III. Reklamesprache und Wertrealisierung

In dem zuletzt genannten Punkt scheint nun allerdings die unter dem Stichwort einer Versprachlichung des Markts zuvor thematisierte Verständigung durch Reklame deutlich und unschwer erkennbar von dem soeben skizzierten allgemeinen Modell einer Interessenvermittlung durch Sprache abzuweichen. Zwar scheinen die im Modell angegebenen Grundbedingungen für sprachliche Verständigung: das Beteiligtsein zweier oder mehrerer Parteien, deren sei's parallele, sei's komplementäre, sei's unterschiedliche, sei's divergierende Vorstellungen, Interessen und Intentionen ein und derselben Realität gelten beziehungsweise ein und dieselbe Realität haben, sowie die Bereitschaft der beteiligten Parteien, den als Probehandeln wohlverstandenen Versuch eines Vergleichs beziehungsweise einer Vermittlung ihrer jeweiligen Intentionen auf einer für die Realität selbst zeichenhaft stellvertretenden Ebene zu unternehmen – scheinen die so konstatierten Grundbedingungen beim marktmäßigen Reklamemachen als einer zwischen Verkäufer und Konsument angestrebten zeichengebundenen Vorverständigung über die beide Parteien engagierende eine Realität Ware durchaus gegeben. Aber was dem Anschein nach nicht gegeben ist, sind die laut Modell aus den Grundbedingungen konsequierenden Ausführungsbestimmungen – jedenfalls nicht die zuletzt genannte Konsequenz eines Zusammenhangs zwischen der Realitätsmächtigkeit der beteiligten Parteien, dem Grad ihrer Verfügung über die diskutierte Realität, und ihrer Neigung, ihre Teilnahme am Vermittlungsversuch an Konditionen zu knüpfen, das heißt, sie von dem Einfluss abhängig zu machen, der ihnen über Form und Modalität der Verhandlung eingeräumt wird. Keine Frage, dass es die Reklame machende Partei der Warenbesitzer ist, die in diesem Verhältnis Realitätsmächtigkeit beweist, insofern sie über die den gemeinsamen Interessenpunkt bildende Realität, die den Verhandlungsgegenstand darstellende Warenwelt, eine ebenso uneingeschränkte wie unmittelbare Verfügung ausübt. Und keine Frage auch, dass demgegenüber die durch die Reklame angesprochene Partei der Konsumenten als die von der Realität weniger Begünstigte, der Realität weniger Mächtige, und in der Tat in der Rolle derjenigen erscheint, die ihren Interessen überhaupt erst Geltung in der Realität, sich selber allererst Zutritt zu ihr verschaffen muss. Aber diese allem Anschein nach eindeutige Kräftekonstellation und Machtverteilung hält nun die realitätsmächtigen Warenbesitzer keineswegs davon ab, jenen qua Reklame unternommenen sprachlichen Verständigungsversuch nicht allein aus eigenem Antrieb zu initiieren und in eigener Regie zu inszenieren, sondern mehr noch mit der Bedingungslosigkeit und Kompromisslosigkeit dessen zu betreiben, der auf Gedeih und Verderb auf den Erfolg des Unternehmens angewiesen ist. Und zugleich hindert sie die schwächere Partei, die der Verfügung über die Realität entbehrenden Konsumenten, nicht, diese von den Warenbesitzern inszenierte verkehrte Welt als etwas Selbstverständliches sich gefallen zu lassen. Statt, ihrer realen Machtposition gemäß, sich von der anderen, schwächeren Partei ein die gemeinsame Realität betreffendes Interessenvermittlungs- und Verständigungsverfahren vorschlagen und gegen angemessene Vorleistungen und Konzessionen abringen zu lassen, haben die Warenbesitzer nichts Eiligeres zu tun, als eben dies Verfahren eigenhändig den Konsumenten anzutragen und in der Tat mit ebensoviel eilfertiger Devotheit wie würdeloser Zudringlichkeit anzudienen. Und statt, der realen Schwäche ihrer Position entsprechend, um die Einleitung eines solchen Vermittlungsverfahrens submissest einkommen und mit allen Kräften bemüht sein zu müssen, haben unter diesen Umständen die Konsumenten gar nichts weiter zu tun, als der in ihrem Werben um Konsumenteninteressen bis zur Selbstverleugnung verständigungssüchtigen und konzessionsbereiten realitätsmächtigeren Partei der Warenbesitzer die Einleitung wie auch die Durchführung jenes Verfahrens getrost zu überlassen.

