3. Absolutismus und Manufaktur: Der Hofjude

Indes, gar so unverändert ist die Situation doch nicht, wie die Untaten zeigen, die den Juden zur Last gelegt werden. Während dem mittelalterlichen Burgjuden die Schuld an Tätigkeiten gegeben wurde, die, wiewohl sie sich im Schutz der politischen Macht vollzogen, doch mit ihr nicht unmittelbar in Verbindung gebracht wurden, wird dem absolutistischen Hofjuden die Verantwortung für Machenschaften zugeschoben, die, wenn schon nicht im direkten Auftrag, so jedenfalls doch erkennbar und erklärtermaßen im Interesse und zugunsten der politischen Macht unternommen werden. Und während also hinter dem Burgjuden die feudale Herrschaft vollständig verschwindet, ist sie als absolutistische Herrschaft hinter dem Hofjuden deutlich im Visier. Der Hofjude funktioniert mithin nicht mehr sowohl als ein effektives Alibi für den eigentlichen Delinquenten, sondern als der notorische Sack, der die Prügel für den nicht minder notorischen Esel einsteckt. Zu offensichtlich liegen steuerliche Eingriffe und staatliche Handels- und Manufakturmonopole im Interesse des absolutistischen Hofs und füllen neben dem Säckel derer, die sie eintreiben und ausüben, auch und vor allem die Schatulle des jeweiligen Landesherrn, als daß die Polemiken und Angriffe gegen den für diese Praktiken haftbar gemachten Hofjuden nicht auch als kaum kaschierte Auflehnung gegen die landesherrliche Macht erkennbar werden müßten. Ihren Grund hat diese ansatzweise oder halbwegs vollzogene Einbeziehung der politischen Herrschaft in die Schußlinie des sozialen Protests im mittlerweile wesentlich veränderten Kräfteverhältnis zwischen ihr und der ökonomischen Macht, dem Handelskapital. Als Kreatur der feudalen Macht ins Leben getreten und unter ihrem Schutz aufgewachsen oder vielmehr dank ihrer Protektion großgeworden, hat das mittels Markt akkumulierte Kapital auf dem Weg über seine spätmittelalterlichen Frühblüten in Deutschland und Italien und auf der Grundlage seiner flandrischen und englischen Expansion mittlerweile einen ökonomischen Umfang und ein politisches Gewicht erlangt, die ihm eine relative Selbständigkeit und zunehmenden Bewegungsspielraum gegenüber der absolutistischen Fürstenmacht verschaffen. Sozialer Ausdruck und zugleich personeller Träger seiner relativen Emanzipation vom fürstlichen Hof sind die aus Kaufleuten, Handwerksmeistern, Theologen, Akademikern, Juristen, Ärzten, Literaten, Schulmeistern usw. bestehenden Schichten, die in direkter oder indirekter ökonomischer Abhängigkeit vom Markt entstehen und subsistieren und die sich zu einer Art kapitaleigenem Stand, einer von der adligen Oberschicht nach Lebensweise, Bildung, Moralität und Wertvorstellungen unterschiedenen, protobürgerlichen Klasse entwickeln. So sehr diese neue Schicht, ganz entsprechend der engen Einbindung des Handelskapitals in den absolutistischen Herrschaftszusammenhang, in vielfältigster Weise, durch Anstellungen, Pfründen, Korporationszugehörigkeiten, Berufslizenzen, Lieferverträge, Nutzungsrechte, vom absolutistischen Hof abhängig ist, so sehr versteht sie sich doch zugleich als gesellschaftliche Repräsentanz der handelskapitalen Macht und vertritt im Zweifelsfall deren Interessen. Schließlich verdankt sie ihre soziale Stellung in letzter Instanz einem gegen die territoriale Aristokratie und ihre regionale Selbstherrlichkeit gerichteten und für die Heraufkunft des Absolutismus konstitutiven Bündnis zwischen fürstlicher Gewalt und handelskapitaler Macht und hat allen Grund, sich dem einen Herrn, der sie in das Bündnis ein- und in ihm als gesellschaftliche Kraft zur Geltung bringt, mindestens ebenso verpflichtet zu fühlen, wie dem anderen, der sie im Rahmen des Bündnisses in Kauf und wegen ihrer besonderen Bildung, Qualifikation und Moral immer stärker auch in Dienst nimmt, um sich von ihr die eigenen Verwaltungsgeschäfte besorgen und die landesherrlichen wirtschaftlichen und ideologischen Interessen vertreten zu lassen. Und selbst wenn sich die direkt oder indirekt in fürstliche Dienste genommenen Vertreter dieser Schicht gar zu sehr von der Politik des Hofs gefangennehmen und bestimmen lassen, es bleiben genug Angehörige der Schicht außerhalb des höfischen Einflußbereichs und in mehr oder minder direkter Abhängigkeit vom Handelskapital und seiner tragenden Institution, dem Markt, um die von diesem inzwischen behauptete Position einer kraft ihres ökonomischen Gewichts relativ eigenständigen politischen Macht unter Beweis zu stellen und mit einer angemessenen gesellschaftlichen Repräsentanz zu versehen.

