8. Perspektiven und Grenzen der Entlastung des ersatzkonsumtiv engagierten Staats durch verstärkte bürgerliche Konsumtätigkeit

Zur Entlastung des Staats hinsichtlich Umfang und Dringlichkeit seines ersatzkonsumtiven Engagements trägt die verstärkte Konsumtätigkeit der bis dahin vergleichsweise manisch auf die Mehrung ihres possessiven Eigentums fixierten und in ihrer Konsumbereitschaft entsprechend zu wünschen übrig lassenden bürgerlichen Klasse bei. Für deren an eine Charakterkonversion gemahnende Reorientierung ist teils objektiv der leitzinsinduzierte Verfall der mit der Investition possessiven Eigentums in produktives Vermögen verknüpften Renditeerwartungen verantwortlich, teils ist sie bedingt durch das die bürgerliche Klasse nicht etwa bloß moralisch, sondern durchaus auch pragmatisch unter Druck stellende Beispiel der unteren Gesellschaftsschichten, die der Staat im Sinne nicht mehr sowohl einer politischen Abhängigkeitsbeziehung als vielmehr eines ökonomischen Kollaborationsverhältnisses für seinen Ersatzkonsum rekrutiert.

Im Normalfall, nämlich in der nach dem Weltkrieg gegebenen und, wie zum irrevoziblen Dauerzustand geratenden, so ein nicht minder dauerhaftes ersatzkonsumtives Engagement des Staates, dessen permanenten Einsatz in Sachen Wertrealisierung, erzwingenden Situation eines anfangs noch eher aus historisch-aktuellem Anlass und in der Folge dann aber aus durchaus systematisch-strukturellen Gründen bestehenden Ungleichgewichts zwischen Produktionskapazität und Konsumkraft, wirtschaftlicher Wertschöpfungsleistung und gesellschaftlicher Fähigkeit beziehungsweise Bereitschaft, die geschöpften Werte zu realisieren – in dieser mit dem zwanzigsten Jahrhundert zum Normalfall der kapitalistischen Reproduktionsweise der bürgerlichen Gesellschaft avancierten Situation also hat das auf dem Wege der beleihförmigen Kreditvergabe, mit der die Notenbank dem Staat unter die Arme greift, eingeführte und via Ausdehnung der Kreditvergabepraxis aufs Bankensystem zwangsläufig auf die Senkung des allgemeinen Zinsniveaus, die Reduktion der Ansprüche des possessiven Eigentums ans produktive Vermögen, programmierte finanzpolitische Instrument des Leitzinses, ungeachtet der prinzipiell oder formell zusätzlichen finanziellen Belastung, die dem Staat aus solcher mit den Krediten verknüpfte Zinsnahme entsteht, operationell oder reell diesen entlastenden Effekt, den Umfang und das Tempo der Verschuldung, die seine aus einem chronisch-konsekutiven Faktum in einen systematisch-konstitutiven Faktor überführte Kreditaufnahme dem Staat einbrockt, zu beschränken und zu verringern und so den abschüssigen Weg der Volkswirtschaft der bürgerlichen Gesellschaft in ein kreditiv untermauertes, besser gesagt, debetär unterhöhltes, auf einen Offenbarungseid, den nur immer neue und weitere Verschuldung zu vertagen vermag, zusteuerndes Schneeballsystem zu bremsen und zu verlangsamen.

Zu diesem finanzpolitisch-unmittelbaren, die kreditive Verschuldung des Staats betreffenden Entlastungseffekt, den das Steuerungs und Kontrollinstrument des Leitzinses erzielt, kommt nun aber noch ein ebenfalls auf letzteres zurückzuführendes gesellschaftspolitisch-mittelbares, das konsumtive Verhalten der Bürgerschaft angehendes Entspannungsphänomen hinzu, das in die gleiche Richtung einer dem Staate möglichen Erleichterung beziehungsweise Verringerung seines ersatzkonsumtiven Engagements und mithin Beschränkung und Verlangsamung der ihm aus diesem Engagement erwachsenden Verschuldung zielt. Für diejenigen, die in nennenswertem Maße über possessives Eigentum in Form von in die Verwaltung des Bankensystems gegebenem Geld verfügen, also für die bürgerliche Klasse im Allgemeinen und die Bourgeoisie im Besonderen, hängt ja die ihnen auf der Basis ihres relativ sicheren Auskommens und ihrer vergleichsweise umfänglichen Versorgung freigestellte Entscheidung, ob sie ihr Geld zur Befriedigung von Bedürfnissen verbrauchen oder zur Mehrung ihres Eigentums verwenden, ob sie es also in die Wertrealisierung stecken oder in die Wertschöpfung investieren wollen, maßgeblich davon ab, wie weit sich letztgenannte Verwendung für sie rentiert, wie weit mit anderen Worten das investierte geldliche Guthaben durch Verzinsung quantitativ zunimmt alias in summa wächst.

Wenn nun der Notenbank ihr kreditiv etablierter und nicht sowohl marktsystematisch-kommerziell disponierter, sondern vielmehr wirtschaftspolitisch-industriell motivierter Leitzins ein Steuerungs und Kontrollinstrument an die Hand gibt, das sie ermächtigt, das Zinsniveau des bürgerlichen Leihgeschäfts und des um letzteres kreisenden Finanzmarkts ganz allgemein zu lenken und zu regulieren, und wenn sie diese ihre Macht, der im zwanzigsten Jahrhundert zuerst aus historisch-aktuellem Anlass und dann aus systematisch-strukturellen Gründen permanent kritischen volkswirtschaftlichen Situation Rechnung tragend, wesentlich und primär dazu nutzt, dem produktiven Vermögen gegen die es belastenden Ansprüche des possessiven Eigentums beizustehen, ihre Zinssetzungsmacht mithin zuvörderst und in der Hauptsache zur Senkung des dem bürgerlichen Leihgeschäft selbst genehmen und lieben, um nicht zu sagen, teuren, dem Wertschöpfungssystem hingegen und seinem konsumpraktischen Partisanen, dem Staat, lästigen und in der Tat anstößigen Zinsniveaus einsetzt, dann sorgt sie nolens volens dafür, dass für die bürgerliche Klasse der Anreiz, ihr geldlich-possessives Eigentum zum Zwecke seiner Vermehrung in sächlich-produktives Vermögen zu investieren, abnimmt und dem gegenüber ihre Bereitschaft, das Geld zur Befriedigung konsumtiver Bedürfnisse zu gebrauchen, es in die Erhöhung ihres Lebensstandards alias Ausgestaltung ihrer Lebensverhältnisse zu stecken, wächst.

Was neben der Geldknappheit, wo nicht gar Mittellosigkeit des durch Krieg und Arbeitslosigkeit verarmten lohnarbeitenden Gros der Bevölkerung oben als weiterer Grund für den die Wertschöpfung an die Wand der Unrealisierbarkeit der geschöpften Werte fahren lassenden Mangel an gesellschaftlicher Konsumkraft geltend gemacht wurde, nämlich die unzulängliche Bereitschaft der über Geldmittel verfügenden bürgerlichen Klasse, an der Realisierung der geschöpften Werte in dem ihrer Kaufkraft angemessenen Maße mitzuwirken und ihre demgegenüber eingefleischte Neigung, sich für eine Vermehrung ihrer Geldmittel durch deren Investition in den als Mehrwertschöpfung funktionierenden kapitalistischen Produktionsprozess zu entscheiden – diese neben der existenziellen Kondition des lohnarbeitenden Gros der Bevölkerung für den Mangel an gesellschaftlicher Konsumkraft alias Wertrealisierungskapazität verantwortliche intentionale Disposition der bürgerlichen Klasse, sie findet sich nun durch die mittels Leitzins durchgesetzte Senkung des allgemeinen Zinsniveaus und die daraus folgende Enttäuschung der Renditeerwartungen derer, die possessives Eigentum in produktives Vermögen investieren, untergraben und geschwächt. Als eine Einstellung und Gewohnheit, deren Nutzen sich verringert und schwindet, die sich weniger oder kaum mehr rentiert, zeigt sie sich in die Revision einer Lebensführung getrieben, die mit dem verfügbaren Possessiv anderes anzufangen und zu erstreben weiß, als es für seine immer wieder eigene Vermehrung einzusetzen, es in seine erweiterte Reproduktion zu stecken, und die es mit anderen Worten, statt es in produktiver Funktion zu verwenden, in konsumtiver Eigenschaft gebraucht, es nicht in die als Zwangsjacke funktionierende strikte Form eines akkumulationssüchtigen Selbstzwecks bannt, sondern es als selbstloses Mittel zur Befriedigung der persönlichen Bedürfnisse und Erfüllung der subjektiven Absichten seiner Eigentümer zum Tragen bringt.

Gestützt und in Richtung einer regelrechten Charakterkonversion verstärkt wird dabei diese finanziell bedingte, dem tendenziellen Verfall der Renditeansprüche und Beteilungserwartungen, den der Leitzins bewirkt, geschuldete Revision der durch lange Gewohnheit zur Disposition eingefleischten, sprich, als Sparsamkeit zum moralischen Imperativ kodifizierten Investitionsbereitschaft der bürgerlichen Klasse noch durch die prokurativen Ansprüche und konsumtiven Erwartungen, die Aussicht auf soziale Versorgung und die Hoffnung auf materiale Befriedigung, die der zur Dauereinrichtung avancierende staatliche Ersatzkonsum, jedenfalls was seine indirekten Leistungen betrifft, in der bürgerlichen Gesellschaft als ganzer weckt und nährt. Diese indirekten, zur Ankurbelung beziehungsweise Aufrechterhaltung des Wertschöpfungsprozesses erbrachten staatlichen Leistungen materialisieren sich nicht sowohl in dem Wertschöpfungssystem erteilten Produktionsaufträgen und zugute kommenden Infrastrukturmaßnahmen, bei denen der Staat selbst und unmittelbar als Auftraggeber und Kommissionär, kurz, als Konsument firmiert, sondern finden vielmehr ihre Realisierung in subsistenziellen Unterstützungen, finanziellen Beihilfen und sozialen Förderungen, die der Staat den unteren und mittleren Gesellschaftsschichten zukommen beziehungsweise angedeihen lässt und durch die er deren fehlende beziehungsweise darniederliegende Konsumkraft hinlänglich reanimiert beziehungsweise repariert, um sie für die Erfüllung seines ersatzkonsumtiven Auftrages als Deputierte in Dienst stellen zu können, sie in die Lage zu versetzen, an seinem Wertrealisierungsgeschäft auf Kreditbasis als quasi Subunternehmer mitzuwirken.