In ihrer selbstverleugnenden Verständigungssucht und Konzessionsfreudigkeit gehen die Warenbesitzer so weit, dass sie geradezu Miene machen, sich unter Hintansetzung ihrer eigenen Interessen und unter Verzicht auf alles eigene Sachverhältnis in veritable Interessenvertreter und regelrechte Sachwalter der anderen Partei zu verwandeln. Ihre Tendenz, bei der Durchführung des von ihnen aus freien Stücken eingeleiteten reklamatorischen Vermittlungsverfahrens quasi zur Gegenpartei überzulaufen und als ebenso treusorgende Prokuristen wie selbstlose Repräsentanten der Interessen und Belange ausgerechnet und partout nur der letzteren sich zu entpuppen, hat nicht nur notwendig eine Monologisierung der Verständigung zur Folge, weil sie den Konsumenten eigentlich gar keine Gesprächsfunktion belässt und sie zur Statistenrolle von ebenso passiven Rezipienten wie schweigenden Adressaten der ihnen vom Kontrahenten aus eigenem Antrieb gemachten überschwänglichen Avancen und der ihren Interessen vom Konkurrenten auf eigene Kosten gezollten rückhaltlosen Anerkennung verurteilt. Sie konsequiert auch und vor allem in einer Veränderung des Verfahrens selbst, insofern dieses den Charakter einer – gewisse subjektive Bestimmungen mit in der Realität und als die Realität präsenten anderen subjektiven Bestimmungen ins Verhältnis zu setzen ausersehenen – Vermittlungsprozedur überhaupt einbüßt und die schiere Signifikanz stattdessen einer – gewissen subjektiven Bestimmungen die Realität als die ihre vorzuführen und nahe zu bringen erfundenen – Einführungsveranstaltung annimmt. Aus dem vermeintlich durch den Interessengegensatz von realitätsmächtigen Warenbesitzern und realitätsbedürftigen Konsumenten nezessitierten sprachlichen Verständigungsverfahren oder diskursiven Probehandeln wird so ein tatsächlich von den Warenbesitzern ebenso eigenmächtig wie selbstverleugnend an die Konsumenten gerichteter und von den letzteren ebenso interessiert wie unbeteiligt aufgenommener reklamatorischer Überredungsversuch oder rhetorischer Handlungsaufruf. Der vermeintliche Anspruch der Konsumenten, ihre spezifischen Interessen den die Realität dominierenden Interessen der Warenbesitzer gegenüber probehalber zur Geltung und das heißt, in Auseinandersetzung mit den Warenbesitzern erst einmal überhaupt zur Sprache zu bringen, löst sich in die tatsächliche Anmaßung der Warenbesitzer auf, in selbstverleugnender Stellvertretung der Konsumenten deren Interessen Zugang zu einer von ihren, der Warenbesitzer, eigenen Interessen kurzerhand abstrahierten und den Konsumenten zur demgemäß freien Verfügung gestellten Realität zu verschaffen.

Diese prinzipielle Veränderung und entscheidende Revision, der die ebenso paradoxe wie eigenmächtige Initiative der Warenbesitzer das qua Reklamebeziehung zwischen den beiden Parteien eingeleitete Verständigungsverfahren gleich eingangs unterwirft, bleibt natürlich nicht ohne Rückwirkung auf das formale Medium des Verfahrens, das zuvor untersuchte sprachliche Wesen der Verständigung, und hat – wie die nähere Betrachtung zeigt – für dies sprachliche Wesen strukturell und topisch gleichermaßen verheerende Folgen. Strukturell führt das Vorgehen der Warenbesitzer dazu, dass es zur Ausbildung eines beiden Parteien relativ gemeinsamen Ausgangs- und Bezugspunkts, das heißt, zur Darstellung der Realität in der dem Vermittlungsversuch förderlichsten Fassung und Form vergleichbarer Neutralität, kurz, zur Konstituierung jener eigentümlichen Objektivität, die oben als die charakteristischste Leistung sprachlicher Realitätsbearbeitung aufgeführt wurde, gar nicht erst kommt. Weil das, was, ihrer überschwänglichen Initiative zufolge, die Warenbesitzer im Schild führen, einzig und allein eine affirmative Konfrontation und ein direkter Vergleich der Interessen der Konsumenten mit einer von allen anderen Interessen, speziell von denen der Warenbesitzer, kategorisch gereinigten Realität ist, besteht gar keine Notwendigkeit zu solch einer Objektivierung der Realität, die ja die sprachliche Antwort auf einen in der letzteren akuten Interessengegensatz oder virulenten Widerspruch von Bestimmungen ist und durch die eine sub conditione dieses Gegensatzes und Widerspruchs dennoch konsensfähige Ausgangsbasis und tragfähige Grundlage für einen Vermittlungsversuch hergestellt werden soll. Und genauso wenig kommt es überhaupt topisch zur Ausbildung eben der par excellence sprachlichen Verhandlungsebene, die als ein von der Realität ebenso abgehobener und separierter wie für sie stellvertretender und repräsentativer Zeichenzusanmenhang einem Vermittlungsversuch oder Verständigungsverfahren ermöglicht, sich als Probehandeln zu etablieren und nämlich ohne das Risiko einer direkten Verwicklung der Realität in das Verfahren, ohne die Drohung einer unmittelbaren Gefährdung der Realität durch den Versuch in Szene zu setzen. Weil, dem paradoxen Vorgehen der Warenbesitzer zufolge, es