3. Das zwieschlächtige Währungssystem – Die Verankerung des papieren-kursorischen Zahlungsmittels in einer edelmetallen-thesaurischen Wertsubstanz

Während in der Antike wegen der produktiven Beiträge, die die territorialherrschaftliche Gesellschaft zum städtischen Handelssystem leistet, das geprägt-metallene allgemeine Äquivalent neben seiner Wertzeichenfunktion noch Reichtumssymbol bleibt, findet es sich in den nachantiken Gesellschaften, in denen die Territorialherrschaft nurmehr eine konsumtive Rolle spielt, im Prinzip auf seine Wertzeichenfunktion reduziert. Insofern steht seiner Ersetzung durch ein gedruckt-papierenes Geld, die sich wegen der praktischen Vorteile, die es bietet, empfiehlt und durch die rasante Entfaltung des Handelssystems unter kapitalistischen Auspizien als Gebot der Stunde aufdrängt, eigentlich nichts mehr im Wege.

Kehren wir nun nach unserem im Blick auf die Entwicklung des Herrenguts Edelmetall vom indefiniten Reichtumssymbol zum definitiven Wertzeichen zwar vielleicht aufschlussreichen, aber hinsichtlich des Ausgangsproblems, des Problems der konfliktträchtigen "zwei Seelen in einer Brust“, weniger metaphorisch gesagt, der störungsanfälligen Koexistenz von Münze und Note, metallenem Sein und papierenem Schein, gediegenem Wahrzeichen und gedrucktem Kennzeichen, nicht durchweg zielführenden Ausführungen zu diesem eigentlichen Thema der die ökonomische Geschichte des bürgerlichen Zeitalters leitfossilisch markierenden Aufspaltung beziehungsweise Doppelbesetzung der Wertzeichenfunktion zurück.

Als Ergebnis unserer Ausführungen können wir dann so viel jedenfalls festhalten, dass mit der Verlagerung des Schwerpunkts der kommerziellen Tätigkeit vom territorialherrschaftlichen Raum in die handelsstädtische Sphäre und mit der damit einhergehenden Bildung und Entfaltung eines als Markt firmierenden Austauschzusammenhangs, der primär darauf konzentriert ist, wie die handelsstädtische Bürgerschaft in genere, so in specie das handwerkliche Produzentenkollektiv, das dank seiner Emanzipation von territorialherrschaftlicher Knechtschaft und Stationierung im handelsstädtischen Freiraum jetzt der kommerziellen Funktion unmittelbar zuzuarbeiten vermag, zu versorgen, und der in systematischer Idealität, wenn auch nicht schon, wie die Handelsstadt der Antike zu ihrem Schaden erfährt, in der empirischen Realität das territorialherrschaftliche Umfeld nurmehr braucht, um das die handelsstädtische Kaufkraft überfordernde Mehrprodukt abzusetzen, sprich, den vom handelsstädtischen Produzentenkollektiv geschöpften Mehrwert, soweit er sich in der Handelsstadt selbst nicht realisieren lässt, dennoch zu realisieren – dass also im Zuge der die Umzentrierung des Austauschgeschäfts vom territorialherrschaftlichen Raum auf die kommunalgesellschaftliche Sphäre begleitenden Bildung eines handelsstädtischen Marktes das von der kommerziellen Funktion als allgemeines Äquivalent eingesetzte Edelmetall im Prinzip seiner ursprünglichen reichtumssymbolischen Konnotation verlustig geht und sich auf die ihr von der kommerziellen Funktion vindizierte Wertzeichenfunktion reduziert zeigt.

Statt auch und zugleich als Reichtumssymbol zu figurieren, als Zeugnis und Manifest eigenen Reichtums und Überflusses, das es im von der kommerziellen Funktion organisierten Austausch zwischen fronwirtschaftlich fundierten Territorialherrschaften wesentlich ist und bleibt, firmiert das Edelmetall in dem Maße, wie die kommerzielle Funktion es für den zum handelsstädtischen Markt entfalteten Austausch mit einem ihr ebenso sehr als Lieferant zuarbeitenden wie für seine Subsistenz auf sie angewiesenen arbeitsteilig-handwerklichen Produzentenkollektiv nutzt, einzig und allein noch als Wertzeichen, als Zertifikat und Bescheinigung des durch die Lieferung eigener Produkte und Leistungen erworbenen Anspruchs auf Produkte und Leistungen der anderen zum Markt beitragenden und auf ihn angewiesenen Mitglieder des arbeitsteilig-handwerklichen Produzentenkollektivs.

Wohlgemerkt, nur erst im strukturellen Prinzip, nicht auch schon in funktioneller Perfektion zeigt sich das Herrengut Edelmetall durch den mit der Handelsstadt eines spezifischen gesellschaftlichen Fundaments, eines eigenen Sozialcorpus teilhaftigen und zum Markt entfalteten kommerziellen Austauschzusammenhang seiner substanziellen Reichtumssymbolik entkleidet und auf ein funktionelles Wertzeichen reduziert. Solange, wie in der Antike der Fall, das territorialgesellschaftliche Umfeld noch als ein nicht nur politisch machtvolles, sondern ökonomisch weitgehend eigenständiges alias selbstmächtiges Gebilde, kurz, als ein mit der handelsstädtischen Gemeinschaft politisch-ökonomisch konkurrierender Gesellschaftstyp Bestand hat, bewahrt das Edelmetall neben der Wertzeichenfunktion, auf die der Markt es reduziert, und parallel dazu noch seine alte Zwieschlächtigkeit und wird überall dort, wo die kommerzielle Funktion es einsetzt, um den Überfluss der umliegenden Territorialherrschaften abzuschöpfen, sprich, deren vorwiegend aus agrarischen Erzeugnissen und Rohstoffen bestehende Überschüsse einzukaufen, von den betreffenden Herrschaften nicht weniger als Reichtumssymbol, Zeugnis eigener materialer Fülle, denn als Wertzeichen, Zertifikat eines auf die Produkte anderer geltend zu machenden Erfüllungsanspruchs, wahrgenommen – mit der praktischen und kurzfristig oder ökonomisch-versorgungsfunktionell für die Handelsstadt erfreulichen, langfristig oder politisch-bevölkerungsstrukturell hingegen für sie verderblichen Konsequenz, dass die kommerzielle Funktion sich diese reichtumssymbolisch-archaisch überdeterminierte Wertschätzung, die ihre territorialherrschaftlichen Handelspartner dem Edelmetall entgegenbringen, zunutze zu machen und im Verkehr mit ihnen unverhältnismäßig günstige, will heißen, durch ein hohes Maß an Nichtäquivalenz ausgezeichnete Austauschbedingungen durchzusetzen vermag.

In der Konsequenz der Neukonstituierung, die nach dem Untergang des Römischen Reiches, der gleichermaßen ökonomisch zum kapitalen Tributnehmer alias Schutzgelderpresser verkommenen wie politisch zur imperialen Besatzungsmacht alias Repressionsapparatur aufgeblähten letzten antiken Handelsstadt, das handelsstädtische Austauschsystem im Rahmen einer als Feudalismus retablierten territorialherrschaftlichen Ordnung erfährt – in der Konsequenz dieser Neubegründung des kommerziellen Austauschsystems also büßt nun aber das von der kommerziellen Funktion als allgemeines Äquivalent, als Passepartout des Austauschs eingesetzte Edelmetall, auch noch diesen ihm in der Antike verbleibenden Rest von territorialherrschaftlich fundierter Reichtumssymbolik ein und zeigt sich definitiv auf die ihm vom handelsstädtischen Markt, der sich auf Kosten beziehungsweise zu Lasten des fronwirtschaftlichen Umfelds entfaltet, zugewiesene Wertzeichenrolle reduziert.

Weil anders als die antike Territorialherrschaft die feudale Herrschaft, in deren wie schoßartige Separées anmutenden exterritorialen Hohlräumen der handelsstädtische Markt sich jetzt – im Unterschied zu seiner für die Antike charakteristischen peripheren, dem territorialherrschaftlichen Raum als quasi Randphänomen entrückten Existenz – entwickelt, keine im Wesentlichen ökonomisch eigenständige Macht und dementsprechend keine der Handelsstadt ebenbürtige, mit ihr auf gleicher Stufe kontrahierende Austauschpartnerin mehr darstellt, sondern sich in zunehmendem Maße auf die Rolle der am handelsstädtischen Markt bloß passiv partizipierenden, will heißen, mit den Segnungen der Handelsstadt versorgten und diese mit dem Herrengut Edelmetall, das sie als allgemeines Äquivalent zu Markte tragen kann, vergütenden Konsumentin vereidigt findet, kommt es auch gar nicht mehr – abgesehen von den nichtkommerziellen, tributären Transferleistungen, die um des politischen Wohlwollens beziehungsweise Stillhaltens der Herrschaft willen die kommerzielle Funktion erbringen muss – zu jener in der Vergütung herrschaftlicher Überschüsse mit Edelmetall implizierten Rückverwandlung von allgemeinem Äquivalent in Herrengut, die das Edelmetall als Reichtumssymbol am Leben erhält beziehungsweise immer neu zum Leben erweckt. Sobald im Rahmen des unilateralen, im Wesentlichen auf die Lieferung handwerklicher Güter in die territorialherrschaftliche Sphäre und die Einspeisung von Edelmetall ins Marktsystem beschränkten kommerziellen Austauschs das Edelmetall sich dem Marktsystem einverleibt findet, ist es nichts weiter mehr als Wertzeichen, also sächliche Wertverkörperungen, handwerkliche Güter repräsentierendes allgemeines Äquivalent, und bar jeder Reichtumssymbolik, frei von jeder Anmutung, als ein herrschaftlichen Überfluss, der der fronwirtschaftlichen Verfügung über gesellschaftliche Arbeitskraft entspringt, manifestierendes Wahrzeichen zu figurieren.

Wobei, um dies der Vollständigkeit halber noch anzumerken, die Anmutung als solche nicht überhaupt verschwindet! Schließlich behält die territorialherrschaftliche Sphäre nach wie vor eine unübersehbare Präsenz, und insofern ist auch die von ihr dem Edelmetall vindizierte Reichtumssymbolik keineswegs aus der Welt. So gewiss indes das handelsstädtische Marktsystem sich zu einer zwar in die territorialherrschaftliche Sphäre politisch-topisch eingebetteten, aber ihr ökonomisch-systematisch mehr und mehr entzogenen eigenständigen Realität entfaltet und so gewiss es das als Reichtumssymbol figurierende Herrengut Edelmetall, mit dem die Territorialherrschaft es im Zuge ihrer einseitig-konsumtiven Austauschbeziehung zur Handelsstadt versorgt, sogleich als den Wert der materialen Güter und realen Dienstleistungen, die es zum Austausch bringt, zu repräsentieren bestimmtes allgemeines Äquivalent, kurz, als Münze des Marktes, appropriiert und sich assimiliert, so gewiss es mithin das Edelmetall effektiv auf ein Wertzeichen reduziert, so gewiss büßt dies auf dem handelsstädtischen Markt als allgemeines Äquivalent kursierende Edelmetall jedes Moment von reichtumssymbolischer Beweiskraft, von empiriologisch greifbarer Evidenz oder gar Relevanz, ein und bewahrt seinen reichtumssymbolischen Charakter nurmehr und höchstens noch als seiner Empirie vom Betrachter ebenso fälschlich wie gewohnheitsmäßig beigelegtes Korollar oder vielmehr übergestülptes Attribut, als die empiriologischen Tatsachen ebenso regressiv wie projektiv überspielendes ideologisches Blendwerk. Im Rahmen des handelsstädtisch entfalteten und zu finanziellen Lasten der Territorialherrschaft an Macht und Einfluss gewinnenden kommerziellen Austauschzusammenhangs hört das Edelmetall als Reichtumssymbol auf, Gegenstand einer durch das Zivilleben gestützten Wirklichkeitswahrnehmung und Alltagserfahrung zu sein, und sinkt zur Projektion einer vom Volksglauben festgehaltenen tagträumerischen Einbildung und Wunscherfüllung herab.