So sehr diese indirekten Leistungen des Staates, seine die unteren und mittleren Strata der bürgerlichen Gesellschaft als Helfershelfer für sein ersatzkonsumtives Unternehmen alias Mitarbeiter für sein vikarisches Wertrealisierungsgeschäft rekrutierenden subsistenziellen Unterstützungen, finanziellen Beihilfen und sozialen Förderungen realökonomisch demselben Zweck dienen wie seine direkten, in Produktionsaufträgen und Infrastrukturmaßnahmen bestehenden Leistungen und nämlich darauf gerichtet sind, den absatzkrisenbedingt stockenden, wo nicht gar zum Erliegen gekommenen Wertschöpfungsmotor wieder anzukurbeln und auf Touren zu bringen, so sehr sind sie doch zugleich sozialpolitisch überdeterminiert und erfüllen nämlich uno actu ihrer realökonomischen Funktion die weitere Aufgabe, die Not und das Elend der durch Krieg und Krise um ihren Besitz und ihr Erspartes Gebrachten beziehungsweise außer Arbeit und Brot Gesetzten zu lindern und so der der Not entsprechenden sozialen Auflösung und den dem Elend entspringenden politischen Konflikten zu wehren und die Sprengkraft zu nehmen beziehungsweise die Spitze abzubrechen. Insoweit stehen sie ganz und gar in der Tradition der gegen Ende des neunzehnten Jahrhunderts vom Staat adoptierten und als Umverteilungspolitik vorgestellten Reformstrategie, die ja ebenfalls uno actu ihrer realökonomischen, auf die Bewältigung der massiven Wertrealisierungsprobleme des Wertschöpfungssystems zielenden Bestimmung darauf gerichtet war, der durch das Wertschöpfungssystem und seine liberalistische Ausbeutungspraxis heraufbeschworenen subsistenziellen Not und existenziellen Misere des lohnarbeitenden Gros der bürgerlichen Gesellschaft zu begegnen und in einem für die Sicherung materialen Auskommens und die Wahrung sozialen Friedens ausreichendem Maße Einhalt zu gebieten.

Was die der Lohnarbeiterschaft und den unteren Strata des Mittelstands zugute kommenden ersatzkonsumtiven staatlichen Leistungen von den früheren umverteilungspolitischen Zuwendungen freilich unterscheidet, ist die in sozialpolitischer Hinsicht veränderte und nämlich aus einer politischen Abhängigkeitsbeziehung in ein ökonomisches Kollaborationsverhältnis überführte Relation zwischen dem staatlichen Erbringer der Leistungen und ihren gesellschaftlichen Empfängern. Diese Veränderung ergibt sich zwangsläufig aus der Differenz des für die vormaligen umverteilungspolitischen Zuwendungen und die nunmehrigen ersatzkonsumtiven Leistungen jeweils in Anwendung gebrachten Finanzierungsmodus.

Seine umverteilungspolitischen Maßnahmen finanziert der Staat, wie vom Begriff ja unmissverständlich ausgesagt, durch eine auf fiskalischem und tariflichem Wege ins Werk gesetzte Umschichtung gesellschaftlichen Eigentums, nämlich dadurch, dass er zwar nicht das bürgerliche Possessiv als solches, wohl aber den von letzterem in seiner Produktivfunktion erwirtschafteten Mehrwert besteuert beziehungsweise der Lohnarbeiterschaft ermöglicht, sich auf tariflichem Wege mehr davon zu erstreiten, mithin auf die Weise, dass er einer zwar partiellen, aber durchaus reellen Enteignung des als kapitales Produktiv operierenden bürgerlichen Possessivs und einer Übertragung der dem Produktiv entzogenen Mittel auf die vom Produktiv sei's als Arbeitskräfte ausgebeutete, sei's als Arbeitslose ausgeschlossene Lohnarbeiterschaft steuerlich-direkte Bahn bricht beziehungsweise rechtlich-indirekten Vorschub leistet.

Der Staat figuriert also dort als ein im Verteilungskampf der Klassen intervenierender politischer Vermittler und Schiedsrichter, der dadurch die ökonomische Krise zu bewältigen und den mit ihr heraufbeschworenen sozialen Konflikt zu lösen sucht, dass er, wenn auch in der dezidierten Absicht, das von der bürgerlichen Klasse etablierte ausbeuterische Wertschöpfungssystem am Leben zu erhalten und sich kontinuieren zu lassen, Partei für die lohnarbeitende alias ausgebeutete Klasse ergreift und mit finanziellen Mitteln, zu deren Ab beziehungsweise Herausgabe er die bürgerlichen Profiteure des Wertschöpfungssystems steuerpolitisch zwingt beziehungsweise tarifpolitisch zu nötigen erlaubt, der subsistenziellen Not der ersteren abzuhelfen und ihrem existenziellen Elend ein Ende zu machen unternimmt. Der umverteilungspolitisch operierende Staat etabliert sich als politischer Fürsprecher der vom Wertschöpfungssystem sei's ausgebeuteten, sei's ausgeschlossenen lohnarbeitenden Bevölkerung, erklärt sie quasi zu seinem Mündel, seiner Schutzbefohlenen, und verbessert und erleichtert mit Finanzmitteln, die er dem produktiven Vermögen, dem Kapital, direkt und indirekt entzieht, die subsistenziell-materielle Lage und existenziell-soziale Stellung seines politischen Schützlings so weit, dass dieser erstens seinen Beitrag zur Bewältigung der durch einen allzu hohen Ausbeutungsgrad heraufbeschworenen und mit den herkömmlichen merkantilistischen, kolonialistischen und imperialistischen Steuerungsinstrumenten nicht mehr unter Kontrolle zu haltenden Wertrealisierungsprobleme leisten kann, zweitens seine auf einen Systemwechsel dringende Konfliktbereitschaft, seinen revolutionären Elan, einbüßt und sich zu allem Überfluss drittens auch noch als sozialdemokratisch-staatstragende, vom Staat zur Durchsetzung seiner Umverteilungsstrategie gegen den Widerstand, den die bürgerliche Klasse der Strategie leistet, einsetzbare Klientel rekrutieren lässt.

Hier hingegen, in seiner Rolle als Bewältiger eines zur Weltwirtschaftskrise durchschlagenden Wertrealisierungsproblems, das ein zuerst aus historisch-aktuellem Anlass und dann aus systematisch-strukturellen Gründen die Entwicklung im zwanzigsten Jahrhundert stigmatisierender Mangel an gesellschaftlicher Konsumkraft heraufbeschwört, operiert der Staat nicht umverteilungspolitisch alias redistributiv, sondern vielmehr ausgabenpolitisch alias ersatzkonsumtiv, ist er mit anderen Worten kein über den Klassen stehender und zwischen ihnen vermittelnder politischer Akteur, sondern ein sich der Absatzprobleme, die das Wertschöpfungssystem plagen, quasi persönlich annehmender ökonomischer Mitspieler, ein sich auf das darniederliegende Wertrealisierungsgeschäft in der Absicht, ihm durch Kompensation des Mangels an gesellschaftlicher Konsumkraft aufzuhelfen, höchstselbst einlassender Haupt und Staatskonsument, der die finanziellen Mittel für sein ersatzkonsumtives Engagement, anders als sein umverteilungspolitisches Alterego, nicht expropriativ, durch die steuerliche Belastung beziehungsweise tarifliche Beschneidung des vom possessiven Eigentum in seiner Wertschöpfungseigenschaft, seiner Funktion als produktives Vermögen, erzielten Mehrwerts, requiriert und beschafft, sondern vielmehr kreditiv, durch die mit Hilfe der Notenbank ins Werk gesetzte Beleihung alias hypothekarische Belastung des possessiven Eigentums in der von ihm vernachlässigten Wertrealisierungseigenschaft, seiner ungenutzten Funktion als konsumtive Kapazität, kreiert und auftreibt.

Wenn nun der Staat, um seinen auf die Wiederbelebung und Aufrechterhaltung des Wertschöpfungsprozesses zielenden ersatzkonsumtiven Bemühungen die erforderliche Durchschlagskraft und gewünschte Wirksamkeit zu verleihen und natürlich auch und zugleich der durch dessen Stockung beziehungsweise Lähmung heraufbeschworenen sozialen Probleme Herr zu werden, sich nicht auf direkten, von ihm selber praktizierten Konsum beschränkt, sondern dieser von ihm ersatzweise übernommenen Wertrealisierungsaufgabe ebenso sehr indirekt, durch Rekrutierung und Einbeziehung der gleichen, teils definitiv, teils desiderativ lohnarbeitenden Gruppen der bürgerlichen Gesellschaft Genüge zu leisten unternimmt, auf die er vorher im Zuge seiner Umverteilungspolitik rekurrierte und die er jetzt sogar noch durch von der Krise kaum weniger gebeutelte untere Strata des Mittelstands erweitert und verstärkt – wenn er sich also in Ausführung seines Ersatzkonsums auf die im Prinzip gleichen Gruppen stützt, deren er sich bereits zur Durchführung seiner Umverteilungspolitik bediente, dann liegt ungeachtet aller generellen Vergleichbarkeit des Rekrutierungsduktus und formellen Parallele in der Beziehung, die der Staat zu den von ihm rekrutierten Teilen der bürgerlichen Gesellschaft unterhält, auf der Hand, dass der Rekrutierungsmodus jetzt ein wesentlich anderer ist und das aus solch anderem Modus resultierende Verhältnis, das den Staat mit den von ihm zwecks Ersatzkonsums Einbezogenen verbindet, von der Beziehung, die ihn mit den zwecks Umverteilung von ihm Herangezogenen vormals verknüpfte, grundlegend divergiert.

So wenig nämlich die Kaufkraft, die der Staat jenen Gruppen in Form von subsistenziellen Unterstützungen, finanziellen Beihilfen und sozialen Fördermaßnahmen vindiziert, noch ein dem bürgerlichen Produktiv mittels Ausbeutung von Arbeitskraft entspringendes Possessiv ist, das er kraft seiner politischen Stellung, kraft seiner fiskalischen beziehungsweise juridischen Macht, der bürgerlichen Klasse entzieht, um es der lohnarbeitenden Klasse zuzueignen, so sehr die aus diesen Unterstützungen, Beihilfen und Fördermitteln bestehende Kaufkraft jetzt vielmehr ein durch Beleihung alias hypothekarische Belastung des bürgerlichen Possessivs entstehendes Kreditiv darstellt, das er im Zuge seines eigenen ökonomischen Engagements, in Wahrnehmung der von ihm selbst übernommenen ersatzkonsumtiven Aufgabe, die Notenbank per Ausgabe frischen Geldes kreieren und ihm zur Verfügung stellen lässt, so wenig figurieren jene von ihm zur Betätigung dieser Kaufkraft, zur Mitwirkung an der Erledigung der von ihm übernommenen ersatzkonsumtiven Aufgabe herangezogenen Gruppen noch als seine politischen Mündel und Schutzbefohlenen und so sehr avancieren sie vielmehr zu seinen quasi ökonomischen Mitarbeitern, um nicht zu sagen, Kollaborateuren. Durch jene Unterstützungen, Beihilfen und Förderungen aufgenommen und integriert in den um der Erhaltung des kapitalistischen Reproduktionssystems der bürgerlichen Gesellschaft willen von Staats wegen betriebenen Konsum auf der Grundlage einer Beleihung der zu wünschen übrig lassenden bürgerlichen Konsumkraft, aufgenommen und integriert also in das von der bürgerlichen Klasse sträflich vernachlässigte und deshalb vom Staat selbst auf Kreditbasis kompensatorisch übernommene Wertrealisierungsgeschäft, stellen jene Gruppen keine politischen Protegés des Staats, keine vom Staat subsistenziell abgesicherten beziehungsweise ausgehaltenen Schützlinge mehr dar, sondern präsentieren sich vielmehr als eine Art ökonomisches Personal des Staats, als vom Staat für seine konsumtiven Ersatzleistungen abgestellte und eingespannte Mitstreiter.