offenbar gar nicht um eine Vermittlung unterschiedlicher Interessen zu tun ist; weil, der Logik dieses Vorgehens gemäß, es vielmehr einzig und allein um die sei's bloß orientierende, sei's mehr noch instigierende Einführung oder propädeutische Einübung der Interessen der Konsumenten in eine Realität geht, die, allem qua Reklamemachen von den Warenbesitzern erzeugten Anschein nach, jenen Interessen als ihr Realisierungsmedium ebenso vorbehaltlos wie eindeutig zur Verfügung steht; und weil also, kurz, die qua Reklame von den Warenbesitzern eingeleitete Verhandlung weniger die Bedeutung eines verschiedenartige Interessen berücksichtigenden Probehandelns und Vermittlungsverfahrens als den Sinn einer an unzweifelhaft bestimmte Interessen sich richtenden Handlungsdirektive und Einführungsveranstaltung hat, ist gar nicht einzusehen, warum es dazu einer besonderen und von der Realität ebenso getrennten wie für sie repräsentativen Darstellungsebene nach Art eines sprachlichen Zeichensystems bedarf und warum jene mit der Reklame verfolgte Absicht nicht ebenso gut und besser beziehungsweise einfacher sogar an der Realität selbst, dem unmittelbaren Gegenstand des Interesses, soll zu verwirklichen sein. Ganz in Übereinstimmung mit der paradoxen Funktion, die die Warenbesitzer ihm zuweisen, erweist sich bei genauerem Hinsehen das in Reklamemachen bestehende Sprachverhältnis strukturell als eine von aller sprachspezifischen Vermittlungsintention denkbar freie, direkte Bestimmung und von aller sprachförmigen Objektivierungsanstrengung weit entfernte, umstandslose Repräsentation der Realität sub specie und im Kriterium von nichts als den Interessen der Konsumenten. Und ganz der Logik dieser paradoxen Funktion entsprechend, reduziert sich bei näherem Zusehen die aus Reklame bestehende Sprache topisch auf eine von der Realität funktionell ununterscheidbare und tendenziell mit ihr zusammenfallende Faktizität, auf eine Totalität, die nicht etwa in der Bedeutung eines sprachlichen Wechsels der Darstellungsebene die Realität diskret-repräsentativ ersetzt, sondern höchstens und nur im Sinne einer ostentativen Entfaltung der Selbstdarstellungsmöglichkeiten der Realität deren Manifestationsbreite kontinuierlich-präsentativ erweitert.

Ursprung und Grundlage dieser strukturell und topisch gleichermaßen gravierenden Abweichungen des im Reklamemachen bestehenden Sprachverhaltens von den oben aufgeführten Charakteristika und Kriterien eines sprachlichen Verhältnisses überhaupt ist die allem Anschein nach ebenso spontane wie selbstverleugnende Initiative, die kraft der Reklame die eine Seite, die Partei der Warenbesitzer, wenn auch nicht im nachweislichen Auftrag, so jedenfalls doch im ersichtlichen Interesse der anderen Seite, der Partei der Konsumenten, entfaltet. Es ist nun allerdings kein Geheimnis, dass die von den Warenbesitzern entfaltete Initiative, ungeachtet aller suggestiven Unvermitteltheit und scheinbaren Uneigennützigkeit, durchaus einem Motiv entspringt und ein Interesse verfolgt und dass also auch in diesem Fall phänomenale Spontaneität ein essentielles Kalkül keineswegs ausschließt, beziehungsweise methodische Selbstverleugnung durchaus nicht mit prinzipieller Selbstlosigkeit verwechselt werden darf. Wie allgemein bekannt, ist die reklamatorische Initiative der Warenbesitzer motiviert durch das Entgelt, das im Falle der tatsächlichen Annahme und Okkupation der ihren Interessen als Realisierungsmedium und Befriedigungsmittel nachgewiesenen Realität die reklamierten Konsumenten den warenbesitzenden Reklamatoren zu zahlen verpflichtet sind. Wie allgemein bekannt, müssen die Konsumenten den Warenbesitzern dafür, dass diese ihnen die Realität als eine den Konsumenteninteressen gemäße nicht bloß vorführen und verführerisch nahebringen, sondern am Ende auch wirklich zur Verfügung stellen und großzügig überlassen, eine bestimmte Geldsumme, einen bestimmten Preis zahlen. Auf den ersten Blick will diese Geldsumme ein der Realität, die da zuerst reklamatorisch und dann wirklich verhandelt wird, äußerliches Moment, eine Gegenleistung, Kompensationszahlung, Ablöseprämie scheinen, die die Warenbesitzer dank ihrer Rechtstitel auf und Verfügungsgewalt über die zur Verhandlung stehende Realität beanspruchen können und durch die sie sich sei's ihren Verzicht auf alles eigene Interesse an jener Realität, sei's die Sorge, die sie bis dahin für jene ihrer Obhut unterstellte Realität getragen haben, honorieren lassen. Der Anschein trügt indes. Wie – zwar nicht allgemein, aber doch weithin – bekannt, ist aus der Perspektive der Warenbesitzer und sub specie ihrer besonderen Interessen der die Realität vermeintlich bloß äußerlich tangierende Ablösevorgang ein sie im Kern betreffender Austauschprozess, das die Realität eigentlich gar nicht berührende scheinbare Kompensationsgeschäft ein die Realität als solche durchdringender veritabler Realisierungsakt.

