1. Totenkult
Dank der wachsenden Produktivität des Stammes wird das Fest zu einer dem Arbeitsleben unabschließbar parallelen festen Einrichtung, womit der sekundäre Gewinn des Festes, die in regelmäßigen Abständen erreichte Vernichtung des Reichtums und Befreiung vom Heros, ein für allemal verloren geht.
Aus dem in der habituellen Gestalt des anderen Seins ex improviso des Reichtums mythologisch kurzgeschlossenen Zirkel einer Problemlösung durch das uminterpretierte Problem selbst, aus der in der traditionellen Figur des neuen Anfangs ad hoc des Überflusses heroologisch eingeschliffenen Wiederholung einer Krisenbewältigung durch die umfunktionierte Krise als solche scheint kein Entkommen möglich. Tatsächlich gäbe es auch keinen Ausweg aus dem Wiederholungsprozeß, bliebe der ihn auslösende Umstand sich gleich, der ihn treibende Faktor konstant. Genau das aber ist nicht der Fall. Jener gesellschaftliche Reichtum nämlich, der das Problem des unbedingt anderen Seins für die Stammessubjekte heraufbeschwört und um den sich deshalb auch alle Problemlösung wesentlich dreht, jener gemeinschaftliche Überfluß, der dem Stamm die Krise des absolut neuen Anfangs beschert und auf den sich alle Krisenbewältigung deshalb auch zwangsläufig richtet, setzt ungeachtet der zirkulären Zäsur, der er verfällt, sein quantitatives Wachstum unaufhaltsam fort, nimmt trotz des repetitiven Rückschlags, den er erleidet, an mengenmäßigem Umfang fortlaufend zu. Und zwar wächst er deshalb unaufhaltsam an, weil der als Quell der Reichtumsbildung fungierende Arbeitsprozeß des Stammes, der ja immer aufs neue in Gang kommt, mit seiner selbsttätigen Tendenz zur progressiven Perfektionierung der ihn stiftenden funktionellen Differenzierung und zur unaufhörlichen Intensivierung der ihn bildenden kooperativen Komplexität zunehmend an Effektivität und Erzeugungskraft gewinnt. Jedesmal, wenn im schließlichen Resultat der von den Stammessubjekten inaugurierten mythologischen Uminterpretationsveranstaltung der Reichtum durch eben das problematische Subjekt zugrunde gerichtet ist, das er selber heraufbeschworen hat, der Überfluß eben der krisenhaften Instanz zum Opfer gefallen ist, die er selber akut hat werden lassen, können die in statu quo ante restaurierten und nämlich zur einfachen Sichselbstgleichheit einer reichtumlosen Selbsterhaltungsabsicht zurückgekehrten Stammessubjekte ihren auf nichts als auf die eigene Subsistenz gemünzten früheren Arbeitsprozeß wiederaufnehmen. Aber sooft sie das tun, sooft sie ihre in reiner Reproduktionsabsicht betriebene Produktion abermals organisieren, sooft werden die im arbeitsteiligen Charakter ihrer Arbeit beschlossenen produktivitätssteigernden Tendenzen, die dem kooperativen System ihrer Produktion innewohnenden wachstumsfördernden Impulse wieder wirksam und führen, aller einfachen Reproduktion zum Hohn, nicht bloß zu neuerlichem Reichtum, sondern zur Hervorbringung von Reichtum in immer vergrößerter Menge, zur Erzeugung von Überfluß in stets vermehrtem Umfang. Jener im System von Arbeitsteilung und Produktionsgemeinschaft angelegte wachstumsfördernd-prduktivitätssteigernde Mechanismus, der bereits verantwortlich ist für den Übergang von reinen Subsistenzmitteln in schieren Reichtum, den Umschlag von einfachen Reproduktionsgütern in gediegenen Überfluß, behält seine Wirksamkeit auch auf der Ebene der überflußerzeugung selbst und sorgt dafür, daß der als restriktiver Bannkreis um den Überfluß geschlagene mythologische Zirkel ebensowohl die Gestalt einer Spirale annimmt, daß der in einer ständigen Niederschlagung des Reichtums resultierende heroologische Wiederholungsprozeß ebensowohl den Charakter einer fortwährend erweiterten Reproduktion an den Tag legt, kurz, daß das als qualitative Stagnation ersichtliche Auf-der-Stelle-Treten im Verhältnis der Stammessubjekte zum Reichtum eine als quantitative Progression begreifliche Stufenleiter in den dem Reichtum eigenen Proportionen nicht nur nicht ausschließt, sondern geradezu zwangsläufig impliziert. Und wie jener Mechanismus bereits einmal zu einem hinter der Maske mengenmäßiger Zunahme verborgenen qualitativen Sprung, eben zum Übergang von Subsistenzmitteln in Reichtum, geführt hat, so treibt er nun auch den kraft seiner entstandenen Reichtum selbst unter dem Deckmantel bloßen quantitativen Wachstums einer abermaligen qualitativen Veränderung, einem erneuten wesentlichen Wechsel in Funktion und Bedeutung entgegen.
Zwar hat anfangs, was jener Mechanismus bewirkt, noch keineswegs das Ansehen einer qualitativen Veränderung der Situation und vielmehr bloß den Anschein einer wachsenden Erschwerung der vom anderen Subjekt in gewohnter Manier erfüllten mythologischen Problemlösungsaufgabe und einer zunehmenden Beanspruchung der nach altem Muster von ihm ausgeübten heroologischen Konflikbewältigungsfunktion. In dem Maß, wie kraft jenes Mechanismus die Menge des produzierten Reichtums größer wird, wird es für das andere Subjekt schwieriger, in gewohnter kursorisch-festlicher Manier dieser Reichtumsmenge Herr zu werden, bereitet es ihm größere Anstrengung, nach altem proteisch-verschwenderischem Muster diesen umfangreichen Überfluß aus der Welt zu schaffen. Die in der Konsequenz seiner archaisch-kursorischen Reaffirmationstätigkeit und paradigmatisch-proteischen Reproduktionsleistung jenem anderen Subjekt in Form des Festes übertragene ver- schwenderische Beseitigung des Reichtums und extinktive Vergeudung des Überflusses nimmt also für alle daran Beteiligten, speziell aber für den mit der Aufgabe betrauten Hauptbetroffenen selbst, einen immer anspruchsvolleren, kräftezehrenderen, aufreibenderen Charakter an und gewinnt damit objektiv zunehmend gewaltsame, exzessive, orgiastische Züge. Und zwar wird die Festveranstaltung ausschweifender im Sinne nicht etwa nur ihrer qualitativen Intensivierung, sondern auch und vor allem ihrer quantitativen Extensivierung. Je umfangreicher der Überfluß wird, um so weniger läßt sich auch bei angestrengtester Verschwendung verhindern, daß die Beseitigung des Reichtums mehr und mehr Dauer beansprucht, daß also der Zeitpunkt des Festes zum festlichen Zeitraum, der ereignishafte Augenblick zum begebnishaften Vorgang expandiert. Immer länger braucht der Herr des Festes, der Heros, um in aufopferungsvoll angestrengtester Verschwendungssucht mit dem angehäuften Reichtum fertig zu werden, immer mehr Zeit kostet es ihn, im selbstzerstörerisch orgiastischen Konsumtaumel mit dem angesammelten Überfluß zu Rande zu kommen. In der Tat tritt früher oder später der Zeitpunkt ein, wo ein einziges Fest gar nicht mehr genügt, des Reichtums Herr zu werden, ein Festtermin allein gar nicht mehr ausreicht, den Überfluß aus der Welt zu schaffen. Es kommt der Punkt, wo physische Erschöpfung, die Begrenztheit ihrer Aufnahmefähigkeit und Vertilgungskraft den Heros und seine Helfer zwingen, Erholungs- und Ruhepausen einzulegen, um mit frischem Mut und neuer Wut den Faden des Festes wiederaufzunehmen, die prolongierte Orgie fortsetzen zu können. Aus dem einen Fest wird so eine Reihe von Festen, aus dem festlichen Ereignis, dem als Festtag fixierten Zeitpunkt eine Kette festlicher Begebenheiten, eine über Tage, Wochen sich erstreckende Festperiode.
Mit dieser quantitativ bedingten Verwandlung aus einem einmaligen Ereignis in eine Abfolge von Geschehnissen, aus einem punktuellen Vorfall in einen seriellen Vorgang, beginnt das Fest des Heros seine Stellung und Bedeutung qualitativ zu verändern: Es wird aus einer zwischenzeitlichen Unterbrechung des Stammeslebens zu dessen fortdauernder Begleiterscheinung, aus einer die Stammesroutine ebenso flüchtig erschütternden wie fix akzentuierenden Zäsur zu einer sie ebenso kontrapunktisch untermalenden wie kontrafaktisch parallelisierenden Aktion. In dem Maß, wie die Festfolge sich verlängert, wird es den Stammessubjekten immer unmöglicher, in eigener Person die dem anderen Subjekt zugemutete mythologische Fasson zu wahren, von sich aus in dem ihm oktroyierten heroologischen Rahmen zu bleiben und also in der aus komplizenhafter Tischgenossenteilhabe und schadenfroher Zuschauerdistanz gemischten Rolle des Chors, die sie sich selber zugedacht haben, bis zum Ende des Festes auszuharren, will heißen: bis zur restlosen Vertilgung des Reichtums und zur darin einbegriffenen Verflüchtigung des mythologischen Vertilgers selbst, bis zur völligen Verschwendung des Überflusses und zum daraus folgenden Verschwinden des heroologischen Verschwenders als solchen dabeizusein. Den saisonalen Anforderungen ihrer Arbeitsprozesse unterworfen und angewiesen auf die natürlichen Gegebenheiten ihres Produktionszusammenhangs, sehen sich die Stammessubjekte gezwungen, den nicht enden wollenden Festlichkeiten vorzeitig den Rücken zu kehren, um sich wieder den für die eigene Subsistenz erforderlichen Arbeiten und produktiven Tätigkeiten zuzuwenden. Den Produktionsbedingungen sich fügend, verlassen sie das Fest, das nicht aufhören will, und überlassen es dem Herrn des Festes, mit der ihm überantworteten Reichtumsfülle auf seine besondere Art kursorisch andauernden Genusses alleine zu Rande zu kommen und auf seine charakteristische Weise proteisch fortlaufenden Wohllebens selber fertig zu werden. Alleine muß er des Reichtums Herr werden, selber den Überfluß bewältigen – was nicht heißen soll, daß die Stammessubjekte nicht bereit wären, den einen oder anderen aus ihrer Mitte bei ihm als Festgenossen zurückzulassen, ihm als orgiastischen Helfershelfer an die Seite zu stellen. Schließlich liegt die Beseitigung des Überflusses in ihrem ureigenen Interesse, und sie haben allen nur denkbaren Grund, dem Heros bei seiner orgiastischen Aufräumarbeit unter die Arme zu greifen. Aber wie viele Konsorten sie ihm aus ihrer Mitte auch zugestehen, wie viele ihresgleichen sie auch an ihn delegieren mögen, nichts ändert sich dadurch an der einschneidenden Tatsache, daß die Wege des dem Fest als seinem privaten Vergnügen frönenden Heros einerseits und des währenddessen der Arbeit als allen gemeinsamer Aufgabe dienenden Stammes andererseits sich zu trennen beginnen und daß, was vorher in der Komplexität und wiederkehrenden Dramatik einer Arbeitsprozeß und festlichen Augenblick synthetisierenden Handlungsfolge systematisch vereint war und historiologisch zusammenhing, jetzt vielmehr in die Komplementarität und andauernde Epik einer heroisches Wohlleben und Arbeitsleben des Stammes synchronisierenden Parallelaktion topisch zerfällt und soziologisch auseinandertritt.
Und indem so aber die zuvor in einer einheitlich zirkulären Bewegung begriffenen beiden Momente der Arbeit und des Festes, des kontinuierlichen Prozesses und der diskreten Zäsur, dank der prozeßbedingten Ausdehnung der Zäsur und der durch die Ausdehnung der Zäsur bedingten vorzeitigen Wiederaufnahme des Prozesses auseinanderzufallen und zu einem Verhältnis der Parallelität und Gleichzeitigkeit sich gegeneinander zu verselbständigen beginnen, tut eben dies Auseinanderfallen ein übriges, die Parallelisierung der beiden Momente vollends durchzusetzen, wird eben diese Verselbständigung zum treibenden Motor einer Komplettierung der Synchronizität von Arbeit und Fest. Vorzeitig zurück an ihre für die Reproduktion des Stammes unentbehrliche Produktion kehren die Stammessubjekte ja nur, um auf Grund der arbeitsteiligen Effektivität und kooperativen Produktivität ihrer Arbeit immer noch weiteren Überfluß zu schaffen, mithin aber jene Schwierigkeiten immer noch zu vergrößern, jene Probleme immer weiter zu verschärfen, die mit der festlichen Bewältigung des hervorgebrachten Überflusses der Herr des Festes ja bereits hat und die schuld sind an der im vorzeitigen Rückzug der Stammessubjekte vom Fest manifesten zunehmenden Überschneidung und Gleichzeitigkeit von Festperiode und Arbeitszeit, von heroischem Vollbringen und Stammesroutine. Jedesmal, wenn die Stammessubjekte dem Fest den Rücken kehren, den Fortgang und Abschluß der Festlichkeiten dem Heros und seinem ausgewählten Kreis von Festgenossen überlassen und sich selber wieder an die Arbeit machen, sorgen sie tendenziell dafür, daß in der Konsequenz ihres Tuns der Heros beim nächsten Mal noch später mit dem Überfluß fertig wird und dementsprechend sie selber noch früher den Heros im Stich lassen, noch vorzeitiger vom Fest Abschied nehmen müssen. Was als kleine Verlängerung des festlichen Augenblicks, als kleine Verzögerung beim Wechsel vom festlichen Ausnahmezustand zum Arbeitsalltag begonnen hat, wächst sich so allmählich zu einer in unabsehbarer Parallelität fortlaufenden Dauererscheinung aus, zur festen Einrichtung einer den Alltag des Arbeitslebens als permanenter Festtag begleitenden eigenen Lebensform. Unvermeidlich kommt der Punkt, an dem alle Hoffnung unwiederbringlich schwindet, daß der Heros mit der ihm überlassenen Reichtumsmenge noch jemals wieder zu Rande kommt, und an dem deshalb die ursprüngliche, zwischen die Arbeitsprozesse eingeschaltete, episodisch begrenzte, generelle Verschwendungsaktion aller unter Führung des Heros endgültig in eine neben den Arbeitsprozessen herlaufende, episch unbegrenzte, spezielle Genußtätigkeit des Heros im Bunde mit wenigen übergeht, der kurze Festtaumel des ganzen Stammes im Gefolge des Heros unwiederbringlich in das dauernde Wohlleben des Heros und seines engsten Gefolges sich transformiert. Und mag selbst im Kontext des natürlichen Rhythmus des Arbeitsprozesses, des zirkulären Charakters der Produktion, die Gewohnheit einer allgemeinen Festzeit sich erhalten, eine zwischenzeitliche Teilhabe des Stammes am Genuß des Heros in Übung bleiben – sowenig diese habituelle Festzeit hiernach mehr ist als eine vorübergehende Ausdehnung des fortlaufenden Wohllebens der wenigen auf die vielen, sowenig kann sie noch ihre vorherige Aufgabe einer alles neu machenden vollständigen Reichtumserledigung und Überflußbeseitigung wahrnehmen, mithin ihre frühere Funktion einer immer wieder von vorne anzufangen ermöglichenden entscheidenden Verlaufszäsur und entschiedenen Prozeßreduktion erfüllen.