Mit dieser in der Konsequenz der ökonomischen Karriere, die der handelsstädtisch fundierte Austauschzusammenhang unter den besonderen Bedingungen, die die aus den Trümmern des Römischen Reichs hervorgehenden europäischen Feudalgesellschaften ihm bieten, empiriologisch durchschlagenden Rückführung und Beschränkung des Herrenguts Edelmetall auf die ihm von der kommerziellen Funktion vindizierte Wertzeichenfunktion, die Funktion mitnichten noch einer Manifestation und Bezeugung eigenen Reichtums und Überflusses, sondern ausschließlich einer Repräsentation und Vermittlung der Güter und Leistungen anderer – mit dieser Rückführung und Beschränkung auf die reine Wertzeichenfunktion also scheint einer Ablösung und Ersetzung des Edelmetalls durch gemeines Papier, der geprägten Münze durch einen gedruckten Schein, wie sie sich zur Beginn der Neuzeit als gebieterisch angezeigt, wo nicht gar zwingend geboten suggeriert, nichts mehr im Wege und entgegen zu stehen. Durch das handelsstädtische Marktsystem jeglicher empiriologisch relevanten reichtumssymbolischen Bedeutung, jeglichen funktionell fundierten Anspruchs darauf, ein Ding eigener Art und Gut sui generis zu sein, entkleidet, hat das als anorganischer Bodenschatz, als chemisches Element geförderte und raffinierte Metall keinerlei Grund, sich gegen seine Verdrängung durch das als organischer Naturstoff, als biologisches Erzeugnis geerntete und prozessierte Papier zu verwahren und letzterem die Nachfolge in der Wertzeichenrolle, der Rolle des die materialen Werte und realen Leistungen, die der Markt versammelt, ausdrückenden, bemessenden und vermittelnden allgemeinen Äquivalents zu verweigern.

Was generell für die Ablösung und Ersetzung des allgemeinen Äquivalents in Metallgestalt durch ein allgemeines Äquivalent in Papierform spricht, sind die oben konstatierten technischen und praktischen Vorteile, die damit verknüpft sind, also sowohl die Aufwandsersparnis, die hinsichtlich Schöpfung, Handhabung, Beförderung, Verwahrung und Verteilung das Papiergeld bringt, als auch die Sicherstellung gegen Schwund, Abnutzung, Verschleppung und Hortung, die es einerseits aufgrund der Leichtigkeit, mit der es sich schöpfen beziehungsweise wiederbeschaffen lässt, und andererseits dank seiner Unbefrachtetheit mit dem erwähnten ideologischen Ballast reichtumssymbolischen Eigenwerts, kurz, dank seiner unbelastet reinen Funktionalität bietet. Und was diesen praktischen Vorteilen nun aber unwiderstehliche Dringlichkeit oder unabweisliche Virulenz, ihnen mithin jenes spezielle Gewicht verleiht, das die Einführung einer papierenen anstelle der metallenen Währung gebieterisch angezeigt beziehungsweise zwingend geboten sein lässt, ist die revolutionäre Entwicklung, die das handelsstädtische Marktsystem mit der historischen Konsequenz einer Transformation der feudalherrschaftlich-mittelalterlichen in die egalbürgerlich-neuzeitliche Gesellschaft nimmt – eine Entwicklung, die revolutionär in dem Sinne ist, dass sie das vom Marktsystem bis dahin durchlaufene lineare Wachstum in eine geometrische Entwicklungskurve überführt.

Als Dreh und Angelpunkt dieser ökonomischen Revolution erscheint, dass das Marktsystem die handwerkliche Produktionssphäre, mit der es bis dahin von Gleich zu Gleich kontrahiert, sich institutionell aneignet und funktionell einverleibt, indem es sein unter den besonderen politisch-sozialen Bedingungen zum Ausgang des Mittelalters rasant akkumuliertes und eklatant massiertes Handelskapital verwendet und nutzt, um, statt sich wie bislang auf den Vertrieb der ihm von einer relativ eigenständigen Produktionssphäre gelieferten Konsumgüter und fertigen Produkte zu beschränken, Produktionspotenziale und Arbeitsmittel zu erstehen und diese nach Maßgabe seines leitenden Prinzips umzurüsten und zu reorganisieren, sie mit anderen Worten dem es ausschließlich bestimmenden Interesse einer Erwirtschaftung von Mehrwert und Verwendung des Mehrwerts zwecks Erwirtschaftung weiteren Mehrwerts anzupassen und gefügig zu machen. In Produktionsstätten, Rohstoffe, Produktionsverfahren und Arbeitsmittel investiert, wird das Handelskapital zum Kapital sans phrase, zum manufakturellen beziehungsweise industriellen Kapital, zu einem den handwerklichen Produktionsprozess revidierenden und determinierenden, will heißen, im Sinne seiner akkumulativen Zielsetzung rationalisierenden und optimierenden Akteur, der in dem Maße, wie er sich selber als handelndes Subjekt des Prozesses zur Geltung bringt, umgekehrt den bis dahin maßgebenden menschlichen Produzenten auf seine den sächlichen Produktionsmitteln egalisierte und wie sie käufliche menschliche Arbeitskraft, einen bloßen Produktionsfaktor unter anderen, reduziert und durch die Revolutionierung der Leistungskraft und Ergiebigkeit der Produktionssphäre, die daraus resultiert, die hinsichtlich der quantitativen Ausweitung und qualitativen Entfaltung des kommerziellen Austauschzusammenhangs bis dahin gewohnte lineare Gangart in geometrische Sprunghaftigkeit überführt, also eine beispiellose Vergrößerung und Vervielfältigung des handelsstädtischen Marktes beziehungsweise der auf ihm arrangierten und abgewickelten Transaktionen, des durch ihn getätigten und vermittelten Austauschs materialer Güter und realer Dienstleistungen, bewirkt.

Diese der Manufakturisierung beziehungsweise Industrialisierung der Produktionssphäre, mit anderen Worten der Kapitalisierung der handwerklichen Arbeit geschuldete präzedenzlose quantitative Hypertrophierung und qualitative Diversifizierung des kommerziellen Austauschzusammenhangs aber ist es, was das als Münze des Marktes firmierende traditionelle Austauschmittel, das vorzeiten von der kommerziellen Funktion als allgemeines Äquivalent geltend gemachte Edelmetall, praktisch-technisch überfordert und nämlich an die Grenzen seiner quantitativen Verfügbarkeit, seiner qualitativen Wertbeständigkeit und seiner operativen Funktionstüchtigkeit stoßen lässt. Mit einem ebenso unaufhörlich wachsenden wie sich unaufhaltsam detaillierenden Markt konfrontiert, droht das den Gütern und Dienstleistungen, die dort versammelt sind, als Ausdrucksorgan, Bemessungsgrundlage und Vermittlungsinstanz, anders gesagt, als Garant, Stipulant und Instrument ihrer Austauschbarkeit, kurz, als Wertzeichen dienende Edelmetall nicht mehr in genügender Menge beschaffbar beziehungsweise verfügbar, in seiner materialen Eigenschaft und realen Präsenz zu stark der natürlichen Abnutzung, den Wechselfällen der Geschichte und der Kontingenz persönlicher Fixierungen oder gesellschaftlicher Fehlorientierungen unterworfen und, was seine Inanspruchnahme für den Austausch als solchen, seine praktische Vermittlungsrolle betrifft, zu unhandlich, umständlich und unbeweglich zu sein, um dem Umfang und der Häufigkeit der kommerziellen Transaktionen, der Ubiquität und Diversität des Austauschgeschehens, noch gerecht werden und Genüge leisten zu können und sich nicht vielmehr als Hemmschuh alias Hypothek, als die Entwicklungskontinuität beziehungsweise Wachstumsdynamik eines Marktes, der sich auf Basis eines ihm kapitalistisch integrierten Produktionssystems entfaltet, belastender und in der Tat unterminierender Faktor zu erweisen.

Angesichts dieser aus der Wachstumsdynamik eines Marktes, der sich der menschlichen Arbeitskraft mittels Kapitalisierung bemächtigt und sie in seine ebenso willfährige wie willenlose Kreatur ummodelt, resultierenden praktischen und technischen Überforderung des bislang als Passepartout des Austauschs, als allgemeines Äquivalent fungierenden Edelmetalls scheint es nun in der Tat gebieterisch angezeigt oder vielmehr zwingend geboten, letzteres in seiner Rolle als Münze des Marktes durch ein einfacher zu beschaffendes, leichter zu handhabendes und in seiner Wertigkeit besser zu kontrollierendes und sicherzustellendes Währungsmittel abzulösen und zu ersetzen, also, wie seit Beginn der Neuzeit ja auch geschehen, an die Stelle des Edelmetalls Papier treten zu lassen, statt der Münzen Noten in Umlauf zu bringen.

Etwas als notwendig in den Blick zu fassen und wahrzunehmen, ist freilich eines, ein anderes ist, die wahrgenommene Notwendigkeit in die Tat umzusetzen und Wirklichkeit werden zu lassen. So gebieterisch angezeigt, systematisch-logisch oder in specie der funktionellen Anforderungen des Marktes betrachtet, die Einführung von Papiergeld anstelle des Metallgeldes auch sein mag, so schwer zu bewerkstelligen scheint doch, empirisch-historisch oder sub specie der habituellen Haltungen und Erwartungen der Marktteilnehmer gesehen, ein solcher, die stoffliche Beschaffenheit und eigenschaftliche Selbigkeit des Währungsmittels betreffender Ablösungs und Ersetzungsakt. Immerhin fungieren Metalle im Allgemeinen und die edlen unter ihnen, Gold und Silber, im Besonderen seit Anbeginn kommerzieller Austauschsysteme als Passepartout des Austauschs beziehungsweise Münze des Marktes, als durchgängiges Übergangsobjekt zur Überwindung der der Transaktion materialer Güter und realer Dienstleistungen entgegenstehenden Atopien und in die Quere kommenden Asymmetrien, mithin als bewährter, quasi patentierter Garant gleichermaßen der technischen Funktionalität und praktischen Kontinuität des Austauschzusammenhanges, als ein den Markt gleichermaßen zusammen und in Gang haltendes Vermittlungsinstrument und Getriebe, das die Marktteilnehmer als immer grundlegender für ihre Versorgung, immer lebenswichtiger erkennen müssen, je mehr der Markt – wie dank der Kapitalisierung der Produktionssphäre der Fall – eine ihr gesamtes Dasein betreffende Omnipräsenz gewinnt, sich zu einer für die Befriedigung all ihrer Bedürfnisse verantwortlichen Einrichtung entfaltet, und an das sie sich deshalb in einer ebenso funktionell oder praxologisch unvernünftigen wie habituell oder psychologisch verständlichen Reaktion umso verzweifelter klammern, an dem sie umso panischer festhalten, je stärker es eben wegen jener kapitalismusinduzierten Dimensionierung und Diversifizierung des Marktes an Funktionstüchtigkeit zu verlieren und als Kontinuitätsgarant zu versagen droht und je entschiedener folglich seine Ablösung und Ersetzung durch ein geeigneteres Übergangsobjekt alias Vermittlungsinstrument am Platze wäre.

Den inflationären Missbrauch, den der absolutistische Staat mit dem Papiergeld treibt, indem er es statt als Ersatz oder Substitut für das Münzgeld, vielmehr als Zusatz oder Supplement zu ihm geltend zu machen sucht, beantwortet der Markt mit dem Festhalten am edelmetallenen Wertzeichen als grundlegendem Währungsmittel und damit, dass er das Papiergeld nicht als dessen reelle Alternative, sondern nur als seinen funktionellen Repräsentanten gelten lässt. Um den Staat auf das hiermit aus der Taufe gehobene zwieschlächtige Währungssystem fest zu abonnieren, braucht es einen anderthalb Jahrhunderte langen Erziehungs und Disziplinierungsprozess, der ihn, den Staat, seine absolutistische Existenz kostet und republikanische oder konstitutionell-monarchische Gestalt annehmen lässt.

Wer hat in dieser misslichen Situation eines das edelmetallene allgemeine Äquivalent in seiner Wertzeichenfunktion befallenden praktisch-technischen Ungenügens, auf das die Marktteilnehmer mit einem durch ihre ideologische Fixierung auf die reichtumssymbolische Aura des Edelmetalls noch beförderten psychologisch verständlichen Panikanfall und Klammerreflex reagieren – wer hat in dieser misslichen Situation das Zeug dazu, der Katze die Schelle umzuhängen oder – um der bürgerlichen Gesellschaft als einem Corpus, das nicht sowohl unbezähmbar aggressives Raubtier als vielmehr unbeherrschbar dynamischer Elementargeist ist, bildlich besser Rechnung zu tragen – die Kastanien aus dem Feuer zu holen? Wer verfügt mit anderen Worten über hinlängliche institutionelle Machtfülle und exekutive Entschlusskraft, um die Abdankung des edelmetallenen Äquivalents in der von ihm nicht mehr adäquat ausgefüllten Wertzeichenfunktion und die Einführung eines qua Papiergeld neuen, den Anforderungen eines Marktes, der sich kapitalistisch dimensioniert und diversifiziert, gemäßeren allgemeinen Äquivalents vorzunehmen?