Nicht weniger als der vom Staat in eigener Person geübte, direkte, ist auch sein indirekter, in Person jener lohnarbeiterschaftlichen und mittelständischen Schichten betriebene Konsum motiviert und geleitet durch das objektive Bestreben, dem siechen, an Wertrealisierungsproblemen krankenden beziehungsweise von ihnen paralysierten Wertschöpfungssystem unter die Arme zu greifen und aufzuhelfen, und von daher gesehen firmieren jene vom Staat für seine ersatzkonsumtiven Bemühungen rekrutierten Schichten auch nicht mehr als von subsistenzieller Not betroffene ausgebeutete Klasse, der er paternalistisch-fürsorglich beisteht, sondern figurieren als für den konsumtiven Einsatz geeignete ausgehungerte oder zumindest unbefriedigte Masse, die er instrumentalistisch-vorsorglich kooptiert. Nicht weniger als der sie für seine ersatzkonsumtive Unternehmung heranziehende und in sie einbeziehende Staat selbst machen sich also jene Gruppen als eine Art von wertrealisierenden Rettungssanitätern um das vom Kreislaufkollaps heimgesuchte und ins Koma gefallene Wertschöpfungssystem verdient, leisten sie letzterem die erste Hilfe, die die bürgerliche Klasse ihm verweigert, zeigen sie das situationsgerechte ökonomische Engagement, das diese, die doch als Hauptprofiteurin des Wertschöpfungsprozesses an dessen Fortbestand und Gedeihen das stärkste Interesse hat, an den Tag legen müsste, wenn es mit rechten Dingen zuginge und nicht ihr die industrielle Produktionsfunktion über die Stränge der kommerziellen Distributionsstruktur schlagen lassender Akkumulationstrieb ihr den Sinn für die Realitäten vernebelte.

Als der unterschichtige beziehungsweise mittelständische Teil der bürgerlichen Gesellschaft, der auf der Basis der ihm vom Staat zugewendeten kreditiven Kaufkraft eben die Wertrealisierung betreibt, deren sich auf der Grundlage ihres possessiven Eigentums die den anderen Teil der Gesellschaft bildende bürgerliche beziehungsweise bourgeoise Klasse um der Reanimation und Reaffirmation des für dies possessive Eigentum ursächlichen Wertschöpfungssystems willen doch eigentlich befleißigen müsste, hält der erstere letzterer den Spiegel gesellschaftlichen Recht beziehungsweise Wohlverhaltens vor, geht ihr mit gutem Beispiel voran und führt ihr die von ihm auf staatlichen Kredit betriebene Nachfragebelebung als in ihrem ureigensten Interesse gelegene Aktion vor, setzt sie mit anderen Worten unter Konsumdruck, treibt sie dazu an, die von ihm im Auftrag und auf Rechnung des Staates praktizierte Wertrealisierung als eigentlich ihr Ressort, ihr im Sinne eines Konsums sans phrase statt Konsums auf Kredit seit alters übertragenes und insofern angestammtes Geschäft anzuerkennen und wahrzunehmen.

Und dieser Druck, unter den die Unterschicht und der untere Mittelstand die bürgerliche Klasse durch ihren staatlich finanzierten Ersatzkonsum setzen, ist wohlgemerkt kein bloß moralischer Stachel, sondern ein durchaus pragmatischer Hebel, also nicht nur ein an die bürgerliche Klasse gerichteter dringlicher Appell, das im Sinne der bürgerlichen Gesellschaft als ganzer Rechte zu tun und ihre Wertrealisierungspflicht gegenüber dem für deren Bestand unabdingbaren Wertschöpfungssystem zu erfüllen, sondern eine an sie, die bürgerliche Klasse, ergehende zwingende Forderung, dies Rechte zum durchaus eigenen, weil mit dem Bestand des Wertschöpfungssystems untrennbar verknüpften Wohl, mit anderen Worten um der schieren Selbsterhaltung, der Erhaltung ihrer mit dem Betrieb des Wertschöpfungssystems stehenden und fallenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Existenz als Klasse willen, zu tun.

Was Wunder, dass die bürgerliche Klasse diesem Druck nachgibt und jene zu einer Art Charakterkonversion durchschlagende innere Wendung weg von der habgierig investiven Teilhabe am Wertschöpfungsprozess und hin zur lebenslustig konsumtiven Teilnahme am Wertrealisierungsgeschäft vollzieht, die im Verein mit dem oben konstatierten äußeren Umstand des leitzinsinduzierten Verfalls der mit Investitionen in den Wertschöpfungsprozess verknüpften Renditeansprüche dafür sorgt, dass sie, die bürgerliche Klasse, in Sachen Wertrealisierung aus einem durch Mangel an Konsumbereitschaft zum staatlichen Ersatzkonsum Anlass gebenden und die Notwendigkeit schaffenden Bremsklotz und Hemmschuh zu einem durch konsumtives Engagement dem Staat bei seinem Ersatzkonsum im Gegenteil Sukkurs leistenden und Entlastung bringenden Antriebselement und Aktivposten mutiert.

Der durch fehlende Renditeaussichten und das Beispiel der unteren Gesellschaftsschichten, die der Staat für seinen Ersatzkonsum rekrutiert, befeuerte verstärkte Konsum der bürgerlichen Klasse exegetisiert die bürgerliche Gesellschaft aus einem durch den Zwang zur Arbeit gespaltenen Corpus zu einem in der Pflicht zum Konsum geeinten Organismus. Der Anschein freilich, dass in der Konsequenz dieser Verstärkung des Konsums der bürgerlichen Klasse eine Rückkehr zu einem normalen, nicht durch das ersatzkonsumtive Engagement des Staates in Gang gehaltenen Wirtschaftsleben möglich sei, trügt, weil die virtuelle Konsumkraft, um die der staatliche Ersatzkonsum das bürgerliche Possessiv bereichert und die sich aber nur mittels weiteren staatlichen Ersatzkonsums auf Beleihbasis aktualisieren, als wirkliche Konsumkraft nutzen lässt, ein nicht mehr aus der Welt zu schaffendes tragendes Element kapitalistischen Wirtschaftens bildet.

Ebenso sehr durch die Zinspolitik der Notenbank in ihrem Akkumulationsdrang finanziell gehemmt und aus der Fassung gebracht wie durch das Beispiel der unteren und mittleren Bevölkerungsschichten, die der Staat für seinen Ersatzkonsum rekrutiert, in ihrem Konsumverhalten sozial unter Druck gesetzt und zur Ordnung gerufen, gesellt sich die bürgerliche Klasse den vom Staat rekrutierten unteren und mittleren Bevölkerungsschichten in dem ihnen aufgetragenen Einsatz für eine der Wertschöpfung aufhelfende und ihr Lebendigkeit und Stetigkeit vindizierende Wertrealisierung bei und avanciert durch die possessive Kapazität, die sie mitbringt, den Umfang und die Nachhaltigkeit der Konsumkraft, die sie zu mobilisieren vermag, zu einer ebenso faktorell entscheidenden wie vektoriell bestimmenden Teilnehmerin. Tatsächlich bewirkt sie, indem – und in dem Maße, wie – sie sich den vom Staat auf kreditiver Basis initiierten Wertrealisierungsaktivitäten der unteren Schichten, durch deren keineswegs nur moralisches Vorbild, sondern vielmehr pragmatisches Menetekel umgestimmt, mit ihrer possessiv fundierten Kapazität anschließt und beigesellt, eine ihrer eigenen Charakterkonversion korrespondierende Transformation der bürgerlichen Gesellschaft als ganzer und überführt diese mehr und mehr aus einer unter dem Wertschöpfungsgesichtspunkt, also sub specie der produktionssystematischen Stellung ihrer Mitglieder, gespaltenen Klassengesellschaft in einen in Wertrealisierungshinsicht, also in specie der konsumtionspraktischen Rolle ihrer Teilnehmer, geeinte Verbrauchergemeinschaft.

Dass die Umorientierung alias Auslegung der bürgerlichen Gesellschaft aus einer produktionsinduzierten Klassengesellschaft, einer durch die Ausbeutung von Arbeitskraft definierten Organisation, zu einer konsumtionsfixierten Lebensgemeinschaft, einem zur Mobilisierung von Konsumkraft designierten Organismus, zu der der Staat mit seiner auf kreditiver Basis vollzogenen Rekrutierung lohnarbeitender und mittelständischer Schichten den Grund legt und der die bürgerliche Klasse, die sich an den kreditiv Rekrutierten ein Beispiel nimmt, mit ihrer possessiven Kapazität die nötige Substanz und den gebotenen Nachdruck verleiht – dass also diese Auslegung der bürgerlichen Gesellschaft aus einem durch den Zwang zur Arbeit ebenso sehr gespaltenen wie zusammengehaltenen Zweckbündnis zu einer in der Pflicht zum Konsum ebenso sehr arretierten wie geeinten Lebensgemeinschaft dazu angetan ist, einen wesentlichen Beitrag zur wenn nicht Lösung, so doch zumindest Entschärfung des oben herausgestellten Problems einer als zwangsläufige Konsequenz der ersatzkonsumtiven Bemühungen des Staats um eine Wiederankurbelung und Verstetigung des Wertschöpfungsprozesses unaufhaltsam fortschreitenden staatlichen Verschuldung zu leisten, liegt auf der Hand.

Für eine solche, als Verringerung des Umfangs und demgemäß Verlangsamung des Tempos der Verschuldung wirksame Entschärfung des Problems, das die zur Finanzierung jener ersatzkonsumtiven Bemühungen erforderliche, mit Hilfe der Notenbank als Beleihaktion ins Werk gesetzte und aus einem chronisch-konsekutiven Tun zu einem systematisch-konstitutiven Treiben mutierende staatliche Kreditaufnahme heraufbeschwört, sorgt ja schon, wie vermerkt, der finanzpolitische Umstand, dass ihre Kreditvergabe in dem Maße, wie sie diese vom Staat als primärem Nutznießer auf das Bankensystem als sekundären Adressaten ausdehnt, der Notenbank eine als Leitzinspolitik entscheidende Bestimmungsmacht über die den bürgerlichen Finanzmarkt beziehungsweise das für ihn zentrale Leihgeschäft regulierende Zinsnahme verschafft – eine Bestimmungsmacht, die, weil nicht in selbstsüchtig-privativer Bereicherungsabsicht, sondern im gemeinwohldienlich-öffentlichen Interesse einer Förderung der staatlichen Bemühungen um eine Reanimation beziehungsweise Reaffirmation des Wertschöpfungsprozesses ausgeübt, mit anderen Worten zur Senkung des allgemeinen Zinsniveaus genutzt, sich auf die staatliche Verschuldung in doppelter, sowohl unmittelbarer als auch mittelbarer Hinsicht entlastend auswirkt und nämlich nicht nur dem Staat erlaubt, sich für die Finanzierung seines regulären Haushalts auf dem Finanzmarkt billigeres Geld zu leihen und so eine der Verringerung seiner Zinsbelastung entsprechende Verlangsamung des Wachstums seiner Gesamtschuldenlast zu erreichen, sondern auch und ebenso sehr das Wertschöpfungssystem selbst in den Genuss dieser zinsgünstigeren Finanzierung kommen lässt, es durch die verbesserten Aussichten auf Gewinn, die es ihm dadurch eröffnet, zu größerer Eigeninitiative und Selbsttätigkeit animiert und so dem Staat ermöglicht, in Reaktion auf jene eigeninitiative Animation und selbsttätige Aktivierung des Wertschöpfungssystems seine auf das gleiche Ziel, die Mobilisierung und Dynamisierung des Wertschöpfungsprozesses, gerichteten ersatzkonsumtiven Bemühungen zurückzuschrauben und das durch sie bedingte Schuldenvolumen beziehungsweise Verschuldungstempo entsprechend zu reduzieren.