Aus der Perspektive der Warenbesitzer und sub specie ihrer besonderen Interessen stellt sich die unmittelbare Wirklichkeit, die erscheinende Realität, als eine "ungeheure Warenansammlung", ein umfassender Marktzusammenhang, dar, als eine Totalität von Gebrauchsdingen, die einen Tauschwert haben. Oder vielmehr haben nicht die Gebrauchsdinge den Tauschwert, sondern er hat umgekehrt sie: In der durch die Interessen der Warenbesitzer als ein Marktzusammenhang konstituierten Realität figuriert der Tauschwert als das essentielle Innere, die substantielle Seele, die in den Gebrauchsdingen ihre leibliche Erscheinung, ihre äußere Gestalt hat. Als Träger von Tauschwert hat die unmittelbare Realität die wesentliche Bestimmung, diesem zur Erscheinung zu verhelfen, ist sie – ebenso durchgängig ungeachtet wie grundsätzlich unbeschadet ihrer natürlichen Qualitäten, ihrer nützlichen Eigenschaften, ihres vielfältigen Gebrauchsdingcharakters – Wertausdruck, Ware. Aber wenn auch die unmittelbare Realität sub specie der sie als Marktzusammenhang konstituierenden Interessen der Warenbesitzer wesentlich Ware ist, wesentlich Wert erscheinen lässt und zum Ausdruck bringt, ist das, was sie in ihrer natürlichen Leibesfülle so erscheinen, in ihrem unmittelbaren Gebrauchsdingcharakter so zum Ausdruck kommen lässt, doch nur erst ihr ebenso bloßes wie reines Inneres, ihr ebenso latentes wie schieres Wesen, und sie selbst bleibt ein ihrem Inneren abstrakt Äußerliches und Unangemessenes, ein mit ihrem Wesen privativ Unvermitteltes und Unzusammenhängendes. Um aus dem inhärenten Tauschwert zum konsistenten Wert, aus der latenten Substanz zum manifesten Subjekt zu werden, muss das Innere und Wesen diese seine in der unmittelbaren Realität der vielen Waren abstrakte Äußerlichkeit und kontingente Erscheinung gegen eine als wahre Ware vermittelte Existenz und entschiedene Inkarnation vertauschen, muss es sich durch die unmittelbare Realität hindurch und über sie hinaus zu einem fürsichseienden Verhältnis und selbständigen Dasein reflektieren und aufheben. Dieses fürsichseiende Verhältnis und selbständige Dasein gewinnt der Wert als Geld. Im Geld verdichten sich die als solche vom Wert verschiedenen vielen, natürlichen Leiber, die er anzieht, zu der einen, mit ihm als solchem leibhaftig identischen Natur, die er aufweist, verwandeln sich die mannigfaltig äußeren Ausdrücke des Werts in seine sichselbstgleich eigentümliche Verkörperung, geht die proteische, ebenso pauschale wie vielfältige Erscheinung des Werts in seine spezifische, ebenso universale wie eindeutige Realisierung über. Und im Geld gewinnt damit der Wert eben die spezifisch sichselbstgleiche Repräsentativität und manifest unendliche Disponibilität, die er braucht, um die ihm letzten Endes im Marktzusammenhang, im Zusammenhang der Interessen der Warenbesitzer, zugedachte Rolle übernehmen zu können: die Rolle nicht mehr nur einer der unmittelbaren Realität unterstellten latenten Substanz, sondern eines die unmittelbare Realität begründenden manifesten Subjekts; die Rolle nicht mehr nur einer in den hervorgebrachten Gebrauchsdingen und fertigen Produkten sich nachträglich geltend machenden wesentlichen gesellschaftlichen Bestimmung, sondern einer die Hervorbringung der Gebrauchsdinge und Fertigung der Produkte von Anfang an als ihr eigenes Werk zur Geltung bringenden, bestimmenden gesellschaftlichen Wirklichkeit; kurz, die Rolle nicht mehr bloß des in der "ungeheuren Warensammlung", den Arbeitsprodukten, dank der Arbeit, die er objektiviert, hypostatisch erscheinenden Werts, sondern des die "ungeheure Warensammlung", die Arbeitsprodukte, kraft der Arbeit, die er kommandiert, systematisch produzierenden Kapitals.