In der Tat ist damit der Punkt erreicht, an dem die aus arbeitsteiliger Effektivität und kooperativer Produktivität konsequierende quantitative Vermehrung des Überflusses in einer qualitativen Veränderung der ganzen mythologisch inszenierten Situation, einer maßstäblichen Neuordnung der gesamten heroologisch eingespielten Konstellation resultiert. Indem dank der Tätigkeit der Stammessubjekte der dem Heros überlassene Reichtum zu einem unverwüstlich festen Bestandteil der Stammesszene wird und das dem Heros aufgetragene festliche Verschwenden zu einer unverbrüchlich ständigen Begleiterscheinung des Stammeslebens avanciert, verliert das mythologische Verfahren augenscheinlich seine ihm oben attestierte ingeniös-effektive Krisenbewältigungskapazität. Genauer gesagt büßt es das ein, was im Blick auf seine allgemeine Abwehrstrategie, sein Krisenmanagement überhaupt, als ein sekundärer Erfolg und zusätzlicher Gewinn bezeichnet wurde: jene beschriebene Leistung nämlich einer Problemlösung nicht bloß mit Mitteln, sondern zuletzt auch auf Kosten des Problems selbst, einer Krisenbewältigung nicht bloß dank funktionaler Inanspruchnahme, sondern schließlich mehr noch kraft realer Selbstpreisgabe der Krise als solcher – jene dem kritisch neuen Subjekt eingegebene Determination also, in der Konsequenz seiner ihm mythologisch aufgegebenen stammesbezogenen Reaffirmationstätigkeit sich selber mitsamt dem Reichtum, der es ins Leben ruft, aus der Welt zu schaffen, im Vollzug seiner ihm heroologisch vorgegebenen stammesspezifischen Rekonstruktionsarbeit sich selber nebst dem Überfluß, der es in Szene setzt, aus dem Felde zu schlagen. Oder vielmehr geht nicht eigentlich die diese sekundäre Leistung betreffende Determination, sondern bloß die Fähigkeit dazu verloren. Nach wie vor ist der Heros im Kreis seiner Festgenossen nach Kräften bemüht, in der besagten festlich-verschwenderischen Weise mit dem Reichtum zu Rande zu kommen und sich mithin die eigene Existenzgrundlage zu verschlagen. Weil er indes der Reichtumsmenge nicht mehr Herr wird, das überflußquantum nicht mehr zu bewältigen vermag, verliert er die Fähigkeit zur Durchsetzung dieser seiner fortdauernden Determination, will heißen zur Herstellung jenes periodisch wiederkehrenden früheren Zustands, der ihm ermöglichte, in der Bodenlosigkeit des selbstevozierten Nichts an Reichtum zu versinken, im Vakuum des selbstverschuldeten Mangels an Überfluß zu verschwinden. Ein und derselbe kursorische Überschwang und orgiastische Eifer, der ihn zuvor dazu brachte, sich durch Erledigung des Reichtums seine eigene Grube zu graben, dient ihm nun, da der Nachschub allzu reichlich und unaufhörlich fließt, zu nichts anderem mehr als dazu, sich im gemachten Nest des Reichtums immer breiter zu machen, an das vom Überfluß gewährte Wohlleben immer detaillierter zu gewöhnen. Und ein und derselbe Mechanismus, der zuvor in regelmäßigen Abständen den Stammessubjekten zur Wiederherstellung eines problemlos sichselbstgleichen Daseins verhalf, verliert somit angesichts der Reichtumsfülle die reiterative Kraft und restaurative Wirkung und bescheidet sich damit, das als solches gelöste Problem den Stammessubjekten als ein gelöstes dauerhaft vorzuführen, die als solche bewältigte Krise ihnen als die bewältigte permanent vor Augen zu halten.
Wohlgemerkt, bloß die sekundäre Leistung, der zusätzliche Gewinn bei der Krisenbewältigung, geht verloren, keineswegs aber ihre primäre Funktion und ihr hauptsächlicher Erfolg. Daß im Gegenteil dieser hauptsächliche Erfolg voll erhalten bleibt, dafür ist gerade die die sekundäre Leistung durchkreuzende Kontinuierlichkeit des mythologischen Festes, die den zusätzlichen Gewinn vereitelnde Permanenz des heroischen Wohllebens der beste Beweis. Die primäre Funktion der mythologischen Problemlösung besteht ja darin, das ex improviso des Reichtums erscheinende andere Subjekt seiner das reichtumbezogene Stammesdasein der Irrealität überführenden Unbedingtheit eines in integrum restituierten anteriorischen Seins zu entkleiden, es seiner die überflußorientierte Stammesperspektive als Phantasma decouvrierenden Absolutheit eines in pristinum reduzierten apriorischen Anfangs zu berauben und es in einen topisch relativen Zusammenhang mit eben diesem, von Irrealisierung bedrohten, reichtumbezogenen Stammesdasein zu bringen, es in ein systematisch bestimmtes Verhältnis zu dieser, der Gefahr der Phantasmagorisierung ausgesetzten, überflußorientierten Stammesperspektive zu setzen. Kann es einen besseren Beweis für den Erfolg der solchermaßen primären Absicht, eine zuverlässigere Garantie für das Gelingen des dergestalt hauptsächlichen Vorhabens geben als diese im Anschluß an seine kursorische Reaffirmation des Stammesprozesses das andere Subjekt dauerhaft okkupierende Beschäftigung mit dem Reichtum, diese zum Abschluß seiner proteischen Rekapitulation der Stammesorganisation es unverbrüchlich gefangennehmende Fixierung an den Überfluß? Wenn das andere Subjekt im Anschluß an seine mythologische Reaffirmation des Stammesprozesses sich dauerhaft auf den Reichtum als auf das zur festen Einrichtung konsumtiven Genusses entfaltete Produkt des Prozesses einläßt, wenn es sich zum Abschluß seiner heroologischen Rekapitulation der Stammesorganisation unabsehbar auf den Überfluß als auf die zum unverbrüchlichen Statusquo verschwenderischen Wohllebens avancierte Frucht der Organisation einstellt, so ist damit dauerhaft die ursprünglich von ihm ausgehende Gefahr einer ex anteriori unbedingten Irrealisierung der Stammessphäre gebannt. Mag indes diese mit der Entfaltung des Reichtums zur Dauererscheinung und der Erhebung des Festes zur festen Einrichtung einhergehende unverbrüchliche Sicherstellung der primären Funktion objektiv noch so vorteilhaft sein – über den zugleich damit einhergehenden Verlust jener sekundären Leistung des Mythos die Stammessubjekte hinwegzutrösten vermag sie schwerlich! Zu sehr gewöhnt haben sich die Stammessubjekte an jene sekundäre Leistung, daß das andere Subjekt in der Konsequenz seiner mythologisch problemlösenden Hinwendung auf den Reichtum sich durch Beseitigung des letzteren selber aus dem Weg räumt, zu sehr ans Herz gewachsen ist ihnen jener zusätzliche Gewinn, daß es im Effekt seiner heroologisch krisenbewältigenden Einstellung auf den Überfluß sich durch Aufzehrung des letzteren selber aus der Welt schafft, als daß die Abschaffung jener Leistung ihnen nicht als ein schmerzlicher Verlust erscheinen müßte. Wie sehr nämlich auch die Priorität, die die Stammessubjekte kraft mythologischer Uminterpretationsveranstaltung dem anderen Subjekt in bezug auf den Reichtum zugestehen, das Privileg, das sie ihm dank heroologischer Revisionsverhandlung in Ansehung des Überflusses einräumen, im Vergleich mit der die ganze Stammessphäre unbedingt revozierenden anteriorischen Indifferenz, der die gesamte Stammesperspektive absolut annullierenden apriorischen Negativität, die es andernfalls an den Tag legt, das verschwindend geringere Übel ist – ein Übel bleibt dies dem anderen Subjekt eingeräumte Privileg doch allemal, ein Unlust erregendes Verhältnis, das per modum jener beschriebenen sekundären Leistung abgetan und erledigt zu finden, die Stammessubjekte unvermeidlich mit Befriedigung erfüllen muß. Wie sehr auch dies, daß die Stammessubjekte jenem anderen Subjekt im Zuge seiner heroologischen Umfunktionierung den erzeugten Überfluß als sein Eigen überlassen müssen, im Vergleich mit der radikalen Bedrohung, die ohne solche Umfunktionierung das andere Subjekt für das ganze reichtumbezogene Stammesleben bedeutet, ein unwesentliches Manko und vernachlässigenswertes Ärgernis darstellt – es bleibt nichtsdestoweniger ein Ärgernis, das in der beschriebenen und ebenso bei- wie zwangsläufigen Weise aus dem Weg geräumt beziehungsweise aus der Welt geschafft zu sehen, ihnen eine durch nichts zu ersetzende Genugtuung bereiten muß.
Durch den Verlust des sekundären Gewinns des Festes wird der primäre Erfolg der mythologischen Veranstaltung, die festliche Einbindung des anderen Subjekts in die gesellschaftliche Reichtumsperspektive, für die Stammessubjekte zu etwas so unverbrüchlich Verbürgtem, daß sie die Gefahr, die dadurch gebannt wird, überhaupt aus den Augen verlieren und anfangen, den Preis, den sie für die Integration des anderen Subjekts zahlen müssen: das diesem zugestandene Privileg auf den Reichtum, als sinnlose Konzession und unerträgliche Last zu empfinden.
Tatsächlich aber und schlimmer noch verhält es sich so, daß die dem anderen Subjekt eingeräumte Priorität auf den Reichtum ein Ärgernis für die Stammessubjekte nicht einfach nur bleibt, sondern mit dem Verlust jener sekundären Leistung, mit dem Verschwinden jenes aus dem Fest zu ziehenden zusätzlichen Gewinns eigentlich erst richtig wird. Jene sekundäre Leistung einer festlich rückhaltlosen Verschwendung des Reichtums und orgiastisch restlosen Konsumtion des Überflusses ist es ja, die, indem sie mit der Reichtumsbildung immer wieder von vorne anzufangen und neu einzusetzen nötigt, auch immer wieder die ex improviso des Reichtums im anderen Subjekt Gestalt werdende schreckliche Gefahr provoziert, deren Bewältigung und Überwindung der dem anderen Subjekt unter mythologischen Bedingungen zugestandene Prioritätsanspruch auf den Reichtum erst einmal und vor allem dient. Jene sekundäre Leistung ist es, mit anderen Worten, die dafür sorgt, daß bei den Stammessubjekten das Bewußtsein der von seiten des anderen Subjekts ursprünglich zu gewärtigenden unbedingten Irrealisierung erhalten, die Anschauung der von ihm her uranfänglich zu befürchtenden absoluten Phantasmagorisierung lebendig bleibt, die zu verhindern, die primäre und in der Tat entscheidende Funktion des Mythos ist. Kommt kraft der durch die Effektivität der Arbeit heraufbeschworenen Kontinuität des Überflusses jene sekundäre Leistung zum Erliegen, so bedeutet das nolens volens zugleich das Aufhören der periodischen Wiederkehr dieser ursprünglich vom anderen Subjekt ausgehenden Irrealisierungsgefahr, das Ende der ständigen Wiederholung dieser uranfänglich von ihm ausstrahlenden Phantasmagorisierungsdrohung. Indem das Schwelgen des anderen Subjekts im Reichtum zu einer dem Stammesprozeß parallelen, unabsehbaren Dauererscheinung, sein Leben im Überfluß zu einer dem Stammesdasein komplementären, unverbrüchlich festen Einrichtung wird, verwandelt sich die im anderen Subjekt gelegene uranfängliche Bedrohung aus einer ständig wiederkehrenden, mythologisch zu meisternden Herausforderung in ein unwiederbringlich erledigtes, historisch bestandenes Abenteuer, aus einer ein ums andere Mal sich wiederholenden, heroologisch zu behebenden Not in eine ein für allemal bewältigte, archaisch vergangene Krise. Das heißt aber, diese ursprünglich immer neu auftretende Gefahr tritt zusammen mit dem mythologischen Verfahren, das ihr zu begegnen bestimmt war, unaufhaltsam in den Hintergrund einer zunehmend ferneren Vergangenheit zurück, diese uranfänglich immer wieder akute Bedrohung verliert und verbirgt sich mitsamt dem heroologischen Vorgehen, das sie zu bannen diente, unwiderruflich im Dämmer eines weiter und weiter zurückweichenden historischen Horizonts.
Und wie die ursprüngliche Gefahr selbst als gewesenes Datum im Schoße der Vergangenheit verschwindet beziehungsweise als erledigtes Faktum im Horizont der Geschichte verschwimmt, so schwindet auch bei den Stammessubjekten das zuvor periodisch erneuerte Bewußtsein von ihr, verblaßt bei ihnen die vorher in Abständen aufgefrischte Erinnerung an sie. Damit aber büßen die Stammessubjekte eben den Vergleichsmaßstab ein, der allein geeignet war, ihnen das unliebsame Ergebnis ihrer mythologischen Gegenmaßnahmen, die Abtretung des Reichtums nämlich an das Priorität beanspruchende andere Subjekt, als eine dennoch akzeptable Lösung vor Augen zu führen, gehen sie eben des Urteilskriteriums verlustig, das allein dazu angetan war, ihnen die bittere Folge ihrer heroologischen Abwehrstrategie, den Verlust des Überflusses also an das andere Subjekt, als eine nichtsdestoweniger vertretbare Auskunft deutlich werden zu lassen. Indem die ursprüngliche Gefahr zusammen mit dem ihr zu begegnen bestimmten mythologischen Verfahren aus ihrem Bewußtsein schwindet und ihrem Gedächtnis entfällt, sehen sich die Stammessubjekte im ein für allemal bleibenden Resultat des mythologisch-heroologischen Prozesses einem Zustand ausgeliefert, den – ärgerlich, wie er ihnen vorkommt, und abträglich wie er ihnen ist – nur überhaupt jene dem Bewußtsein entschwindende Gefahr ihnen als Auskunft hat plausibel, jene dem Gedächtnis entfallende Bedrohung ihnen als Ausweg hat akzeptabel erscheinen lassen können und der nun aber, da der Vergleichsmaßstab jener Gefahr wegfällt, ihnen zunehmend als ein durchaus nicht einzusehender Mißstand sich darstellt, mehr und mehr zum schlechterdings unverständlichen Stein des Anstoßes für sie wird. Seinem in der ursprünglichen Verfassung und uranfänglichen Haltung des anderen Subjekts bestehenden guten Grund oder vielmehr bösen Anlaß durch wachsende zeitliche Ferne entzogen und in zunehmende historische Distanz entrückt, legt der dem anderen Subjekt im Blick auf den Reichtum zugestandene Vorrang alle Bedeutung eines relativ vorzuziehenden Ärgernisses und kriteriell kleineren Übels ab und nimmt für die Stammessubjekte immer stärker die Züge einer in ihrer vermeintlichen Grundlosigkeit unverwindbaren Beschwernis an, wächst sich unaufhaltsam zu einer in ihrer offenbaren Unsinnigkeit unerträglichen Belastung aus.
