daß die polisinternen Austauschbeziehungen kein neues, fundamental verändertes Distributionssystem darstellen, sondern bloß einen neuen Beitrag zu der mittels des alten Distributionsmechanismus verfolgten kommerziellen Emanzipationsstrategie sind, bedeutet allerdings mitnichten, daß die handwerklichen Produzenten diesen Beitrag nicht bereitwillig leisteten. Schließlich bringt ihnen, daß sie sich der Handelsfunktion anschließen und sich in deren emanzipationsmotivierte Akkumulationsstrategie als Beiträger einspannen lassen, nicht nur eine markante Verbesserung ihrer ökonomischen Lage und Hebung ihres Subsistenzniveaus, es läßt sie auch und vor allem an jener politischen Unabhängigkeit kraft ökonomischer Macht teilhaben, die das Emanzipationsstreben der Handeltreibenden zeitigt und die ihren sichtbaren Ausdruck in der Stiftung der Polis findet.