10. Titanische Produktivkraft, gesellschaftliche Umverteilungsspielräume und bürgerliche Verteilungskonditionen
Was verhindert, dass die der Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals geschuldete Ausfällung großer Teile des Lohnarbeitskräfteheeres aus dem Wertschöpfungsprozess zur Zerrüttung und zum Zerfall der bürgerlichen Gesellschaft führt, ist der, ökonomisch gesehen, als Nebenwirkung der Strategie zu bezeichnende Umstand, dass letztere in der Vermehrung zwar nicht des kapitalen Werts, wohl aber der materialen Wirklichkeit des Produzierten resultiert, dass sich mit anderen Worten der gnomisch stagnierende Produktwert einer titanisch wachsenden Produktmenge korreliert. Dieser Umstand hilft der staatlichen Umverteilungspolitik auf, weil der Staat mit immer kleineren Wertquanten seinen Fürsorge- und Sozialhilfeaufgaben nachkommen kann. Der soziale Zerfall und politische Konkurs der bürgerlichen Gesellschaft aufgrund einer Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie, die durch ihre Aufspaltung des lohnarbeitenden Produzentenkollektivs für zunehmende Arbeits- und Mittellosigkeit sorgt, während sie gleichzeitig verhindert oder vielmehr hintertreibt, dass der Staat auf ein für die Kompensation beziehungsweise Palliation solcher Arbeits- und Mittellosigkeit durch sozialfürsorgliche Umverteilungsmaßnahmen erforderliches Mehr an Mehrwert zurückgreifen kann – dieser Zerfall und Konkurs scheint ebenso unaufhaltsam wie vorprogrammiert.
Wie indes das vergangene Jahrhundert lehrt, entspricht solche Prognose beziehungsweise Projektion nicht dem Gang der Dinge, dem historischen Verlauf! Weit entfernt davon, dass in den, was die wachsende Produktivkraft ihrer industriellen Produktionssysteme angeht, führenden bürgerlichen Gesellschaften die ex cathedra jener Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie ihrem per Lohnarbeit tragenden Unterbau prognostizierte Zerrüttung und Verelendung einträte, gelingt es den betreffenden Gesellschaften im Gegenteil, auf Basis jener fortlaufenden Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie den weit überwiegenden Teil der Bevölkerung in relativer materialer Prosperität und sozialer Homogenität zu erhalten beziehungsweise ihm beides zu verschaffen und sich als ganze in einem Zustand hinlänglicher materialer Versorgtheit und sozialer Zufriedenheit einzurichten, um sich in der eigenen Wahrnehmung oder jedenfalls in der soziologischen Selbstreflexion das Eponym Überfluss- alias Konsumgesellschaft zu verdienen.
Weder führt der in den industriekapitalistisch avancierten Ländern das zwanzigste Jahrhundert beherrschende Ringelpiez zwischen staatlicher Umverteilungspolitik und kapitaler Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie zu der vorausgesehenen Aufspaltung des Unterbaus der bürgerlichen Gesellschaft in ein schrumpfendes Kollektiv lohnarbeitender Beschäftigter und ein wachsendes Agglomerat von mangels Lohnarbeit Beschäftigungs- und demzufolge Mittellosen, noch findet sich der Staat durch Fürsorgeaufgaben und Sozialhilfeleistungen, die ihm aus dem rationalisierungs- und automatisierungsbedingten Schrumpfungsprozess des lohnarbeitenden Produzentenkollektivs erwachsen, überfordert und bei Strafe einer Dysfunktionalisierung des industriekapitalistischen Produktionssystems dazu verurteilt, auf ausreichende Umverteilungsmaßnahmen zu verzichten und ohnmächtig zuzusehen, wie in den unteren Strata der bürgerlichen Gesellschaft Not und Elend unaufhaltsam um sich greifen.
So unerklärlich dieser vom logischen Schicksal, das den von der reaktiven Produktivkraftsteigerungsstrategie des Kapitals besessenen bürgerlichen Gesellschaften voraussehbar blüht, offenkundig abweichende historische Verlauf auf den ersten Blick anmuten mag, er hat einen unschwer einsehbaren einfachen Grund. Begründet ist er – und damit kommen wir denn endlich zurück zu der die revolutionäre Klasse, die Marx noch am Zuge sieht, vollends aus der Bahn werfenden Veränderung der sozialpolitischen Situation, von der oben die Rede war! – in einer Begleiterscheinung, um nicht zu sagen, einer Nebenwirkung jener vom Kapital gegen die staatliche Umverteilungspolitik obstinat aufgebotenen und permanent angewandten Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie.
Es trifft nämlich zwar zu, dass sich mit dieser Strategie keine Erhöhung der absoluten Mehrwertrate alias Profitrate erzielen lässt, dass sie im Zweifelsfall, der der Normalfall ist, sogar zu einem Sinken der letzteren führt und dass deshalb dem Staat für die verstärkten Umverteilungsmaßnahmen, zu der ihn die sozialen Folgen der kapitalen Strategie zwingen, nicht mehr beziehungsweise sogar weniger Wert zur Verfügung steht als zuvor. Das bedeutet aber nicht, dass die Strategie überhaupt keinen Vermehrungseffekt, keine wie immer geartete Steigerung der Produktionsleistung erzielt! Wenn nämlich schon keine Vermehrung des in den Wertschöpfungen steckenden kapitalen Werts, keine Zunahme des für weitere Wertschöpfungen verwendbaren allgemeinen Äquivalents, das die mittels Produktionssystems erzeugten Güter und Dienstleistungen verkörpern, so bewirkt die Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals doch allemal eine Zunahme der die Wertschöpfungen erscheinen lassenden materialen Wirklichkeit, eine Vermehrung und Vervielfältigung der Güter und Dienstleistungen, die den kapitalen Wert verkörpern.
Empirisch-praktisch oder der sozialen Intention nach ist diese materiale Wirklichkeit ja in der Tat der Zweck der ganzen produktionssystematischen Veranstaltung und bringt das Produktionssystem materiale Güter und reale Dienstleistungen hervor, um die Reproduktion der Gesellschaft zu gewährleisten und ihre Mitglieder mit Subsistenz- und Befriedigungsmitteln zu versorgen, ihnen ihren Unterhalt beziehungsweise ihren Lebensstandard zu sichern. Systematisch-logisch oder dem kapitalen Kalkül zufolge ist dieser soziale Zweck freilich nur ein Mittel – ein Mittel zu dem das Produktionssystem determinierenden wahren Zweck einer Akkumulation von Wert, um das als Wertschöpfungsveranstaltung wohlverstandene Produktionssystem in die Lage zu versetzen, noch mehr Wert zu schöpfen, weiteres Kapital zu akkumulieren. Aber auch wenn dies der wahre und sub specie des Kapitals ausschließliche Zweck der produktionssystematischen Veranstaltung ist, bleibt die Verfolgung dieses systematisch-wahren, kapitalen Zwecks doch nolens volens an die Erfüllung jenes empirisch-wirklichen, sozialen Zwecks gebunden und schließt mit anderen Worten, so ausschließlich er sich geben, so absolut er sich setzen mag, die Produktion von für die Reproduktion der Mitglieder der Gesellschaft bestimmten Gütern und Dienstleistungen ebenso zwangsläufig wie durchgängig ein, kann sich nur sub conditione der Erzeugung materialer beziehungsweise sozialer Subsistenz- und Befriedigungsmittel und per medium ihrer Hervorbringung ins Werk setzen und zur Geltung bringen.