In doppelter Hinsicht also bringt in bezug auf den dem anderen Subjekt übertragenen Genuß des gesellschaftlichen Reichtums der Verlust der mit dem Übertragungsvorgang vorher verbundenen sekundären Leistung einer am Ende festlichen Verschwendung und orgiastischen Verflüchtigung des Übertragenen für die Stammessubjekte eine unverwindbare Zuspitzung des Verhältnisses mit sich. Nicht nur beraubt das Aufhören dieser sekundären Leistung die Stammessubjekte der unschätzbaren Entlastung, sich in regelmäßigen Abständen vom objektiv aufreizenden Anblick und von der definitiv abstoßenden Anschauung des statt ihrer im Reichtum schwelgenden, an ihrer Stelle im Überfluß lebenden anderen Subjekts erlöst zu finden, es nimmt ihnen mehr noch die unverzichtbare Rechtfertigung durch jenes in ebenso regelmäßigen Abständen wiederkehrende Kriterium wirklicher Bedrohung, von dem her beurteilt, der objektiv aufreizende Anblick des zugunsten des anderen Subjekts ihrer Verfügung entrissenen Reichtums in der Tat den Charakter eines vergleichsweise reizvollen Prospekts gewinnt, die definitiv abstoßende Aussicht des zum Nutzen des anderen Subjekts ihrem Nießbrauch entzogenen Überflusses die Züge eines relativ willkommenen Auswegs hervorkehrt. Indem das Ergebnis ihrer als solche dem Gedächtnis entgleitenden mythologischen Interpretationsveranstaltung, das reichtumfixierte Tun und überflußokkupierte Treiben des anderen Subjekts, die Gestalt einer ebenso prolongierten und zur Kontinuität gebrachten wie isolierten und aus dem Kontext gerissenen Faktizität annimmt, verlieren die Stammessubjekte ineins die Möglichkeit, dies Ergebnis als in quantitativer Hinsicht vergleichsweise temporäre Erscheinung über sich ergehen, und die Fähigkeit, es als in qualitativer Rücksicht relativ kleineres Übel sich gefallen zu lassen. Statt dessen drängt sich ihnen dies reichtumbefangene Tun und überflußbesessene Treiben des anderen Subjekts mit der penetranten Gegenwärtigkeit einer ihr Dasein unabsehbar beschwerenden, permanenten Beeinträchtigung und mit der provokativen Widerwärtigkeit einer ihre Entfaltung uneinsehbar belastenden, absoluten Benachteiligung auf. Was Wunder, daß die Stammessubjekte dies permanent gegenwärtige Tun mit fortlaufend tieferer Erbitterung beobachten und mit zunehmend unversöhnlicherem Ressentiment bedenken? Konfrontiert mit einer Priorität auf den Reichtum, deren Ende unabsehbar geworden ist, und mit einem Privileg auf den Überfluß, dessen Sinn sie nicht mehr einzusehen vermögen, können sie gar nicht anders, als in dem solch Privileg ausübenden anderen Subjekt ein immer unausstehlicheres Widerfahrnis zu erblicken und eine immer unerträglichere Provokation zu erkennen. Weil das im Reichtum schwelgende andere Subjekt als Begründung für seine dauernde Priorität auf den Reichtum nichts weiter geltend machen kann als eben das bestehende Faktum der Priorität selbst, können sich nun auch die Stammessubjekte nicht mehr mit der Rolle des anderen Subjekts arrangieren, mit seiner Existenz abfinden. Je länger vielmehr das jeden Grunds beraubte Faktum andauert, je weiter die um allen Sinn gebrachte Gewohnheit sich fortsetzt, um so stärker wird ihr Wunsch, dies ihnen unbegründeterweise das Werk ihrer Hände verschlagende brutale Faktum los und dieser ihnen unnützerweise die Früchte ihrer Arbeit vorenthaltenden schlechten Gewohnheit ledig zu sein. Aufs äußerste strapaziert durch die in ihrer Unabsehbarkeit schlechterdings nicht mehr zu verwindende Zurücksetzung, die ihnen mit der Priorität des anderen Subjekts widerfährt, fiebern die der Vorgeschichte solcher Priorität schon ungewärtigen Stammessubjekte unter dem wachsenden Druck ihres heimlichen Ressentiments dem Tag entgegen, an dem das andere Subjekt das Zeitliche segnet, leben sie auf die Stunde hin, die ihm sein Ableben bringt. Darauf nämlich, daß das andere Subjekt, wenn es schon nicht mehr mit mythologischen Mitteln aus der Welt zu schaffen ist, doch aber irgendwann auf natürliche Weise seinen Abgang nimmt und, wie man will, den Weg allen Fleisches geht, den Tod erleidet, verscheidet – darauf jedenfalls dürfen die Stammessubjekte zuversichtlich hoffen, darauf immerhin bleibt ihnen ungeduldig zu warten. Und sie hoffen auf diese natürliche Beseitigung der mit Mitteln mythologischer Kunst nicht mehr aus der Welt zu schaffenden Provokation, die das eine grundlos feste Priorität behauptende andere Subjekt verkörpert, um so inbrünstiger, warten darauf um so inständiger, als sie in ihrer entstehungsgeschichtlichen Unbedarftheit sich davon nicht weniger erhoffen als eine vollständige Vergütung des durch jene grundlose Priorität ihnen bislang zugefügten Schadens, will heißen, nichts geringeres sich versprechen als eine vollkommene Reparation des dank eines sinnlosen Privilegs ihnen bis dahin vorenthaltenen gesellschaftlichen Reichtums. Ist erst das andere Subjekt mit seinem durch nichts gerechtfertigten Privileg mit Tode abgegangen, so wird, hoffen sie, das Werk ihrer Hände an sie als eigentliche Eigentümer unverzüglich zurückfallen, wird, meinen sie, die Frucht ihrer Arbeit ihnen als den natürlichen Nutznießern uneingeschränkt gehören.
So hoffen die Stammessubjekte, bis der erhoffte Augenblick endlich eintritt, sich der erwartete Todesfall endlich ereignet. Vielleicht haben sie auch nicht einfach nur gehofft, sondern ein wenig nachgeholfen, nicht einfach nur zugewartet, sondern ein bißchen zugelangt. Vielleicht haben sie unter dem wachsenden Druck ihrer Unzufriedenheit, in der zunehmenden Anspannung ihres Ressentiments dem anderen Subjekt zum Abgang Beine gemacht. Aber ob es beim Tode des anderen Subjekts mit natürlichen Mitteln zugegangen ist oder nicht, ob das andere Subjekt völlig aus eigenen Stücken das Zeitliche gesegnet hat oder nicht, spielt angesichts des Ausmaßes der Unzufriedenheit der Stammessubjekte tatsächlich gar keine Rolle. Selbst wenn die Stammessubjekte nicht beim Ableben des anderen Subjekts Hand angelegt haben, entspricht dieser Tod doch so haargenau ihrem sehnlichsten Streben, daß er gar nicht verfehlen kann, sich ihnen als eine in praxi nichts als ihre eigene Absicht ausführende Konsequenz, eine de facto nichts als ihren eigenen Willen vollziehende Handlung vorzustellen. Indem der Tod des anderen Subjekts, egal ob auf natürliche oder widernatürliche Weise, eintritt, ist er so oder so für die Stammessubjekte eine als Befreiung von einer unvorstellbaren Last, als Erlösung von einem unerträglichen Übel lange schon intendierte Tat nach ihrem Geschmack. Durch den Exitus des anderen Subjekts schließlich der Zurücksetzung, die letzteres sie kraft unbegründeter Priorität hat erdulden lassen, ledig, schicken sich die Stammessubjekte sogleich an, das Werk ihrer Hände, den Reichtum, endlich selber und ungestört zu genießen, wenden sie sich ohne Zögern den Früchten ihrer Arbeit, dem Überfluß, zu, um sich zu guter Letzt in eigener Person und ungehindert daran zu erfreuen.
Die Hoffnung der Stammessubjekte allerdings, nach dem leiblichen Verscheiden des permanenten Festierers den Reichtum wieder in Besitz nehmen zu können, erweist sich als eitel, weil ex improviso des herrenlos gewordenen Reichtums der Verschiedene erneut als anderes Subjekt in Erscheinung tritt, zugleich aber durch die bloß reminiszierend-remonstrative Form seines Auftretens garantiert, daß das mit ihm über die Stammessphäre verhängte vernichtende Urteil die Bedeutung eines jeder mythologischen Uminterpretation entzogenen, von aller Revision ausgeschlossenen Bescheids annimmt.
Indes, den Reichtum ungestört zu genießen, bleibt den Stammessubjekten versagt. Kaum nämlich hat das andere Subjekt den Stammessubjekten durch sein Ableben das im Reichtum sich erschließende Feld geräumt und die als Überfluß sich eröffnende Bahn freigemacht, da präsentiert sich dieses geräumte Feld auch schon wieder als das aus eigenen Stücken die Stammessubjekte kategorisch vielmehr ausschließende Hoheitsgebiet einer anderen Macht, führt sich diese freigemachte Bahn als die aus eigenem Antrieb die Stammessubjekte peremptorisch vielmehr abschneidende via regia eines neuen Herrn auf. Wie könnte das auch anders sein? Warum wohl sollte der stammesproduzierte Reichtum seine vorherige fatale Neigung, ex improviso seines Bestehens das Stammesdasein vor den Kopf zu stoßen und einem abstrakt anderen Sein zum Erscheinen zu verhelfen, inzwischen aufgegeben, der stammeserzeugte Überfluß seine frühere unselige Gewohnheit, ad hoc seines Vorhandenseins dem Stammesprozeß in die Parade zu fahren und einen unvermittelt neuen Anfang in Szene zu setzen, mittlerweile abgelegt haben? So gewiß vielmehr das, was den Stammessubjekten jetzt zur Disposition steht, dieser bloß um das Resultat seiner vormaligen Konstitutionstätigkeit gebrachte, stammesproduzierte Reichtum von zuvor ist, so gewiß läßt von diesem Reichtum sich vorhersehen, daß er nichts Eiligeres zu tun hat, als eben jene auf die Präsenz eines anderen Seins gemünzte konstitutive Tätigkeit wiederaufzunehmen, eben jene auf die Evidenz eines neuen Anfangs gezielte initiative Leistung erneut zu erbringen. Weil es der identisch gleiche Überfluß ist, den das Ableben des anderen Subjekts den Stammessubjekten zurückerstattet, so steht nun tatsächlich auch gar nichts anderes zu erwarten, als daß dieser Überfluß die unverändert selbe, auf die Konstitution von Anderssein bezügliche Eigenschaft wie vorher an den Tag legt, die identisch gleiche, zur Initiation von Neuanfänglichkeit verhaltene Funktion wie früher unter Beweis stellt.
Allerdings ist, was der Reichtum hiernach einmal mehr konstituiert, nicht einfach jenes andere Sein in seiner vorherigen unmittelbaren Gegenwärtigkeit, seiner früheren lebendigen Anschaulichkeit. Voraussetzung für diese wiederkehrend direkte Präsenz jenes ex improviso des Reichtums anderen Seins, diese wiederholt frische Evidenz jenes ad hoc des Überflusses neuen Anfangs ist ja, daß in der Folge seiner restlosen Konsumtion im Fest der Reichtum selber jeweils frisch aus der Stammesarbeit entsteht, daß er im Anschluß an seine spurlos orgiastische Verschwendung ein ums andere Mal neu aus dem Stammesprozeß hervorgeht. Nur insofern im Resultat des heroologisch-orgiastisch geschaffenen absoluten Mangels an Überfluß der stammesproduzierte Reichtum selbst in erinnerungsloser Wiederkehr frisch aufs Tapet kommt und in zusammenhangloser Wiederholung neu auf den Plan tritt, ist er imstande, jenes andere Sein, das er aus sich heraus konstituiert, in der entsprechend repetierten Gestalt erinnerungsloser Gegenwärtigkeit zur Erscheinung zu bringen, jenen Neuanfang, den er von sich aus initiiert, im vergleichbar reproduzierten Zustand zusammenhangloser Anschaulichkeit in Szene zu setzen. Von solch erinnerungsloser Wiederkehr des Reichtums aber kann längst keine Rede mehr sein, kann ebensowenig die Rede mehr sein wie von einer restlosen Verschwendung des Reichtums im mythologischen Fest, einem spurlosen Verschwinden des Überflusses im heroologischen Konsum. Was vielmehr kraft der wachsenden Arbeitsleistung der Stammessubjekte sich inzwischen hergestellt hat, ist die durch keine mythologisch-festliche Anstrengung mehr zu unterbrechende Kontinuität des damit zur Dauererscheinung avancierten stammesproduzierten Reichtums, die durch keine heroologisch-orgiastische Verausgabung mehr zu untergrabende Permanenz des damit als feste Einrichtung installierten stammeserzeugten Überflusses. Und dieser unverbrüchlichen Kontinuität trägt jetzt der Reichtum natürlich auch in seiner aufs andere Sein bezüglichen, wiederaufgenommenen Konstitutionstätigkeit Rechnung. Sowenig der Reichtum selbst erinnerungslos frisch aufs Tapet kommt, sowenig kann jenes andere Sein, das er ex improviso erscheinen läßt, einfach frisch gegenwärtig sein, jener Neuanfang, den er ad hoc in Szene setzt, kurzerhand neu zum Leben erwachen. Wohl läßt ex improviso seiner selbst der Reichtum jenes andere Sein wieder erscheinen, aber er läßt es in der Form erscheinen, in der er dank eigener Kontinuität sich an es erinnert, läßt es in der Figur auftreten, die er kraft eigener Permanenz mit ihm verbindet. Und weil das, woran der Reichtum sich dank eigener Kontinuität erinnert und was er kraft eigener Permanenz assoziiert, das leibliche Ableben jenes anderen Seins, der zeitliche Abgang jenes Neuanfangs ist, so ist nun also, was der Reichtum konstituiert, jenes andere Sein nicht in der Gestalt direkter Lebendigkeit, sondern in der Form obliquer Verschiedenheit, ist, was er initiiert, jener Neuanfang nicht im Tempus evokativer Gegenwärtigkeit, sondern im Modus unwiderruflicher Vergangenheit. Indem durch die Reaktivierung seiner vorherigen Initiationsleistung der Überfluß jenem anderen Sein zu abermaliger Anwesenheit verhilft, jenen Neuanfang sich erneut wiedereinfinden läßt, präsentiert sich jenes andere Sein zugleich doch im Gewahrsam seines kontinuierlich erinnerten Verscheidens, inauguriert sich jener neue Anfang unter der Einschränkung seines permanent assoziierten Exitus und wird deshalb nur als unerreichbar Abwesendes anwesend, findet sich bloß als unwiederbringlich Verlorenes wieder ein. Das heißt aber, aus dem konstitutiven Vorweis ist ein destitutiver Nachweis, aus dem initiativen Vorstellen ein rekollektives Festhalten geworden. Statt, wie früher, ohne Rücksicht aufs Stammesdasein jenes andere Sein als Identität sui generis zu zitieren und phänomenale Wirklichkeit werden zu lassen, beschränkt sich der Reichtum jetzt vielmehr darauf, im Angesicht des Stammesdaseins jenes andere Sein in seiner ganzen Verschiedenheit zu rezitieren und residuale Geltung bewahren zu lassen. Statt, wie vorher, unter Mißachtung des ganzen Stammesprozesses einen Neuanfang als die schiere Gegenwart zu monstrieren und in seinem leibhaftigen Anspruch unter Beweis zu stellen, bescheidet sich jetzt der Überfluß vielmehr damit, jenen Neuanfang als den schlechthin vergangenen im Sinn zu behalten, um in seinem Namen gegen den Stammesprozeß und alle aus ihm resultierenden Ansprüche remonstrativ Verwahrung einzulegen.
