6. Der Staat des New Deal – Ersatzkonsum auf Beleihbasis
Unter dem Eindruck der Weltwirtschaftskrise sieht sich der Staat zu der als New Deal apostrophierten wirtschaftspolitischen Initiative genötigt, derzufolge er ersatzkonsumtiv, anstelle der fehlenden beziehungsweise unzulänglichen gesellschaftlichen Konsumkraft, direkt und indirekt, mittels infrastruktureller Produktionsaufträge und sozialstaatlicher Unterstützungs- und Förderungsmaßnahmen, tätig wird. Die hierfür nötigen Finanzmittel auf dem Weg einer Besteuerung possessiven Eigentums, also einer wirklichen Umverteilung, zu beschaffen, ist ihm prinzipiell und kategorisch verwehrt. Die Geldmittel beim possessiven Eigentum zu leihen, konfrontiert ihn mit dem Problem steigender Zinsen, die gleichermaßen das Wertschöpfungssystem und ihn selbst, seinen Etat, belasten.
Fahren lässt die bürgerliche Klasse die auf den Goldstandard gegründete Selbsttäuschung, das ihr possessives Eigentum betreffende falsche Sicherheitsgefühl, erst unter dem Eindruck des als Weltwirtschaftskrise figurierenden akuten Kollapses des kapitalistischen Produktions und Distributionssystems als solchen und ganzen – eines Kollapses, den, wie oben dargelegt, im Nachhinein des Weltkrieges, quasi als dessen Spätfolge, die wildwüchsig aufreißende Kluft zwischen produktivem Angebot und konsumtiver Nachfrage heraufbeschwört, mit anderen Worten und genauer gesagt, die sich ungehemmt öffnende Schere zwischen dem Elan und der Dynamik einer rasch wieder in Gang gebrachten und auf Touren kommenden industriellen Wertschöpfung, die nach ungesäumter Realisierung der geschöpften Werte verlangt, und der Knappheit und Unzulänglichkeit der finanziellen Mittel, die nach Maßgabe der kriegsbedingten öffentlichen Verschuldung und privaten Verarmung für die erforderliche Realisierung der Werte hic et nunc zur Verfügung stehen.
Angesichts dieses das industrielle Wertschöpfungssystem infolge mangelhafter kommerzieller Wertrealisierungskapazität heimsuchenden vollständigen Debakels wird der bürgerlichen Klasse klar oder wird sie jedenfalls mit dem gleichen Instinkt, der sie ansonsten an ihr possessives Eigentum sich klammern lässt, jetzt vielmehr inne, wie sehr letzteres letztlich von dem im realen Wertschöpfungs alias kapitalen Ausbeutungsprozess substanziell bestehenden und funktionell begriffenen produktiven Vermögen abhängt, wie sehr es mit dessen wertschöpferischem Tun alias ausbeuterischem Vollbringen steht und fällt und wie sehr deshalb in der gegebenen Krisensituation der ungehinderten Tätigkeit und freien Entfaltung des produktiven Vermögens alias sächlichen Kapitals vor dem ungeschmälerten Bestand und strengen Erhalt des possessiven Eigentums der Vorrang gebührt. Die bürgerliche Klasse in genere und ihr besitzbürgerliches Substrat in specie erkennt beziehungsweise spürt, dass in der zur Weltwirtschaftskrise durchschlagenden Not des Wertschöpfungssystems alles darauf ankommt und es in ihrem ureigensten, auch und gerade ihren Besitzstand betreffenden Interesse liegt, den Lähmungszustand, in den die nach dem Weltkrieg aufreißende Kluft zwischen der Leistungskraft der industriellen Produktion und der Leibesschwäche der kommerziellen Distribution das Wertschöpfungssystem versetzt hat, zu beheben und dem Wertschöpfungsprozess durch die Erschließung einer neuen Wertrealisierungsperspektive wieder freie Bahn zu schaffen und zur gewohnten Dynamik und Kontinuität zu verhelfen.
Wie sonst aber soll diese Wiederbelebung und Wiederherstellung des industriellen Wertschöpfungsprozesses geschehen, wenn nicht primär und in der Hauptsache durch eine Stärkung und Erhöhung der gesellschaftlichen beziehungsweise öffentlichen Kaufkraft, die zu einer hinlänglichen kommerziellen Nachfrage nach den vom Wertschöpfungssystem erzeugten Waren und Dienstleistungen führt, um dessen Problem, seine aus der Unrealisierbarkeit des Werts der letzteren resultierende Störung beziehungsweise Lähmung, zu beseitigen, sowie sekundär und im Sinne einer flankierenden Maßnahme durch eine Verbilligung der für die Finanzierung des Wertschöpfungsprozesses, soweit dafür Anleihen beim possessiven Eigentum erforderlich sind, aufzunehmenden Kredite, durch eine Senkung der für letztere aufzubringenden Zinsen also, um dem durch die Stärkung der gesellschaftlichen beziehungsweise öffentlichen Kaufkraft und die Verbesserung der Wertrealisierungschancen, die sich daraus ergibt, wieder in Gang gebrachten Wertschöpfungssystem oder vielmehr dem es betreibenden Kapital durch die Aussicht auf niedrigere Produktionskosten und entsprechend gesteigerte Profite Mut zu machen und die Motivation zu vermitteln, den fremdbestimmt, nämlich durch Zuführung nicht bereits im System vorhandener beziehungsweise ihm zugänglicher Kaufkraft, wieder in Gang gebrachten Prozess nicht bloß in eigener Regie fortzusetzen, sondern mehr noch aus eigener Kraft erneut auf Touren zu bringen?
Und wer anders soll diese Aufgabe einer Wiederbelebung und Wiederherstellung des in die Wertrealisierungsparalyse der Weltwirtschaftskrise gestürzten industriellen Wertschöpfungsprozesses schultern, wenn nicht der durch seine demokratische Deklination und integrative Transformation, seine umverteilungspolitische Wendung und sozialdemokratische Entwicklung, zum starken avancierte bürgerliche Staat? Ihn prädestinieren hierzu nicht nur in genere die in absolutistische Zeiten zurückreichende und in der sozialstaatlichen Umverteilungspolitik kulminierende Übung und Fertigkeit, die er hinsichtlich der Rekrutierung neuer Konsumenten beziehungsweise Generierung weiterer Konsumkraft erworben und ausgebildet und durch die er sich schon lange als Nothelfer oder Rettungssanitäter des Kapitals bei dessen in der Konsequenz des kombinierten Effekts aus Produktionssystementfaltung und Produktivkraftentwicklung hinsichtlich der Realisierung der produzierten Werte immer wieder auftretenden Engpässe und Stockungen bewährt und etabliert hat.
Ihn qualifizieren für diese Aufgabe mehr noch und in specie die finanz und wirtschaftspolitischen Einfluss und Lenkungsmöglichkeiten, die ihm die von ihm im Interesse der Förderung und Beschleunigung des kapitalistischen Produktions und Distributionsprozesses anstelle der edelmetallenen Währung eingeführte und mittlerweile als neue Münze des Marktes zu durchgängiger Geltung gelangte und durchweg anerkannte Notenwährung, das papieren kursierende allgemeine Äquivalent, an die Hand gibt, genauer gesagt und auf den gegebenen Fall der kritischen Unterbrechung und Aussetzung des Wertschöpfungsprozesses bezogen, die Möglichkeit, dieses unter seiner Ägide ebenso leicht zu generierende wie nach seiner Maßgabe gezielt zu distribuierende papierene Währungsmittel als Instrument zur Behandlung und Behebung des Lähmungszustands, in den das Wertschöpfungssystem verfallen ist, einzusetzen und zu verwenden.
Was der Staat in dieser Krisensituation tun kann und was er, wie die obige Explikation der von der kapitalistischen Führungsmacht ergriffenen, als New Deal apostrophierten wirtschaftspolitischen Initiative zeigt, ja auch tut, ist, direkt und indirekt, in sozialstaatlich eigener Person und in infrastrukturell öffentlicher Funktion, konsumtiv tätig zu werden und für die fehlende gesellschaftliche Kaufkraft Ersatz zu schaffen, das konsumtive Potenzial, an dem es dem Corpus der bürgerlichen Gesellschaft mangelt, aus Mitteln des staatlichen Etats kompensatorisch aufzubringen. Indem er zum einen Arbeitslosenunterstützung zahlt, Arbeitsbeschaffungsprogramme auflegt und Geringverdiener und Kleinselbständige steuerlich entlastet beziehungsweise subventioniert, also sozialstaatliche Aktivitäten entfaltet, und zum anderen Straßen, Brücken, Staudämme, Elektrizitätswerke und öffentliche Versorgungsrichtungen in Auftrag gibt, den kommunalen und privaten Wohnungsbau fördert und die Modernisierung rückständiger Regionen betreibt, also infrastrukturelle Initiativen ergreift, springt er für die durch den Krieg geschwächte und durch den ökonomischen Kollaps, den ihre Schwäche provoziert, die Betriebsschließungen und die Massenarbeitslosigkeit, worin sie resultiert, vollends niedergemachte gesellschaftliche Kaufkraft in die Bresche und unternimmt es, stellvertretend für die Gesellschaft oder vielmehr als durch sie hindurch operierender, sie als seinen Strohmann rekrutierender Drahtzieher alias Geldgeber eine kommerzielle Nachfrage zu erzeugen, die imstande ist, den industriellen und agrikulturellen Produktionssystemen den Mut beziehungsweise ihrem demiurgischen Pseudosubjekt, dem Kapital, die Motivation zu neuer Wertschöpfung zurückzugeben.