Weil sie nun aber zwangsläufig einhergeht mit einer Beschneidung der Ansprüche auf Rendite, die das ins produktive Vermögen investierende possessive Eigentum erhebt, hat, wie gesagt, die auf die Senkung des allgemeinen Zinsniveaus zielende Leitzinspolitik der Notenbank außerdem und zugleich ein als Charakterkonversion zu bezeichnendes Umdenken bei der über das possessive Eigentum verfügenden und deshalb für die bürgerliche Gesellschaft gleichermaßen namen und maßgebenden sozialen Formation, eben der bürgerlichen Klasse, zur Folge, ein Umdenken, das letztere von ihrer bis dahin vorherrschenden investiven, auf Teilhabe am produktiven Vermögen alias Mehrung ihres possessiven Eigentums fixierten Sparsamkeit Abstand nehmen und sie zunehmende Aufgeschlossenheit für das auf staatskreditiver Basis von den unteren und mittleren Schichten bewiesene konsumtive, ohne Rücksicht auf Bereicherung, ohne possessiven Vermehrungszwang einzig und allein mit der Realisierung des Wertes der Güter und Dienstleistungen, die das produktive Eigentum schöpft, okkupierte Engagement gewinnen lässt, wobei diese Aufgeschlossenheit für eine von der Fessel des Investitionsimperativs befreite, von der vorrangigen Teilhabe an einer Wertschöpfung, deren maßgeblicher Zweck die Mehrung possessiven Eigentums ist, entbundene Konsumbereitschaft alias Teilnahme an einer Wertrealisierung, deren ausschließlicher Sinn in der Erhaltung des produktiven Vermögens besteht, noch eine wesentliche Verstärkung beziehungsweise einen entscheidenden Anstoß dadurch erhält, dass, wie bemerkt, eben jener Konsum auf staatskreditiver Basis ihr, der bürgerlichen Klasse, den Spiegel ihres volkswirtschaftlichen Versäumnisses vorhält und ihr als dringliche Mahnung entgegentritt, im ureigensten Interesse, im Interesse nämlich am Bestand ihres possessiven Eigentums in genere und in totum, ihr ökonomisches Verhalten zu ändern und eben dies possessive Eigentum, statt es immer wieder ins produktive Vermögen alias Wertschöpfungssystem einzuspeisen und dessen Wertrealisierungsprobleme dadurch immer weiter zu verschärfen, vielmehr in specie und in parte zur Lösung jener Realisierungsprobleme des Wertschöpfungssystems einzusetzen, es also, am Ersatzkonsum, den auf staatskreditiver Basis die unteren und mittleren Schichten üben, sich ein Beispiel oder vielmehr ihn sich zum Vorbild nehmend, für originäre, weil auf Eigentumsgrundlage erbrachte, possessiv substantiierte Konsumleistungen zu verwenden.

Gleichermaßen finanziell demotiviert und sozial unter Druck gesetzt, wird so die bürgerliche Klasse zur Teilnehmerin und dank der ungenutzten Konsumkraft, die sie mitbringt, sogar zur Vorkämpferin bei einer Umgestaltung oder, besser gesagt, perspektivischen Neuausrichtung der bürgerlichen Gesellschaft, die diese aus einem durch den Zwang zur Arbeit gespaltenen Corpus zu einem in der Pflicht zum Konsum geeinten Organismus exegetisiert, um nicht zu sagen exorzisiert, zu einem sich als Lebensgemeinschaft gerierenden Konsumverein, der in der Tat dazu angetan ist, den ersatzkonsumtiven Bemühungen des Staates um die Reanimation beziehungsweise Reaffirmation des Wertschöpfungsprozesses beizuspringen und Sukkurs zu leisten und damit denn aber den öffentlichen Verschuldungsprozess, mit dem der Staat sein ersatzkonsumtives Engagement bezahlt, wenn nicht aufzuhalten und zu unterbinden, so zumindest doch zu bremsen und zu verlangsamen und mithin dazu beizutragen, dass jener staatliche Verschuldungsprozess nicht zum unaufhaltsamen Konkurs und kurzangebundenen Offenbarungseid gerät oder, um eine obige Formulierung aufzugreifen, eher den Charakter eines chronischen Leidens, einer in einem Schrecken ohne absehbares Ende vor sich gehenden Agende annimmt, als die Triebkraft einer akuten Erkrankung, einer einem Ende mit absehbarem Schrecken zustrebenden Agonie zu beweisen.

Auf den ersten Blick könnte die gleichermaßen von finanzieller Enttäuschung und von sozialer Verantwortung zeugende verstärkte Mitwirkung der bürgerlichen Klasse beim staatlich betriebenen beziehungsweise geförderten Konsum sogar noch mehr in Aussicht zu stellen scheinen als bloß eine Entlastung des Staats in seiner ersatzkonsumtiven Funktion und eine dementsprechende Verringerung des Umfangs und Verlangsamung des Tempos der um dieser ersatzkonsumtiven Funktion willen in Kauf genommenen staatlichen Verschuldung. Anders als der von Staats wegen initiierte und in seiner indirekten Ausführung den unteren und mittleren Schichten als Aufgabe zugewiesene Konsum stellt ja die von der bürgerlichen Klasse verstärkt übernommene und entfaltete konsumtive Aktivität einen Wertrealisierungsbeitrag nicht auf kreditiver, sondern auf possessiver Basis dar, liegt ihr mit anderen Worten kein allgemeines Äquivalent, kein Geld zugrunde, das die Notenbank durch Beleihung, durch kreditive Belastung des in Bankenhand befindlichen bürgerlichen Possessivs, generieren muss, sondern ist sie durch Geld gedeckt, über das die Banken ohne beleihaktive Intervention der Notenbank je schon verfügen, speist sie sich, kurz, aus dem von den Banken verwalteten bürgerlichen Possessiv selbst und als solchem. Und so gesehen ist denn aber auch der Konsum, zu dem sich die bürgerliche Klasse anregen beziehungsweise antreiben lässt, nicht einfach eine Ergänzung und Verstärkung der ersatzkonsumtiven Bemühungen des Staates, sondern deren veritable Ersetzung und regelrechte Verdrängung, könnte er also nichts Geringeres scheinen als eine Abkehr von der staatlichen Notveranstaltung zur Aufrechterhaltung des die bürgerliche Gesellschaft konstituierenden Kreislaufs aus industrieller beziehungsweise agrikultureller Wertschöpfung und kommerzieller Wertrealisierung und als eine Rückkehr zum als Normalfall figurierenden Idealfall eines bürgerlichen Verwertungszusammenhanges, der diesen aus Lohnarbeit und Markt, industrieller Produktion und kommerzieller Distribution bestehenden Zirkel aus eigener Kraft und in eigener Regie inszeniert, ihn ohne staatliche Intervention alias wirtschaftspolitische Direktion absolviert.

So gewiss die ersatzkonsumtiven Bemühungen des Staates darauf gerichtet sind, nicht nur die fehlende gesellschaftliche Konsumkraft in genere, sondern auch und in specie die mangelnde Konsumbereitschaft der bürgerlichen Klasse, die über Konsumkraft verfügt, zu kompensieren und so gewiss nun aber diese ersatzkonsumtiven Bemühungen wegen der finanziellen Auswirkungen, die sie auf das bürgerliche Leihgeschäft haben, und des sozialen Drucks, unter den sie die bürgerliche Klasse setzen, deren Konsumbereitschaft anregen und verstärken, so gewiss könnte es scheinen, als wäre auf diesem Weg eine Normalisierung des gesellschaftlichen Konsums erreichbar, wäre es mit anderen Worten möglich, die Regsamkeit und den Umfang des gesellschaftlichen Wertrealisierungsgeschäfts auf das Niveau des wirtschaftlichen Wertschöpfungsprozesses anzuheben und dessen Dynamik anzupassen, also ersteres so weit in Schwung zu bringen, dass es die durch die Ausweitung und Beschleunigung des letzteren gesetzte Norm ebenso anhaltend wie fortlaufend zu erfüllen vermöchte, und könnte mithin die der bürgerlichen Gesellschaft Halt gebende und Statur verleihende kapitalistische Volkswirtschaft der Krücke des staatlichen Ersatzkonsums wieder entraten und die relative Stabilität der vormaligen, zwischen dem Standbein des arbeiterschaftlichen Wertschöpfungsresultats und dem Spielbein des bürgerlichen Wertschöpfungsengagements eine hinlängliche Korrespondenz gewährleistenden Zweibeinigkeit zurückgewinnen.

Indes von solch vermeintlicher Chance zur Normalisierung des Wertrealisierungsgeschäfts, zu seiner Rücküberführung aus einer zu wesentlichen Teilen staatlichen Notveranstaltung in eine im Großen und Ganzen gesellschaftliche Routineangelegenheit kann in Wahrheit keine Rede sein. Zum einen steht solcher Normalisierung der oben explizierte Umstand entgegen, dass dank des staatlichen Ersatzkonsums, den die Notenbank mittels der oben explizierten, aus einem chronisch-konsekutiven Usus in einen systematisch-konstitutiven Modus überführten Kreditierung des Staats, sprich, mittels einer fortlaufenden geldschöpferischen Beleihung alias hypothekarischen Belastung des in Bankenhand befindlichen bürgerlichen Possessivs pro domo des Staats, finanziert, letzteres sich zunehmend mit diesem staatlichen Kreditiv, dieser vom Staat dem bürgerlichen Possessiv als ganzem geschuldeten Menge an allgemeinem Äquivalent auffüllt und durchsetzt, mit einer als Staatsschuld zu Buche schlagenden Geldmenge, die, wie oben expliziert, um der Rechtfertigung des fortgesetzten staatlichen Ersatzkonsums willen Staat und Notenbank sich zwar gezwungen sehen, aus einem bloß debetorisch-potenziellen in ein vielmehr kalkulatorisch-virtuelles Element des bürgerlichen Possessivs umzufunktionieren und so als hypostatische Basis für weitere und neue Beleihaktionen in Anspruch zu nehmen, die sich aber deshalb noch lange nicht als realisatorisch-aktueller Bestandteil des bürgerlichen Possessivs, mithin als auf dem Markt einsetzbare, konsumtiv verwendbare Kaufkraft geltend machen lässt.