Wer – um die eher rhetorisch zu verstehende Frage kurzerhand zu beantworten! –, wenn nicht der absolutistische Staat, der ja ineins Kreatur und Demiurg, Faktotum und Intendant, Steigbügelhalter und Vorreiter des mit der Produktionssphäre konkreszierten kommerziellen Austauschzusammenhanges, des kapitalistisch fundierten Marktes, und der auf ihn gegründeten bürgerlichen Gesellschaft ist, kommt dafür in Frage – er, dem es obliegt, für die demographischen, infrastrukturellen, politischen, juridischen und militärisch-diplomatischen Rahmenbedingungen solch kapitalistisch fundierten Marktes Sorge zu tragen, dem im Zuge dieser von ihm aufgrund seiner institutionellen Machtfülle und exekutiven Entschlusskraft übernommenen zentralistisch generalisierten Obliegenheit eben auch und nicht zuletzt die spezielle Aufgabe zufällt, die Ausstattung des Marktes mit dem für sein Funktionieren, seinen Betrieb, unabdingbaren Passepartout alias allgemeinen Äquivalent, kurz mit Geld, in ausreichender Quantität, gleich bleibender Qualität und verlässlicher Kontinuität sicherzustellen, und den für diese spezielle Aufgabe seine aus der Antike herrührende, von der Feudalherrschaft mehr schlecht als recht beibehaltene und von ihm mit dem Ziel eines staatlichen Währungsmonopols renovierte und als verbindlich zur Geltung gebrachte Münzhoheit ebenso sehr systematisch in die Lage versetzt wie historisch prädisponiert?

Dem absolutistischen Staat also fällt naturgemäß, will heißen, in der systematischen Konsequenz seiner souveränistisch-politischen Richtlinienkompetenz und zentralistisch-bürokratischen Organisationsvollmacht, die Aufgabe zu, jene aufgrund des praktischen und technischen Ungenügens, das gegenüber dem kapitalistisch dimensionierten und diversifizierten Markt das traditionelle Passepartout des Marktes, das edelmetallene allgemeine Äquivalent beweist, dessen Ablösung und Ersetzung durch eine geeignetere Alternative, mit anderen Worten, die Ablösung und Ersetzung des Wertzeichens metallene Münze durch das Wertzeichen papierene Note vorzunehmen und durchzusetzen. Und diese ihm vom kapitalistischen Markt gestellte Aufgabe auftragsgemäß zu erfüllen, macht er sich denn auch – in Anknüpfung an frühere versprengte und der Durchschlagskraft, die ihm sein zentralistischer Absolutismus verleiht, noch ermangelnde diesbezügliche Versuche – ans Werk. Allerdings kann, wie oben deutlich gemacht, von einer Ablösung und Ersetzung gar keine Rede sein. Was der absolutistische Staat in den Anfängen seiner die Einführung von Papiergeld betreffenden Maßnahmen schafft, ist keineswegs ein Ersatz für das althergebrachte allgemeine Äquivalent, sondern vielmehr ein neuartiger Zusatz zu ihm, nicht ein das qua Münze kursierende Wertzeichen verdrängendes Substitut, sondern ein in Notenform zu ihm hinzutretendes Supplement.

Das Motiv des absolutistischen Staates für diese seine eigenwillige Interpretation und Alteration des ihm vom Markt erteilten währungspolitischen Auftrags ist, wie oben erläutert, die eigenmächtige Zielsetzung beziehungsweise eigensüchtige Absicht, die er mit dem ihm aufgetragenen währungspolitischen Eingriff verbindet. Der Markt erwartet sich von der Einführung papierener Noten anstelle der metallenen Münzen in der Rolle eines Passepartouts des Marktes, in der Funktion also eines für den kommerziellen Austausch reflektorisch maßgebenden sowie ihn kalkulatorisch ermittelnden und realisatorisch vermittelnden allgemeinen Äquivalents, nichts weiter als die praktische beziehungsweise technische Erleichterung, Beschleunigung, Verselbigung und Verstetigung eben des kommerziellen Austausches als solchen. Sein politischer Helfershelfer hingegen, der absolutistische Staat, erhofft sich mehr noch und vornehmlich davon einen Zuwachs an Kaufkraft durch Erschließung einer neuen Geldquelle, um sich aus der Schuldenfalle, in die ihn der demonstrative Konsum seiner hybriden Galionsfigur, der als Souveränin posierenden absolutistischen Herrschaft, geführt hat, zu befreien und dieser ohne Gefahr des Verlusts der staatlichen Kreditwürdigkeit und des Bankrotts der öffentlichen Hand zu ermöglichen, weiterhin ihrer machtpolitisch-militärischen Abenteuerlust, ihrem aufwendig-höfischen Luxusleben und ihrer haltlos-spendablen Politik einer Machtsicherung durch Korruption und Bestechung, sprich, durch ohne aufrechenbare Gegenleistungen vergebene Pfründen und Zuwendungen zu frönen.

Im krassen Widerspruch zu den Erwartungen des kapitalistisch fundierten Marktes geht es dem absolutistisch verfassten Staat bei der von ihm in Angriff genommenen Ablösung der metallenen Münze durch die papierene Note in der Rolle des allgemeinen Äquivalents also gar nicht eigentlich um eine Ersetzung der Form des Geldes, sondern um eine Vermehrung seiner Menge, nicht um eine Substitution des das allgemeine Äquivalent verkörpernden Naturstoffs, sondern um eine Augmentation des durch es repräsentierten Marktwerts. Diese von der finanzpolitischen Selbstsucht seines hypertrophen Konsums diktierte Geldvermehrungsstrategie des absolutistischen Staats aber ist für den unter der Vormundschaft des letzteren sich entwickelnden kapitalistischen Markt absolut inakzeptabel, weil er in ihr ein hinsichtlich seines Wachsens und Gedeihens durchaus kontraproduktives Vornehmen erkennt. Der Staat beziehungsweise die hinter ihm stehende absolutistische Herrschaft tritt hierbei ja ausschließlich oder jedenfalls vorzüglich als Konsument auf, als ein kommerzieller Nachfrager, der seine finanzpolitische Macht zur Schöpfung weiteren allgemeinen Äquivalents, vermehrten monetären Gegenwerts nutzt, um damit zu Markte gehen und zwecks Befriedigung seiner konsumtiven Bedürfnisse mehr materiale Güter und reale Dienstleistungen käuflich erstehen, will heißen, per Kaufakt in ihrem Wert begleichen zu können.

Der solchermaßen pro bono seiner Herrschaft auf den Konsum kaprizierte absolutistische Staat trifft aber, indem er mit seinem Mehr an allgemeinem Äquivalent, seinem mittels Schöpfung papierener Noten vermehrten Quantum Gegenwert, zu Markte geht, dort auf die ad hoc und erst einmal gleiche Menge an Sachwerten wie zuvor, auf eine Wertmenge in Gestalt materialer Güter und realer Dienstleistungen, die sich bloß durch die Schöpfung eines Mehr an monetärem Gegenwert ja keineswegs schon entsprechend vermehrt hat. Um eine entsprechende Vermehrung der Sachwerte zu erreichen, dürfte der Staat eben nicht nur in konsumtiver Absicht agieren, sondern müsste sich in den Dienst der produktiven Macht der bürgerlichen Gesellschaft stellen, müsste mit anderen Worten dafür sorgen, dass das von ihm neu emittierte allgemeine Äquivalent den Vertretern und Sachwaltern des die gesellschaftliche Produktionssphäre dem Prinzip akkumulativer Verwertung unterwerfenden und anpassenden Marktes, den zu Kapitalisten mutierten Marktbetreibern, zufließt, damit diese es nutzen können, um von auf Lohnarbeiter reduzierten handwerklichen Produzenten durch Ausbeutung ihrer Arbeitskraft eben jenes Mehr an Sachwert schöpfen zu lassen. Indem der absolutistische Staat es als Konsument mit Beschlag belegt, statt es in die Hand des kapitalistischen Produzenten gelangen zu lassen, findet sich das um gedrucktes Papier vermehrte Quantum geprägten Metalls, das durch Kombination der Münzen mit Noten aufgestockte allgemeine Äquivalent, auf dem Markt einer unvermehrten Menge von in materialen Gütern und realen Dienstleistungen verkörpertem Wert, also der unverändert gleichen Sachwertmenge konfrontiert, und zeigt sich so die mit ihm von seinem Emittenten, dem absolutistischen Staat, verknüpfte Absicht einer Stärkung der Konsumtätigkeit oder zumindest Sicherung des Konsumniveaus der Gegenstandslosigkeit überführt und zu einer Art Leerlaufreaktion verurteilt.

Zwar, insofern das in konsumtiver Absicht zu Markte getragene Mehr an Geld die Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen belebt, scheint sie indirekt deren Erzeugung beziehungsweise Erbringung zu befördern, mithin eben der Produktion vermehrten Sachwerts Vorschub zu leisten, ohne die die Schöpfung neuen allgemeinen Äquivalents alias monetären Gegenwerts gegenstandslos bleibt und ins Leere läuft. Und dieses Moment von durch die Belebung der konsumtiven Nachfrage ausgeübtem Produktionsanreiz ist es denn auch, was der Staat beziehungsweise seine Finanzstrategen und Etatgestalter als Rechtfertigung für ihre auf die Aufstockung statt auf die Ablösung der Münzen durch Noten zielenden Bemühungen um die Einführung einer papierenen Währung geltend machen.

Der Haken bei dieser Rechtfertigung, der sie als bloße Rationalisierung einer aus eigensüchtiger Konsumwut ihrem währungspolitischen Auftrag zuwiderhandelnden staatlichen Herrschaft entlarvt, ist freilich, dass sich die belebte Nachfrage, die Konsequenz des in papierener Form neu geschöpften und in konsumtiver Absicht zu Markte getragenen allgemeinen Äquivalents ist, ja nicht auf erst noch zu produzierende und dem Markt zuzuführende Sachwerte bezieht, sondern vielmehr auf die hier und jetzt auf dem Markt vorhandenen Güter und Dienstleistungen kapriziert, dass mit anderen Worten von diesem neu geschöpften Geld gar kein auf künftige Warenlieferungen gerichteter Produktionsanreiz, sondern eben nur ein auf den gegenwärtigen Warenbestand ausgeübter Nachfragedruck ausgeht.

Und auf diesen Nachfragedruck, der nichts anderes ist als Ausdruck des eingetretenen Ungleichgewichts zwischen der unveränderten Menge auf dem Markt vorhandener Sachwerte und der durch die Schöpfung neuen allgemeinen Äquivalents gestiegenen Menge an für den Kauf dieser Sachwertmenge verfügbarem Geldwert, reagiert nun aber der Markt mit dem als Wechselwirkungsgesetz zwischen Angebot und Nachfrage firmierenden Mechanismus, den er für die Regelung des Verhältnisses zwischen angebotener Sachwertmenge, der Wertmenge der vorhandenen besonderen Güter und Dienstleistungen, und nachfragender Geldwertmenge, der Menge des als Gegenwert für letztere verfügbaren allgemeinen Äquivalents, genauer gesagt, für die Berücksichtigung und den Ausgleich einer im Verhältnis zwischen beiden vorfallenden Veränderung und auftretenden Diskrepanz seit jeher parat hält: Er revidiert den Wert der verfügbaren Menge allgemeinen Äquivalents alias Geldes nach Maßgabe des Werts der vorhandenen Menge an Gütern und Dienstleistungen und passt ersteren an letzteren an – mit dem Ergebnis, dass der als Geldwert ausgedrückte und mittels Bemessung an dessen Menge als Preis artikulierte Wert der Güter und Dienstleistungen der gleichen Revision unterliegt und sich entsprechend verändert. Wächst im Verhältnis zur Sachwertmenge die Geldwertmenge beziehungsweise schrumpft umgekehrt jene, so ist die Folge eine im kommerziellen Austauschzusammenhang als Preisanstieg alias Inflation durchschlagende Aufwertung der Sachwerte und Abwertung des Geldwerts. Nimmt andererseits die Sachwertmenge im Verhältnis zur Geldwertmenge zu beziehungsweise nimmt diese umgekehrt ab, so reagiert der Markt darauf mit einer als Preisverfall alias Deflation wirksamen Aufwertung des Geldwerts und Abwertung der Sachwerte.

Im vorliegenden Fall, dem Falle des vom absolutistischen Staat in selbstsüchtig-konsumtiver Absicht unternommenen Versuchs, die Geldwertmenge zu vermehren, ohne Sorge für eine entsprechende Vergrößerung der Sachwertmenge zu tragen, löst demzufolge das staatliche Handeln eine inflationäre Entwicklung aus: Es führt zu einer als Geldentwertung figurierenden Anpassung des Werts der gewachsenen Menge für den kommerziellen Austausch verfügbaren allgemeinen Äquivalents an den Wert der gleich gebliebenen Menge im kommerziellen Austausch befindlicher Güter und Dienstleistungen und zu einer korrespondierenden Aufwertung der letzteren, einer als Preisanstieg funktionierenden Anpassung ihres in allgemeiner Äquivalentform ausgedrückten, eben als Preis artikulierten, Werts an die ohne Rücksicht auf sie beziehungsweise außer Relation zu ihnen vermehrte Menge allgemeinen Äquivalents.