Freilich steht der Staat damit vor dem Problem, wie er den stellvertretenden, den Mangel an gesellschaftlicher Kaufkraft durch sozialstaatliche Programme und infrastrukturelle Projekte zu kompensieren bestimmten Konsum finanzieren soll. Schließlich überfordert diese zusätzlich zum festen Repertoire seiner Verwaltungs-, Verteidigungs-, Ordnungsstiftungs-, Bildungs-, Förderungs und Umverteilungsaufgaben von ihm zu übernehmende kompensatorisch-konsumtive Funktion definitiv den ihm parlamentarisch konzedierten Etat und übersteigen die als quasi Anschubfinanzierung zu verstehenden Leistungen, die er auf diese Weise für den ins Stocken geratenen, wo nicht gar zum Stillstand gekommenen Wertschöpfungsprozess erbringen muss, bei weitem seine durch den Kollaps des Wertschöpfungssystems beziehungsweise die Einbuße an steuerlichen und taxalischen Einnahmen, die er zur Folge hat, in einer der Schwächung der gesellschaftlichen Konsumkapazität vergleichbaren Dimension beeinträchtigte Finanzkraft. Woher also nehmen und nicht stehlen?
Apropos stehlen: Natürlich wäre es das im Sinne einer nicht von privaten Eigentumsrücksichten bestimmten Problemlösung Einfachste und Nächstliegende, das für solche Anschubfinanzierung fehlende Geld dem als Bourgeoisie und Besitzbürgertum, als Agentur und Klientel des Kapitals, fungierenden Teil der bürgerlichen Klasse wegzunehmen, um es unter die als Lohnarbeitende, Gewerbetreibende und kleine Angestellte beziehungsweise Arbeitslose das Gros der Bevölkerung stellenden Leute zu bringen und durch sie oder, genauer gesagt, durch die kommerzielle Nachfrage, zu der sie es nutzen, als belebenden Faktor alias Treibstoff in den Wertschöpfungsprozess einzuspeisen. Tatsächlich ist ja der Mangel an gesellschaftlicher Kaufkraft, den der vorangehende Weltkrieg und die nachfolgende Wirtschaftskrise in Gemeinschaftsarbeit erzeugt haben, keine generelle und infinitiv durchgängige Befindlichkeit, sondern ein spezieller und situativ beschränkter Zustand, ist keine konstante, das private alias possessive Eigentum als solches betreffende Kondition, sondern eine variable, auf das Missverhältnis in der Verteilung des possessiven Eigentums bezogene Funktion, ist mit anderen Worten keine alle Gruppen der bürgerlichen Gesellschaft unterschiedslos ereilende Heimsuchung, sondern ein Schicksal, das die unteren und mittleren Bevölkerungsschichten, die aufgrund jener Ungleichverteilung über geringes Eigentum in Form von persönlicher Arbeit geschuldeten Einkünften und Ersparnissen verfügen, vorzugsweise befällt, während es die höheren und oberen Bevölkerungsschichten, deren geldliches Einkommen sich aus sächlichem Vermögen speist und nämlich aus Grundrenten, Pfründen, Kapitalinvestitionen und für staatliche Funktionen und aus öffentlichen Ämtern bezogenen Gehältern besteht, vergleichsweise verschont.
Was läge da, rein krisenlösungsorientiert betrachtet, näher, als diese bourgeoisen und besitzbürgerlichen Schichten partiell zu enteignen, ihnen nach Maßgabe der für die staatliche Anschubfinanzierung nötigen Finanzmittel etwas von ihrem possessiven Eigentum in geldlicher Form, ihrer vergleichsweise von der Krise verschonten und als solche weitgehend ungenutzten Konsumkraft wegzunehmen, um das Weggenommene durch die direkte und indirekte Übereignung an die durch die Krise gebeutelten, der Konsumkraft ermangelnden und demgemäß für die Aufgabe einer Stärkung der kommerziellen Nachfrage prädisponierten unteren und mittleren Bevölkerungsschichten in den Dienst der staatlichen Rettungsaktion für den kollabierten Wertschöpfungsprozess zu stellen? Was läge näher, als durch eine Umverteilung von Eigentum, die diesen Namen verdiente, weil sie sich nicht nur, wie bei der gewohnten staatlichen Umverteilungspolitik der Fall, auf den Mehrwert, den durch den produktiven Einsatz possessiven Eigentums erzielten Gewinn, beschränkte, sondern das possessive Eigentum selbst anzapfte – was läge also näher, als durch eine stricto sensu praktizierte, aufs possessive Eigentum als solches zugreifende Umverteilungspolitik dessen ungenutzte Konsumkraft zu nutzen, sein brachliegendes Wertrealisierungspotenzial zu erschließen, um damit dem lahmenden beziehungsweise gelähmten Wertschöpfungsprozess auf die Beine zu helfen beziehungsweise Beine zu machen?
Dieser Weg, sich die für die Stärkung der gesellschaftlichen Konsumkraft nötigen zusätzlichen Finanzmittel zu verschaffen, bleibt indes dem Staat ebenso prinzipiell wie kategorisch verwehrt. Und zwar prinzipielldeshalb, weil der Anspruch auf durch keine herrschaftliche Gewalt mit Beschlag zu belegendes persönliches Vermögen, durch keine öffentliche Macht antastbares privates Eigentum, das sozialkontraktive Sakrosanktum jeglicher bürgerlichen, auf sächlichen Austausch, statt auf persönliche Abhängigkeit gegründeten Gesellschaft bildet! Und kategorisch deshalb, weil dieses Sakrosanktum die kategoriale Fassade bietet, die den Mitgliedern der Gesellschaft jenen schönen Schein ökonomischer Selbständigkeit, politischer Gleichheit und kommunaler Verbundenheit vorspiegelt, hinter dem sich die kriterielle und in der Tat allentscheidende Differenz zwischen einem auf persönliche Arbeitskraft reduzierten und zu kapitaler Lohnarbeit zwingenden und einem in sächlichem Vermögen bestehenden und zur Inanspruchnahme sozialer Dienstleistungen befähigenden Privateigentum zum Verschwinden bringen lässt.
Kann demnach der Staat die für seine Generierung gesellschaftlicher Kaufkraft zwecks Ankurbelung des maroden Wertschöpfungsprozesses erforderlichen Finanzmittel den Vermögenden nicht einfach umverteilungspolitisch entwenden, kann er ihnen konsumtiv ungenutztes allgemeines Äquivalent, brachliegendes Wertrealisierungspotenzial nicht einfach per Enteignung entziehen, um es an ihrer Statt und in eigener Regie nutzbar beziehungsweise fruchtbar zu machen, so muss er es notgedrungen bei ihnen leihen, muss es sich gegen das Versprechen, es ihnen nach Gebrauch wiederzugeben, die Zusicherung, es ihnen, wenn es seinen Zweck erfüllt hat, zurückzuerstatten, in aller vertraglich stipulierten Form von ihnen übertragen lassen.
Rein technisch betrachtet, ist solch eine das Geldvermögen der bürgerlichen Klasse im Allgemeinen und ihrer bourgeoisen beziehungsweise besitzbürgerlichen Fraktionen im Besonderen angehende Leihaktion ohne Weiteres zu bewerkstelligen. Dieses Vermögen befindet sich mittlerweile zum weit überwiegenden Teil nicht in der Hand seiner einzelnen Eigentümer, sondern in der Obhut und Prokura des von letzteren mit ihm betrauten Bankensystems, und statt mühsam und kaum praktikabel mit den einzelnen Eigentümern über die leihweise Überlassung vieler kleiner Geldbeträge verhandeln zu müssen, kann der Staat also das Leihgeschäft im großen Maßstab und summarisch mit dem Bankensystem abwickeln.
Und auch praktisch genommen, stellt die Leihaktion keinerlei Problem dar. Ihre eigene Karriere, ihr Avancement zur zentralen Sammel und Verrechnungsstelle possessiven Eigentums in geldlicher Form, verdanken die Banken tatsächlich ja eben jener unter kapitalistischen Auspizien zu einem Hauptelement oder zentralen Requisit des ökonomischen Treibens entfalteten Leihpraxis, verdanken sie mit anderen Worten der Tatsache, dass die Überführung von possessivem Eigentum in produktives Vermögen, die Investition von allgemeinem Äquivalent in Arbeitskraft und Arbeitsmittel, kurz, die Verwandlung von Geldvermögen in Kapital, sich zu einem für den nicht weniger dynamischen als kontinuierlichen Verlauf des Wertschöpfungsprozesses imperativen, weil zur Finanzierung des quantitativen Expansionsdrangs und qualitativen Innovationszwangs des letzteren unabdingbaren Erfordernis entwickelt hat.