Als eine vom handelskapitalen Markt in die Welt gesetzte, großgezogene und zur Geltung gebrachte neue soziale Formation, Dritter Stand genannt, ist diese protobürgerliche Schicht gleichermaßen natürlicher Vertreter handelskapitaler Interessen wie Empfänger handelskapitaler Segnungen. Und in letzterer Eigenschaft tritt sie naturgemäß in ein gewisses Konkurrenzverhältnis zur absolutistischen Fürstenherrschaft, die als Nachfolgerin der feudalen Mächte ja ein althergebrachtes Anrecht auf jene Segnungen reklamiert, will heißen Anspruch auf Beteiligung an den marktentsprungenen, handelskapitalen Gewinnen erhebt. Diesen Anspruch machten die feudalen Mächte de facto kraft ihres gesellschaftlichen Gewaltmonopols und de jure unter Berufung auf den politischen Schutz, die militärische Deckung und die ideologische Stützung geltend, die sie den Marktrepräsentanten und ihren Ausbeutungsmechanismen gewährten. Der absolutistische Hof tut im wesentlichen noch das Gleiche. Dafür, daß er den allgemeinen Landfrieden wahrt, die Sicherheit der Märkte und des Warenverkehrs garantiert und vielleicht für ein Minimum an Infrastruktur sorgt, erhebt er Steuern, Abgaben und Zölle, läßt sich von den Kaufleuten Tribute zahlen und Geschenke machen und treibt im Kriegsfall Kontributionen ein. Aber die Leistungen, die die absolutistische Fürstenherrschaft erbringt, könnte im Prinzip eine aus dem Dritten Stand rekrutierte politische Macht genausogut und besser erbringen und erbringt der Dritte Stand de facto ja auch insofern bereits, als es in zunehmendem Maß Leute aus seinem Milieu und Zusammenhang sind, die jene öffentlichen Angelegenheiten und Staatsgeschäfte besorgen, für die der Fürst seinen Anteil einstreicht. Angesichts der hierin implizierten fortschreitenden Reduktion der fürstlichen Herrschaftsfunktion auf eine der tatsächlichen bürgerlichen Selbstverwaltung aufgesetzte Maske und oktroyierte Formalie kann es nicht verwundern, daß in radikaleren Zirkeln jenes Protobürgertums erstmals Überlegungen laut werden, die sich in mehr oder minder verklausulierter Form um die Möglichkeit einer Abschaffung der Fürstenherrschaft und ihrer Ersetzung durch einen erklärt bürgerlichen "volonté générale", eine "allgemein das Recht verwaltende bürgerliche Gesellschaft" drehen, – zumal die Diskrepanz zwischen der Prunksucht und Ausgabenfreudigkeit, die der absolutistische Hof entfaltet, und der Nüchternheit und Sparsamkeit, deren sich der Dritte Stand befleißigt, zunehmend größer wird und immer stärker den Charakter eines aufs Ganze der Lebenseinstellung und moralischen Perspektive gehenden Grunddissenses annimmt.

Wenn dennoch jene radikaleren Zirkel in ihrer unmittelbaren Wirkung marginal bleiben und das Gros des Dritten Stands bereit ist, sich mit dem absolutistischen Status quo zu arrangieren, so nicht bloß deshalb, weil die politischen Zwangs- und militärischen Gewaltmittel noch weitgehend in der Hand des Fürsten sind, und nicht nur deshalb, weil der Aufwand und Konsum, den der Hof treibt, wiederum Teilen des Dritten Stands, Kaufleuten, Lieferanten, Handwerkern, Ausstattern, zum Profit gereicht, sondern erst einmal und im Grundsatz deshalb, weil der absolutistischen Herrschaft bei aller nachgerade offenkundigen praktisch-bürokratischen Überflüssigkeit tatsächlich noch eine wichtige strategisch-politische Funktion zufällt: die Aufgabe nämlich, Hebammendienste bei der Verwandlung des Handelskapitals in Manufaktur- und Industriekapital, will heißen in Kapital sans phrase, zu leisten. Diese Verwandlung, deren entscheidende Phase in den westeuropäischen Ländern ins 18. Jahrhundert fällt, besteht im wesentlichen darin, daß die durch den Tauschmechanismus des Markts als Handelskapital akkumulierte Wertmasse ihre Beschränkung auf die Tauschsphäre sprengt und als eine auf die Produktionssphäre übergreifende Macht die direkte Kontrolle über die Gütererzeugung auszuüben beginnt. Durch die oben beschriebene Expropriationstechnik des Tauschmechanismus hinlänglich mit akkumuliertem Kapital versehen, sind die großen Repräsentanten des Markts nicht länger bereit, sich mit der vergleichsweise bescheidenen Rolle von Vermittlern fertig gelieferter Güter, von Käufern und Verkäufern anderswo und unabhängig vom Markt produzierter Waren zufriedenzugeben, sondern streben vielmehr danach, das akkumulierte Kapital in die Produktionsfaktoren selbst, die zur Erzeugung der Güter erforderlichen Arbeitsmittel, Rohstoffe und Liegenschaften zu investieren, um auf diese Weise die privateigentümliche Verfügung über den Produktionsprozeß