Insofern die Erhebung und Entfaltung des Werts aus einer bloß wesentlichen Bestimmung zur überhaupt bestimmenden Wirklichkeit, seine Aktualisierung und Einsetzung als Kapital, der als die ultima ratio entschiedene Zweck ist, den die Warenbesitzer per medium der von ihnen als Wertträger, als Erscheinung von Tauschwert, mit Beschlag belegten unmittelbaren Realität verfolgen, und insofern die nicht bloß unabdingbare Voraussetzung, sondern regelrecht konstitutive Bedingung für solche Kapitalisierung des Werts die Ersetzung der Tauschwerterscheinungen durch Wertkörper, die Überführung der vielen Wertausdrücke in die eine Wertrealisierung, kurz, der Umschlag der Waren in Geld ist, ist letzteres nolens volens die als oberstes Ziel entscheidende Bestimmung, die die Warenbesitzer mit eben jener unmittelbaren Realität verknüpfen. Und in der Tat ist genau dies: Gebrauchsdinge gegen Wertkörper auszutauschen, Waren zu Geld zu machen, Wertrealisierung, das ausschließliche Motiv und der einzige Zweck, den die Warenbesitzer mit der sub specie ihrer Interessen als ein totaler Marktzusammenhang sich konstituierenden Realität verbinden. Damit aber wird klar, wie himmelweit entfernt jener Preis, den die Warenbesitzer den Konsumenten als Entgelt für die Überlassung der unter ihrer Verfügungsgewalt stehenden Realität abfordern, vom Charakter einer bloßen Kompensation, einer bloßen Abstandszahlung, einer bloßen Ablösesumme tatsächlich ist.

Zugleich wird schlagartig deutlich, wie wenig die den Warenbesitzern vorgeworfenen so genannten Abweichungen von dem zuvor ihrem reklameförmigen Verhältnis zu den Konsumenten nachgesagten sprachlichen Charakter tatsächlich bloße Abweichungen, wie sehr sie vielmehr, wie einerseits der Interessenlage der Warenbesitzer vollständig angemessene Verhaltensweisen, so andererseits symptomatische Widerlegungen und komplette Demaskierungen eben jenes dem Reklameverhältnis nachgesagten und konzedierten normalsprachlichen Charakters sind. Wenn wirklich die bestimmte Geldsumme, die zwecks Übernahme der ihnen von den Warenbesitzern angebotenen unmittelbaren Realität die Konsumenten an jene zu entrichten haben, sub specie der Interessen der letzteren – weit entfernt davon, die Rolle einer bloßen Marginalie, einer bloß äußerlichen Begleiterscheinung zu spielen – die volle Bedeutung einer die unmittelbare Realität als solche entwertenden und ihres wahren Wesens überführenden entscheidenden Realisierung, den zentralen Sinn einer den Schein der unmittelbaren Realität durch das Sein ihres wirklichen Werts ersetzenden grundlegenden Konversion hat, so sind in der Tat die angeblichen Abweichungen der Warenbesitzer von dem ihnen qua Reklame konzedierten normalsprachlichen Verhältnis zur unmittelbaren Realität, ist ihre Sucht, anstelle der Konsumenten die Initiative zur Verständigung zu ergreifen und, mit allen für die Entfaltung eines normalen Sprachverhältnisses verderblichen Konsequenzen, sich zum rücksichtslosen Vertreter und selbstverleugnenden Fürsprecher der Konsumenteninteressen aufzuschwingen, nur stringenter Ausdruck ihres konsequenten Bestrebens, die als oberstes Ziel firmierende förmliche Konversion von Schein in Sein, von Wertträger in Wertkörper, von unmittelbarer Realität in Geldmittel ins Werk zu setzen, mithin aber zugleich symptomatischer Ausdruck der Tatsache, dass alles qua Reklame sprachliche Verhältnis zur unmittelbaren Realität unter der nicht bloß als ein Vorbehalt einschränkenden, sondern