4. Währungspolitischer Dogmatismus und finanzpolitischer Pragmatismus

Nicht nur historisch-empirisch, wegen der den ökonomischen Prozess heimsuchenden Wechselfälle, sondern auch und mehr noch systematisch-logisch, aufgrund der dem Prozess eigenen Entwicklungsdynamik, erweist sich die Korsettierung des Währungssystems durch den Goldstandard als Problem. Der entwicklungssystematisch wachsenden Sachwertmenge durch eine entsprechende Aufstockung des Thesaurus Rechnung zu tragen, ist in gleichermaßen währungstechnisch-funktioneller und konsumpraktisch-dispositioneller Hinsicht unmöglich. Um der Lösung des Problems willen finden sich Staat und Markt zu einer pragmatischen Suspendierung des dogmatisch aufrechterhaltenen zwieschlächtigen Währungssystems zusammen.

Mag es indes auch der als bevollmächtigte staatliche Prokuristin agierenden Zentralbank gelingen, die dem historisch-empirischen Werdegang der bürgerlichen Gesellschaften entspringenden Probleme, die der Goldstandard für die papierene Währung durch deren finanzpolitische Korsettierung heraufbeschwört, mittels währungspolitischer Flickschusterei halbwegs auszustehen beziehungsweise auszusitzen, sprich, einigermaßen unter Kontrolle zu halten, die Einführung des Goldstandards stürzt, näher besehen, die als kapitalistische funktionierenden industriegesellschaftlichen Volkswirtschaften noch in ein weiteres, quasi systematisch-logisches und nämlich aus dem ökonomischen Prozess selbst resultierendes Dilemma, dessen sich durch solche Flickschusterei mitnichten Herr werden lässt und das in der Tat geeignet ist, die qua Goldstandard getroffene finanzpolitische Vorkehrung ad absurdum eines von klassenspezifischer Hybris diktierten Schildbürgerstreiches zu führen. Dieses systematisch-logische Dilemma, das die mit dem Goldstandard heraufbeschworenen historisch-empirischen Probleme weit in den Schatten stellt, resultiert aus dem nicht weniger dynamischen als kontinuierlichen Zuwachs an Sachwert in Gütergestalt und Dienstleistungsform, den das kapitalistische Wertschöpfungssystem mit seiner per Lohnarbeit betriebenen Ausbeutung menschlicher Arbeitskraft bewirkt.

Diesem Zuwachs an materialem Sachwert muss unter Marktbedingungen, mit anderen Worten unter Bedingungen eines durch allgemeines Äquivalent, das Übergangsobjekt Geld, vermittelten Austauschs, eine entsprechende Zunahme an äquivalentem Geldwert die Waage halten. Nur dann lässt sich ja gewährleisten, dass Austausch im als voller Umfang definierten erforderlichen Maße stattfinden und der vom kapitalistischen Wertschöpfungssystem produzierte Sachwert in der Gänze, die der mit dem Kapital synonyme Selbstverwertungsanspruch erheischt, als Geldwert realisiert und so als seinerseits Kapital verwendbar, sprich, für die Schöpfung neuen Sachwerts verfügbar gemacht werden kann. In einer Situation wie der neuzeitlichen, in der dank der den Zirkulationsbedürfnissen eines Marktes, den die kapitalistische Produktionsweise auf Touren bringt, objektiv zumindest Rechnung tragenden staatlichen Emissionstätigkeit das kursierende Zahlungsmittel aus Papiergeld, von Staats wegen gutgesagten gedruckten Noten besteht, provoziert solche dem Zuwachs an Sachwert beziehungsweise dessen kapitalem Realisierungsanspruch entsprechende Vergrößerung des qua papierene Geldwertmenge kursierenden Zahlungsmittels freilich die oben explizierte, als Geldentwertung zu Buche schlagende inflationäre Antwort des Marktes.

Weil in den Anfängen des der Marktentwicklung gemäßen Wechsels der Währungsform, aller objektiven Indikation für die Ersetzung der geprägten Münze durch die gedruckte Note ungeachtet, die subjektive Motivation für die Emission der letzteren die konsumtive Verschwendungssucht und finanzpolitische Unverantwortlichkeit des absolutistischen Staates ist, hält, wie dargelegt, in Reaktion hierauf der Markt an der geprägten Münze als der eigentlichen und wirklichen Währung, dem allgemeinen Äquivalent sans phrase, fest, akzeptiert den Nominalwert der gedruckte Note nur als Platzhalter alias Repräsentanten des in der geprägten Münze verkörperten Realwerts und zwingt auf diese Weise den Staat zur Bildung beziehungsweise Vorhaltung eines Thesaurus, der dem als sein kommerzieller Platzhalter emittierten papierenen Zahlungsmittel als substanzieller Referenzpunkt dient und seinen reklamierbaren Wert sichert.

Diese vom Markt dem Staat abgetrotzte Rückbindung der gedruckten Noten an einen geprägten Münzschatz, diese dem Staat oktroyierte Notwendigkeit also, dem kursierenden papierenen Zahlungsmittel durch einen thesaurierten Vorrat an Edelmetall fundamentalistisch die Stange beziehungsweise äquilibristisch die Waage zu halten, hat freilich die unwillkommene währungspolitische Folge, dass jede zwecks kommerzieller Realisierung des Mehr an Sachwert, den das kapitalistische Wertschöpfungssystem erzielt, erforderlich werdende Vermehrung des als Geldwert auf dem Markt kursierenden und die kommerziellen Transaktionen vermittelnden papierenen Zahlungsmittels die besagte inflationäre Reaktion provoziert. So gewiss die zwecks Realisierung des Mehr an Sachwert als Geldwert gebotene Vermehrung der kursierenden Geldwertmenge deren Verhältnis zur thesaurierten Geldwertmenge aus dem Gleichgewicht bringt und also dem vom Markt dem Staat abgetrotzten Äquilibrium zwischen den beiden Währungsformen zuwiderläuft, so gewiss reagiert der Markt hierauf mit einer Entwertung des kursierenden Zahlungsmittels, einer als Inflation alias Preisanstieg wirksamen Anpassung seines nominell vergrößerten Werts an den reell gleich gebliebenen Wert seines thesaurierten Gegenstücks.

Angesichts der mit ihr einhergehenden Inflationsgefahr auf die Vermehrung des kursierenden Zahlungsmittels zu verzichten, ist freilich keine Option. Anstelle eines inflationären Preisanstiegs riskierte, wenn er sich so verhielte, der Staat umgekehrt einen deflationären Preisverfall: Statt dass das papierene Zahlungsmittel aufgrund seiner Rückbindung an den edelmetallenen Thesaurus durch seine Vermehrung an Geldwert verlöre und also weniger Sachwert kommandierte, gewänne das an den Thesaurus gebundene unvermehrte Zahlungsmittel in Bezug auf die vermehrte Sachwertmenge an Wert und könnte mehr von ihr einlösen, könnte die Sachwerte preiswerter erstehen. Die Auswirkungen auf die bürgerliche Gesellschaft und ihre kapitalistische Volkswirtschaft im Besonderen wären so oder so, im einen wie im anderen Falle, vom Übel. Nur dass im einen Fall, dem des inflationären Preisanstiegs, das Übel unmittelbar in der Verschlechterung der materialen Lebensbedingungen der Bevölkerung, der Beeinträchtigung ihres konsumtiven Wohlergehens, bestünde und erst vermittels dessen das kapitale Versorgungssystem der bürgerlichen Gesellschaft, eben die kapitalistische Volkswirtschaft, befiele und aufgrund mangelnder Nachfrage deren produktive Funktionsfähigkeit beziehungsweise Leistungsbereitschaft torpedierte, wohingegen im anderen Fall, dem des deflationären Preisverfalls, das Übel primär in der Demotivierung und Dysfunktionalisierung der um ihre raison d'être, die Erwirtschaftung von Mehrwert, gebrachten kapitalistischen Volkswirtschaft bestünde und erst in der Konsequenz dessen die materialen Lebensbedingungen der Bevölkerung unterminierte und sich letztere nämlich aufgrund fehlenden Angebots um ihre konsumtive beziehungsweise subsistenzielle Versorgung gebracht fände.

Aus diesem Dilemma, in das der dem kapitalistischen Produktionssystem geschuldete und im Zweifelsfall ebenso dynamische wie kontinuierliche Zuwachs an Sachwert den an den staatlichen Thesaurus als an seine referenzielle Deckung alias substanzielle Gutsagung gebundenen papierenen Geldwert stürzt, gibt es einen formell oder prinzipiell denkbar simplen Ausweg: Um der dilemmatischen Gefahr einer durch die einseitige Vermehrung der papierenen Geldwertmenge provozierten Inflation beziehungsweise einer durch deren Unterlassung instigierten Deflation zu entrinnen, braucht es nichts weiter als eine der Vermehrung des papierenen Geldwerts, der auf dem Markt als Zahlungsmittel kursiert, wertmäßig strikt korrespondierende und die Waage haltende Aufstockung des diesen papierenen Geldwert zu substantiieren alias gutzusagen bestimmten edelmetallenen Äquivalents, das in Form von klingender Münze oder gediegenen Barren der Staat oder vielmehr seine bevollmächtigte Prokuristin, die zentrale Notenbank, thesauriert und in Reserve hält. Will der Staat dem Dilemma, mit dem ihn hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Symmetrie zwischen geschöpftem Sachwert und gedrucktem Geldwert die dem kapitalistischen Wertschöpfungssystem geschuldete und nicht weniger dynamische als kontinuierliche Vermehrung des Sachwerts konfrontiert, entrinnen, so muss er einfach nur in dem Maße, wie der Sachwert zunimmt, auch den nach dem Willen des Marktes als referenzielle Deckung und substanzielle Gutsagung des gedruckten Geldwerts firmierenden geprägten Goldschatz vergrößern, um durch solch vergrößerten Goldschatz dem der Zunahme des geschöpften Sachwerts gemäßen Druck neuen papierenen Geldwerts die währungspolitische Legitimation beziehungsweise den marktpolitischen Kredit zu sichern.

Und nichts weiter fordert ja oder vielmehr dekretiert der zum Gesetz erhobene Goldstandard! So gewiss mit ihm auf einem unter allen Umständen zu wahrenden und jederzeit unter Beweis zu stellenden Äquilibrium zwischen gedruckter und geprägter Geldwertmenge insistiert wird, so gewiss ist darin die Notwendigkeit impliziert, die Vermehrung des als gedruckte Geldwertmenge kursierenden Zahlungsmittels, die der durch das kapitalistische Wertschöpfungssystem per Ausbeutung von Arbeitskraft erzielte permanente Zuwachs an Sachwert erzwingt, mit einer korrespondierenden Aufstockung der als geprägte Geldwertmenge thesaurierten Deckungsreserve zu verknüpfen. Nur so lässt sich unter Bedingungen eines Produktionssystems, das mit der Schöpfung von Mehrwert in sächlicher Form steht und fällt und das zur Realisierung des vermehrten Sachwerts als Geldwert auf eine entsprechende Zunahme der Geldwertmenge angewiesen ist, das zum Goldstandard dogmatisierte Gleichgewicht zwischen den beiden Währungsformen, der auf dem Markt kursierenden und der sie von Staats wegen gutzusagen bestimmten thesaurierten, aufrechterhalten oder vielmehr mittels fortlaufenden Korrigierens und Adjustierens ins Werk setzen.