als solchen zu erlangen. Was sie sich davon versprechen, ist eine Befreiung des mittlerweile ins Große wirkenden marktmäßigen Tauschzusammenhangs aus seiner Abhängigkeit von der Zersplitterung, Unüberschaubarkeit und Irrationalität einer noch ebenso institutionell gegenüber dem Markt selbständigen wie existentiell bereits an ihn gefesselten Kleinproduzentensphäre und die Entfaltung dieser Sphäre zu einem jenem Tauschzusammenhang nicht weniger organisatorisch zugeordneten als systematisch zuarbeitenden Funktionsganzen, das heißt ihre Überführung in eine nach Maßgabe ihrer apriorischen Ausrichtung auf den Markt überhaupt erst so zu nennende kapitalistische Warenproduktion. Dadurch, daß sie die Produktionsfaktoren in ihre Hand bringen und in eigener Regie betätigen, gewinnen die Repräsentanten des Markts die Möglichkeit, die Gütererzeugung direkt den Bedürfnissen des Markts anzupassen und ihr im Blick auf den letzteren eine Disponibilität, Effektivität und Flexibilität zu verleihen, die per medium der über ihre jeweils eigenen Produktionsmittel verfügenden und in institutioneller Unabhängigkeit vom Markt verharrenden, wildwüchsig vielen Kleinproduzenten schlechterdings nicht zu erreichen ist und die tatsächlich nichts geringeres impliziert als eine gleichermaßen praktische, technische und organisatorische Revolutionierung des gesamten Produktionsbereichs. Damit aber die Repräsentanten des Markts die Produktionsfaktoren in eigener Regie betätigen und mithin in ein vollständig unter ihrer Kontrolle stehendes Instrumentarium zur Produktion von als Wertträger, Waren a priori bestimmten Gütern umwandeln können, müssen sie auch und vor allem volle Verfügung über den Produktionsfaktor Arbeit erlangen. Oder genauer gesagt, müssen sie die in Gestalt der Kleinproduzenten existierende gesellschaftliche Arbeitskraft allererst als einen Produktionsfaktor dingfest machen, das heißt, sie in jene Form überführen, in der sie, die Schöpferin aller Waren und Quelle allen Werts, selber zu etwas Wertbestimmtem, einer Ware wird, die sich auf dem Markt kaufen und als ein Faktor unter anderen in den zwecks Wertschöpfung angestrengten Produktionsprozeß einbringen läßt. Dies aber setzt wiederum die Trennung der Arbeitskraft von allen eigenen Produktionsmitteln voraus, setzt mit anderen Worten voraus, daß die Kleinproduzenten die relative gesellschaftliche Eigenständigkeit verlieren, die ihnen ihre Verfügung über die sächlichen Bedingungen ihrer Arbeit verleiht und sich zur Abwicklung der für ihre Subsistenz erforderlichen Arbeitsprozesse unentrinnbar an die in die Hände der Repräsentanten des Markts übergegangenen und zu deren Privateigentum gewordenen Arbeitsmittel und Produktionsfaktoren verwiesen finden. Nur wenn es gelingt, die gesellschaftliche Arbeitskraft von ihren traditionellen Existenzbedingungen zu abstrahieren, ist es möglich, sie einer neuen synthetischen Einheit mit diesen, in der Hand der Repräsentanten des Markts versammelten und zu Produktionsfaktoren entfremdeten Existenzbedingungen zu überführen, einer Einheit, in der sie sich aus marktbezogenen Kleinproduzenten in marktgesetzte Lohnarbeiter verwandeln, aus Wertbildnern, die einen Teil der Wertsumme ihres Produkts den Repräsentanten des Markts überlassen müssen, in variables Kapital, das sich auf einen Teil der Wertsumme seines den Repräsentanten des Markts als deren Eigentum überlassenen eigenen Produkts reduziert sieht. Ökonomisch ist diese Trennung der Arbeitskraft von den Arbeitsmitteln, ihre Aufhebung als relativ eigenständiges gesellschaftliches Subjekt und ihre Deklassierung zur gesellschaftlichen Manövriermasse kein Problem, weil sie teils direktes Ergebnis der marktbetriebenen Kapitalakkumulation, teils indirekte Folge des Übergriffs des akkumulierten Kapitals auf die Produktionssphäre und seiner Investition in die Produktionsfaktoren ist. Teils dadurch, daß sie die selbständigen Kleinproduzenten der mittels marktmäßigem Tauschmechanismus funktionierenden Expropriations- und Pauperisierungsprozedur unterwerfen, teils dadurch, daß sie schließlich durch den Erwerb und die Betätigung von Produktionsmitteln als übermächtige Konkurrenten der Kleinproduzenten in der Produktionssphäre auftreten, tragen die Repräsentanten des Markts quasi automatisch Sorge dafür, daß für ihre neuen ökonomischen Aspirationen der Produktionsfaktor Lohnarbeit – das heißt eine kraft ihrer gesellschaftlichen Abstrakheit und Mittellosigkeit als variables Kapital rekrutierbare Arbeitskraft – in genügender Zahl und Masse zur Verfügung steht.