als regelrecht salvatorische Klausel erdrückenden Bedingung dieser für das Tun und Lassen der Warenbesitzer entscheidenden obersten Zielsetzung steht. Demgegenüber steht und fällt das normalsprachliche Verhältnis damit, dass Gegenstand der Verständigung und Gegenstand des Interesses tatsächlich übereinstimmen, dass das, worüber gesprochen wird, auch das ist, worum es zu tun ist, dass also jene unmittelbare Realität, die die Warenbesitzer reklamatorisch zum Objekt eines mit den Konsumenten anzustrengenden Vermittlungsverfahrens erklären, tatsächlich auch dasjenige ist, worauf die Interessen beider Parteien, die Interessen der Warenbesitzer nicht weniger als die der Konsumenten, sich richten. Nun aber hat sich herausgestellt, dass das ebenso wesentliche wie systematische Interesse der Warenbesitzer gar nicht jener unmittelbaren Realität, sondern ihrem in Geld realisierten Wert gilt. Das heißt, es geht ihnen gar nicht eigentlich um eine mit den Konsumenten über die unmittelbare Realität selbst herbeizuführende Verständigung und zu erzielende Übereinkunft, sondern einzig und allein darum, im ebenso zwanghaften wie kontingenten Ergebnis jenes vorgeblichen Interessenvermittlungs- oder Verständigungsverfahrens die unmittelbare Realität selbst kraft Wertrealisierungsakt durch die Manifestation ihrer wahren Natur, ihres unverhohlenen Seins, zu verdrängen und zu substituieren und nämlich sie als bloße Erscheinung im Austausch gegen eine als ihr wirkliches Wesen bestimmte Geldsumme an die Konsumenten loszuwerden oder, wie der Sprachgebrauch will, abzusetzen beziehungsweise abzustoßen. Kurz, es hat sich herausgestellt, dass nicht eine im Reklameverhalten als förmlicher Interessenvermittlungsversuch den Konsumenten angetragene Verständigung über die unmittelbare Realität, sondern der im Schatten und unter dem Deckmantel solcher reklameförmigen Vermittlung oder Verständigung vielmehr angestrebte Verrat und Verkauf eben dieser unmittelbaren Realität – ihr so genannter Absatz – an die Konsumenten die wirkliche Absicht der Warenbesitzer ist. Wie könnte unter diesen Umständen noch von einem normalsprachlichen Verhältnis die Rede sein?

Normalsprachliche Verständigung setzt, wie gesagt, unabdingbar voraus, dass der Gegenstand der Verständigung zwischen den beteiligten Parteien tatsächlich auch den gemeinsamen Gegenstand ihres Interesses bildet. Im vorliegenden Fall aber ist diese Voraussetzung prinzipiell und systematisch ausgeschlossen. Sub specie des für ihr Verhältnis zur Realität offenbar konstitutiven Wertrealisierungsinteresses können die Warenbesitzer als Warenbesitzer gar kein positives Interesse an der Realität in ihrer Unmittelbarkeit, das heißt, in der Eigenschaft von sinnlich qualifizierten Dingen, Gebrauchsgegenständen, Bedürfnisbefriedigungsmitteln, haben. Das einzige Interesse, das sie an der unmittelbaren Realität als solcher nehmen können, ist das rein negative, ganz und gar vernichtende Interesse an ihrer raschestmöglichen Vertauschung gegen und Ersetzung durch die Realität des Werts, das Geld, das heißt, an einer sie als solche ereilenden raschestmöglichen Entwertung, Veräußerung, Ausscheidung. Nicht, dass die Realität in ihrer Unmittelbarkeit, die Realität in der Eigenschaft von Gebrauchsgegenständen, Bedürfnisbefriedigungsmitteln, für den durch das Wertrealisierungsinteresse der Warenbesitzer konstituierten Marktzusammenhang schlechterdings überflüssig wäre. Als dasjenige, was den Konsumenten