Damit hat der Reichtum eine regelrechte Konversion gleichermaßen seiner konstitutiven Funktion und seiner initiativen Leistung durchgemacht. Aus dem inszenatorischen, das andere Sein in seiner vollen Lebendigkeit monstrierenden Erscheinungsort ist eine reflektorische, es in seiner ganzen Verschiedenheit demonstrierende Gedenkstätte, aus dem den Neuanfang zur Anwesenheit beschwörenden, aus sich herausgehenden Medium ein ihn in Abwesenheit reminiszierendes, in sich gekehrtes Memento geworden. Indem er kraft kontinuierlicher Erinnerung eine Konstitutionstätigkeit aufnimmt, die jenes andere Sein nicht mehr als präsentes vorzustellen bezweckt, sondern ihm nurmehr als Rezentem nachzusinnen erlaubt, eine Initiationsleistung erbringt, die jenen Neuanfang nicht mehr als den identischen widerzufinden dient, sondern ihm nurmehr als dem Verlorenen nachzuspüren taugt, nimmt der gesellschaftliche Reichtum die Züge einer jenem anderen Sein in all seiner Verschiedenheit gewidmeten einzigen großen Reminiszenz an, bildet er den Charakter eines jenem Neuanfang in seiner ganzen Vergangenheit geweihten umfassenden Gedächtnisses aus. Und mit dem solcherart zur Reminiszenz verhaltenen, zum Gedächtnis ausgebildeten Überfluß finden sich die Stammessubjekte konfrontiert! Ihm sehen sie sich ausgesetzt, und mit ihm, so mag auf den ersten Blick scheinen, müßten sie sich eigentlich abfinden können! Schließlich scheint ein Reichtum, der seine wiederaufgenommene Konstitutionstätigkeit darauf beschränkt, jenes anderen Seins ins Gesicht der Stammessubjekte hinein eingedenk zu bleiben, besser zu ertragen als einer, bei dem diese Konstitutionstätigkeit darauf zielt, jenes anderen Seins ohne Rücksicht auf das Stammesdasein ansichtig zu werden, scheint ein Überfluß, dessen neuerlich erbrachte Initiationsleistung der Absicht dient, jenen Neuanfang gleichzeitig mit dem Stammesprozeß im Sinn zu behalten, leichter zu verkraften als einer, bei dem diese Initiationsleistung den Zweck verfolgt, jenen Neuanfang gleichgültig gegen den Stammesprozeß zur Vorstellung zu bringen. Warum sollten die Stammessubjekte denn nicht imstande sein, den Reichtum unter Inkaufnahme seines – auf Verschiedenes gemünzten – marginalen Reminiszierens dennoch vergleichweise unbeschwert zu genießen, im Überfluß unter Absehung von seinem – auf Vergangenes fixierten – residualen Gedächtnis dennoch relativ ungestört zu schwelgen? So fragen kann indes nur, wem die oben ausgeforschte schreckenerregend spekulative Natur jenes in seiner ganzen Verschiedenheit vom Reichtum reminiszierend festgehaltenen Seins, die schwindelerzeugend innovative Eigenschaft jenes in all seiner Vergangenheit den Überfluß zum Eingedenken verhaltenden Neuanfangs schon wieder aus dem Blickfeld geraten ist.
Als diese spekulative Natur des reichtumentsprungen anderen Subjekts hat sich ja erwiesen, daß seine unbedingte Konstitution ex improviso des Reichtums nur dann überhaupt einen Sinn gewinnt, wenn man sie als restitutio in integrum eines ursprünglichen Seins im anteriorischen Vorhinein allen Stammesdaseins sich vorstellt, daß seine absolute Initiation ad hoc des Überflusses einzig und allein dann eine Logik beweist, wenn man sie als reductio in pristinum eines unranfänglichen Anfangs im apriorischen Voraus jeden Stammesprozesses begreift. Das heißt, es hat sich ergeben, daß das unvermittelt disjunktive Auftreten eines neuen Anfangs nur dann einen einsehbaren Sinn erhält, wenn es in Wahrheit einfache Wiederherstellung eines als ursprüngliches Ponens unbedingten Anterius, in Wirklichkeit bloße Wiedereinführung eines als uranfängliches Präsens absoluten Prius ist, an dem gemessen und von dem her beurteilt, die ganze Stammessphäre die irrealen Züge eines im Resultat, eben im Reichtum, sich selber widerlegenden und als nutzlos erweisenden vorübergehenden Irrwegs annimmt, die gesamte Stammesgeschichte den illusionären Charakter einer in letzter Instanz, eben im Überfluß, sich selber ad absurdum führenden und für gegenstandslos erklärenden zwischenzeitlichen Abschweifung hervorkehrt. Und als Reaktion auf diese – von seiten eines einfach nur restituierten ursprünglichen Ponens – der ganzen Stammesposition drohende Degradierung zur Abschweifung oder pauschale Irrealisierung, als Gegenmaßnahme gegen diese – von einem kurzerhand repristinierten uranfänglichen Präsens her – dem Stammesprozeß blühende Entlarvung als Fehlleistung oder totale Phantasmagorisierung geben sich die mythologischen Bemühungen der Stammessubjekte zu erkennen. Das heißt, es ist deutlich geworden, daß die ganze mit mythologischen Mitteln erzielte Umcharakterisierung jenes reichtumentsprungen anderen Subjekts, seine gesamte, auf heroologischem Wege erreichte Umfunktionierung, wesentlich nur dem Zweck dient, es seiner die Stammessphäre überhaupt als irreal denunzierenden restituierten Ursprünglichkeit, seiner die Stammesgeschichte insgesamt als Halluzination decouvrierenden repristinierten Uranfänglichkeit zu entreißen und, wie in eine als archaische Vorfahrenrolle definierte Beziehung zum stammesproduzierten Reichtum zu setzen, in ein als kursorische Vorbildfunktion bestimmtes Verhältnis zum stammeserzeugten Überfluß zu bringen, so denn aus einem unbedingten Revokator des Stammesdaseins in dessen bedingten Reaffirmator umzumünzen, aus einem absoluten Eliminierer des Stammesprozesses in dessen relativen Sanktionierer zu verwandeln.
Aus dieser im Sinne einer archaisch-paradigmatischen Reaffirmation des Stammesdaseins wohlverstandenen systematischen Bindung an den Überfluß, die dessen kontinuierliches Wachstum schließlich zur unaufhebbar festen Einrichtung hat werden lassen, hat sich jenes andere Subjekt nun aber durch sein fleischliches Ableben, seinen zeitlichen Abgang augenscheinlich wieder gelöst. Indem es zeitlich vergeht, begibt es sich der ihm mit mythologischen Mitteln induzierten Angewiesenheit auf den Reichtum und zieht sich aus der reichtumbestimmten Stammessphäre überhaupt zurück, befreit es sich aus der ihm auf heroologische Weise oktroyierten Abhängigkeit vom überfluß und geht, der überflußorientierten Stammesperspektive insgesamt ledig, seiner Wege. Es zieht sich zurück und könnte mit seinem Auszug aus der Stammessphäre für die Stammessubjekte verschwunden sein, würde es durch die auf es gerichteten Rezitationen des Reichtums nicht wieder aufs Tapet gebracht, durch die an es sich haltenden Remonstrationen des Überflusses nicht erneut ins Spiel gebracht. Kaum daß das im Reichtum lebende andere Subjekt aus dem Leben geschieden ist, ruft in Wiederaufnahme seiner früheren Konstitutionstätigkeit der Reichtum das Verschiedene rezitativ zurück und erklärt sich zu einer nur und ausschließlich ihm sich widmenden einzigen großen Reminiszenz, beschwört in der Neuauflage seiner einstigen Initiationsleistung der Überfluß das Abwesende remonstrativ herauf und verwandelt sich in ein ganz und gar seinem Gedächtnis sich weihendes rückhaltloses Memento. Wohlgemerkt, als Verschiedenes faßt er das andere Subjekt in die Reminiszenz, als die er selbst figuriert, als Abwesendes ruft er es in das Gedächtnis, als das er selber firmiert. Was sonst aber beinhaltet diese Verschiedenheit des anderen Subjekts, wenn nicht seinen kraft fleischlichen Ablebens vollzogenen Rücktritt vom Reichtum und Austritt aus der reichtumbezogenen Stammesdimension, mithin seinen Regreß in eben die ursprünglich behauptete, unbedingt anteriorische Stellung, aus der nichts als seine mit mythologischen Mitteln erwirkte Verwicklung in den stammesförmigen Reichtumbezug es vertrieben hat? Was sonst bedeutet diese Abwesenheit des anderen Subjekts, wenn nicht seine dank zeitlichen Abgangs vollbrachte Lösung vom Überfluß und Befreiung aus der überflußgebundenen Stammesperspektive, mithin seinen Rekurs auf eben die uranfänglich eingenommene, absolut apriorische Haltung, die nichts als seine auf heroologischem Wege durchgesetzte systematische Integration in die stammespezifische Überflußbindung ihm verschlagen hat? So wahr das endliche Verscheiden des anderen Subjekts synonym ist mit einem irreversiblen Ausscheiden aus der im reichtumbezogenen Stammesdasein ihm zugeschanzten topischen Position und systematischen Funktion, so wahr müssen die Stammessubjekte darin die Rückkehr in jenes ex improviso des Reichtums unbedingt restituierte und nur mit mythologischer List und Tücke in ein reichtumsspezifisches Dasein umcharakterisierte ursprünglich anteriorische Sein, in jenen ad hoc des Überflusses absolut repristinierten und bloß mit heroologischer Raffinesse in ein überflußrelatives Beginnen umfunktionierten uranfänglich apriorischen Anfang erkennen.
Keineswegs also haben die Stammessubjekte den mindesten Vorteil von der verschiedenen Art und Vergangenheitsform, in der in Wiederaufnahme seiner früheren konstitutiven Tätigkeit der Reichtum ihnen jenes andere Subjekt jetzt vorstellt und vielmehr vorenthält. Auch wenn der Reichtum auf Grund seiner eigenen kontinuierlichen Erinnerung und assoziativen Bestimmtheit jenes andere Subjekt nicht mehr in die lebendige Anschauung zitieren, sondern nurmehr aus dem schematischen Gedächtnis rezitieren, nicht mehr monstrativ inszenieren, sondern nurmehr remonstrativ reminiszieren kann, bleibt das, was er solchermaßen in Abwesenheit heraufbeschwört und als ein Verschiedenes ins Treffen führt, jenes andere Sein in seiner ganzen, aller Beziehung auf den Reichtum baren, ursprünglichen Indifferenz und uranfänglichen Negativität. Und in dieser die gesamte stammesspezifische Überflußperspektive als Illusion entlarvenden ex anteriori revokativen Indifferenz und a priori eliminativen Negativität läßt sich jenes andere Subjekt für die Stammessubjekte ja nun keineswegs deshalb leichter ertragen, weil der Reichtum darauf verzichtet, es ihnen in seiner Identität vor Augen zu stellen, und sich damit begnügt, es ihnen als das Verschiedene in den Sinn zu rufen. Das genaue Gegenteil ist vielmehr der Fall! Solange nämlich der Reichtum jenes à fonds perdu des Stammesdaseins restituierte andere Sein den Stammessubjekten noch leibhaftig vor Augen treten, der Überfluß jenen à temps perdu des Stammesprozesses repristinierten neuen Anfang ihnen noch hier und jetzt präsent werden läßt, tut er ihnen immerhin den Gefallen, daß er das andere Sein den Irrealisierungsbescheid, den es für die gesamte Stammessphäre bedeutet, in eigener Gestalt erteilen, daß er den Neuanfang das Halluzinationsverdikt, das er über die gesamte Stammesperspektive verhängt, höchstpersönlich überbringen läßt und eröffnet ihnen damit die Möglichkeit zu der geschilderten mythologischen Umfunktionierung des in eigener Gestalt Erscheinenden und persönlich Anwesenden. Auch wenn das ex improviso des Reichtums erscheinende andere Subjekt nur erscheint, um ex anteriori seiner ontologischen Differenz das ganze reichtumproduzierende Stammesdasein mitsamt dem produzierten Reichtum selbst für revoziert zu erklären, figuriert es in actu seines Erscheinens in verfänglich kontagiöser Nähe zu dem, was es zu revozieren gekommen ist, und liefert so den Stammessubjekten die Handhabe zu jenem gezielt mythologischen Mißverständnis seiner topischen Stellung, dem es nur zu rasch selber erliegt und durch das es sich aus dem änigmatischen Unterminierer und bösen Feind der Stammessphäre in ihren paradigmatischen Begründer, ihren Architekten verwandelt. Auch wenn der ad hoc des Überflusses auftretende Neuanfang nur auftritt, um a priori seines historiologischen Prinzips den gesamten überflußerzeugenden Stammesprozeß mitsamt dem erzeugten Überfluß selbst als nichtig zu erweisen, posiert er im Augenblick seines Auftretens in gefährlich infektiöser Gleichzeitigkeit mit dem, was er zu eliminieren sich anschickt, und bietet so den Stammessubjekten die Chance zu jener gekonnt heroologischen Fehlinterpretation seiner systematischen Bedeutung, der er nur zu bald selber auf den Leim geht und dank deren er aus dem hermetischen Eskamotierer und Weltenrichter der Stammesperspektive in ihren luziferischen Erhalter, ihren Demiurgen sich verkehrt.
Nun aber, da der Überfluß jenen Neuanfang bloß noch als ein unwiderruflich Verschiedenes reminisziert, als ein unwiederbringlich Vergangenes rezitiert, ist es aus mit solch verfänglicher Nähe und aller an sie geknüpften Möglichkeit zum mythologischen Mißverständnis, vorbei mit solch gefährlicher Gleichzeitigkeit und jeder an sie gebundenen heroologischen Fehlinterpretationsgelegenheit. Indem der Reichtum jenes andere Subjekt den Stammessubjekten nurmehr als uneinholbar Verschiedenes in den Sinn kommen läßt, es ihnen bloß noch als unerreichbar Abwesendes ins Gedächtnis ruft, stellt er es ihnen als ein Sein vor, das nach seinem in eigener Gestalt der Stammessphäre überbrachten revokativen Bescheid in der anteriorischen Wirklichkeit, die es leibhaftig zum Erscheinen bringt und kraft deren es seinen Bescheid erteilt, wieder verschwunden ist, während die Stammessphäre selbst in der irrealen Verfassung, in die sein Bescheid sie gestürzt hat, zurückbleibt, bringt er es ihnen mithin als einen Anfang zu Bewußtsein, das nach seinem in eigener Person der Stammesperspektive verkündeten vernichtenden Urteil in den apriorischen Geltungsbereich, den es persönlich vorführt und auf Grund dessen es sein Verdikt verhängt, sich wieder absentiert hat, indes die Stammesperspektive als solche in dem entwerteten Zustand, in den sein Verdikt sie versetzt hat, sich selbst überlassen bleibt. Das heißt, der Überfluß demonstriert jenes neue Subjekt dadurch, daß er es bloß in Abwesenheit rezitiert, als einen Anfang, der mit dem historiologischen Schicksal, mit dem er ad hoc seines Auftretens den Stammessubjekten winkte, ernst gemacht hat und unter Preisgabe der als phantasmagorisch entlarvten Immanenz der Stammesperspektive in die Transzendenz seiner angestammt uranfänglichen Gegenwart ausgerückt ist. Entschwunden in die als ontologisches Jenseits ausgemachte unbedingte Verschiedenheit seiner anteriorischen Seinsfülle, wird folglich jenes andere Sein vom Reichtum nurmehr reminiszenzhaft aufgebracht, um die Stammessubjekte daran zu erinnern, daß der ursprünglich vernichtende Bescheid, den es in eigener Gestalt gegen sie ergehen ließ und durch den es ihre ganze Sphäre für leeren Schein und von Grund auf irreal erklärte, inzwischen unwiderrufliche, durch keine mythologischen Gegenvorstellungen mehr aufzulösende Realität geworden ist. Entrückt in die als historiologische Transzendenz bestimmte absolute Absenz seiner apriorischen Selbstentfaltung, wird jener neue Anfang bloß noch rezitativ angeführt, um den Stammessubjekten vor Augen zu halten, daß das uranfänglich unendliche Urteil, das er höchstpersönlich über sie fällte und durch das er ihre gesamte Perspektive als Fehlentwicklung und von Beginn an falsche Setzung entlarvte, mittlerweile unanfechtbare, durch keine heroologische Revisionsbemühung mehr aufzuhebende Gesetzeskraft erlangt hat. Während der Reichtum jenes andere und neue Subjekt dadurch, daß er es leibhaftig identifizierte und anschaulich präsentierte, vorher noch als bei all seiner kategorischen Sentenzhaftigkeit interpretierbar, als bei all seiner fatalen Verdikthaftigkeit revisionsfähig aufführte, dient es ihm jetzt, da er es nurmehr als in sein anteriorisches Jenseits Verschiedenes reminisziert und als in seine apriorische Transzendenz Vergangenes rezitiert, allein noch dazu, den Stammessubjekten vor Augen zu rücken, daß sie dem Spruch, der ihre ganze Sphäre mit Entwirklichung bedrohte, dem Schicksal, das ihre gesamte Perspektive mit Entwertung konfrontierte, unrevidierbar erlegen und ein für allemal verfallen sind.