Indes hat der ökonomische Automatismus auch seine weniger automatisch zu bewältigenden gesellschaftspolitischen Seiten, und just in bezug auf sie ist der absolutistische Fürst gefordert, ist seine Mitwirkung vonnöten. Sosehr es die Sache der Ökonomie ist, das erforderliche Potential abstrakter Arbeitskraft freizusetzen, sosehr bleibt es die Aufgabe des absolutistischen Staats, dieses Potential politisch-gesellschaftlich unter Kontrolle zu bringen. Der Staat ist es, der das Werk der ökonomischen Deklassierung der Kleinproduzenten zu abstrakten Arbeitskräften dadurch absichern und vollenden hilft, daß er mittels gesetzlicher Maßnahmen oder politischer Gewalt ihre ständischen Institutionen und zünftigen Organisationen zerschlägt, ihre traditionelle Arbeitsmoral reformiert und ihre Produktionsgewohnheiten außer Kraft setzt sowie ihre bürgerlichen Rechte und insbesondere ihre Freizügigkeit beschneidet, um sie für den Zugriff des Kapitals verfügbar zu machen und zu halten. Aber nicht nur die Kleinproduzenten muß der absolutistische Staat durch entsprechende gesetzliche, politische und polizeiliche Maßnahmen aus ihren traditionellen Institutionen und Gewohnheitsrechten vertreiben, um sie dem Kommando des neuen Manufaktur- und Industriekapitals gesellschaftspolitisch gefügig zu machen, auch gegen Teile des Dritten Stands selbst, das heißt gegen Teile seiner eigenen sozialen Kreatur und Anhängerschaft, braucht dieses neue Kapital die politisch-bürokratische Unterstützung des absolutistischen Staats. Es bedarf der politischen Herrschaft einerseits, um den sozialen Unwillen derer in Zaum zu halten oder zu unterdrücken, die durch die Karriere des neuen "produktiven" Kapitals um ihre Existenz in den unteren Regionen des protobürgerlichen Standes gebracht und in die Masse der von der Deklassierung zur abstrakten gesellschaftlichen Arbeitskraft betroffenen Kleinproduzenten hinabgestoßen werden; andererseits und vor allem bedarf es der Staatsgewalt, um den Widerstand derjenigen protobürgerlichen Schichten zu brechen, die sich in die alten, vergleichsweise lockeren Beziehungen zwischen Produktion und Zirkulation eingelebt haben. Weil sie aus diesen etablierten Beziehungen ihren regelmäßigen, handelskapitalen Profit ziehen, haben sie an ihrer radikalen Umwälzung und systematischen Neuordnung gar kein Interesse; darum sind flankierende Maßnahmen des Staats gänzlich unabdingbar. Dabei müssen diese staatlichen Maßnahmen, wie das Beispiel Frankreich zeigt, keineswegs auf bloß gesellschaftspolitischen Flankenschutz beschränkt bleiben, sondern können durchaus die Form aktiver ökonomischer Eingriffe, die Form einer progressiven manufakturellen und kommerziellen Beteiligung des Staats am Wirtschaftsleben annehmen.

