10. Produktives Vermögen versus possessives Eigentum – Die unaufhaltsame Hypertrophierung des Wertschöpfungssystems durch den auf Beleihbasis betriebenen staatlichen Ersatzkonsum
Ihre objektive Berechtigung findet die kalkulatorisch-bilanztechnische Einbeziehung der zwecks Ersatzkonsums vom Staat beim possessiven Eigentum beleihweise aufgenommenen Kredite darin, dass diese nicht einfach als staatliche Schulden alias potenzielle Konsumkraft zu Buche stehen, sondern sich vielmehr als aufgerüstetes Wertschöpfungssystem alias aktuelle Produktionskraft ins Werk gesetzt zeigen. Dass das durch den staatlichen Ersatzkonsum aufgerüstete Wertschöpfungssystem jeweils wiederum ein Mehr an Mehrwert schöpft, zwingt den Staat um der Realisierung dieses Mehr an Mehrwert willen zu immer weiteren Kreditaufnahmen auf der Beleihbasis eines bürgerlichen Possessivs, dessen Tragfähigkeit mit der kalkulatorisch-bilanztechnischen Einbeziehung der früheren Kredite, die in der verstärkten Produktionskraft des Wertschöpfungssystems ihren zur virtuellen Konsumkraft hypostasierten Niederschlag gefunden haben, steht und fällt.
So hanebüchen auch hier auf den ersten Blick jene kalkulatorisch-bilanztechnische Übersetzung der potenziellen, als Staatsschuld beim bürgerlichen Possessiv zu Buche schlagenden in virtuelle, beim bürgerlichen Possessiv als Basis für die Aufnahme neuer staatlicher Schulden verbuchte Konsumkraft anmuten und so sehr solch finanzpolitische Operation den Eindruck eines manipulativen Buchungstricks, einer an den Haaren herbeigezogenen Rechtfertigung für die zur ständigen Einrichtung avancierende staatliche Kreditaufnahme machen mag, dass die Rechtfertigung keine bloße Rationalisierung ist und, wenn auch vielleicht nicht Hand, so jedenfalls doch durchaus Fuß hat, lässt sich bei genauerem Hinsehen unschwer erkennen. Der in der kreditiven alias substitutiven Ausübung gesellschaftlich-possessiver Konsumkraft bestehende staatliche Ersatzkonsum dient ja der Wiederankurbelung und Bekräftigung des Wertschöpfungsprozesses und also der Reparation und Wiederaufrüstung des Wertschöpfungssystems. Das heißt, der per Ersatzkonsum eingesetzte Geldwert fließt in als Produktionsapparat fungierenden Sachwert oder, noch einmal anders gefasst, das kreditiv, per hypothekarische Beleihung, herangezogene possessive Eigentum beziehungsweise dessen geldlich-kommerzielle Wertrealisierungskraft verkörpert sich und findet sich wieder in als konstantes Kapital figurierendem produktivem Vermögen beziehungsweise in dessen sächlich-kapitaler Wertschöpfungskraft.
Der Produktionsapparat aber, in den der ersatzkonsumtiv eingesetzte Geldwert fließt, das Wertschöpfungssystem alias produktive Vermögen, das letzterer zu reparieren und wiederaufzurüsten dient, ist Geschöpf des possessiven Eigentums alias bürgerlichen Guthabens, entspringt als kapitale Ausgeburt dessen kommerziellem Schoß und funktioniert als quasi Greifhand, als instrumenteller Ableger, aus dem beziehungsweise durch den sein Erzeuger, das possessive Eigentum, sich sei's via directa extraktiven Profits, unternehmerischen Gewinns, sei's modo obliquo renditiver Investition, geldgeberischer Beteiligung, nährt und mehrt. So gesehen, erschöpft sich also die dem bürgerlichen Possessiv hypothekarisch-kreditiv entzogene Konsumkraft keineswegs darin, als Staatsschuld zu figurieren, als beim bürgerlichen Guthaben beziehungsweise der aktuellen Konsumkraft, die es darstellt, ausstehende und ihm möglicherweise, im Falle der Tilgung der Staatsschuld, zufallende, kurz, potenzielle Konsumkraft zu Buche zu stehen, sondern sie firmiert durchaus als Wirtschaftsfaktor, schlägt sich nieder und existiert im dem bürgerlichen Guthaben alias possessiven Eigentum zugehörigen und zuarbeitenden produktiven Vermögen alias Wertschöpfungssystem als wirkmächtig gegenwärtige Apparatur, aktuelle Produktionskraft.
Und eben das, dass die potenzielle Konsumkraft nicht nur in der figürlichen Form vom Staat der bürgerlichen Klasse geschuldeten possessiven Geldwerts, sondern dank ihrer ersatzkonsumtiven Verwendung, ihres der Stärkung und Aufrüstung des produktiven Vermögens zugewendeten Einsatzes, mehr noch und zugleich in der firmen Gestalt von der bürgerlichen Klasse zugehörigem produktivem Sachwert existiert – eben das erlaubt dem Staat beziehungsweise der ihm zuarbeitenden Notenbank, diese Konsumkraft statt als bloß potenziell dem possessiven Eigentum zustehende, vielmehr als ihm virtuell innewohnende zu bestimmen und zu behandeln und sie in dieser, ihrer modalen Möglichkeitsform eine Art von Wirklichkeit, nämlich funktionale Wirksamkeit vindizierenden Eigenschaft kalkulatorisch-bilanztechnisch der vom possessiven Eigentum verkörperten Konsumkraft zuzurechnen und einzupreisen, um letztere so als hinlänglich umfängliche und tragfähige Basis für neue staatliche Beleihaktionen alias Kreditaufnahmen zwecks weiteren staatlichen Ersatzkonsums in Anschlag bringen und nutzbar machen zu können. Weil die dem bürgerlichen Possessiv in Form von hypothekarischen Krediten entlehnte Konsumkraft eben nicht bloß potentia, will heißen, als staatsschuldnerische Forderung, als finanzielles Desiderat, das dem bürgerlichen Possessiv von Staats wegen zusteht, figuriert, sondern auch und zugleich virtu, nämlich als wertschöpferische Einrichtung, als kapitaler Apparat, der dem bürgerlichen Possessiv von Haus aus zuarbeitet, firmiert, kann die Notenbank mit Fug und Recht auf diese in der Konsequenz ihrer Kreditierung an den Staat virtu operierende, statt bloß potentia existierende Konsumkraft als gleichermaßen generellen Rechtfertigungsgrund und spezielle Bemessungsgröße für immer weitere, zur Fortsetzung des ersatzkonsumtiven Engagements des Staats erforderliche Kreditaufnahmen kalkulatorisch zählen beziehungsweise bilanztechnisch rechnen.
Das bereits vermerkte gravierende Manko freilich dieser kalkulatorisch-bilanztechnischen Nutzung der Staatsschuld, dieser Heranziehung und Inanspruchnahme der von der Notenbank dem Staat kreditierten und dank ihrer Überführung in produktives Vermögen, ihrer Objektivierung als Produktionskraft, virtualisierten, aus etwas bloß potenziell Wertrealisatorischem in vielmehr ein wertschöpferisches Potenzial transformierten bürgerlichen Konsumkraft für den Zweck weiteren staatlichen Ersatzkonsums, neuerlicher, stellvertretend für die bürgerliche Gesellschaft vom Staat auf Kreditbasis übernommener Wertrealisierungsaufgaben – das gravierende Manko dieser finanzpolitisch durchaus vertretbaren Methode, bereits dem Staat kreditierte, von ihm staatsschuldnerisch in Anspruch genommene bürgerliche Konsumkraft als kalkulatorischen Rechtfertigungsgrund und bilanztechnische Bemessungsgröße für weitere dem Staat zu kreditierende, neue ihm auf Beleihbasis zur Disposition zu stellende bürgerliche Konsumkraft nutzbar zu machen, freilich ist, dass die solchermaßen nutzbar gemachte bürgerliche Konsumkraft eben nur hierzu, zur Fundierung der sich als ständige Einrichtung etablierenden Beleihpraxis der Notenbank, taugt, einzig und allein das Zeug dazu hat, als Steigbügelhalterin für das ersatzkonsumtive Engagement des Staates herzuhalten.
Auch wenn die von der Notenbank per Beleihung der aktuellen Konsumkraft der bürgerlichen Klasse, ihres in Bankenhand befindlichen geldlichen Guthabens, dem Staat kreditierte Konsumkraft keine bloß potenzielle, in der Form von Staatsschulden ausstehende und deshalb unwirksam absente ist, sondern vielmehr als ins Wertschöpfungssystem eingespeister, ihm anverwandelter und qua Produktionsapparat alias Wirtschaftskraft für es einstehender Faktor wirksame Präsenz, Virtualität, besitzt, ist diese vom bürgerlichen Guthaben mit dem Fug und Recht der seiner Beleihung entspringenden und auf es lautenden Kredite als ihm zustehend reklamierte, als sein Eigen geltend gemachte virtuelle Konsumkraft doch denkbar weit entfernt davon, als aktuelle firmieren zu können und also für jene Wertrealisierungszwecke, die der Staat anstelle der bürgerlichen Gesellschaft im Allgemeinen und der bürgerlichen Klasse im Besonderen wahrnimmt, in Betracht zu kommen und verwendbar zu sein. Schließlich präsentiert sich diese durch den staatlichen Ersatzkonsum kreierte virtuelle Konsumkraft nicht in der unmittelbaren Form von dem possessiven Eigentum der bürgerlichen Klasse, deren geldlichem Guthaben zufließender und es vermehrender Konsumkraft, sondern in der mittelbaren Gestalt von ins produktive Vermögen der bürgerlichen Klasse, in ihr sächliches Wertschöpfungsarsenal geflossener und es verstärkender Produktionskraft, ist also beileibe nichts, was für die notgedrungen vom staatlichen Ersatzkonsumenten übernommene und aber eigentlich dem bürgerlichen Konsumenten zufallende Aufgabe der Realisierung des vom produktiven Vermögen alias Wertschöpfungssystem geschöpften mehrwertigen Werts zur Verfügung stünde, sondern im genauen Gegenteil etwas, das sich für die Schöpfung weiteren mehrwertigen Werts bereitgestellt zeigt.
Weit entfernt davon, dass solche, in der Konsequenz des staatlichen Ersatzkonsums in Produktionskraft umgemünzte oder vielmehr als Produktionskraft materialisierte, sprich, uno actu seiner geldlichen Reduktion auf eine bloß mögliche Existenz als sächlich wirksames Implement installierte Konsumkraft geeignet wäre, das Problem der mangels aktueller gesellschaftlicher Konsumkraft fehlenden beziehungsweise unzureichenden Realisierung des geschöpften mehrwertigen Werts stellvertretend für die mangelnde gesellschaftliche Konsumkraft und sie kompensierend zu lösen, ist sie, eben weil sie virtuell und nicht aktuell ist, weil sie, statt als geldliches Guthaben zu figurieren, vielmehr als sächliches Vorhaben firmiert, weil sie mit anderen Worten, statt als possessives Eigentum wirklich zu sein, vielmehr als produktives Vermögen wirksam wird, im Gegenteil nur dazu angetan, das Problem noch zu verschärfen, indem sie nämlich als Produktionskraft dazu dient, noch mehr mehrwertigen Wert in die Welt zu setzen und damit den Bedarf an aktueller Konsumkraft, den sie aufgrund ihrer von Verfügbarkeit weit entfernten und einzig und allein für Beleihbarkeit taugenden Virtualität nicht zu befriedigen vermag, noch weiter zu vergrößern.
Und weil sie demnach in ihrer Virtualität, in ihrer Beschaffenheit als dem produktiven Vermögen, dem sächlichen Apparat zugewendete Produktionskraft, statt dem possessiven Eigentum, dem geldlichen Guthaben zugehörige Konsumkraft, diesem Bedarf an ihr als nicht bloß virtueller, sondern aktueller Konsumkraft schlechterdings nicht nachzukommen vermag, sieht sich bei Strafe einer am Mangel gesellschaftlicher Konsumkraft scheiternden Wertrealisierung und einer infolge dessen zum Erliegen kommenden Wertschöpfung der Staat gezwungen, diese virtuelle Konsumkraft auf die einzige, ihm beziehungsweise der Notenbank, die ihm sekundiert, zu Gebote stehende Weise zu aktualisieren, auf die sie aktualisierbar ist, nämlich so, dass sie kalkulatorisch-bilanztechnisch als Bestandteil des possessiven Eigentums behandelt wird und demnach als Rechtfertigungsgrund und Bemessungsgröße für neue staatliche Beleihaktionen, für weitere vom Staat zwecks Fortsetzung seiner ersatzkonsumtiven Bemühungen um die wertrealisatorische Stützung und Bekräftigung des Wertschöpfungsprozesses aufzunehmende Kredite herhalten kann, dass sie sich mit anderen Worten, ihrer bloßen Virtualität, ihrer nichtgeldlichen Form alias sächlichen Gestalt ungeachtet, als kreditiver Nährboden für von Staats wegen zu implementierende und zu exerzierende aktuelle Konsumkraft, als emissive Quelle wertrealisatorisch einsetzbarer staatlicher Geldmittel in Anspruch nehmen und nutzbar machen lässt.