Freilich, was sich formell oder prinzipiell als der ebenso einfache wie einzige Ausweg aus dem durch den kapitalistischen Mehrwertschöpfungsprozess heraufbeschworenen währungssystematischen Dilemma suggeriert, erweist sich reell oder prozedural als in doppelter Hinsicht undurchführbar und in der Tat ein Ding der Unmöglichkeit. Wie oben bereits expliziert, muss eine dem unaufhaltsamen Zuwachs an Sachwert und der demgemäß erforderlichen Zunahme an kursierendem Geldwert die Waage haltende Aufstockung der thesaurierten Währungsreserve den mit ihr verfolgten Zweck sowohl in währungstechnisch-funktioneller als auch in konsumpraktisch-dispositioneller Hinsicht zwangsläufig verfehlen. Ihr Zweck besteht, wie oben angegeben, darin, die Vergrößerung der kursierenden Geldwertmenge zu substantiieren und zu legitimieren und so die vergrößerte Geldwertmenge für die konsumtive Einlösung alias kommerzielle Realisierung der kraft kapitalistischen Wertschöpfungssystems vermehrten Sachwertmenge frei von Inflationsgefahr verfügbar zu machen.

Weil indes die Aufstockung des Thesaurus eine verstärkte Nachfrage nach der Ware Edelmetall erzeugt, dies nach dem für den Markt grundlegenden Gesetz von Angebot und Nachfrage zu einem Anstieg des Preises für die Ware Edelmetall und also dazu führt, dass für die Aufstockung der thesaurierten edelmetallenen Währung mehr kursierendes papierenes Geld aufgewandt werden muss, als geplant, läuft der Aufstockungsvorgang nolens volens auf eine Entwertung des kursierenden Geldes im Verhältnis zur thesaurierten Währung und mithin, da ja die Sachwerte sich im Rahmen des vom Markt gegen den Staat durchgesetzten zwieschlächtigen Währungssystems am Wert der thesaurierten Währung bemessen, auf eine entsprechende, als Preisanstieg zu Buche schlagende Aufwertung der Sachwerte im Verhältnis zum kursierenden Geld hinaus. Die Aufstockung des Thesaurus, die ja eigentlich nur der Substantiierung alias Deckung des zur Realisierung des Mehr an Sachwert erforderlichen Mehr an kursierendem Geldwert dienen soll, hat also mit der Zwangsläufigkeit des die Wechselwirkung zwischen Angebot und Nachfrage betreffenden Marktmechanismus zur Folge, dass effectu des Aufstockungsvorgangs die Wertmenge des kursierenden Geldwerts schrumpft, das zu substantiierende Mehr an kursierendem Geldwert teilweise zumindest verloren geht und so die Substantiierung des letzteren in seiner Devaluierung, der Versuch, den kursierenden Geldwert als reales Äquivalent zu reaffirmieren, ihm für die Aufgabe einer Realisierung des Mehr an produziertem Sachwert die qualitative Befugnis zu verschaffen, vielmehr in einer als Verminderung seiner Kaufkraft erscheinenden Beeinträchtigung seiner Fähigkeit, die Aufgabe quantitativ zu erfüllen, resultiert.

Zu diesem währungstechnisch-funktionellen Defekt hinzu kommt aber noch mit gleicher Zwangsläufigkeit das oben bereits konstatierte konsumpraktisch-dispositionelle Manko, dass das für die Aufstockung des Thesaurus von Staats oder Zentralbank wegen geschöpfte und in Umlauf gebrachte Mehr an kursierendem Geldwert in die, was seine intendierte Verwendung für die Realisierung des durch das kapitalistische Wertschöpfungssystem vermehrten Sachwerts betrifft, definitiv falschen Hände gelangt. Es sind die Reichen und Wohlhabenden in der eigenen Gesellschaft beziehungsweise fremde, über Edelmetallquellen verfügende Gemeinwesen oder Privatleute, bei denen sich gegen kursierendes Geld es zu substantiieren taugliche thesaurierbare Währung auftreiben und eintauschen lässt, und von diesen Edelmetalllieferanten lässt sich, sei's weil sie bereits im Überfluss leben, sei's weil sie ihre konsumtiven Bedürfnisse andernorts, im Rahmen anderer Volkswirtschaften, befriedigen, schwerlich erwarten, dass sie das ihnen für ihren Beitrag zum thesaurierten Fundus überlassene kursierende Zahlungsmittel hinlänglich zu dem Zwecke einsetzen, zu dem es eigentlich geschöpft und in Umlauf gebracht wird, nämlich zur konsumtiven Einlösung alias kommerziellen Realisierung des durch das kapitalistische Wertschöpfungssystem produzierten und auf den Markt gebrachten vermehrten Sachwerts.

Stellt sich demnach aber sowohl in währungstechnisch-funktioneller als auch in konsumpraktisch-dispositioneller Hinsicht eine dem Zuwachs an Sachwert entsprechende Aufstockung des den kursierenden papierenen Geldwert zu substantiieren tauglichen Thesaurus als Ding der Unmöglichkeit heraus, so kommt dies ja einer veritablen Widerlegung und Aushebelung des ganzen zwieschlächtigen Währungssystems gleich, das der kommerzielle Austauschzusammenhang, der Markt, dem gouvernementalen Herrschaftsapparat, dem Staat, aufzwingt, um die staatliche Schöpfung und Ausgabe des neuen papierenen allgemeinen Äquivalents durch dessen Rückbindung an und Abbildung auf seinen zur Sache selbst, zur originalen Substanz, erklärten edelmetallenen Vorgänger und durch die Verpflichtung, diesen Vorgänger in thesaurischer Reserve zu halten, zu kontrollieren und zu reglementieren, mit anderen Worten, den Staat davon abzuhalten, aus Eigensucht beziehungsweise Unverantwortlichkeit mit dem neuen, seiner Emission und Distribution überlassenen Zahlungsmittel finanzpolitischen Missbrauch und haushaltspolitisches Schindluder zu treiben.

Was sich schon historisch-empirisch, also mit Rücksicht auf den von natürlichen Katastrophen, ökonomischen Krisen, politischen Konfrontationen und sozialen Konflikten begleiteten Werdegang der bürgerlichen Gesellschaften, als ebenso unerfüllbar wie wirklichkeitsfremd präsentiert, die Forderung nämlich nach einer zwischen den beiden qualitativen Währungsformen, zwischen kursierender Note und thesaurierter Münze, zu wahrenden quantitativen Äquilibristik alias wertmengenmäßigen Symmetrie, das erweist sich mehr noch und zumal systematisch-logisch, will heißen, in Ansehung des nicht weniger dynamischen als kontinuierlichen Zuwachses an Sachwert, den das die bürgerliche Gesellschaft tragende kapitalistische Wertschöpfungssystem erzielt, als ebenso illusorisch wie abwegig – aufgrund der explizierten, gleichermaßen währungstechnisch-funktionell begründeten und konsumpraktisch-dispositionell bedingten Unmöglichkeit, eine der Vermehrung des kursierenden Geldwerts, den der Zuwachs an Sachwert erheischt, korrespondierende Aufstockung der thesaurierten Währungsreserve ins Werk zu setzen.

Genau dies in systematisch-logischer Hinsicht Illusorische und Abwegige der im zwieschlächtigen Währungssystem implizierten Forderung nach einem effektiven Äquilibrium der beiden Währungsformen, einer ebenso vollständigen wie durchgängigen Deckung des auf dem Markt kursierenden Zahlungsmittels durch die in Zentralbankhand thesaurierte und als zur Kopie das Original, zum Platzhalter der ursprüngliche Topos firmierende edelmetallene Währung, lässt nun der währungspolitische Dogmatismus, den im fortgeschrittenen Stadium der Entfaltung des kapitalistischen Wertschöpfungssystems und des korrespondierenden Avancements des Papiergeldes zum generellen Zahlungsmittel, zur – ironisch gesagt – Münze des Marktes, die bürgerlichen Gesellschaften unter Federführung ihres britischen Musterexemplars hervorkehren, evident beziehungsweise virulent werden. Der aus der wertschöpferischen Dynamik des kapitalistischen Produktionsprozesses resultierende systematisch-logische Widerspruch der seit jeher, seit Anbeginn der kapitalistischen Entwicklung, in der auf einem Äquilibrium der beiden Währungsformen bestehenden Zwieschlächtigkeit des Währungssystems lauert, mit dem der bürgerliche Markt den absolutistischen Staat finanzpolitisch im Zaum zu halten beziehungsweise haushaltspolitisch an die Kandare zu nehmen sucht – dieser Widerspruch, der bis dahin nur erst lauert, noch weitgehend latent bleibt, gewinnt durch den gesetzlichen Nachdruck, den zu Beginn der hochkapitalistischen Ära der Staat auf Betreiben des um die Wertstabilität seines Geldvermögens besorgten Besitzbürgertums dem geforderten währungspolitischen Äquilibrium verleiht, durch den qua Goldstandard erhobenen dogmatischen Anspruch also auf die ebenso vollständige wie durchgängige Deckung des papierenen Zahlungsmittels durch den edelmetallenen Währungsfundus, eine unübersehbare Relevanz und in der Tat bedrohliche Brisanz.

Was den Widerspruch bis dahin in der Latenz verharren lässt, ist zum einen und realökonomisch-prozessual die noch vergleichsweise gemächliche Geschwindigkeit und zögerliche Gangart, mit der das kapitalistische Wertschöpfungssystem voranschreitet, zum anderen und austauschpraktisch-medial die noch begrenzte Geltung und mindere Bedeutung, die dem papierenen Zahlungsmittel, aufs Gesamt der kommerziellen Transaktionen gesehen, zukommt, und zum dritten und finanzpolitisch-funktionell die noch von Laissez-faire und Augenzudrücken geprägte Haltung, die seine Erfinderin, die bürgerliche Klasse, im Blick auf das formaliter geforderte währungspolitische Äquilibrium realiter an den Tag legt, mit anderen Worten ihre Bereitschaft, sich, was die thesaurische Deckung der Notenwährung betrifft, mit einer notfalls auf eine bloße Geste des guten staatlichen Willens reduzierten Mindestreserve zufrieden zu geben und an die Stelle der zur ebenso durchgängigen wie vollständigen Gutsagung der papierenen Emissionen fehlenden thesaurischen Wertmenge alias edelmetallenen Substanz einen dem Staat gewährten staatsbürgerlichen Vertrauensvorschuss, sprich, den Glauben an die Fähigkeit und Entschlossenheit des Staates zu setzen, die von ihm geschaffenen finanzpolitischen Einrichtungen und ergriffenen währungspolitischen Maßnahmen auch ohne die mittels zwieschlächtigen Währungssystems ausgeübte bürgerliche Gängelung und Kontrolle aufrecht und intakt zu erhalten.

Mittlerweile aber hat sich das Tempo der kapitalistischen Wertschöpfung ebenso massiv verschärft wie ihr Tätigkeitsfeld exorbitant erweitert und hat sich in Korrespondenz dazu das von Staats wegen emittierte papierene Geld, den technischen und praktischen Vorteilen gemäß, die es im kommerziellen Austausch bietet, als ebenso ubiquitär verbreitetes wie universal gebräuchliches Zahlungsmittel durchgesetzt. Und dementsprechend nimmt aber auch der Bedarf an neuen papierenen Emissionen zu, die dem vergrößerten Volumen und gesteigerten Tempo des durch das kapitalistische Produktionssystem erzielten Zuwachses an Sachwerten Rechnung tragen und deren geldliche Einlösung auf dem Markt, ihre Realisierung als Wert alias Kapital gewährleisten können, und wächst damit zugleich der Druck, unter den die vom bürgerlichen Markt der staatlichen Herrschaft oktroyierte währungspolitische Sicherheitsarchitektur alias Deckungsäquilibristik das zwieschlächtige Währungssystem beziehungsweise dessen thesaurische Komponente setzt.