Das merkantilistische System, das der absolutistische Staat in der Konsequenz dieses seines aus politisch-indirekten Manipulationen und ökonomisch-direkten Eingriffen gemischten Sukkurses für das aufstrebende Manufaktur- und Industriekapital schließlich hervortreibt, ist ein wirtschaftspolitisches Instrumentarium und Regelwerk, dessen Zielsetzung nicht einfach nur, wie der Name irreführenderweise suggeriert, die Beförderung des Handels, sondern vielmehr die Überführung der gewerblichen Produktion in ein unmittelbar auf den marktmäßigen Handel abgestelltes und für ihn daseiendes Unterfangen, ihre Überführung eben in die Form der Manufaktur und Industrie, ist. Dafür, daß der absolutistische Hof dem akkumulierten Handelskapital bei seiner Entwicklung zum Produktionskapital, zum Kapital stricto sensu, diese merkantilistische Schützenhilfe leistet, streicht er über Steuern, Abgaben und Zölle einen Teil des im Zuge jener Entwicklung erwirtschafteten Mehrwerts ein und finanziert damit seinen auf verschwenderische Prachtentfaltung und repräsentative Zurschaustellung ausgerichteten Lebensstil. Sosehr dieser aufwendige Lebensstil dem zu Sparsamkeit, Nüchternheit und Fleiß disponierten Lebensgefühl des Dritten Stands und seiner Vertreter widerstreitet, – für die Gegenleistung, die der absolutistische Staat erbringt, das heißt für die produktionsspezifische Kapitalentwicklung und die produktivkräftige Wertvermehrung, die er durch seine Hilfestellung ermöglicht, scheint das höfische Potlatch durchaus kein zu hoher Preis. Eben um jener Gegenleistung willen arrangiert sich das Kapital mit der absolutistischen Herrschaft, hält auch und gerade in seiner manufakturell avanciertesten und industriell expansivsten Form dem absolutistischen Fürsten die Stange, veranlaßt die eigene protobürgerliche Gefolgschaft und Vertretung zur Loyalität und beläßt den Fürsten selbst in dem frommen Glauben, nach wie vor Herr im Hause zu sein und mit merkantilistischen Mitteln die ökonomische Macht und den bürgerlichen Wohlstand des Landes zu mehren, weil es seinen eigenen, auf repräsentative Prachtentfaltung und expansive Kriegszüge gerichteten Interessen dient, während sich doch in Wahrheit die Sache schon eher umgekehrt verhält und er seine "private" Prunksucht nur befriedigen und seine Kriegsspiele nur spielen darf, weil und insofern er mit den teils politisch flankierenden, teils ökonomisch intervenierenden Mitteln des Merkantilismus die Macht und den Wohlstand des Landes zu fördern bereit ist.

Diese halbwegs vollzogene Umkehrung im Bedingungsverhältnis zwischen fürstlich-politischem Interesse und bürgerlich-ökonomischem Zweck verdeutlicht ebenso wie die Souveränität, mit der die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und Kräfte gegeneinander ausgespielt und allesamt in den Dienst der ökonomischen Zielsetzung gestellt werden, zu welch überragender Bedeutung und eigenständiger Stellung es die marktmäßig akkumulierte Wertmasse zum Zeitpunkt ihres Übergangs vom bloß zirkulativen Handelskapital ins "produktive" Manufaktur- und Industriekapital schon gebracht hat. Sie hat offenbar bereits jenen hypostatisch-eigenmächtigen Charakter angenommen, der sie bis heute und in zunehmendem Maß auszeichnet und den die moderne Reflexion an ihr ebenso ständig als reale Konstitution zur Kenntnis zu nehmen gezwungen, wie als phänomenale Mystifikation "aufzuklären" und zurückzuweisen bemüht ist: den Charakter nämlich einer kapitalen Funktion, die als autonomes gesellschaftliches Subjekt sich geriert und die kraft dieses quasisubjektiven Agierens sich so gegen ihre eigenen gesellschaftlichen Träger und klassenmäßigen Repräsentanten verselbständigt, daß sie, statt den letzteren noch als bloße Funktion zur Verfügung zu stehen, eher den Spieß umzudrehen und diese zu disponiblen Funktionären oder dienstbaren Geistern ihres autonomen Funktionierens zu degradieren tendiert. Von solcher hypostatischen Verselbständigung und Erhebung zu einem gesellschaftlichen Quasisubjekt zeugt bereits die Art und Weise, wie die akkumulierte Wertmasse für den Übergang vom Handels- ins Manufakturkapital nicht nur den absolutistischen Hof in ein ihrer Zielsetzung dienstbares Instrument umfunktioniert, sondern hierbei mehr noch ihre eigene gesellschaftliche Repräsentanz teils zur Einwilligung in die scheinbare Mesalliance nötigt, teils, sofern sie um der Wahrung etablierter kommerzieller Interessen willen dem Fortschritt sich widersetzt, mit Hilfe der merkantilistisch instrumentalisierten Fürstenherrschaft in Schach hält oder zur Räson bringt. Daß die Verselbständigung der Wertfunktion zum gesellschaftlichen Subjekt sui generis gerade an diesem historischen Punkt erstmals in Erscheinung tritt und daß also just in dieser Übergangssituation der akkumulierte Wert erstmals der beliebigen Verfügung