Entstanden und entfaltet, um den Bedarf des Kapitals an frischem, als Investition neu in den Wertschöpfungsprozess einzuspeisendem Geld zu befriedigen, lässt sich das Bankensystem auch und ebenso gut vom Staat für die Finanzierung seiner dem Wertschöpfungsprozess aufzuhelfen gedachten Bemühungen um die Stärkung der gesellschaftlichen Konsumkraft in Anspruch nehmen. Das gilt umso mehr, als solche Inanspruchnahme des Bankensystems zum Zwecke der Geldbeschaffung für den Staat gar nichts Neues oder auch nur Ungewohntes, sondern vielmehr lange geübte Praxis ist. Der Unterschied besteht nur darin, dass bis dahin die entsprechend der Leihpraxis des Kapitals auf das Bankensystem rekurrierenden staatlichen Leihaktionen eher politisch oder sozial motiviert, mit anderen Worten Reaktion auf durch Kriege, Bürgerkriege, Naturkatastrophen, Hungersnöte, Ausfälle bei den Steuereinnahmen, staatliche Misswirtschaft oder herrschaftliche Verschwendungssucht bedingte Finanznöte beziehungsweise finanzielle Engpässe sind, während das, was solche Leihaktionen jetzt dem Staat nahelegt, ein rein ökonomisches Problem, nämlich der zwar im initialen Prinzip als Kriegsfolge auszugebende, aber doch im prozessualen Effekt als ganz und gar selbstverschuldet zu verbuchende Kollaps des Wertschöpfungssystems ist.
Strategisch gesehen, hat eine solche staatliche Leihaktion freilich einen großen Haken. Geld zu leihen, allgemeines Äquivalent für eine gewisse Zeit bei anderen zu borgen, impliziert seit den Anfängen kommerziellen Austauschs, seitdem mit anderen Worten das Geld als Freibrief zur Teilhabe an der Produktionsleistung anderer, kurz, als Mittel zur Aneignung von Mehrwert fungiert, eine Vergütung, eine als Entschädigung wohlverstandene Verzinsung. Entschädigt, also mit einem Zins abgefunden, wird der Leihgeber dafür, dass ihn der Leihnehmer für eben den Zeitraum, für den er ihm das allgemeine Äquivalent entzieht, um die Möglichkeit bringt, letzteres als Freibrief zur Ausbeutung der Produktionskraft anderer, also als Patent zur Aneignung von Mehrwert, einzusetzen. Dieses eherne, den Äon kommerziellen Austauschs beherrschende Gesetz einer die Einbuße an potenzieller Verwertung, entgangenem Mehrwert, zu kompensieren bestimmten reellen Vergütung, zu erbringenden Zinses, für verliehenes allgemeines Äquivalent gilt, wie für den Geldverkehr der Privateigentümer untereinander beziehungsweise mit dem sie als Gesamtheit repräsentierenden Bankensystem, so auch und um kein Jota weniger für den Staat, wenn er mit letzterem als Leihnehmer, als ein Akteur, der zur Finanzierung seiner die regulären Etatmittel weit übersteigenden Konsumförderungsmaßnahmen Darlehen bei der durchs Bankensystem repräsentierten Privateigentümergemeinschaft aufnehmen muss, ins Geschäft kommt.
Und das aber heißt, dass der Staat auf dem Geldmarkt, dem von Bankensystem gebildeten Handelsplatz für das Darlehensgeschäft, das Verleihen allgemeinen Äquivalents, als Wettbewerber, Konkurrent aller anderen Leihnehmer, der individuell-personalen im Allgemeinen und des unter ihnen mit seinem Geldhunger als Gigant unter Gnomen figurierenden institutionell-kapitalen im Besonderen auftritt. Konkurrenz belebt bekanntlich das Geschäft, was in diesem Fall bedeutet, dass der Staat durch seine Mitbewerberschaft die Nachfrage nach Geld drastisch erhöht und vice versa dessen Angebot ebenso drastisch verknappt, was nach dem allen kommerziellen Austausch regulierenden Gesetz von Angebot und Nachfrage darauf hinausläuft, dass der Zins für aufgenommene Darlehen, die Vergütung für geliehenes Geld, entsprechend steigt.
Diese Geldverteuerung, in der die staatliche Leihaktion resultiert, läuft der Intention des Staates, seinen Bemühungen um die Ankurbelung des Wertschöpfungsprozesses, stracks zuwider. Dass das produktive Eigentum alias Kapital seine beim possessiven Eigentum alias Bankensystem aufgenommenen Anleihen teurer zu stehen kommen, ist nämlich gleichbedeutend damit, dass der durch den Wertschöpfungsprozess zu erzielende Mehrwert sich in eben dem Maße verringert, wie die für die Wertschöpfung aufzubringenden Gestehungskosten steigen, und dass in Reaktion darauf die Bereitschaft des Kapitals zur Wertschöpfung abnimmt. Während so der Staat mit dem in einen direkten und indirekten staatlichen Konsum gesteckten geliehenen Geld dem Kapital die Wiederaufnahme der Wertschöpfung einerseits schmackhaft zu machen und zu erleichtern sucht, erschwert und verleidet er sie ihm andererseits, weil seine Leihaktion zu einem konkurrenzbedingten Zinsanstieg führt, der zu Lasten des durch die Wertschöpfung zu erzielenden Mehrwerts und des darin bestehenden, über Sein oder Nichtsein des Wertschöpfungsprozesses entscheidenden kapitalen Beweggrunds geht.
Hinzu kommt, dass der Staat durch die Konkurrenz, die er dem Kapital auf dem Geldmarkt macht, beziehungsweise den Zinsanstieg, den er dadurch provoziert, nicht nur dem Kapital das wertschöpferische Leben erschwert, sondern auch die Schuldenlast, die er sich selber in Verfolgung seiner konsumtiven Wirtschaftsbelebungsbemühen auflädt, vergrößert und sich also, was die künftige Rückzahlung der aufgenommenen Schulden angeht, zusätzliche Haushaltsrisiken aufbürdet.
Dass der Staat sich weder durch Enteignung bürgerlichen Possessivs in Bankenhand noch durch bei ihm aufgenommene Anleihen die für sein ersatzkonsumtives Engagement nötigen Finanzmittel beschaffen kann, löst er dadurch, dass er das bürgerliche Possessiv beleiht, die Notenbank neues, das bürgerliche Possessiv hypothekarisch belastendes und dem Staat kreditiertes Geld schöpfen lässt. Dass dieses neue Geld sich nicht inflationär auswirkt, erklärt sich daraus, dass die Notenbank es nach Maßgabe der von ihr ausgeübten Funktion einer pragmatischen Anpassung der Geldwertmenge an eine wachsende Sachwertmenge schöpft – nur dass sie den Spieß umdreht und die Geldwertmenge jetzt schöpft, um ein Wachstum der Sachwertmenge zu generieren. Sein Ziel allerdings, dem Wertschöpfungssystem auf diesem Weg wieder zu selbsttragender Betriebsamkeit zu verhelfen, verfehlt der Staat, weil er unter den gegebenen Bedingungen fehlender beziehungsweise mangelnder gesellschaftlicher Konsumkraft sich im Blick auf den jeweils neu geschöpften Sachwert immer neu in die ersatzkonsumtive Pflicht genommen findet.
Und genau hier bietet nun aber die von der Notenbank wahrgenommene und empirisch-pragmatisch, wenn auch nicht ideologisch-dogmatisch von der thesaurischen Rückbindung abgekoppelte Währungspolitik, spezifischer gesagt, das von der Notenbank ausgeübte Geldemissionsmonopol, dem Staat einen ingeniösen Ausweg. Statt das für seinen kompensatorischen, den Mangel an gesellschaftlicher Kaufkraft zu substituieren bestimmten Konsum nötige Geld auf dem qua Bankensystem etablierten Geldmarkt, mit anderen Worten bei dem vom Bankensystem verwalteten possessiven Eigentum zu leihen, lässt er es von der Notenbank neu drucken, als frisches Geld emittieren und ihm, dem Staat, kreditieren, als ohne große Umstände verfügbares Darlehen überlassen.