Als eben diese realisatorisch-aktuelle Kaufkraft aber wird jene als Staatsschuld zu Buche schlagende Geldmenge, jenes dem bürgerlichen Possessiv zugerechnete, sprich, kalkulatorisch-virtuell zugeschlagene staatliche Kreditiv, dringend gebraucht, da ja der staatliche Ersatzkonsum, sofern er seinen ökonomischen Zweck erfüllt und nämlich den Wertschöpfungsprozess ankurbelt und auf Touren bringt, eine Wertschöpfung alias Produktionsleistung evoziert, die zu ihrer kommerziellen Realisierung, ihrer geldlichen Vergütung alias finanziellen Einlösung auf das bürgerliche Possessiv inklusive des ihm zugerechneten staatlichen Kreditivs, also auf die durch die Staatsschuld aufgepäppelte und hypertrophierte gesellschaftliche Kaufkraft angewiesen ist. Angesichts dessen, dass dieses kreditive Element des bürgerlichen Possessivs, diese vom Staat mittels Notenbank bei der bürgerlichen Klasse als Hypothek aufgenommene, in Form der Beleihung geborgte gesellschaftliche Konsumkraft nur kalkulatorisch-virtuell gegeben ist und dass sie aber realisatorisch-aktuell benötigt wird, was bleibt da dem Staat beziehungsweise der ihm zuarbeitenden Notenbank anderes übrig, als sie, die beleihförmig geborgte Kaufkraft, auf die einzige Art zu realisieren und Aktualität gewinnen, mithin verwendbar werden zu lassen, auf die sich das finanztechnisch bewerkstelligen lässt, nämlich als Basis für weitere, von der Notenbank vermittelte staatliche Beleihaktionen, für neuerliche öffentliche Kreditaufnahmen, dank deren sich Staat und öffentliche Hand die finanziellen Mittel für die Fortsetzung ihrer ersatzkonsumtiven Intervention, ihrer das Fehlen von beziehungsweise den Mangel an gesellschaftlicher Kaufkraft zu kompensieren und so dem Wertschöpfungssystem sein Leben und Bestehen beziehungsweise sein Wachsen und Gedeihen zu sichern bestimmten Wertrealisierungstätigkeit verschaffen.

Und indem nun der Staat mit Hilfe der Notenbank auf diese Weise verfährt, indem er fortgesetzt und bis auf unabsehbar Weiteres, will heißen, ad calendas graecas einer Wertschöpfung, die aus eigener Wirtschaftskraft und in eigener Marktregie, genauer gesagt, ohne andere als merkantilistisch-bürokratische, kolonialistisch-demographische und notfalls imperialistisch-militärische Hilfestellung von seiner Seite, die geschöpften Werte zu realisieren vermöchte – indem er bis zu diesem Sanktnimmerleinstag jene Beleihpraxis alias Kreditaufnahme übt, die die von ihm dem bürgerlichen Possessiv eingegebene und damit aus einer staatsschuldnerisch potenziellen in eine virtuell gesellschaftliche überführte Kaufkraft als Basis für die Generierung neuer, aktuell staatlicher Kaufkraft geltend und nutzbar macht – indem er dies also tut, avanciert, wie oben expliziert, solche Beleihpraxis aus einem chronisch-konsekutiven Tun zu einem systematisch-konstitutiven Treiben und wächst sich, während er, der sie übende Staat, sich in die Rolle einer als Wertrealisierer vom Dienst, als Haupt und Staatskonsument, ökonomisch tragenden Säule des Wertschöpfungssystems gedrängt findet, das von ihm staatsschuldnerisch angehäufte und dem bürgerlichen Possessiv als virtueller Bestandteil eingegebene Kreditiv zu einem aus letzterem nicht mehr wegzudenkenden, weil für dessen neuerliche Beleihung zwecks weiteren staatlichen Ersatzkonsums unabdingbaren grundlegenden Faktor beziehungsweise richtungweisenden Vektor der gesellschaftlichen Konsumkraft aus.

So gewiss in der Konsequenz des notgedrungen anhaltenden staatlichen Ersatzkonsums ein wachsender Teil des als Kaufkraft mobilisierbaren bürgerlichen Possessivs nur mehr kalkulatorisch-virtueller Natur und deshalb gar nicht mehr für den bürgerlichen Konsum selbst, sondern einzig und allein noch als hypostatische Basis für weiteren kraft seiner kreditierten alias gutgesagten staatlichen Ersatzkonsum verfügbar und verwendbar ist, so gewiss findet sich nun der bürgerliche Konsum, mag er, gleichermaßen durch geringe Renditeaussichten umgestimmt und stimuliert und durch das Beispiel der am Ersatzkonsum partizipierenden gesellschaftlichen Gruppen unter Druck gesetzt und motiviert, auch noch so sehr an Volumen zunehmen und an Dynamik gewinnen, doch aber allemal an dieses dem bürgerlichen Possessiv als fremdkörperhafter Inkubus einverleibte und für das Wertrealisierungsgeschäft ebenso unabdingbare wie nur für ersatzkonsumtive Zwecke verwendbare staatliche Kreditiv gebunden und durch es in seiner Wirksamkeit und seiner Durchschlagskraft relativiert und limitiert.

Mag, mit anderen Worten, die possessiv bürgerliche Konsumkraft eine noch so nachdrückliche Mobilisierung erfahren, mag sie dadurch, dass die bürgerliche Klasse ihr Possessiv verstärkt der investiven Verwendung entzieht und dem konsumtiven Gebrauch öffnet, noch so sehr an Umfang zunehmen und an Gewicht gewinnen, sie bleibt doch ebenso untrennbar verknüpft mit wie unwiderruflich abhängig von jener ihr staatsschuldnerisch vindizierten, als virtueller Bestandteil integrierten kreditiven Konsumkraft, die mittlerweile als ein grundlegender Faktor beziehungsweise richtungweisender Vektor des gesellschaftlichen Konsums als solchen und ganzen firmiert, sich mithin als conditio sine qua non für ein den Anforderungen des Wertschöpfungssystems Genüge zu leisten kapazitiertes Wertrealisierungsgeschäft fest etabliert hat und die deshalb überhaupt zu verdrängen und vollständig zu ersetzen ihr, der possessiven Konsumkraft der bürgerlichen Klasse, schlechterdings nicht gegeben ist.

Ganz und gar an die Stelle dieser ihr einverleibten staatsschuldnerisch-kreditiven Konsumkraft treten und deren Part im Wertrealisierungsgeschäft vollständig übernehmen könnte die possessiv-bürgerliche Konsumkraft, rein theoretisch betrachtet, nur dann, wenn der Staat zuvor seine hypothekarischen Schulden beim Bankensystem begliche und so die Konsumkraft, die er mit Hilfe der Notenbank durch Beleihung des bürgerlichen Possessivs kreiert und diesem als virtuelle Konsumkraft inkorporiert hat, in ohne Wenn und Aber aktuelle Konsumkraft, in der bürgerlichen Klasse beziehungsweise dem Bankensystem, das ihr Eigentum verwaltet, für ihre konsumtiven Zwecke verfügbares Possessiv sans phrase überführte.

Streng praktisch gesehen, erweist sich indes, wie oben expliziert, solche staatliche Entschuldung und Verwandlung des kreditiven Teils des bürgerlichen Possessivs aus einem virtuellen in ein aktuelles Element des letzteren, aus einem das bürgerliche Possessiv als Außenstand relativierenden Passiveintrag in einen es als Guthaben reaffirmierenden Aktivposten, als entweder ein Ding der Unmöglichkeit oder aber vergebliche Liebesmüh. Entweder nämlich würde diese Entschuldung, weil der Staat die für sie nötigen Mittel auf fiskalischem und taxalischem Wege dem wertschöpferisch-produktiven Vermögen entziehen müsste, den Zweck vereiteln, den er mit seiner Verschuldung doch gerade verfolgte, also die Reanimation und Reaffirmation des Wertschöpfungssystems und dessen Restitution als funktionstüchtiges, tatkräftiges und leistungsbereites Unternehmen torpedieren, oder aber die durch die staatliche Entschuldung dem bürgerlichen Possessiv revindizierte Konsumkraft würde von der bürgerlichen Klasse beziehungsweise von deren Kassenwart alias Schatzmeister, dem Bankensystem, nach Maßgabe des dem bürgerlichen Possessiv eingefleischten Verwertungszwangs vorwiegend in weitere Wertschöpfung investiert, statt für mehr Wertrealisierung eingesetzt, und würde somit jene dem Fehlen von beziehungsweise Mangel an gesellschaftlicher Konsumkraft geschuldete, den Wertschöpfungsprozess ins Stocken oder gar zum Stillstand bringende und deshalb den Staat zu seinem verschuldungsträchtigen Ersatzkonsum zwingende Diskrepanz zwischen wirtschaftlicher Wertschöpfungsleistung und gesellschaftlicher Wertrealisierungskapazität nicht etwa zu verringern oder gar zu beseitigen, sondern im Gegenteil zu verstärken und zur unüberbrückbaren Kluft zu vertiefen dienen.

Stellt demnach aber eine Tilgung der im Rahmen des staatlichen Ersatzkonsums angehäuften Staatsschulden ein Ding der Unmöglichkeit oder aber, falls wider Erwarten dennoch möglich, ein kontraproduktives Beginnen dar, so ist klar, dass sich die bürgerliche Klasse, wie mit dem Staat als einem in ersatzkonsumtiver Funktion ebenso gewichtigen wie beständigen Mitspieler beim dem Wertschöpfungsprozess das Wasser zu reichen gehaltenen Wertrealisierungsgeschäft, so mit dem in der Konsequenz solch staatlicher Mitwirkung entstandenen Schuldenberg, dem durch Beleihung des bürgerlichen Possessivs angehäuften staatlichen Kreditiv, als mit einem dem bürgerlichen Possessiv ebenso unwiderruflich wie unzertrennlich integrierten Bestandteil, einem für den Bestand des letzteren unbedingt konstitutiven Element und Faktor, abfinden muss und es ihr schlechterdings nicht gegeben ist, sich durch verstärkten Konsum diesen ihrem Possessiv integrierten Inkubus wieder vom Leibe zu schaffen, sprich, mit einer Mobilisierung der aktuellen Konsumkraft, die ihr Possessiv verkörpert, diese ihrem Possessiv als Staatsschuld inkorporierte und als Basis für weiteres, dem Erhalt und Gedeihen des Wertschöpfungssystems dienliches ersatzkonsumtives Schuldenmachen unentbehrliche virtuelle Konsumkraft gänzlich zu verdrängen und vollständig zu ersetzen.

Das Einzige, was die durch geringe Renditeaussichten und sozialen Nachahmungsdruck instigierte und mobilisierte bürgerliche Konsumkraft leisten und erreichen kann, ist eine durch ihr stärkeres Engagement im Wertrealisierungsgeschäft dem Staat ermöglichte Rückführung und Einschränkung seiner ersatzkonsumtiven Bemühungen um den Erhalt und das Gedeihen des Wertschöpfungssystems und mithin eine Verringerung des Umfangs und Verlangsamung des Tempos des zwecks Finanzierung jener ersatzkonsumtiven Bemühungen vom Staat in Kauf genommenen Verschuldungsprozesses.