Und just in dieser, den Beginn der hochkapitalistischen Ära markierenden und, das Verhältnis der beiden Währungsformen betreffend, zunehmend angespannten und unhaltbar werdenden Situation wird nun also auf Betreiben des aktiv keinen kapitalen Mehrwert in sächlicher Gestalt generierenden, sondern nur passiv, in geldlicher Form, in Form von Renten und Renditen, an ihm partizipierenden gentrizischen oder patrizischen Teils der bürgerlichen Klasse, des um die Wertstabilität dieser seiner Renten und Renditen, seines geldlichen Vermögens, bangenden Besitzbürgertums, der Goldstandard eingeführt, eine unbedingt zu wahrende Symmetrie der beiden Währungsformen zur gesetzlichen Norm erhoben, mit anderen Worten, ein strikt einzuhaltendes Äquilibrium zwischen kursierendem Geld und thesaurierter Währung zur dogmatischen Pflicht gemacht, und damit aber dem Staat das im Konzept der Mindestreserve, sprich, im Verzicht auf die Praktizierung eben jener dogmatischen Äquilibristik bestehende entscheidende finanzpolitisch-funktionelle Instrument entrissen, das ihm bis dahin erlaubt, die sowohl unter historisch-empirischen Bedingungen unvermeidliche als auch aus systematisch-logischen Gründen unausweichliche Kluft, die zwischen kursierender Geldmenge und thesauriertem Währungskontingent, zwischen auf dem Markt umlaufenden gedruckten Noten und zu deren Substantiierung von der Notenbank gehorteter geprägter Münze, immer wieder und immer stärker aufreißt, zu überbrücken oder jedenfalls zu überspielen. Just in dem Augenblick, in dem die Dynamik des Wertschöpfungssystems, seine entfesselte Produktivkraft, die vom Markt dem Staat abgetrotzte währungspolitische Äquilibristik systematisch-logisch überzustrapazieren und auf die Zerreißprobe zu stellen beginnt, erhöht die Einführung des Goldstandards, das Insistieren auf einer gesetzlich strikten Einhaltung des bis dahin mehr schlecht als recht gewahrten Äquilibriums, noch den auf dem Verhältnis der zwei Währungsformen lastenden Druck, verstärkt noch die zunehmende Spannung zwischen ihnen und macht in der Tat Miene, die beiden irreparabel auseinanderzudividieren, sie als heillos inkomparabel bloßzustellen, und mithin eben das, was doch gerade reaffirmiert und stabilisiert werden soll, das zwieschlächtige Währungssystem als solches, aus den Angeln zu heben und ad absurdum zu führen.

Im Angesicht solchen durch den Goldstandard heraufbeschworenen oder vielmehr bloß aus einem latenten Prospekt in einen virulenten Vorgang überführten währungssystematischen Debakels finden sich nun aber Staat und Markt in seltener und tatsächlich noch nie dagewesener Einmütigkeit zu einer Art von immunologischer Notoperation zusammen, die darauf abzielt, der durchschlagenden beziehungsweise ausgreifenden Wirkung des währungspolitischen Dogmatismus mittels finanzpolitischen Pragmatismus die Spitze abzubrechen beziehungsweise den Boden zu entziehen. Im Wesentlichen besteht, wie mit der Rede von "immunologisch“ angedeutet, diese operative Notlösung in einer abgeschwächten Vorwegnahme und experimentellen Durchführung eben dessen, was an der realprozessualen Ausführung gehindert werden und nicht zum Zuge kommen soll, im vorliegenden Fall also darin, dass die als Ergebnis der Dynamik des kapitalistischen Wertschöpfungssystems natürlicherweise zu gewärtigende und einem Bedarf an gedruckt-kursorischem Geld, dem die geprägt-thesaurische Währung unmöglich die Stange zu halten vermag, geschuldete finale Dissoziation der beiden Währungsformen durch deren künstlich herbeigeführte funktionale Separation, also die dem zwieschlächtigen Währungssystem pathologisch bevorstehende Schizophrenie durch eine ihm therapeutisch induzierte Abspaltung antizipiert und auf diese Weise neutralisiert wird.

Was mit systematisch-logischer Schicksalhaftigkeit ohnehin eintreten muss, die der Dynamik der Zunahme an Sachwerten geschuldete manifeste Widerlegung und Außerkraftsetzung der Korrespondenz des jene als Wertverkörperungen kommerziell zu realisieren benötigten Papiergelds zu dem dieses als Wertzeichen finanziell zu substantiieren bestimmten Thesaurus, das nehmen Markt und Staat in notgedrungener Einmütigkeit von sich aus vorweg, lassen es als empirisches Absehen von der Korrespondenz, als ihr bezeigte pragmatische Indifferenz finanzpolitisches Ereignis werden und entziehen so das zwieschlächtige Währungssystem dem vernichtenden Urteil, das ihm systematisch-logisch droht, bewahren es durch einen operativen Trennungsakt vor der objektiven Ruptur, der es entgegentreibt, entkrampfen die unhaltbare systematische Zwieschlächtigkeit zu einer aushaltbaren empirischen Zweigleisigkeit, entschärfen die dem Wachstum des kapitalistischen Wertschöpfungsprozesses entspringende logische Konfrontation der zwei Währungsformen zu einer dessen Einfluss enthobenen pragmatischen Kohabitation beider.

Die Konsequenz dieser antizipatorischen Entmischung der beiden Währungsformen, genauer gesagt, pragmatischen Entkoppelung ihrer systematischen Korrespondenz, liegt auf der Hand: Die wertkriterielle Rückbindung des papierenen Gelds an die metallene Währung, die der Staat de jure seines theoretischen Bekundens oder kodifizierten Wahrhabens unverändert respektiert – sie kann er mit stillschweigender Duldung und vielmehr unausgesprochener Billigung des Marktes de facto seines praktischen Verhaltens oder implementierten Vorgehens kurzerhand ignorieren. Eben die platzhalterische Abhängigkeit der kursierenden Noten von der thesaurierten Münze und kreditorische Angewiesenheit auf sie, die der Staat systematisch-logisch oder im währungspolitischen Prinzip nach wie vor gelten lässt – von ihr kann er mit dem heimlichen Einverständnis, um nicht zu sagen, der konspirativen Unterstützung des Marktes empirisch-pragmatisch oder im finanzpolitischen Vollzug schlicht und einfach abstrahieren.

Statt sich um die qua Goldstandard verschärfte Einhaltung des Äquilibriums der beiden Währungsformen kümmern und für sie Sorge tragen zu müssen, macht er also dank deren empirisch-pragmatischer Entkoppelung die Vermehrung der papierenen Geldwertmenge nunmehr umstandslos abhängig von und kompatibel mit der Vergrößerung der durch das kapitalistische Wertschöpfungssystem produzierten Sachwertmenge. Auf Basis eines vom systematischen währungspolitischen Prinzip pragmatisch abstrahierenden finanzpolitischen Vollzugs etabliert der Staat, vom stillhaltenden beziehungsweise zustimmenden Markt getragen, einen unmittelbaren, nicht durch den thesaurierten edelmetallenen Fundus vermittelten Bezug des kursierenden papierenen Zahlungsmittels zu dem in Gütergestalt und Dienstleistungsform produzierten Sachwertensemble und konzentriert sich darauf, die nominale Wertmenge des ersteren mit der realen Wertmenge des letzteren in Übereinstimmung zu bringen beziehungsweise durch dem sächlichen Wertzuwachs, den das kapitalistische Wertschöpfungssystem erzielt, Rechnung tragende geldliche Neuemissionen in Einklang zu halten.

Da seit seiner vollständigen Integration in den städtischen Handelszusammenhang die geprägte Münze im Prinzip die gleiche Funktion einer Benennung, Bemessung und Vermittlung materialer Werte und realer Leistungen erfüllt wie die gedruckte Note und also reines Wertzeichen ist, steht angesichts der funktionellen Egalität der beiden Währungsformen einer Ablösung der ersteren durch die letztere eigentlich nichts im Wege. Die Etablierung des zwieschlächtige Währungssystems, das die gedruckte Note statt als die geprägte Münze in der Wertzeichenrolle entbehrlich machendes Substitut vielmehr bloß als sie stellvertretenden Repräsentanten akzeptiert, ist Reaktion auf den Missbrauch, den der absolutistische Staat mit ihr treibt. Mittlerweile aber hat sich ja der Staat im Zuge seiner republikanischen beziehungsweise konstitutionell-monarchischen Domestizierung und Disziplinierung zu einem vergleichsweise verantwortungsbewussten und zuverlässigen Währungshüter gemausert.

So abwegig und heterodox sub specie des zwieschlächtigen Währungssystems und sub conditione des mit ihm installierten währungspolitischen Kontroll und Regulierungsmechanismus der nach Maßgabe seiner Unkontrolliertheit unvermittelte Bezug des gedruckten Geldwerts zum geschöpften Sachwert sich ausnehmen mag – um des Moments von Folgerichtigkeit und Rechtmäßigkeit, das dieser Bezug durchaus beanspruchen kann, gewahr zu werden, ist nichts weiter vonnöten, als die historische Bedingtheit alias episodische Beschränktheit des zwieschlächtigen Währungssystems in Betracht zu nehmen, braucht es mit anderen Worten nichts weiter, als sich seine oben referierte Genese in Erinnerung zu rufen.

Auf Betreiben des Marktes etabliert wird das zwieschlächtige Währungssystem ja erst in Reaktion auf die währungspolitische Veränderung beziehungsweise Neuerung, die der uno actu Raum greifende und Fahrt aufnehmende kapitalistische Wertschöpfungsprozess erheischt, in Reaktion mit anderen Worten darauf, dass die kommerzielle Wertrealisierung, um den Anforderungen der kapitalistisch initiierten und organisierten manufakturellen beziehungsweise industriellen Wertschöpfung entsprechen und Genüge leisten zu können, zu einem Wechsel der Natur und Beschaffenheit des bis dahin die kommerziellen Transaktionen vermittelnden Übergangsobjekts alias allgemeinen Äquivalents nötigt, also dazu zwingt, das qua Münze geprägte Metall, das bislang den materialen Werten und realen Leistungen, die zum Austausch kommen, als egaler Denominator, relationales Maß und realer Mediator dient, durch ein qua Note gedrucktes Papier zu ersetzen, das fortan den Ausdruck, die Bemessung und die Vermittlung der materialen Werte und realen Leistungen übernimmt.

Wegen seiner technischen und praktischen Vorteile, weil es sich beispielsweise leichter erzeugen, beschaffen, handhaben, befördern und verwahren lässt, ist dies neue papierene allgemeine Äquivalent geeigneter als das überkommene edelmetallene, in einem auf Basis kapitalistischer Wertschöpfung ebenso markant sich diversifizierenden wie massiv expandierenden kommerziellen Austauschzusammenhang die Funktion des transaktiven Passepartouts alias allgemeinen Äquivalents zu erfüllen, und eben deshalb motiviert der Markt seinen politischen Gönner und Förderer, den absolutistischen Staat, dazu, ein gedrucktes Notengeld zu generieren und einzuführen, das an die Stelle des bis dahin als Wertausdruck, Preismaß und Zahlungsmittel auf dem Markt kursierenden geprägten Münzgeldes treten und als den Anforderungen eines kommerziellen Austauschs, der in ebenso qualitativer Vervielfältigung wie quantitativer Entfaltung begriffen ist, gemäßere neue Währungsform jenes ablösen und ersetzen kann.