Da die Stammessubjekte das jeder Revision entzogene vernichtende Verdikt des verschiedenen und in seiner Verschiedenheit vom Reichtum reminiszierten anderen Subjekts nicht akzeptieren können, verräumlichen sie diese Verschiedenheit zum jenseitigen Totenreich und suchen zwischen ihm und dem Diesseits durch Reichtumgaben eine topische Kontinuität herzustellen. Als Bindeglied taugt der Reichtum indes nicht, weil er als Eigentum des Verstorbenen ständig im Jenseits verschwindet, während die Produktivität des Stammes für ebenso beständigen Nachschub sorgt, so daß das Ganze in eine fruchtlos-unabschließbare Reichtumvernichtungsaktion, einen ebenso sinnlosen wie katabolischen Dauertransfer ausufert.
Kraft Reminiszenz des in sein anteriorisches Jenseits entschwundenen anderen Seins, mittels Rezitation des in seine apriorische Transzendenz entrückten neuen Anfangs zeigt der Reichtum die Stammessubjekte einem Urteil verfallen, das in all seiner unendlichen Unaufhebbarkeit und vernichtenden Unwiderruflichkeit ausschließlich er, der Reichtum selber, für sie verkörpert. In dem Maß, wie der Reichtum durch seinen Wechsel vom sinnenfälligen Präsentieren zum sinnbeschwerenden Reminiszieren, vom leibhaftig reproduktiven Monstrieren zum gespenstisch rezitativen Remonstrieren, eine grundlegende Veränderung des Verhältnisses der Stammessubjekte zu jenem aus ihm heraus anderen Sein bewirkt, wandelt sich natürlich auch seine eigene Stellung gegenüber den Stammessubjekten, die Bedeutung, die er selbst für sie hat. Nicht, daß er nicht auch vorher angesichts dessen, was er ex improviso seiner Restitutionstätigkeit in aller Gegenwärtigkeit in Szene setzt, sich selber in der von unbedingter Selbstverleugnung geprägten Stellung einer wie projektiver Schein vom definitiven Sein gleichermaßen ontisch getrennten Ebene und gnostisch trennenden Wand erwiese, sich selber in der von absoluter Selbstverneinung bestimmten Bedeutung einer wie simulatorische Kulisse von kategorischer Wirklichkeit gleichermaßen sphärisch ausgeschlossenen Grenze und generisch ausschließenden Schranke darböte! Nicht, daß er nicht auch zuvor schon in actu dessen, was er als wahren Anfang erscheinen läßt, den Stammessubjekten als die in Unwirklichkeit bestehende Falle sich zeigte, in die ihr ab ovo falsches Tun sie gelockt hat, ihnen als das aus Phantasmagorie gewirkte Bockshorn sich vorstellte, in das ihr ab initio verfehltes Beginnen sie gejagt hat! Aber weil dort der Reichtum das, wodurch er sich als ausweglose Falle enthüllt, ja immer noch leibhaftig erscheinen und gegenwärtig hervortreten läßt, gewinnt er jene oben beschriebene topisch verfängliche Affinität zum ex improviso Erscheinenden und systematisch gefährliche Synchronie mit dem ad hoc Auftretenden, die ihm selber, all seiner selbstverleugnenden Irrealisierung und selbstverneinenden Entwertung zum Trotz, doch wieder einen Anklang von aufschließend-konstitutiver Wirklichkeit verschafft, einen Anschein von einsetzend-initiativer Geltung verleiht und die in der Tat den empiriologischen Anhalt und chronologischen Vorwand bietet für die geschilderte mythologische Umcharakterisierung des Erscheinenden in eine einzig und allein die Realität des Reichtums bezeugende archaische Reaffirmationsinstanz und paradigmatische Garantiemacht. So wahr der Überfluß jenen in absoluter Negativität uranfänglichen Anfang, durch dessen Repristination er sich selber gegenstandslos werden läßt, dort immerhin noch gegenwärtig zur Anschauung bringt, so wahr behält er für die Stammessubjekte diese zweideutige Verfassung einer bei aller kategorialen Selbstentkräftung dennoch phänomenaliter an den Tag sich legenden evokativen Kraft und gibt eben damit den Stammessubjekten die Handhabe, ihn, den an sich doch dem Irrealis Verfallenen, vielmehr zum realen Bezugspunkt einer die komplette Reaffirmation der Stammessphäre besorgenden mythologischen Uminterpretation jenes restituiert ursprünglichen Seins zu erklären, in ihm, dem eigentlich doch von Entwertung Ereilten, vielmehr den geltenden Bestimmungsgrund einer die adrette Rehabilitation der Stammesperspektive bewirkenden heroologischen Revision jenes repristiniert uranfänglichen Anfangs zu gewahren.
Jetzt hingegen kann in Ansehung der Konstitutionstätigkeit des Reichtums von solch evokativer Kraft und positiver Bedeutung keine Rede mehr sein. Weit entfernt davon, jenes andere Sein in autokratisch eigener, zur Epiphanie des Identischen sich verklärender Gestalt monstrativ zum Vorschein kommen zu lassen, beschränkt sich der Reichtum vielmehr darauf, es am idiosynkratisch eigenen, zur Mangelerscheinung des Verschiedenen sich erklärenden Leibe remonstrativ zum Ausdruck zu bringen. Weit entfernt davon, jenen neuen Anfang per actum eines von ihm persönlich vollbrachten Selbstvorweises den Stammessubjekten als immer neu Gegenwärtiges vor Augen zu stellen, begnügt er sich vielmehr damit, es ihnen per modum einer Verlustanzeige, die er, der Überfluß selbst, verkörpert, als ein für allemal Vergangenes ins Gedächtnis zu rufen. Statt in selbstverleugnender Diesseitigkeit das Tor zu einem Jenseits aufzustoßen, dessen Licht auf ihn selber zurückstrahlt und ihn in seinen Glanz mit einschließt, gibt er sich damit zufrieden, in selbstverlorener Innerweltlichkeit vom früheren Lichte jenes Jenseits, das er als solches absolut von sich ausschließt, nichts als einen irrisierenden Abglanz und phosphoreszierenden Widerschein festzuhalten. Statt camera obscura, die in zauberkräftiger Immanenz eine ebenbildliche Erscheinung der Transzendenz heraufbeschwört und vor ihre perspektivlosen Schranken zitiert, ist er finsterer Kerker, der in höhlenhafter Insichgekehrtheit einen gespenstischen Reflex des nach seinem Erscheinen unwiederbringlich Entschwundenen zurückbehält und an seine fensterlosen Wände malt. Damit ist den Stammessubjekten jede Möglichkeit genommen, mit mythologischen Mitteln den seiner Nichtigkeit überführten haltlosen Schein ihres Daseins in eine von Sein erfüllte haltgebend existentielle Erscheinung umzucharakterisieren, auf heroologischem Wege ihr von der Wirklichkeit getrenntes, wahrheitsloses Verlies in ein die Wirklichkeit einbindendes, wohl verwahrtes Gehäuse umzufunktionieren. Konfrontiert mit Reichtumsmauern, die nichts weiter mehr im Schild führen als die reminiszenzhafte Erinnerung an eben das Sein, das sie selber ein für allemal ausschließen, gefangen in einer Überflußkulisse, die nichts sonst mehr im Sinn hat als die remonstrative Vorstellung eben des Anfangs, den sie selber auf immer und ewig verstellt, finden sie sich unwiderruflich jenem Verdikt ontologisch unbedingter Scheinhaftigkeit und Irrealität verfallen, das sie bis dahin um alles in der Welt und mit allen mythologisch verfügbaren Mitteln abzuwenden bemüht waren, sehen sie sich endgültig jenem Schicksal historiologisch absoluter Vereitelung und Ungültigkeit ausgeliefert, dem sie zuvor um jeden Preis und auf jede heroologisch erdenkliche Weise zu entrinnen strebten.
Mag aber das über sie verhängte Verdikt noch so unwiderruflich sein – annehmen können sie es um nichts in der Welt. Wie sollten sie auch eine Situation akzeptieren können, in der eben das, was sie vom ex anteriori jenseitigen Sein ausschließt und zu bleibender Scheinhaftigkeit verurteilt, zugleich auch dasjenige ist, was die Erinnerung an jenes ausgeschlossene Sein permanent wachhält und zum Stachel im Fleisch ihrer Scheinexistenz werden läßt? Wie sollten sie eine Konstellation ertragen können, bei der das, was ihnen den a priori transzendenten Anfang verstellt und sie als dauerhaft ungültig disqualifiziert, zugleich dasjenige ist, was ihnen diesen verstellten Anfang ununterbrochen vorhält und ihrem entwerteten Dasein zum Vorwurf seiner Ungültigkeit macht? Wollen sie nicht auf Dauer die Höllenpein einer Irrealisierung leiden, bei der die ins unwiederbringliche Jenseits entrückte Wirklichkeit ihnen zugleich als stetig rezitierte Reprobation vor Augen steht und als ständig reminisziertes Ressentiment den Sinn beschwert, so müssen sie die durch das Verscheiden des anderen Subjekts zwischen ihnen und ihm aufgerissene ontologische Kluft, ihrer Sein von Schein trennenden Unüberbrückbarkeit ungeachtet, dennoch zu überbrücken streben, müssen sie den durch den Tod des anderen Subjekts zwischen ihnen und ihm aufgetretenen historiologischen Sprung, seiner Wirkliches von Unwirklichem scheidenden Unheilbarkeit zum Trotz, dennoch zu heilen trachten. Wie aber sollen sie diese Kluft überwinden, da doch das Ableben des anderen Subjekts sie gerade unüberwindbar und eine mit den alten mythologischen Mitteln operierende Einbindung des letzteren in den Daseinszusammenhang des Stammes absolut undurchführbar hat werden lassen? Wie sollen sie diesen Sprung kitten, da doch das Sterben des anderen Subjekts ihn vielmehr irreparabel gemacht hat und eine auf die alte heroologische Weise exekutierte Einordnung des letzteren ins funktionale Kontinuum des Stammes ganz unmöglich geworden ist?
Wie indes das Verscheiden des anderen Subjekts als solches jede Aussicht auf eine Überwindung der ontologischen Kluft nach altem mythologischem Muster kategorisch vereitelt und jede Möglichkeit einer Heilung des Gattungssprungs in der früheren heroologischen Form peremptorisch unterbindet, so eröffnen nun die mit dem Verscheiden gewöhnlich verknüpften Begleitumstände und mit dem Exitus empirisch assoziierten Folgeerscheinungen den verzweifelt nach einem Ausweg aus Scheinhaftigkeit und Irrealität Ausschau haltenden Stammessubjekten die willkommene Chance, die nach altem Muster unüberwindbare Kluft zwischen Sein und Schein nach einem neuen Schema doch noch zu überbrücken, den in der früheren Form unheilbaren Sprung zwischen Real und Irreal auf eine andere Art und Weise dennoch zu kitten. Aus Gründen nämlich, die wir nicht kennen und die von einer Vergesellschaftung der bei höheren Säugetierarten beobachtbaren Praxis der einzelnen Tiere, sich zum Sterben zu verbergen, über das Bedürfnis, verräterische Spuren zu beseitigen, bis zum Anspruch einer symbolischen Rückkehr in den mütterlichen Schoß der Natur reichen mögen, huldigen die Menschen seit frühesten Zeiten und mit Sicherheit schon lange vor aller Überflußproduktion dem Brauch, ihre Toten nicht frei liegenzulassen, sondern sie mit Steinen zu bedecken oder in der Erde zu versenken. Dieser empirische Brauch einer den Verstorbenen durch ihre Stammesgenossen zuteil werdenden Beisetzung oder Beerdigung erlaubt nun den Stammessubjekten, der durch das Verscheiden des anderen Subjekts mythologisch unüberwindbar gewordenen ontologischen Kluft eine räumliche Bedeutung zu verleihen, dem durch den Exitus des anderen Subjekts als heroologisch unheilbar erwiesenen historiologischen Sprung eine topische Auslegung zu geben. Aus dem anteriorischen Jenseits, das nicht von dieser Welt ist, wird ein ans Diesseits räumlich anschließender unterweltlicher Bezirk, aus der apriorischen Transzendenz, die eine die Immanenz gnostisch ersetzende Alternative darstellt, ein die oberirdische Immanenz topisch ergänzendes unterirdisches Totenreich. Eine solch räumlich-topische Fassung der Jenseitigkeit des anderen Subjekts ermöglicht den Stammessubjekten nun nicht etwa die Wiederaufnahme ihrer alten, mythologisch-archaischen Revisionspraxis, die Wiederanwendung ihrer früheren, heroologisch-paradigmatischen Integrationstechnik. Sowenig die Stammessubjekte das andere Subjekt wieder zum Leben erwecken, es wieder leibhaftig erscheinen lassen können, sowenig können sie es auch aus seinem wie immer verräumlicht gedachten Jenseits ins reichtumbezogene Diesseits der Stammessphäre zurückholen, es aus seiner wie sehr auch topisch vorgestellten Transzendenz in die überflußbestimmte Immanenz der Stammesperspektive zurückversetzen.
Wohl aber gibt die topische Fassung der Jenseitigkeit des anderen Subjekts den Stammessubjekten Gelegenheit zu dem umgekehrten Bemühen, dem Verschiedenen den Reichtum in sein Jenseits hinterherzuschicken, um auf diese Weise das letztere selbst eine dem reichtumbezogenen Diesseits konforme Fasson gewinnen zu lassen, dem Entschwundenen den Überfluß in seine Transzendenz hinein nachzureichen, um damit die überflußbestimmte Immanenz in letzterer selbst ihre als Kontinuität ausgewiesene Entsprechung finden zu lassen. Mag schon das Ableben des anderen Subjekts jede Hoffnung vereiteln, auf dem früheren heroologischen Weg das Jenseits des Andersseins auf das Diesseits des Stammesdaseins strukturell einschränken, die Transzendenz des Neuanfangs in die Immanenz des Stammeskontinuums funktionell zurücknehmen zu können – was die räumlich-topischen Implikationen der dem Toten traditionell zuteil werdenden Beisetzung und Beerdigung immerhin aussichtsreich erscheinen lassen, ist ihr gegenläufiger Versuch, durch eine Verschiebung des das Diesseits begrenzenden Reichtums ins räumlich verstandene Jenseits eine materielle Ausdehnung des ersteren auf letzteres zu erwirken, durch eine Übermittlung des die Immanenz definierenden Überflusses an die topisch gefaßte Transzendenz eine substantielle Fortsetzung der ersteren in die letztere hinein zu erreichen. Indem die Stammessubjekte dem Verschiedenen sein Hab und Gut mit ins Grab geben, den Verstorbenen zusammen mit seinen irdischen Besitztümern aus der Welt scheiden lassen, richten sie das Jenseits, in das er sich absetzt, als unterweltliche Wohnstatt ein, statten sie die Transzendenz, in die er entschwindet, als unterirdisches Domizil aus und verwandeln so dies Jenseits in eine an der irdischen Sphäre des Stammes nach wie vor partizipierende weitere Art von Diesseits, verkehren diese Transzendenz in eine mit der Innerweltlichkeit des Stammes noch immer kommunizierende, fernere Form der Immanenz. Indem durch Opfergaben an den Toten, durch Beigaben für sein Grab, die Stammessubjekte unter der Erde nicht weniger als über ihr gesellschaftlichen Reichtum etablieren, lassen sie aus der Trennwand ein Bindeglied, aus dem ausschließenden Faktor ein integrierendes Moment werden und stellen auf räumlicher Basis genug Zusammenhang her, um die zwischen Diesseits und Jenseits aufgerissene ontologische Kluft doch noch zu überbrücken, den zwischen Immanenz und Transzendenz aufgetretenen historiologischen Sprung wieder zu kitten. Als ein am zentralen Aspekt des diesseitigen Stammesdaseins, am Reichtum, partizipierendes hört das jenseitige Sein des Verstorbenen auf, dies diesseitige Dasein der Stammessubjekte mit dem Vorwurf unbedingter Scheinhaftigkeit zu traktieren, und konzediert ihm vielmehr einen dem eigenen ontologisch vergleichbaren Status. Als eine von der wesentlichen Bestimmung der immanenten Stammessphäre, vom Überfluß, eingenommene legt die transzendente Wirklichkeit des Toten ihre Tendenz ab, diese immanente Sphäre des Stammes mit dem Schicksal absoluter Irrealität zu konfrontieren, und vindiziert ihr im Gegenteil eine der eigenen historiologisch entsprechende Konstitution.