Eine solche durch den absolutistischen Staat, der seinen währungspolitischen Auftrag um seiner selbstsüchtigen Absicht willen pervertiert, ausgelöste inflationäre Entwicklung aber kann unmöglich im Sinne des als kapitalistischer Markt firmierenden kommerziellen Austauschzusammenhangs beziehungsweise des in ihm sich akkumulationsobsessiv umtreibenden Kapitals sein und ist ihm tatsächlich ein Gräuel. Nicht, weil sie unmittelbar dessen ökonomischem Interesse zuwider liefe! Dem kapitalen Akkumulationsstreben gegenüber erweist sie sich, für sich genommen, als wertneutral, tut ihm ebenso wenig Abbruch, wie sie ihm zum Vorteil gereicht. Was der inflationäre Preisanstieg dem Kapital bei der Vermarktung der unter seiner Regie geschöpften Sachwerte an zusätzlichem Gewinn einbringt, eben das muss er in Gestalt der dem gleichen Preisanstieg unterworfenen Kosten für die Schöpfung neuer Sachwerte wieder drangeben, und so steht er am Ende mit dem gleichen wirtschaftlichen Ergebnis und der gleichen Profitrate da wie zuvor. Rein ökonomisch betrachtet, bewirkt die inflationäre Entwicklung nichts weiter als eine Aufblähung des Geldwerts der Sachwerte, eine Hypertrophierung ihres sie für den Markt abbildenden Wertausdrucks, und insofern könnte sie der zum Kapital hypostasierten kommerziellen Funktion, weil sie deren akkumulatives Treiben direkt nicht tangiert, gleichgültig sein.

Was freilich das von Staats wegen relationslos geschöpfte Mehr an allgemeinem Äquivalent dem Kapital zum Stein des Anstoßes werden lässt, sind die durch es heraufbeschworenen sozialen Folgen. Der als Aufwertung der Sachwerte zu Buche schlagende Preisanstieg, zu dem es führt, ist ja gleichbedeutend mit einer Entwertung gleichermaßen des anderen Quellen als der lohnarbeiterschaftlichen Mitwirkung am kapitalistischen Produktionssystem entstammenden finanziellen Vermögens der bürgerlichen Klasse und der eben diesem kapitalistischen Produktionssystem entspringenden subsistenziellen Mittel der lohnarbeiterschaftlichen Klasse, ist mithin gleichbedeutend mit einer Unterminierung und Zerrüttung der gesamtgesellschaftlichen Kaufkraft. So gewiss das vom absolutistischen Staat geschöpfte Mehr auf das in bürgerlicher und lohnarbeiterschaftlicher Hand befindliche allgemeine Äquivalent entwertend zurückschlägt, so gewiss mindert und schwächt dies die Kapazität aller Mitglieder der bürgerlichen Gesellschaft, an den Früchten des vom kapitalistischen Produktionssystem gespeisten Marktes teilzuhaben, und behindert beziehungsweise beeinträchtigt also die Betreffenden in der Wahrnehmung der ihnen vom Kapital zugewiesenen Aufgabe, für die Realisierung des gesamten Werts der vom Produktionssystem gelieferten Güter und bereitgestellten Dienstleistungen zu sorgen und damit die konsumtive Voraussetzung für den Fortgang des als Akkumulationsverfahren angelegten, auf die Schöpfung von Mehrwert angelegten produktiven Prozesses sicherzustellen.

Die inflationäre Entwicklung, die zwangsläufig aus einer relationslosen, nicht in Korrespondenz zu einem Mehr an Sachwert stehenden Vergrößerung der Geldwertmenge resultiert, fährt demnach durch ihre sozialen Folgen, durch die in ihr implizierte Schwächung der bürgerlichen Kaufkraft und Senkung des lohnarbeiterschaftlichen Subsistenzniveaus, der akkumulativen Zirkulation des Kapitals in die Parade, bedroht die für die Schöpfung weiteren Werts unabdingbare Realisierung des bereits geschöpften Werts, die kommerzielle Vermarktung des manufakturell beziehungsweise industriell Erzeugten, und ist deshalb für das Kapital, dem die Kontinuität und Dynamik der akkumulativen Zirkulation so wesentlich ist, wie es sich selbst, schlechterdings inakzeptabel.

Das Mittel, das der kapitalistisch organisierte Markt anwendet, um der vom absolutistischen Staat durch die Emission von Papiergeld heraufbeschworenen und ihm in die Parade seines Akkumulationsprozesses fahrenden inflationären Entwicklung den Schneid abzukaufen oder, in einem redenderen Bild gesprochen, der vom absolutistischen Staat ausgelösten Geldschwemme das Wasser abzugraben, ist ebenso effektiv wie radikal. Weil der absolutistische Staat die aus Gründen der technischen Vorteile und des praktischen Nutzens des neuen Währungsmittels systematisch-ökonomisch angezeigte oder sogar gebotene Ablösung und Ersetzung der metallenen Münzen durch papierene Noten zu dem Versuch missbraucht, die Geldwertmenge aufzustocken und zu vergrößern und damit für sich selber neuen konsumtiven Spielraum zu gewinnen oder jedenfalls die Schuldenlast, die seinen Konsum bedroht, erträglicher werden zu lassen – weil der absolutistische Staat solchen konsumtiven Missbrauch mit dem neuen Währungsmittel treibt, sagt sich der kapitalistische Markt von dem eigentlich ja durch ihn, wenn schon nicht aktiv initiierten, so jedenfalls doch passiv motivierten Ablösungs und Ersetzungsprojekt kurzerhand los und hält am Edelmetall als einzig gültigem, vorbehaltlos verbindlichem Währungsmittel fest, besteht darauf, dass nur und ausschließlich der metallenen Münze das Privileg gebührt, in der Rolle eines universalen Gegenwerts zu figurieren und also im kommerziellen Austauschzusammenhang als allgemeines Äquivalent zu firmieren.

Weil der absolutistische Staat mit dem im Auftrag des kapitalistischen Marktes von ihm eingeführten papierenen Wertzeichen nichts auftragsgemäß der Entwicklung und Entfaltung des kapitalistischen Produktionssystems Dienliches anfängt, sondern im Gegenteil ein letzterem modo obliquo der Zerrüttung und Schwächung der gesellschaftlichen Kaufkraft, die daraus resultiert, abträgliches oder geradezu schädliches konsumtives Schindluder treibt, desavouiert beziehungsweise diskreditiert der kapitalistische Markt es in der ihm systematisch-ökonomisch eigentlich zugedachten Rolle eines das metallene Wertzeichen als quasi neue Münze des Marktes abzulösen und zu ersetzen geeigneten kommerziellen Übergangsobjekts alias Zahlungsmittels, lässt es, statt als reelle Alternative zum metallenen Wertzeichen, vielmehr einzig und allein als dessen funktionellen Repräsentanten, mithin als Substitut des metallenen Wertzeichens nicht im Verstand einer es verdrängenden Ersetzung, sondern partout nur im Sinne einer es vergegenwärtigenden Vertretung gelten. Damit aber liefert er auf kommerziellem Wege jene missbräuchlich eingesetzte monetäre Neuschöpfung der Entwertung und am Ende gar der völligen Wertlosigkeit aus und stellt so den Staat vor die kruzifikatorische Wahl, entweder sich von dem neuen, papierenen Zahlungsmittel als von einer währungspolitischen Missgeburt wieder gänzlich zu verabschieden oder aber sich politisch-pragmatisch der ihm via Kommerz aufgedrängten Interpretation anzuschließen, die in der papierenen Note nichts weiter gewahrt als eine die metallene Münze, die Sache selbst, repräsentierende, sie, die als Wesen im Hintergrund bleibt, erscheinen lassende Platzhalterin.

Und indem so der kapitalistische Markt den absolutistischen Staat in Reaktion auf dessen kontraproduktive Geldschöpfungsstrategie zum politisch-pragmatischen Einlenken zwingt und mit anderen Worten nötigt, das systematisch-ökonomisch eigentlich angezeigte und aber von ihm aus konsumtiver Eigensucht bis zur Unkenntlichkeit deformierte währungspolitische Ablösungs und Ersetzungsprojekt auf eine bloße Abbildungs und Vertretungsaktion zu reduzieren, schafft er, der Markt, tatsächlich nichts Geringeres, als ihn, den Staat, definitiv an die finanzpolitische Kandare zu legen und einer effektiven haushaltspolitischen Kontrolle zu unterwerfen. Was nämlich das Insistieren auf der edelmetallenen Währung als der in Sachen allgemeines Äquivalent perennierenden Sache selbst und die Reduktion des papierenen Geldes auf die Rolle eines bloßen Platzhalters und Repräsentanten der ersteren logischerweise impliziert, ist die Forderung, jegliche von Staats wegen vorgenommene Emission von papierenen Noten auf einen in Staatshand vorhandenen Bestand an edelmetallener Münze zu stützen und davon abhängig sein zu lassen.

So gewiss nach dem peremptorischen Urteil des am konsumtiven Schindluder des Staates Anstoß nehmenden Marktes das gedruckte Geld die geprägte Währung im kommerziellen Austauschzusammenhang nur stellzuvertreten und zu repräsentieren taugt, so gewiss steht und fällt seine Bedeutung als Äquivalent, sein Wert, damit, dass eben das, was es stellvertritt und repräsentiert, dem, der es emittiert, auch zu eigen und verfügbar ist, dass mit anderen Worten das vom Staat dem Markt in papierener Form ausgehändigte Wertzeichen durch ein seinem Wertausdruck entsprechendes und in Staatshand befindliches edelmetallenes Wertzeichen gutgesagt wird oder, wie der währungspolitische Jargon es will, gedeckt ist, dass, noch einmal anders gesagt, der Staat sich vom Markt bei Strafe der inflationären Vereitelung seiner Emissionstätigkeit gehalten findet, einen Thesaurus, einen edelmetallenen Schatz, zu bilden beziehungsweise vorzuhalten, der der staatlich sanktionierten gedruckten Währung, dem auf dem Markt kursierenden papierenen Zahlungsmittel wertmäßig die Stange hält und so überhaupt erst als stellvertretendem allgemeinem Äquivalent Kreditwürdigkeit, als repräsentativem Platzhalter der monetären Sache selbst Geltung verleiht.

Weit entfernt davon, dass der absolutistische Staat mittels Emission von Papiergeld die Geldwertmenge zu vergrößern und den seinem demonstrativen Konsum und seinem hybriden Lebensstil geschuldeten und als Schuldenlast zu Buche schlagenden Mangel an edelmetallener Münze zu kompensieren vermöchte, setzt, weil der Markt an letzterer als einzig wahrer Währung, als Wertzeichen sans phrase, festhält und im Papiergeld nichts weiter gewahrt als einen Abklatsch der originalen Währung, einen das wirkliche Wertzeichen repräsentierenden Platzhalter, dessen Emission im Gegenteil voraus, dass vorweg der Staat seiner Schuldenlast hinlänglich Herr wird und seinen Haushalt ausreichend saniert, um sich dem Markt als Eigentümer eines dem papierenen Abklatsch wertmengenmäßig entsprechenden metallenen Originals präsentieren, ihm einen dem neuen Kursiv, dem Bestand an gedruckten Noten, Deckung gebenden alias Kreditwürdigkeit verleihenden Thesaurus oder Vorrat an geprägter Münze vorweisen zu können. Nur dann nämlich lässt sich verhindern, dass kraft vernichtenden Urteils des Marktes das emittierte Papiergeld als substanzlose Erscheinung, als der ungedeckte Schein, der nicht einmal mehr das Papier, auf dem er gedruckt wird, wert ist, eben dieser seiner als inflationäre Entwicklung an ihm exekutierten Wertlosigkeit verfällt und der absolutistische Staat nicht nur, statt über das erhoffte Mehr an Geldwert zu verfügen, mit leeren Händen dasteht, sondern darüber hinaus und schlimmer noch bei seiner Untertanin, der bürgerlichen Gesellschaft, weiteren Kredit verspielt und sich mit dem schwelenden Ressentiment, wo nicht dem flammenden Zorn all der Bürger beziehungsweise Staatsdiener konfrontiert sieht, die er mit seiner papierenen Schöpfung bezahlt und vielmehr abgespeist hat und die sich nun um den Lohn für ihre ihm gelieferten Güter oder erbrachten Dienstleistungen geprellt finden.