der Repräsentanten des Markts entgleitet und also in der relativen Eigenwilligkeit und ansatzweisen Klassenüberhobenheit jener hypostatischen Existenz auftritt, in der er fortan als das Kapital firmiert, ist ein unmißverständlicher Hinweis darauf, daß das Verselbständigungsphänomen als direkte Konsequenz der Reduktion der arbeitenden Subjekte auf Produktionsfaktoren begriffen werden muß. Das Kapital als zwischen objektivem Mechanismus und subjektiver Lebendigkeit changierende Macht von eigenen Gnaden ist unmittelbare Folge der Überführung menschlicher Arbeitskraft in eine variable Funktion des Kapitals selbst, kurz, der Verwandlung von selbständigen Kleinproduzenten in abhängige Lohnarbeiter. Eben das Moment von ökonomischer Eigenmacht und politischer Selbstbestimmung, das die akkumulierte Wertmasse der gesellschaftlichen Arbeit im Zuge ihrer Reduktion auf Lohnarbeit austreibt, kehrt demnach diese Wertmasse in der ebenso entfremdeten wie hypostatischen Form eines objektgewordenen Willens an sich selber hervor, um es als die gespenstische Autonomie eines subjektlosen gesellschaftlichen Mechanismus nicht nur an ihrem Opfer, der gesellschaftlichen Arbeit, zu exekutieren, sondern am Ende auch gegen ihren gesellschaftlichen Träger, den Dritten Stand, geltend zu machen. Oder weniger mystifizierend gesagt, wenn auch kaum weniger mysteriös erscheinend: Jener gesellschaftliche Wille und politische Anspruch, den das marktentsprungene Kapital bei seinem Übergriff auf die Produktionssphäre den Kleinproduzenten verschlägt, indem es sie aus relativ marginalen Subjekten des ökonomischen Geschehens in dessen definitiv integrale Faktoren verkehrt, geht nicht einfach verloren, sondern wird in der ebenso effektiven wie pervertierten Form einer zur Logik des Sachzwangs sich entfaltenden Bestimmung der toten über die lebendige Arbeit fortan vom Kapital selbst repräsentiert und als heteronome Autonomie der verdinglichten Arbeit notfalls auch gegen die beschränkten Klasseninteressen der eigenen bürgerlichen Klientel und Trägerschaft zur Geltung gebracht.

Aber dazu später mehr! Erst einmal ist das Kapital sans phrase, das Kapital in seiner industriekapitalistisch entwickelten Gestalt, noch im Entstehen begriffen und deshalb weit davon entfernt, in der späteren Souveränität einer als hypostatischer volonté générale originär politischen Macht sich schon behaupten zu können. Vielmehr ist es angewiesen auf die Hilfestellung der traditionellen politischen Herrschaft, nämlich der autoritären Gewalt des absolutistischen Fürsten, – auch wenn es bereits autonom genug ist, um seinen Pakt mit dem absolutistischen Hof quasi über den Kopf eines Großteils seiner eigenen gesellschaftlichen Repräsentanz hinweg abschließen zu können. Die Wertmasse braucht den Fürsten, der ihrer Metamorphose vom Handels- ins Industriekapital politischen Flankenschutz und ökonomischen Vorschub leistet, und für diesen Beistand entlohnt sie ihn mit der Finanzierung seines aufwendigen Lebensstils und seiner kriegerischen Abenteuer. Soweit beide Parteien auf ihre Kosten kommen, das Kapital sich im intendierten Sinne entwickeln und der Fürst seiner repräsentativen Prunk- und aggressiven Geltungssucht frönen kann, funktioniert die unheilige Allianz. Zum Konflikt kommt es nur dann, wenn der Lohn, den der Fürst für seine merkantilistischen Stützungsaktionen fordert beziehungsweise eintreibt, so hoch ist, daß der Gewinn, den diese Stützungsaktionen dem Kapital bringen, gleich wieder aufgezehrt wird und wenn also die Finanzierung des absolutistischen Staats, statt bloß eine für die erfolgreiche Kapitalkarriere gezahlte Prämie zu sein, sich zur wesentlichen ökonomischen Aufgabe auswächst, die die Kapitalkarriere dadurch, daß sie sie in ihrem Sinne instrumentalisiert, effektiv sabotiert und bereits im Ansatz vereitelt. Das ist etwa in den süddeutschen Kleinstaaten und Duodezfürstentümern der Fall, die in ihrem ebenso erfolglosen wie kostspieligen Bemühen, dem repräsentativen Vorbild des französischen Hofs nachzueifern, das merkantilistische Instrumentarium tatsächlich nur in Anwendung bringen, um möglichst rasch und möglichst reichlich die für die Befriedigung ihres Imitationsbedürfnisses nötigen Mittel herbeizuschaffen. Der ebenso kurzschlüssige wie pervertierte Gebrauch, den sie von der neuen Kapitalentwicklung machen, überfordert nicht nur die ohnehin vergleichsweise schwach entwickelte beziehungsweise zurückgebliebene Wirtschaft ihrer kleinen Länder finanziell, sondern torpediert oder sabotiert gar auch jene Kapitalentwicklung selbst, von der sie profitieren wollen. Wo der absolutistische Fürst die allgemeinen Mittel zur Umwandlung der zirkulativen Wertmasse in "produktives" Kapital direkt für den partikularen Zweck einer Finanzierung seines aufwendigen Lebensstils in Anspruch nimmt, statt