Allerdings ergibt sich bei dieser räumlichen Überbrückung der ontologischen Kluft zwischen diesseitigem Schein und jenseitigem Sein durch das Bindeglied Reichtum das ebenso gravierende wie zwangsläufige Dilemma, daß nach räumlich-topischer Lage der Dinge für die Stammessubjekte die Herstellung der Verbindung gleichbedeutend mit der persönlichen Trennung vom Bindeglied ist. Wenn die Stammessubjekte den das Jenseits vom Diesseits scheidenden Reichtum vielmehr zu einem vom Diesseits ins Jenseits reichenden Bindeglied, den die Transzendenz von der Immanenz ausschließenden Überfluß vielmehr zum beide einschließenden Integrationsfaktor werden lassen, so ist dies ja gleichsinnig damit, daß sie über das Verscheiden des anderen Subjekts hinaus dessen alten Prioritätsanspruch auf den Reichtum reaffirmieren, in seinen Exitus hinein sein gewohnt privilegiertes Verhältnis zum Überfluß aufrechterhalten. So wahr die Stammessubjekte dem anderen Subjekt aus freien Stücken in die topisch verstandene Transzendenz, in die es entwichen, gemeinschaftlichen überfluß hinterherschicken, so wahr erkennen sie es damit in der alten Position und früheren Funktion eines Vorrecht beanspruchenden Eigentümers und Nutznießers des Überflusses an. Und zwar als – seiner alten Stellung entsprechend – Gebieter über den ganzen Reichtum und nicht etwa nur über ein ihm nach Gutdünken zuzumessendes Reichtumsquantum bestätigen sie den Verschiedenen, als – seiner früheren Funktion gemäß – Eigentümer des gesamten Überflusses und keineswegs bloß eines ihm nach Gusto zu überlassenden Teils davon, halten sie den Toten fest! So gesehen, hat der gesellschaftliche Reichtum im Diesseits des ihn produzierenden Stammesdaseins gar nichts mehr zu suchen, in der Immanenz der ihn erzeugenden Stammessphäre überhaupt nichts mehr verloren, und gehört vielmehr als ganzer in das unterirdische Jenseits, das er in räumliche Kontiuität zum oberirdischen Dasein zu setzen dient, fällt insgesamt an die unterweltliche Transzendenz, die er in topische Konkordanz mit der innerweltlichen Sphäre zu bringen bestimmt ist. Muß aber in der Konsequenz der ihm übertragenen Bindegliedfunktion, im Vollzug der ihm abgeforderten Integrationsleistung der Reichtum als ganzer in die Grube fahren und zum unterweltlichen Thesaurus werden, der Überfluß insgesamt ins Totenreich wechseln und als plutonischer Schatz enden, wie soll er dann noch seine verbindende Funktion ausüben, seine Integrationsaufgabe erfüllen können? Wenn unter den gegebenen Bedingungen der dem Verstorbenen attestierten früheren Priorität die Ausdehnung des Reichtums auf ein als Unterwelt räumlich vorgestelltes Jenseits im Prinzip gleichbedeutend ist mit einer vollständigen Entfernung des Reichtums aus dem Diesseits des Stammesdaseins, wenn im herrschenden Kontext des dem Toten reservierten alten Privilegs die Fortsetzung des Überflusses in eine als Totenreich topisch verstandene Transzendenz hinein de jure auf eine totale Entbindung der immanenten Stammessphäre vom Überfluß hinausläuft, dann liegt das Problem eines Bindeglieds, das nicht verbindet, weil es nur die bestehende Trennung nachvollzieht, das Dilemma eines Integrationsfaktors, der nichts integriert, weil er nur die dissoziierten Seiten wechselt, auf der Hand.
Wäre indes bloß dies das Dilemma, die Stammessubjekte hätten wenig Mühe, mit ihm sich abzufinden, in ihm sich einzurichten! Wechselte nämlich der Reichtum als ganzer in das unterirdische Jenseits über, ginge er wirklich in toto in die unterweltliche Transzendenz ein, es entfiele mit der Möglichkeit zugleich ja auch jede Notwendigkeit, ihn als Bindeglied zwischen diesseitigem Dasein und jenseitigem Sein mit Beschlag zu belegen, erledigte sich mit der Gelegenheit, ihn als Integrationsfaktor zwischen immanentem Kontinuum und transzendentem Initium in Anspruch zu nehmen, ebensowohl auch alle zu solcher Inanspruchnahme zwingende Verlegenheit. In der Tat stellte sich so die haargenau selbe Situation wieder her, wie sie vormals im Zuge der die mythologische Umcharakterisierung des anderen Seins beschließenden festlich-kursorischen Verschwendung des Reichtums und orgiastisch-proteischen Vergeudung des Überflusses einzutreten pflegte. Wie dort das als Herr des Festmahls präsente andere Subjekt dadurch, daß es den Reichtum orgiastisch verzehrte, sich selber den Boden entzog und sich mit eigener Hand zur Gegenstandslosigkeit verurteilte, so würde auch hier dies inzwischen als Herr des Grabmals absente andere Subjekt dadurch, daß es den Reichtum plutonisch verschlänge, den Überfluß als Thesaurus verschwinden ließe, sich selber um jedes diesseitige Realfundament bringen und all seiner immanenten Objektivität berauben. Mit dem Reichtum nämlich verschwände ja nicht allein das das andere Sein seiner unbedingt anteriorischen Jenseitigkeit zu entreißen und ans diesseitige Stammesdasein anzuschließen bestimmte Bindemittel, verflüchtigte sich nicht bloß der den neuen Anfang aus seiner absolut apriorischen Transzendenz zurückzuholen und in den immanenten Stammesprozeß einzugliedern gedachte Integrationsfaktor, sondern erledigte sich ebensosehr die Scheidelinie, die das andere Sein in solch exklusiver Jenseitigkeit überhaupt erst vorstellig werden läßt, entfiele zugleich auch die Trennwand, die dem neuen Anfang überhaupt nur zu solch disjunktiver Transzendenz verhilft. Er, der gesellschaftliche Reichtum, ist es schließlich, der ad infinitum seiner Entfaltung jenes inzwischen verschiedene und in die Grube gefahrene Subjekt in seiner ganzen ontologischen Jenseitigkeit reminiszierend festhält und in all seiner historiologischen Transzendenz remonstrativ im Gedächtnis bewahrt, geradeso, wie er es einst ex improviso seines Entstehens präsent werden und Gestalt gewinnen ließ. Und er also ist es, der eben dadurch die Stammessubjekte hier wie dort zwingt, ihn in Reaktion auf diese seine restitutive Verjenseitigungsfunktion und Transzendenzneigung in ein Vehikel zur Überbrückung der zwischen Diesseits und Jenseits durch ihn aufgerissenen Kluft umzufunktionieren beziehungsweise als Mittel zur Heilung des zwischen Immanenz und Transzendenz mit ihm aufgetretenen Sprungs in die Pflicht zu nehmen. Räumte, wie einst das orgiastische Fest, so jetzt das plutonische Grab mit diesem Reichtum auf, bedeutete das zwar den Verlust des die ontologische Differenz zu überwinden bestimmten Einheitsstifters und die historiologische Krankheit zu kurieren gedachten Heilmittels; aber mit dem Einheitsstifter ginge ineins auch der die Einheitsstiftung allererst nötig machende Zwietrachtsäer verloren, mit dem Heilmittel verlöre sich gleichzeitig auch das die Krankheit überhaupt erst erregende Gift. In dem Maß, wie der Reichtum im räumlich vorgestellten Jenseits des verschiedenen anderen Seins als plutonischer Schatz versänke, der Überfluß in der topisch verstandenen Transzendenz des vergangenen neuen Anfangs als Thesaurus verschwände, büßte auch das Jenseits selbst jenen das Diesseits disqualifizierenden exklusiven Charakter ein, den ihm ja allererst der als ontologische Krise zwischen Sein und Schein ostentativ scheidende Reichtum verleiht, legte die Transzendenz selbst jene die Immanenz entwertende disjunktive Identität ab, die sie überhaupt nur dem als historiologische Trope Wirkliches von Unwirklichem remonstrativ trennenden Überfluß verdankt. Zugleich vom Reichtum und vom ontologischen Schrecken jenes Andersseins befreit, das nichts sonst als der Reichtum reminiszierend festhält, ineins dispensiert vom Überfluß und vom historiologischen Trauma jenes Neuanfangs, den einzig und allein der Überfluß assoziativ im Gedächtnis bewahrt, fänden sich die Stammessubjekte plötzlich in die subsistentielle Einfachheit und existentielle Sichselbstgleichheit zurückversetzt, die vormals der Mechanismus mythologisch-festlicher Verschwendung ihrem Zusammenhang neu zu sichern pflegte und die aber die produktivkräftige Verwandlung des Reichtums in eine Dauererscheinung, die wachstumsträchtige Erhebung des Überflusses zur festen Einrichtung ihnen lange schon aus dem Blickfeld hat geraten lassen.
Keineswegs also müßten die Stammessubjekte das Versinken des Bindeglieds Reichtum im plutonisch verstandenen Jenseits der Unterwelt als verzweiflungsvolles Dilemma empfinden. So sehr zwar jene plutonische Beisetzung und thesaurische Beseitigung des Reichtums im Blick auf die angestrebte potentielle Verknüpfung des ontologisch Getrennten als krasses Scheitern erschiene, so sehr erwiese sie sich sub specie der mit ihr erreichten aktuellen Behebung der ontologischen Trennung selbst als im Gegenteil durchschlagender Erfolg. Das wahre Problem besteht vielmehr darin, daß es zu jenem plutonischen Versinken des Bindeglieds Reichtum, zu jenem thesaurischen Verschwinden des Integrationsfaktors Überfluß nicht wirklich kommt, weil dank der auf Grund arbeitsteiliger Kooperation zunehmenden Arbeitsleistung und wachsenden Produktivkraft des Stammes immer mehr gesellschaftlicher Reichtum nachwächst. Auch beim besten Willen und bei äußerster Kraftanstrengung können die Stammessubjekte den Reichtum gar nicht so rasch unter die Erde bringen, wie sie ihn hervorbringen, können sie den Überfluß gar nicht so schnell aus der Welt schaffen, wie sie ihn in die Welt setzen. Während sie mit der einen Hand Reichtum ins unterirdische Jenseits versenken, erzeugen sie mit der arbeitsteilig anderen Hand im irdischen Diesseits immer mehr Reichtum; während sie dort fortlaufend Überfluß in der Transzendenz des Totenreichs verschwinden lassen, lassen sie hier in kooperativer Gegenläufigkeit jede Menge weiteren Überfluß in der Immanenz des Stammesdaseins entstehen. Dieser neugeschaffene Reichtum reißt die ontologische Kluft zwischen Diesseits und Jenseits ständig wieder auf, stellt die historiologische Trennung zwischen Immanenz und Transzendenz immer aufs neue her und nötigt damit die Stammessubjekte, ihn für eine Bindegliedfunktion in Anspruch zu nehmen, die zu erfüllen er doch ebensowenig taugt wie der vor ihm in die Grube gefahrene Überfluß und die er aber durch sein als pauschale Problemlösung begreifliches persönliches Verschwinden kurzerhand überflüssig machen, durch seinen als Radikalkur erkennbaren eigenen Untergang überhaupt gegenstandslos werden lassen könnte, stünde nicht jeweils schon wieder weiterer Überfluß ins Haus. Weil der Reichtum ein ins räumliche Jenseits der Unterwelt verschwundenes anderes Sein reminisziert, einen zur topischen Transzendenz des Totenreichs verschiedenen neuen Anfang remonstrativ zur Geltung bringt, finden sich die Stammessubjekte in einen Reichtumübereignungsvorgang und Überflußübertragungsprozeß verstrickt, der nur zum Schein der Wiederanbindung des Jenseitigen ans Diesseits, der Wiedereinbindung des Transzendenten in die Immanenz dient und der in Wahrheit auf den Versuch hinausläuft, nach dem Muster einer Tilgung des Anstoßes durch Entfernung des Steins, einer Erledigung des Delikts durch Beseitigung des corpus mittels einer Evakuierung des Überflusses selbst in das Jenseits, das er remonstrativ zur Geltung bringt, das Problem aus der Welt und die Krise insgesamt sich vom Halse zu schaffen. Weil aber ständig weiterer Reichtum anfällt, wächst sich diese Beseitigungs- und Erledigungsprozedur zu einem ebenso unabschließbaren wie unaufhaltsamen absurden Wettstreit zwischen der Kraft des Stammes zu produzieren und seiner Kapazität zu eliminieren, zwischen zielstrebigem Herstellen und eilfertigem Wegschaffen des Hergestellten, zwischen routiniertem Erzeugen und ritualisiertem Vernichten des Erzeugten aus.
Angesichts des Dauertransfers von Reichtum ins Jenseits beginnen die Stammessubjekte die Zeit, da der plutonische Tote noch als ihr Feste feiernder Herr unter ihnen weilte, zurückzusehnen. Der Versuch, diese frühere Situation wiederherzustellen, schlägt indes fehl. Zwar gelingt es, durch die Etablierung eines lebenden Stellvertreters des Toten dem Reichtum eine neue Diesseitszentrierung zu geben, aber weil bei seinem eigenen Tod der Stellvertreter jeweils selber zum Herrn des Totenreichs avanciert und, dieses Ende antizipierend, bereits zu Lebzeiten anfängt, seine künftige Heimstatt mit Reichtum auszustatten, schlägt der Stabilisierungsversuch schließlich in eine verstärkte Jenseitsverfallenheit des Reichtums um.