Die Erzeugung von realen Produkten für die subsistenzielle Erhaltung beziehungsweise konsumtive Befriedigung der Mitglieder der Gesellschaft ist, so gesehen, ein materiales Natursubstrat, ohne das das kapitale Strukturprinzip der Verwertung, der industriellen Schöpfung von Wert zwecks der Schöpfung von weiterem und mehr Wert nicht funktioniert und mittels dessen beziehungsweise durch das hindurch letzteres deshalb nolens volens gezwungen ist, sich zu verfolgen und zu entfalten. Und eben dieses materiale Natursubstrat aber ist es nun, das durch die Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie, die das Kapital gegen die umverteilungspolitischen Zumutungen des Staates aufbietet, im markanten Unterschied zu dem Wert, dem es als Gefäß und Träger oder, besser gesagt, als Transportmittel und Durchgangsmoment dient, eine eklatante Zunahme und Verstärkung beziehungsweise Vergrößerung und Vervielfältigung erfährt.
Es ist, als ob der sächliche Ausbau und die technische Aufrüstung des industriellen Produktionssystems, in dem die Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie im Wesentlichen besteht, der menschlichen Arbeitskraft anstelle der Hände Flügel, anstelle der organischen Leistungskraft eine titanische Produktivität verleihen und nämlich in dem Maße, wie sie sie dem Produktionsapparat vollends faktorell integrieren und funktionell assimilieren und also realökonomisch endgültig als Subjekt entmündigen und entkräften, sie zugleich objektiv ermächtigen und effektiv entfesseln, sie quasi in einen Zauberbesen verwandeln, der das perfekte Pendant zu den Zauberlehrlingen hergibt, als die wir die Funktionäre des als industrielles figurierenden Kapitals, die dessen Zwang zum Nachweis seines Subjektcharakters, zur Selbstbestätigung, übermannt und vor sich her treibt, apostrophiert haben. Die Maschinenparks und automatisierten Prozesse, die Steuerungsanlagen und Fertigungsstrecken, in denen der sächliche Ausbau und die technische Aufrüstung des Produktionsapparats resultieren, ermöglichen dem Wertschöpfungsverfahren eine geradezu hypertrophe, eben titanische, Produktionsleistung, die, so sehr sie de facto oder technologisch dem Produktionsapparat geschuldet, also objektiv begründet ist, doch aber de jure oder kapitallogisch als Leistung der menschlichen Arbeitskraft zu Buche schlägt und firmiert.
Freilich handelt es sich damit um eine Produktionsleistung, die, eben weil sie nur de jure oder formell als Leistung der menschlichen Arbeitskraft firmiert und de facto oder reell dem sächlichen Produktionsapparat geschuldet ist, auch nicht den Wert, die kapitale Relevanz, sondern nur die Wirklichkeit, die materiale Präsenz des Hervorgebrachten betrifft. Worin mit anderen Worten jene auf der Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals basierende titanische Produktionsleistung resultiert, ist keine Steigerung des Produktwerts, des den Gütern und Dienstleistungen inkorporierten Arbeitsquantums, sondern nur eine Vergrößerung des Produktvolumens, der Menge und Vielfalt der das Arbeitsquantum verkörpernden Güter und Dienstleistungen. Weil das anstelle von Aufwendungen für die Arbeitskraft in den Produktionsapparat investierte Kapital sich bloß wertmäßig reproduziert alias amortisiert, weil es anders als der Arbeitslohn keinen zum Wert kodifizierten oder vielmehr verdinglichten und in dieser verdinglichten Form der Arbeitskraft qua Mehrwert entwendbaren sozialen Anspruch auf das dank seiner vermehrte Produkt repräsentiert – weil dies so ist, bleibt, wie oben expliziert, der Wert des Produkts, das mittels des auf Kosten des Kapitalanteils für die Arbeitskraft ausgebauten und aufgerüsteten Produktionsapparats erzeugt wird, gleich oder erleidet sogar, wenn der Wert der Investitionen in den Produktionsapparat den der Einsparungen an Arbeitskraft übersteigt, gemessen an und im Verhältnis zu dem für Arbeitskraft und Produktionsapparat insgesamt ausgegebenen Kapital eine Senkung und Verminderung.
Aber weil der sächliche Ausbau und die technische Aufrüstung des Produktionsapparats doch zugleich die besagte außerordentliche Vermehrung und Vervielfältigung der dem kapitalen Wert Gestalt verleihenden materialen Werterscheinungen zur Folge hat, in einer pro forma zwar immer noch der Entfaltung menschlicher Arbeitskraft zugeschriebenen, de facto aber der Entfesselung technischer Naturkräfte, deren die menschliche Arbeitskraft sich bedient, geschuldeten geradezu explosionsartigen Zunahme und Ausweitung der materialen Güter und realen Dienstleistungen resultiert, die den geschöpften Wert verkörpern, führt die vom Kapital gegen die umverteilungspolitischen Bemühungen des Staates aufgebotene Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie unvermeidlich zu dem das industriekapitalistische Produktionssystem seit Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts ebenso progredient wie permanent belastenden Umstand, um nicht zu sagen, heimsuchenden Missstand, dass sich einem gnomisch stagnierenden oder gar schrumpfenden Produktwert eine titanisch wachsende Produktmenge korreliert zeigt.
Und es ist nun aber genau dieser aus Sicht des Kapitals, dem es allein um die Vermehrung des Produktwerts beziehungsweise des qua absoluter Mehrwert oder Profit ihm zufallenden Teils des Produktwerts geht, als misslich erscheinende Umstand, der dem in seinen umverteilungspolitischen Bemühungen durch die reaktive Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals gestörten beziehungsweise ausgebremsten Staat Entlastung bringt und in der Tat Auftrieb gibt und ihm nämlich, allen Beschränkungen, die der infolge jener Strategie stagnierende oder gar sinkende Profit des Kapitals seinen Bemühungen auferlegt, zum Trotz, dennoch die nötigen Mittel verschafft, um die in Kapitaldiensten lohnarbeitende Klasse der bürgerlichen Gesellschaft dem ihr oben als logische Konsequenz jener Strategie prognostizierten Schicksal zunehmender Arbeitslosigkeit und demgemäß grassierender Verarmung und Verelendung zu entziehen und damit die bürgerliche Gesellschaft selbst vor der ihr aus solcher Zerrüttung ihres Fundaments widerfahrenden sozialen Desintegration und politischen Dissoziation zu bewahren.Ökonomische Implikation der aus der Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals resultierenden und ihm höchstens und nur als misslich aufstoßenden Diskrepanz zwischen stagnierendem oder gar sinkendem kapitalem Produktwert und allemal wachsender und sich vervielfältigender materialer Produktmenge ist ja eine je nach Blickwinkel als Entwertung oder Verwohlfeilerung figurierende Preisreduktion bei den einzelnen Artikeln und Beiträgen, aus denen die Produktmenge sich zusammensetzt, den materialen Gütern und realen Dienstleistungen, aus denen sie besteht. Führt die Strategie des Kapitals zu einer immer größeren Produktmenge mit unverändertem oder sogar rückläufigem Produktwert, hat das zur Folge, dass sich der gleiche oder sogar rückläufige Produktwert in einer immer größeren Menge von Produkten verkörpert findet und dass dementsprechend die einzelnen Produkte, in denen sich die Wertschöpfung materialisiert und realisiert, die vielen Artikel und Beiträge, die zahlreichen Güter und diversen Dienstleistungen, die den geschöpften Wert zur Erscheinung kommen lassen, für sich genommen, einen immer geringeren Teil des Gesamtwerts verkörpern und in ihrem Preis, dem Quantum allgemeinen Äquivalents, zu dem sie sich auf dem Markt austauschen, diese Verringerung des auf sie entfallenden Wertanteils auch zum Ausdruck bringen und sich nämlich immer weiter verwohlfeilern, für immer weniger allgemeines Äquivalent zu erstehen sind.