darauf zu warten, daß diese Finanzierung ihm als Nebenprodukt des aus "uneigennütziger" Sorge ums öffentliche Wohl von ihm beförderten Umwandlungsprozesses in den Schoß fällt, da verfehlt er entweder die objektive, zwischen den gesellschaftlichen Instanzen des Markts und der Produktionssphäre sich abspielende Dynamik dieses Prozesses oder durchkreuzt sie, indem er sie nicht eigengesetzlich zur Entfaltung kommen läßt. Die Folge dieses regressiv-perversen Gebrauchs des merkantilistischen Instrumentariums ist, daß der im Sinne eines manufakturkapitalistischen Wirtschaftsaufschwungs gewünschte Effekt zwar ausbleibt, aber gleichzeitig die gewohnten handelskapitalistischen Verhältnisse und Zusammenhänge aus dem Lot geraten und ihre traditionellen Träger sich durch die neue staatliche Politik massiven finanziellen Belastungen und wachsendem, von Staats wegen lanciertem Konkurrenzdruck ausgesetzt finden. Was Wunder, daß sich gegen diese Form einer kurzschlüssigen und nämlich unmittelbar an den Zweck der Finanzierung des absolutistischen Staatshaushalts rückgekoppelten ökonomischen Entwicklungspolitik eine breite Ablehnungsfront formiert, die das in der Entwicklung zur "produktiven" Macht begriffene Kapital selbst sowie große Teile des Dritten Stands umfaßt. Ihre Empörung über die aktuelle Beschwer, die der Serenissimus-Merkantilismus ihnen bringt, ist dabei teils durch die Animosität überdeterminiert, die sie gegen den Fürstenhof als konkurrierenden Nutznießer der Kapitalsegnungen ohnehin hegen, teils fungiert sie als Ventil für die geheimen Ängste, mit denen die relative Eigenmächtigkeit sie erfüllt, die im Zuge seiner neuen Entwicklung das Kapital auch und gerade ihnen, seinen eigenen gesellschaftlichen Repräsentanten, gegenüber an den Tag legt.

Aber wie überdeterminiert, vielschichtig und groß die Empörung des Dritten Stands über die fürstliche Zweckentfremdung des merkantilistischen Instrumentariums auch sein und wie sehr sie dem durch diese Zweckentfremdung in seiner Entwicklung behinderten Kapital selbst auch immer zupaß kommen mag, freie Hand läßt das Kapital seinen rebellischen Repräsentanten deshalb noch lange nicht. Denn schließlich fungiert, was im Einzelfall provinzieller Duodez-Herrlichkeit als ein die Kapitalentwicklung zweckentfremdender Störfaktor sich betätigt, aufs Ganze der zentralen absolutistischen Institution gesehen als ein unentbehrlicher Bundesgenosse und Entwicklungshelfer des Kapitals. Will also das Kapital dem Fürsten seine Willkür und störfaktorelle Eigenmächtigkeit heimzahlen, so kann dies nicht – vorerst jedenfalls noch nicht – derart geschehen, daß es den Dritten Stand gegen die fürstliche Institution und absolutistisch-politische Macht als solche mobil machen läßt. Statt dessen agitiert es gegen die vom Fürsten in ein willfähriges Instrument höfischer Interessen umfunktionierte Kapitalfunktion und schlägt gegen den zur Kreatur der absolutistischen Staatsmacht degradierten merkantilistischen Wechselbalg seiner selbst los, wobei es zugleich Sorge tragen muß, daß dieser Wechselbalg eindeutig unterscheidbar bleibt von der Normalgestalt, die die Funktion in ihm, dem als relativ autonomer Bundesgenosse der Staatsmacht firmierenden und mit Unterstützung der letzteren seine eigene Entwicklung betreibenden Kapital selbst gewonnen hat. Und im Bemühen, einen Angriffspunkt und Schuldigen zu finden, der diese einschränkenden Bedingungen erfüllt, der sowohl als Alibi des eigentlich Attackierten – der als solche noch zur persona grata und vielmehr institutio sancta erklärten Fürstenmacht – herhalten kann als auch von der Normalfunktion, als deren fehlleistungshaft zweckentfremdete Mißbildung er sich darstellt, eindeutig unterscheidbar bleibt, verfällt das Kapital im Verein mit seiner gesellschaftlichen Vertretung, dem Dritten Stand, ein letztes Mal auf die traditionelle Prügelknaben-Figur des mittelalterlichen Burgjuden, der jetzt als Hofjude in das neue Szenarium absolutistischer Duodez-Fürstenherrlichkeit überführt und eingebaut wird. Das Kapital verfällt auf die Juden, weil sie in ihrer traditionellen Sündenbock-Rolle eben jene beiden Bedingungen erfüllen und nämlich ebensosehr institutionell-systematisch den Zorn der Öffentlichkeit vom Subjekt auf die Funktion, von der herrschenden feudalen Macht auf das ihr dienstbare ökonomische Prinzip, zu verschieben gestatten, wie sie funktionell-symptomatisch diesen Zorn vom ökonomischen Prinzip als solchem fernzuhalten und auf eine ebenso abstrakte wie unmaßgebliche Sonderform des letzteren abzulenken taugen. Aber die politische Macht und die ökonomische Funktion, als deren Alibi die Juden zu fungieren haben, ist nicht mehr die alte und ist tatsächlich ebensosehr eine andere wie die gesellschaftliche Klasse und Instanz, die sich dieser Alibi-Funktion jetzt bedient.