Indem die bürgerliche Konsumkraft durch ihr verstärktes Engagement dem Staat bei seinen ersatzkonsumtiven Bemühungen zur Seite springt und unter die Arme greift, kann sie zwar den bis dahin angehäuften und als kreditiv-virtuelle Konsumkraft zum unverzichtbaren, weil für das Gleichgewicht zwischen Wertschöpfungsresultat und Wertrealisierungskapazität unentbehrlichen Element und Faktor der possessiv-aktuellen Konsumkraft avancierten staatlichen Schuldenberg nicht ungeschehen machen und wieder aus der Welt schaffen, aber was sie immerhin tun kann, ist, durch ihre verstärkte konsumtive Mitwirkung den Staat in dieser Hinsicht zu entlasten, ihm eine Reduktion seiner ersatzkonsumtiven Aufwendungen zu ermöglichen und somit mäßigend und hemmend auf den Umfang und das Tempo des Wachstums des staatlichen Schuldenberges einzuwirken. Auch wenn also die Verstärkung des konsumtiven Engagements der bürgerlichen Klasse die kreditive Teilhabe des Staates am bürgerlichen Possessiv und die damit gegebene Durchdringung beziehungsweise Zersetzung aktueller, gesellschaftlich verfügbarer und verwendbarer mit virtueller, nur von Staats wegen beleihbarer und einsetzbarer Konsumkraft nicht rückgängig machen und ad acta legen kann, kann sie doch zumindest dafür sorgen, dass das bürgerliche Possessiv sich weniger rasch mit staatlichem Kreditiv, das als aktuelle Konsumkraft mobilisierbare gesellschaftliche Habet sich langsamer und weniger umfänglich mit als virtuelle Konsumkraft reklamierbarem staatlichem Debet füllt und dass die mit diesem ebenso sehr als Unterminierung wie als Untermauerung des bürgerlichen Habet begreiflichen Debetierungsprozess synonyme Staatsverschuldung nicht zur das possessive Eigentum der bürgerlichen Klasse den staatlichen Bemühungen um das produktive Vermögen der bürgerlichen Gesellschaft aufopfernden galoppierenden Schwindsucht gerät und, wie gesagt, eher den Charakter eines chronischen Leidens annimmt, als die Triebkraft einer akuten Erkrankung beweist.

Die Verstärkung des bürgerlichen Konsums ist Ausweis seiner Integration in die ersatzkonsumtiven Bemühungen des Staats und lässt ihn aus einer Freistilübung, einer Kür, zur festen Routine, zur Pflicht, mutieren. Als diese Pflichtübung ist die bürgerliche Konsumtätigkeit gleichbedeutend mit der Umkehrung der bürgerlichen Kausalbeziehung zwischen kommerzieller Verwertung des kapitalen Werts und konsumtiver Verwendung der materialen Wertkörper und damit Sanktionierung der aus kapitaler Sicht seit jener geltenden Wahrheit, dass nicht um des Konsums willen produziert, sondern vielmehr um der Produktion willen konsumiert wird. Und dies wiederum macht die Paradoxie manifest, dass das possessive Eigentum, das die bürgerliche Klasse aus dem produktiven Vermögen zieht, als gleichermaßen Beute und Opfer fungiert, dass mit anderen Worten die fortdauernde Erhaltung bürgerlichen Wohlstands an die Bedingung seiner fortlaufenden Preisgabe geknüpft ist – eine Paradoxie, die so lange latent bleibt, wie noch für den Konsum des produzierten Mehrwerts andere gesellschaftliche Gruppen beziehungsweise Gesellschaften in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.

Angesichts eines Staates, der die Kredite, die er von der Notenbank generieren lässt und um der Reanimation und Reaffirmation des Wertschöpfungsprozesses willen aufnimmt, als untilgbaren virtuellen Bestandteil der aktuellen gesellschaftlichen Konsumkraft zur Geltung und damit sich selbst als tragende Säule einer der Wertschöpfungsleistung Genüge leistenden Wertrealisierungskapazität in Stellung bringt, kann demnach, aller Entlastung des staatlichen Ersatzkonsums durch den verstärkten bürgerlichen Konsum zum Trotz, von einer effektiven Normalisierung des Wertrealisierungsgeschäfts, dessen definitiver Rücküberführung aus staatlicher in gesellschaftliche Hand, seiner Rückübertragung aus kreditiv-öffentlichem Management in possessiv-private Verfügung, schlechterdings keine Rede sein. Von Normalisierung keine Rede sein kann aber auch noch aus einem anderen, nicht sowohl wirtschaftlichen, der systematischen Limitation und relativen Beschränktheit jener Verstärkung des bürgerlichen Konsums geschuldeten, als vielmehr gesellschaftlichen, die praktische Beschaffenheit und definitive Funktion dieses verstärkten bürgerlichen Konsums selbst betreffenden Grund.

Bis dahin, bis zur Einführung des auf kreditiver Basis geübten staatlichen Ersatzkonsums, ist die der industriellen Wertschöpfung alias produktiven Wertvermehrung die Stange beziehungsweise Waage haltende kommerzielle Wertrealisierung alias konsumtive Wertkörperverwendung ein im Prinzip ebenso kausal geordnetes wie egal beschaffenes Zwittergebilde. Das heißt, im vor der Einführung des staatlichen Ersatzkonsums herrschenden konsumtiven Normalfall ist die als Signum des kapitalen Verwertungsprozesses firmierende kommerzielle Wertrealisierung unmittelbare Folge oder vielmehr natürliche Implikation der als Ausdruck des materialen Versorgungsvorgangs figurierenden konsumtiven Wertkörperverwendung. Die Realisierung oder verkäufliche Einlösung von geschöpftem Wert ist mit anderen Worten konditional gebunden an beziehungsweise konsekutiv bedingt durch die Nachfrage nach und käufliche Auslösung von als Verkörperungen des geschöpften Werts dienenden Gütern und Dienstleistungen.

Zwar erweist sich allein schon wegen der Dynamik und Entfaltungskraft des Wertschöpfungsprozesses diese unmittelbare Angewiesenheit der kommerziellen Wertrealisierung auf die konsumtive Wertkörperverwendung, diese natürliche Bedingtheit der kapitalen Einlösung des Werts durch dessen äquivalente Auslösung aus seinen materialen Verkörperungen, als mitnichten frei von Störungen, Schieflagen und Aussetzern und zwingt deshalb schon früh in der kapitalistischen Entwicklung den Staat, zu intervenieren und sich um eine Regulierung beziehungsweise Harmonisierung der gestörten und aus dem Lot beziehungsweise Takt geratenen Tektonik beziehungsweise Melodik aus kapitalem Einlösungsanspruch und materialer Auslösungskapazität, kommerziellem Angebot und konsumtiver Nachfrage, zu bemühen. Solange aber solche staatlichen Interventionen politischer Natur bleiben, solange sie sich darauf beschränken, mit Mitteln merkantilistisch-bürokratischer Manipulation, kolonialistisch-demographischer Expansion oder imperialistisch-militärischer Okkupation mangelnde Konsumkraft zu kompensieren beziehungsweise fehlende Konsumenten zu rekrutieren und so die materiale Auslösungskapazität, die konsumtive Nachfrage, so weit zu stärken, dass sie sich wieder im tektonischen Gleichgewicht oder melodischen Gleichklang mit dem kapitalen Einlösungsanspruch, dem kommerziellen Angebot, befindet, ändert sich nichts an der unmittelbaren Angewiesenheit des letzteren auf die erstere, ändert sich also nichts daran, dass die kommerzielle Wertrealisierung, die kapitale Einlösung des geschöpften Werts, in der konsumtiven Verwendung der den Wert verkörpernden Güter und Dienstleistungen, der materialen Auslösung des geschöpften Werts aus seinen Verkörperungen, ihre natürliche Bedingung, ihre aller systematischen Egalität ungeachtet empirische causa hat.

Genau eine solche Veränderung und geradezu Umkehrung des konditionalen Verhältnisses bedeutet freilich der in der Konsequenz der großen Wirtschaftskrise nach dem Weltkrieg initiierte direkte und indirekte staatliche Ersatzkonsum, die per deficit spending, auf kreditiver Basis, vom Staat beziehungsweise durch die öffentliche Hand unternommene Finanzierung eigener infrastruktureller Entwicklungsprojekte, kommunaler Aufbauprogramme und industrieller Produktionsaufträge einerseits und andererseits finanzielle Unterstützung beziehungsweise Förderung der materialen Subsistenz und sozialen Existenz unterer und mittlerer Gesellschaftsschichten. Dieser Ersatzkonsum überführt die staatliche Intervention aus einer bloß politischen Hilfestellung in eine vielmehr ökonomische Beistandshandlung, aus einer für das Gedeihen der bürgerlichen Gesellschaft erforderlichen Maßnahme in ein für den Bestand der bürgerlichen Wirtschaft grundlegendes Unterfangen, und ist Reaktion auf das mit den traditionellen Mitteln merkantilistischer, kolonialistischer und imperialistischer Konsumkraftgenerierung beziehungsweise Konsumentenrekrutierung nicht mehr zu bewältigende Problem der Anpassung einer stagnierenden oder gar retardierenden gesellschaftlichen Wertrealisierungskapazität an eine galoppierende und gar eskalierende Wertschöpfungsleistung, ist mit anderen Worten Reaktion darauf, dass nach dem Weltkrieg zuerst aus historisch-aktuellem Anlass und dann aus systematisch-strukturellen Gründen eine Kluft zwischen industrieller Wertschöpfung und kommerzieller Wertrealisierung, produktivem Angebot und konsumtiver Nachfrage aufreißt, die sich mit den gewohnten Mitteln politisch-bürokratischer beziehungsweise expansionistisch-militärischer Intervention nicht mehr überbrücken geschweige denn schließen lässt.

So wahr nun die als staatlicher Ersatzkonsum ins Werk gesetzte ökonomische Lösung des Problems der Anpassung der gesellschaftlichen Konsumtion an die wirtschaftliche Produktion beziehungsweise der Wertrealisierungskapazität an die Wertschöpfungsleistung kurz und bündig darin besteht, die fehlende beziehungsweise mangelnde gesellschaftliche Konsumkraft durch ein auf ebenso kreditiv bürgerliche Rechnung wie in konsumtiv eigener Regie eingegangenes Engagement des Staates selbst zu substituieren und also den Staat das, was die Gesellschaft an konsumtiver Aktivität vermissen und zu wünschen übrig lässt, in von der Notenbank zu hypothekarischen Lasten des bürgerlichen Possessivs in Bankenhand ihm kreditierter Eigeninitiative kompensatorisch beitragen zu lassen, so wahr impliziert diese Lösung des aus einer aktuellen Dissonanz in eine strukturelle Dissoziation bruchlos umschlagenden Problems der Unverhältnismäßigkeit zwischen industriellem Angebot und kommerzieller Nachfrage ebenso kurz und bündig eine Verkehrung der oben als "normale“ Relation beziehungsweise Abfolge angegebenen wertrealisierungsinternen Beziehung zwischen konsumtiver Verwendung und kommerzieller Verwertung des geschöpften Werts, dessen materialer Auslösung und realer Einlösung, seiner korporalen Reklamation und kapitalen Restitution.