Der Preis dafür, dass der Staat sich der Aufgabe verschreibt, die virtuelle Konsumkraft, die er durch seinen Ersatzkonsum auf Kreditbasis in Gestalt eines aufgerüsteten Wertschöpfungssystems und einer entsprechend gestärkten Produktionskraft schafft, auf die einzige Art und Weise zu aktualisieren und also für die Wertrealisierung verfügbar zu machen, auf die sie sich aktualisieren und verfügbar machen lässt, nämlich diese virtuelle Konsumkraft als kalkulatorisch-bilanztechnische Grundlage für wiederum weitere, von der Notenbank kreditiv kreierte, beleihweise aus dem bürgerlichen Possessiv geschöpfte und zum Zwecke der Fortsetzung seiner ersatzkonsumtiven Anstrengungen eingesetzte aktuelle Konsumkraft in Anschlag zu bringen – der Preis dafür ist die oben beschriebene Entwicklung, die, wie sie das ersatzkonsumtive Engagement des Staates auf Kreditbasis aus einem chronisch-konsekutiven Unterfangen in ein systematisch-konstitutives Unternehmen transformiert, so ihn, den Staat, nach Maßgabe der ihm von der Notenbank zugewiesenen Kompetenz beziehungsweise erteilten Lizenz, den ihm durch Beleihung des bürgerlichen Possessivs, durch hypothekarische Belastung des geldlichen Guthabens in Bankenhand eingeräumten wertrealisatorischen Kredit als eine Spielart von bürgerlichem Possessiv und mithin als geldwerte Grundlage, guthabenäquivalente Voraussetzung für die Aufnahme weiteren wertrealisatorischen Kredits zu reklamieren beziehungsweise zu requirieren, in der Rolle und Funktion eines Hauptakteurs und leitenden Angestellten beim Wertrealisierungsgeschäft, eines aus dem kommerziellen Wechselspiel zwischen possessivem Eigentum und produktivem Vermögen, geldlichem Guthaben und sächlichem Vorhaben nicht mehr wegzudenkenden, weil für dessen Aufrechterhaltung und Fortführung ebenso maßgebend-zentralen Mittlers wie umfassend-medialen Faktors etabliert.
Die in der Konsequenz seines ersatzkonsumtiven Engagements, das er auf den Kredit des possessiven Eigentums alias bürgerlichen Gesamtguthabens betreibt, mit dem guten Grund der Aufrüstung des Wertschöpfungssystems und Stärkung seiner Produktionskraft, die solch Engagement bewirkt, dem Staat von der Notenbank eingeräumte Kompetenz beziehungsweise erteilte Lizenz, jene gestärkte Produktionskraft als virtuelle Konsumkraft ins Kalkül zu ziehen, will heißen, sie als Spielart des possessiven Eigentums diesem zuzurechnen, sie ihm beziehungsweise seiner aktuellen Konsumkraft als kreditives Eigentum beziehungsweise virtuelles Pendant beizugesellen und gleichzustellen, um sie auf diese Weise als kalkulatorischen Rechtfertigungsgrund und bilanztechnische Bemessungsgröße für die dem possessiven Eigentum zwecks weiteren staatlichen Ersatzkonsums abgeforderte Kreditierung weiterer aktueller Konsumkraft zu nutzen, erweist sich freilich für das possessive Eigentum alias bürgerliche Guthaben selbst als durchaus zweischneidiges Schwert.
Keine Frage nämlich, dass die kalkulatorisch-bilanztechnische Einbeziehung der virtuellen Konsumkraft, die der staatliche Ersatzkonsum in Gestalt der dank ihm gestärkten Produktionskraft ins Spiel bringt, in die aktuelle Konsumkraft des possessiven Eigentums letzteres beleihfunktionell untermauert und konsolidiert und es nämlich als hinlängliche Bemessungsgrundlage beziehungsweise zureichende Bezugsgröße für weiteren, zur geldlichen Realisierung des sächlichen Mehrwerts, den das durch den staatlichen Ersatzkonsum gestärkte Wertschöpfungssystem schöpft, erforderten staatlichen Ersatzkonsum zu nutzen erlaubt. Keine Frage also, dass das kreditive, nur erst als Wertschöpfungssystem alias sächliches Vorhaben gegebene dem possessiven, bereits als Wertrealisierungskapazität alias geldliches Guthaben vorhandenen Eigentum sehr zupass kommt, was dessen Tauglichkeit betrifft, dem Anspruch auf Realisierung des vermehrten sächlichen Werts, den das durch den bisherigen staatlichen Ersatzkonsum auf Kreditbasis gestärkte Wertschöpfungssystem geschöpft hat, geldlich nachzukommen und zu genügen, mit anderen Worten, als hinlänglicher Rechtfertigungsgrund beziehungsweise zureichende Bemessungsbasis für die von der Notenbank zu implementierende Kreditierung des zur Realisierung jenes Mehr an Wert nötigen weiteren und dem Mehr entsprechend erweiterten staatlichen Ersatzkonsums herzuhalten.
Ebenso gewiss, wie die kalkulatorisch-bilanztechnische Einbeziehung der als kreditives Eigentum von der Notenbank in Anschlag gebrachten virtuellen Konsumkraft, die der staatliche Ersatzkonsum in Gestalt eines aufgerüsteten Produktionsapparats und einer entsprechend gestärkten Produktionskraft generiert, dazu taugt, die in possessivem Eigentum bestehende aktuelle Konsumkraft hinsichtlich ihrer Eignung, die Kreditierung weiteren staatlichen Ersatzkonsums zu begründen und zu bemessen, also beleihfunktionell gesehen, zu untermauern und zu konsolidieren dient, ist solch kreditpolitische Einbeziehung der nur erst als Produktionspotenzial, als sächliches Vorhaben, als Wert, der noch nicht geschöpft ist, vorhandenen virtuellen Konsumkraft in die bereits als Konsumtionskapazität, als geldliches Guthaben, als Wert, der schon realisiert ist, gegebene aktuelle Konsumkraft aber auch dazu disponiert, sie, die als possessives Eigentum gegebene aktuelle Konsumkraft, bestandsstrukturell betrachtet, nämlich bezüglich ihrer Fähigkeit, dem Mehrwertrealisierungsgeschäft aus eigener Kraft gewachsen zu sein, dem Anspruch auf adäquate geldliche Einlösung des erzeugten sächlichen Werts ohne staatlichen Sukkurs zu genügen, nicht weniger unwiderruflich als unaufhaltsam zu unterwandern und zu unterminieren.
Wenn schon nicht unbedingt deklariertes, so allemal doch impliziertes Ziel des staatlichen Ersatzkonsums auf Basis der Beleihung possessiven Eigentums alias bürgerlichen Guthabens ist die Wiederankurbelung und Bekräftigung eines als Mehrwertschöpfungssystem funktionierenden produktiven Vermögens alias wirtschaftlichen Vorhabens, das hinlänglich wert und mehrwertschöpfend, hinlänglich lohnbringend und gewinnabwerfend, hinlänglich refundabel und profitabel ist, um dem Fehlen von beziehungsweise Mangel an gesellschaftlicher Wertrealisierungskapazität abzuhelfen, somit die bürgerliche Gesellschaft wieder in den Stand beziehungsweise in die Lage zu versetzen, den an sie gerichteten Ansprüchen des Mehrwertschöpfungssystems auf subsistenzielle Wertrealisierung im Allgemeinen und konsumtive Mehrwertrealisierung im Besonderen nachzukommen und Genüge zu leisten und damit das ersatzkonsumtive Engagement des Staates überflüssig und entbehrlich werden zu lassen und letzterem zu ermöglichen, sich aus der nothelferisch ökonomischen Operation, in der er sich mittels seines Ersatzkonsums engagiert hat, wieder zurückzuziehen und sich auf seine eigentlichen, ihm von der bürgerlichen Gesellschaft zugewiesenen politischen Aufgaben und bürokratischen Obliegenheiten zu beschränken und zu konzentrieren.
Was die erstere Absicht, die Wiederherstellung der lohnempfangend-produktiven Klasse der bürgerlichen Gesellschaft in der Funktion eines den Ansprüchen des Wertschöpfungssystems subsistenziell wieder nachzukommen fähigen Wertrealisierers, angeht, so bietet der staatliche Ersatzkonsum auf Kreditbasis langfristig ohne Frage eine gewisse Aussicht auf Erfolg, weil er in dem Maße, wie er den Wertschöpfungsprozess ankurbelt und auf Touren bringt, in der Anstellung von mehr Lohnarbeitskraft und in einer entsprechenden Erhöhung der für die subsistenzielle Wertrealisierung verfügbaren Lohnsumme resultiert. Was hingegen die letztere mit dem staatlichen Ersatzkonsum verknüpfte Intention, die Wiedereinsetzung der profitierend-possessiven Klasse der bürgerlichen Gesellschaft in die Rolle eines den Anforderungen des Wertschöpfungssystems konsumtiv zu genügen kapazitierten Mehrwertrealisierers, betrifft, so ist der Misserfolg aller ersatzkonsumtiven Bemühungen des Staates unabsehbar vorprogrammiert. Nicht zwar absolut, sofern man also den Gewinn, den die bürgerliche Konsumkraft aus dem staatlichen Ersatzkonsum zieht, für sich nimmt, wohl aber relativ, sobald man diesen Gewinn an bürgerlicher Konsumkraft ins Verhältnis zu den Mehrwertrealisierungsanforderungen setzt, mit denen das durch den staatlichen Ersatzkonsum wiederangekurbelte und auf Touren gebrachte Wertschöpfungssystem die bürgerliche Konsumkraft konfrontiert, wird das genaue Gegenteil der mit dem staatlichen Ersatzkonsum verfolgten Intention erreicht.
Weil der staatliche Ersatzkonsum uno actu des Mehr an geldlicher Konsumkraft, das er dem als Wertschöpfungssystem alias produktives Vermögen initiativ operierenden oder jedenfalls investiv an ihm partizipierenden und deshalb von dem sächlichen Mehrwert, den es schöpft, dank dessen ersatzkonsumtiver Realisierung profitierenden bürgerlichen Guthaben beschert, zu einer Aufrüstung des Wertschöpfungssystems selbst und Stärkung seiner Produktionskraft führt, die wiederum in einem Mehr an der Realisierung durch geldliche Konsumkraft harrendem sächlichem Mehrwert resultiert, ist mit systematischer Unfehlbarkeit ausgemacht, dass das Mehr an Konsumkraft, das dem bürgerlichen Guthaben aus seinen operativen Unternehmungen und investiven Beteiligungen zuwächst, nie und nimmer ausreicht, um das Mehr an sächlichem Mehrwert, das das durch den staatlichen Ersatzkonsum aufgerüstete und in seiner Produktionskraft gestärkte Wertschöpfungssystem schöpft, geldlich zu realisieren, und dass deshalb der Staat bei Strafe des Scheiterns der Mehrwertrealisierung und der Demotivierung und Paralysierung des in der Mehrwertschöpfung seine raison d'être findenden Wertschöpfungssystems immer wieder und mit geradezu chronisch-konsekutiver Zwangsläufigkeit gehalten ist, ersatzkonsumtiv einzuspringen und durch neuerliche, mit Hilfe der Notenbank ins Werk gesetzte Beleihung des possessiven Eigentums, durch die Aufnahme weiterer von der Notenbank im Namen des bürgerlichen Guthabens gutgesagter Kredite, die für die Schließung der Mehrwertrealisierungslücke erforderliche Konsumkraft aufzubringen.
Und dieses neuerliche ersatzkonsumtive Einspringen des Staates muss jedes Mal umso umfänglicher ausfallen und gewinnt von daher umso fortlaufender an Gewicht und Dringlichkeit, als der Staat seinen Ersatzkonsum ja, wie expliziert, nicht durch Leihen bei der bürgerlichen Konsumkraft, sondern mittels deren Beleihung betreibt, ihn also nicht dadurch finanziert, dass er sich beim geldlichen Guthaben in Bankenhand debetorisch bedient, sich einen Teil der als Guthaben vorhandenen Geldmenge bei den Banken borgt, sondern vielmehr dadurch, dass er dies geldliche Guthaben hypothekarisch belastet, auf es mit Hilfe der Notenbank Kredit in Form von zu ihm hinzutretendem neuem Geld aufnimmt.