Will heißen, die Mitglieder der Gesellschaft, die für ihr Auskommen, ihren Lebensunterhalt, beziehungsweise für ihren Konsum, ihr Wohlergehen, auf die ihnen als Subsistenz- beziehungsweise Befriedigungsmittel dienenden materialen Artikel und realen Beiträge, die Güter und Dienstleistungen angewiesen sind, können diese immer preiswerter, für immer weniger allgemeines Äquivalent erstehen, können also mit einem immer geringeren Teil des in Gütergestalt und Dienstleistungsform geschöpften Gesamtwerts ihre Subsistenz bestreiten und sichern beziehungsweise ihrem Konsum nachgehen und frönen.
Und das wiederum, bezogen auf die staatliche Umverteilungspolitik, auf die Bemühungen um eine Bewältigung der durch die Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals heraufbeschworenen, ursprünglich in der Hauptsache marktpraktischen, mittlerweile aber vordringlich sozialpolitischen Probleme, bedeutet, dass der Staat, ungeachtet der finanziellen Beschränkung, die ihm die Rücksicht auf die imperativen Profit- alias Akkumulationsansprüche des Kapitals auferlegt, unverhofft neuen distributiven Spielraum gewinnt, seine Verteilungskapazität wie von Zauberhand erweitert und verstärkt findet. So gewiss die im sächlichen Ausbau und in der technischen Aufrüstung des industriellen Produktionsapparats bestehende Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals in einer ungeachtet ihres gnomisch stagnierenden oder gar sinkenden kapitalen Werts titanisch wachsenden Menge von materialen Gütern und realen Dienstleistungen resultiert und so gewiss, wie die bürgerliche Gesellschaft in genere, so die lohnarbeitende Bevölkerung in specie für ihr subsistenzielles Auskommen beziehungsweise ihre konsumtive Befriedigung, ihren Lebensunterhalt beziehungsweise ihr Wohlleben, auf diese materialen Güter und realen Dienstleistungen angewiesen sind, so gewiss findet sich der Staat in die umverteilungspolitisch glückliche Lage versetzt, die zunehmenden Fürsorgeaufgaben und sozialhelferischen Verpflichtungen, die ihm die Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals durch die aus ihr konsequierende fortschreitende Verkleinerung des lohnarbeitenden Produzentenkollektivs und Dysfunktionalisierung gesellschaftlicher Arbeitskraft aufbürdet, trotz des stagnierenden oder gar sinkenden Mehrwertanteils, der ihm dafür zur Verfügung steht und auf den er bei Strafe einer Beeinträchtigung oder gar Lähmung des Wertschöpfungsprozesses beschränkt bleibt, auch weiterhin und relativ erfolgreich erfüllen und nämlich mit immer geringeren finanziellen Leistungen, mit der direkten oder indirekten Zuteilung immer bruchteiligerer Quanten allgemeinen Äquivalents die von der Strategie des Kapitals Betroffenen, durch sie außer Lohn und Brot Gesetzten mit dem Lebensnotwendigen versorgen und ihnen die Subsistenz sichern, wo nicht gar konsumtive Befriedigung verschaffen zu können.
Weil dank der durch die technologisch-naturale Produktivkraft titanischen Ausmaßes, die die Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie der als Wertmaß perennierenden biologisch-personalen Arbeitskraft verleiht, zunehmenden Diskrepanz zwischen dem kapitalen Wert der Produkte und ihrer materialen Menge und Vielfalt dem gleichen oder geringeren Quantum als allgemeines Äquivalent firmierender Wertform immer größere Kontingente als Güter und Dienstleistungen kursierender Werterscheinungen entsprechen, kann der Staat im Zuge seiner Umverteilungspolitik mit einem gleich großen oder sogar verminderten Quantum des dem kapitalen Profit entzogenen und der lohnabhängigen Bevölkerung zugewendeten Teils des durch das Produktionssystem geschöpften Mehrwerts den durch jene Strategie und die Reduktion und Verkleinerung des lohnarbeitenden Produzentenkollektivs, die sie zur Folge hat, hervorgerufenen sozialen Verwerfungen Rechnung tragen und, ohne den in Lohn und Arbeit Verbleibenden wieder etwas von dem verbesserten Lebensunterhalt, den die Umverteilungspolitik ihnen beschert hat, wegnehmen zu müssen, doch zugleich den wachsenden Scharen, die aus dem Produzentenkollektiv herausfallen und, um Lohn und Brot gebracht, von Not und Verelendung bedroht sind, genug subsistenzielle Unterstützung und finanzielle Hilfe zukommen lassen, um ihnen das Auskommen zu sichern oder sogar eine mehr oder minder bescheidene Beteiligung am gesellschaftlichen Konsum zu ermöglichen.
Die neuen umverteilungspolitischen Spielräume, die die titanische Produktivkraft des ausgebauten und aufgerüsteten Wertschöpfungsapparats eröffnet, lassen sich nur nutzen, wenn dabei dem für die bürgerliche Gesellschaft grundlegenden Dogma von der gesellschaftlich notwendigen oder jedenfalls nützlichen Arbeit als conditio sine qua non der Teilhabe an den materialen Früchten und Leistungen des kapitalen Wertschöpfungsprozesses Genüge getan wird. Dieses Dogma wehrt dem Schreckgespenst einer durch den Kapitalprozess von Grund auf dichotomisierten Gesellschaft und stiftet als funktionell verpflichtendes Soll den gleichen schönen Schein von Gemeinschaftlichkeit, den im Sinne eines substanziell verbindenden Habens die Kategorie des Privateigentums gewährleistet. Nutzt der Staat seine neuen umverteilungspolitischen Spielräume, ohne jenem Dogma Genüge zu leisten und die fürsorglichen und sozialhelferischen Zuwendungen an als gesellschaftlich notwendig oder nützlich anerkannte Tätigkeiten zu knüpfen, so setzt er den inneren Zusammenhalt und das nationale Zusammengehörigkeitsgefühl in der bürgerlichen Gesellschaft aufs Spiel.
Freilich steht der Staat hier vor dem neuen Problem, wie er den außer Lohn und Brot gesetzten Gruppen des lohnarbeitenden Produzentenkollektivs jene subsistenzielle beziehungsweise konsumtive Unterstützung und Hilfe, zu der ihn die in Diskrepanz zur kapitalen unaufhörlich wachsende materiale Produktionsleistung des Produktionssystems in die Lage versetzt, zukommen lassen soll. Versieht er die Betroffenen mit dem für ihre Subsistenz beziehungsweise ihre Teilhabe am Konsum nötigen allgemeinen Äquivalent auf dem Wege simpler Fürsorge und offener Sozialhilfe, so kompensiert er zwar ihre der Arbeitslosigkeit geschuldete Mittellosigkeit und wehrt somit ihrer materialen Not und sozialen Verelendung, aber an der realen Aufspaltung und Zersetzung des lohnarbeitenden Produzentenkollektivs, für die jene der lebende Beweis sind, und an der Unterminierung und Zerrüttung der bürgerlichen Gesellschaft als solcher, die zwangsläufiges Resultat dieser Aufspaltung und Zersetzung des sie tragenden Fundaments ist, ändert er damit nichts. Er ändert nichts daran, dass das Fundament der bürgerlichen Gesellschaft, das auf Lohnarbeit angewiesene Gros der Bevölkerung, dank der quasi elektrolytischen Wirksamkeit der Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals sich zunehmend in zwei Hälften zerfallen zeigt, in die eine, die kraft ihrer Mitwirkung im Wertschöpfungsprozess ihre dank der staatlichen Umverteilungsmaßnahmen sogar aufgebesserte Subsistenz gewinnt, und die andere, die sich aus dem Wertschöpfungsprozess als für ihn überflüssig ausgeschlossen, um nicht zu sagen, ausgefällt und damit um überhaupt alle Subsistenz gebracht findet.