Die finanz und haushaltspolitische Lektion, die der Markt dem mit der Einführung eines der Entfaltung des kapitalistischen Produktionssystems technisch und praktisch gemäßeren neuen Währungsmittels betrauten und dabei aber auf selbstsüchtig-goldmacherische Abwege geratenden Staat erteilt, geht diesem nur schwer ein. Zu sehr beschweren ihn die haushaltspolitische Not, in die ihn maßloser Konsum, kriegerische Abenteuer, die Bewältigung durch seine Misswirtschaft heraufbeschworener sozialer Krisen und der Druck, unter den ihn seine in und ausländischen Gläubiger setzen, immer wieder verstricken, als dass er nicht immer wieder versucht wäre, solcher Not durch die Emission ungedeckter Geldnoten, eine ohne Relation zur Sachwertmenge vorgenommene Erhöhung der Geldwertmenge, die das papierene Wertmittel ermöglicht, zu entrinnen. Wann immer seine Schuldenlast ihn zu erdrücken und in die zum öffentlichen Offenbarungseid, zum Staatsbankrott, geratende Zahlungsunfähigkeit zu treiben droht, ist er bereit, auf jenes falschmünzerische Patentrezept, jenen goldmacherischen Ausweg aus der finanzpolitischen Misere, zu dem die Einführung des papierenen Währungsmittels ihn förmlich einlädt, zu rekurrieren und der vom Markt erhobenen Forderung nach einer metallenen Deckung des papierenen Währungsmittels, nach einer thesaurischen Geldwertmenge, die letzteres in den Schranken der vorhandenen Sachwertmenge verhält, die kalte Schulter zu zeigen beziehungsweise wider den Stachel der inflationären Preisgestaltung zu löcken, mit der der Markt die Schöpfung einer Papiergeldmenge bestraft, die sich solcher Beschränkung und Kontrolle durch die vom Staat vorzuhaltende Metallgeldmenge entzieht.

Tatsächlich braucht es rund anderthalb Jahrhunderte, bis es dem kapitalistischen Markt mit Hilfe jenes Disziplinierungsinstruments steigender Preise beziehungsweise sinkenden Geldwerts gelungen ist, dem unterdes aus seiner absolutistischen Selbstherrlichkeit in republikanische oder konstitutionell-monarchische Verantwortlichkeit und Rechenschaftsbereitschaft überführten Staat die Anerkennung des edelmetallenen Geldes als der einzig wahren Währung, der hinsichtlich Äquivalentfunktion unbestrittenen Sache selbst, und folglich die Wahrnehmung des papierenen Geldes als bloßen Platzhalters und Stellvertreters jener wahren Währung, als die Sache selbst bloß in Abwesenheit repräsentierenden Abklatsches, abzuringen, ihn aufgrund dessen dazu zu bringen, die Emission papierenen Geldes an dessen Substantiierung alias Deckung durch eine als Staatsschatz firmierende thesaurische Edelmetallreserve zu knüpfen und damit ihm, dem Staat, die seinem konsumtiven Nutznießerstatus beziehungsweise seiner hybrid herrschaftlichen Natur geschuldete Neigung, über seine Verhältnisse zu leben und als Finanzierungsquelle für die Befriedigung seiner Verschwendungs und Großmannssucht das neue papierene Währungsmittel heranzuziehen, wenn nicht überhaupt auszutreiben, so jedenfalls doch die Möglichkeit, solch missbräuchlicher Neigung nachzugeben, zu verbauen.

Mit gutem Beispiel geht bei dem Bemühen des kapitalistischen Marktes, den absolutistischen Staat die Mores eines verantwortungsvollen Umgangs mit dem neuen papierenen Währungsmittel zu lehren, und bei seiner in dieser Absicht bewiesenen Bereitschaft, vom ökonomisch-systematisch eigentlich indizierten Vorhaben einer Ablösung und Ersetzung der geprägten Münze durch gedrucktes Papier politisch-pragmatisch Abstand zu nehmen und letzteres auf die Rolle eines bloßen Platzhalters und Repräsentanten der von ihm zwar im kommerziellen Verkehr weitgehend substituierten, aber doch zugleich als seine Substanz, seine Deckung für unabdingbar erklärten und deshalb von seinem Emittenten, dem Staat, als supportiver Fundus alias kreditiver Thesaurus in Reserve zu haltenden ersteren zu beschränken – mit gutem Beispiel also geht hierbei das britische Inselreich voran, im Einklang mit der Tatsache, dass es dank des von ihm eingeschlagenen maritim-merkantilen Sonderwegs über den mit Abstand avanciertesten kapitalistischen Markt verfügt und sein Staat demgemäß die am wenigsten absolutistische, am stärksten auf die Interessen dieses Marktes beziehungsweise der ihn betreibenden Bourgeoisie abonnierte und durch sie bestimmte Konstitution aufweist.

Das Problem einer Sicherstellung der als thesaurische Substanz der papierenen Währung geltend gemachten edelmetallenen Deckung vor missbräuchlichem Zugriff des Staates löst das britische Inselreich, die wegweisende kapitalistisch-industriegesellschaftliche Macht, durch die Einführung einer mit der Emission des Papiergelds betrauten, relativ staatsunabhängigen Notenbank. Widrigkeiten der Natur, Wechselfälle der Geschichte und Schwankungen des Marktes sorgen dafür, dass die thesaurische Währungsreserve sich de facto als bloße Mindestreserve erweist, die im Not und Krisenfall der panischen Forderungen der Bürgerschaft nach Einlösung ihres Papiergelds nicht Genüge zu leisten und dessen Wertverfall mit allen dadurch heraufbeschworenen ökonomischen und sozialen Folgen nicht zu verhindern vermag. Um das im Zuge der Napoleonischen Kriege strapazierte vertrauen der Bürgerschaft in die papierene Währung zu stärken, verankert das britische Inselreich letztere als gesetzliches Zahlungsmittel und führt schließlich gar die als Goldstandard figurierende Forderung nach einem strikten Äquilibrium zwischen papieren-kursorischem Geld und edelmetallen-thesaurischer Deckung ein.

Das britische Inselreich ist es, das in führender Position und beispielgebend den mittels Missbrauchs des papierenen Geldes, das unter praktischen Rücksichten und aus technischen Gründen mittlerweile am Platze ist, über die finanz und haushaltspolitischen Stränge schlagenden Staat an die kurze Leine der Beibehaltung und Etablierung der edelmetallenen Währung in der Funktion eines das papierene Geld als seinen bloßen Stellvertreter gutzuheißen und zu kreditieren berufenen und zu diesem Zweck vom Staat in Reserve zu haltenden Thesaurus nimmt und das vor allem, weil dem Staat als solchem wegen seines konsumtiven Nutznießerstatus beziehungsweise seiner hybrid herrschaftlichen Natur einfach nicht über den Weg zu trauen, weil also von seinem dauerhaften Wohlverhalten und seinem zuverlässigen Augenmaß in Sachen Währungs alias Geldmengenpolitik schlechterdings nicht auszugehen ist, in Gestalt einer in relativer Unabhängigkeit vom Staat eingerichteten Notenbank, eines von Gesetzes wegen eigenständigen zentralen Geldinstituts, das finanzpolitische Instrument schafft, das für eben jenes währungspolitische Wohlverhalten des Staates zu sorgen oder vielmehr anstelle des Staates jenes geldmengenpolitische Augenmaß zu beweisen verspricht.

Indem von Gesetzes wegen dieser relativ staatsunabhängigen Zentralbank als monopolistisch wahrgenommene Aufgabe die Emission neuer Noten vorbehalten bleibt und sie zugleich verpflichtet ist, ihre Ausgabe von Papiergeld wertmengenmäßig mit dem ihrer Prokura unterstellten, ihrer Obhut anvertrauten edelmetallenen Thesaurus alias Staatsschatz zu bilanzieren und im Gleichgewicht zu halten, kann sie der Verschwendungssucht und Unternehmungslust des herrschaftlichen Staats, weil dieser ja zur Finanzierung seines die verfügbaren Haushaltsmittel, den ordentlichen Etat, übersteigenden Konsums auf ihm von ihr nach Maßgabe der gesetzlichen Emissionsbeschränkung gewährte Kredite angewiesen ist, effektiv einen Riegel vorschieben oder jedenfalls Zügel anlegen und somit, im konstitutionellen Prinzip zumindest, jene Währungsstabilität, jene Konstanz im Verhältnis des realen Werts des in Reserve gehaltenen edelmetallenen Währungsmittels zum nominalen Wert des auf dem Markt zirkulierenden papierenen Währungsmittels sicherstellen, die der Missbrauch, den der absolutistische Staat mit dem aus praktischen und technischen Gründen eingeführten neuen papierenen Währungsmittel treibt, so leichtfertig aufs Spiel setzt und deren Mangel in einer inflationären Entwicklung resultiert, die durch die mit ihr verknüpften sozialen Folgen im Allgemeinen beziehungsweise die mit ihr implizierte Schwächung der gesellschaftlichen Kaufkraft im Besonderen schwerwiegende Rückwirkungen auf die Funktionsfähigkeit des kapitalistischen Produktionssystems, mit anderen Worten, den Fortgang des vom Markt organisierten Verwertungsprozesses, hat und also geeignet ist, das die bürgerliche Gesellschaft als solche tragende ökonomische Fundament zu erschüttern und ins Wanken zu bringen.

Freilich, nur in abstracto des konstitutionellen Prinzips, nicht deshalb auch schon in concreto der institutionellen Durchführung, gelingt es der bürgerlichen Gesellschaft, dem aus Gründen praktischer Opportunität und technischer Funktionalität vom Staat eingeführten neuen Wertzeichen, dem papierenen Währungsmittel, durch einerseits Insistieren auf letzterem als bloßem Platzhalter alias Repräsentanten der als sein substanzieller Referenzpunkt festgehaltenen edelmetallenen Währung und andererseits Ertrotzen der gesetzlich verankerten Notwendigkeit, von Staats beziehungsweise Zentralbank wegen eine dem nominalen Wertquantum der papierenen Währung entsprechende und es zu decken alias gutzusagen bestimmte reale Wertmenge Edelmetall in Reserve zu halten – nur also in abstracto des systematischen Soll, nicht deshalb auch schon in concreto des empirischen Haben gelingt es der bürgerlichen Gesellschaft, das papierene Währungsmittel vor dem Entwertungsprozess, dem inflationären Verfall, mit dem konsumtiver Eigensucht entspringender staatlicher Missbrauch es bedroht, zu bewahren und ihm Wertstabilität, eine äquilibristische Korrespondenz zu seinem thesaurischen Referenzpunkt zu vindizieren.

In concreto der die bürgerlichen Gesellschaften heimsuchenden Empirie sind es ja nicht nur die konsumtive Habgier und die geltungssüchtige Unternehmungslust der staatlichen Herrschaft, sondern auch und mehr noch die Launen der die Gesellschaften tragenden Natur, die Wechselfälle der zwischen ihnen ablaufenden Geschichte und die Wildwüchsigkeit des vom kapitalen Akkumulationsimperativ und seinem irrational rationellen Diktat beherrschten Marktes, sind es mit anderen Worten auch und mehr noch ebenso unabwendbar wie unvorhersehbar kontingente naturkatastrophische Widerfahrnisse, marktökonomisch induzierte Krisen, konkurrenzpolitisch provozierte Konfrontationen und aus alldem resultierende klassengesellschaftliche Konflikte, die die Stabilität der neuen papierenen Währung, ihr von der bürgerlichen Gesellschaft kommerziell ertrotztes Äquilibrium mit einem aus der alten, edelmetallenen Währung bestehenden und als Guthaben, als Deckung in Reserve gehaltenen Thesaurus bedrohen, indem sich zu ihrer finanziellen Bewältigung der Staat beziehungsweise sein Prokurist, die Notenbank, ganz unabhängig von der der staatlichen Herrschaft eigenen Missbrauchsneigung, genötigt findet, den durch den thesaurischen Fundus gesteckten Verfügungsrahmen zu überschreiten und mehr papierenes Zahlungsmittel zu emittieren, als nach Maßgabe des Fundus eigentlich gerechtfertigt, und damit immer wieder, um nicht zu sagen permanent, die Gefahr einer kommerziellen Ab beziehungsweise Entwertung des Papiergelds mit allen daraus resultierenden sozioökonomisch schädlichen beziehungsweise verheerenden Folgen heraufzubeschwören.

Tatsächlich ist, nicht zwar im systematischen Prinzip, wohl aber in der empirischen Durchführung, ein solches, den Widrigkeiten der Natur, den Wechselfällen der Geschichte und den Schwankungen des Marktes geschuldetes Missverhältnis zwischen emittierter Papiergeldmenge und vom Emissionär als Deckung in Reserve zu haltendem edelmetallenem Thesaurus von Anbeginn der staatlichen Einführung des Papiergelds beziehungsweise dessen gesellschaftlich durchgesetzter Reduktion auf die Rolle eines bloßen Platzhalters des als die Sache selbst firmierenden edelmetallenen Thesaurus an der Tagesordnung, ist es mit anderen Worten eine ständige Begleiterscheinung staatlicher Finanzpolitik. Und tatsächlich stellt, so gesehen, das geforderte Äquilibrium zwischen Papiergeld und Staatsschatz auch nur ein systematisches Ideal, keine empirische Realität dar, und bietet mit anderen Worten der in Reserve gehaltene Thesaurus im Zweifelsfall, der der Normalfall ist, nur das unbedingt erforderliche Minimum an Deckung, bildet nur eine für alle Fälle oder vielmehr für den einen, äußersten Fall, den Notfall, vorzuhaltende Mindestreserve.