Gänzlich anders, als erhofft, hat sich mithin nach dem Tode des anderen Subjekts die Situation für die Stammessubjekte entwickelt. Sie, die zu Lebzeiten des anderen Subjekts dank der Erhebung seines Reichtumbezugs zur Dauererscheinung, der Verwandlung seiner Bindung an den Überfluß in eine feste Einrichtung, für seinen Prioritätsanspruch auf den Reichtum keinen vernünftigen Grund mehr zu erkennnen, seiner Privilegierung zum Überfluß keinen sachlichen Sinn mehr abzugewinnen vermochten und die sich deshalb vom Ableben des anderen Subjekts nichts geringeres versprachen als den ungehinderten Zugang zu einem ihnen widerrechtlich entzogenen Reichtum, die freie Verfügung über einen ihnen willkürlich vorenthaltenen Überfluß – sie also finden sich nun, da das andere Subjekt mit Tode abgegangen ist, plötzlich unsanft auf den Boden der anteriorisch-apriorischen Tatsachen heruntergeholt und nämlich vom reminiszierenden Reichtum selbst, vom remonstrierenden Überfluß als solchem in die Realität jener ursprünglich unbedingten Indifferenz und uranfänglich absoluten Negativität des anderen Subjekts zurückversetzt, die sie vormals zwang, im heroologisch bedingten Reflex das andere Subjekt um jeden Preis, auch um den der ihm zugestandenen Privilegierung zum Überfluß, mit dem andernfalls von völliger Irrealisierung bedrohten Stammesprozeß historisch-chronologisch zu vermitteln und in den ansonsten mit totaler Entwertung konfrontierten Stammeszusammenhang systematisch-topisch zu integrieren. Indem der Reichtum das verschiedene Subjekt den Stammessubjekten in der ganzen früheren Negativität eines das Stammesdasein ex anteriori revozierenden unbedingt anderen Seins und a priori disqualifizierenden absolut neuen Anfangs ins Gedächtnis ruft, läßt er ihnen auch wieder voll und ganz die Notwendigkeit erkennbar werden, das andere Subjekt seiner verheerend exklusiven Jenseitigkeit zu entreißen und nach altem Muster ins reichtumbezogene Stammesdasein hereinzuholen, es seiner vernichtend disjunktiven Transzendenz zu entkleiden und in gewohnter Weise in der überflußbestimmten Stammessphäre zu engagieren. Exakt jene dem anderen Subjekt eingeräumte Priorität auf den Reichtum, die ihnen zu Lebzeiten des anderen Subjekts noch ebenso ärgerlich wie unbegründet vorkam, wird ihnen nun plötzlich wieder als zwangsläufige Konsequenz der Abwehr einer gegen die Stammesrealität als solche sich richtenden Irrealisierungsgefahr, als unvermeidlicher Preis für die Beseitigung einer auf das Stammesleben schlechthin zielenden Entwertungsdrohung in ihrer vollen Bedeutung erkennbar. Indes, den guten Sinn und die strikte Notwendigkeit für eine abermalige Übertragung des Reichtums auf das Vorrang beanspruchende andere Subjekt einzusehen, ist eines; ein anderes ist, für solchen Transfer auch wieder einen gangbaren Weg zu finden. Dies in der Tat erweist sich als schier unlösbares Problem. Wie zu Lebzeiten des anderen Subjekts der vorhandenen Wirklichkeit seiner Integration in die Stammesdimension die fehlende Einsicht der Stammessubjekte in deren Notwendigkeit entsprach, so entspricht nunmehr der vorhandenen Einsicht der Stammessubjekte in die Notwendigkeit solcher Integration die zu letzterer fehlende Möglichkeit. Schuld daran ist die durch den Tod besiegelte Verschiedenheit des vom Überfluß ins Gedächtnis Gerufenen, durch die dessen ontologische Differenz zu einer Kluft sich vertieft, die keine Reichtumsintervention mehr zu schließen vermag, sein historiologischer Sprung sich zu einem Riß erweitert, den kein Brückenschlag mittels Überfluß mehr zu bewältigen imstande ist. Zwar gelingt den Stammessubjekten, dies ontologisch klaffende Jenseits, in das hinein das andere Subjekt sich unerreichbar verloren hat, als Unterwelt räumlich zu fassen und als Totenreich topisch zu orten und von daher denn auch die formelle Voraussetzung für die Abtretung des Reichtums, die rein technische Basis für die Überlassung des Überflusses ans andere Subjekt zu schaffen. Aber weil infolge seiner Abtretung der Reichtum auf die Seite jenes – ungeachtet aller unterirdisch-räumlichen Vorstellung – unerreichbaren Jenseits fällt, in das er hinüberwechselt, um in ihm als plutonischer Schatz zu verschwinden, als thesaurus absconditus sich zu verlieren, erweist er sich als materiell außerstande, der ihm zugedachten Bindefunktion zu genügen, und legt von eben der Kluft, die er eigentlich schließen soll, immer nur Zeugnis ab, zeigt er sich unfähig, die ihm gestellte Integrationsaufgabe zu erfüllen, und bestätigt stets nur eben den Riß, den er kitten soll. Und weil sie zugleich immer mehr Reichtum schaffen, können die Stammessubjekte aus jenem Verschwinden des Reichtums in der plutonischen Unterwelt, seinem Verlust ans thesaurische Totenreich auch nicht den erwünschten Vorteil einer pauschalen Lösung des Konflikts durch Erledigung des Konfliktstoffs ziehen, sondern müssen im endlos frustrierenden Geschäft der Anbindung eines Jenseits, das sich das Bindeglied umstandslos einverleibt, und Integration einer Transzendenz, die den Integrationsfaktor kurzerhand verschlingt, frustrierend endlos fortfahren.
Was Wunder, daß da den Stammessubjekten die Zeiten, als das andere Subjekt noch am Leben und durch seinen zum Dauerzustand erhobenen festlichen Reichtumgenuß ersichtlich ans Stammesdasein gebunden, als es noch leibhaftig präsent und durch sein zur festen Einrichtung gewordenes orgiastisches Schwelgen im überfluß anschaulich in die Stammessphäre eingegliedert war, plötzlich im rosigsten Licht erscheint. Und was Wunder, daß sie mehr noch auf die Idee verfallen, durch eine Wiederherstellung der Institution des in aller Lebendigkeit seine Priorität auf den Reichtum beanspruchenden anderen Subjekts, durch eine Neubesetzung der Rolle des in voller Präsenz sein Privileg zum Überfluß wahrnehmenden Herrn des Festes jene früheren Zeiten wiedererstehen zu lassen, um auf diese Weise den Reichtum von seiner plutonisch unaufhaltsamen Katabole ins Jenseits, seiner thesaurisch schwergewichtigen, transzendenten Sturzbahn abzubringen. Indem sie die Position im Diesseits, die das andere Subjekt durch sein Verscheiden geräumt hat, mit einer leibhaftig neuen Figur besetzen, unternehmen sie den Versuch, dem Reichtum jene verbindliche Zentrierung aufs Diesseits zurückzugeben, die der Verschiedene ihm verschlagen hat, den Überfluß als jenen integrierenden Bestandteil der Immanenz wiederaufzurichten, als den der Tote ihn ausgehebelt hat. Desillusioniert durch das Erlebnis eines Reichtums, der als jenseitige Macht reminiszierend beschwört, was ihn als diesseitige Gewalt gerade erst freigelassen hat, klug geworden durch die Erfahrung mit einem Überfluß, der als transzendenten Fluchtpunkt remonstrativ festhält, was er als immanenten Bezugspunkt kaum erst losgeworden ist, streben die Stammessubjekte in statum quo ante zurück, streben sie die Wiedereinrichtung jenes früheren Gewaltverhältnisses, die Wiederherstellung jenes gehabten Bezugssystems an, das sie zwar auch den Reichtum kostet, ihnen dafür aber eine ihr Verhältnis zum anderen Subjekt betreffende verbindliche Koexistenzform und integrale Sicherheitsleistung gewährt und ihnen also erspart, in der beschriebenen Weise eines jeder Bindekraft ermangelnden fruchtlos-dissoziativen Dauertransfers ins Jenseits, einer aller Integrationsleistung baren sinnlos-abortiven Endlosüberweisung an die Transzendenz Reichtum unter die Erde zu bringen. Eben die exklusive Bindung des Überflusses an einen in der Immanenz erscheinenden privilegierten Herrn des Festes, die sie vorher nicht rasch genug abgebrochen, nicht früh genug aufgelöst sehen konnten, knüpfen sie jetzt eigenhändig wieder an, um den absurd totenkultlichen Konsequenzen zu entrinnen, die der entwendete Reichtum durch seine unversehens reminiszierende Wendung zum Jenseits, der entbundene Überfluß durch seine unvermittelt remonstrative Bindung an die Transzendenz heraufbeschwört.
Indes, den Status quo ante im vollen Sinn wiedereinzurichten, ist den Stammessubjekten tatsächlich gar nicht möglich. Mögen sie die im Diesseits vakante Stelle des anderen Subjekts auch noch so entschlossen mit einer lebendigen Gestalt neu besetzen, seine in der Immanenz obsolete Rolle auch noch so entschieden wieder mit einer leibhaftigen Figur ausfüllen, von der reminiszierenden Kehrtwendung zu dem ins Jenseits Verschiedenen, der remonstrativ gegenläufigen Bindung an den zur Transzendenz Entschwundenen läßt sich der Reichtum deshalb noch lange nicht abbringen. Sowenig der mit Tode abgegangene orgiastische Heros sich aus dem Jenseits, in das er verschieden ist, wieder ins Diesseits zurückbringen läßt, sowenig läßt sich auch der mit remonstrativ ganzer Seele an die Transzendenz fixierte Überfluß dem Transzendenten, an das er fixiert ist, einfach wieder abspenstig machen und einem an dessen Stelle in der Immanenz sich bietenden Ersatz erneut zuwenden. Während er mit reminiszierender Anhänglichkeit dem verstorbenen Herrn in seiner jenseitigen Verschiedenheit nachsinnt, in remonstrativer Verbundenheit dem vergangenen Heros in seiner transzendenten Abwesenheit nachspürt, zeigt er sich denkbar unbereit, einer als Ersatz für den Verschiedenen im Diesseits eingesetzten anderen Figur zuzufallen, einer als Alternative zum Abwesenden in der Immanenz dingfest gemachten neuen Person sich auszuliefern. Was der Reichtum äußerstenfalls geneigt ist mitzumachen, ist die Anerkennung jener von den Stammessubjekten im Diesseits eingesetzten anderen Figur in der Eigenschaft nicht eines Ersatzmannes, sondern eines Prokuristen des Verschiedenen, die Realisierung jener von den Stammessubjekten in der Immanenz dingfest gemachten neuen Gestalt in der Rolle nicht einer Alternative zum Abwesenden, sondern eines Platzhalters für ihn. Nicht also zwar anstelle, immerhin aber als Stellvertreter des Verschiedenen, nicht zwar als Nachfolger, wohl aber als Sachwalter des Abwesenden, darf das andere Subjekt, mit dem die Stammessubjekte die im Diesseits vakante Stelle des Verschiedenen neu besetzen, die in der Immanenz obsolete Rolle des Abwesenden reaktivieren, Anspruch auf den Reichtum erheben. Einem Subjekt, das nur beansprucht, den Reichtum stellvertretend für den Verschiedenen entgegenzunehmen und zu verwalten, den Überfluß treuhänderisch für den Abwesenden in Besitz zu nehmen und zu verwahren, kann der Reichtum in Einklang mit seiner reminiszierenden Anhänglichkeit an den Verschiedenen sich ausliefern und ohne Beeinträchtigung seiner remonstrativen Bindung an den Abwesenden sich übergeben. Liefert aber der Reichtum jener als Prokurist des Verschiedenen im Diesseits etablierten neuen Figur sich aus und übergibt sich ihr zu treuen Händen, so gibt er seinen fluchtpünktlich direkten Kurs aufs Jenseits auf und gewinnt wieder eine relative Zentrierung aufs Diesseits, legt er seine katabolisch unmittelbare Neigung zur Transzendenz ab und fühlt sich in der Immanenz quasi wieder zu Hause. Statt ihn unmittelbar nach seiner Produktion unter die Erde bringen zu müssen, können die Stammessubjekte den Reichtum dem auf Erden präsenten Statthalter des Unterirdischen, dem unter den Lebenden weilenden Vertreter des Toten darbringen. Wenn dieser das ihm anvertraute plutonische Gut dazu nutzt, ein seiner Stellung als Platzhalter angemessenes Leben im Reichtum zu führen, kann das den Stammessubjekten nur recht sein: Er verleiht damit der in ihm gestaltgewordenen erneuten Zentrierung des Reichtums aufs Diesseits des Stammesdaseins, dem in seiner Person figurierenden neuerlichen Heimischwerden des Überflusses in der Immanenz der Stammessphäre einen über die eigentumsrechtlich-formale Evidenz hinausgehenden sinnenfällig-materialen Ausdruck. Dabei muß die Stammessubjekte nicht weiter bekümmern, daß diese Rezentrierung des Reichtums aufs Diesseits unter einem in der Statthalterschaft des lebendig anderen Subjekts ausgemachten Vorbehalt steht und also Provisorium bleibt. Solange das lebendig andere Subjekt die ihm zugewiesene Stellung hält, der leibhaftig neue Herr die ihm angewiesene Rolle spielt, bleibt jener am Reichtum haftende Eigentumsvorbehalt eine Formalie, bleibt das Provisorium in der Verfügung über den Überfluß eine irrelevante Einschränkung und können sich die Stammessubjekte in der Tat darauf verlassen, daß ihnen gelungen ist, mit dem vergleichsweise annehmbaren Beelzebub der alten, im Diesseits wieder eingeführten persönlichen Priorität auf den Reichtum und herrschaftlichen Privilegierung zu ihm den schlechterdings inakzeptablen Teufel der neuen katabolischen Jenseitsverfallenheit und thesaurischen Transzendenzbesessenheit des Reichtums wenn schon nicht ausgetrieben, so immerhin neutralisiert und wenn auch nicht aus dem Felde geschlagen, so jedenfalls in seine Schranken gewiesen zu haben.
Genau dies aber, daß der leibhaftige Statthalter des Verschiedenen dauerhaft die ihm zugewiesene Stellung hält, erweist sich schließlich als vergebliche Hoffnung. Zwar bezieht der Statthalter die ihm zugewiesene Stellung, aber nicht etwa, um sie auf Dauer zu halten, sondern im Gegenteil, um sie bei der ersten sich bietenden Gelegenheit zugunsten dessen, dessen Platz er hält, zu räumen. Zwar übernimmt der Stellvertreter die ihm angewiesene Rolle, aber nicht, um sie ad infinitum zu spielen, sondern um sie nur allzu rasch zugunsten dessen, den er darstellt, aufzugeben. Die Notwendigkeit hierfür liegt auf der Hand. Es ist seine eigene Sterblichkeit, die Endlichkeit seines eigenen Daseins, die den Statthalter bald dazu bringt, seine Rolle in der Immanenz aufzugeben. Indem er selber mit Tode abgeht, gibt er seine Funktion im Diesseits auf und macht sich daran, seine diesseitige Prokura eben dem jenseitigen Subjekt, von dem er sie hat, zurückzugeben, schickt sich an, vor eben dem transzendenten Herrn, dessen Belange er in der Immanenz vertrat, Rechenschaft abzulegen. Rückgabe der Prokura und Rechenschaftslegung aber bedeutet vor allem, daß er dem Subjekt im Jenseits den gesellschaftlichen Reichtum überbringt, den er an seiner Statt mit Beschlag belegt und verwahrt hat, daß er dem Herrn in der Transzendenz den Überfluß zukommen läßt, den er stellvertretend für ihn in Besitz genommen und verwaltet hat. Jenen Überfluß, den er als Majordomus des Verstorbenen gesammelt, als Sachwalter des Toten gehortet hat, macht er sich, kaum daß er selber tot ist, auf, seinem plutonischen Herrn und thesaurischen Eigner zu überbringen. Mit allem Prunk und Pomp solchen Reichtums wird er zu Grabe getragen, fährt er in die Grube, um vor den zu treten, dem der Reichtum in Wahrheit zusteht, um dem die Ehre zu geben, dem der Überfluß in Wirklichkeit gehört. Eben die als Auslieferung an die Unterwelt räumlich vorgestellte Verjenseitigung des Reichtums, die er zu Lebzeiten zu verhindern dient, setzt so der Statthalter des Verschiedenen durch sein eigenes Verscheiden am bitteren Ende selber ins Werk; eben der Überführung des Überflusses in eine als Totenreich topisch verstandene Transzendenz, der sich leibhaftig entgegenzustemmen seine Aufgabe ist, bricht er durch seinen eigenen Tod höchstpersönlich Bahn. So sehr dieses schließliche Scheitern ihrer Bemühungen, den Reichtum am Übergang ins Jenseits zu hindern, die Stammessubjekte auch kränken mag – angesichts eines kraft ihrer eigenen Arbeit fortlaufend nachwachsenden Reichtums sind sie durchaus bereit, statt des mitsamt seinem Reichtum Verschiedenen einen immer neuen Statthalter einzusetzen, anstelle des nebst seinem Überfluß Verschwundenen einen jeweils weiteren Stellvertreter zu berufen und sich mit dieser generationsweise wiederholten Lösung des Problems einer Arretierung des Reichtums im Diesseits und Konsolidierung des Überflusses in der Immanenz abzufinden. Wie ihnen indes bald deutlich wird, läßt sich das in der Sterblichkeit und Todesverfallenheit des Stellvertreters beschlossene finale Scheitern ihrer den Reichtum betreffenden Arretierungs- und Konsolidierungsbemühungen auf einen bloß marginalen Mißerfolg, einen bloß partiellen Defekt in einer, aufs Ganze gesehen, funktionierenden Strategie nicht einschränken. Rasch nämlich zeigt sich, daß für den Stellvertreter sein Abgang in die Transzendenz des Totenreichs weit mehr und in der Tat etwas ganz anderes ist als ein auf die Rückgabe der Prokura an den toten Herrn und Rechenschaftslegung vor ihm gemünzter einfacher Boten- und Huldigungsgang. Schließlich ist, was der Stellvertreter mit seinem stygischen Abgang vollbringt, partout nichts anderes als das, was vormals der tote Herr selber vollzogen hat. Und schließlich ist, was er durch diesen Übergang erreicht, exakt die gleiche Stellung und Fasson, die der tote Herr als solcher einnimmt. So gesehen muß sich dem Stellverteter sein Wechsel ins Jenseits der Unterwelt als eine ebenso vollgültige wie vollständige imitatio domini darstellen. So wahr im Augenblick seines eigenen Todes der Stellvertreter dem Herrn, den er im Diesseits vertreten hat, ins Jenseits folgt und so wahr er dabei nolens volens dessen topischen Standort bezieht und systematischen Status erhält, so wahr nimmt für ihn, was er tut, die Bedeutung einer regelrechten Identifizierung und veritablen Vereinigung mit dem Toten an.