Wenn er, der Staat, nun aufgrund des materialiter erweiterten distributiven Spielraums, den ihm die titanische Produktivkraft des Produktionssystems beschert, sich kurzerhand als Wohltäter dieser anderen Hälfte der lohnarbeitenden Bevölkerung, der durch die Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals außer Lohn und Brot Gesetzten profiliert, ihnen das für ihre Subsistenz beziehungsweise konsumtive Beteiligung Erforderliche fürsorglich-sozialhelferisch zuwendet, sie ohne ihnen abgeforderte Arbeitsleistung wohlfahrtsstaatlich versorgt und erhält, so wehrt er zwar vielleicht ihrer Not und Verelendung und verhindert, dass solche Not und Verelendung das Gemeinwesen in virulente soziale Krisen und akute politische Konflikte stürzt, aber gleichzeitig verstößt er damit gegen ein die bürgerliche Gesellschaft als Gemeinwesen disponierendes Dogma beziehungsweise definierendes Kriterium, das Prinzip nämlich, demzufolge gesellschaftliche Arbeit die Grundlage der gesellschaftlichen Existenz bildet, das Prinzip mit anderen Worten, das die Gewährung der Subsistenz beziehungsweise die Teilhabe am Konsum für jedermann daran knüpft, dass er zur gesellschaftlichen Reproduktion etwas beiträgt, für die eben dadurch als Gemeinwesen gesetzte und erscheinende Gesellschaft eine Leistung erbringt, Nützlichkeit beweist.
Dass diese qua Beitrag zum Gemeinwesen zur Teilhabe an dessen Früchten berechtigende gesellschaftliche Arbeit sich nicht auf Lohnarbeit in Diensten des Kapitals beschränkt, ist dabei notwendige Implikation gleichermaßen der ausbeuterischen Funktion des Kapitalmechanismus und der auf ihr beruhenden Klassenstruktur der bürgerlichen Gesellschaft und versteht sich insofern von selbst. Abgesehen von den Aktivitäten der Betreiber des kapitalistischen Produktions- und Distributionssystems und ihrer betrieblichen Helfershelfer selbst, kennt die bürgerliche Gesellschaft noch jede Menge anderer, nicht in industrieller Lohnarbeit bestehender Tätigkeiten, die als gesellschaftlich nützliche Arbeit anerkannt sind und honoriert werden. Man denke etwa an die Tätigkeitsbereiche politisch-direktiver, administrativ-bürokratischer, juridisch-legislativer, religiös-ritueller, publizistisch-informativer, pädagogisch-instruktiver, akademisch-szientifischer, medizinisch-therapeutischer, hygienisch-sanitärer, kommunal-karitativer Profession.
Die Tätigkeiten müssen, um als zur Teilhabe am gesellschaftlichen Produkt legitimierende notwendige beziehungsweise nützliche Arbeit anerkannt zu sein, diese Notwendigkeit oder Nützlichkeit gar nicht unbedingt besitzen und mögen in Wirklichkeit, im Wirkzusammenhang der gesellschaftlichen Reproduktion, entbehrliche, überflüssige oder am Ende gar fehlleistungshaft kontraproduktive Beiträge darstellen. Wichtig ist allein, dass sie – und sei's auch bloß aus blinder Tradition, leerer Konvention oder suggestiver Prätention – diese Anerkennung als gesellschaftlich relevante Arbeitsleistung bei den Mitbürgern finden.
Und sie müssen auch nicht einmal als aktuelle Leistung beziehungsweise persönliche Aktivität der durch sie legitimierten Person zu Buche schlagen, sondern es genügt unter Umständen schon, wenn letztere auf sie als familiäre oder generationelle Errungenschaft, als Werk der Sippe oder Merite mehr oder minder ferner Vorfahren, verweisen kann, um dem Anspruch auf Teilhabe am gesellschaftlichen Produkt Geltung zu verschaffen. Worauf es allein ankommt, ist, dass jedes Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft, um legitimerweise an den Früchten des gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses partizipieren zu können, eine als Beitrag zu jenem Prozess anerkannte reale oder imaginäre, gegenwärtige oder vergangene, individuelle oder generationelle Arbeitsleistung vorweisen können muss.
Sinn und Zweck dieser Erhebung des Kriteriums einer als Beitrag zum Gemeinwesen anerkannten gesellschaftlichen Arbeitsleistung zur für die legitime subsistenzielle beziehungsweise konsumtive Teilhabe am gesellschaftlichen Produkt entscheidenden Voraussetzung ist die Herstellung und Gewährleistung eines, wie man will, Charakters oder Anscheins von die ganze bürgerliche Gesellschaft durchwaltender und alle ihre Mitglieder umfassender klassenübergreifender Homogenität und unterschiedsloser Verbindlichkeit. Realökonomisch, von der tatsächlichen Funktionsweise eben jenes gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses her gesehen, ist diese Homogenität und Verbindlichkeit ja alles andere als selbstverständlich gegeben oder natürlich vorhanden!
Realökonomisch betrachtet, unterscheidet und trennt vielmehr diejenigen, die nicht als Lohnarbeit deklarierbare Tätigkeiten wie die aufgeführten verrichten, von denjenigen, die Lohnarbeit in Kapitaldiensten leisten, die im Rahmen des kapitalistischen Produktionssystems Wertschöpfung betreiben, dass erstere hinsichtlich ihrer Subsistenz beziehungsweise ihres Konsums, hinsichtlich mit anderen Worten ihrer Versorgung mit materialen Befriedigungsmitteln und realen Dienstleistungen von der Arbeit letzterer abhängig, auf deren Arbeitsleistung, auf das, was diese erarbeiten alias produzieren, angewiesen sind. Nur weil und insofern die mittels industrieller Lohnarbeit in Diensten des Kapitals Wert in Gestalt von materialen Gütern und realen Dienstleistungen Schöpfenden Mehrwert schöpfen und dem Kapital kraft Lohnvertrag zur Verfügung stellen, also mehr in materialer Gestalt und realer Form verkörperten Wert produzieren und dem Kapital zur kommerziellen Distribution überlassen, als sie selber mit dem ihnen für ihre Lohnarbeit gezahlten allgemeinen Äquivalent einlösen und in Gebrauch nehmen beziehungsweise verbrauchen – nur deshalb können die mit anderen Tätigkeiten als mit industrieller und agrikultureller Lohnarbeit Befassten in den Genuss der für ihre Subsistenz beziehungsweise ihren Konsum nötigen Lebens- und Befriedigungsmittel gelangen und auf deren Grundlage da sein und es sich wohlergehen lassen.