Der Beleihmodus, der die oben explizierte Schwierigkeit, das possessive Eigentum zur Abtretung von Konsumkraft an den Staat zu bewegen, wie man will, umgeht oder überspringt, führt nämlich dazu, dass die kreditiert-staatliche Konsumkraft ohne Beeinträchtigung und Schmälerung der aktualisiert-bürgerlichen Konsumkraft, die sie ja nur beleiht, nicht sich leiht, der sie also nicht weggenommen, sondern zu der sie im Gegenteil hinzugefügt wird, wertrealisatorisch wirksam wird, also im Sinne eines den bürgerlichen Konsum nicht sowohl substituierenden und seinem Mangel abhelfenden, als ihn vielmehr komplementierenden und seiner Wirkung aufhelfenden staatlichen Ersatzkonsums voll und ganz dem Wertschöpfungssystem zugute kommt und dessen Produktionskraft stärkt. Und das wiederum hat zur Folge, dass das durch den staatlichen Ersatzkonsum aufgerüstete und in seiner Produktionskraft verstärkte produktive Vermögen alias Wertschöpfungssystem in der Schöpfung eines Mehr an sächlichem Mehrwert resultiert, für dessen geldliche Realisierung die aktuelle Konsumkraft des possessiven Eigentums weniger denn je ausreicht, weil das Mehr an Konsumkraft, das der staatliche Ersatzkonsum letzterem nach Maßgabe seiner operativen Unternehmungen und investiven Beteiligungen einbringt – vorausgesetzt, es wird ausschließlich konsumtiv eingesetzt und nicht mit dem Effekt einer zusätzlichen Aufrüstung und Verstärkung des Wertschöpfungssystems und entsprechenden Verschärfung der dadurch heraufbeschworenen Mehrwertrealisierungsprobleme produktiv beziehungsweise investiv verwendet –, zwar vielleicht hinreichen würde, den Ansprüchen auf Mehrwertrealisierung zu genügen, die das Wertschöpfungssystem vor seiner Aufrüstung durch den staatlichen Ersatzkonsum an das possessive Eigentum stellte, nie und nimmer aber groß genug ist, um den Mehrwertrealisierungsansprüchen des durch den staatlichen Ersatzkonsum aufgerüsteten und in seiner Produktionskraft verstärkten Wertschöpfungssystems nachkommen zu können.
Mag also auch, absolut genommen, das possessive Eigentum alias bürgerliche Guthaben Profit beziehungsweise Rendite aus dem staatlichen Ersatzkonsum ziehen und demgemäß in seiner Konsumkraft wachsen, relativ gefasst und ins Verhältnis zu der Konsumkraft gesetzt, die das durch den staatlichen Ersatzkonsum auf Beleihbasis aufgerüstete und in seiner Produktionskraft verstärkte Wertschöpfungssystem zur geldlichen Realisierung des nach Maßgabe seiner Verstärkung geschöpften Mehr an sächlichem Mehrwert erfordert, bleibt der Zuwachs an ersterer, an vom possessiven Eigentum dank staatlichen Ersatzkonsums akquirierter Konsumkraft, allemal hinter der Zunahme an letzterer, an für die Realisierung des Mehrwerts, den das dank staatlichen Ersatzkonsums aufgerüstete und in seiner Produktionskraft verstärkte Wertschöpfungssystem schöpft, zu requirierender Konsumkraft, zurück und zwingt den Staat bei Strafe der Durchkreuzung seiner der Sanierung des bürgerlichen Wirtschaftslebens, sprich, der Wiederherstellung eines äquilibristischen Wechselspiels zwischen der Stärkung des produktiven Vermögens alias sächlichen Vorhabens der bürgerlichen Klasse und der Mehrung ihres possessiven Eigentums alias geldlichen Guthabens – zwingt den Staat also bei Strafe der Vereitelung dieser seiner ersatzkonsumtiven Sanierungsanstrengungen dazu, mittels immer weiteren und immer erweiterten ersatzkonsumtiven Engagements auf Kreditbasis das in der Konsequenz der Aufrüstung des Wertschöpfungssystems immer neu entstehende Defizit an bürgerlicher Konsumkraft immer neu zu kompensieren, mit anderen Worten, die infolge der Verstärkung der Produktionskraft des Wertschöpfungssystems immer wieder aufreißende Mehrwertrealisierungslücke immer wieder zu schließen.
Weil der staatliche Ersatzkonsum auf der kreditiven Grundlage des bürgerlichen Possessivs dieses rasch überfordert, muss der Staat als Beleihbasis zunehmend das wirtschaftliche Produktiv in Anspruch nehmen. Dadurch aber entfernt sich der staatliche Ersatzkonsum immer weiter von seinem Ziel, den gesellschaftlichen Konsum wieder auf eigene Füße zu stellen und sich aus dem Konsumgeschäft wieder zurückzuziehen. In zirkelschlüssiger Manier rüstet der Staat das wirtschaftliche Produktiv auf, um es als Beleihbasis für weiteren, hauptsächlich seiner weiteren Aufrüstung dienenden Ersatzkonsum in Anspruch zu nehmen. Das Ziel einer Mehrung des bürgerlichen Possessivs bleibt zwar prinzipiell erhalten, degradiert aber prozedural zur Nebensache.
Die Wachstumsdynamik des Anspruchs auf Mehrwertrealisierung, mit dem das durch den staatlichen Ersatzkonsum aufgerüstete und in seiner Produktionskraft verstärkte Wertschöpfungssystem ihn, den staatlichen Ersatzkonsum, konfrontiert, aber ist es nun, die den Staat bei der Beleihpraxis, der durch die Geldschöpfungskompetenz der Notenbank ermöglichten Kreditaufnahme, mittels deren er seinen Ersatzkonsum finanziert, bald schon in die Bredouille bringt und zu dem oben explizierten, zum finanzpolitischen Befreiungsschlag geratenden kreditpolitischen Wendemanöver nötigt.
Weil der wachsende Bedarf an die Mehrwertrealisierungslücke, die der Mangel an gesellschaftlicher Konsumkraft aufreißt, zu schließen bestimmter staatlicher Konsumkraft auf Kreditbasis, den das ersatzkonsumtive Engagement des Staates in dem Maße provoziert, wie es in einer Aufrüstung des Wertschöpfungssystems und Verstärkung seiner Produktionskraft resultiert, die wiederum die Mehrwertrealisierungslücke weiter aufreißt und ihre ersatzkonsumtive Schließung zu einer immer größeren Herausforderung werden lässt – weil dieser in der Manier eines perpetuum mobile alias Selbstläufers durch den Einsatz staatlicher Konsumkraft hervorgerufene wachsende Bedarf an staatlicher Konsumkraft die bürgerliche Konsumkraft, die als Beleihbasis dient, das possessive Eigentum alias geldliche Guthaben in Bankenhand, das, wie auch immer unfreiwillig und nämlich von der Notenbank hypothekarisch zwangsbelastet, als Kreditgeber herhalten muss – weil also der wachsende Bedarf an kreditiert-staatlicher Konsumkraft die ihn zu befriedigen bestimmte deponiert-bürgerliche Konsumkraft zunehmend überfordert, will heißen, die Pyramide zwischen belastetem bürgerlichem Possessiv und belastendem staatlichem Kreditiv zusehends auf den Kopf stellt und demgemäß destabilisiert, um ihre Stand und Tragfestigkeit zu bringen droht – weil das so ist, verfällt die Notenbank auf die besagte und durchaus als Geniestreich zu würdigende Idee, die bereits beim possessiven Eigentum alias deponiert-bürgerlichen Guthaben beleihweise aufgenommene und zwecks ersatzkonsumtiver Schließung der Mehrwertrealisierungslücke als kreditiert-staatliche eingesetzte Konsumkraft kalkulatorisch dem possessiven Eigentum zuzuschlagen, bilanztechnisch dem bürgerlichen Guthaben gleichzustellen und damit den tragenden Grund für neue staatliche Beleihaktionen zu legen beziehungsweise den Bezugsrahmen für die Aufnahme weiterer staatlicher Kredite so zu verbreitern oder zu erweitern, dass er dem dank des Einsatzes kreditiert-staatlicher Konsumkraft wachsenden Bedarf an kreditiert-staatlicher Konsumkraft Rechnung zu tragen und Genüge zu leisten vermag.
Die objektive Rechtfertigung und durchaus stichhaltige Begründung für diese auf den ersten Blick den Eindruck eines finanztechnischen Tricks beziehungsweise einer kreditpraktischen Eskamotage erweckende Inanspruchnahme bereits kreditierter Konsumkraft als Bemessungsbasis und Bezugsrahmen für die Kreditierung weiterer und neuer Konsumkraft ist, wie gesagt, die Tatsache, dass die bereits kreditierte und vom Staat ersatzkonsumtiv eingesetzte Konsumkraft ja zu einer Aufrüstung des Wertschöpfungssystems und Verstärkung seiner aktuellen Produktionskraft führt, mithin aber in einer in dieser aktuellen Produktionskraft angelegten und implizierten virtuellen Konsumkraft resultiert, die, sobald aus der sächlichen Gestalt, in der sie die aktuelle Produktionskraft unmittelbar materialisiert, durch Vermittlung des Marktes ausgelöst und in geldlicher Form realisiert, kurz, als Konsumkraft aktualisiert, durchaus verspricht beziehungsweise das Zeug dazu hat, der bis dahin dem staatlichen Ersatzkonsum seine Beleihbasis bietenden aktuellen Konsumkraft des bürgerlichen Possessivs alias geldlichen Guthabens zur Seite zu stehen und Sukkurs zu bringen. Zeigt sich demnach die dem Staat durch Beleihung des possessiven Eigentums alias bürgerlichen Guthabens kreditierte und ersatzkonsumtiv ins produktive Vermögen alias Wertschöpfungssystem eingespeiste Konsumkraft, insofern sie dessen Produktionskraft verstärkt beziehungsweise Produktionsleistung vergrößert, in ihm als virtuelle, will heißen, als nur erst in der Funktion dieser verstärkten Produktionskraft gegebene, aber doch durch deren industrielle Ausübung und die kommerzielle Realisierung des von ihr geschöpften Produkts in aktuelle überführbare Konsumkraft gegeben und enthalten, was sollte da den Staat davon abhalten, diese virtuelle Konsumkraft kalkulatorisch-bilanztechnisch heranzuziehen, um mit ihr der aktuellen Konsumkraft des bürgerlichen Guthabens in Bankenhand, die der durch den immer weiteren und in der Konsequenz seiner eigenen Auswirkungen auf das Wertschöpfungssystem und dessen Produktionskraft immer dringlicher werdende und umfänglicher ausfallende staatliche Ersatzkonsum als Beleihbasis überfordert, beizustehen beziehungsweise unter die Arme zu greifen?
In dem Maße aber, wie der Staat, der Not seines zunehmenden Kreditbedarfs gehorchend, demnach quasi den Kreditgeber wechselt, wie er sich nicht mehr darauf beschränken kann, als Beleihbasis für seinen Ersatzkonsum aktuelle, in Form von possessivem Eigentum alias geldlich-bürgerlichem Guthaben figurierende Konsumkraft in Anspruch zu nehmen, sondern sich gezwungen findet, als Beleihbasis virtuelle, in der Gestalt von produktivem Vermögen alias sächlich-wirtschaftlichem Vorhaben firmierende Konsumkraft heranzuziehen – in eben dem Maße wird nun offenbar und lässt sich klar erkennen, dass die Aufrüstung des produktiven Vermögens alias wirtschaftlichen Vorhabens und Stärkung seiner Produktionskraft durch staatlichen Ersatzkonsum gar nicht primär und vordringlich das Ziel verfolgen kann, es, das produktive Vermögen, als Bezugsquelle oder renditiven Nährboden für aktuelle gesellschaftliche Konsumkraft, mit anderen Worten als zur Mehrung und Anhäufung possessiven Eigentums alias bürgerlich-geldlichen Guthabens taugliches Instrument zu nutzen, um auf diese Weise das possessive Eigentum in die Lage zu versetzen, das vom staatlichen Konsum auf Kreditbasis ersatzweise wahrgenommene Mehrwertrealisierungsgeschäft in eigene Regie zu übernehmen und die Mehrwertrealisierungslücke, die den staatlichen Ersatzkonsum auf den Plan ruft, aus eigener Kraft zu schließen und damit den staatlichen Ersatzkonsum überflüssig zu machen und entbehrlich werden zu lassen.