Wohlgemerkt, die verdrängende Ablösung und platznehmerische Ersetzung, nicht bloß eine vertretende Abbildung und platzhalterische Vergegenwärtigung des alten edelmetallen-geprägten durch das neue papieren-gedruckte allgemeine Äquivalent zeigt sich angesichts der technischen und praktischen Vorteile, die letzteres im Vergleich mit ersterem einem durch das kapitalistische Wertschöpfungssystem aufgemischten und auf Touren gebrachten kommerziellen Austauschzusammenhang bietet, am Platze beziehungsweise an der Tagesordnung. Und strategisch-funktionell oder in genere der währungssystematischen Zielsetzung des Marktes betrachtet, spricht ja auch gar nichts gegen solch eine definitive Ablösung und exekutive Ersetzung der geprägten Währung durch gedrucktes Geld. Schließlich hat, wie oben expliziert, im Marktkontext, also im Kontext eines territorialherrschaftlicher Bevormundung und Kontrolle entzogenen und auf kommunalpolitisch eigene Füße gestellten kommerziellen Austauschzusammenhangs, die edelmetallene Münze der papierenen Note nichts an Selbstwert oder Eigenbedeutung voraus, büßt sie allen ihr auf territorialherrschaftlichem Boden mythologisch beigemessenen oder ontologisch zugesprochenen Sinn als referenzielles Monstrativ oder substanzielles Reflexiv, als auf ein absolut alternatives Sein verweisendes, eine qua Leben in Hülle und Fülle toto coelo andere Existenz beschwörendes Ding-an-sich, kurz, als Reichtumssymbol ein und stellt wie die sie zu ersetzen bestimmte papierene Note nichts weiter mehr dar als ein Wertzeichen, verkörpert oder vielmehr signifiziert, nicht anders als jene, einzig und allein noch die auf dem Markt versammelten materialen Güter und realen Dienstleistungen, dient ausschließlich dazu, deren sächlichen Wert zu mediatisieren, sprich, ihn namentlich zu repräsentieren, preislich zu artikulieren und geldlich zu realisieren.

Auch wenn sie in specie der als Politikum fortdauernden und die Entwicklung des kommunalgesellschaftlichen Marktes nicht weniger kontrapunktisch untermauernden als gegengewichtig belastenden territorialherrschaftlichen Sphäre und vor deren Hintergrund beziehungsweise in deren Spiegel ein Moment von Reichtumssymbolik noch behalten und als mythologisches Monstrum beziehungsweise ideologisches Faszinosum reminiszieren mag, sobald und soweit sie, die edelmetallene Münze, auf dem Markt in Erscheinung tritt und ihre Funktion als allgemeines Äquivalent erfüllt, ist sie nichts anderes mehr als Wertzeichen, ein im Ausdruck, in der Bemessung und in der Vermittlung der von ihr repräsentierten sächlichen Werte sich erschöpfendes stellvertretendes Objekt.

Angesichts dieses dem geprägten Edelmetall vom kommerziellen Austauschzusammenhang vindizierten reinen Wertzeichencharakters und der ihm dementsprechend eigenen positionellen Egalität alias funktionellen Identität mit dem gedruckten Papier spricht nun also, strategisch-funktionell betrachtet, nicht das Geringste dagegen, gemäß den neuen technischen und praktischen Anforderungen, mit denen der kapitalistisch revolutionierte Markt das kommerzielle Zahlungsmittel konfrontiert, das eine durch das andere kurzerhand abzulösen und ohne Wenn und Aber zu ersetzen. Taktisch-instrumentell oder in specie der währungspolitischen Machenschaften des absolutistischen Staates gesehen stellt sich freilich die Sache anders dar. Da nämlich nutzt und vielmehr missbraucht letzterer die Gelegenheit des strategisch-funktionell ebenso legitimen wie opportunen Übergangs vom geprägten Edelmetall zum gedruckten Papier zu dem Versuch, das ihm verfügbare Kontingent allgemeinen Äquivalents nicht bloß materialiter abzulösen und zu ersetzen, sondern mehr noch realiter zu ergänzen und aufzustocken, mit anderen Worten, die geprägte Münze nicht bloß durch gedrucktes Papier funktionell zu substituieren, sondern mehr noch substanziell zu supplementieren, um sich auf diese Weise wenn nicht definitiv zu bereichern, so jedenfalls doch effektiv der Schuldenlast zu entledigen, die ihn dank seiner absolutistischem Größenwahn geschuldeten verschwenderischen Ausgabenpolitik und unverantwortlichen Haushaltsführung drückt.

Allererst und nur überhaupt in Reaktion auf diesen Missbrauch, den der absolutistische Staat mit dem praktisch-technisch angezeigten und ihm zur Ausführung übertragenen Wechsel des allgemeinen Äquivalents alias Währungsmittels treibt, verfällt der kapitalistische Markt auf das besagte Konstrukt eines zwieschlächtigen, aus papierenem Zahlungsmittel und edelmetallener Währungsreserve bestehenden Währungssystems und zwingt kraft des Damoklesschwerts einer die papierenen Emissionen ereilenden kommerziellen Entwertung den Staat dazu, die eigentlich abzulösende und zu ersetzende edelmetallene Währung nicht etwa bloß als vollgültige und jederzeit einsetzbare Alternative zum papierenen Geld beizubehalten und auf dem Markt kursieren zu lassen, sondern sie mehr noch und vor allem in der maßgebenden neuen Rolle eines thesaurierten Währungsfundus, eines zurückgelegten Staatsschatzes zu etablieren, der dazu da ist, das papierene Geld zu substantiieren und als solches gutzusagen, ihm dadurch, dass er sich zu ihm verhält wie das Original zur Kopie, das Nomen zur Res, der Mandant zum Repräsentanten, seine Wertigkeit als allgemeines Äquivalent zu attestieren und seine Geltung als Zahlungsmittel zu garantieren. Auf diese Weise gelingt es dem Markt, den Staat von den finanz und haushaltspolitischen Eskapaden, zu denen das Papiergeld ihn animiert, abzuhalten und ihn währungspolitisch zu disziplinieren, ihn bei der Generierung neuen allgemeinen Äquivalents, das ihm die Einführung des Papiergeldes allzu leicht und kommod macht, an die Kandare zu nehmen und einer wirksamen Kontrolle zu unterwerfen.

So erfolgreich das vom Markt dem Staat abgerungene zwieschlächtige Währungssystem durch die mit ihm installierte Rückbindung der auf dem Markt kursierenden papierenen Nominalwertmenge an einen von Staats wegen thesaurierten und zur Realwertmenge erklärten edelmetallenen Fundus aber auch der in der Ermächtigung des Staates zur monopolistischen Fabrikation allgemeinen Äquivalents, sprich, in seiner Lizenz zum Gelddrucken gelegenen Gefahr einer missbräuchlichen und nämlich ohne Rücksicht auf den Sachwert, den das kapitalistische Produktionssystem schöpft, betriebenen Generierung von Geldwert zu wehren vermag, sein konstitutioneller Mangel ist, dass es sich auf Dauer, sprich, in die Länge und Breite der Entfaltung des kapitalistischen Wertschöpfungssystems, als impraktikabel und in der Tat unhaltbar erweist, weil die beiden Währungsformen unmöglich im Lot zu halten sind, das zwischen ihnen stipulierte wertmengenmäßige Äquilibrium partout nicht zu gewährleisten ist, und vielmehr das Wertquantum des edelmetallenen Staatsschatzes zwangsläufig hinter dem des für den Austausch der Sachwerte, die der kapitalistische Produktionsprozess hervortreibt, erforderlichen papierenen Zahlungsmittels zurückbleibt, dass ersterer sich also der ihm durch das zwieschlächtige Währungssystem zugewiesenen Aufgabe, letzteres äquilibristisch gutzusagen alias zu decken, schlechterdings nicht gewachsen zeigt.

Und das nicht etwa nur, wie oben dargestellt, wegen der historisch-empirischen Unwägbarkeiten und Unvorhersehbarkeiten in der Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaften, also wegen der diese Entwicklung skandierenden natürlichen Katastrophen, ökonomischen Krisen, politischen Konfrontationen und sozialen Konflikte, in Reaktion auf die der Staat sich zu außerplanmäßigen Geldgenerierungsmaßnahmen genötigt sieht, sondern auch und entscheidend aus dem systematisch-logischen Grund des kapitalistischen Wertschöpfungsprozesses selbst, der, weil er einen fortlaufenden Zuwachs an Sachwerten zu erzielen dient, den Staat zu einer entsprechend fortwährenden Generierung neuen, die Realisierung des Mehr an Sachwert zu gewährleisten bestimmten Geldwerts zwingt, was wiederum in Ansehung der im zwieschlächtigen Währungssystem implizierten Forderung, dem generierten Mehr an Papiergeldwert ein seiner Substantiierung gemäßes Mehr an thesauriertem Edelmetallwert korrespondieren zu lassen, vor die oben explizierten immer größeren und immer schwerer zu bewältigenden Probleme währungstechnisch-funktioneller und konsumpraktisch-dispositioneller Art stellt.

Diese Probleme, betreffend die kostspielige kommerzielle Beschaffung eines dem emittierten Mehr an Papiergeld entsprechenden Mehr an thesauriertem Edelmetall und die der kommerziellen Beschaffung geschuldete untunliche soziale Verteilung des durch das Mehr an thesauriertem Edelmetall gutgesagten Mehr an Papiergeld, wachsen sich im Zuge der Entfaltung des kapitalistischen Wertschöpfungsprozesses zu einem immer gravierenderen und am Ende unüberwindlichen Dilemma aus, das der als Ausgeburt eines hybriden besitzbürgerlichen Partikularismus und Egoismus zur Mitte des neunzehnten Jahrhunderts eingeführte Goldstandard jäh manifest werden und sich zur offenen währungspolitischen Krise zuspitzen lässt und das damit den herrschaftlichen Staat und bürgerlichen Markt bei Strafe des Zusammenbruchs des Währungssystems und des durch es als Getriebe in Gang gehaltenen Wertschöpfungsprozesses zwingt, in präzedenzloser Einvernehmlichkeit den obigen, die Zwieschlächtigkeit des Währungssystems neutralisierenden operativen Trennungsakt zu vollziehen, jene funktionale Dissoziation der beiden Währungsformen, aufgrund deren unter der Camouflage der formaliter alias währungspolitisch-dogmatisch beibehaltenen Bindung der kursierend-papierenen an die thesauriert-edelmetallene Geldwertmenge erstere von letzterer realiter alias finanzpolitisch-pragmatisch abgekoppelt und mit dem, was sie auf dem Markt projektorisch auszudrücken, kalkulatorisch zu bemessen und praktisch zu vermitteln dient, quasi kurzgeschlossen, mit anderen Worten in eine direkte Beziehung zu der vom kapitalistischen Wertschöpfungssystem zu Markte getragenen Sachwertmenge gesetzt wird.

Statt, wie währungspolitisch-dogmatisch unverändert prätendiert, nichts als den zum Realwert erklärten edelmetallenen Fundus stellzuvertreten und nur vermittels seiner beziehungsweise nach dessen Maßgabe die auf dem Markt zirkulierenden Sachwerte namentlich zu repräsentieren, preislich zu artikulieren und geldlich zu realisieren, emanzipiert finanzpolitisch-pragmatisch das papierene Zahlungsmittel seinen Nominalwert vielmehr von der Rückbindung an jenen zum Realwert erklärten edelmetallenen Fundus, abstrahiert in die Länge und Breite des kommerziellen Austauschzusammenhanges von dessen währungspolitisch-dogmatischem Anspruch auf kriterielle Kontrollmacht und originale Maßgeblichkeit und avanciert kurzerhand zum allgemeinen Äquivalent sans phrase, das als einzigen, ihn als systematischen Gegenwert fordernden Bezugspunkt, als alleinigen von ihm zu bilanzierenden Realwert die in materialen Gütern und realen Dienstleistungen bestehenden Sachwerte gelten lässt, die er unmittelbar darzustellen, zu bemessen und zu vermitteln dient.