Diejenigen, die im Hofjuden die alte Sündenbockfigur noch einmal aufs Tapet bringen, sind nicht mehr die Kleinproduzenten von vormals, die durch den Markt und sein Kapital Ausgebeuteten des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit, sondern das auf dem Markt akkumulierte Kapital selbst und der es tragende beziehungsweise gesellschaftlich repräsentierende Dritte Stand. Und das, wofür in ihrer Eigenschaft als Hofjuden die Juden schon wieder den Kopf hinhalten müssen, ist nicht mehr das allgemeine, im Marktmechanismus betätigte Wertprinzip, das sich unter dem militärischen Schirm und politischen Schutz der feudalen Macht entfaltet hat, ist nicht mehr die zur kritischen Wertmasse akkumulierte Kapitalfunktion, die sich als solche ja gerade von der politischen Macht relativ emanzipiert hat und in der Entwicklung zu einer qua Industriekapital ebenso maßgebenden wie eigenständigen gesellschaftlichen Instanz begriffen ist, sondern diese Funktion in der Partikularität einer unter die Botmäßigkeit der politischen Macht regredierten und ein letztes Mal in den Dienst des absolutistischen Hofs genommenen merkantilistisch-staatlichen Finanzregie. Und wenn das sich entwickelnde Manufakturkapital per medium seiner gesellschaftlichen Repräsentanz, des Dritten Stands, diesen zur Kreatur des absolutistischen Fürsten pervertierten Wechselbalg seiner selbst nicht direkt – das heißt als eine der fürstlichen Verschwendungssucht in die Tasche arbeitende privative Finanzregie – attackiert, sondern nur indirekt aufs Korn nimmt – nämlich als den im Schatten des Fürsten seiner persönlichen Raffgier frönenden Hofjuden –, so nicht etwa deshalb, weil es wie die mittelalterlichen Kleinproduzenten einen symptomatisch faulen Kompromiß schließen müßte zwischen einer aufs Ganze gehenden Ablehnung des marktspezifischen Wertprinzips einerseits und andererseits der Ohnmacht vor der feudalen Macht, die dieses Wertprinzip protegiert. Es attackiert den Hofjuden vielmehr deshalb, weil es um der Fortentwicklung des Wertprinzips zur vollgültigen Kapitalfunktion und mithin um seiner höchsteigenen Karriere willen die absolutistische Fürstenmacht braucht und sie deshalb in genere oder als Institution vor den Angriffen der kapitaleigenen Klasse bewahren muß, die sie in specie oder in Person durch den zweckentfremdet-privativen Gebrauch provoziert, den sie vom merkantilistischen Instrumentarium macht. Während demnach der Burgjude des hohen und ausgehenden Mittelalters Produkt einer symptomatischen Ersatzhandlung ist, auf die sich der Protest der kleinen Leute gegen die allgemeinen ökonomischen Bedingungen zurückzieht, um nicht mit der politischen Macht in Konflikt zu geraten, ist der Hofjude des Absolutismus Funktion einer indikatorischen Symbolhandlung, auf die der Protest der Kapitalfraktion gegen besondere politische Verhältnisse zurückgreift, um nicht die auf diese politischen Verhältnisse im allgemeinen angewiesene eigene ökonomische Entwicklung zu gefährden. Während die Gestalt des Burgjuden noch ein ebenso unwillkürlicher wie irrationaler Ausdruck des Widerstrebens ist, mit dem die arbeitenden Schichten der von der politischen Macht in Gang gesetzten Kapitalentwicklung gegenüberstehen beziehungsweise Folge leisten, ist die Figur des Hofjuden bereits ein ebenso zynischer wie rationaler Ausfluß der Zielstrebigkeit, mit der das Kapital selbst um der Durchsetzung dieser seiner Entwicklung willen die politische Macht mittlerweile manipuliert.

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