Diese auf die Mehrung des bürgerlich-geldlichen Guthabens mit der Perspektive seiner Wiederbefähigung zum Mehrwertrealisierungsgeschäft im Allgemeinen und zur Schließung der Mehrwertrealisierungslücke im Besonderen gerichtete Zielsetzung setzte ja, um mit der geringsten Aussicht auf Erfolg verfolgbar zu sein, paradoxerweise voraus, dass sich der entscheidende Stolperstein, an dem das Mehrwertrealisierungsgeschäft zu scheitern und zu Fall zu kommen droht, also das Problem der Einlösung des dem wirtschaftlichen Vorhaben entspringenden sächlichen durch dem bürgerlichen Guthaben entstammenden geldlichen Mehrwert unabhängig vom staatlichen Ersatzkonsum und quasi in Vorwegnahme seiner aus dem Weg räumen und beseitigen ließe, setzte mit anderen Worten voraus, dass eben die gesellschaftliche Konsumkraft (und welche andere als die systemintern bürgerliche käme da rebus stantibus, und nämlich unter Bedingungen des Ausbleibens der vormals für die Mehrwertrealisierung zuständigen Konsumkraft aus systemexternen Quellen, des Entfallens von Konsumkraft, die noch nicht dem Wertschöpfungssystem integriert ist, noch nicht in ihm zirkuliert beziehungsweise aus ihm resultiert, in Frage ?) bereits verfügbar und einsetzbar wäre, deren Fehlen beziehungsweise Mangel doch überhaupt erst den staatlichen Ersatzkonsum auf den Plan ruft und erforderlich macht, und setzte also nach Art einer als veritable Subreption ausgewiesenen petitio principii voraus, dass bereits gegeben und am Werk sein müsste, was durch den staatlichen Ersatzkonsum doch erst geschaffen und ins Werk zu setzen wäre.
In dem Maße, wie der Staat, der Not seines durch die aktuelle Konsumkraft des possessiven Eigentums alias bürgerlichen Guthabens nicht mehr zu deckenden und gutzusagenden Kreditbedarfs gehorchend, jene aktuelle Konsumkraft des bürgerlichen Guthabens kalkulatorisch-bilanztechnisch mit im produktiven Vermögen alias wirtschaftlichen Vorhaben steckender virtueller Konsumkraft auffüllt und durchsetzt und in der Tat erstere durch letztere zunehmend verdrängt und ersetzt – in dem Maße wird deutlich und unübersehbar, was eigentlich von Anfang an gilt und nur durch die anfängliche monetäre Gleichartigkeit, die identisch geldliche Form von staatlichem Kredit und bürgerlicher Kreditbasis, beliehener bürgerlicher Konsumkraft und durch deren Beleihung von der Notenbank für den Staat kreierter Konsumkraft, noch kaschiert wird, dass nämlich die Aufrüstung und Verstärkung des produktiven Vermögens alias wirtschaftlichen Vorhabens durch einen staatlichen Ersatzkonsum, der anstelle der fehlenden beziehungsweise mangelnden bürgerlichen Konsumkraft den durch letzteres geschöpften sächlichen Mehrwert als geldlichen realisiert, um ihn dem wirtschaftlichen Vorhaben zu vindizieren und diesem zu besagter Aufrüstung und Produktionsverstärkung zu verhelfen – dass solche dem wirtschaftlichen Vorhaben und seiner Produktionskraft durch den staatlichen Ersatzkonsum zuteil werdende Aufrüstung und Verstärkung, statt halbwegs absehbar dem vornehmlichen Ziel einer Mehrung und Aufstockung von in possessivem Eigentum alias bürgerlichem Guthaben bestehender aktueller Konsumkraft zu dienen, die sich in Anspruch nehmen ließe, um den durch den sächlichen Mehrwert, den das aufgerüstete und in seiner Produktionskraft verstärkte wirtschaftliche Vorhaben schöpft, als geldlichen zu realisieren, vielmehr ganz und gar unabsehbar den vordringlichen Zweck einer Mehrung und Aufstockung der virtuellen Konsumkraft erfüllt, die im aufgerüsteten und in seiner Produktionskraft verstärkten wirtschaftlichen Vorhaben selbst impliziert ist und die der Staat mit Hilfe der Notenbank als Beleihbasis oder kreditive Tragfläche für den weiteren und erweiterten Ersatzkonsum mit Beschlag belegen muss, den die geldliche Realisierung jenes sächlichen Mehrwerts erheischt, den das durch ihn, den staatlichen Ersatzkonsum, aufgerüstete und verstärkte wirtschaftliche Vorhaben schöpft.
Weil der staatliche Ersatzkonsum, der mit von der Notenbank kreditierter neuer Konsumkraft für die geldliche Realisierung des vom produktiven Vermögen alias wirtschaftlichen Vorhaben geschöpften sächlichen Mehrwerts sorgt und so dem der Realisierungsaufgabe nicht nachkommenden beziehungsweise genügenden possessiven Eigentum alias bürgerlichen Guthaben beispringt und Sukkurs leistet – weil dieser staatliche Ersatzkonsum prinzipiell und unmittelbar, kraft Profitabilität, kraft des dem wirtschaftlichen Vorhaben als Kapital verbleibenden Gewinns, ihm, dem produktiven Vermögen, Vorschub leistet, also ihm zur Aufrüstung und Stärkung seiner Produktionskraft verhilft, und nur konsequenziell oder mittelbar, dank Rentabilität, dank des dem bürgerlichen Guthaben als Zins zufallenden Gewinnanteils, ihm, dem possessiven Eigentum zugute kommt, also ihm zur Mehrung und Aufstockung gereicht, ist mit ökonomischer Zwangsläufigkeit vorprogrammiert, um nicht zu sagen mit logischer Notwendigkeit ausgemacht, dass das possessive Eigentum zur geldlichen Realisierung des vermehrten sächlichen Mehrwerts, den aufgrund seiner Aufrüstung und Verstärkung durch den staatlichen Ersatzkonsum das produktive Eigentum schöpft, noch weniger als zuvor kapazitiert und imstande und mithin nicht nur neuerlicher und weiterer, sondern mehr noch erheblicherer und erweiterter staatlicher Ersatzkonsum mit von der Notenbank kreditierter zusätzlicher Konsumkraft erforderlich und das Gebot der nicht enden wollenden Stunde ist.
Und indem nun aber der immer weitere und erweiterte staatliche Ersatzkonsum die als possessives Eigentum alias bürgerliches Guthaben figurierende und darin explizit gegebene, aktuelle Konsumkraft, die er anfänglich als Beleihbasis in Anspruch nimmt, bald schon hoffnungslos überfrachtet und überfordert und deshalb die dem Staat seine Kredite beschaffende Notenbank dazu zwingt, diese seine Beleihbasis kalkulatorisch-bilanztechnisch durch als produktives Vermögen alias wirtschaftliches Vorhaben firmierende und darin implizit vorhandene, virtuelle Konsumkraft aufzufüllen und zu infiltrieren und in der Tat zunehmend zu verdrängen und zu substituieren – indem also, wenn man so will, der staatliche Ersatzkonsum die für ihn erforderliche fortlaufende Kreditaufnahme und zum festen Bestandteil avancierende Beleihpraxis notgedrungen immer weniger auf das possessive Eigentum alias bürgerliche Guthaben und immer mehr auf das produktive Vermögen alias wirtschaftliche Vorhaben gründet, wird am Ende klar ersichtlich und unübersehbar, was zu Anfang die monetäre Form der für die staatliche Kreditaufnahme reklamierten Beleihbasis, ihre Bestimmtheit als geldliches Guthaben, noch zu verschleiern tendierte, dass nämlich die durch den staatlichen Ersatzkonsum betriebene Aufrüstung des produktiven Vermögens und Stärkung seiner Produktionskraft gar nicht vornehmlich dem Ziel dient, letzteres als Bezugsquelle und Nährboden für die Mehrung und Aufstockung eines bürgerlichen Guthabens zu verwenden, das als solches ausreicht, um den durch es, das produktive Vermögen, geschöpften sächlichen Mehrwert geldlich zu realisieren, sondern vordringlich den Zweck erfüllt, es als Brutstätte und Zuchtbetrieb für diese seine eigene Aufrüstung, die Stärkung seiner selbst als eines wirtschaftlichen Vorhabens zu nutzen, das mit seiner Produktionskraft hinreicht, um als Beleihbasis oder kreditives Fundament für die geldliche Realisierung des nach Maßgabe seiner Aufrüstung und Stärkung vermehrten sächlichen Mehrwerts durch weiteren und erweiterten staatlichen Ersatzkonsum herhalten zu können, und dass also, noch einmal anders formuliert, das durch den staatlichen Ersatzkonsum auf Kreditbasis aufgerüstete und in seiner Produktionskraft gestärkte produktive Vermögen in Wahrheit nicht sowohl als Generator und Augmentator von genug als bürgerliches Guthaben deponierter aktueller Konsumkraft genutzt wird, um dem bürgerlichen Konsum das Geschäft der geldlichen Realisierung des sächlichen Mehrwerts, den das aufgerüstete produktive Vermögen schöpft, übertragen und überlassen zu können, sondern in Wirklichkeit vielmehr als Inkubator und Akkumulator von hinlänglich virtueller, im produktiven Vermögen selbst implizierter Konsumkraft gebraucht wird, um auf deren Beleihbasis oder kreditiver Grundlage dem Staat die Aufrechterhaltung und Fortsetzung des von ihm zur Kompensation fehlenden beziehungsweise mangelnden bürgerlichen Konsums ersatzkonsumtiv wahrgenommenen und betriebenen Mehrwertrealisierungsgeschäfts zu erlauben.
Dass demnach die Aufrüstung des produktiven Vermögens und Stärkung seiner Produktionskraft durch den Ersatzkonsum, den dem Staat das ihm von der Notenbank kreditierte neue Geld, die ihm von ihr zugewendete zusätzliche Konsumkraft ermöglicht, nicht vornehmlich und maßgeblich dem erklärten Ziel dient, das possessive Eigentum zu mehren und zu augmentieren, sprich, in ihm zu deponierende aktuelle Konsumkraft zu generieren, um an die Stelle des staatlichen Ersatzkonsums bürgerlichen Konsum treten lassen zu können, sondern vordringlich und hauptsächlich den unerklärten Zweck erfüllt, das produktive Vermögen selbst aufzurüsten und zu stärken, sprich, in ihm akkumulierte virtuelle Konsumkraft zu inkubieren, die dem Staat erlaubt, auf ihrer Beleihbasis seinen das Fehlen beziehungsweise den Mangel an bürgerlichem Konsum bestimmten Ersatzkonsum aufrechtzuerhalten und fortzusetzen – diese Tatsache also der Ersetzung oder jedenfalls Aussetzung des mit der Aufrüstung und Stärkung des wirtschaftlichen Vorhabens verfolgten Ziels einer Augmentation aktueller, als bürgerliches Guthaben zu Buche stehender und für den bürgerlichen Konsum verfügbarer Konsumkraft durch den mit solcher Aufrüstung und Stärkung vielmehr erfüllten Zweck einer Akkumulation virtueller, im wirtschaftlichen Vorhaben selbst Gestalt gewinnender und einzig und allein als Beleihbasis für weiteren staatlichen Ersatzkonsum aktualisierbarer Konsumkraft – sie hindert freilich keineswegs und bietet im Gegenteil die Gewähr dafür, dass diese vom staatlichen Ersatzkonsum ins Werk gesetzte und primär und in der Hauptsache ihre eigene Aufrüstung und Stärkung bezweckende virtuelle Konsumkraft doch zugleich sekundär und im Übrigen jenem Ziel einer Mehrung und Aufstockung aktueller, als bürgerliches Guthaben zu Buche schlagender Konsumkraft zuträglich, wo nicht gar förderlich ist, weil sie in paradoxer Konsequenz des pauschalen Prioritätsanspruchs, mit dem sie ihm den Weg verlegt beziehungsweise den Boden entzieht, ihm ein marginales Fenster offenhält und ein belastbares Trittbrett bietet, durch das beziehungsweise auf dem es auf wie immer nachgeordnete Weise immerhin verfolgbar und in wie immer eingeschränktem Maße überhaupt nur erreichbar bleibt.