Damit soll keineswegs gesagt sein, dass jene anderen Tätigkeiten überflüssig und entbehrlich, dass sie kein für das Funktionieren und Wohlergehen des Gemeinwesens nötiger beziehungsweise nützlicher Beitrag und also diejenigen, die sie ausüben, auf Kosten derer, die industrielle und agrikulturelle Lohnarbeit verrichten, ausgemachte Schmarotzer, von ihrer Hände Arbeit parasitär Profitierende sind. So wenig der Mensch vom Brot allein lebt, so sehr ist mit seiner materiellen Existenz die Erfüllung und Befriedigung sozialer, kultureller, ritueller, dispositioneller, informationeller Ansprüche und Bedürfnisse unauflöslich verquickt. Aber das ändert nichts daran, dass sub specie der gesellschaftlichen Reproduktion als eines grundlegend auf die materiale Ressourcenbeschaffung und die Herstellung der realen Lebensbedingungen abgestellten Prozesses der eine Teil der bürgerlichen Gesellschaft, der in Diensten des Kapitals Lohnarbeit verrichtet, den anderen Teil, der mit nicht als Lohnarbeit definierten Tätigkeiten befasst ist, durch das materiale Mehrprodukt, das er erzeugt, den realen Überschuss, den er schafft, mit versorgt und unterhält, dass die Arbeit des einen die Tätigkeit des anderen materialiter ermöglicht und realiter trägt.
Aus der Perspektive des die gesellschaftliche Reproduktion organisierenden kapitalistischen Wertschöpfungssystems freilich geht es bei der Mehrwert schöpfenden materialen Arbeit und realen Leistung der in Diensten des Kapitals Produzierenden gar nicht oder höchstens beiläufig, qua Nebenwirkung, darum, die anderen, mit kulturellen Tätigkeiten und sozialen Kontributionen Befassten mit zu versorgen und zu unterhalten, sondern um die Erzeugung von mehr Wert, die Akkumulation von weiterem, in neue Wertschöpfungsprozesse investierbarem Kapital. Und dementsprechend geht es bei den anderen, die mit den Verkörperungen des Mehrwerts, den die einen schaffen, mit den Produkten ihrer materialen Arbeit und realen Leistung versorgt und unterhalten werden, auch gar nicht oder nur beiläufig, qua Nebenwirkung, um deren Versorgung und Erhaltung, sondern bloß darum, dass sie den in den Wertverkörperungen, den Produkten der materialen Arbeit und realen Leistung, steckenden Mehrwert als solchen realisieren, ihn durch den Kauf der Wertverkörperungen in allgemeines Äquivalent, in als Wert sans phrase in neue Wertschöpfungsprozesse investierbares Kapital überführen.
Aus der Perspektive des die gesellschaftliche Reproduktion organisierenden kapitalistischen Wertschöpfungssystems erweist sich der gesamte ökonomische Prozess als ein zum Selbstzweck sich verlierender Kreislauf, eine ebenso spiralig ausufernde wie zirkulär geschlossene Veranstaltung des Kapitals, die sich darin erschöpft, durch die Ausbeutung der Arbeitskraft der einen als Wertschöpferin operierenden Hälfte der Gesellschaft Mehrwert implizierende Werterscheinungen hervorzubringen, den in ihnen implizierten Mehrwert mittels der Konsumkapazität der anderen als Wertrealisiererin funktionierenden Hälfte der Gesellschaft in allgemeines Äquivalent zu transformieren, ihn als den Wert, als der er in den Werterscheinungen bloß erst erscheint, freizusetzen und sichselbstgleiche Präsenz gewinnen zu lassen, nur um ihn dann wiederum als Kapital geltend zu machen, ihn für die weitere und erweiterte systematische Ausbeutung der Arbeitskraft jener als Wertschöpferin operierenden Hälfte der Gesellschaft einzusetzen und zu verwenden.
Dieser kapitale Zirkel liegt zwar als ökonomisch-systematische Struktur unter dem faktischen Funktionszusammenhang des sozialen Organismus, unter der Vielzahl und Mannigfaltigkeit der praktischen Aufgaben und Zwecke, die er, um am Leben zu bleiben, erfüllen muss, weil sie allesamt integrierender Bestandteil seines empirischen Stoffwechsels sind, verborgen und wird von ihm überdeckt. Aber so maßgebend und entscheidend die systematische Struktur, die den Zirkel beschreibt, den empirischen Stoffwechsel des gesellschaftlichen Organismus beziehungsweise den für ihn grundlegenden ökonomischen Reproduktionsprozess determiniert und dirigiert, so nachdrücklich und unaufhaltsam tendiert sie dazu, als der hinter und unter dem phänomenalen Stoffwechsel des Organismus perennierende kapitale Schaltplan, als die von allen empirischen Aufgaben und Zwecken abstrahierende und allen Schein von autonomem Leben Lügen strafende schicksalhaft unentrinnbare Bewandtnis und heteronom zwingende Bestimmung des sozialen Organismus, als dessen quasi anorganisch-reales Substrat, zutage zu treten und zum Vorschein zu kommen.
Und in dem Maße, wie dies strukturelle Substrat als systematischer Genotyp sich aufgrund seiner ökonomischen Dominanz und Prägekraft im empirischen Phänotyp des gesellschaftlichen Organismus politisch zum Vorschein und zur Geltung bringt, droht es nun aber den Organismus selbst, die bürgerliche Gesellschaft, als das Monstrum bloßzustellen, als das sie im Gewahrsam jenes kapitalen Zirkels, den das Substrat beschreibt, erscheint, und sie nämlich als ein zutiefst gespaltenes, von Grund auf dichotomisches Wesen oder vielmehr Unwesen vorzustellen, das quasi von sich selber zehrt, sich zu sich selbst kannibalistisch verhält, und dessen eine Hälfte nämlich gezwungen ist, durch ihre Produktionstätigkeit nicht nur für die eigene Subsistenz, ihre Selbsterhaltung, sondern auch und mehr noch für den Unterhalt, das Wohlergehen der anderen Hälfte zu sorgen, während letztere als an der ökonomischen Produktionstätigkeit und Versorgungsleistung unbeteiligte Nutznießerin augenscheinlich den Tatbestand einer parasitären Existenz erfüllt.
Zwar, systematisch-funktional, sub specie des gegenüber dem gesellschaftlichen Organismus abstrakt und von ihm unabhängig prozessierenden kapitalistischen Zirkels, seines durch den gesellschaftlichen Organismus hindurch und ohne Rücksicht auf ihn sich exekutierenden Automatismus, greift diese Vorstellung oder Sichtweise zu kurz, weil, so gesehen, beide Hälften der Gesellschaft, die wertschöpfend-arbeitende und die wertrealisierend-nutznießende, als elementare Versatzstücke, gleichgültige Instrumente, egale Durchgangsmomente eines Zirkels fungieren, mit dem das ihn betreibende Kapital weder die effektive Versorgung und konsumtive Befriedigung der Wertrealisierer, noch die arbeitspraktische Ausbeutung und lohntarifliche Enteignung der Wertschöpfer und im Grunde nicht einmal die progressive Entfaltung und sukzessive Vervollständigung des ausbeuterischen Wertschöpfungssystems selbst, sondern nur seine zum Selbstzweck sich verlaufende eigene Akkumulation, seine mittels der progressiven Entfaltung und sukzessiven Vervollständigung des ausbeuterischen Wertschöpfungssystems betriebene erweiterte Reproduktion alias Selbstverwertung verfolgt.