Actu jenes Ersatzkonsums verkehrt sich die konsumtive Verwendung der vom Wertschöpfungssystem geschöpften Werte, die bis dahin eine gesellschaftlichem Bedürfnis alias persönlicher Not oder Begierde entspringende und insofern natürlich gegebene Bedingung ihrer kommerziellen Verwertung war, in deren staatlicher Berechnung alias behördlicher Maßnahme oder Manipulation geschuldete und insofern künstlich geschaffene Voraussetzung. Statt dass wie bislang die reale Einlösung alias kapitale Restitution des geschöpften Werts eine aufgrund und wegen dessen materialer Auslösung alias korporaler Reklamation zum Zuge kommende und Ereignis werdende Errungenschaft wäre, verwandelt sich actu des staatlichen Ersatzkonsums letztere vielmehr in eine um der ersteren willen und in ihrem Gewahrsam projektierte und ins Werk gesetzte Machenschaft. Zur Realisierung gelangt im Rahmen des staatlichen Ersatzkonsums der vom Wertschöpfungssystem produzierte Wert also nicht mehr, weil gesellschaftliche Subsistenzbedürfnisse und Konsumbedürfnisse befriedigt werden müssen, sondern es wird umgekehrt unter staatlicher Regie und auf staatliche Rechnung subsistiert und konsumiert, damit der vom Wertschöpfungssystem produzierte Wert seine Realisierung finden kann.

Kaschiert wird im Falle des staatlichen Ersatzkonsums diese mit ihm vollzogene Umkehrung im Verhältnis von Kommerz und Konsum, diese Überführung des letzteren aus einer natürlichen, kraft Gesellschaft gegebenen Bedingung in eine von Staats wegen geschaffene, künstliche Voraussetzung des ersteren, indes noch durch den blendenden Anschein von materialer Notwendigkeit beziehungsweise sozialer Dringlichkeit, den der Staat seinem substitutiven Konsumieren zu verleihen vermag. Weil und solange der Staat als Begründung für seine eigenbezüglich-direkten, in infrastrukturellen Entwicklungsprojekten, kommunalen Aufbauprogrammen und industriellen Produktionsaufträgen bestehenden Ausgaben und für seine vikarisch-indirekten, auf die Unterstützung oder Förderung der materialen Subsistenz und sozialen Existenz unterer und mittlerer Gesellschaftsschichten abgestellten Aufwendungen noch die Beseitigung öffentlicher Desiderate oder Erfüllung gemeinschaftlicher Aufgaben und die Sicherung des nackten Überlebens oder die Gewährleistung des lebensartlichen Wohlergehens bestimmter, von akuter Not oder tendenzieller Deklassierung bedrohter gesellschaftlicher Gruppen vorweisen oder zumindest vorgeben kann, bleibt die Wahrnehmung der mit dem staatlichen Ersatzkonsum statthabenden Verkehrung der herkömmlichen Kausalbeziehung zwischen kommerzieller Verwertung des kapitalen Werts und konsumtiver Verwendung der materialen Wertkörper und mithin die Einsicht darein, dass infolge der als New Deal etikettierten ökonomischen Intervention des Staats nicht mehr um des Konsums willen produziert, sondern im Gegenteil um der Produktion willen konsumiert wird, mehr oder minder erfolgreich verstellt.

Unübersehbar manifest und klar erkennbar wird diese wertrealisierungsinterne Verkehrung des konditionalen Zusammenhangs zwischen kommerzieller Einlösung des kapitalen Werts und konsumtiver Auslösung seiner materialen Träger erst dann, wenn, und in dem Maße, wie die bürgerliche Klasse, die ex auctoritate ihres als produktives Vermögen eingesetzten possessiven Eigentums nicht weniger sinn als namengebende Kerngruppe der bürgerlichen Gesellschaft, unter dem Eindruck gleichermaßen der zinspolitisch reduzierten Rendite, die der produktive Einsatz des Possessivs ihr bringt, und der als Rettungsaktion ersichtlichen Bemühungen um die Erhaltung des Wertschöpfungssystems alias produktiven Vermögens, als die sich der staatliche Ersatzkonsum darbietet, dem staatlichen Beispiel folgt, genauer gesagt, sich die mit finanzieller Unterstützung und Förderung des Staates ins Werk gesetzte Hebung der Subsistenz beziehungsweise Stärkung des Konsums der unteren und mittleren Gesellschaftsschichten zum Vorbild nimmt und ihre eigene Konsumtätigkeit verstärkt, sprich, das Schwergewicht ihres Einsatzes allgemeinen Äquivalents von investiven Einlagen zu konsumtiven Ausgaben zwar keineswegs gänzlich, aber doch merklich verlagert. Bei ihr, der bürgerlichen Klasse in genere und Bourgeoisie in specie, die ja nach wie vor, wo nicht im Überfluss, so zumindest doch im Wohlstand lebt und über die für die Gewährleistung ihrer persönlichen Befriedigung und die Behauptung ihrer gesellschaftlichen Stellung erforderlichen Geldmittel verfügt, ist die Verstärkung des Konsums definitiv keine Konsequenz materialer Not und sozialer Desiderate und ist vielmehr, bar aller diesbezüglichen sekundären Rechtfertigungen beziehungsweise auxiliären Rationalisierungen, als das, was sie ist, unmissverständlich evident: nämlich als Reaktion auf die durch die herkömmlichen politischen Hilfestellungen und Beistandsleistungen des Staates nicht mehr zu bewältigenden Wertrealisierungsprobleme, mit denen sich das mittels Rationalisierung und Automatisierung produktivkräftig aufgerüstete Wertschöpfungssystem zuerst aus historisch-aktuellem Anlass und dann aus systematisch-strukturellen Gründen konfrontiert findet.

Solange die kommerzielle Realisierung der vom Wertschöpfungssystem geschöpften Werte erfolgreich vonstatten geht und, wie immer auch mit dem politisch-bürokratischen Beistand des Staates, das heißt, mit Hilfe merkantilistischer, kolonialistischer oder imperialistischer Interventionen des letzteren, als vom Wertschöpfungssystem selbst ins Werk gesetzte, prinzipiell ökonomische Operation funktioniert, bleibt für die bürgerliche Klasse ihre Konsumtätigkeit eine Art Freistilübung, eine Kür, die sie auf der Basis ihres dem produktiven Vermögen sei's investiv-direkt, durch kapitalkräftig-finanzielle Beteiligungen, sei's dotativ-indirekt, durch offizialrechtlich-fiskalische Zuwendungen, abgewonnenen possessiven Eigentums absolviert. Nun aber, da diese kommerzielle Wertrealisierung nicht länger funktioniert oder jedenfalls nicht mehr den für das Wachsen und Gedeihen des Wertschöpfungssystems erforderlichen Erfolg zu zeitigen vermag und deshalb der Staat sich gezwungen sieht, um der Reanimation beziehungsweise Restauration des von Paralyse befallenen beziehungsweise vom Ruin bedrohten letzteren willen seine bis dahin bloß politischen Interventionen in ein mehr noch ökonomisches Engagement zu überführen und nämlich durch einen auf kreditiver Basis betriebenen autarkisch-direkten und vikarisch-indirekten Ersatzkonsum für eine Kompensation der fehlenden beziehungsweise mangelnden Wertrealisierung zu sorgen – nun also mutiert unter dem Einfluss dieses staatlichen Ersatzkonsums die Konsumtätigkeit der bürgerlichen Klasse aus einer Freistilübung, einer Kür, in ein festes Repertoire, eine Pflicht.

Und solche Mutation des konsumtiven Verhaltens der bürgerlichen Klasse aus einer nach Belieben und Gusto zu betreibenden Praxis in eine aus Verantwortung und Notwendigkeit zu erbringende Leistung geschieht aus einem einfachen und einzigen Grund – dem nämlich, dass die ins Stocken geratende oder gar fehlschlagende Wertrealisierung in eben dem Maße, wie sie das Wertschöpfungssystem alias produktive Vermögen mit Lähmung heimsucht und gar dem Ruin überantwortet, auch und naturgemäß das aus letzterem hervorgehende, aus dessen Ausbeutung von Arbeitskraft als angeeigneter Mehrwert resultierende possessive Eigentum torpediert und zugrunde richtet und damit denn aber dem in ihm fundierten und aus ihm sich speisenden bürgerlichen Konsum überhaupt und als solchem den Boden zu entziehen und den Garaus zu machen droht. Weil mit dem produktiven Vermögen und seinem kapitalen Prozess auch die reale Grundlage des Konsums der bürgerlichen Klasse, ihr possessives Eigentum, steht und fällt und weil der einzige Weg, jenes produktive Vermögen zu retten, der in Verkehrung der "normalen“ Kausalbeziehung zwischen Konsum und Kommerz von Staats wegen auf kreditiver Basis betriebene Ersatzkonsum ist, besteht der einzige sinnvolle Beitrag, den die bürgerliche Klasse zu dieser dem produktiven Vermögen und damit ihrem possessiven Eigentum, das letzterem entspringt, geltenden staatlichen Rettungsaktion leisten kann, in einer Steigerung und Ausweitung der eigenen Konsumtätigkeit, also in der Bereitschaft, das, was der Staat ihr auf kreditiver Basis, durch Beleihung ihres Eigentums in Bankenhand, vormacht, sich zum Vorbild zu nehmen und auf vielmehr possessiver Grundlage, dadurch also, dass sie ihr Eigentum in Bankenhand selber verstärkt zu Markte trägt und in Güter und Dienstleistungen umsetzt, nachzumachen und so, den Staat in seinen ersatzkonsumtiven Anstrengungen durch diesen ihren genuinen Konsum ebenso sehr entlastend wie flankierend, gleichermaßen an der Erhaltung beziehungsweise Mehrung des ihr possessives Eigentum, ihren Reichtum und Wohlstand, generierenden Wertschöpfungssystems alias produktiven Vermögens und an der Eindämmung und Verlangsamung des Verschuldungsprozesses mitzuwirken, mit dem der Staat seine ersatzkonsumtive Aktivität bezahlt und der ihn früher oder später und, wenn ungebremst und zum Schweinsgalopp beschleunigt, eher früher als später in den Offenbarungseid treibt.

Durch diesen ihren am staatlichen Ersatzkonsum sich ein Beispiel nehmenden verstärkten Konsum verstrickt sich die bürgerliche Klasse freilich in eine Paradoxie, die alle Rede von einer Normalisierung des gesellschaftlichen Konsums in genere und des bürgerlichen in specie, von einer Rückkehr also zu den kommerziellen Verhältnissen vor dem an die Stelle bloß politischer Interventionen tretenden und als New Deal ebenso maßgeblichen wie grundlegenden ökonomischen Engagement des Staates im Produktions und Distributionsprozess der bürgerlichen Gesellschaft, definitiv Lügen straft. Wenn die bürgerliche Klasse, disponiert beziehungsweise motiviert durch die finanziellen und sozialen Konsequenzen des staatlichen Ersatzkonsums, ihre eigene Konsumtätigkeit verstärkt, dann, wie gesagt, um damit an der Erhaltung des Wertschöpfungssystems alias produktiven Vermögens als der Quelle ihres eigenen Wohlstands, ihres possessiven Eigentums, mitzuwirken. Aber ihr verstärkter Konsum bedeutet ja auch, dass sie ihrem possessiven Eigentum stärker zu Leibe rücken, es zu Markte tragen und für Güter und Dienstleistungen aus und aufgeben muss, dass sie also das, was sie doch gerade zu erhalten sucht, actu ihrer Bemühungen um seine Erhaltung sich vielmehr gezwungen sieht, zu entäußern und preiszugeben.