Wirksamkeit erlangt diese unmittelbare, nicht durch die Rückbindung an den Staatsschatz alias Zentralbankfundus vermittelte Beziehung der kursierenden Papierwährung zur produzierten Warenansammlung in einer als Preisindexwährung funktionierenden und vom Staat zu leistenden fortwährenden Anpassung der kursierenden Geldwertmenge an die produzierte und aufgrund des kapitalistischen Selbstverwertungsprinzips, der Schöpfung von Mehrwert, mit der das Kapital steht und fällt, zwangsläufig wachsenden Sachwertmenge, mit anderen Worten in Form der dem Staat beziehungsweise seiner Notenbank zufallenden Aufgabe, durch die statistische Ermittlung des dank kapitalistischer Mehrwertschöpfung gewachsenen Realwerts des in Gestalt materialer Güter und in Form realer Dienstleistungen auf dem Markt versammelten gesellschaftlichen Gesamtprodukts festzustellen, um wie viel der produzierte Realwert den Nominalwert des für seine kommerzielle Realisierung erforderlichen kursierenden Zahlungsmittels alias allgemeinen Äquivalents übersteigt, und durch die Neuemission der der Differenz entsprechenden Menge allgemeinen Äquivalents die Lücke zu schließen und den geldlichen Nominalwert mit dem sächlichen Realwert wieder in Einklang zu bringen.

Dabei ist, weil ja der sächliche Realwert, wie die Rede vom Preisindex impliziert, je schon und immer nur als in allgemeiner Äquivalentform ausgedrückter Faktor, also als geldlicher Nominalwert, kurz, als Preis in Erscheinung tritt, jene unmittelbar vollzogene, also nicht durch den thesaurischen Fundus als vorgeblich geldeigenen Realwert vermittelte Anpassung der Geldwertmenge an die Güterwertmenge, mit anderen Worten des Nominalwerts des emittierten allgemeinen Äquivalents an den Realwert der produzierten besonderen Güter und Dienstleistungen, als eine Art Selbstvermittlung beziehungsweise Selbstkorrektur anzusehen, als eine Art von währungsreflexivem Abgleich, nach dem die bestehende Geldwertmenge, die die alte, noch nicht durch die kapitalistische Mehrwertschöpfung vermehrte Produktwertmenge repräsentiert, zu der noch ausstehenden Geldwertmenge, die der neuen, durch die kapitalistische Mehrwertschöpfung mittlerweile vermehrten Produktwertmenge entspricht, ins statistisch-kalkulatorische Verhältnis gesetzt und erstere mittels Notenbankemissionen auf den Stand der letzteren gebracht, mit ihr egalisiert wird.

Statt sich die Legitimation für seine um des Wirtschaftskreislaufes willen nötige Vermehrung durch eine zuvor zu bewerkstelligende Aufstockung des als seine Deckung alias Substanz firmierenden thesaurischen Fundus verschaffen zu müssen und aber wegen der mit solcher Aufstockung verknüpften währungstechnisch-funktionellen und konsumpraktisch-dispositionellen Probleme zu böser Letzt gar nicht mehr zu können, besorgt sich das kursierende Zahlungsmittel diese Rechtfertigung für seine Vermehrung quasi bei sich selbst – nämlich durch den unmittelbaren Rekurs auf die vom kapitalistischen Wertschöpfungssystem produzierte Sachwertmenge, was unter den Bedingungen des kommerziellen Austauschssystems ja nichts anderes bedeutet als durch Vergleich der gleichermaßen in Zahlungsmittel ausgedrückten, mithin als Menge von Preisen erscheinenden vorherigen Sachwertmenge mit der nunmehrigen, durch Mehrwertschöpfung vergrößerten Sachwertmenge.

Indem die für die Emission des kursierenden Zahlungsmittels zuständige Zentralbank diesen statistisch-kalkulatorisch durchgeführten Vergleich zwischen der für die kommerzielle Realisierung der Sachwerte, ihre preisliche Einlösung, bis dahin ausreichenden und der dafür nunmehr, nach Hinzutreten des neu geschöpften Mehrwerts, erforderlichen Menge an Zahlungsmittel nutzt, um die der Differenz entsprechende Menge weiteren Zahlungsmittels zu emittieren, stellt sie die Realisierbarkeit der durch die Mehrwertschöpfung vergrößerten Sachwertmenge sicher, verhindert, dass der Mangel an kursierendem Zahlungsmittel mittels Konkurrenz um den Absatz der Sachwerte zu einer deflationären Entwicklung, einer Erhöhung des Geldwerts als solchen und Senkung der in Geldwert ausgedrückten Sachwerte, kurz, einem Preisverfall führt und dadurch der in den Sachwerten steckende Mehrwert dem Kapital teilweise oder ganz verloren geht, und gewährleistet so, dass letzterem sein in der Schöpfung von Mehrwert bestehender Existenzgrund nicht abhanden kommt und ihm die diesem Existenzgrund gemäße Existenzweise, seine mittels Mehrwert betriebene Akkumulation alias Selbstvermehrung, erhalten bleibt, es ihr als seinem sinngebenden Modus vivendi unverändert frönen kann.

So heterodox und unerhört aus Sicht des etablierten, im thesaurischen Fundus verankerten Währungssystems der unmittelbare Bezug der kursierenden Geldwertmenge zur produzierten Sachwertmenge und die als eine Art Selbstvermittlung erscheinende direkte Regulierung der ersteren durch die letztere anmuten mag, mit Rücksicht auf die oben explizierte Tatsache, dass im Kontext des als Markt installierten kommerziellen Austausches die den thesaurischen Fundus bildende edelmetallene Währung um kein Jota weniger bloßes Wertzeichen, in seiner Stellvertreter und Repräsentationsfunktion aufgehendes mediales Übergangsobjekt alias Verbindungsglied ist als das papierene Geld, nimmt sich jener unmittelbare Bezug durchaus plausibel und in der Tat konsequent aus. Im als Markt etablierten kommerziellen Austauschzusammenhang sind die dort versammelten beziehungsweise vertriebenen materialen Güter und realen Dienstleistungen die einzigen und alleinigen Verkörperungen von Realwert, denen das Edelmetall nicht weniger als das Papier als bloßer Nominalwert, als ihren Realwert reflektorisch ausdrückender, kalkulatorisch bemessender und realisatorisch vermittelnder Platzhalter dient.

Von daher gesehen, spricht, wenn die technischen und praktischen Anforderungen des kapitalistisch revolutionierten kommerziellen Austauschzusammenhanges die Ablösung des einen Wertzeichens durch das andere, also die Ersetzung des edelmetallenen durch den papierenen Platzhalter, opportun oder gar notwendig erscheinen lassen, währungspolitisch-funktionell nicht das Geringste dagegen, dieser Opportunität oder Notwendigkeit stattzugeben und qua Preisindexwährung der papierenen Note eben den unmittelbaren Bezug zu und Umgang mit den Sachwerten zu vindizieren, den bis zur Einführung des Papiergelds die edelmetallene Münze für sich in Anspruch nimmt.

Wenn bei Einführung des papierenen Geldes in der Frühzeit der kapitalistischen Entwicklung diese Ersetzung nicht statthat und stattdessen mit der Konsequenz der Etablierung eines zwieschlächtigen Währungssystems die edelmetallene Währung nicht etwa nur als gleichwertige Alternative zum Papiergeld erhalten bleibt, sondern mehr noch die Bedeutung eines letzterem als bloßem nominalwertigem Abklatsch allererst Haltbarkeit beziehungsweise Kreditwürdigkeit verleihenden realwertigen Originals erlangt, dann ja nicht aus währungspolitisch-funktionellen, sondern aus finanzpolitisch-dispositionellen Gründen und nämlich deshalb, weil, wie ausführlich erläutert, der dem neuen ökonomischen System in seiner Formationszeit politisch zur Hand gehende und Vorschub leistende absolutistische Staat die ihm übertragene Emission des neuen Währungsmittels missbraucht und nämlich zur finanzpolitischen Selbstbereicherung oder, besser gesagt, Selbstentschuldung zu nutzen sucht und weil die mittels des zwieschlächtigen Währungssystems ins Werk gesetzte Erhebung des edelmetallenen Thesaurus zum vorgeblich realwertig-substanziellen Gegenstück des papierenen Zahlungsmittels dem kapitalistischen Markt ein währungspolitisches Kontroll beziehungsweise Lenkungsinstrument verschafft, das ihm erlaubt, die staatliche Emissionstätigkeit in Schranken zu halten und damit den besagten finanzpolitischen Missbrauch, den der Staat mit dem neuen papierenen Währungsmittel zu treiben tendiert, zu unterbinden oder jedenfalls zu diskreditieren.

Erweist sich nun aber diese im zwieschlächtigen Währungssystem bestehende Vorkehrung gegen den hybriden Größenwahn und die verschwendungssüchtige Unverantwortlichkeit des herrschaftlichen Staats als für die Dauer der Entfaltung des kapitalistischen Wertschöpfungssystems impraktikable und in der Tat unhaltbare Maßnahme, die um die Mitte des neunzehnten Jahrhunderts das durch die währungspolitische Machenschaft des Besitzbürgertums, den Goldstandard, vollends akut gemachte Dilemma einer kruzifikatorischen Wahl zwischen inflationärer Pest und deflationärer Cholera heraufbeschwört, so spricht, wie gesagt, währungspolitisch-funktionell nichts dagegen, den Ausweg aus diesem Dilemma in einer Aufkündigung und Aussetzung des zwieschlächtigen Währungssystems, mit anderen Worten in einer Entlassung des edelmetallenen Wertzeichens aus der ihm vindizierten anmaßlichen Rolle einer thesaurisch-substanziellen Res des kursorisch-nominellen papierenen Wertzeichens und der mittels Preisindexwährung implementierten unmittelbaren und als quasi Selbstvermittlung funktionierenden Anbindung und Anpassung des Nominalwerts des zum allgemeinen Äquivalent sans phrase avancierten letzteren an den Realwert der vom kapitalistischen Wertschöpfungssystem auf den Markt gebrachten materialen Güter und realen Dienstleistungen zu suchen.

Und nicht genug damit, dass die Abdankung der thesaurischen Münze in der Rolle eines dem Nominalwert der kursorischen Note wie das Original der Kopie zugrunde liegenden Realwerts und die Reduktion und Konzentration des papierenen Nominalwerts auf den Realwert der materialen Güter und realen Dienstleistungen als alleinigen Bezugspunkt beziehungsweise Bestimmungsgrund währungspolitisch-funktionell ohne Weiteres möglich ist, scheint nachgerade ja auch finanzpolitisch-dispositionell nichts mehr gegen eine solche Reduktion und Konzentration einzuwenden. Immerhin ist der Emittent der papierenen Noten jetzt nicht mehr der absolutistische Staat, den sein historischer Auftrag, dem städtischen Kapitalismus den ständischen Feudalismus vom Halse zu schaffen beziehungsweise aus dem Weg zu räumen, zur Anmaßung absoluter Macht und Selbsttäuschung unbeschränkter Souveränität instigiert und damit in Versuchung führt, mit den ihm übertragenen Aufgaben und Kompetenzen selbstsüchtigen Missbrauch, wo nicht gar mutwilliges Schindluder zu treiben! Vielmehr hat sich der Notenemittent mittlerweile zu einem wie auch immer monarchistisch-konstitutionalistisch verbrämten relativistischen, will heißen, der bürgerlichen Gesellschaft weitgehend botmäßigen Staatsapparat gemausert, den der Schaden, den sein vormaliges Schindluder angerichtet hat, wenn schon nicht im Sinne persönlicher Läuterung klug gemacht, so jedenfalls doch aufgrund des dadurch erzeugten gesellschaftlichen Druckes und Widerstands zur Vernunft gebracht und dazu vermocht hat, sich in die Rolle einer das Gemeinwesen zum Vorteil und Wohle der bürgerlichen Klasse und ihrer ökonomischen Basis besorgenden und betreuenden Res publica zu fügen und in dieser Rolle von finanzpolitischen Eskapaden und Fehlleistungen, wie sie beispielhaft der frühere absolutistische Umgang mit dem neu eingeführten, papierenen Zahlungsmittel demonstriert, ein für allemal Abstand zu nehmen.