überhaupt nur aus der unvermittelt aparten Existenz und abstrakt privaten Sphäre, in der er als solcher gegenüber dem durch das Wertrealisierungsinteresse bestimmten Marktzusammenhang sich präsentiert, herausspringen, in den letzteren eintreten und dort als Besitzer und Anbieter der Ware Geld seinen Part im Realisierungsakt spielen lässt, ist sie im Gegenteil unabdingbare Voraussetzung dieses Zusammenhangs, sein Realfundament, die conditio sine qua non seines Funktionierens. Aber sie ist für die Warenbesitzer eben auch nur dies: äußere Voraussetzung, kein den Zusammenhang bestimmender Faktor, kein im Zusammenhang spezifisches Moment, wesentliches Konstitutiv. Dass die durch die Interessen der Warenbesitzer als ein Marktzusammenhang konstituierte Realität aus Sinnesmaterien, Gebrauchsgegenständen, Mitteln zur Befriedigung von Bedürfnissen besteht, dass sich menschliche Begierden an sie heften, menschliches Verlangen auf sie richtet, menschliche Bedürfnisse auf sie beziehen, ist für diesen Marktzusammenhang ebenso bedeutungslos wie grundlegend. Grundlegend ist die Bedürfnisbefriedigung für ihn, weil nur überhaupt in der Aussicht auf die Befriedigung sinnlicher Begierden, natürlicher Bedürfnisse, mithin nur überhaupt im Blick auf die Realität in ihrer Unmittelbarkeit, in der Eigenschaft von Gegenständen und Verhältnissen des Gebrauchs, die als solche außerhalb des Marktzusammenhangs stehenden Konsumenten, die in ihrer Existenz als sinnlich-natürliche Wesen, menschlich-bedürftige Subjekte vom Marktzusammenhang abstrahierten, mit ihm unvermittelten, jenseits seiner privatisierenden Verbraucher, bereit sind, sich zu ihm ins Verhältnis zu setzen und den Wertkörper, über den sie verfügen, das heißt, die als Geld firmierende Wertrealität, um die allein es den Warenbesitzern zu tun ist, in den Marktzusammenhang einzubringen und in ihm zur Disposition zu stellen. Ohne Bedeutung aber ist die Bedürfnisbefriedigung für ihn, weil es den Warenbesitzern ja nun partout nicht um die unmittelbare Realität als solche, die Realität als sinnlich-natürliche, als Gegenstand und Mittel zu befriedigender Bedürfnisse, geht, sondern ausschließlich um die Realität als Träger und Ausdruck eines in ihr verborgenen übersinnlich-gesellschaftlichen Wesens, um die Realität als Erscheinung des als ihr wesentliches Inneres, als ihr substantieller Inhalt seiner Realisierung harrenden Werts. Sowenig der Konsument, dem sie die unter ihrer Verfügung stehende unmittelbare Realität anbieten, die Warenbesitzer im Rahmen ihres Wertrealisierungsinteresses in einer anderen Funktion interessiert als in der eines Besitzers von Wertrealität, Wertkörper, Geld, sowenig interessiert sie die dem Konsumenten offerierte Realität selbst in einer anderen Eigenschaft als in der von Wertträgern, Werterscheinungen, Waren. Als dasjenige, was durch seine Beziehung zur Bedürfnisstruktur des Konsumenten diesen überhaupt nur dazu motiviert, sich in den Marktzusammenhang hineinziehen, sein Geld mit der Ware des Warenbesitzers in Verbindung treten, die Wertrealiät, über die er verfügt, mit der Werterscheinung, die ihm der Warenbesitzer offeriert, im Rahmen des Marktzusammenhangs Kontakt aufnehmen, mithin Wertrealisierung möglich werden zu lassen, bleibt der Gebrauchsdingcharakter der unmittelbaren Realität, ihr Charakter von Bedürfnisbefriedigungsmitteln, für die Warenbesitzer eine ebenso äußere wie unentbehrliche und ebenso gleichgültige wie grundlegende Voraussetzung.