Schließlich bildet der durch den staatlichen Ersatzkonsum erfüllte Zweck der Aufrüstung des produktiven Vermögens und Stärkung seiner Produktionskraft die Bedingung dafür, dass mit der virtuellen Konsumkraft, die das aufgerüstete produktive Vermögen impliziert, die Beleihbasis oder kreditive Grundlage für ausreichend in Form neuen Geldes von der Notenbank aktualisierbare und dem Staat kreditierbare Konsumkraft vorhanden ist, um durch weiteren und erweiterten staatlichen Ersatzkonsum eine vollständige geldliche Einlösung alias Realisierung des sächlichen Mehrwerts, den das aufgerüstete produktive Vermögen schöpft, zu gewährleisten. Und schließlich wird damit zugleich auch sichergestellt, dass dieser dank staatlichen Ersatzkonsums als geldlicher realisierte Mehrwert, so sehr er in der Hauptsache und generell dem produktiven Vermögen alias wirtschaftlichen Vorhaben als aus dessen Wertschöpfungstätigkeit resultierender operativer Ertrag oder kapitaler Profit zusteht und von daher primär und in der Hauptsache die Aufrüstung und Stärkung eben dieses produktiven Vermögens beziehungsweise der in ihm implizierten virtuellen Konsumkraft bezweckt, doch aber im Übrigen und partiell, nämlich zu dem Teil, der sich am investiven Engagement beziehungsweise renditiven Interesse bemisst, das das possessive Eigentum beim produktiven Vermögen eingeht beziehungsweise an ihm nimmt, eben diesem possessiven Eigentum als dessen aktionäre Dividende oder monetäre Rendite zufallen und ihm zur Mehrung und Aufstockung der in ihm deponierten aktuellen Konsumkraft gereichen kann.
Mag also auch der auf der kreditiven Grundlage der virtuellen Konsumkraft, die das produktive Vermögen impliziert, mit anderen Worten, auf Basis der beleihweisen Aktualisierung der letzteren, in geldlicher Form realisierte Mehrwert, den das produktive Vermögen in sächlicher Gestalt schöpft, primär und in der Hauptsache dem produktiven Vermögen selbst Vorschub leisten und dessen Aufrüstung und Stärkung bezwecken, damit es als beleihbar virtuelle Konsumkraft für die Aktualisierung weiterer staatlicher Konsumkraft, sprich, für neuerlichen zur geldlichen Realisierung des Mehr an sächlichem Mehrwert, den das durch den staatlichen Ersatzkonsum aufgerüstete und gestärkte produktive Vermögen schöpft, erforderlichen staatlichen Ersatzkonsum zur Verfügung steht – mag also auch von diesem durch staatlichen Ersatzkonsum realisierten Mehrwert primär und in der Hauptsache das produktive Vermögen selbst profitieren und er sich ihm nämlich als virtuelle Konsumkraft, die es als wirtschaftliches Vorhaben, als kapitales Sein impliziert, inkorporieren und assimilieren, der Umstand, dass das possessive Eigentum im produktiven Vermögen je schon investiv engagiert, in ihm renditiv involviert ist, sorgt zugleich doch dafür, dass sekundär und im Übrigen ein an diesem investiven Engagement und renditiven Involvement sich bemessender und ihm entsprechender Teil jenes Mehrwerts dem possessiven Eigentum zufällt und sich ihm asssoziiert und integriert.
Die je schon investive Einlassung des possessiven Eigentums ins produktive Vermögen und renditive Beteiligung an ihm bietet demnach die Gewähr dafür, dass der dank staatlichen Ersatzkonsums auf Kreditbasis geldlich realisierte sächliche Mehrwert keineswegs nur und ausschließlich letzterem Vorschub leistet, sondern immer auch und darüber hinaus ersterem zugute kommt, und dass, ungeachtet der mit dem staatlichen Ersatzkonsum einhergehenden und oben als Schwerpunktverlagerung beziehungsweise Akzentverschiebung charakterisierten Umorientierung weg vom eigentlich oder prinzipiell mit ihm verfolgten Ziel einer Mehrung und Aufstockung des das produktive Vermögen als seine Bezugsquelle, als Generator aktueller Konsumkraft reklamierenden possessiven Eigentums und hin zum tatsächlich und konsequenziell mit ihm erfüllten Zweck einer Aufrüstung und Stärkung des als Brutstätte seiner selbst, als Inkubator virtueller Konsumkraft funktionierenden produktiven Vermögens, das possessive Eigentum doch keineswegs leer ausgeht, mitnichten seinen Anspruch auf Mehrung überhaupt vereitelt und verwirkt findet und mithin, jener Umorientierung nicht sowohl zum Trotz als vielmehr, insofern durch sie die Realisierung des Mehrwerts gelingt, auf den es ja nach Maßgabe seines investiven Engagements und renditiven Interesses Anspruch hat, zum Dank, auf seine Kosten kommt.
Von daher gesehen und gebührend in Betracht gezogen, dass dem possessiven Eigentum alias bürgerlichen Guthaben nach Maßgabe seines investiv-aktionären Anteils am und renditiv-monetären Beitrags zum durch den staatlichen Ersatzkonsum wieder in Gang gesetzten und in Betrieb gehaltenen produktiven Vermögen alias wirtschaftlichen Vorhaben der von letzterem geschöpfte und durch staatlichen Ersatzkonsum realisierte Mehrwert doch jedenfalls Gewinn bringt und allemal zur Mehrung gereicht, könnte der Umstand, dass das Gros des durch staatlichen Ersatzkonsum realisierten Mehrwerts, der Löwenanteil des vom produktiven Vermögen erzielten operativen Ertrags oder kapitalen Profits, den der staatliche Ersatzkonsum aus der sächlichen Gestalt in geldliche Form überführt, aus seiner kapitalen Verkörperung monetär erlöst, eben nicht zur Mehrung und Aufstockung des possessiven Eigentums dient, sondern nur die Aufrüstung des produktiven Vermögens selbst und Stärkung seiner Produktionskraft bezweckt – könnte also dieser Umstand als der konsequenzielle Preis dafür erscheinen, dass das possessive Eigentum angesichts seiner eigenen konsumtiven Fehlfunktion und Mangelhaftigkeit der staatlichen Macht die Wahrung seines mit dem produktiven Vermögen verknüpften prinzipiellen Mehrungs und Augmentationsanspruchs überlassen und zu treuen Händen übergeben muss, oder ließe sich, anders gesagt, diese mit dem staatlichen Ersatzkonsum einhergehende Umorientierung oder Schwerpunktverlagerung weg von der dem possessiven Eigentum zufallenden aktionären Dividende oder monetären Rendite und hin zu dem dem produktiven Vermögen zustehenden operativen Ertrag oder kapitalen Profit als der prozedurale Umweg verstehen, den der Staat machen muss, um dem ihm vom possessiven Eigentum, seinem Auftraggeber, gewiesenen intentionalen Weg überhaupt folgen, der ihm von letzterem übertragenen und anvertrauten Zielsetzung, eben der Aufgabe, es zu mehren und zu augmentieren, einigermaßen nachkommen und mit halbwegs passablem Resultat Genüge leisten zu können.
Freilich erweist sich, weil die Proportion zwischen operativem Ertrag und investivem Gewinn nicht als statisches Faktum posiert, sondern als dynamischer Faktor funktioniert, jener Preis, den das possessive Eigentum für den Sukkurs, den ihm der staatliche Ersatzkonsum leistet, zahlen muss, im Verlauf des ad calendas graecas prolongierten letzteren als zusehends und geradezu unabsehbar hoch, und stellt sich mit anderen Worten, weil die Differenz zwischen (um das obige Bild zu strapazieren) dem operativen Vermögen zustehendem profitiv-kapitalem Löwenanteil und dem possessiven Eigentum zufallendem renditiv-monetärem Hyänenanteil nicht im Modus einer konstanten Relation verharrt, sondern dem Duktus einer geometrischen Progredienz unterliegt, jener Umweg, den das possessive Eigentum dafür in Kauf nehmen muss, dass der staatliche Ersatzkonsum ihm den Weg zu seinem in der Mehrung und Aufstockung seiner selbst bestehenden Ziel offenhält und es in den Grenzen seiner investiven Einlassung ins produktive Vermögen und renditiven Beteilung an ihm auch erreichbar bleiben lässt, am Ende als derart aufwendig und ausladend heraus, dass dies Ziel perspektivisch immer weiter in den Hintergrund tritt und sich dort verliert und der auf es, die Mehrung und Aufstockung des possessiven Vermögens, gerichtete Weg, den der staatliche Ersatzkonsum intentional einschlägt, im Vergleich mit dem die Umrüstung und Stärkung des produktiven Vermögens bezweckenden Umweg, den er dafür prozedural zurücklegt, zunehmend an Raum und zugleich Relevanz verliert.
Initiiert und implementiert, um die Mehrwertrealisierungslücke zu schließen, deren systematisch-strukturelle Bedingung der Aus und Wegfall der in den Jahrhunderten zuvor noch mehr oder minder kommerziell requirierbaren Konsumkraft aus systemexternen Quellen ist und die ihre historisch-aktuelle Ursache in der die Weltwirtschaftskrise heraufbeschwörenden Schere zwischen einem aufgrund der Produktivkraftentwicklung wachsenden und geradezu eskalierenden industriellen Leistungsvermögen und einer infolge des Krieges massiv geschrumpften und stagnierenden kommerziellen Aufnahmekapazität hat – initiiert und implementiert, um durch die Schließung der Mehrwertrealisierungslücke das äquilibristische Wechselspiel zwischen Mehrung und Aufstockung des possessiven Eigentums durch das produktive Vermögen und Aufrüstung und Stärkung des letzteren durch ersteres wieder in Gang zu setzen beziehungsweise ins Lot zu bringen, verwickelt oder vielmehr verstrickt der staatliche Ersatzkonsum das produktive Vermögen in einen als eigengetriebener Zirkel oder selbstläuferische Spirale funktionierenden Wachstums und Entfaltungsprozess, der es so definitiv von seiner eigentlichen Aufgabe und Zielsetzung, eben der Mehrung und Aufstockung des possessiven Eigentums, ablenkt und abkoppelt und es so effektiv um sich selbst als zum Selbstzweck geratendes Mittel, nämlich um seine eigene Aufrüstung und Stärkung, kreisen und sich dafür instrumentalisieren lässt, dass es schon viel Gutgläubigkeit und reichlich guten Willen braucht, um diesen vom staatlichen Ersatzkonsum angetriebenen Tanz des produktiven Vermögens um das goldene Kalb der Selbstvergrößerung, diesen um den Zauberbesen der eigenen Produktions und Leistungskraft kreisenden Hexenreigen, in den der staatliche Ersatzkonsum das produktive Vermögen hineintreibt, überhaupt noch, wie gerade geschehen, als auf jene eigentliche Zielsetzung bezüglichen Umweg wahrnehmen, als in einer nennenswerten Kosten-Nutzen-Relation zu letzterer verhaltenen Preis oder Aufwand erkennen zu können.
Weil die zusätzliche Konsumkraft, die auf der Beleihbasis nicht mehr nur von als possessives Eigentum alias geldliches Guthaben in Bankenhand figurierender aktueller Konsumkraft, sondern mehr noch und vor allem von als produktives Vermögen alias wirtschaftliches Vorhaben in Kapitalregie firmierender virtueller Konsumkraft die Notenbank aktualisiert und dem Staat für seinen zur Realisierung des Mehrwerts, den das produktive Vermögen schöpft, erforderlichen Ersatzkonsum kreditiert – weil diese zusätzliche Konsumkraft zum weit überwiegenden Teil, nämlich abzüglich des Teils, den das possessive Eigentum für sein investives Engagement im produktiven Vermögen beziehungsweise seine renditive Beteiligung an ihm als Dividende beziehungsweise Rente reklamiert, ins produktive Vermögen einfließt und ihm dort, sei's zu sächlichen Arbeitsmitteln hypostasiert, sei's in menschliche Arbeitskraft transfiguriert, zur Aufrüstung und Stärkung seiner Produktionskraft gereicht, bleibt dem Staat bei Strafe des Scheiterns seiner ersatzkonsumtiven Bemühungen um den mangels gesellschaftlicher Konsumkraft stockenden beziehungsweise lahmenden Wertschöpfungsprozess gar nichts anderes übrig, als dies durch seinen Ersatzkonsum aufgerüstete und in seiner Produktionskraft gestärkte produktive Vermögen oder, genauer gesagt, die in ihm implizierte virtuelle Konsumkraft erneut als Beleihbasis für noch mehr zusätzliche, von der Notenbank zu aktualisierende und ihm zu kreditierende Konsumkraft in Anspruch zu nehmen, damit die ihm gestattet, auch das Mehr an Mehrwert, das das produktive Vermögen dank der Aufrüstung und Stärkung, die es durch den staatlichen Ersatzkonsum erfahren hat, hiernach schöpft, zu realisieren, sprich aus der sächlichen Gestalt in die geldliche zu überführen, womit er freilich, da dieser realisierte vermehrte Mehrwert wiederum zum Großteil ins produktive Vermögen fließt und dessen weitere Aufrüstung und Stärkung bewirkt, nichts weiter erreicht als die repetitive Etablierung des besagten spiraligen Zirkels aus einerseits der Aufrüstung des produktiven Vermögens durch den auf dessen kreditiver Basis praktizierten staatlichen Ersatzkonsum und andererseits der Fortsetzung eben dieser ersatzkonsumtiven Praxis des Staats auf abermals der kreditiven Basis des durch ihn aufgerüsteten produktiven Vermögens.