Dieser Notfall oder, besser gesagt, seine Eventualität ist praktische Implikation der von der bürgerlichen Gesellschaft ertrotzten und mittels Markt durchgesetzten theoretischen Reduktion des papierenen Geldes auf die Rolle eines bloßen Platzhalters der edelmetallenen Währung, seiner Vereidigung auf die Funktion eines reinen Repräsentanten der als die Sache selbst firmierenden letzteren. Der Notfall tritt ein, wenn im Zusammenhang mit beziehungsweise auf Grund von natürlichen Katastrophen, wirtschaftlichen Krisen, politischen Konflikten oder sozialen Verwerfungen der Staat und die von ihm aufrechterhaltene gesellschaftliche Ordnung aus den Fugen und ins Wanken zu geraten drohen und die durch Zweifel an der Haltbarkeit und Zuverlässigkeit der staatlichen Ordnung in Panik versetzte bürgerliche Gesellschaft Gebrauch von der in der Emission des papierenen Geldes implizierten salvatorischen Klausel macht und, auf die bloße Platzhalterrolle, die reine Stellvertreterfunktion des letzteren pochend, bei dessen für seine Repräsentativität, seinen Realbezug einstehender alias bürgender Emissionärin, der Staatsmacht, vorstellig wird und ihr die Probe aufs Exempel abfordert, sprich, von ihr verlangt, dass sie ihre Bürgschaft wahr macht und das papierene Geld in das, was ihm nach dem Willen des Marktes überhaupt nur Wert attestiert, in edelmetallene Währung, überführt, die von ihr emittierten gedruckten Noten in von ihr thesaurierte geprägte Münze konvertiert, kurz, das als zirkulativer Platzhalter von ihr ausgegebene nominale Wertzeichen durch das als positives Guthaben von ihr einbehaltene reale Wertzeichen substituiert.

Für diesen Notfall einer die Stabilität der Staatsordnung betreffenden Verunsicherung und daraus resultierenden währungssystematischen Panik muss der Staat ein Mindestmaß an edelmetallener Währung bereithalten, eine kritische Masse, die groß genug ist, um die Forderung besorgter Bürger nach Einlösung ihres papierenen Geldes solange befriedigen zu können, bis entweder eben dies, dass der Staat seiner Einlösungspflicht nachzukommen vermag, die Sorge der Bürger zerstreut, ihrem Vertrauen in die Solvenz des Staates aufhilft und somit der drohenden allgemeinen Panik modo subjectivo die Spitze abbricht oder aber die das Vertrauen in den Staat und, wie in seine Institutionen in genere, so auch in seine finanzpolitische Einrichtung, seine papierene Währung, in specie erschütternde Katastrophe, Krise oder Konfliktsituation bewältigt, die staatliche Souveränität und Ordnung reaffirmiert und somit via objectiva der bürgerliche Glaube an die Bürgschaftstreue alias Garantiemacht des Staates auch und gerade in finanzpolitischer Hinsicht wiederhergestellt ist.

So gesehen und also in Betracht gezogen, dass unter den historisch-empirisch gegebenen Bedingungen der von der bürgerlichen Gesellschaft mittels Markt durchgesetzten ökonomisch-systematischen Rückbindung des nominalen Werts des neuen, papierenen Geldes an den zum realen Kriterium und referenziellen Maß erklärten Wert der alten, edelmetallenen Währung allemal nur ein Minimalerfolg beschieden sein, dass mit anderen Worten das vom Staat beziehungsweise seiner generalbevollmächtigten Prokuristin, der zentralen Notenbank, in Reserve zu haltende und als thesaurisches Guthaben dem Papiergeld Rückhalt alias Deckung zu geben bestimmte Edelmetall im Zweifelsfall, der der Normalfall ist, nichts weiter bilden kann als eine Mindestreserve, ein not und krisenfalls bis zur Beendigung der Not beziehungsweise Bewältigung der Krise apotropäisch vorzeigbarer beziehungsweise antiphlogistisch einsetzbarer Überbrückungskredit – dies also in Betracht gezogen, erweist sich, dass Währungsstabilität, genauer gesagt, Stabilität im Verhältnis der durch die staatliche Einführung des Papiergelds und das bürgerliche Insistieren auf dem Münzgeld als für die Substantiierung des Papiergelds erforderlichem Pendant der Währungssystembrust eingepflanzten "zwei Seelen“, nicht einfach nur ein mathematisch-kalkulatorisches, sondern ebenso wohl und vor allem ein psychologisch-kreditorisches Problem, keine bloße Frage der Werthaltigkeit des emittierten Papiergelds, sondern auch und primär der Seriosität des das Papiergeld Emittierenden ist.

Weil sub conditio der Imponderabilität der Natur, der Wechselfälle der Geschichte, der Wildwüchsigkeit des Marktes und der Konfrontativität der Politik die ökonomisch-systematisch von der bürgerlichen Gesellschaft dem Staat abverlangte äquilibristische Deckung des gedruckten Zirkulationsmittels durch einen gemünzten Thesaurus de facto nicht zu haben ist, geschweige denn, dass sie sich auf Dauer erhalten ließe, weil also der das kursorische Geld gutzusagen bestimmte und vom Staat in Reserve zu haltende thesaurische Fundus im Zweifelsfall, der der Normalfall ist, nicht mehr sein kann als ein nur beschränkt haftbar zu machender und in Anspruch zu nehmender Garant, ein eher zur Prävention als zur Reparation, eher zur vorsorglichen Beruhigung der als Gläubiger des Staats firmierenden Papiergeldbesitzer als zur umfänglichen Befriedigung ihrer Ansprüche tauglicher Rückhalt, muss der Staat die Probe aufs Exempel einer seine papierene Emission betreffenden massenhaften Rücknahme und Einlösungsforderung von Seiten seiner Bürger fürchten wie der Teufel das Weihwasser und muss alles daransetzen, es nicht so weit kommen zu lassen und sich das Vertrauen der letzteren in seine Kreditwürdigkeit durch wenn nicht den schlagenden Beweis, so zumindest doch den überzeugenden Anschein haushaltspolitischer Vernunft und finanzpolitischer Solvenz zu erhalten.

Das Erfordernis bürgerlichen Vertrauens in die haushaltspolitische Verantwortlichkeit und finanzpolitische Verlässlichkeit des Staates, das sich aus der unter den historisch-empirischen Bedingungen des Werdegangs der bürgerlichen Gesellschaften unvermeidlichen Mangelhaftigkeit beziehungsweise Unvollständigkeit der ökonomisch-systematisch für die papierene Währung installierten edelmetallenen Deckung, aus deren Beschränktheit auf eine als Notgroschen wohlverstandene Reserve, eine pleonastisch als Mindestreserve apostrophierte Rücklage ergibt – dieses das mathematische Kalkül durch psychologischen Kredit, wie man will, kompensierende oder supplementierende Erfordernis wird umso dringlicher und unabweislicher, je mehr das Papiergeld sich als kommerzielles Zirkulativ, als auf dem Markt kursierendes Zahlungsmittel, durchsetzt und in Korrespondenz zum rasanten Wachstum des von kapitalistischer Dynamik getriebenen Marktes an die reale Wertmenge des Thesaurus übertreffendem und sie zu einem veritablen Minimum an Deckung schrumpfen lassendem nominalem Wertvolumen gewinnt und je weniger sich deshalb die volkswirtschaftlichen Folgen jeder durch natürliche Katastrophen, ökonomische Krisen, politische Konfrontationen oder soziale Konflikte ausgelösten währungssystematischen Panikreaktion absehen und unter Kontrolle halten lassen.

Tatsächlich erscheinen unter den Bedingungen des entfalteten kapitalistischen Verwertungssystems und der entsprechenden Verbreitung und Allgegenwart des papierenen Wertzeichens die volkswirtschaftlichen Rückwirkungen einer das staatliche Zahlungsmittel betreffenden, von Panik getriebenen bürgerlichen Reklamation und Rücknahme alias Einlösungsforderung derart unabsehbar und gravierend, dass, wenn das bürgerliche Vertrauen in die finanzpolitische Solvenz des Staates auf der Kippe steht, letzterer – wie in den Napoleonischen Kriegen das Verhalten Großbritanniens, der politisch-ökonomisch tonangebenden Nation, beispielgebend zeigt – nicht einmal davor zurückschreckt, mit stillschweigender parlamentarischer Duldung das wankende Vertrauen durch bürokratische Restriktion zu erzwingen oder, besser gesagt, entbehrlich werden zu lassen und nämlich die staatliche Einlösungspflicht kurzerhand außer Kraft zu setzen.

Weil der Markt die Aussetzung der staatlichen Haftpflicht, die Weigerung des Staats, der von ihm übernommenen Einlösungsgarantie nachzukommen, mit einer Entwertung der papierenen Währung beantwortet, die, am Run alias Galoppieren gehindert, sich aufs Schleichen verlegt, kann solche Pflichtverletzung zwar nur eine vorübergehende Maßnahme sein und hat der Staat allen Grund, so bald als möglich, sobald also die Krise bewältigt beziehungsweise der Konflikt gelöst ist, wieder zur währungspolitischen Normalität zurückzukehren. Die Normalität aber ist nun einmal ein ohne bürgerliches Vertrauen in die staatliche Seriosität beziehungsweise Solvenz unhaltbares, weil zu panischer Besorgnis um den Wert der papierenen Währung förmlich einladendes Ungleichgewicht zwischen letzterer und dem sie systematisch gutzusagen bestimmten, empirisch aber nicht mehr als ein Minimum an Deckung bietenden, kaum mehr als eine Mindestreserve bildenden Thesaurus des Staates beziehungsweise der vom ihm mit Prokura ausgestatteten Zentralbank. Angesichts dessen erscheint es nur folgerichtig, dass der Staat in Gestalt seines politisch-ökonomischen Musterexemplars, des britischen Inselreichs, um sich das bürgerliche Vertrauen zu erhalten beziehungsweise es wiederzugewinnen, nun, nachdem er die Peitsche geschwungen und seine Einlösungspflicht vorübergehend ausgesetzt hat, der bürgerlichen Gesellschaft ein Zuckerbrot reicht und nämlich die papierene Währung zum gesetzlichen Zahlungsmittel erhebt, will heißen, seine ganze Autorität einsetzt, um dem Papiergeld die Geltung eines überall und von jedermann anzuerkennenden und zu akzeptierenden Wertzeichens zu verschaffen und damit denn aber die Angst des Bürgers vor einem mit der empirischen Demontage des Papiergelds, seiner Diskreditierung und Entwertung, die Folge seines Mangels an thesaurischem Rückhalt ist, Hand in Hand gehenden systematischen Dementi seines Wertzeichencharakters, seiner kategorischen Disqualifizierung und Abweisung durch den Markt, zu zerstreuen.

Aber was immer auch der Staat unternimmt, um die durch die zwei Seelen in der Brust des Währungssystems, die papierene und die edelmetallene, und durch deren chronisches Ungleichgewicht permanent bedrohte Stabilität der ersteren zu gewährleisten, ob er durch Haushaltsdisziplin und finanzpolitisches Augenmaß das Vertrauen der bürgerlichen Gesellschaft in seine papierene Emission zu gewinnen und zu erhalten sucht oder ob er sei's im Krisenfall die Peitsche der Aussetzung der staatlichen Einlösungspflicht schwingt, sei's zwecks Krisenprävention die bürgerliche Akzeptanz seiner papierenen Emission mit dem Zuckerbrot einer gesetzlichen Festschreibung der letzteren als verbindlichen Zahlungsmittels belohnt – all seine Maßnahmen beweisen, dass es sich bei diesem den Thesaurus zur Rolle einer bloßen Mindestreserve verurteilenden Ungleichgewicht zwischen Notengeld und Münzwährung um eine Achillesferse des Währungssystems, ein unter historisch-empirischen Bedingungen unvermeidliches Handikap handelt, ein als chronischer Destabilisierungsfaktor wirksamer konstitutioneller Defekt, den sich die bürgerliche Gesellschaft paradoxerweise dadurch einhandelt, dass sie, um die von Staats wegen emittierte papierene Währung vor der Destabilisierung, die ihr von Seiten des sich primär als Konsument verstehenden und gerierenden Staates droht, zu schützen, mittels Markt die kriterielle Rückbindung des papierenen Zahlungsmittels an einen als die eigentliche Währung, als Wertzeichen sans phrase, von Staats wegen vorzuhaltenden und gegebenenfalls auch vorzuweisenden gemünzten Thesaurus erzwingt.