Klarer Beweis beziehungsweise Nagelprobe dieser egal ob persönlich errungenen Klugheit oder gesellschaftlich erzwungenen Vernunft, die auch und zumal in finanz und haushaltspolitischer Hinsicht der zum treuen Diener alias willfährigen Faktotum der bürgerlichen Klasse domestizierte republikanische alias konstitutionell-monarchische Staat nunmehr an den Tag legt, ist dabei dessen Bereitschaft, die Emission des papierenen Zahlungsmittels aus der Hand zu geben und einer vom Staatsapparat, wenn auch vielleicht nicht personell und fraktionell definitiv getrennten, so jedenfalls doch institutionell und intentional effektiv unabhängigen Instanz, einer Zentral alias Notenbank eigenen Rechts, zu übertragen. Was könnte schlagender als diese staatliche Delegation des Geldemissionsrechts an eine mehr oder minder staatsunabhängige Institution unter Beweis stellen, dass der vom absolutistischen zum konstitutionalistischen mutierte Staat seine währungspolitische Lektion mittlerweile gelernt hat und, egal ob aus klugheitsinduziert persönlichem Interesse oder vernunftdiktiert gesellschaftlicher Rücksicht, fortan bereit ist, seine finanzpolitischen Aspirationen und Aktivitäten in den Schranken zu halten beziehungsweise den Restriktionen zu unterwerfen, die ihm der Markt um der Gewährleistung der Verhältnismäßigkeit des emittierten allgemeinen Äquivalents alias kursierenden Zahlungsmittels zur produzierten Menge von Werterscheinungen alias zirkulierenden Warensammlung willen, also zum Zwecke der Wahrung währungspolitischer Stabilität, auferlegt beziehungsweise abverlangt.

Nicht nur währungspolitisch-funktionell ohne Wenn und Aber vertretbar, sondern jetzt auch und mehr noch finanzpolitisch-dispositionell ohne Not und Gefahr durchführbar zeigt sich demnach angesichts der finanz und haushaltspolitischen Läuterung und Disziplinierung, die der Staat im Zuge seiner Wandlung vom absolutistisch-überheblichen deus ex machina der bürgerlichen Gesellschaft zum republikanisch beziehungsweise konstitutionell-monarchisch etablierten dominus pro cura der bürgerlichen Klasse erfährt, die per Preisindexwährung vollzogene empirisch-pragmatische Wendung, die das zwieschlächtige Währungssystem außer Kraft setzt und durch einen aufgrund der Tatsache, dass aller sächliche Wert sich je schon in geldlicher Wertform ausdrückt, bemisst und vermittelt, als quasi Selbstreflexion erscheinenden unmittelbaren Bezug des als papierene Wertmenge kursierenden allgemeinen Äquivalents zu der in Gestalt materialer Güter und in Form realer Dienstleistungen produzierten Menge an Sachwerten substituiert.

Im historischen Kontext betrachtet, ist jene empirisch-pragmatische Wendung tatsächlich nichts weiter als die verspätete Wiederaufnahme und der nachholende Vollzug eben des bereits unter der Ägide des absolutistischen Staates als opportun angezeigten und die beiden Währungsformen betreffenden Ablösungs und Ersetzungsvorgangs, der damals wegen der staatlichen Neigung zum Missbrauch der neuen papierenen Währung unterblieb, weil ihm das zur Unterdrückung jener staatlichen Missbrauchsneigung vom Markt durchgesetzte und die alte, edelmetallene Währung als Aufseherin und Wärterin des neuen, papierenen Zahlungsmittels rekrutierende zwieschlächtige Währungssystem in die Quere kam und den Weg verlegte. Da dem Staat dank seiner Domestizierung zum willfährigen politischen Repräsentanten des als kapitalistischer Markt funktionierenden ökonomischen Systems der bürgerlichen Klasse diese währungspolitische Missbrauchsneigung mittlerweile ausgetrieben ist, erweist sich, so gesehen, die gegen letztere ergriffene Vorkehrung beziehungsweise Abwehrmaßnahme, die als zwieschlächtiges Währungssystem firmiert, als nunmehr überflüssig und entbehrlich und kann, wie mit dem empirisch-pragmatischen Rekurs auf eine Preisindexwährung geschieht, endlich und zu guter Letzt durch jenen ebenso ungehinderten wie unmittelbaren Rapport zwischen der vom Staat emittierten papierenen Geldwertmenge und der vom kapitalistischen Wertschöpfungssystem für den Markt produzierten materialen und realen Sachwertmenge abgelöst und ersetzt werden, um den es ab ovo der Einführung des neuen papierenen Währungsmittels und ex cathedra des dessen Emission aus Gründen seiner praktischen und technischen Vorzüge beim Staat in Auftrag gebenden Marktes geht.

Wenn auch unter Bedingungen des zu ihrem Erfüllungsgehilfen domestizierten konstitutionell-monarchischen Staats am zwieschlächtigen Währungssystem festhält, dann, weil sie seiner währungssystematischen Verlässlichkeit nach wie vor nicht traut. Der Grund für ihr Misstrauen allerdings hat sich unter dem Eindruck der materialen Not und des sozialen Elends, worein ihr durch seine Laissez-faire-Politik begünstigtes ökonomisches Unternehmen die lohnarbeitende Klasse stürzt, verändert. Was sie fürchtet, ist die umverteilungspolitische Wendung, zu der sich der der Staat angesichts der unhaltbaren gesellschaftlichen Zustände genötigt findet, und seine der Scheu, ihr, der bürgerlichen Klasse, zu nahe zu treten, entspringende Neigung, sich seiner umverteilungspolitischen Aufgaben durch Rekurs auf inflationsträchtige Geldmacherei zu entledigen.

Mit der Lesart von der Preisindexwährung als letztendlicher Realisierung einer von Anfang an intendierten und durch das zwieschlächtige Währungssystem und seine Etablierung der alten, edelmetallen Währung als währungspolitischer Zensurinstanz nur unterbrochenen und aufgehaltenen Ablösung und Ersetzung der alten, edelmetallenen Währung durch das neue papierene Zahlungsmittel lässt sich freilich nur schwer die Tatsache vereinbaren, dass die Staatsmacht in Person der von ihr bevollmächtigten Notenbank diesen längst und eigentlich von Anbeginn der kapitalistischen Entwicklung fälligen Wechsel der Währungsform jetzt, da er endlich Ereignis wird, eben bloß empirisch-pragmatisch, keineswegs aber auch systematisch-logisch vollzieht, dass mit anderen Worten das zentrale Geldinstitut, die vom Staat generalbevollmächtigte Emittentin des neuen, papierenen Geldes, das ihrem Auftraggeber vom Markt oktroyierte und die alte, edelmetallene Währung als Richtholz hochhaltende zwieschlächtige Währungssystem zwar in der finanzpolitischen Praxis, de facto der in Anwendung gebrachten Preisindexwährung nämlich, suspendiert und außer Kraft setzt, sie gleichzeitig aber im währungspolitischen Prinzip, de jure der sogar noch zum Goldstandard verschärften thesaurischen Währungsreserve, beibehält und weiterhin gelten lässt.

Während die Notenbank actu eines unmittelbaren, durch keine Rückbindung an den thesaurischen Fonds vermittelten, statistisch-kalkulatorischen Abgleichs zwischen Sozialprodukt und gesellschaftlicher Kaufkraft, materialer Sachwertmenge und nominaler Geldwertmenge, und einer per Neuemission vollzogenen fortlaufenden Anpassung der letzteren an die dank kapitalistischer Mehrwertschöpfung wachsende erstere das zwieschlächtige Währungssystem empirisch-pragmatisch ignoriert und unterläuft, bleibt sie doch zugleich krampfhaft bemüht, diesem zwieschlächtigen Währungssystem als systematisch-logischem Erfordernis weiterhin die Stange zu halten und unverändert Rechnung zu tragen – mit der Konsequenz permanenter finanzpolitischer Verrenkungen und Flickschustereien, die bestenfalls bewirken, dass ihr gelingt, gleichzeitig mit jener Vermehrung des kursierenden, papierenen Geldwerts oder wenigstens nachträglich zu ihr auch den thesaurierten, edelmetallenen Geldwert zu vergrößern und so letzteren immer wieder auf den Stand des ersteren und in ein Äquilibrium mit ihm zu bringen, und die im schlimmsten Fall durch gesetzliche Ausnahmeregelungen und Aufschübe dafür sorgen, dass jene der Vermehrung des kursorischen Geldes entsprechende Vergrößerung der thesaurischen Währung vertagt und zu einem später zu erfüllenden Erfordernis entaktualisiert wird –Verrenkungen und Flickschustereien, die mithin so oder so darauf gerichtet sind, die Unabhängigkeit von der thesaurierten Münze, die de facto des Wertschöpfungsprozesses die Notenbank der kursierenden Note empirisch-pragmatisch einräumt, zu verschleiern und unter den Teppich eines Abhängigkeitsverhältnisses zu kehren, das de jure eines dem edelmetallenen Thesaurus die alte kriterielle Bedeutung beimessenden Währungssystems die gleiche systematisch-logische Geltung wie zuvor beansprucht.

So merkwürdig diese ihrerseits als zwieschlächtig zu charakterisierende Aufrechterhaltung des zwieschlächtigen Währungssystems, diese der unerklärten empirisch-pragmatischen Gleichgültigkeit, die das zentrale Geldinstitut letzterem beweist, spottende systematisch-logische Nibelungentreue, die es ihm erklärtermaßen hält, dem unbefangenen Blick aber auch vorkommen mag, zieht man die Tatsache in Betracht, dass es ja der Markt ist, der dem Staat besagtes Währungssystem als dessen Wohlverhalten in Sachen Geldschöpfung gewährleistendes Disziplinierungsmittel und Kontrollinstrument oktroyiert, so liegt die Erklärung für diese widersinnig anmutende, weil aller faktischen Anpassungsfähigkeit stracks ins Gesicht schlagende dogmatische Beharrungskraft in Sachen Währungssystem auf der Hand und lautet schlicht und einfach, dass der Markt dem Frieden alias staatlichen Wohlverhalten nach wie vor nicht traut, dass er ungeachtet des als Domestizierung apostrophierten Wandlungsprozesses vom absolutistischen Zuchtmeister der bürgerlichen Gesellschaft zum republikanischen beziehungsweise monarchistischen Vollstreckungsgehilfen der bürgerlichen Klasse, den der Staat durchlaufen hat, nicht überzeugt davon ist, dass dieser die ihm beziehungsweise seiner generalbevollmächtigten Prokuristin, der zentralen Notenbank, übertragene Geldemissionskompetenz nicht missbraucht und ebenso zuverlässig wie strikt auf die ökonomische Bewandtnis, die Herstellung und Einhaltung eines Äquilibriums zwischen der Masse für den Markt produzierter sachwertiger Güter und Dienstleistungen und der Menge des zwecks geldwertiger Realisierung dieser Sachwerte auf dem Markt kursierenden Zahlungsmittels effektiv beschränkt.