Einmal eingeführt und in Gang gesetzt, um das produktive Vermögen so weit aufzurüsten und in seiner Produktionskraft zu stärken, dass die dem possessiven Eigentum nach Maßgabe seines investiven Engagements beziehungsweise renditiven Interesses an dessen Wertschöpfung zufallende Konsumkraft hinreicht, um letzteres wieder an die Stelle des mangels gesellschaftlicher Konsumkraft Ersatzkonsum treibenden Staats treten und die Rolle und Funktion eines sogar ohne die Zuhilfenahme von Konsumkraft aus systemexternen Quellen sein konsumtives Geschäft zu besorgen fähigen Mehrwertrealisierers übernehmen lassen zu können – einmal für diese Aufgabe einer Sanierung des possessiven Eigentums durch Dynamisierung des produktiven Vermögens eingeführt und in Gang gesetzt, begründet und beschreibt der Ersatzkonsum, den der Staat auf der Beleihbasis der virtuellen Konsumkraft betreibt, die das von ihm aufgerüstete und gestärkte produktive Vermögen impliziert und die er sich von der Notenbank aktualisieren und kreditierten lässt, eine nicht enden wollende Schleife, in deren Vollzug er zwar das produktive Vermögen in einem an Hypertrophie gemahnenden Ausmaß dynamisiert, also seiner konsequenziell-prozeduralen Zweckbestimmung, der Aufrüstung und Stärkung des produktiven Vermögens als Mittels zur Sanierung des possessiven Eigentums, erfolgreich nachkommt, ohne dadurch doch aber seiner prinzipiell-initialen Zielsetzung, eben jener Sanierung des possessiven Eigentums, also dessen Versorgung und Dotierung mit für die gesellschaftliche Bewältigung der Mehrwertrealisierungsaufgabe ausreichender aktueller Konsumkraft, im mindesten näherzukommen, und ganz im Gegenteil mit dem Resultat, dass gegenüber der dem produktiven Vermögen als quasi inversive Zweckbestimmung von ihm induzierten Wachstumsdynamik jenes aufs possessive Eigentum projizierte Sanierungsziel in immer unerreichbarere Ferne rückt und immer mehr an Präsenz und Relevanz verliert.
Die prinzipielle Zielsetzung des staatlichen Ersatzkonsums, die Wahrung des bürgerlichen Guthabens, tritt hinter seiner konsquenziellen Zweckbestimmung, der Stärkung des produktive Vorhabens, zurück, so dass erstere zu einer bloßen Nebenwirkung, um nicht zu sagen, einem Abfallprodukt der letzteren verkommt. Dabei etabliert der Staat mit seiner Beleihpraxis gegenüber der bürgerlichen Klasse primär gar kein Schuldner-Gläubiger Verhältnis, sondern eine die Eigentumsordnung unangetastet lassende Agenten-Mandanten-Beziehung. Die unbestreitbare Tendenz des Staats, sich im Zuge seines ersatzkonsumtiven Engagements zu verschulden, ist nur eine korollariscch-sekundäre Erscheinung und erklärt sich aus dem Bemühen des Staats, sein durch ihn aufgepäppeltes Ziehkind, das Wertschöpfungssystem, durch für die Finanzierung des regulären Etats eigentlich erforderliche fiskalische und taxalische Forderungen so wenig wie möglich zu belasten.
Nicht, wie gesagt, dass das possessive Eigentum bei dem dem produktiven Vermögen durch den staatlichen Ersatzkonsum induzierten hypertrophen Wachstum leer ausginge und nicht dank des investiven Interesses, das es in ersteres setzt, und des renditiven Anteils, den es an ihm nimmt, Gewinn aus solchem Wachstum zöge! Tendenziell und seiner qualitativen Richtung nach, mithin bezogen auf sich selbst, steigt dieser Gewinn im Zweifelsfall sogar und beschreibt eine dem Wachstum des produktiven Vermögens parallele Entwicklung. Reell freilich und in seinem quantitativen Verlauf betrachtet, will heißen, gemessen an dem Profit, den der staatliche Ersatzkonsum dem produktiven Vermögen beschert und der für dessen hypertrophe Entfaltung sorgt, weicht dieser dem possessiven Eigentum zufallende und in ihm als aktuelle Konsumkraft zu Buche schlagende Gewinn immer stärker von jenem dem produktiven Vermögen zustehenden und in ihm als virtuelle Konsumkraft Gestalt annehmenden Profit ab, bleibt zunehmend hinter ihm zurück, und driften mithin das vom staatlichen Ersatzkonsum dem produktiven Vermögen vindizierte Wachstum und der von ihm dem possessiven Eigentum assignierte Zuwachs immer weiter auseinander, tut sich zwischen beiden eine immer eklatantere und irreparablere Kluft auf.
Unaufhaltsam setzt sich dies nicht zwar qualitativ-tendenzielle, wohl aber quantitativ-reelle Auseinanderdriften von als Implikation des produktiven Vermögens wachsender virtueller und als Akquisition dem possessiven Eigentum zuwachsender aktueller Konsumkraft fort und schreitet ad infinitum eines staatlichen Ersatzkonsums voran, der durch Realisierung des vom produktiven Vermögen geschöpften Mehrwerts mittels von der Notenbank ihm kreditierter zusätzlicher Konsumkraft das produktive Vermögen primär und vordringlich aufrüstet und stärkt, um sich auf der Beleihbasis des aufgerüsteten und gestärkten produktiven Vermögens die für die Realisierung des Mehr an Mehrwert, den letzteres schöpft, wiederum erforderliche zusätzliche Konsumkraft von der Notenbank kreditieren lassen zu können. Während das produktive Vermögen nach Maßgabe der ihm vom staatlichen Ersatzkonsum vindizierten inversiv-zirkulären, um seine eigene Aufrüstung und Akkumulation kreisenden Zweckbestimmung immer weiter hypertrophiert und ins Zentrum rückt, findet sich im Vergleich damit das possessive Eigentum in Ansehung der ihm vom staatlichen Ersatzkonsum attribuierten progress-linearen, auf seine Mehrung und Augmentation gerichteten Zielsetzung mehr und mehr reduziert und an den Rand gedrängt.
Weit entfernt davon, das von der bürgerlichen Klasse, der ökonomischen anima der bürgerlichen Gesellschaft, zur Norm allen wirtschaftlichen Lebens deklarierte und sie als Dienerin zweier Herren, des Drangs zur expropriativen Verwertung alias kapitalen Ausbeutung einerseits und des Strebens nach appropriativer Bereicherung alias monetärer Aneignung andererseits zu erkennen gebende äquilibristische Wechselspiel zwischen Mehrung des possessiven Eigentums und Stärkung des produktiven Vermögens zu retablieren beziehungsweise überhaupt erst als solches und nämlich ohne den Joker, um nicht zu sagen, die gezinkte Karte einer aus systemexternen Quellen hinzutretenden Konsumkraft zu etablieren, treibt der staatliche Ersatzkonsum jene oben als Akzentverschiebung oder Schwerpunktverlagerung apostropierte Wendung weg von der Fokussierung aufs possessive Eigentum und hin zur Konzentration aufs produktive Vermögen voran, die den tatsächlichen Weg, die Aufrüstung und Stärkung des produktiven Vermögens, zum Ziel avancieren und das vorgebliche Ziel, die Mehrung und Aufstockung des possessiven Eigentums, sich auf ein Korollar, einen beiläufigen Haltepunkt des zum Ziel avancierenden Weges reduzieren lässt.
Auch wenn prinzipiell der das produktive Vermögen auf der Beleihbasis der virtuellen Konsumkraft, die es impliziert und die er sich von der Notenbank aktualisieren und kreditieren lässt, immer weiter aufrüstende und stärkende staatliche Ersatzkonsum an der damit verknüpften Zielsetzung einer Mehrung und Aufstockung des possessiven Eigentums durchaus nicht rüttelt, auch wenn er intentional diese Zielsetzung ganz und gar unangefochten, sie als transzendentalen Referenzpunkt der kraft produktiven Vermögens betriebenen wertschöpferischen Unternehmung nach wie vor gelten lässt, konsequenziell und nämlich infolge der hypertrophen Entwicklung, um nicht zu sagen Selbstvergrößerungsorgie, in die seine fortlaufende Versorgung mit zusätzlicher, auf der Beleihbasis der virtuellen Konsumkraft, die es selbst impliziert, aktualisierter Konsumkraft das produktive Vermögen hineintreibt, mit anderen Worten, im prozeduralen Effekt einer vom staatlichen Ersatzkonsum um der Mehrwertrealisierung willen betriebenen Hypertrophierung des produktiven Vermögens, deren ebenso zirkulär-vordringliche wie inversiv-maßgebliche Zweckbestimmung die in einer Fortsetzung des Hypertrophierungsprozesses resultierende Inanspruchnahme des hypertrophierten produktiven Vermögens als Kreditiv für neuerlichen, zur Realisierung des Mehr an Mehrwert, den es schöpft, erforderlichen staatlichen Ersatzkonsum ist – im konsequenziellen Vollzug und prozeduralen Verlauf also dieser dem produktiven Vermögen vom staatlichen Ersatzkonsum beigebogenen inversiven Zweckbestimmung verliert die prinzipiell und intentional als leitendes Motiv der ersatzkonsumtiven Bemühungen des Staats um die Aufrüstung und Stärkung des produktiven Vermögens figurierende Zielsetzung einer Mehrung und Aufstockung des possessiven Eigentums nicht weniger an Bedeutung als an Boden und verkommt ebenso unaufhaltsam wie irreversibel zu einem der Rationalisierung verdächtigen marginalen Vorwand für die Verfolgung und Erfüllung eben jener inversiven Zweckbestimmung, die sich um die Hypertrophierung des produktiven Vermögens als für die ersatzkonsumtive Schließung der Mehrwertrealisierungslücke, die es, das hypertrophierte produktive Vermögen, aufreißt, erforderlicher Beleihbasis dreht.
Anders gesagt und nicht in specie der prinzipiellen Zielsetzung, sondern sub specie der konsequenziellen Zweckbestimmung der Veranstaltung betrachtet, verflüchtigt und verliert sich das initiale Vornehmen beziehungsweise transzendentale Anliegen des das produktive Vermögen auf der kreditiven Basis, die es selber darstellt, aufrüstenden und stärkenden staatlichen Ersatzkonsums, nämlich die Mehrung und Aufstockung des possessiven Eigentums, seine Auffüllung mit aktueller Konsumkraft, zu einer bloßen Nebenwirkung, um nicht zu sagen, einem reinen Abfallprodukt des prozeduralen Vorhabens und zentralen Vollbringens, um das sich der staatliche Ersatzkonsum in der Hauptsache dreht und um das es ihm entscheidend geht, nämlich eben dieser Aufrüstung und Stärkung des als Beleihbasis für den staatlichen Ersatzkonsum benötigten produktiven Vermögens selbst, mit anderen Worten, der Mehrung und Aufstockung der in letzterem implizierten virtuellen Konsumkraft, auf deren kreditiver Grundlage sich weitere, für die Realisierung des Mehr an Mehrwert, den es schöpft, erforderliche Konsumkraft aktualisieren und dem Staat von der Notenbank kreditieren lässt.
Dass die, allem äquilibristischen Wechselspiel zwischen Mehrung des possessiven Eigentums und Stärkung des produktiven Vermögens, wie es sich die den Hexenmeister gebende bürgerliche Klasse von ihrem als Zauberbesen eingesetzten kapitalistischen Wirtschaften erwartet, wenn nicht ins Gesicht schlagende, so jedenfalls doch Hohn sprechende unaufhaltsame Hypertrophierung des letzteren und in Relation dazu Marginalisierung des ersteren, die der als Zauberlehrling intervenierende Staat ins Werk setzt, indem er sich in der Endlosschleife einer Stärkung des produktiven Vermögens verfängt, die nicht eigentlich dem Ziel dient, letzteres als Generator und Akkumulator aktueller, das bürgerliche Guthaben mehrender Konsumkraft zu nutzen, sondern hauptsächlich den Zweck erfüllt, es als Inkubator und Akkumulator virtueller, mit Hilfe der Notenbank aktualisierbarer und dem Staat kreditierbarer Konsumkraft, mithin als Beleihbasis für weiteren staatlichen Ersatzkonsum, in Anspruch zu nehmen – dass also die durch den staatlichen Ersatzkonsum betriebene Hypertrophierung des produktiven Vermögens respektive Marginalisierung des possessiven Eigentums der auf diese beiden Grundformen von privatem Eigentum alias bürgerlichem Besitz gleichermaßen ihre ökonomische Vollmacht und ihre politische Autorität gründenden bürgerlichen Klasse und, insofern diese kraft solch privateigentümlich fundierter ökonomischer Prokura und besitzbürgerlich sanktionierten politischen Mandats für die bürgerliche Gesellschaft als ganze eine nicht weniger maß als namengebende Rolle spielt, auch letzterer selbst unmöglich bekömmlich sein kann und ihnen beiden vielmehr auf Dauer übel, weil sie ebenso sehr strukturell aus der Fassung wie funktionell ins Trudeln bringend, aufstoßen muss, steht außer Frage und ist durch die schwindelerregenden Probleme, mit denen die vom Staatskonsum angetriebenen Volkswirtschaften seitdem zu kämpfen haben und mit deren Management oder Eindämmung sie beziehungsweise die zu ihren Taktgebern, um nicht zu sagen Marschbläsern, avancierten Staaten permanent befasst sind, sattsam bezeugt.