Weil unter den historisch-empirischen Bedingungen der bürgerlichen Gesellschaft, genauer gesagt, sub conditione ihres von natürlichen Katastrophen, ökonomischen Krisen, politischen Konfrontationen und sozialen Konflikten begleiteten Werdegangs jener von Staats wegen vorzuhaltende und die papierene Währung zu decken, will heißen, gutzusagen und in ihrem Wert zu substantiieren bestimmte Thesaurus nicht mehr sein kann als ein zum Notgroschen geratendes Guthaben und deshalb auch nicht mehr bieten kann als ein Minimum an Deckung alias Mindestmaß an Sicherheit, ist der Schutz vor der drohenden Destabilisierung der papierenen Währung durch eine konsumtiv motivierte manische Emissionslust des Staates, den die Rückbindung an den gemünzten Thesauraus gewährt, erkauft um den Preis einer nicht minder bedrohlichen Instabilität der papierenen Währung aufgrund einer possessiv fundierten panischen Reklamationswut der Bürger, die in eben jener Mangelhaftigkeit der Rückbindung, in eben jener Reduktion der thesaurischen Deckung auf einen Notgroschen, ihren potenziellen Sprengsatz beziehungsweise aktuellen Nährboden findet.

Und an diesem quasi konstitutionellen Defekt des zur Zwieschlächtigkeit verhaltenen Währungssystems, diesem Moment von chronischer Instabilität, die das historisch-empirisch unvermeidliche Ungleichgewicht im Verhältnis der beiden Währungsformen, des gedruckten und des geprägten Wertzeichens, dem System vindiziert, ändert auch nichts der vom Staat in Person seines politisch-ökonomischen Musterexemplars, des britischen Inselreichs, zur Mitte des neunzehnten Jahrhunderts beispielgebend erhobene Anspruch, das Äquilibrium zwischen den beiden Währungsformen, will heißen, eine vollständige Deckung der gedruckten durch die geprägte Währung, also eine genaue Korrespondenz zwischen dem nominalen Wert des auf dem Markt kursierenden papierenen Zahlungsmittels und dem realen Wert der von der Zentralbank thesaurierten edelmetallenen Reserve, auf gesetzlichem Wege durchzusetzen und als die zum Goldstandard deklarierte verbindliche Norm festzuschreiben. Wie die regelmäßigen Ausnahmen von der Regel, die zu machen, die Bank of England sich in der Folge gezwungen findet, wie mit anderen Worten die wiederkehrende Aussetzung der qua Goldstandard geforderten Parität zwischen den beiden Währungsformen und Zulassung einer Überschreitung der Realität durch die Nominalität, der edelmetallen thesaurierten durch die papieren kursierende Wertmenge, beweisen, handelt es sich bei jener gesetzlichen Vereidigung des kursierenden Zahlungsmittels auf eine dem Wert nach strikte Abbildung des in Reserve gehaltenen Staatsschatzes, wenn nicht überhaupt um ein bloß theoretisches beziehungsweise projektives und durch die haushaltspolitische Praxis beziehungsweise die faktische Finanzpolitik permanent in Abrede gestelltes beziehungsweise Lügen gestraftes Konstrukt, so jedenfalls doch um eine aller prätendierten Regelmäßigkeit zum Trotz offensichtliche Ausnahme von der im genauen Gegenteil die Regel bildenden ständigen empirischen Verletzung der mit ihr dekretierten Normalität, mit anderen Worten um eine ebenso seltene wie vorübergehende Errungenschaft, die unter den Bedingungen des historisch-empirischen Werdegangs der bürgerlichen Gesellschaften nie und nimmer normative Geltung beanspruchen, geschweige denn bleibende Wirksamkeit erringen kann.

Tatsächlich wirkt der Anspruch auf die Etablierung einer durchweg verbindlichen und dauerhaft aufrechtzuerhaltenden wertmäßigen Ausgeglichenheit zwischen der als originales Wertzeichen geltend gemachten thesaurischen Reserve und dem als platzhalterische Kopie des Originals auf dem Markt kursierenden Papiergeld, aufs Ganze der historisch-empirischen Bedingungen gesehen, unter denen das Wirtschaftssystem der bürgerlichen Gesellschaften sich entwickelt, derart weltfremd, dass es, um zu erklären, wie das britische Inselreich und in der Folge dann auch die anderen, sich gezwungenermaßen an ihm ein Beispiel nehmenden Industrienationen überhaupt auf so etwas verfallen können, nötig ist, zum einen die besondere ökonomische Situation und zum anderen die eigentümliche soziale Konstellation zu berücksichtigen, die das Inselreich zur Mitte des neunzehnten Jahrhunderts auszeichnen.

Bedingung für die Einführung des Goldstandards in Großbritannien sind zwei Besonderheiten der politisch-ökonomischen Entwicklung des Landes, einerseits die maritim-koloniale Handelspolitik, die reichlich allgemeines Äquivalent in Edelmetallform ins Land bringt, und andererseits der als landed gentry politisch herrschende Teil der bürgerlichen Klasse, dessen Eigentum im Wesentlichen papiergeldliche Form und der deshalb ein existenzielles Interesse an für den Erhalt dieses seines Eigentums grundlegender Geldwertstabilität hat. Solchermaßen sogar in seinem Ursprungsland situativ gebunden und beschränkt, erweist sich zumal in den anderen, weniger begünstigten industriellen Volkswirtschaften der Goldstandard als eine schwer zu schulternde und tatsächlich nur um den Preist ständiger Ausnahmeregelungen überhaupt zu tragende Hypothek.

Als im Verstand einer situativen causa sufficiens ökonomisch zureichender Grund für den historisch-empirisch abwegigen Versuch, durch ein gesetzlich verordnetes Äquilibrium zwischen edelmetallen thesauriertem Original und papieren kursierender Kopie für permanente Währungsstabilität zu sorgen, erscheint dabei der als Handelsbilanzüberschuss zu Buche schlagende außerordentliche Reichtum, in dem der von Großbritannien zu Anfang der Neuzeit eingeschlagene merkantil-koloniale Sonderweg und die dem Land dadurch ermöglichte manufaktur beziehungsweise industriekapitalistische Vorreiterrolle resultiert. Als gleichermaßen Werkstatt der Welt und erdumspannender Großmarkt, als eine Volkswirtschaft, die sich kraft ihres weltweiten Kolonialsystems in der ersten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts als ebenso fortgeschrittene industrielle Produktionsstätte wie konkurrenzlose kommerzielle Distributionseinrichtung zu behaupten vermag, erzielt das Inselreich Handelsbilanzüberschüsse, sammelt es im Austausch mit anderen, ihren Handel noch mehr oder weniger auf Basis edelmetallenen allgemeinen Äquivalents betreibenden Gesellschaften Mengen nichtpapierenen allgemeinen Äquivalents an, die den, wenn nicht überhaupt illusorischen, so immerhin doch kursorischen Eindruck erwecken können, mit ihnen lasse sich eine vollständige Deckung der von Staats wegen ausgegebenen papierenen Währung ins Werk setzen, sie ließen sich von der zentralen Notenbank als ein die gedruckten Emissionen, die auf dem Markt zirkulieren, im vollen Umfang gutzusagen kapazitiertes Guthaben thesaurieren.

Und dass diesem Eindruck praktisch Folge geleistet wird und es tatsächlich zu einer gesetzlichen Verordnung des Äquilibriums, also zu einer förmlichen Einführung des Goldstandards kommt – dies hat seine als konstellative causa efficiens wirkende soziale Ursache in dem als landed gentry, als gutsherrliche Oberschicht figurierenden Besitzbürgertum, das sich in der Konsequenz des merkantil-kolonialen Sonderwegs des Landes herausbildet und in dem die britische Gesellschaft ihre sozialstrukturell spezifische Differenz, ihr sie von den kontinentalen bürgerlichen Gesellschaften unterscheidendes Charakteristikum findet. Aus dem merkantil-kolonialen Kontext beziehungsweise dessen kommerziell-industriellem Engagement hervorgegangen und ihm ihre ökonomische Potenz, ihr Vermögen verdankend, nutzt die britische Bourgeoisie dieses ihr Vermögen, um sich aus dem kommerziellen Geschäft, persönlich zumindest, zu absentieren und durch den Erwerb von Landbesitz in die Sphäre des Adels einzukaufen, mit dem sie nach und nach zu einer aus aristokratischem Fleisch und bürgerlichem Fisch amalgamierten, kurz, gentrifizierten neuen Oberschicht verschmilzt, zu einem Zwittergebilde, das ebenso sehr substanziell, seiner ökonomischen Zuordnung und materiellen Versorgung nach, dem mittels industriell-kommerzieller Ausbeutung fremder menschlicher Arbeit operierenden kapitalistischen Wertschöpfungssystem entspringt und auf es angewiesen bleibt, wie funktionell, in seiner gesellschaftlichen Stellung und politischen Rolle, sich als zu diesem Wertschöpfungssystem auf Distanz gegangen und ihm als über den beiden Hauptklassen, die die bürgerliche Gesellschaft konstituieren, stehende eigenständige, um nicht zu sagen ständisch besonderte Formation entrückt präsentiert – als eine quasiständische Formation, die diese ihre zwittrige Beschaffenheit alias amphibolische Natur disponiert, sich als eine die Klassenkonflikte der bürgerlichen Gesellschaft zu moderieren und dem Commonwealth, dem Allgemeinwohl die Stange zu halten, mit anderen Worten, die Staatsgeschäfte zu besorgen, die Res publica zu ihrer Sache zu machen, berufene schieds und friedensrichterliche Instanz in Szene zu setzen und in der Tat zur Geltung zu bringen.

Ökonomische Grundlage der prätendierten sozialen Entrücktheit und suggestiven politischen Neutralität, die dieses als Gentry figurierende Zwittergebilde aus aristokratischem Fleisch und bourgeoisem Fisch zur Führung des Staats alias Verwaltung des Gemeinwesens disponiert, ist, dass es nicht mehr in eigener Person durch die Ausbeutung menschlicher Arbeitskraft Mehrwert erwirtschaftet, sondern nurmehr via obliqua und vermittelt, in Form von Renditen und Renten, kraft finanzieller Einlagen in den industriell-kommerziellen Wertschöpfungsprozess und aufgrund der Verpachtung agrarisch nutzbarer Landflächen, am industriell-kommerziell erwirtschafteten Mehrwert teilhat, dass es also sein Vermögen nicht als produktives Eigentum, als Kapital, einsetzt, sondern bloß als der direkten oder indirekten stillen Teilhaberschaft am Kapitaleinsatz anderer verdanktes possessives Resultat besitzt, es nicht als mittels eigenen produktiven Eigentums generierten Gewinn oder Profit, sondern bloß als vom produktiven Eigentum anderer abgeworfenen Ertrag oder Zins erhält.

Sozial und politisch gereicht, wie gesagt, seine topische Distanz zum kapitalistischen Wertschöpfungsprozess beziehungsweise ständische Distanzierung von ihm diesem landsässigen, als Gentry etablierten Besitzbürgertum zum Vorteil und ermöglicht ihm, weil es sich dadurch der mit dem Wertschöpfungsprozess einhergehenden gesellschaftlichen Fraktionierung alias Klassenkonfrontation entrückt präsentiert, als die in Staat sich werfende regierungsamtliche Lenkerin und friedensrichterliche Hüterin des Gemeinwesens zu figurieren.

Ökonomisch und finanziell freilich droht diese ihre funktionelle Distanz zum kapitalistischen Wertschöpfungsprozess der als Gentry etablierten besitzbürgerlichen Führungsschicht eher zum Nachteil auszuschlagen – nämlich dann, wenn, und in dem Maße, wie der unter Bedingungen des historisch-empirischen Werdegangs der bürgerlichen Gesellschaft und ihres industriell-kommerziellen Wertschöpfungssystems unvermeidliche Fall eines mengenmäßigen Ungleichgewichts zwischen den beiden Währungsformen oder Erscheinungsformen des allgemeinen Äquivalents im Sinne einer unverhältnismäßigen, durch die thesaurische Rücklage der edelmetallenen Währung nicht gedeckten Zunahme der papieren kursierenden Geldmenge eintritt und der Markt, um das Gleichgewicht wiederherzustellen, hierauf mit dem Korrektiv einer Entwertung des Papiergelds reagiert, also mit einer Revision des Nominalwerts des letzteren und Reduktion seines äquivalenten, im kommerziellen Austausch geltend zu machenden Werts auf den der edelmetallenen Währung, die es nach dem Willen des Marktes zu repräsentieren gehalten ist. Solche Entwertung des Papiergelds nämlich erfährt das zur Gentry entrückte Besitzbürgertum als ungleich beeinträchtigender und verlustbringender als ihr bürgerliches Komplement, die in Industrie und Kommerz aktiv engagierte Bourgeoisie.