Aber das ändert nichts daran, dass empirisch-phänomenal, in specie des sich im gesellschaftlichen Organismus umtreibenden und ihn durch seinen Umtrieb prägenden Zirkels, das strukturelle Substrat, das sich verwertende Kapital, vexierbildlich das Schreckgespenst einer, wie man will, wasserköpfig von seiner eigenen Substanz zehrenden oder sich parasitär an sich selber mästenden Missgeburt heraufbeschwört, also das monströse Bild eines vom ökonomischen Grund auf gespaltenen Gemeinwesens abgibt, das actu seiner Gespaltenheit diesen seinen Namen verspielt, weil es vielmehr in zwei Hälften zerfällt, die eine nur ironisch so zu nennende, weil sich selber ad absurdum führende Arbeitsteilung betreiben und bei der nämlich die eine Hälfte durch ihre produktive Arbeit für die Reproduktion und den Erhalt des Gemeinwesens sorgt, während der Beitrag der anderen Hälfte zum Gemeinwesen sich darin erschöpft, von den Früchten der produktiven Arbeit der einen Hälfte nutzzunießen und letztere bei Strafe der materialen Auszehrung und des realen Ruins des Gemeinwesens zu unabsehbar weiterer ihrer Nutznießung zuträglicher produktiver Arbeit zu nötigen.
Und es ändert nichts daran, dass dieses durch die systematisch-funktionale Struktur der bürgerlichen Gesellschaft, ihre ökonomisch nackte Wahrheit provozierte empirisch-phänomenale Vexierbild, wenn es vom gesellschaftlichen Bewusstsein Besitz ergreift und sich als die Allgemeinheit klassenübergreifend heimsuchendes Selbstbild durchsetzt, einen generellen, bei der einen Hälfte, den Ausgebeuteten, aus ökonomischer Frustration und sozialem Ressentiment und bei der anderen Hälfte, den Nutznießenden, aus ökonomischem Zynismus und sozialer Arroganz gespeisten politischen Unwillen beziehungsweise Übermut erzeugt, der in der Tat unvereinbar ist mit jedweder klassenumgreifenden Gemeinschaftlichkeit und Verbindlichkeit und der, so gewiss er die sozialen Beziehungen untergräbt und die politische Atmosphäre vergiftet, gar nicht verfehlen kann, die bürgerliche Gesellschaft als ein auch nur ansatzweise organisches Corpus in den Ruin zu treiben, sie als das politische Gemeinwesen, als das sie sich, aller ökonomischen Gegenanzeige zum Trotz, behauptet und sogar wahrnimmt, zu zersetzen und der Verwesung anheim fallen zu lassen.
Genau diesem der bürgerlichen Gesellschaft durch ihre nackte ökonomische Wahrheit, ihre systematisch-funktionale Struktur, in empirisch-phänomenaler Vexierbildlichkeit vermittelten monströsen Selbstbild entgegenzuwirken und zu wehren, dient das Dogma von der gesellschaftlich notwendigen oder jedenfalls nützlichen Arbeit als von einer sämtlichen Mitgliedern der Gesellschaft abzuverlangenden conditio sine qua non der Teilhabe an den Früchten und Leistungen des kraft Lohnarbeit die materiale Reproduktion und reale Versorgung der Gesellschaft gewährleistenden kapitalistischen Wertschöpfungsprozesses. In der dogmatisch geltend gemachten Kategorie einer gesellschaftlich notwendigen oder jedenfalls nützlichen Arbeit finden sich Lohnarbeit in Diensten des kapitalen Wertschöpfungsprozesses und andere, nicht als Lohnarbeit definierte gesellschaftliche Aktivitäten wie etwa freiberuflich-professionelle, staatlich-ministerielle, traditionspflegerisch-kulturelle, kommunikationsstiftend-informationelle oder auch kontaktfördernd-rituelle Tätigkeiten unter einen Hut gebracht beziehungsweise in einen Topf geworfen, mit dem Effekt, dass in der bürgerlichen Gesellschaft ein Gefühl der Einheit und Bewusstsein der Kontinuität dort sich einstellt, wo die durch die kapitale Struktur vexierbildlich provozierte phänomenale Empirie nichts als Disruption und Dichotomie unter Beweis zu stellen droht und nämlich das Bild einer perversen Arbeitsteilung beschwört, in deren Konsequenz die eine Hälfte der Gesellschaft durch die Arbeit, die sie als Wertschöpferin leistet, schaffen und hervorbringen muss, wovon die andere Hälfte ohne Beteiligung am Wertschöpfungsprozess und bloß aufgrund der ihr vom Kapital zugewiesenen Funktion als Wertrealisiererin zehren und nutznießen darf.
Indem jene anderen Tätigkeiten als gesellschaftlich notwendige oder jedenfalls nützliche Arbeit, mithin als Beitrag zur gesellschaftlichen Reproduktion, gesetzt und auf diese Weise der kapitalistischen Lohnarbeit kategorialiter egalisiert sind, sind zugleich die sie Ausübenden mit den Lohnarbeit Verrichtenden einer nach Maßgabe dieser ihrer funktionellen Gleichartigkeit strukturellen Affinität überführt, die nicht zwar beide vor der ihnen durch ihre Stellung und Funktion im kapitalistischen Verwertungsprozess vindizierten klassengesellschaftlichen Dichotomisierung bewahrt, immerhin aber verhindert, dass solche Dichotomisierung zu einem den sozialen Organismus, das Gemeinwesen, ad absurdum intentionaler Unhaltbarkeit führenden, weil in seinen Mitgliedern jedes Gefühl der Gemeinschaftlichkeit und Bewusstsein der Solidarität im Keim erstickenden und nichts als Ressentiment und Zynismus weckenden Offenbarungseid für die bürgerliche Gesellschaft gerät.
Ihr polares Pendant besitzt dabei die allen Mitgliedern der bürgerlichen Gesellschaft abgeforderte Arbeitsleistung in dem ihnen allen konzedierten Privateigentum. Wie letzteres als ein sie substanziell verbindendes Haben firmiert, so figuriert erstere als ein sie funktionell verpflichtendes Soll. Gemeinsam, als einerseits das ihnen zugestandene Recht auf persönliche Teilhabe am gesellschaftlichen Produkt und andererseits die ihnen abverlangte Pflicht zum Beitrag zur gesellschaftlichen Reproduktion, stiften Arbeitsleistung und Privateigentum den als trompe-l'oeil wirksamen szenischen Rahmen, der die klassengesellschaftlich zerreißende Evidenz der die Gesellschaft in Wertschöpfer und Wertrealisierer, Produzenten und Konsumenten, aufspaltenden und damit als Gemeinwesen dementierenden verwertungsprozessualen Arbeitsteilung neutralisiert oder gar in eine Manifestation wenn schon nicht lebenspraktischer Einigkeit, so jedenfalls doch biographischer Verbundenheit transformiert.
Mag selbst, wie in der Konsequenz ungebremster kapitalistischer Ausbeutung geschieht, das Privateigentum der Person sich auf ihre schiere Arbeitskraft reduziert finden – solange immerhin diese Arbeitskraft der Person als ihr Privateigentum gesetzt ist und wahrgenommen wird, bleibt jedem Verdacht einer durch die ausbeuterische Arbeit bewirkten expropriativen Benachteilung und Schädigung und daraus resultierenden kategorischen Diskriminierung beziehungsweise sozialen Deklassierung des Betreffenden ein Riegel vorgeschoben. Und mag selbst die Tätigkeit der Person jeder Beitragsleistung zur gesellschaftlichen Reproduktion ermangeln und nichts als eine Alibiaktion zur rationalisierenden Begründung einer realiter gänzlich unverdienten Teilhabe am gesellschaftlichen Wohlstand sein, solange diese Tätigkeit als gesellschaftliche Arbeit firmiert und gelten gelassen wird, bleibt jedem Eindruck der ungerechtfertigten Beteiligung und parasitären Begünstigung des Betreffenden, eines von ihm auf Kosten derer, die für die materiale Reproduktion und reale Erhaltung des Gemeinwesens Sorge tragen, praktizierten Ungerechtigkeit und Beutelschneiderei ein Riegel vorgeschoben. Die gegen jegliche empirische Evidenz beziehungsweise historische Entwicklung dogmatisch aufrechterhaltenen beiden Kriterien des allen Mitgliedern der Gesellschaft zuzugestehenden unantastbar privaten Eigentums und der ihnen allen abzufordernden unverzichtbar gesellschaftlichen Arbeitsleistung – sie sind die beiden Säulen, auf denen die bürgerliche Gesellschaft als ein sich nicht durch seine ökonomische Praxis dementierendes, in ein Zweiklassensystem, eine Missgeburt des kapitalen Verwertungszwangs, dichotomisierendes, und vielmehr den schönen Schein bürgerlicher Gleichheit und kommunalen Zusammenwirkens wahrendes politisches Gemeinwesen ruht.