Dabei ist es gar nicht, oder jedenfalls nicht primär und wesentlich, ein oben mit der Rede von Staatsverschuldung als fundamentales Manko suggerierter Verlust der Kreditwürdigkeit des als öffentliche Hand agierenden Staates gegenüber der als private Eigentümerin firmierenden bürgerlichen Klasse, eine als Erbsündenfall supponierte unheilbar debetorische, weil aller Rückerstattung oder Tilgung zunehmend spottende leihweise Inanspruchnahme und ersatzweise Verwendung possessiven Eigentums alias bürgerlichen Guthabens durch die staatliche Einrichtung oder öffentliche Hand, was den staatlichen Ersatzkonsum auf Kreditbasis für die bürgerliche Klasse in specie und die durch sie nicht weniger körperschaftlich determinierte als namentlich definierte bürgerliche Gesellschaft in genere zum Problem werden lässt, und zielt solch eigentumssystematische Reduktion der ersatzkonsumtiven Intervention des Staats auf ein Schuldner-Gläubiger-Verhältnis überhaupt an deren Eigentümlichkeit vorbei, wird ihrer Neuartigkeit und wirtschaftspolitischen Originalität in keiner Weise gerecht. Tatsächlich beschafft sich, wie bereits zur Genüge expliziert, der Staat die für seinen ersatzkonsumtiven Einsatz erforderliche gesellschaftliche Konsumkraft mitnichten auf die traditionelle Art, dass er sie sich via Finanzmarkt beim possessiven Eigentum alias bürgerlichen Guthaben leiht, sie ihm debetorisch entnimmt, sondern vielmehr auf die gänzlich originelle Weise, dass er mit dieser für seinen Ersatzkonsum nötigen Konsumkraft das bürgerliche Guthaben beleiht, es hypothekarisch belastet.
Statt seinen Ersatzkonsum mit Konsumkraft zu betreiben, die er dem vorhandenen bürgerlichen Guthaben leihweise entzieht, sich bei ihm unter Versprechen der verzinsten Rückerstattung borgt, bestreitet er seinen Ersatzkonsum mit zusätzlicher Konsumkraft, die er sich von der Notenbank durch Beleihung des vorhandenen bürgerlichen Guthabens, durch dessen hypothekarische Belastung, derzufolge es bei Tilgung der Hypothek um jene zusätzliche Konsumkraft reicher wird, kreieren und kreditieren lässt. Statt, mit anderen Worten, das bürgerliche Possessiv als Ressource und Vorrat bereits existierender Konsumkraft zu nutzen, die jenes ihm unter Zusicherung einer verzinsten Rückzahlung zur Verfügung stellt, verwendet der Staat das bürgerliche Possessiv vielmehr als Reserve und Unterpfand für von der Notenbank neu zu kreierende Konsumkraft, die er jenem als ihm in toto winkenden Zugewinn, als reinen kapitalen Zuwachs, in Aussicht stellt. Statt dem bürgerlichen Guthaben, wenn auch mit dem Versprechen zinslicher Kompensation, aktuelle Konsumkraft wegzunehmen, fügt auf seiner kreditiven Grundlage die von der Notenbank ins Werk gesetzte Beleihaktion vielmehr aktuelle Konsumkraft zum bürgerlichen Guthaben hinzu, die letzteres mit dem Fug und Recht seiner kreditiven Grundlegungsfunktion als von Staats wegen auf es aufgenommene Hypothek als sein eigen geltend machen kann.
Zwar, insofern es der Staat ist, der die von der Notenbank kreierte zusätzliche Konsumkraft sogleich für seinen Ersatzkonsum in Anspruch nimmt und damit deren Geltendmachung durch das bürgerliche Possessiv erst einmal unterläuft, könnte auf den ersten Blick die Beziehung zwischen staatlicher Exekutive und bürgerlichem Possessiv, ungeachtet ihres nicht sowohl debetorischen als vielmehr hypothekarischen Charakters, doch wieder ein Schuldner-Gläubiger-Verhältnis, weil nämlich in dessen Sinn zu erfordern scheinen, dass das bürgerliche Possessiv jene zusätzliche Konsumkraft, um sie tatsächlich als ihr eigen geltend machen, sie als Haben verbuchen zu können, erst einmal vom Staat, der sie ja für seinen Ersatzkonsum mit Beschlag belegt, erstattet und restituiert bekommen müsste. Anders indes als beim normalen Leihgeschäft ist bei dem mit Hilfe der Notenbank praktizierten staatlichen Beleihverfahren – und eben das macht seine das formelle Gläubiger-Schuldner-Verhältnis im funktionellen Ansatz gleich wieder dementierende beispiellose Neuartigkeit und unvergleichliche Originalität aus – diese Erstattung und Restitution der zwecks staatlichen Ersatzkonsums kreierten zusätzlichen Konsumkraft in deren ersatzkonsumtiver Verwendung als strikt automatische Konsequenz, als quasi postwendender Effekt, einbegriffen. Die ihm von der Notenbank durch Beleihung des possessiven Eigentums kreditierte Konsumkraft speist der Staat ja, indem er sie ersatzkonsumtiv verwendet, mit ihr den vom produktiven Vermögen geschöpften sächlichen Mehrwert geldlich realisiert, in der Hauptsache und nämlich abgesehen von dem Teil, der aufgrund investiven Engagements beziehungsweise renditiven Interesses dem possessiven Eigentum zufällt und sich somit unmittelbar restituiert findet, als operativen Gewinn ins produktive Vermögen ein, das sie in dem Maße, wie sie sich in ihm zu sächlichen Arbeitsmitteln hypostasiert und in menschliche Arbeitskraft transfiguriert, aufrüstet und in seiner Produktionskraft stärkt.
Weit entfernt davon, dass sich der Staat actu seines Ersatzkonsums die ihm auf der Beleihbasis des bürgerlichen Guthabens kreditierte Konsumkraft aneignete und sie, sei's eigene Absichten mit ihr verfolgend, sei's sie in den Dienst öffentlicher Interessen stellend, im Sinne eines schuldnerischen Verhältnisses ihrer kreditiven Grundlage entzöge und vorenthielte, überführt er sie eigentlich nur aus der einen Form privaten Eigentums, der Form monetären Possessivs alias bürgerlich-geldlichen Guthabens, in die andere Form privaten Eigentums, die Gestalt kapitalen Produktivs alias wirtschaftlich-sächlichen Vorhabens. Weit entfernt davon, dass er mit seiner Beleihaktion ans bürgerliche Eigentumsverhältnis rührte, sich appropriativ in es einbrächte und einmischte und also, weil die Appropriation andernfalls Expropriation wäre und am Grundpfeiler der bürgerlichen Gesellschaft, der Sakrosanktheit des privaten Eigentums, rüttelte, sich nolens volens bei letzterem verschuldete, sprich, zur Rück oder vielmehr Übergabe des Appropriierten als eines bloß leihweise Akquirierten oder vielmehr beleihweise Kreierten verpflichtete, lässt der Staat dies bürgerliche Eigentumsverhältnis gänzlich unangetastet und macht sich am privaten Eigentum nicht etwa appropriativ, sondern bloß dispositiv zu schaffen, mutet ihm keinen wie auch immer als vorübergehend und wiedergutzumachen deklarierten Substanzverlust zu, sondern unterwirft es bloß einem allerdings nachhaltig und in der Tat unwiderruflich exekutierten Formenwandel.
So gewiss der Staat im Zuge seines ersatzkonsumtiven Engagements dem bürgerlichen Privateigentum Konsumkraft nicht etwa leihweise entzieht, sondern bloß beleihweise entlehnt, und so gewiss er stante pede seines Ersatzkonsums dem bürgerlichen Privateigentum diese ihm beleihweise entlehnte Konsumkraft mit dem Effekt wieder erstattet und zueignet, dass er sie, wenn auch nicht vorzüglich ihm in seiner Erscheinungsform als monetärem Possessiv zur Mehrung und Aufstockung dienen, so allemal doch ihm in seiner Alternativgestalt als kapitalem Produktiv zur Aufrüstung und Stärkung seiner Produktionskraft gereichen lässt – so gewiss der Staat seinen Ersatzkonsum mit solchem Effekt betreibt, so gewiss kann hier von einem zwischen staatlicher Exekutive und bürgerlichem Possessiv etablierten Schuldner-Gläubigerverhältnis keine Rede sein, und erfüllt das staatliche Handeln vielmehr den Tatbestand einer reinen Agenten Mandanten-Beziehung, einer operationellen Stellvertretung, bei der der Staat für das in der Erfüllung seiner Mehrwertrealisierungsaufgabe säumige beziehungsweise gehandikapte bürgerliche Possessiv einspringt und als ehrlicher Makler oder treuhänderischer Sachwalter des letzteren, als sein durch die Notenbank zur Mehrwertrealisierung kreditiv kapazitierter Substitut, aktiv wird, um in dessen wenn auch vielleicht nicht subjektiv-eigenstem, so jedenfalls doch objektiv-bestem Interesse und bar jeden Eigennutzes beziehungsweise fern aller privativen Absichten der Quelle dieses bürgerlichen Possessivs, dem wirtschaftlichen Produktiv, wieder die Motivation zum Fließen, wo nicht gar die Energie zum Sprudeln zu verleihen.
Falls dem in einer ebenso schuld wie selbstlosen Mandanten-Agenten-Beziehung aufgehenden staatlichen Ersatzkonsum überhaupt ein Strick zu drehen wäre, dann höchstens aus dem Umstand jenes dabei durchgesetzten Formenwandels, aus der oben als Schwerpunkterlagerung oder Akzentverschiebung apostrophierten Tatsache also, dass der Staat nicht zwar eigensüchtig, wohl aber eigenmächtig die ihm von der Notenbank durch Beleihung des bürgerlichen Possessivs kreditierte zusätzliche Konsumkraft hauptsächlich oder zentral verwendet, um dem produktiven Vermögen beziehungsweise der in ihm implizierten virtuellen Konsumkraft Vorschub zu leisten, und nur beiläufig oder marginal nutzt, um sie dem bürgerlichen Possessiv, dem sie doch beleihweise entlehnt ist, als ihm entlehnte, sprich, als aktuelle Konsumkraft, zugute kommen zu lassen. Dieser als maßgebliches Resultat des staatlichen Ersatzkonsums wahrgenommenen Transformation von als aktuelle Konsumkraft figurierendem bürgerlichem Guthaben in als virtuelle Konsumkraft firmierendes wirtschaftliches Vorhaben ließe sich vielleicht dem Staat zum Vorwurf wenn auch beileibe nicht der substanziellen Entwendung, so immerhin doch der funktionellen Entfremdung der ihm kreditierten zusätzlichen Finanzmittel machen, im Blick auf diesen Formenwandel ließe sich ihm eventuell der Gebrauch, den er von letzteren macht, als ein Fall von nicht zwar finanzieller Verschuldung, wohl aber fraktioneller Veruntreuung ankreiden.