Auf den ersten Blick könnte dieses vom Staat mit Hilfe der Zentralen Notenbank angewandte Darlehensaufnahmeverfahren den Eindruck eines Rückfalls in die finstersten Zeiten absolutistischer Geldschöpfung erwecken und dem inflationären Währungsverfall, einer galoppierenden Entwertung des papieren kursierenden Währungsmittels, Tür und Tor zu öffnen scheinen. Diesem Eindruck widerstreitet indes, dass die handelnden Subjekte, Staat und Notenbank, ihr Tun durchaus als im Sinne eines veritablen Transfers possessiven Eigentums unter die Kategorie Leihaktion fallende Geldbeschaffung betrachten, nur dass der Staat jetzt nicht mehr, mit dem Bankensystem kontrahierend, sich die für seine Wirtschaftsbelebungsbemühungen nötigen Finanzmittel aus dem Fundus des von letzterem verwalteten Geldvermögens leiht, sondern dass er, mit der Notenbank kollaborierend, letztere damit betraut, diesen vom Bankensystem verwalteten Fundus als solchen und ganzen für ihn, den Staat, zu beleihen und ihm so die nötigen Finanzmittel zu beschaffen.
Statt mit anderen Worten deponiertes, bereits vorhandenes Geld dem vom Bankensystem verwalteten possessiven Eigentum per Darlehen alias Anleihen zu entziehen, besorgt er sich bei der Notenbank neu emittiertes, frisch geschöpftes Geld, das diese ihm als einen auf eben jenes possessive Eigentum in der Obhut des Bankensystems aufgenommenen Kredit, als eine eben jenes bürgerliche Privateigentum in Bankenhand belastende Hypothek, überlässt.
Was demnach die von der Notenbank zwecks Versorgung des Staats mit den für sein Programm zur Ankurbelung des Wertschöpfungsprozesses, sein Konjunkturprogramm, nötigen Finanzmitteln vorgenommene Emission neuer Noten von absolutistischer Gelddruckerei unterscheidet und als auf ihre Art seriöse, weil eigentümlich substantiierte beziehungsweise wertmäßig gedeckte Operation darbietet, ist ihre Rückbindung an das als Sicherheit alias Unterpfand eingesetzte Privateigentum in der Verwaltung des Bankensystems, ihr Rückbezug auf jenes vorhandene possessive Eigentum, das durch sie hypothekarisch beliehen wird, ist mit anderen Worten der Umstand, dass das von der Notenbank emittierte und dem Staat zur Verfügung gestellte Geld als ein vom Staat aufgenommener Kredit figuriert, für den das Privateigentum in Bankenhand, das als Fundus firmierende bürgerliche Geldguthaben insgesamt, einsteht und bürgt und zu dessen Rückzahlung alias Tilgung sich der Staat bei Strafe einer jenen Fundus ereilenden Abschreibung und Wertminderung verpflichtet.
So klar demnach aber das mit Hilfe der Zentralen Notenbank ins Werk gesetzte Geldgenerierungsverfahren sich eigentumssystematisch vom absolutistischen Schindluder abheben mag, marktpraktisch scheint es doch auf den gleichen, als inflationärer Geldwertverfall beschriebenen Effekt wie jenes hinauslaufen zu müssen. Schließlich wird durch die Emission neuer Noten die Geldwertmenge erhöht, ohne dass dem eine Vergrößerung der Sachwertmenge korrespondiert, und das kann nach dem oben explizierten, durch das zwieschlächtige Währungssystem beziehungsweise dessen thesaurische Kontrollinstanz definierten Beziehung zwischen beiden nur in einer erstere – ganz unabhängig davon, dass diese sich als ein auf die Geldwertmenge des Bankensystems gestützter, sie bloß beleihender Kredit präsentiert – heimsuchenden Entwertung resultieren. Indes, dieses Resultat kann Zwangsläufigkeit eben nur beanspruchen, sofern und solange jene thesaurische Kontrollinstanz des zwieschlächtigen Währungssystems in voller Kraft und uneingeschränkter Geltung ist, was durch die Etablierung einer vom zwieschlächtigen Währungssystem abgekoppelten und es auf ein ideologisch-dogmatisches Schattendasein reduzierenden empirisch-pragmatischen Währungspolitik ja aufgehört hat, der Fall zu sein.
Sub specie dieser, das zwieschlächtige Währungssystem zu einem ideologisch-dogmatischen Abwehrzauber, also zu einer ebenso ohnmächtigen wie abstrakten Drohgebärde degradierenden neuen, empirisch-pragmatischen Währungspolitik entscheidet nämlich darüber, ob die Vermehrung der Geldwertmenge gleichbedeutend mit deren Entwertung ist, nicht das Sein, sondern das Tun des Mehr, also nicht schon, dass es generiert, sondern vielmehr, wie es verwendet wird. Wird das von der Notenbank neu emittierte und dem Staat kreditierte Geld verwendet, um nichts weiter als bereits geschöpften und auf dem Markt versammelten Sachwert zu realisieren, fließt es mit anderen Worten in einen Konsum sans phrase, einen rein konsumtiven Konsum, so hat, weil ja nun die vermehrte Geldwertmenge eine gleich gebliebene Sachwertmenge konfrontiert, die Geldvermehrung in der Tat inflationäre Konsequenzen.
Wird hingegen, wie bei den Bemühungen des Staates um Ankurbelung des Wertschöpfungsprozesses der Fall, das Mehr an Geld mittels Arbeitsbeschaffungsprogrammen, infrastrukturellen Erschließungsprojekten, staatlichen Aufträgen an die Industrie und Förderprogrammen für den Wohnungsbau in die Schöpfung neuen Sachwerts gesteckt, dient es mit anderen Worten einem quasi produktiven Konsum, einer Wertrealisierung, die ebenso pointiert wie dezidiert auf die Initiation neuer Wertschöpfung gerichtet ist, so stellt sich die Sache anders dar. So gewiss die Generierung eines Mehr an geldlichem Wert auf die Schöpfung eines Mehr an sächlichen Werten zielt, so gewiss treibt es hervor, was seinem andernfalls gegenstands und haltlosen Dasein objektiven Sinn und relative Bewandtnis verleiht und es damit vor dem Offenbarungseid seiner Überflüssigkeit und Leerheit bewahrt.
Eigentlich tut die Notenbank, wenn sie unter der Maßgabe der staatlichen Bemühungen um eine konsumtive Ankurbelung des produktiven Prozesses, eine Stärkung der Wertschöpfungsbereitschaft durch Verbesserung der Wertrealisierungsfähigkeit, neues Geld emittiert, nichts anderes, als eine im Zuge finanzpolitisch-pragmatischer Währungspolitik ihr mittlerweile ohnehin zur ständigen Aufgabe gewordene Funktion wahrzunehmen – nur dass sie diese Funktion jetzt in Umkehrung absolviert, sie nicht sowohl effektiv als vielmehr spekulativ erfüllt. Statt wie gewohnt auf Basis einer statistisch-kalkulatorischen Ermittlung des Sozialprodukts die Geldwertmenge an die durch den Wertschöpfungsprozess vergrößerte Sachwertmenge im Nachhinein anzupassen, vermehrt sie die Geldwertmenge im Voraus und übergibt das Mehr an Geld dem Staat, damit er es gezielt in den Wertschöpfungsprozess einspeist, um ihn zur Schöpfung eines entsprechenden Mehr an Sachwert zu instigieren. Gelingt dieser spekulative Coup einer das übliche Verfahren einer Anpassung der Geldwertmenge an die Sachwertmenge kurzerhand umkehrenden Adaption der Sachwertmenge an die Geldwertmenge, so befinden sich beide wieder in relativem Gleichgewicht und ist das Risiko einer inflationären Geldentwertung ebenso gewiss gebannt wie im gegenteiligen Fall die Gefahr eines deflationären Preisverfalls.
Währungspolitisch scheint also die als Beleihung des bürgerlichen Privateigentums in Bankenhand wohlverstandene Versorgung des Staats mit für ihn von der Notenbank emittiertem frischem Geld, vorausgesetzt, der Staat macht von dem ihm gewährten Kredit den rechten Gebrauch, eine durchaus praktikable Lösung für das Problem einer Wiederankurbelung des lahmenden, wo nicht zum Erliegen gekommenen Wertschöpfungsprozesses. Und auch wirtschaftsstrategisch scheint auf den ersten Blick dieses finanzielle Problemlösungsverfahren Hand und Fuß zu haben. Ziel der staatlichen Intervention ist schließlich, dem Wertschöpfungsprozess wieder so weit aufzuhelfen, ihn wieder so weit auf eigene Füße zu stellen, dass das Kapital der konsumtiven Krücke, der therapeutischen Hilfe in Sachen Wertrealisierung, mit der ihm der Staat beispringt, wieder entbehren kann und imstande beziehungsweise mobil genug ist, mit seinen geschöpften Werten zu Markte zu gehen und dort aus eigenem Antrieb und in eigener Regie die für deren Realisierung nötige gesellschaftliche Konsumkraft ausfindig zu machen beziehungsweise die dafür erforderlichen zivilen Konsumenten aufzutreiben. Sobald dieses Ziel erreicht ist, kann der Staat sich aus seinem ersatzkonsumtiven Engagement verabschieden und das Wertrealisierungsfeld erneut derjenigen überlassen, die es im ökonomischen Normalfall bestellt – der bürgerlichen Gesellschaft mit ihren persönlichen Bedürfnissen und ihrer privaten Nachfrage.