Dabei hat sich freilich der Grund für das anhaltende Misstrauen des Marktes, mit anderen Worten die Motivlage des Staates, die den Markt befürchten lässt, jener könne weiterhin beziehungsweise erneut mit seiner Geldemissionsvollmacht Missbrauch treiben, gründlich geändert. Dass der Staat solchen Missbrauch mit der neuen, papierenen Währungsform aus prunk und verschwendungssüchtiger Selbstherrlichkeit, also aus der früheren, von der narzisstischen Selbstüberschätzung, die dem Schein absoluter Souveränität entspringt, befeuerten Eigensucht treibt, ist schlechterdings ausgeschlossen. Das widerspräche ja diametral der seiner sei's revolutionären, sei's konstitutionellen Domestizierung entspringenden Charakterkonversion, die ihm jenen Schein von der bürgerlichen Gesellschaft enthobener Absolutheit verschlagen und ihm das Sein einer von der bürgerlichen Klasse gelenkten Marionette verliehen hat, die ihn mit anderen Worten aus einem deus ex machina der bürgerlichen Gesellschaft zu einem dienstbaren Geist der bürgerlichen Klasse hat mutieren lassen.

Was vielmehr jetzt den Staat zum Missbrauch der ihm beziehungsweise seiner Notenbank übertragenen Währungshoheit beziehungsweise Geldschöpfungsvollmacht zu verleiten droht, ist im genauen Gegenteil seine strikte Wahrnehmung der Botmäßigkeit und Dienstbarkeit, die er als republikanisch-monarchistischer Mutant der bürgerlichen Klasse schuldet, und ist der Stress, dem ihn solche Wahrnehmung aussetzt, sind, genauer gesagt, die Probleme und Konflikte, mit denen das ökonomische Tun und Treiben der bürgerlichen Klasse seine ihr bezeigte politische Botmäßigkeit und Dienstbarkeit konfrontiert. Zur Erfüllung seiner der bürgerlichen Klasse geschuldeten politischen Vollstreckungsgehilfenrolle gehört ja auch und wesentlich, dass er den Bestand der bürgerlichen Gesellschaft als solcher sichert, dass er die bürgerliche Gesellschaft als ganze, als ein nach Maßgabe der ökonomischen Funktion und sozialen Position gegliedertes, kurz, klassengesellschaftlich organisiertes Gemeinwesen, reaffirmiert und kontinuiert und damit die sozialen Struktur und korporativen Rahmenbedingungen für die von seiner Dienstherrin, eben der bürgerlichen Klasse, qua industrieller Wertschöpfungsprozess betriebene Ausbeutung menschlicher Arbeitskraft alias Kapitalisierung gesellschaftlicher Arbeit gewährleistet und aufrechterhält. Diese in seiner Rolle als politischer Sachwalter des ökonomischen Unternehmens der bürgerlichen Klasse implizierte Aufgabe, das bürgerliche Gemeinwesen als ganzes zu gewährleisten, es als lebensfähigen Organismus beziehungsweise funktionierendes Corpus zu erhalten, droht nun aber die stürmische Entwicklung beziehungsweise dynamische Eskalation, die nicht zuletzt dank seiner Mutation aus einem absolutistischen Zuchtmeister in einen republikanisch-monarchistischen Vollstreckungsgehilfen der bürgerlichen Klasse deren ökonomisches Unternehmen durchläuft, zunehmend zu erschweren, wo nicht gar unerfüllbar werden zu lassen.

Dank nämlich der Laissez-faire-Politik des in einen diensteifrigen Kollaborateur des Kapitals mutierten Staates, dank der den Kapitalbetreibern, der Bourgeoisie, hinsichtlich staatlicher Beaufsichtigung und gesetzlicher Beschränkung ihrer ökonomischen Unternehmungen gewährten liberalistischen Dispensation, um nicht zu sagen, eingeräumten anarchistischen Narrenfreiheit, nimmt der industrielle Verwertungsprozess solche Dimensionen an und gewinnt so sehr an Durchschlagskraft, dass die Ausbeutung menschlicher Arbeitskraft beziehungsweise Kapitalisierung gesellschaftlicher Arbeit, aus der er sich speist, auf eine materiale Pauperisierung und soziale Deklassierung der von ihr Betroffenen hinausläuft, die die bürgerliche Gesellschaft als solche in ihren Grundfesten, dem von allen Mitgliedern der Gesellschaft geltend zu machenden Anspruch auf privates Eigentum und auf Klassenzugehörigkeit, auf materiale Ressource und sozialen Status, zu erschüttern droht. In dem Maße, wie der Ausbeutungsprozess, dem die per Lohnarbeit ins Werk gesetzte Kapitalisierung der Arbeit die menschliche Arbeitskraft unterwirft, die Masse der Lohnarbeitenden pauperisiert und deklassiert, sie mit anderen Worten unterhalb ihres Existenzminimums drückt und materialer Not ausliefert und ins soziale Elend stürzt, sie um ihr Leben in Gemeinschaft, um ihren korporativen Zusammenhalt bringt, untergräbt er seinen eigenen sozialen Grund und materialen Boden, die bürgerliche Klassengesellschaft und das in ihrem Rahmen den nichtbürgerlichen Gruppen von der bürgerlichen Klasse zugestandene Mindestmaß an Subsistenz und Assoziation, und führt mithin ad absurdum, was ihm doch vielmehr seinen sinngebenden Gegenstand bietet und seine haltgebende Rechtfertigung liefert.

Droht sich auf diese Weise aber die bürgerliche Klasse actu des zum Moloch seiner proles, will heißen, zum Verwirker seiner Wirkkraft, Erschöpfer seiner Wertquelle entfesselten kapitalen Subjekts ihres lohnarbeiterschaftlich grundlegenden Unterbaus zu entschlagen und um ihre klassengesellschaftlich haltgebende Aufstellung zu bringen, so ist es an ihrem dienstbaren Geist, dem Staat, diesem ihrem selbstzerstörerischen Treiben Einhalt zu gebieten und einen Riegel vorzuschieben. So gewiss die Dienstbarkeit des republikanisch-monarchistischen Staates gegenüber der bürgerlichen Klasse auch und wesentlich dies einschließt, dass er für den Bestand und die Gegebenheit der personalen Grundlage und der sozialen Konstitution des von seiner Mandantin betriebenen kapitalistischen Unternehmens Sorge tragen und sich in diesem obliquen Sinne als Hüter und Garant der bürgerlichen Gesellschaft als ganzer, als des die personale Grundlage in Gestalt von Lohnarbeitern und den sozialen Rahmen in Form von Eigentumsklassen umfassenden Gemeinwesens, betätigen und bewähren muss, so gewiss muss er den durch seine Botmäßigkeit gegenüber der bürgerlichen Klasse begünstigten und beförderten ausbeuterisch-expropriativen Exzessen und unmenschlich-dissoziativen Eskalationen ebenso wohl entgegentreten und darauf hinwirken, dass solche Exzesse und Eskalationen nicht am Ende das personale Fundament des Unternehmens, die Lohnarbeiter, sämtlicher korporaler Subsistenz berauben und durch materiale Not zugrunde richten und das soziale Konstitutiv des Unternehmens, die Lohnarbeiterklasse, nicht in ihrer korporativen Struktur zerstören und ins soziale Elend stürzen.

Und so kommt es denn, dass, gänzlich im Einklang mit seiner der bürgerlichen Klasse, seiner Mandantin und Elektorin, geschuldeten Dienstbarkeit und Botmäßigkeit, der zum Ende des achtzehnten Jahrhunderts konstitutionalisierte alias domestizierte, seiner absolutistisch-herrschaftlichen Präjudikation entrissene und einer republikanisch-bürgerlichen Präokkupation überführte Staat im Verlaufe des neunzehnten Jahrhunderts einer demokratisch-gemeinsinnigen Deklination unterliegt. Keineswegs im Sinne einer Distanzierung und Abwendung von dem ihm durch die bürgerliche Klasse und ihr ökonomisches Unternehmen erteilten politischen Auftrag, sondern durchaus in wohlverstandener, die blinde Selbstsucht der bürgerlichen Klasse durch gemeinsinniges Augenmaß ihrer materialen Fatalität und sozialen Sprengkraft entkleidender Wahrnehmung und Erfüllung dieses Auftrages, findet sich der republikanisch-monarchistische Staat zu einem nicht weniger unaufhaltsamen als langwierigen demokratisch-legalistischen Transformationsprozess veranlasst, dessen ebenso maßgebende wie richtungweisende Bestimmung es ist, die der bürgerlichen Gesellschaft den Boden entziehenden und von daher selbstzerstörerischen Tendenzen des ökonomischen Unternehmens der bürgerlichen Klasse auf und abzufangen und die angerichteten materialen und sozialen Schäden hinlänglich zu kompensieren oder so weit zu reparieren, dass der Fortgang des Unternehmens gewährleistet und die auf ihm basierende Macht der bürgerlichen Klasse gesichert bleibt.

Im Zuge der wohlverstandenen Erfüllung des ihm von der bürgerlichen Klasse erteilten politischen Auftrages fällt dem demokratisch-legalistisch deklinierten republikanisch-monarchistischen Staat also die Aufgabe zu, ein gewisses Maß an Umverteilung der materialen Ressourcen der Gesellschaft und ein Minimum an Austarierung ihrer sozialen Machtverhältnisse durchzusetzen, will heißen, der durch das ökonomische Unternehmen der bürgerlichen Klasse, den kapitalistischen Ausbeutungsprozess, fatal pauperisierten, in ihrer materialen Subsistenz bedrohten Lohnarbeitskraft beziehungsweise radikal deklassierten, in ihrer sozialen Existenz betroffenen Lohnarbeiterschaft genug von der ihr per Ausbeutungsprozess entrissenen subsistenziellen Materialität und existenziellen Identität sei's reparativ zurückzuerstatten, sei's kompensatorisch zuzuwenden, um sie als das, was sie ist, als den materialen Unterbau der bürgerlichen Gesellschaft und ihr sozial tragendes Element, lebens und funktionsfähig zu erhalten.

Wie aber kann der Staat diese zur Sicherung des materialen Bestands des korporalen Fundaments der bürgerlichen Gesellschaft und Erhaltung seiner korporativen Struktur erforderliche Umverteilung materialer Ressourcen und sozialer Ansprüche bewerkstelligen? Wie anders, als dadurch, dass er der das Kapital einsetzenden Unternehmerschaft, der Bourgeoisie in specie, inklusive der dem Kapital anhängenden Klientel, der bürgerlichen Klasse in genere, etwas von dem, was sie der lohnarbeitenden Klasse mittels des kapitalistischen Ausbeutungsprozesses entzogen und sich zugeeignet hat, direkt oder indirekt, durch gewerkschaftlich erkämpfte tarifliche Rückerstattungen oder sozialstaatlich verfügte gesetzliche Ersatzleistungen, wieder zukommen lässt, dass er mit anderen Worten partielle Enteignungsmaßnahmen ergreift und punktuelle Entmachtungsentscheidungen trifft, die zu Lasten seiner Auftrag und Vollmachtgeberin gehen und ihn demzufolge in eine ihm höchst unwillkommene und in der Tat zutiefst widerwärtige Konfrontation mit letzterer treiben, ihn in einen Konflikt mit ihr verstricken, dem er in Wahrnehmung des ihm von ihr übertragenen politischen Auftrages, also nach Maßgabe seiner ihr geschuldeten anwaltschaftlichen Pflicht, zwar nicht ausweichen kann, den er aber um der Wahrung des parteiischen Vertrauens willen, das sie ihm schenkt, also mit Rücksicht auf ihre ihm entgegengebrachte komplizenschaftliche Neigung, nur allzu gern vermeiden würde.