Solange für die konsumtive Verwendung alias kommerzielle Verwertung der vom Wertschöpfungssystem produzierten Güter und Dienstleistungen, soweit diese nicht dem Konsum der bürgerlichen Klasse selbst dienen, noch ausreichend andere gesellschaftliche Gruppen beziehungsweise andere Gesellschaften zur Verfügung stehen oder durch die besagten politischen Interventionen des Staates rekrutiert werden können, bleibt diese Paradoxie, dass die fortdauernde Erhaltung ihres Wohlstands nur um den Preis seines fortlaufenden Verlusts, die permanente Mehrung ihres possessiven Eigentums nur unter Inkaufnahme seiner unaufhörlichen Minderung zu haben ist, ihr, der bürgerlichen Klasse, so gut wie verborgen. Nun aber, da mangels für die Wertrealisierung verfügbarer weiterer Konsumkapazitäten beziehungsweise anderer Konsumentenkontingente der Staat sich gezwungen sieht, zur Aufrechterhaltung des durch das Wertrealisierungsdefizit von Lähmung befallenen und in die Krise gestürzten Wertschöpfungssystems alias produktiven Vermögens seinen Ersatzkonsum auf kreditiver Basis ins Werk zu setzen, und da dies die bürgerliche Klasse motiviert, in, egal ob bewusster oder unbewusster, Anerkennung der Tatsache, dass das staatliche Engagement, wie dem produktiven Vermögen, so auch und ebenso sehr ihrem aus diesem sich generierenden possessiven Eigentum die Rettung bringt, sich der staatlichen Rettungsaktion anzuschließen und durch eine Verstärkung ihres eigenen, auf possessiver Grundlage praktizierten Konsums ihren gleichermaßen der Ankurbelung des kapitalen Wertschöpfungsprozesses und der Eindämmung des staatlichen Verschuldungsprozesses dienenden Beitrag zu leisten – nun also verwandelt sich der Konsum für die bürgerliche Klasse selbst aus einer unwesentlichen Beschränkung in eine wesentliche Bedingung ihres possessiven Eigentums, aus einer von ihr, der bürgerlichen Klasse, aus freien Stücken erbrachten und ihrem possessiven Eigentum ebenso wenig abträglichen wie für seinen Bestand unerheblichen Kontribution in eine ihr im eigensten Interesse abverlangte und nämlich ihrem possessiven Eigentum ebenso sehr zu Leibe rückende wie für sein Bestehen unabdingbare Subskription.

Das also ist die durch den staatlichen Ersatzkonsum systematisch geltend gemachte und in der Verstärkung des bürgerlichen Konsums, zu der jener den finanziellen Anlass und den sozialen Ansporn liefert, empirisch zum Tragen kommende paradoxe Notwendigkeit, dass das als bürgerlicher Wohlstand figurierende possessive Eigentum, weil es qua Possessiv einem hinter seiner Firmierung zur kapitalen Selbstverwertung als reale Fremdausbeutung funktionierenden produktiven Vermögen entspringt, sich diesem wiederum konsumtiv zur Verfügung stellen und ausliefern, sich mit anderen Worten per kommerzielle Auslösung des vom produktiven Vermögen industriell geschaffenen Sachwerts oder Materials als Geldwert oder Kapital einlösen, kurz, sich als Possessiv aufheben und ins Produktiv zurückverwandeln muss, um letzteres in Kraft und funktionsfähig zu erhalten und damit den Fortbestand dessen zu sichern, was Ursprung seines eigenen possessiven Bestehens und ergo in paradoxer Kreisläufigkeit Quelle eben der konsumtiven Kapazität ist, ohne deren Einsatz das Produktiv zugrunde zu gehen, mit anderen Worten der Ursprung des Possessivs zum Erliegen zu kommen, die Quelle, der sie, die konsumtive Kapazität, wiederum entspringt, zu versiegen droht.

Solange, wie auch immer mit politischer Hilfe des Staats, sich noch hinlänglich andere Konsumkapazitäten und Konsumentenkreise auftreiben und rekrutieren lassen, um die dem possessiven Eigentum vom produktiven Vermögen gestellte konsumtive Aufgabe zur Zufriedenheit des letzteren, will heißen, mit dem Effekt einer erschöpfenden kommerziellen Auslösung der industriell produzierten Sachwerte, ihrer mittels Markt realisierten Einlösung als Geldwert, zu bwältigen, bleibt, wie gesagt, jene Zirkelhaftigkeit noch kaschiert und dementierbar – jene Paradoxie, dass zwar das produktive Vermögen das possessive Eigentum als quasi Beute, nämlich Ergebnis eines industriellen Ausbeutungsprozesses generiert und abwirft, dass aber wiederum dieses erbeutete possessive Eigentum als quasi Opfer, als seinem Ursprung, seiner Quelle, zustehender und zu überlassender Tribut dem produktiven Vermögen kommerziell dargebracht, will heißen, konsumtiv preisgegeben werden muss, um letzteres als Ursprung weiterer Ausbeutung, als Quelle neuer, von der bürgerlichen Klasse als possessives Eigentum reklamierbarer Beute, in Kraft und funktionsfähig zu erhalten,

Solcher Bemäntelung des Zirkels und Verleugnung des Paradoxes aber setzt nun der staatliche Ersatzkonsum definitiv ein Ende. So gewiss er nichts anderes darstellt als den notgedrungenen, angesichts der Unmöglichkeit, für das Wertrealisierungsgeschäft weitere Konsumkraft beziehungsweise neue Konsumenten aufzutreiben, von Staats wegen angestrengten Versuch, auf kreditiver Basis das possessive Eigentum alias Real der bürgerlichen Klasse in die Pflicht einer konsumtiven Erhaltung und Stärkung des produktiven Vermögens alias Kapitals der bürgerlichen Gesellschaft zu nehmen, und so gewiss die bürgerliche Klasse, durch das staatliche Bemühen gleichermaßen finanziell zur Vernunft gebracht und sozial unter Druck gesetzt, sich motivieren lässt, dem auf kreditiver Basis gegebenen staatlichen Beispiel auf possessiver Grundlage nachzueifern und durch eine Verstärkung der eigenen Konsumtätigkeit ihren kommerziellen Beitrag zu jener als Rettungsaktion in Sachen industrielle Wertschöpfung wohlverstandenen ersatzweisen staatlichen Ausgabenstrategie zu leisten, so gewiss zollt sie, die bürgerliche Klasse, in zunehmendem Maße dem paradoxen Faktum Tribut, dass das possessive Eigentum, wie empirisch-real dem produktiven Vermögen entspringende Beute, so aber auch und nicht minder ihm systematisch-funktional zu bringendes Opfer ist, und bricht damit mehr und mehr der im Spiegel kapitalistisch-akkumulativer Selbstverwertung seit jeher offenbaren und nur unter dem Schleier bürgerlich-appropriativer Fremdausbeutung bis dahin verborgenen Wahrheit Bahn beziehungsweise bringt diese Wahrheit für jedermann erkennbar zum Vorschein, dass letzten Endes nicht die Erzielung und Mehrung des als bürgerlicher Besitzstand firmierenden possessiven Eigentums durch das als Kapital genutzte produktive Vermögen, sondern vielmehr die Erhaltung und Stärkung dieses als Kapital genutzten produktiven Vermögens durch das als gesellschaftliche Konsumkraft verwendete possessive Eigentum Sinn und Zweck der ganzen aus Wertschöpfungsprozess und Wertrealisierungsgeschäft, industrieller Produktion und kommerzieller Distribution kreisläufig organisierten Veranstaltung ist.

Mehr und mehr bringt also der verstärkte Konsum, zu dem sich in Reaktion auf den staatlichen Ersatzkonsum und in Korrespondenz dazu die bürgerliche Klasse versteht, diese paradoxe Wahrheit an den Tag, und in zunehmendem Maß macht er deutlich, dass das produktive Vermögen nur fürs appropriativ voreingenommene Auge, für den akquisitorisch interessierten Blick, als ein zur Entstehung und Bildung possessiven Eigentums dienendes System firmiert und dass aus akkumulativ fokussierter Sicht, aus der Perspektive des Kapitals selbst, das possessive Eigentum, so wahr es qua Konsumkraft für die Erhaltung und Entfaltung des produktiven Vermögens unabdingbar ist, vielmehr bloß als dessen integrierende Komponente und funktionelle Variable figuriert, sich mithin, so sehr es sich erscheinungsbildlich-positionell als der Zweck des systematisch-wertschöpferischen Unternehmens aufspielen mag, doch aber wesenszüglich-funktionell in der Rolle eines letzterem wertrealisatorisch dienstbaren Geistes und zur Hand gehenden Faktors erschöpft.

In zunehmendem Maße tritt diese paradoxe Wahrheit deshalb zutage, weil der verstärkte bürgerliche Konsum auf possessiver Grundlage ja den exakt gleichen Effekt erzielt wie der staatliche Ersatzkonsum auf kreditiver Basis, von dem er sich anstecken lässt und dem er bei dessen Bemühungen um die Funktionsfähigkeit und Leistungskraft des Wertschöpfungssystems zur Seite springt und Sukkurs und Entlastung bringt – nämlich eine Ankurbelung und Steigerung des Wertschöpfungsprozesses, die in einem Mehr an Produkten alias Sachwerten resultiert, die zu ihrer äquivalenten Einlösung alias wertmäßigen Realisierung eine weitere Verstärkung der bereits verstärkten bürgerlichen Konsumtätigkeit erheischen, will die bürgerliche Klasse es nicht dem Staat überlassen, der infolge wachsender Wertrealisierungstätigkeit wachsenden Wertrealisierungsaufgabe mittels ersatzkonsumtiver Anstrengungen und also um den Preis zunehmender Verschuldung und entsprechend näher rückenden Bankrotts nachzukommen, und will sie mithin nicht den Kopf davor in den Sand stecken, dass die ersatzkonsumtiven Anstrengungen des Staates, wie der Erhaltung und Stärkung des Wertschöpfungssystems alias produktiven Vermögens, so der Untermauerung und Gewährleistung ihres sich aus letzterem speisenden possessiven Eigentums alias Äquivalentwertbestands dient und dass sie, wenn sie den Staat bei seiner ersatzkonsumtiven Rettungsaktion allein und im Stich lässt und damit dem am Ende ungebremster Verschuldung lauernden Bankrott ausliefert, sich nur ins eigene Fleisch schneidet, besser gesagt, ihrem Besitzstand, der ihr Fleisch und Blut ist, der sie als Person verkörpert, den Boden entzieht.