Das freilich ist leichter gesagt als getan! An der schlechten Marktsituation, der mangelhaften gesellschaftlichen Nachfrage, die das Wertschöpfungssystem paralysiert und den Staat zu seiner ersatzkonsumtiven Intervention zwingt, hat sich ja durch allein diese staatliche Intervention, bloß dadurch also, dass der Staat privateigentümliche Kaufkraft beleiht und anstelle der bürgerlichen Gesellschaft ins Spiel bringt, nichts Wesentliches geändert, geschweige denn gebessert. Zwar überführt der Wertschöpfungsprozess die in ihn eingespeiste staatliche Konsumkraft auch und durchaus in den Produzenten gezahlte Arbeitslöhne und den Investoren geschuldete Kapitalrenditen und resultiert insofern in einer Stärkung der gesellschaftlichen Kaufkraft, aber abgesehen davon, dass es keineswegs ausgemacht ist, ob die Kapitalrenditen in die Wertrealisierung fließen und nicht vielmehr in neue Wertschöpfung investiert werden, ob sie mithin konsumtiv zum Tragen kommen – ganz abgesehen davon also bleibt der Teil des durch den staatlichen Konsum in den Wertschöpfungsprozess eingespeisten und dort in Sachwert verwandelten Geldes, der als Mehrwert firmiert und den Seinsgrund aller kapitalen Unternehmung bildet, durch die solchermaßen gestärkte gesellschaftliche Konsumkraft logischerweise nicht zu realisieren und ist also angesichts der weltweiten Marktschwäche, mangels also der zivilen Nachfrage drinnen und draußen, wiederum auf die konsumtive Initiative des Staates angewiesen.
Rein technisch betrachtet, scheint der Staat diesem Dilemma, in das ihn die durch die Stärkung der gesellschaftlichen Konsumkraft, die der durch staatlichen Konsum aufgepäppelte Wertschöpfungsprozess zeitigt, logischerweise nicht gewährleistete Realisierung des geschöpften Mehrwerts stürzt, leicht entrinnen zu können. Hierfür braucht er nichts weiter zu tun, als mittels seines etablierten Instrumentariums zur Geltendmachung der als ökonomische Vergütung seiner politischen Leistungen deklarierten Teilhabe an den Erträgen des Wertschöpfungssystems, mit anderen Worten auf fiskalischem und taxalischem Weg, durch die Erhebung von Steuern und die Eintreibung von Abgaben, aus dem geldlichen Kapitalfundus so viel abzuschöpfen, wie jenem als Mehrwert firmierenden Teil des neu geschöpften sächlichen Werts entspricht, und diese fiskalisch und taxalisch abgeschöpfte Geldmenge via sozialstaatliche Umverteilungsmaßnahmen beziehungsweise kommunalpolitische Förderprogramme in gesellschaftliche Konsumkraft zu überführen, die auf diese Weise genug gestärkt wird, um auch noch jenen in sächlicher Form zu Markte getragenen Mehrwert zu realisieren.
Strategisch gesehen, wäre indes solch eine Vorgehensweise zur Sicherstellung der vollständigen Realisierung des dank der Anschubfinanzierung, die der Staat mittels seines Ersatzkonsums auf Kreditbasis dem Wertschöpfungssystem zuteil werden lässt, durchaus kontraproduktiv. So würde ja der Staat dem Wertschöpfungssystem das, was er ihm mit der einen Hand, der Hand ersatzkonsumtiver Zuwendungen, reicht, nämlich den dank wertschöpferischer Tätigkeit in sächlich-fixer Form erzielten Mehrwert, mit der anderen Hand, der Hand fiskalischer und taxalischer Eingriffe, gleich wieder in geldlich-liquider Form entreißen und ihm damit aber nichts Geringeres als seinen Seins und Beweggrund verschlagen, ihm, dem kapitalen System, wegnehmen, was seinen durch die staatliche Anschubfinanzierung wieder in Gang gebrachten Prozess überhaupt nur in Gang zu halten und als selbsttätige, aus eigenem Antrieb funktionierende Veranstaltung ins Werk zu setzen taugt. Wenn es dem Staat mit seinen Bemühungen um die Wiederankurbelung des Wertschöpfungsprozesses als ebenso selbsttragenden wie eigenantrieblichen Unternehmens ernst ist, so muss er auf dergleichen fiskalische und taxalische Lösung des Mehrwertrealisierungsproblems unbedingt verzichten und dem Kapital, was den Zugriff auf dessen Erträge beziehungsweise Gewinne betrifft, Schonung beziehungsweise Befreiung gewähren.
Das aber bedeutet, dass bei Strafe des Scheiterns seiner Bemühungen um Wiederankurbelung des Wertschöpfungsprozesses er, der Staat, sich gezwungen sieht, für die Realisierung jenes dank staatlichen Ersatzkonsums auf Kreditbasis neu geschöpften und durch die gesellschaftliche Konsumkraft, ungeachtet ihrer im Wertschöpfungsprozess implizierten Stärkung, logischerweise nicht realisierbaren Mehrwerts mittels neuerlichen Ersatzkonsums auf Kreditbasis bis auf Weiteres einzustehen und Sorge zu tragen. Genauer gesagt und das "bis auf Weiteres“ konkreter gefasst, sieht sich hierzu der Staat so lange gezwungen, wie es dem Kapital nicht gelingt, die gesellschaftliche Nachfrage, die es für die Realisierung des neu geschöpften Mehrwerts braucht, aus eigener Kraft und in eigener Regie beizuschaffen, also auf dem normalen Wege marktvermittelt-kommerziellen Austauschs im eigenen Land oder bei den ausländischen Handelspartnern die für solche Mehrwertrealisierung nötige Konsumkraft beziehungsweise erforderlichen Konsumenten zu mobilisieren beziehungsweise zu rekrutieren. Erst wenn das gelungen ist, kann er es wagen, das Kapital zwecks umverteilungspolitischer Stärkung der gesellschaftlichen Kaufkraft fiskalisch und taxalisch zur Kasse zu bitten, ohne dass er befürchten muss, ihm die wertschöpferische Motivation und den produktionsprozessualen Mut, die er ihm durch seinen Ersatzkonsum auf Kreditbasis doch gerade zu vindizieren und einzuflößen sucht, postwendend wieder zu verschlagen.
Dass beziehungsweise bis diese Rückkehr zur marktvermittelt-kommerziellen Normalität gelingt – darauf freilich scheint der Staat unter den widrigen Bedingungen der kriegsfolgenbedingten weltweiten Wirtschaftskrise lange warten zu können! An dem Mangel einer durch den Krieg zerrütteten und stagnierenden gesellschaftlichen Konsumtionskraft, der die große Krise, in der das Missverhältnis zwischen ihr und einer sich demgegenüber rasant erholenden Produktionsleistung kulminiert, vollends den Garaus macht, einem Mangel, der noch größere Virulenz durch die Ungleichverteilung des possessiven Vermögens in der bürgerlichen Gesellschaft, mit anderen Worten dadurch erlangt, dass die in letzterem implizierte Kaufkraft sich auf vergleichsweise kleine Gruppen konzentriert, während sich das Gros der Gesellschaftsmitglieder in den allein schon aufgrund ihrer großen Zahl kümmerlich ausfallenden Rest teilen muss – an diesem Mangel vermag der staatliche Ersatzkonsum nichts Grundlegendes zu ändern. Für ihn entscheidende Abhilfe zu schaffen, ist dem Staat nicht gegeben.
Zwar bewirkt er, wie gesagt, durch den Wertschöpfungsprozess, den sein Ersatzkonsum in Gang bringt, genauer gesagt, durch die infolgedessen generierten Arbeitsplätze und Kapitalerträge alias Löhne und Renditen durchaus eine Stärkung der gesellschaftlichen Konsumkraft, aber für die Realisierung des Mehrwerts, den sein Ersatzkonsum dem Kapital zu schöpfen erlaubt, reicht diese Stärkung der gesellschaftlichen Konsumkraft logischerweise, will heißen, implicite der Rede von Mehrwert, nicht aus. Dafür ist vielmehr weitere Konsumkraft erforderlich, die unter normalen Umständen der Markt selbst auftreiben und verfügbar machen muss, was indes angesichts der generellen und gleichermaßen weltkriegsverschuldet strukturellen wie weltwirtschaftskrisenbedingt funktionellen Schwäche kaufkraftfundierter Nachfrage dem Markt schlechterdings nicht gegeben ist.