Weil letztere ihr in papierener Währung bestehendes Eigentum als produktives Vermögen, als Kapital, verwendet, es in den industriellen oder agrikulturellen Wertschöpfungsprozess, die Produktion von Sachwerten steckt, kann sie den inflationären Verlust, den ihr Eigentum als papierenes erleidet, durch diese seine ironisch als Flucht in den Sachwert zu bezeichnende Verwendung auffangen und kompensieren, indem sie ihn sei's durch der Geldentwertung keine Rechnung tragende unveränderte Arbeitslöhne an die lohnarbeitenden Produzenten weiterreicht und auf deren Subsistenzniveau abwälzt, sei's mittels Preiserhöhungen, mittels Anpassung des den Sachwert artikulierenden papierenen Nominalwerts an den den Sachwert repräsentierenden edelmetallenen Realwert wettmacht und ausgleicht.

Der Gentry hingegen, die ihr in papierener Währung bestehendes Vermögen primär als possessives Eigentum gebraucht und die Einkünfte, die sie aus ihm erzielt, nur seinem sekundären Einsatz als kapitale Einlage, als stiller Anteil am produktiven Einsatz, den andere von ihrem Eigentum machen, als aus der industriellen oder agrikulturellen Ausbeutungstätigkeit anderer gewonnene Rendite oder Rente verdankt, bleibt diese Flucht in den Sachwert versagt. So gewiss ihre per Landverpachtung oder mittels Aktienkaufs erwirkte Teilhabe am Profit agrikultureller Betriebe oder industrieller Unternehmen auf der Ebene der papierenen Währung verbleibt, so gewiss ihr mit anderen Worten die agrikulturelle Verpachtung oder die industrielle Beteiligung nichts weiter garantiert als einen in papierener Währung bestehenden, vorab vertraglich stipulierten Grundzins oder Zins, so gewiss schlägt jede der unverhältnismäßigen Zunahme des Papiergelds geschuldete inflationäre Entwicklung unmittelbar auf das von der Gentry in Form von Aktien in ein industrielles Unternehmen gesteckte oder in Gestalt von Grund und Boden einem agrikulturellen Betrieb überlassene papierene Vermögen beziehungsweise auf die nicht minder papierenen Einkünfte, die sie daraus zieht, zurück, ohne dass sie wie die industriellen Unternehmer oder agrikulturellen Pächter Gelegenheit fände, sich im Zuge beziehungsweise in der Folge der für die industrielle beziehungsweise agrikulturelle Ausbeutungspraxis alias Schöpfung von Mehrwert grundlegenden Überführung von geldlichem in sächlichen Wert auf Kosten der für den Schöpfungsakt erforderten Arbeitslöhne beziehungsweise zu Lasten der für das Schöpfungsprodukt geforderten Marktpreise Kompensation zu schaffen und schadlos zu halten.

Ergeht es also im Unterschied zu ihren im Wertschöpfungsprozess aktiv engagierten Klassenkollegen, den industriellen Unternehmern und agrikulturellen Pächtern, der Gentry nicht anders als den übrigen Teilen der bürgerlichen Gesellschaft, der lohnarbeitenden Klasse und der mittelständischen beziehungsweise kleinbürgerlichen Kapitalklientel, und nimmt ihr papierenes Eigentum beziehungsweise dessen aus ihm gezogene Verzinsung durch jedes inflationäre Ungleichgewicht zwischen kursierend papierener Währung und thesauriert edelmetallener Deckung, zwischen auf dem Markt zirkulierenden Banknoten und als die Sache selbst von der Notenbank in Reserve gehaltenem Staatsschatz, nicht weniger Schaden und zeigt sich mit anderen Worten durch die aus dem Ungleichgewicht resultierende Entwertung der papierenen Währung nicht weniger beeinträchtigt und geschmälert als die Löhne und Einkommen jener anderen Gruppen, so ist verständlich, warum die Gentry höchst interessiert daran ist, solcher dem internen Verhältnis und vielmehr Missverhältnis der beiden Währungsformen oder Erscheinungsweisen allgemeinen Äquivalents entspringenden Inflationsgefahr durch ein gesetzlich verankertes und qua Goldstandard zu einem finanzpolitisch zwingenden Erfordernis erhobenes Äquilibrium zwischen zirkulierender Note und thesaurierter Münze einen Riegel vorzuschieben.

Und zur Befriedigung solchen Interesses an das Verhältnis der beiden Währungsformen betreffender mengenmäßiger Parität und dementsprechend inflationsresistenter Kursstabilität, das die Gentry mit der Lohnarbeitklasse und den unteren und mittleren bürgerlichen Gesellschaftsstrata teilt, bietet nun also der Überfluss an Edelmetall, den der britischen Volkswirtschaft ihr ebenso sehr auf Basis industrieller Überlegenheit wie im Rahmen imperialistischer Zudringlichkeit mit dem Rest der Welt betriebener Handel einbringt, die denkbar beste Gelegenheit. Ihren ganzen gouvernemental-sozialen Einfluss und all ihre parlamentarisch-politische Macht zum Tragen bringend, ergreift die dem Inselreich eigentümliche Spielart von Besitzbürgertum, die Gentry, diese Gelegenheit beim Schopf, nutzt sie die Gunst der Stunde der ins Land strömenden Flut pekuniären Reichtums und erhebt eben jene Parität der beiden Währungsformen zum qua Goldstandard geltenden Gesetz, erklärt das wertmengenmäßige Äquilibrium zwischen auf dem Markt kursierenden Geldnoten und durch sie repräsentierter thesaurierter Münzwährung zu einem für den Staat beziehungsweise seine währungspolitische Prokuristin, die Zentralbank, rechtlich verbindlichen und jederzeit und unter allen Umständen zu erfüllenden Soll.

Freilich bürdet sie damit der bürgerlichen Gesellschaft in genere und ihrem diese als politisches Gemeinwesen repräsentierenden konstitutionell-monarchischen alias republikanischen Staat in specie eine nur schwer zu schulternde Hypothek auf. Sie kodifiziert um der Sicherung ihres Vermögens willen als gesetzliches Soll, dekretiert, vom Partikularismus beziehungsweise Egoismus einer Wahrung ihres Besitzstands getrieben, als währungspolitischen Standard und finanzpolitische Normative, was, wie oben expliziert, aus den historisch-empirischen Gründen wiederkehrender und immer zu gewärtigender natürlicher Katastrophen, ökonomischer Krisen, politischer Konfrontationen und sozialer Konflikte schlechterdings nicht ins Werk zu setzen ist, geschweige denn, dass es sich dauerhaft gewährleisten ließe.

Sub conditione dieser historisch-empirischen Wirkfaktoren, denen der Werdegang der bürgerlichen Gesellschaft unterliegt, bleibt die von der bürgerlichen Klasse beziehungsweise von ihrem politisch-ökonomischen Vollzugsorgan, dem Markt, dem Staat zum Zwecke seiner finanz und haushaltspolitischen Zügelung und Disziplinierung zur Pflicht gemachte edelmetallene Deckung der von ihm emittierten papierenen Währung allemal nur eine ebenso realitätsfremde wie abstrakte Sollbestimmung, ist die mehr oder minder gravierende, mehr oder minder als Diskrepanz zu Buche schlagende Überschreitung des Realwerts der vom Staat in Reserve zu haltenden Münze durch den Nominalwert der von ihm emittierten Notenmenge ein ebenso zwangsläufig eintretendes wie permanent wiederkehrendes Faktum, kann deshalb auch jene thesaurierte Münzreserve dem kursierenden Papiergeld nicht mehr bieten als ein Minimum an Deckung, kann sie mit anderen Worten nicht mehr sein als eine Mindestreserve, die höchstens und nur dazu taugt, der bürgerlichen Gesellschaft in einer Not oder Krisensituation bis zur Bewältigung der Not oder Krise den Glauben an und das Vertrauen in die Solvenz und Liquidität ihres Staates zu erhalten, sie also hic et nunc vor einem währungspolitisch verderblichen Run auf den eben dadurch zum Offenbarungseid seiner minimalistischen Unzulänglichkeit, seines Ungenügens, getriebenen Staatsschatz zu bewahren, und hat, so gesehen, seit Anbeginn der Einführung der papierenen Emission die psychologisch-kreditorische Einstellung der Bürgerschaft zum Emittenten, ihr Vertrauen in dessen institutionellen Bestand, in seine Fähigkeit, den von ihm übernommenen Zahlungsverpflichtungen früher oder später nachzukommen, für die Währungsstabilität eine nicht minder große und am Ende sogar noch größere Bedeutung als ihr mathematisch-kalkulatorisches Urteil über das Emittierte selbst, ihre Einsicht in dessen finanzielle Substanz, in seine Kapazität, die von ihm behauptete Werthaltigkeit jederzeit unter Beweis zu stellen.

Dieses ihr mathematisch-kalkulatorisches Urteil, wie man will, kompensierende oder suspendierende psychologisch-kreditorische Vertrauen der Bürgerschaft in den Staat findet sich nun aber durch den ihm von der Gentry oktroyierten Goldstandard einer ebenso unsinnigen wie unnötigen Belastungsprobe ausgesetzt. Indem der Staat mit dem Goldstandard eine gesetzlich verankerte Garantieleistung übernimmt, die er aus den genannten historisch-empirischen Gründen unmöglich oder wenn, dann höchstens und nur dank einer als kontingente Konstellation erkennbaren glücklichen Fügung zeitweilig und vorübergehend erbringen kann, macht er sich einer Frivolität, um nicht zu sagen Hybris insofern schuldig, als er das Vertrauen, das die Bürgerschaft ihm von sich aus entgegenbringt und aus freien Stücken schenkt, mutwillig ausschlägt und zurückweist, in der Absicht, es sich stattdessen eigenmächtig zu verdienen, es nämlich der Bürgerschaft als über seine subjektive Motivation hinaus objektiv fundiert nachzuweisen und es ihr somit als quasi natürliche Haltung, als eine nicht bloß psychologisch wirkliche Tendenz, sondern mehr noch logisch notwendige Konsequenz abzuverlangen. In dem Maße, wie aus historisch-empirischen Gründen dieses frivole, um nicht zusagen hybride staatliche Unterfangen, der papierenen Währung eine vollständige thesaurische Deckung zu geben, zwangsläufig fehlschlägt, wird eben das bürgerliche Vertrauen in den Staat de facto des Weltlaufs untergraben und aufs Spiel gesetzt, was de jure des Goldstandards doch gerade untermauert und gerechtfertigt werden soll.

Tatsächlich sieht sich, wie die Währungspolitik Großbritanniens nach der Einführung des Goldstandards beweist, der Emittent des Papiergeldes, der Staat, um dem Schlimmsten, dem definitiven Verlust der Vertrauens der Bürgerschaft in seine papierene Emission und den dadurch heraufbeschworenen währungspolitischen Panikreaktionen, denen der Goldstandard zu nie dagewesener Durchschlags und Zerstörungskraft verhilft, entgegenzuwirken beziehungsweise zuvorzukommen, immer wieder, um nicht zu sagen, permanent gezwungen, jene gesetzlich verankerte Deckungspflicht durch deren nicht minder gesetzlich sanktionierte und als temporär oder provisorisch deklarierte Aussetzung, wie man will, zu konterkarieren oder zu balancieren, mit anderen Worten, durch für legitim erklärte wiederholte Ausnahmen von der Regel des zum Gesetz erhobenen Goldstandards dessen prinzipielle Geltung in Einklang mit einem historisch-empirischen Verlauf zu bringen, der, so gewiss er immer wieder eine Vermehrung des als papierenes Geld kursierenden Zahlungsmittels erheischt, die das gesetzlich geforderte Äquilibrium mit dem als edelmetallene Währung thesaurierten Wertmittel außer Acht lässt, immer wieder jene prinzipielle Geltung des Äquilibriums in Frage zu stellen, um nicht sagen, Lügen zu strafen droht.

Und wenn dieses nach Maßgabe seiner historisch-empirischen Unausweichlichkeit zu ständigen währungspolitischen Aussetzern alias Ausnahmeregelungen zwingende Problem, dem auf Drängen des Besitzbürgertums frivolerweise dekretierten Goldstandard gerecht zu werden, nicht einmal dem im Reichtum, den ihm sein maritimes Imperium beschert, schwelgenden britischen Inselreich erspart bleibt, wie sehr muss es dann erst den anderen Industriestaaten zu schaffen machen, die, um nicht währungspolitisch ins Hintertreffen zu geraten und ihre Landeswährung um alle Konkurrenzfähigkeit mit der britischen gebracht zu finden, den vom Inselreich eingeführten Goldstandard nolens volens für die eigene Währung übernehmen müssen und denen ihre geringere Prosperität beziehungsweise ihre Rückständigkeit in industriell-kommerzieller Hinsicht es noch ungleich schwerer macht, jener Forderung nach einem edelmetallenen Thesaurus des Staates, der dessen papierener Emission in spiegelbildlicher Symmetrie die Waage hält, nachzukommen.