Erweist sich damit denn aber dem Stellvertreter als eigentlicher Sinn seines Übergehens in die Transzendenz die Einnahme der Position des verschiedenen Heros selbst und Annahme des dem toten Herrn als solchem eigenen Status, so muß ihm dies natürlich seine Statthalterschaft im Diesseits in einem ganz und gar anderen Licht erscheinen lassen. Für den Vertreter und Verwalter, dem sein Dasein im Diesseits nurmehr als Vorstufe zum eigenen künftigen Sein im Jenseits erscheint, dem sein Leben in der Immanenz bloß noch als Vorbereitung der eigenen späteren Existenz in der Transzendenz gilt, legt das, was er im Diesseits tut, den Charakter eines unter Vorbehalt eigenständigen Projekts ab und nimmt statt dessen die Züge eines ganz und gar auf das Sein im Jenseits bezogenen Vorgehens und strikt auf die transzendente Existenz gerichteten Verfahrens an. Das heißt, jenes Horten von Überfluß, mit dem der Stellvertreter zu Lebzeiten befaßt ist, hört auf, eine vorläufig ganz ans Diesseits sich haltende und erst zum Schluß ins Jenseits sich wendende, eine vorderhand vollständig auf die Immanenz gemünzte und erst nach der Zeit zur Transzendenz konvertierte Beschäftigung zu sein, und wird zu einer von Anfang an mit dem Gedanken ans Jenseits durchtränkten, einer prinzipiell von der Aussicht auf die Transzendenz besessenen Aktivität. Und dabei bleibt dieser Gedanke ans Jenseits, von dem der Statthalter erfüllt und vielmehr besessen ist, keineswegs bloß eine das Horten von Überfluß theoretisch begleitende Reflexion und innerlich definierende Perspektive, sondern nimmt die Gestalt einer jene Sammeltätigkeit und Schatzbildung praktisch bestimmenden Resolution und äußerlich disponierenden Initiative an. Als einer, der auf Erden in Wahrheit nur den Interessen seines eigenen, zukünftig unterirdischen Seins dient, der im Leben in Wirklichkeit bloß das Geschäft seiner eigenen, totenweltlich späteren Existenz besorgt, richtet der Statthalter seinen Sinn mehr und mehr auf dieses sein zukünftiges Sein, widmet sich der Stellvertreter mit zunehmendem Alter immer ausschließlicher der Vorbereitung auf seine spätere Existenz. Zum einen fängt er an, Reichtum wesentlich im Blick auf dessen spätere Überführung an den transzendenten Wohnort, mithin unter dem Gesichtspunkt seiner Eignung als plutonischer Schatz, seiner Brauchbarkeit als totenweltlicher Hort produzieren zu lassen, zum anderen macht er sich daran, den transzendenten Wohnort selbst für seine künftige Ankunft und die Aufnahme des gesammelten Reichtums vorweg herrichten, für seinen späteren Aufenthalt und die Unterbringung des gehorteten Überflusses im voraus ausbauen zu lassen. Das Grab, das ihn zukünftig aufnehmen soll, läßt er im relativen Jenseits einer vom Bereich der Lebenden geographisch getrennten Region als jede diesseitige Heimstatt übertrumpfende festgebaute Schatzkammer aus der Erde stampfen, die Grube, die ihn späterhin bergen soll, in der sichtbarlichen Transzendenz einer von der Welt des Stammes topologisch abgeschiedenen Sphäre als jeden irdischen Wohnsitz in den Schatten stellendes monumental angelegtes Mausoleum aufführen. In der Konsequenz solcher mittels der Arbeitsleistung des Stammes getroffenen umfänglichen Vorbereitungen auf die transzendente Existenz verändert aber der Stellvertreter ebenso gründlich seine eigene Stellung und Funktion im Diesseits wie die spezifische Natur und Beschaffenheit des auf diese Stellung und Funktion bezüglichen Reichtums. Nicht nur verleiht er mit jenen Vorbereitungen seiner Selbstprojektion auf den Verschiedenen, seiner Identifikation mit dem Toten unmißverständlich Ausdruck und verliert mit ihnen allen selbständig diesseitigen Halt, gibt mit ihnen alle eigensinnig immanente Rücksicht preis, um am Ende nichts weiter mehr zu sein als ein in Selbstverleugnung vergehender Verweser pro cura des jenseitigen Seins, das er in Wahrheit sein will, ein in Selbstauflösung begriffener Konkursverwalter pro domo der transzendenten Existenz, die seine Wirklichkeit ausmachen soll – er beraubt mit jenen Veranstaltungen auch den Reichtum selbst jeder diesseitigen Bedeutung und allen immanenten Gewichts und transformiert ihn in eine gar nicht mehr ernstlich im Diesseits erscheinende, unmittelbar jenseitige Seinsbestimmung, übersetzt ihn in ein als immanentes gar nicht mehr eigentlich firmierendes, originär transzendentes Existential. Indem er sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Kräften des Stammes der Aufgabe verschreibt, sein künftiges Sein im unterweltlichen Jenseits vorsorglich zu etablieren, sich mit allen seiner Disposition unterstellten Stammessubjekten dem Geschäft widmet, seine spätere Existenz im transzendenten Totenreich antizipatorisch zu begründen, erspart er dem Reichtum alle diesseitige Beschaffenheit und immanente Bestimmtheit und setzt gesellschaftliche Produktivkraft umstandslos in plutonischen Bestand um, metamorphisiert gemeinschaftliche Arbeitsleistung unvermittelt in den Thesaurus des Toten.
Findet demnach der Reichtum, den der Statthalter hervorbringen läßt, seine unmittelbare Vergegenständlichung in dem prunkvollen Schatzhaus, das diesen mitsamt seinen übrigen Schätzen in einem räumlich verstandenen Jenseits künftig aufnehmen und beherbergen soll, nimmt der Überfluß direkt die Gestalt des monumentalen Palastes an, der diesem nebst seinen sonstigen Gütern in topisch gewendeter Transzendenz späterhin eine Heimstatt bieten und das gewohnte Leben sichern soll, so beschreibt er auf Veranlassung des Statthalters nicht nur permanent eben die katabolische Bahn, von der dessen Dasein ihn gerade abhalten, führt nicht nur unaufhörlich eben die abgründige Bewegung aus, die dessen Präsenz gerade unterbinden sollte – er beschreibt darüber hinaus seine katabolische Bahn mit nie dagewesener, unvergleichlicher Zielstrebigkeit, führt seine abgründige Bewegung mit nie gekannter, unübertrefflicher Effektivität aus. Wie anders denn als beispiellos zielstrebig in der Katabole, als unübertrefflich abgründig in der Zielstrebigkeit muß erscheinen, daß dank der ins räumliche Jenseits, nach Westen, über den Fluß, an den Rand der Wüste verschobenen Bautätigkeit des Stammes der ad usum mortui bestimmte Reichtum nicht einmal mehr pro forma im Diesseits Station macht, sondern unverweilt die Gußform und Materialität seiner jenseitigen Bestimmung anzieht, daß dank des ins Niemandsland außerhalb der menschlichen Wohnstätten, ins Land der Schakale, verlagerten Werkens und Schaffens der Stammessubjekte der pro domo defuncti geschöpfte Überfluß nicht einmal nominell mehr in der Immanenz Einkehr hält, sondern ohne Verzug sich als transzendentes Gut in Stellung bringt? So gesehen, hat die Einsetzung eines Stellvertreters des Toten das genaue Gegenteil dessen bewirkt, was mit ihr erreicht werden sollte: Weit entfernt davon, den vom Drang ins Jenseits befallenen Reichtum im Diesseits zu stabilisieren, den im Verlangen nach der Transzendenz sich verzehrenden Überfluß in der Immanenz festzuhalten, hat sie vielmehr am Ende nur dazu geführt, die katabolisch-plutonische Verjenseitigungsbahn des Reichtums bis an den Rand einer Einebnung der Position des Diesseits zu perfektionieren, die weltflüchtig-theasaurische Transzendenzbewegung des Überflusses bis ins Extrem einer Wegrationalisierung der Rolle der Immanenz zu automatisieren. Hat insofern also der Stellvertreter, weil er, unter dem Eindruck seiner eigenen Hinfälligkeit der Suggestion des reminiszierenden Reichtums und Faszination des remonstrierenden Überflusses erliegend, sich rückhaltlos mit dem Toten in seiner topischen Transzendenz identifiziert, die Jenseitssverfallenheit des Reichtums, die er beheben sollte, vielmehr nur zu perfektionieren, nur zu komplettieren vermocht, so könnte doch in anderer Hinsicht seine Dazwischenkunft eine entschiedene Besserung der früheren Situation und Bewältigung alter Schwierigkeiten bewirkt zu haben scheinen. Es könnte scheinen, als gelinge ihm mit seiner den Reichtum auf direktem Wege ins räumliche Jenseits expedierenden totenkultlichen Bautätigkeit, seinen den Überfluß umstandslos in topische Transzendenz umsetzenden funeralischen Investitionen, wenn schon das perfekte Gegenteil der geplanten Arretierung des Reichtums im Diesseits, so immerhin eine klar ersichtliche Verknüpfung des Jenseits mit dem Diesseits, eine sinnenfällig überzeugende Einbeziehung der Transzendenz in die Immanenz. Denn während zuvor der Reichtum beim Wechsel vom Diesseits ins Jenseits spurlos in der abgründigen Bleibe versank, restlos in der unterirdischen Kammer verschwand, scheint er nun, da er dazu dient, aus eigenem Bestand der abgründigen Bleibe selbst eine wahrnehmbare Identität und Gestalt zu verleihen und nämlich die unterirdische Kammer als solche in sichtbarlicher Realität zu errichten, das Jenseits eine für das Diesseits akzeptable Fassung gewinnen zu lassen. Das heißt der Reichtum scheint, indem er der Heimstatt des Verschiedenen die Gestalthaftigkeit eines am jenseitigen Ufer des Diesseits erscheinenden Mausoleums verleiht, dem Aufenthaltsort des Toten die Anschaulichkeit eines aus transzendenter Ferne in die Immanenz hineinragenden Monuments nachweist, jene Rolle eines das Jenseits ans Diesseits anschließenden Bindeglieds, eines die Transzendenz an die Immanenz zurückverweisenden Integrationsfaktors, der er zuvor nicht gewachsen war, jetzt zu erfüllen. Der Schein einer gelungenen Anbindung des Jenseits ans Diesseits trügt indes! Wenn auch der Reichtum bei der Überführung ins Jenseits nicht mehr spurlos untergeht, sondern die bleibende Gestalt einer vom Diesseits her wahrnehmbaren jenseitigen Seinsbestimmung annimmt, der Überfluß beim Wechsel in die Transzendenz nicht mehr restlos verschwindet, sondern die feste Bedeutung einer aus der Immanenz heraus erkennbaren transzendenten Lebensform gewinnt, ist diese Seinsbestimmung, in der der Verschiedene demnach dem Diesseits erscheint, alles andere als ein ihn in relative Kontinuität mit dem Stammesdasein zurückzubringen geeignetes Existential. So wahr vielmehr der Überfluß sich unmittelbar als Bestimmung des Seins im Jenseits installiert, so wahr fällt er einfach nur von einem Extrem ins andere, wechselt partout nur die Seite und kehrt das funktionell gleiche abstoßende Äußere, das er hier aus dem Diesseits dem Jenseits zuwendet, dort vom Jenseits her dem Diesseits zu, präsentiert die analog abweisende Fasson, die er hier von der Immanenz her der Transzendenz darbietet, dort von der Transzendenz her der Immanenz. Zwar schließt in seiner neuen Bestimmung der Reichtum den Verschiedenen nicht mehr unerreichbar aus, verweist den Toten nicht mehr in unüberbrückbare Ferne, tut ihn nicht mehr in unaufhebbare Acht, dafür aber schließt er ihn uneinholbar ein, umgibt ihn mit undurchdringlichen Schranken, schlägt ihn in unauflöslichen Bann. Wenn der Reichtum dort die ausgrenzende Wand vorstellt, die dadurch, daß sie das Stammesdasein peremptorisch vom Verschiedenen abschneidet, dem Stammeszusammenhang kategorisch den Zugang zum Toten verwehrt, das Diesseits zum Jenseits wie den drinnen eingekerkerten Schein zum draußen freigesetzten Sein sich verhalten läßt, so stellt er hier umgekehrt die einfriedende Mauer dar, die dadurch, daß sie ebenso peremptorisch den Verschiedenen gegen das Stammesdasein abkapselt, ebenso kategorisch den Toten vor dem Zugriff des Stammeszusammenhangs verwahrt, die Immanenz zur Transzendenz im Verhältnis von preisgegeben außerweltlicher Unwirklichkeit zu innerweltlich geborgener Wirklichkeit erscheinen läßt. Jedenfalls zeigt sich in seiner jenseitigen Bestimmtheit einer den Toten einschließenden Mauer der Reichtum gerade so trennkräftig und disruptiv wie in seiner diesseitigen Beschaffenheit einer den Verschiedenen ausschließenden Wand und ist er jetzt, da er die Unterwelt als nekropole Schatzkammer zu elaborieren, das Totenreich als sarkophages Mausoleum herauszustellen dient, um kein Jota tauglicher für die ihm zugedachte Bindegliedfunktion und Integrationsaufgabe als früher, da er als plutonischer Schatz im Grab versank, als Thesaurus des Toten im Abgrund verschwand.