Will der Staat nicht riskieren, dass sein Ersatzkonsum ins Leere läuft oder, besser gesagt, als Strohfeuer verpufft, so bleibt ihm gar nichts anderes übrig, als wiederum in eigener Person, kraft direkten beziehungsweise indirekten staatlichen Konsums, für die Realisierung jenes mittels Markt nicht realisierbaren Mehrwerts Sorge zu tragen, mit anderen Worten, seinen Ersatzkonsum auf Kreditbasis bis auf unabsehbar Weiteres fortzusetzen, um den vollständigen, in der Realisierung des jeweils geschöpften Werts bestehenden Erfolg des Verwertungsprozesses zu gewährleisten und so dem Kapital die Motivation zu geben und den Mut zu machen, mit letzterem fortzufahren. Ohne dass er recht weiß, wie ihm geschieht, findet sich demnach der Staat, um ein modifiziertes Bild von der stygischen Flussüberquerung zu bemühen, in der Rolle des Fährmannes wider Willen wieder, der, nachdem er sich, nicht ahnend, was er sich damit auflädt, auf der mitten im Strom wegen Motorschadens liegen gebliebenen wirtschaftsbetrieblichen Fähre das Ruder in die Hand hat drücken lassen, so lange damit fortfahren muss, das Fahrzeug von Hand voranzutreiben, bis der Motorschaden behoben ist, was freilich erst geschehen kann, wenn die Fähre am in dunstiger Ferne verschwundenen, will heißen, durch den ökonomischen Zustandswechsel, den der Fluss markiert, ins Ungewisse entrückten anderen Ufer angelegt hat.
Weniger bildlich gesprochen, muss also der Staat im Zuge seiner ersatzkonsumtiven Bemühungen um die Wiederankurbelung des Wertschöpfungsprozesses das in Bankenhand befindliche private Eigentum mit Hilfe der Notenbank immer neu beleihen, muss er seine als bloße Anschubfinanzierung intendierte Subventionierung des Wertschöpfungssystems in ein die Intention Lügen strafendes Dauerphänomen, eine nach Maßgabe des Zugzwangs, unter den sie ihn setzt, zur ständigen Einrichtung geratende Routine überführen, und häuft er auf diese Weise ebenso unaufhaltsam wie unabsichtlich ein als Staatsschuld firmierendes kreditives Vermögen an, das zwar nominell oder formell zu dem in Bankenhand befindlichen possessiven Vermögen hinzutritt, Bestandteil des vom Bankensystem verwalteten Privateigentums wird, reell oder funktionell sich aber doch von letzterem als dessen quasi projektives Simulacrum, sein nicht sowohl präsentes, ihm hier und jetzt zugehöriges Haben, als vielmehr noch absentes, ihm erst in Zukunft als bürgerliches Haben beizugesellendes staatliches Soll abhebt und nämlich eben nur erst als vom Staat dem bürgerlichen Privateigentum geschuldete Hypothek, als von letzterem ersterem unter der Bedingung seiner späteren Ablösung alias Überführung aus einer staatlichen Schuld in bürgerliches Guthaben eingeräumter Kredit existiert.
Der vermögenspolitische Effekt der dem Staat im Sinne einer permanenten Mitwirkung am Wertrealisierungsprozess aufgedrängten ersatzkonsumtiven Funktion liegt also auf der Hand: In dem Maße, wie der Staat, um den durch seinen Ersatzkonsum wieder in Gang gebrachten, aber deshalb noch lange nicht auf eigenen Beinen zu stehen fähigen Wertschöpfungsprozess auch in Gang zu halten und ihm die dafür nötige Standfestigkeit zu sichern, sich zwecks Finanzierung seines bis auf unabsehbar Weiteres fortgesetzten Ersatzkonsums gezwungen sieht, das in Bankenhand befindliche possessive Eigentum immer wieder zu beleihen, es mittels von der Notenbank emittierten Geldes immer neu hypothekarisch zu belasten, erfährt eben dieses possessive Eigentum, diese private Habe in der Verwaltung des Bankensystems eine Ausweitung beziehungsweise Aufstockung, in deren Konsequenz ein immer beträchtlicherer Teil des nominell persönlichen Possessivs der Bürger reell nur als öffentliches Kreditiv der Staatsmacht firmiert, mit anderen Worten, immer mehr von dem formell vom Bankensystem verwalteten bürgerlichen Guthaben funktionell auf die beim Bankensystem aufgenommenen staatlichen Schulden entfällt.
Auf den ersten Blick scheint diese dank dauerhaften staatlichen Ersatzkonsums im Mischgefäß des Bankensystems vor sich gehende Auffüllung oder, ironisch gesagt, Anreicherung des privaten Habens alias bürgerlichen Guthabens mit öffentlichem Soll alias staatlichen Schulden, kurz, des possessiven Eigentums mit kreditivem Vermögen nichts anderes bedeuten zu können als die latent wachsende Drohung einer Unterminierung und Diskreditierung des ersteren, mit anderen Worten nichts anderes heraufbeschwören zu können als die perfid schleichende Gefahr einer Entrealisierung und Dysfunktionalisierung der durch es verkörperten gesellschaftlichen Konsumkraft.
So gewiss ein immer größerer Teil des possessiven Eigentums aus dessen Beleihung durch die Notenbank entspringendem und dem Staat zwecks Ankurbelung des Wertschöpfungsprozesses überlassenem kreditivem Vermögen besteht, das, solange es nur als beim Bankensystem ausstehende Staatsschuld, als beim bürgerlichen Possessiv noch nicht eingelöstes, ihm noch nicht zurückerstattetes Kreditiv perenniert, auch nur erst als ein dem bürgerlichen Possessiv potenziell zugeschriebenes, nicht schon aktuell zugehöriges Element existiert, und so gewiss sich der Staat in der dilemmatischen Situation befindet, dass er dem Wertschöpfungsprozess das ersatzkonsumtiv in ihn eingespeiste Kreditiv nur bei Strafe einer Vereitelung jener Ankurbelungsbemühungen per Steuern und Abgaben wieder entziehen könnte und also dessen Rückerstattung alias Überführung aus potenziellem in aktuelles Possessiv bis auf unabsehbar Weiteres und womöglich bis zum Sanktnimmerleinstag einer logischerweise durch keine staatliche Hilfestellung zu erreichenden Wiederherstellung des Wertschöpfungsprozesses als einer ebenso realisatorisch-selbsttragenden wie kreatorisch-selbsttätigen Unternehmung ausgeschlossen bleibt – so gewiss dies beides der Fall ist, so gewiss erscheint jenes einen immer größeren Teil des Possessivs bildende Kreditiv als ein letzteres hypothekarisch belastendes Komplement, das in dem früher oder später zu erwartenden Augenblick, in dem der Schwindel auffliegt und der Staat wegen offenbarer Unfähigkeit, sich jemals wieder zu entschulden, seine Kreditwürdigkeit einbüßt, dem es ebenso formell implizierenden wie funktionell reklamierenden possessiven Corpus nicht weniger zur Kompromittierung der von ihm behaupteten Funktionalität als zur Diskreditierung der von ihm beanspruchten Realität gereichen muss.
Weil der Staat des New Deal sich gezwungen sieht, seine ersatzkonsumtive Intervention ad infinitum fortzusetzen und damit das bürgerliche Possessiv in Bankenhand, das er zur Beschaffung der für seinen Ersatzkonsum nötigen Finanzmittel beleihweise heranzieht, als Beleihbasis bald schon überfordert, verfällt er darauf, die als Staatsschuld existierende potenzielle gesellschaftliche Konsumkraft als virtuelle gesellschaftliche Konsumkraft der aktuellen gesellschaftlichen Konsumkraft in Bankenhand kalkulatorisch-bilanztechnisch zuzurechnen und so als Basis für weitere und erweiterte staatliche Kreditaufnahmen geltend zu machen. Allerdings ist diese virtuelle gesellschaftliche Konsumkraft als solche nicht aktualisierbar, sondern lässt sich eben nur als Basis für die Generierung aktueller Konsumkraft in Gestalt neuer staatlicher Kredite nutzen, was bedeutet, dass die chronisch-konsekutive Verschuldung des Staats, die sein Ersatzkonsum mit sich bringt, auf eine logisch-konstitutive Verpflichtung zu weiterem Schuldenmachen hinausläuft.
Dieser Version vom schließlich auffliegenden Schwindel, von der letzten Endes unabwendbaren Diskreditierung und Kompromittierung alias Entrealisierung und Dysfunktionalisierung des bürgerlichen Possessivs durch das Kreditiv, das der Staat im ersatzkonsumtiven Bemühen, den paralytischen Wertschöpfungsprozess wieder anzukurbeln und in Gang zu halten, durch Beleihung des bürgerlichen Possessivs unaufhaltsam anhäuft und letzterem als zum Aktual hinzukommendes Potenzial, als das bürgerliche Guthaben komplementierende staatliche Schuld beigesellt, um nicht zu sagen unterjubelt – dieser Version vom letzten Endes unabwendbaren Offenbarungseid, in den das staatliche Kreditiv das bürgerliche Possessiv, mit anderen Worten, die im Bankensystem per Staatsschuld zu Buche schlagende potenzielle gesellschaftliche Konsumkraft die vom Bankensystem qua Privateigentum verbuchte aktuelle gesellschaftliche Konsumkraft hineintreibe, widerstreitet indes der Umstand, dass in der Konsequenz der ersatzkonsumtiven Aktivitäten des Staates eben dies das bürgerliche Possessiv mit Entrealisierung und Dysfunktionalisierung bedrohende staatliche Kreditiv eine Realität sui generis gewinnt und Funktionalität eigener Art erlangt, die es tatsächlich aus einem das Possessiv bloß belastenden Komplement in ein es bewehrendes Supplement transformiert, es aus einer dem Possessiv letztlich bloß ins Kontor zu schlagen und Abtrag zu tun disponierten Hypothek zu einer es vielmehr zu untermauern und ihm Halt zu geben kapazitierten Hypostase reifiziert und umfunktioniert.