Und genau die letztere Säule aber, das Dogma nämlich der allen Mitgliedern der Gesellschaft als Beitrag zum Gemeinwohl abzuverlangenden Arbeitsleistung, bringt – womit wir denn auf das den Ausgangspunkt unserer zwischenzeitlichen Überlegungen zum Thema Egalität und Solidarität in der bürgerlichen Gesellschaft bildende Problem der staatlichen Vorgehensweise bei den sozialpolitisch pointierten Umverteilungsmaßnahmen zurückkommen – der Staat ins Wanken, wenn er, wie oben ins Auge gefasst, die ihm einerseits durch die Arbeitslosigkeit, in der die Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals resultiert, sozialpolitisch zur Pflicht und andererseits durch die titanisch-materiale Produktivkraft, die jene Strategie gleichzeitig entfesselt, distributionspraktisch möglich gemachte Alimentierung und Unterstützung der als Arbeitskräfte freigesetzten, mithin um Lohn und Brot gebrachten Teile der Bevölkerung rein wohlfahrtsstaatlich versorgt und versieht, will heißen, einer unter Verzicht auf alle Gegenleistung gewährten Fürsorglichkeit teilhaftig werden, in den Genuss einer unentgeltlich, ohne jedes ökonomische Kalkül, ohne alle do-ut-des-Rücksicht geleisteten Sozialhilfe gelangen lässt.
Wenn der Staat, nicht zwar vielleicht getrieben von karitativer Fürsorglichkeit, jedenfalls aber bemüht um ein sozialpolitisches Krisenmanagement, den Verteilungsspielraum, den die im Verhältnis zum Produktwert wachsende Produktmenge ihm eröffnet, kurzerhand nutzt, um die außer Lohn und Brot Gesetzten ohne Rücksicht darauf, ob sie eine gesellschaftsdienliche Gegenleistung erbringen, durch fürsorgliche Zuwendungen und sozialhelferische Leistungen mit dem Lebensnotwendigen zu versorgen oder ihnen gar eine wie immer bescheidene Teilhabe am Konsum zu ermöglichen, dann verstößt er gegen das für den Zusammenhalt der bürgerlichen Gesellschaft, ihren Anspruch auf soziale Gemeinschaftlichkeit, grundlegende Dogma eines per modum gesellschaftlich notwendiger beziehungsweise nützlicher Arbeit jedem Mitglied der Gesellschaft abzuverlangenden Beitrags zur gesellschaftlichen Reproduktion und setzt er sich mit anderen Worten über das zwecks Selbstwahrnehmung der Gesellschaft als Gemeinwesen imperative Erfordernis hinweg, das durch den kapitalistischen Verwertungsprozess vexierbildlich beschworene Monstrum eines radikal dichotomisierten, in Leistungsträger und Nutznießer, produktive Wertschöpfer und parasitäre Wertrealisierer zerfällten Sozialcorpus durch das einigende Band einer für alle verbindlichen Arbeitsmoral, einer ausnahmslosen Bereitschaft zur tätigen Mitwirkung am gemeinschaftlichen Werk wenn nicht aus der Welt zu schaffen, so zumindest doch unter den Teppich zu kehren.
Und indem der Staat mit rein fürsorglichen, bedingungslos sozialhelferischen Umverteilungsmaßnahmen gegen das Dogma einer kausalen Verknüpfung zwischen persönlichem Broterwerb und gesellschaftlicher Arbeitsleistung verstößt und damit das durch jenen Kausalnexus gebannte Gespenst einer sich als Gemeinwesen ad absurdum führenden, weil in Produzenten und Parasiten, zwei Hälften, die bloß funktionell assoziiert, mitnichten aber substanziell integriert sind, zerfallenden Gesellschaft heraufbeschwört, riskiert er, dass zugleich mit diesem Vexierbild eines auf nichts als die Selbstverwertung des Werts fixierten kapitalistischen Ausbeutungssystems auch die ökonomische Frustration und das soziale Ressentiment Raum greifen, die, wie oben vermerkt, zwangsläufige sozialpsychologische Folge- beziehungsweise Begleiterscheinung jenes der Reduktion der bürgerlichen Gesellschaft auf ihren kapitalen Sinn und Zweck entsprechenden realgesellschaftlichen Vexierbilds sind.
Wie sollten wohl die dem Dogma der gesellschaftlich notwendigen oder jedenfalls nützlichen Arbeit als einer conditio sine qua non der Teilhabe am gesellschaftlichen Unterhalt oder gar Wohlstand Verpflichteten und ihm gemäß sich Verhaltenden nicht Anstoß an dem Umstand nehmen, dass der Staat bei den durch die Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals außer Arbeit und Lohn Gesetzten jenes Dogma außer Kraft setzt und als einzige Voraussetzung für die Teilhabe der letzteren an der Subsistenz beziehungsweise am Konsum die ebenfalls der Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals geschuldete Gegebenheit einer für seine fürsorglichen Zuwendungen und Sozialhilfeleistungen ohne Beeinträchtigung des Anspruchs des Kapitals auf ein Mindestmaß an Mehrwert verfügbaren Menge an Mehrprodukt gelten lässt?
Und mit ökonomischer Frustration und sozialem Ressentiment auf diese staatliche Außerkraftsetzung des arbeitsmoralischen Dogmas reagieren mit Sicherheit nicht nur die im Lohnarbeiterkollektiv Verbliebenen und ihm weiterhin Angehörigen, weil sie im Schweiße ihres Angesichts erarbeiten müssen, was ihren aufgrund ihrer Trennung vom Arbeitsplatz müßiggehenden Kollegen in den Schoß geworfen wird, sondern Anstoß daran nehmen auch und nicht minder die als bürgerliche Klientel des Kapitals firmierenden mittelständischen und freiberuflichen gesellschaftlichen Gruppen, die ihre Teilhabeberechtigung am Konsum auf wenn auch nicht spezifisch als Lohnarbeit ausgewiesene, so immerhin doch generisch als Arbeit reklamierte Tätigkeiten gründen und denen die Existenz und Präsenz all derer, die in den Genuss einer unentgeltlichen Fürsorge und kompensationslosen Sozialhilfe des Staats gelangen, den "des Kaisers neue Kleider" offenbarenden Vexierspiegel der aus Sicht des kapitalistischen Verwertungsprozesses und seines Funktionszusammenhanges tatsächlichen Unerheblichkeit und Entbehrlichkeit dieser ihrer als Arbeit reklamierten Tätigkeiten vorzuhalten und durch solche Entwertung der letzteren ihren auf sie gegründeten Anspruch auf Teilhabe am gesellschaftlichen Konsum des ökonomischen Zynismus und der sozialen Arroganz zu überführen droht.