Wie oben ausgeführt, findet sich indes der Staat beziehungsweise die ihm finanzpolitisch zur Hand gehende Notenbank angesichts der anhaltenden Dringlichkeit und des wachsenden Umfangs der ersatzkonsumtiven Kreditaufnahme bald schon gezwungen, statt sich auf das possessive Eigentum alias bürgerliche Guthaben als Beleihbasis für die zu aktualisierende und zu kreditierende Konsumkraft zu beschränken, seine Kreditaufnahme vielmehr auf das produktive Vermögen alias wirtschaftliche Vorhaben selbst beziehungsweise die in ihm implizierte virtuelle Konsumkraft zu beziehen, letzteres mehr und mehr zum tragenden Fundament der ganzen Beleihpraxis zu machen und so denn den staatlichen Ersatzkonsum in die beschriebene Zirkel oder, genauer gesagt, Spiralbewegung einer quasi selbsttragenden Hypertrophierung des produktiven Vermögens hineinzutreiben, sich mit anderen Worten, in die Endlosschleife einer ersatzkonsumtiven Aufrüstung und Stärkung des wirtschaftlichen Vorhabens auf der kreditiven Grundlage eben dieses ersatzkonsumtiv aufgerüsteten und in seiner Produktionskraft gestärkten wirtschaftlichen Vorhabens zu verstricken. Damit aber erweist sich der dem Staat vielleicht noch zu machende Vorwurf einer in der ersatzkonsumtiven Transformation bürgerlichen Guthabens in wirtschaftliches Vorhaben beschlossenen funktionellen Entfremdung als hinfällig, stellt sich der im Blick auf einen Formenwandel, durch den sich die aktuelle Konsumkraft bürgerlichen Possessivs in die virtuelle Konsumkraft wirtschaftlichen Produktivs überführt zeigt, eventuell noch anzukreidende Sachverhalt fraktioneller Veruntreuung als gegenstandslos heraus.
Was der Staat actu seines Ersatzkonsums hiernach tut, ist, sich von der Notenbank virtuelle, im produktiven Vermögen implizierte Konsumkraft aktualisieren und kreditieren zu lassen, nur um via Ersatzkonsum weitere, als Beleihbasis für neuen staatlichen Ersatzkonsum auf Kreditbasis taugliche virtuelle Konsumkraft zu generieren und zu akkumulieren. Indem er so aber seinen Ersatzkonsum auf die Beleihung nicht mehr sowohl der als bürgerlich-possessives Eigentum in Bankenhand deponierten aktuellen Konsumkraft als vielmehr der im produktiven Vermögen unter Kapitalregie implizierten virtuellen Konsumkraft gründet, handelt er nicht einfach nur unverändert als ehrlicher Makler und getreulicher Sachwalter privaten Eigentums und ist der Verschuldung gegenüber ersterem, eines ihn bei Strafe expropriativer Versündigung zur schließlichen Rückgabe des Entwendeten verpflichtenden appropriativen Übergriffs, geradeso unverdächtig wie zuvor.
Dadurch, dass nun seine ökonomische Intervention ihren Dreh und Angelpunkt, ihr A und O, im produktiven Vermögen alias wirtschaftlichen Vorhaben findet und sich vom possessiven Eigentum alias geldlichen Guthaben ebenso prozedural abstrahiert wie dispositionell emanzipiert zeigt, avanciert mehr noch sein ehrliches Maklertum zu einer uneingeschränkten Prokura, seine getreuliche Sachwaltung zu einer absoluten Bevollmächtigung, die ihn jeglichen Verdachts einer funktionellen Entfremdung beziehungsweise fraktionellen Veruntreuung possessiven Eigentums von vornherein überhebt. Weil und in dem Maße wie der staatliche Ersatzkonsum auf Kreditbasis seinen Rechtfertigungsgrund und seine Bemessungsbasis eben nicht mehr im possessiven Eigentum, sondern im produktiven Vermögen hat, wird aus der vermeintlichen Entfremdung aktueller zu virtueller Konsumkraft ein reines Zusichkommen der letzteren selbst, und etabliert sich mit anderen Worten, was Veruntreuung bürgerlichen Possessivs zu wirtschaftlichem Produktiv scheinen könnte, in Wahrheit als ein um letzteres kreisendes und es mit auch für ersteres heilsamem und zuträglichem Effekt aus ganz und gar eigenen Stücken und auf vollständig eigene Rechnung – um den Preis freilich seiner Hypertrophierung – sanierendes und akkumulierendes treuhänderisches Unterfangen.
Die pauschale Freisprechung des staatlichen Ersatzkonsums auf Kreditbasis vom Tatbestand einer Schuldner-Gläubiger-Beziehung soll, um einem etwaigen Missverständnis vorzubeugen, keineswegs bedeuten, dass sich die ebenso historisch unbestreitbare wie empirisch auf der Hand liegende Tendenz der Ersatzkonsum auf Kreditbasis treibenden modernen Staaten zu unaufhörlich wachsender Verschuldung, ihr unwiderstehlicher Hang, beim bürgerlichen Possessiv immer neue Anleihen aufzunehmen und immer tiefer in die Kreide zu geraten, verleugnen beziehungsweise in Abrede stellen ließe und dass es also für die obige Verknüpfung von staatlichem Ersatzkonsum und staatlicher Verschuldung, wenn schon keinen objektiv guten Grund, so zumindest doch einen assoziativ plausiblen Anlass gäbe. Wohl aber soll damit gesagt sein, dass die wachsende Staatsverschuldung keine systematisch-logische Konsequenz, keine zwangsläufige Folgeerscheinung, sondern bloß ein empirisch-praktisches Korollar, eine unvermeidliche Begleiterscheinung des staatlichen Ersatzkonsums bildet. Wenn die Ersatzkonsum treibenden Staaten sich bei ihrem bürgerlichen Possessiv immer wieder Geld leihen und progressiv verschulden, dann mit anderen Worten nicht, weil dies für die ersatzkonsumtive Operation selbst logisch notwendig beziehungsweise systematisch konstitutiv wäre, sondern einzig und allein, weil es sich ihnen für das durch die Operation zu erzielende Ergebnis, das durch den Ersatzkonsum zu schaffende Opus, als empirisch hilfreich beziehungsweise praktisch nützlich aufdrängt.
Das ersatzkonsumtive Engagement des Staates in Sachen Wiederankurbelung und Wiederherstellung des krisenbedingt stagnierenden beziehungsweise paralysierten Wertschöpfungssystems alias wirtschaftlichen Vorhabens schließt nämlich naturgemäß das Bestreben ein, alle der Genesung des Systems entgegenstehenden Belastungen, alle dem Betrieb des Vorhabens zuwiderlaufenden Stressfaktoren zu vermeiden beziehungsweise auszuschalten. Zu diesen Belastungen und Stressfaktoren aber zählt auch und in vorderster Linie die etatistische Teilhabe an den Früchten des ökonomischen Unternehmens, zählt der Anteil am vom Wertschöpfungssystem geschöpften Wert, den der Staat für sich, seinen Etat, reklamiert, zählen mit anderen Worten die finanziellen Ansprüche, die der Staat um der Erledigung seiner öffentlichen Aufgaben, der Erfüllung seiner haushälterischen, das Gemeinwesen, dem er als quasi einem Hauswesen vorsteht, betreffenden Pflichten willen gegenüber dem Wertschöpfungssystem erhebt und die er auf fiskalischem und taxalischem Weg, in Form von Steuern und Abgaben, geltend macht. In der gegebenen Situation des durch chronische Mehrwertrealisierungsprobleme in die Bredouille gebrachten Wertschöpfungssystems können diese fiskalischen Forderungen und taxalischen Ansprüche an das Wertschöpfungssystem alias produktive Vermögen gar nicht umhin, sich als kontraproduktiv zu erweisen, weil der Staat mit ihnen sein ersatzkonsumtives Engagement für die Gewährleistung der Mehrwertrealisierung und für die damit stehende und fallende Aufrechterhaltung des kapitalen Akkumulations alias Verwertungsprozesses quasi eigenhändig konterkariert und torpediert.
Das ist der Grund, warum der ersatzkonsumtiv engagierte, mit einer Mehrwertrealisierung, die auf Beleihbasis den Mangel an gesellschaftlicher Konsumkraft beziehungsweise deren Fehlen zu kompensieren unternimmt, befasste Staat Bedenken trägt und sich scheut, jene fiskalischen Forderungen und taxalischen Ansprüche ans produktive Vermögen geltend zu machen und durchzusetzen, und sich im Zweifelsfall dazu versteht, im Blick auf sie dem produktiven Vermögen Nachlass einzuräumen oder gar Dispens zu gewähren beziehungsweise es gar nicht erst mit ihnen zu konfrontieren und zu belasten. Das freilich bringt ihn, den Staat, in Haushaltsnöte, in die Verlegenheit, seinen öffentlichen Aufgaben und Pflichten gegenüber dem Gemeinwesen nachzukommen und zu genügen, und diese Verlegenheit wiederum, diese Scheu, das für seinen Etat erforderliche Geld durch Besteuerung und die Erhebung von Abgaben beim produktiven Vermögen einzutreiben, lässt ihn darauf verfallen, es sich per Leihgeschäft auf dem Finanzmarkt, durch Anleihen und die Aufnahme von Krediten beim possessiven Eigentum zu beschaffen.
Demnach also ist die ebenso unaufhaltsam wie unaufhörlich wachsende Verschuldung der ersatzkonsumtiv engagierten modernen Industriestaaten keine zwangsläufige Konsequenz, keine systematisch-logische Folgeerscheinung, sondern bloß ein unvermeidliches Korollar, eine empirisch-praktische Begleiterscheinung dieses ihres ersatzkonsumtiven Engagements. Eine Begleiterscheinung, die, eben weil sie letzteres nicht etwa zu fundieren und auszuhalten, sondern bloß zu flankieren und abzusichern dient, beim possessiven Eigentum, dem bürgerlichen Gläubiger, ein andernfalls unerklärliches Maß an Akzeptanz oder jedenfalls Toleranz findet.
So, wie der moderne, ersatzkonsumtiv engagierte Staat, um mit möglichst geringer Belastung des wirtschaftlichen Vorhabens seinen Haushalt zu finanzieren, immer neue Anleihen beim bürgerlichen Guthaben aufnimmt, wie er sich ohne jede realistische Aussicht darauf, das Geliehene jemals wieder zurückzahlen und tilgen zu können, bei letzterem verschuldet, müsste er sich längst um alle Kreditwürdigkeit gebracht, müsste ihm das bürgerliche Possessiv die leihweise finanzielle Unterstützung schon lange versagt beziehungsweise entzogen haben. Wenn dies nicht der Fall ist, wenn das bürgerliche Possessiv, allem realistischen Kalkül zum Hohn, dem staatlichen Schuldner in förmlicher Nibelungentreue als Gläubiger verbunden bleibt und zur Verfügung steht, wenn es sich mit einem formellen, um nicht zu sagen illusorischen, durch permanente Umschuldungen und schneeballsystematische Umschichtungen in seiner Aussichtslosigkeit kaschierten Anspruch auf das Geliehene zufrieden gibt beziehungsweise abspeisen lässt, dann wegen jener korollarischen Stellung, die im Hinblick auf das zentrale Anliegen und Unterfangen des Staats, seine ersatzkonsumtiven Bemühungen um die Reanimation beziehungsweise Rekonvaleszenz des Wertschöpfungssystems, das staatliche Schuldenmachen einnimmt, deshalb mit anderen Worten, weil es sich als die wenngleich nicht systematisch-zwangsläufige Folgeerscheinung, so doch aber empirisch-unvermeidliche Begleiterscheinung einer Haupt und Staatsaktion darbietet, die der Erhaltung beziehungsweise Sanierung des produktiven Vermögens alias wirtschaftlichen Vorhabens, mithin eben des gesellschaftlichen Beginnens und Unternehmens gilt, das dem possessiven Eigentum alias bürgerlichen Guthaben gleichermaßen zur Ursache seines Bestehens gereicht und als Quelle seiner Mehrung und Aufstockung dient und ohne das letzteres in kürzester Frist das Zeitliche segnen und sich vielmehr im Nu als grund und gegenstandslos erweisen müsste.
Wie sollte angesichts dieser im Doppelsinn fundamentalen und nämlich ebenso prinzipiell ursächlichen wie funktionell grundlegenden Bedeutung, die dem ersatzkonsumtiven Bemühen des Staats um die Reanimation und Sanierung des produktiven Vermögens für den Bestand und Zuwachs des possessiven Eigentums nachgerade zukommt, letzteres ernstlich dagegen aufbegehren, dass der Staat, wenn er es als sein ersatzkonsumtives Bemühen flankierende Maßnahme leihweise zur Kasse bittet, dies ohne realistische Aussicht auf Wiedererstattung des Geliehenen tut? Wie sollte wohl das possessive Eigentum sich unter den gegebenen Umständen nicht dazu bequemen, die nie und nimmer zurückzuzahlende Schuld, die der Staat zwecks Finanzierung seines laufenden Haushalts anhäuft, als ein nach Maßgabe des durch sie abgesicherten Produktivs ihm, dem Possessiv als ganzem, bekömmliches partielles Opfer zu akzeptieren beziehungsweise als eine durch die Gesamtbilanz, zu der das durch den staatlichen Ersatzkonsum in Gang gebrachte und in Gang gehaltende wirtschaftliche Produktiv ihm, dem bürgerlichen Possessiv, verhilft, allemal kompensierten Verlust zu tolerieren?