Und es ist genau diese prekäre Situation, in der dem zwischen Loyalität beziehungsweise Diensteifer gegenüber der bürgerlichen Klasse und Rationalität beziehungsweise Pflichttreue gegenüber der bürgerlichen Gesellschaft hin und her gerissenen Staat die alte qua Gelddruckerei praktizierte währungspolitische Goldmacherei, zu der seinem absolutistischen Vorgänger die Einführung der papierenen Währungsform die Gelegenheit bot, wieder in den Sinn kommt und ihn die Versuchung anwandelt, auf jenes scheinbare währungspolitische Wundermittel zu rekurrieren, um die ihm bei Strafe der unaufhaltsamen Erosion und irreparablen Desintegration der bürgerlichen Gesellschaft, die aus dem kapitalistischen Ausbeutungsprozess resultiert, sich stellende materiale Umverteilungs und soziale Restitutionsaufgabe durch die Hintertür einer Vermehrung der kursierenden Geldmenge und Verwendung des neu emittierten Geldes zur Befriedigung der materialen Subsistenzbedürfnisse und sozialen Existenzansprüche der durch den Ausbeutungsprozess Pauperisierten und Deklassierten zu erledigen, statt durch die Vordertür eines auskömmlichen Wirtschaftens mit der vorhandenen Geldmenge und Befriedigung jener Bedürfnisse und Ansprüche der Pauperisierten beziehungsweise Deklassierten aus dieser vorhandenen Geldmenge in Angriff zu nehmen, die der kapitalistische Ausbeutungsprozess zum Großteil in den Besitz der als bürgerliche Klasse firmierenden gesellschaftlichen Gruppen hat gelangen lassen und die durch Maßnahmen, die auf eine arbeitsrechtlich-gewerkschaftliche Enteignung und sozialstaatlich-steuerliche Haftbarmachung der letzteren abzielen, den Pauperisierten und Deklassierten zu restituieren, jetzt seine als Umverteilung materialer Ressourcen und Austarierung sozialer Macht wohlverstanden wirtschaftspolitische Aufgabe wäre.

Was den Staat in Versuchung führt, das Problem der durch den kapitalistischen Verwertungsprozess heraufbeschworenen subsistenziellen Verarmung und existenziellen Verelendung der lohnarbeitenden Bevölkerung durch eine wundersame Neuschöpfung von Geldwert statt durch die mühsame Redistribution von Sachwert, kurz, währungspolitisch-manipulativ statt finanzpolitisch-effektiv zu bewältigen, ist also keineswegs mehr wie zu seinen absolutistischen Zeiten autokratisch-persönliche Selbstsucht, die Befriedigung eigener Konsumbedürfnisse, sondern demokratisch-gemeinsinniges Verantwortungsbewusstsein, die Sorge um das durch die subsistenzielle Not und das existenzielle Elend seines tragenden Fundaments und elementaren Korporativs bedrohten bürgerlichen Gemeinwesens als solchen. Diese wesentliche Veränderung oder Veredelung des den Staat in Versuchung führenden Motivs oder subjektiven Beginnens ändert freilich nichts daran, dass, wenn er der Versuchung nachgäbe, das Ergebnis oder objektive Vollbringen das haargenau gleiche und nämlich ebenso eitel und nichtig wäre wie zu seinen absolutistischen Zeiten.

Geradeso wie damals wäre auch jetzt Resultat einer ohne Rücksicht auf die Sachwerte vorgenommenen Vermehrung des Geldwerts dessen auf dem Markt als inflationärer Preisanstieg durchschlagende Entwertung, womit sich der Zweck der Neuemissionsveranstaltung, die mittels tariflicher Lohnerhöhungen und staatlicher Sozialleistungen herbeigeführte Ausstattung der lohnarbeitenden Bevölkerung mit mehr Kaufkraft und dadurch bewirkte Verbesserung ihrer subsistenziell-materialen Lage und existenziell-sozialen Stellung, als definitiv vereitelt und zunichte gemacht erwiese. Aber mit einer solchen wegen der inflationären Entwicklung, mit der sie der Markt beantwortete, zwangsläufig fehlschlagenden währungspolitischen Umverteilungsaktion wäre, wenn der Staat, den Konflikt mit seiner Mandantin, der bürgerlichen Klasse, den eine finanzpolitisch-effektive Umverteilung provozierte, scheuend, zu ihr seine Zuflucht nähme, tatsächlich nicht nur ihrer unmittelbaren Adressatin und intendierten Nutznießerin, also der lohnarbeitenden Bevölkerung, nicht geholfen, sondern auch und mehr noch der bürgerlichen Klasse selbst gereichte sie zum Nachteil und fügte deren Wohlstand und Vermögen letztlich kaum weniger Schaden zu, als finanzpolitisch-effektive staatliche Umverteilungsmaßnahmen dies täten.

Zumal und hauptsächlich jene Teile der bürgerlichen Klasse, die nicht im kapitalistischen Wertschöpfungsprozess sächlich engagiert, sondern höchstens und nur geldlich an ihm beteiligt sind, jene besitzbürgerlichen Gruppen mit anderen Worten, die ihr geldliches Eigentum nicht selber als produktives Kapital, als investiv-wertschöpfenden Einsatz zum Tragen bringen, sondern es höchstens und nur als possessive Investition, als renditiv-zinstragende Anlage dem produktiven Kapital anderer zur Verfügung stellen – sie wären, weil sie ja mangels eigener sächlicher Wertschöpfungen die durch die währungspolitische Umverteilungsaktion ausgelöste inflationäre Entwicklung nicht mittels Preiserhöhungen aufzufangen vermöchten, sondern diese vielmehr voll auf ihr geldliches Eigentum zurückschlüge, ebenfalls Leidtragende der inflationär fehlschlagenden staatlichen Aktion, wären, wenn der Staat sich aus Konfliktscheu vermäße, durch letztere seiner Pflicht zur Hebung der subsistenziellen Lage beziehungsweise Stabilisierung der existenziellen Situation der durch den kapitalistischen Ausbeutungsprozess Pauperisierten und Deklassierten genügen zu wollen, von den inflationären Konsequenzen der staatlichen Vermessenheit im Prinzip nicht weniger betroffen als die lohnarbeitende Bevölkerung und müssten nämlich Einbußen an ihrem geldlichen Eigentum hinnehmen, die ihnen prinzipiell oder intentional, wenn auch beileibe nicht subsistenziell oder existenziell, geradeso gegen den Strich gehen und zuwider sind wie der lohnarbeitenden Bevölkerung ihre, der währungspolitischen Umverteilungsaktion zu Gespött, ungemindert andauernde und fortlaufend verschärfte materiale Armut und soziale Not.

Deshalb ist es nun aber auch eben dieses Besitzbürgertum, das all seine ökonomische Macht und seinen ganzen politischen Einfluss daransetzt, jener staatlichen Versuchung zu einer ohne Rücksicht auf die produzierte Sachwertmenge vorgenommenen Erhöhung der kursierenden Geldwertmenge entgegenzutreten und jeder sozialpolitischen Umverteilungsaktion, die sich durch solch währungspolitischen Coup zu finanzieren suchte, einen Riegel vorzuschieben. Und der Riegel, der dem um die Wertbeständigkeit seines geldlichen Vermögens bangenden Besitzbürgertum hierfür zur Verfügung steht – was sonst könnte das sein als das der papierenen Währung durch eine edelmetallene Wahrheit Substanz vindizierende, dem kursierenden Zahlungsmittel durch einen thesaurierten Fundus Rückhalt gebende zwieschlächtige Währungssystem, das sich, wenn auch mehr schlecht als recht, als eine die Notenemission regulierende und kontrollierende Einrichtung bislang bewährt und die Emissionärin, die Staatsmacht beziehungsweise die von ihr bevollmächtigte Zentralbank, vom Missbrauch ihrer währungspolitischen Kompetenz, wenn nicht überhaupt abgehalten, so zumindest doch immer wieder abgebracht hat?

Und so geschieht es denn, dass, während wegen der systematisch-logisch unentrinnbaren Sackgasse, in die der vom kapitalistischen Produktionssystem erwirtschaftete und ebenso dynamische wie kontinuierliche Wertzuwachs das zwieschlächtige Währungssystem treibt, der bürgerliche Markt den Staat zwingt, letzteres finanzpolitisch-pragmatisch außer Kraft zu setzen und durch eine als Preisindexwährung funktionierende unmittelbare, nicht thesaurisch vermittelte Korrespondenz zwischen kursierendem Geldwert und produzierten Sachwerten zu substituieren, die bürgerliche Klasse in Person ihrer besitzbürgerlichen, nur mittels possessiven Eigentums alias geldlichen Vermögens an den Früchten des produktiven Eigentums alias sächlichen Kapitals partizipierenden Fraktion ihn zugleich doch nötigt, auf dem finanzpolitisch-pragmatisch außer Kraft Gesetzten währungspolitisch-dogmatisch zu insistieren und es als die Emission des kursierenden Zahlungsmittels regulierenden und kontrollierenden Mechanismus unverändert in Geltung zu erhalten. Und nicht etwa nur, das alte Währungssystem beizubehalten und als systematisch-logisch verbindlichen währungspolitischen Rahmen zu reaffirmieren, nötigt die besitzbürgerliche Fraktion den Staat, sondern sie lässt ihn mit der Einführung des Goldstandards diesen verbindlichen währungspolitischen Rahmen mehr noch verstärkt beziehungsweise verschärft zur Geltung bringen, besteht auf einer Kodifizierung solch währungspolitischen Rahmens zu einem der Flexibilität und Anpassungsfähigkeit, die das kursierende Zahlungsmittel finanzpolitisch-pragmatisch erhält, stracks zuwiderlaufenden einschnürenden Korsett, einer die Bewegungsfreiheit, die das umlaufende Geld nunmehr beanspruchen kann, radikal in Frage stellenden lähmenden Zwangsjacke.

Diese währungspolitisch-dogmatische Verstärkung beziehungsweise Verschärfung des zwieschlächtigen Währungssystems, zu der sich quasi parallel zur finanzpolitisch-pragmatischen Entkoppelung des kursierenden Währungsmittels von letzterem die Staatsmacht um die Mitte des neunzehnten Jahrhunderts versteht und die in der Ersetzung des herkömmlichen Prinzips einer Mindestreserve, der Forderung nach einem Mindestmaß an thesaurischer Deckung, durch den Imperativ des Goldstandards, den Anspruch auf eine äquilibristische Korrespondenz zwischen kursierender Note und thesaurierter Münze, ihren gesetzlichen Ausdruck findet und in aller Form Geltung erlangt – sie erschien uns oben noch angesichts der mittlerweile vollbrachten Überführung des Staates aus einem absolutistisch-überheblichen deus ex machina der bürgerlichen Gesellschaft zum republikanisch beziehungsweise konstitutionell-monarchisch etablierten dominus pro cura der bürgerlichen Klasse, sprich, seiner Domestizierung zu einem den politisch-ökonomischen Interessen der letzteren wenn auch vielleicht nicht treu ergebenen, so jedenfalls doch zuverlässig verbundenen Kollaborateur als einigermaßen frivol, um nicht zu sagen von Hybris zeugend, und eher einer irrational-panischen Sorge des Besitzbürgertums um sein geldliches Eigentum geschuldet, als einer aus staatlich-währungspolitischem Fehlverhalten resultierenden akuten Gefahr faktischer Eigentumsverluste Rechnung tragend.