Die ersatzkonsumtiven Anstrengungen des Staates auf kreditiver Basis kommen ja dem Wertschöpfungssystem zugute, haben, sofern von Erfolg gekrönt, eine Auf beziehungsweise Ausrüstung des kapitalen Produktionsapparats und eine entsprechende Verstärkung beziehungsweise Beschleunigung des mittels seiner betriebenen Wertschöpfungsprozesses zur Folge und resultieren demnach in einer Vermehrung und Vervielfältigung der dem Prozess entspringenden materialen Güter und sozialen Dienstleistungen, kurz, einer Steigerung und Zunahme der in letzteren bestehenden Sachwertmenge. Nur dieses Resultat bewahrt die staatliche Kreditaufnahme davor, ihren erklärten Zweck einer Ankurbelung des Wertschöpfungsmotors Lügen zu strafen und den aufgenommenen Kredit inflationärem Verfall preiszugeben, sprich, den kreditierten Geldwert mangels entsprechend produziertem Sachwert der Gegenstands alias Wertlosigkeit verfallen zu lassen.
Freilich erheischt im Umkehrschluss diese per staatlichen Ersatzkonsum bewirkte Auf und Ausrüstung des Wertschöpfungssystems, dass der dadurch vermehrten Sachwertmenge eine entsprechend vergrößerte Geldwertmenge gegenübersteht, dass, genauer gesagt, der gesteigerten wirtschaftlichen Produktionsleistung eine korrespondierend erhöhte gesellschaftliche Konsumkraft die Waage hält, soll nicht die durch die Vermehrung der Sachwertmenge, die der in ersatzkonsumtiver Absicht aufgenommene staatliche Kredit zeitigt, der Scylla geldlicher Entwertung, inflationärer Teuerung, entrissene Währung im Gegenteil der Charybdis sächlicher Entwertung, deflationären Preisverfalls zum Opfer fallen.
Die als bürgerliches Possessiv, als gesellschaftliche Kaufkraft firmierende Geldwertmenge hat sich aber durch den Einsatz des staatlichen Kreditivs, durch dessen Verwendung für die Auf und Ausrüstung des Wertschöpfungssystems und die daraus resultierende Steigerung der Produktionsleistung alias Sachwertmenge nicht verändert. Sie ist die unverändert gleiche wie vorher und befindet sich demnach im Missverhältnis zu der dank der Wirksamkeit des staatlichen Kreditivs vergrößerten Sachwertmenge – ein Missverhältnis, das zunimmt, eine Diskrepanz, die wächst, je länger der Staat seinen der Förderung und Aufrechterhaltung des Wertschöpfungsprozesses dienenden Ersatzkonsum auf Kreditbasis fortsetzt. Genauer besehen, ist dies freilich nicht die ganze Wahrheit! Formell nämlich hat sich durch die staatliche Kreditaufnahme, die mittels Notenbank vorgenommene Beleihung des vom Bankensystem verwalteten privaten Vermögens die gesellschaftliche Konsumkraft repräsentierende Geldwertmenge durchaus verändert, sprich, vermehrt. Allerdings existiert reell dies Mehr an Geldwert alias gesellschaftlicher Kaufkraft bloß als Staatsschuld, als von der staatlichen Eigenmacht, dem Verwaltungsapparat, dem bürgerlichen Possessiv, dem Bankensystem, mit der Implikation eines hypothekarischen Komplements geschuldeter absenter Außenstand, und nicht als dem bürgerlichen Possessiv mit der Konsequenz eines supplementarischen Zuwachses vergüteter präsenter Bestandteil. Eben deshalb sieht sich ja der Staat in die Rolle des stygischen Fährmanns gedrängt, sieht er sich gezwungen, seine kompensatorische Konsumtätigkeit bis auf unabsehbar Weiteres fortzusetzen und zwecks Realisierung des vom Wertschöpfungssystem neu produzierten Mehrwerts die gesellschaftliche Konsumkraft erneut zu beleihen, mit anderen Worten, beim nur formell, nicht aber reell, nur vom potenziellen Außenstand her, nicht aber dem aktuellen Bestandteil nach gewachsenen bürgerlichen Possessiv mit Hilfe der Notenbank weiteren Kredit aufzunehmen.
Exakt in diesem Punkte der vom Staat bis auf unabsehbar Weiteres fortzusetzenden Kreditaufnahme erfährt nun aber dieser bloß potenzielle, nicht aktuelle, nur als staatliches Debet zu Buche schlagende, nicht als bürgerliches Habet verbuchbare, wachsende Teil des vom Bankensystem verwalteten privaten Eigentums alias possessiven Vermögens die oben als Reifizierung und Umfunktionierung apostrophierte Neubestimmung oder, wenn man so will, Neubewertung, die ihn aus einem hypothekarischen Komplement zu einem hypostatischen Supplement des bürgerlichen Possessivs werden lässt, ihn aus einem letzteres belastenden, seine Kreditwürdigkeit unterminierenden Potenzial in ein es gewichtendes, seine Kreditwürdigkeit im Gegenteil untermauerndes Virtual verwandelt. Weil, wie gesagt, die immer neue Beleihung des bürgerlichen Possessivs mit staatlichem Kreditiv, anders gesagt, die immer neue Inanspruchnahme der gesellschaftlichen Konsumkraft als Unterpfand alias hypothekarische Sicherheit für vikarischen staatlichen Konsum, in einem vergrößerten Wertschöpfungsapparat und einer demzufolge wachsenden Mehrwertmenge in sächlicher Form resultiert, für deren Realisierung eine gleich gebliebene, also relativ zur wachsenden Produktionsleistung alias Sachwertmenge schrumpfende gesellschaftliche Konsumkraft alias Geldwertmenge zur Verfügung steht, nimmt mit jedem weiteren Beleihungsakt die Diskrepanz zwischen dem Umfang der für die ersatzkonsumtive Mehrwertrealisierung nötigen staatlichen Kreditaufnahme und dem Volumen der als bürgerliches Vermögen in Bankenhand für die Kreditaufnahme herangezogenen und mit Beschlag belegten gesellschaftlichen Kaufkraft zu und verliert folglich die immer stärker hypothekarisch belastete, in einem immer massiveren Missverhältnis zu dem staatlichen Kredit, dem sie als Unterpfand dient, erscheinende letztere immer mehr an Tragfähigkeit alias Kreditwürdigkeit, findet sich also der auf sie sich berufende, auf sie bauende staatliche Ersatzkonsum immer stärker als ebenso ungerechtfertigt wie bodenlos bloßgestellt.
Verhindern lässt sich solch fortschreitende Unterminierung und Diskreditierung der staatlichen Kreditaufnahme nur, wenn der Staat beziehungsweise die ihm sekundierende zentrale Notenbank bei der jeweils weiteren und neuen Kreditaufnahme, statt sie bloß auf die reelle gesellschaftliche Kaufkraft, das aktuelle, bürgerliche Possessiv in der Verwaltung des Bankensystems, als Referenzpunkt alias Rechtfertigungsgrund zu beziehen, vielmehr auch den nominellen Teil der gesellschaftlichen Konsumkraft, das aus früheren Kreditaufnahmen erwachsene, in staatlichen Schulden bestehende außenständige oder potenzielle Element des bürgerlichen Possessivs, ins Kalkül einbezieht und beides zusammen, das vom Bankensystem verwaltete aktuelle und das vom Staat dem Bankensystem geschuldete potenzielle bürgerliche Vermögen alias private Eigentum als Bemessungsgrundlage und Entscheidungskriterium für jene weitere und neue Kreditaufnahme gelten lässt.
Nur wenn der Staat das vom Bankensystem verwaltete reelle und das vom Staat dem Bankensystem hypothekarisch geschuldete und insofern nur erst nominelle Geldvermögen zusammengenommen als, wie man will, Grundlage oder Bezugsrahmen für die Vergabe weiterer Kredite an den Staat in Anschlag bringt, entspricht, kalkulatorisch zumindest, die Geldwertmenge der Sachwertmenge, die gesellschaftliche Konsumkraft der wirtschaftlichen Produktionsleistung, befindet sich beides also, bilanztechnisch jedenfalls, im Lot und entrinnen der Staat und die ihm sekundierende zentrale Notenbank der Gefahr, die für den staatlichen Ersatzkonsum immer neu erforderliche Kreditaufnahme auf eine im Verhältnis zur Zunahme der Sachwertmenge immer weiter abnehmende und demnach immer weniger tragfähige, in der ihr zugewiesenen Funktion einer Konsumkraft, die das bürgerliche Realfundament für den staatlichen Ersatzkonsum bietet, immer weniger glaub und kreditwürdige Geldwertmenge stützen zu müssen.