Oder vielmehr ist es, wie bereits festgestellt, nicht einfache Gleichgültigkeit, abstrakte Indifferenz, wodurch das Verhältnis der Warenbesitzer zur qua Bedürfnisbefriedigung natürlich-materialen Basis ihres qua Wertrealisierung gesellschaftlich-formalen Tuns sich auszeichnet, sondern eine vielmehr entschiedene Geringschätzung, eine ganz und gar abstraktive Negativität. Wie anderswo und im Allgemeinen ist auch hier und in diesem besonderen Fall Gleichgültigkeit im Effekt ein Synonym für Verwerfung, Abstraktheit de facto gleichbedeutend mit Verneinung. De facto nämlich bildet die Realität in ihrer Unmittelbarkeit, in der Eigenschaft von Bedürfnisbefriedigungsmitteln, ja nicht bloß die als theoretischer Gegenstand äußere Voraussetzung, sondern ebenso sehr den als veräußerliche Gegengabe praktischen Ersatz dafür, dass der Konsument das Geld, das in seinem Besitz ist, die Wertrealität, über die er verfügt, in den Marktzusammenhang einbringt und dort zur Disposition, will heißen: in den Dienst der als oberstes Ziel und förmliches Konstitutiv des Marktzusammenhangs firmierenden Wertrealisierung stellt. Als Gegenleistung dafür, dass der Konsument den in seinem Besitz befindlichen Wertkörper dem Warenbesitzer überlässt und diesem damit ermöglicht, Wertrealisierung zu praktizieren und den in den Waren verborgenen Wert, das in ihnen als Werterscheinung steckende latente Wesen, mit einer ihm gemäßen Gestalt zu begaben, in der Sichselbstgleichheit einer wesenskonformen Realität sich manifestieren zu lassen, muss der Warenbesitzer jene äußeren Erscheinungen des Wesens, jene sinnlichen Hüllen des Werts, kurz, die Waren als unmittelbare Realität, als Gegenstände und Verhältnisse des Gebrauchs, dem Konsumenten ausliefern. Als ein Vorgang der Ersetzung von Waren durch Geld, der Substitution von Werterscheinungen durch die Realität des Werts, ist Wertrealisierung ja immer Moment eines als Austausch reziproken Handelns, impliziert sie also auch für die Warenbesitzer selbst immer einen Akt der willentlichen Trennung, wirklichen Opferung, entschiedenen Preisgabe. Um vom Konsumenten Wertkörper zu erhalten, muss der Warenbesitzer Naturalleib an den Konsumenten abgeben; um die Wirklichkeit des Werts vom Konsumenten einzutauschen, muss er die Erscheinungen des Werts an ihn austauschen. Dafür, dass er bare Münze, Wertkörper, Geld in den der Wertrealisierung dienenden Marktzusammenhang hineinbringt, will der Konsument sinnlichen Leib, Lebensmittel, Genuss aus dem Marktzusammenhang in seine der Bedürfnisbefriedigung gewidmete Privatsphäre mit hinausnehmen. Und damit also hier, in dem vom Warenbesitzer beherrschten Marktzusammenhang, manifester Wertkörper und latenter Wert sich zur unio mystica, zur Hierogamie der Wertrealisierung zusammenfinden können, muss der Warenbesitzer darein einwilligen, dass im Gegenzug die als unmittelbare Realität naturhaften Erscheinungen, in denen der Wert als latenter seinen Ausdruck findet, mithin die durch Wertkörper zu ersetzenden sinnlichen Hüllen des Werts, vom Konsumenten mit Beschlag belegt, ihrem relativ wertbezogenen Dasein, ihrer Existenz als relativer Wertausdruck, Werterscheinung, entrissen, aus dem Marktzusammenhang herausgezogen, in die dem Konsumenten eigene Privatsphäre überführt und dort dem Moloch der sinnlichen Begierde des Konsumenten aufgeopfert, den Saturnalien seiner Bedürfnisbefriedigung preisgegeben werden. Ist so aber die Realisierung des Werts einer Ware qua Austauschvorgang reziprok-untrennbar geknüpft an die Preisgabe ihres Naturalleibs, ist die unentrinnbare Bedingung für die Aufhebung von Werterscheinungen in Wertrealität die Aufopferung eben der unmittelbaren Realität, in der die Werterscheinung besteht, so ist, wenn wirklich Wertrealisierung, die Erlösung des in den Werterscheinungen latenten Werts durch seine Manifestation in Wertkörper, sein Erlös in Geld, das affirmative und zentrale Interesse der Warenbesitzer bildet, deren Verhältnis zu den Erscheinungen als der naturalleiblich und gebrauchsgegenständlich unmittelbaren Realität nolens volens ein Verhältnis nicht bloß der subjektiven Indifferenz, sondern der objektiven Negativität, haben die Warenbesitzer nicht nur subjektiv kein Interesse an dieser unmittelbaren Realität, sondern ist das Interesse, das sie stattdessen haben, objektiv eines an der Negation dieser unmittelbaren Realität. Sind im Prinzip ihres Interesses an der Wertrealisierung die Warenbesitzer schon gehalten, die unmittelbare Realität als solche, das heißt, die Werterscheinungen in der Eigenschaft von Dingen und Verhältnissen des Gebrauchs, als eine bloß äußere Voraussetzung des Zusammenhangs sich vom Leibe zu halten und nämlich im Zusammenhang vielmehr beiseite zu setzen, auszuklammern, zu unterschlagen, so finden sie sich in der Konsequenz dieses ihres Wertrealisierungsinteresses nun auch gezwungen, jene unmittelbare Realität mittels Veräußerung, mittels praktischer Entfernung aus dem Zusammenhang, sich vom Halse zu schaffen und nämlich durchaus aktiv und eigenhändig aus dem Zusammenhang auszuscheiden, abzustoßen, loszuschlagen

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