Durch diese kalkulationspraktische Revision, um nicht zu sagen, bilanztechnische Manipulation seiner durch hypothekarische Beleihung des bürgerlichen Possessivs in Bankenhand aufgenommenen Kredite, zu der er unter tätiger Mitwirkung seiner nachgerade nicht weniger kollaborativen als korrektiven Aufpasserin, der Zentralen Notenbank, und unter stillschweigender Duldung der angesichts der progredienten staatlichen Verschuldung um ihr Possessiv in Bankenhand bangenden bürgerlichen Klasse greift, gelingt es dem Staat, die durch seine Schulden repräsentierte potenzielle gesellschaftliche Konsumkraft in eine als tragendes Element für die weitere Kreditaufnahme, mithin als Rechtfertigungsgrund für neues Schuldenmachen reklamierte virtuelle gesellschaftliche Konsumkraft zu transformieren, sie, wie oben formuliert, aus einem das bürgerliche Possessiv in Bankenhand bloß hpyothekarisch belastenden Komplement in ein es vielmehr hypostatisch bewehrendes Supplement umzufunktionieren.
Der Preis für diese Lösung des Problems der fortschreitenden Unterminierung und Erosion des vom Bankensystem verwalteten bürgerlichen Vermögens alias privaten Eigentums durch die Last der von Staats wegen auf es aufgenommenen Kredite, den Ballast der durch seine immer neue Beleihung angehäuften staatlichen Schulden, ist die Etablierung des staatlichen Ersatzkonsums als eines aus dem ökonomischen Prozess nicht mehr wegzudenkenden, geschweige denn zu entfernenden Konstitutivs allen bürgerlichen Konsums. Solch Avancement des staatlichen Ersatzkonsums aus einer vorgeblich vorübergehenden Notstütze bürgerlichen Konsums in dessen fortwährend tragende Säule ist in der Reifizierung und Umfunktionierung des staatlichen Kreditivs zu einem integrierenden Element des bürgerlichen Possessivs, mit anderen Worten in der Überführung des durch staatliche Beleihung zustande kommenden und als hypothekarisches Komplement anhängigen, sprich, zu Buche schlagenden nominellen Außenstands der gesellschaftlichen Konsumkraft in ein ihr vielmehr als hypostatisches Supplement zugehörigen, sprich, im Buche stehenden reellen Bestandteil zwangsläufig impliziert.
Die kalkulatorische Integration beziehungsweise bilanztechnische Inklusion der staatlichen Schulden, des vom Staat aufgenommenen kreditiven Vermögens, in das die Bemessungsgrundlage und das Entscheidungskriterium für den Umfang weiterer staatlicher Kreditaufnahmen abgebende private Possessiv alias bürgerliche Eigentum in Bankenhand löst nämlich zwar das Problem der durch die permanente staatliche Kreditaufnahme wachsenden und das bürgerliche Eigentum als solches unterminierenden Unverhältnismäßigkeit zwischen aufgenommenem kreditivem Vermögen und belastetem possessivem Eigentum, kurz, zwischen staatlichem Soll und bürgerlichem Haben, aber die Problemlösung funktioniert einzig und allein, soweit und solange es um die Fortsetzung des zwecks ersatzkonsumtiver Ankurbelung des Wertschöpfungsprozesses betriebenen staatlichen Schuldenmachens geht. Die kalkulatorisch-bilanztechnische Inkorporation des staatlichen Kreditivs ins bürgerliche Possessiv lässt zwar in der Tat aus bloß potenzieller, unter der historischen Voraussetzung einer Begleichung der Staatsschuld, also möglicherweise, der bürgerlichen Konsumkraft zufallender komplementärer Konsumkraft virtuelle, unter der logischen Bedingung der beglichenen Staatsschuld, also notwendigerweise, der bürgerlichen zugehörige supplementäre Konsumkraft werden und verstärkt so die Basis beziehungsweise erweitert den Rahmen für neue staatliche Kreditaufnahmen alias Verschuldungen, aber sie tut eben nichts weiter als dies, legt einzig und allein den Grund für weiteren staatlichen Ersatzkonsum beziehungsweise steckt die Grenzen für ihn ab!
Weil das kalkulatorisch-bilanztechnisch dem bürgerlich-possessiven einverleibte staatlich-kreditive Vermögen, das sich dadurch als bloß potenzielle, in der historischen Zukunft möglicherweise als solche realisierbare Konsumkraft aufgehoben und zur Geltung virtueller, in logischer Zeitlosigkeit notwendigerweise als solche identifizierbarer Konsumkraft gebracht zeigt – weil dies durch seine funktionelle Einbindung ins bürgerliche Possessiv dem Zustand bloß nomineller Gegebenheit entzogene und in einen Modus reeller Wirksamkeit versetzte Kreditiv doch aber, all seiner systematischen Funktionalisierung alias Virtualisierung ungeachtet, Staatsschuld, ein vom staatlichen Etat beim bürgerlichen Possessiv geliehenes, oder, genauer gesagt, von der zentralen Notenbank durch Beleihung des bürgerlichen Possessivs aufgenommenes und dem staatlichen Etat zu ersatzkonsumtiven Zwecken überlassenes Vermögen ist, bleibt ihm, nicht logisch, sondern faktisch gesehen, bei all seiner als funktionelle Wesentlichkeit zu verbuchenden kalkulatorischen Virtualität doch aber das unheilbare Manko einer als existenzielle Abwesenheit zu Buche schlagenden problematischen Modalität, und bleibt mit anderen Worten die in ihm begriffene bürgerliche Konsumkraft etwas, das, so sehr es virtu unabdingbar, für das bilanztechnische Äquilibrium zwischen Produktionsleistung und Konsumtionskraft notwendig sein mag, doch aber actu nicht zur Verfügung steht, sich nicht für das normale konsumpraktisch-bürgerliche Wertrealisierungsgeschäft, die marktvermittelt-gesellschaftliche Überführung sächlichen Tauschwerts in geldlichen Gegenwert in Gebrauch nehmen und einsetzen lässt.
Aktualisieren, will heißen, konsumpraktisch verwenden, für das Wertrealisierungsgeschäft nutzen, lässt sich das mittels kalkulatorisch-bilanztechnischer Integration ins bürgerliche Possessiv aus einem hypothetischen Komplement in ein hypostatisches Supplement, einem außenständigen Potenzial in einen virtuellen Bestandteil, kurz, einem absenten Faktum in einen präsenten Faktor eben jenes bürgerlichen Possessivs mutierte staatliche Kreditiv vielmehr einzig und allein als Rechtfertigungsgrund beziehungsweise Dispositiv für weitere staatliche Kreditaufnahmen. Dass das vom Staat per Ersatzkonsum angehäufte kreditive Vermögen bei aller systematischen Virtualität und essentiellen Relevanz, die es durch die kalkulatorisch-bilanztechnische Eingliederung ins vom Bankensystem verwaltete bürgerlich-possessive Eigentum gewinnt, doch aber keine empirische Realität besitzt und also der existenziellen Präsenz ermangelt, bedeutet, dass die Konsumkraft, die es darstellt, eben keine als solche gesellschaftliche sein, sich nicht als die bürgerliche, die sie virtuell ist, aktuell zum Tragen bringen kann, sondern sich nur und ausschließlich als tragendes Element beziehungsweise Rechtfertigungsgrund für weiteren staatlichen Ersatzkonsum reklamieren und mithin als Bemessungsgrundlage und Dispositionsrahmen für neue staatliche Kreditaufnahmen, also eine neuerliche Beleihung des durch das Kreditiv, das der Staat ersatzkonsumtiv angehäuft hat, kalkulatorisch vermehrten beziehungsweise bilanztechnisch bewehrten bürgerlichen Possessivs nutzen lässt.
Hier denn schließt sich der Teufelskreis, in den sich der Staat bei seinem Bemühen verstrickt, zwecks Ankurbelung des kritisch stockenden beziehungsweise von akuter Paralyse befallenen Wertschöpfungsprozesses der mangelnden gesellschaftlichen Konsumkraft unter die Arme zu greifen. Die chronisch-konsekutive Verschuldung, in die seine als Anschubfinanzierung intendierte, aber zur Dauereinrichtung geratende ersatzkonsumtive Hilfestellung ihn hineintreibt, zwingt den Staat bei Strafe der unaufhaltsamen Unterminierung und Diskreditierung seiner bei der Notenbank aufgenommenen Kredite, also seiner durch Beleihung des bürgerlichen Possessivs in Bankenhand gemachten Schulden, diese kalkulatorisch-bilanztechnisch dem bürgerlichen Possessiv zu integrieren, sie statt als nominellen Außenstand, potenzielles Komplement, hypothetisches Zubehör des letzteren, vielmehr als dessen reellen Bestandteil, virtuelles Supplement, hypostatische Eigenschaft zu veranschlagen und zur Geltung zu bringen.