Dass dank der menschlichen Natur, die – speziell aus präservativer Konfliktscheu und generell ihrem konservativen Hang zur Aufwandsersparnis gemäß – eher der Wirkung als der Ursache die Schuld gibt und eher das Symptom als den Erreger zur Verantwortung zieht, die ökonomische Frustration und das soziale Ressentiment, mit denen unentgeltliche Zuwendungen und kompensationslose Hilfen des Staates an das durch die Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals hervorgetriebene Arbeitslosenheer die anderen Gruppen der bürgerlichen Gesellschaft, den bürgerlichen Mittelstand nicht weniger als das lohnarbeitende Produzentenkollektiv, erfüllen müssen – dass diese Frustration und dieses Ressentiment sich im Zweifelsfall nicht gegen den unmittelbar dafür Verantwortlichen, den Staat, und erst recht nicht gegen den mittelbar Schuldigen, das Kapital, richten, sondern auf die ineins als Opfer des Kapitals und Pfleglinge des Staats figurierenden Arbeitslosen selbst werfen, kann dabei für den Krisenbewältiger vom Dienst, den Staat, schwerlich ein Trost sein, weil es nichts daran ändert, dass jene Frustration und jenes Ressentiment, womit die tragenden gesellschaftlichen Gruppen der Lohnarbeiterschaft und des Mittelstands auf solch wohlfahrtsstaatliche Verletzung des arbeitsmoralischen Dogmas reagieren, die Atmosphäre in der bürgerlichen Gesellschaft vergiften und als förmlicher sozialmoralischer Spaltpilz letztere früher oder später aller Prätention auf eine qua nationale Gemeinschaft behauptete substanzielle Solidarität entkleiden und als das Gemeinwesen, als das sie sich, aller ihr durch den kapitalen Verwertungsprozess zugefügten funktionellen Dichotomisierung zum Trotz, vorstellt, untergraben und Lügen strafen müssen.
Was der Staat tun muss, um diese sozialpsychologisch verheerenden Implikationen, diese den inneren Zusammenhalt, das nationale Zusammengehörigkeitsgefühl in der bürgerlichen Gesellschaft unterminierenden Folgen einer im Hinblick auf die Masse überflüssiger Arbeitskräfte, die die Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals auf den Plan ruft, als Fürsorge ohne Gegenleistung, kompensationslose Sozialhilfe geübten Umverteilungspolitik zu vermeiden, liegt auf der Hand. Er muss zusehen, dass seine fürsorglichen Zuwendungen an Tätigkeiten der Begünstigten geknüpft bleiben, die dem für die bürgerliche Gesellschaft konstitutiven arbeitsmoralischen Dogma Genüge tun, muss dafür Sorge tragen, dass seine sozialhelferischen Leistungen im Zusammenhang mit Aktivitäten beziehungsweise Okkupationen der Betroffenen erfolgen, die den Tatbestand einer notwendigen beziehungsweise nützlichen gesellschaftlichen Arbeit, wenn auch vielleicht nicht de facto erfüllen, so jedenfalls doch de jure zu erfüllen beanspruchen können.
Der Staat darf sich mit anderen Worten nicht darauf beschränken, den durch die Produktivkraftsteigerungsstrategie des Kapitals außer Lohn und Brot Gesetzten mittels den Verlust an Arbeitslohn mehr oder minder ausgleichender wohlfahrtsstaatlich alternativer Zuwendungen und Ersatzleistungen zu ihrem Brot zu verhelfen, sondern muss darüber hinaus und gleichzeitig als Arbeitsbeschaffer aktiv werden, muss mit anderen Worten für die Betroffenen neue Beschäftigungen und Anstellungen finden, die ihnen erlauben, sich erneut als dem Corpus der durch notwendige oder jedenfalls nützliche Arbeit zur gesellschaftlichen Reproduktion Beitragenden zugehörig und als für die vollgültige Mitgliedschaft in der bürgerlichen Gesellschaft qualifiziert unter Beweis zu stellen und so jene wohlfahrtsstaatlichen Zuwendungen und Leistungen vom Ruch einer dem arbeitsmoralischen Dogma bürgerlichen Zusammenlebens widerstreitenden karitativen Unentgeltlichkeit alias sozialhelferischen Unverantwortlichkeit zu befreien und sie vielmehr als, wenn schon nicht mit kapitalistischem Arbeitslohn identische, so immerhin doch nach dem Muster der oben genannten bürgerlichen Tätigkeiten professioneller, ministerieller, kultureller, informationeller oder ritueller Natur dem Arbeitslohn vergleichbare, quasi arbeitslohnwerte Gehälter, Vergütungen oder Honorare geltend zu machen.
Formell nimmt das Arbeitsbeschaffungs- und Beschäftigungsprogramm, für das der Staat die ihm durch die titanische Produktivkraft des Produktionssystems eröffneten distributiven Spielräume nutzt, um dem gesellschaftlichen Arbeitsdogma Genüge zu tun, die in der Aufbruchsphase des kapitalistischen Systems geübte etatistische Praxis der Generierung von Konsumkraft wieder auf. An die Stelle dieser Bemühungen ist zwar zwischenzeitlich die effektivere merkantile Methode der kolonialistisch-imperialistischen Rekrutierung fremder Konsumenten und Erschließung neuer Märkte getreten. Als die merkantile Methode in der zweiten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts aber an die Grenzen ihrer Wirksamkeit stößt, greift der Staat auf den Etatismus zurück, den er freilich jetzt nicht mehr als Zuteilungsprogramm pro bono eines neuen Mittelstands, sondern als Umverteilungsprojekt pro cura der lohnarbeitenden Klasse praktiziert.
Dass der Staat sich, um dem als einigendes Band in der bürgerlichen Gesellschaft dienenden arbeitsmoralischen Dogma Genüge zu tun, uno actu seiner Fürsorgeaktivitäten und Sozialhilfeleistungen als Arbeitsamt und Beschäftigungsagentur bewähren muss, mag ihm als, wie man will, unverhoffte Herausforderung oder unerwünschte Zumutung aufstoßen, gänzlich neu und fremd ist ihm die Aufgabe allerdings nicht! Bereits in früheren Phasen der kapitalistischen Entwicklung sieht sich in Anwendung einer an anderer Stelle* als Etatismus apostrophierten Strategie der Staat bemüßigt oder vielmehr herausgefordert, als öffentlicher Arbeitsbeschaffer alias Beschäftigungsrequisiteur in Aktion zu treten.
In Wahrnehmung der ihm als gleichermaßen stillem ökonomischem Teilhaber und offenem politischem Bundesgenossen des manufakturellen beziehungsweise industriellen Kapitals zufallenden Aufgabe, letzterem bei der Schaffung und Erhaltung der gleichermaßen für die Dynamik und die Kontinuität des Kapitalisierungsprozesses nötigen Rahmenbedingungen zur Hand zu gehen und Hilfestellung zu leisten, sieht sich der Staat früh schon, bereits in seiner absolutistischen Phase, mit dem Erfordernis konfrontiert, eine dem manufakturellen beziehungsweise industriellen Wertschöpfungsvolumen korrespondierende Wertrealisierungskapazität zu gewährleisten, also sicherzustellen, dass das produktivkräftige Angebot des kapitalistischen Produktionssystems auf eine zureichend konsumkräftige kommerzielle Nachfrage trifft. Und soweit er seine Bemühungen, diesem Erfordernis gerecht zu werden, auf das eigene Hoheitsgebiet, auf die Gesellschaft des von ihm beherrschten volkswirtschaftlichen Bereiches, konzentriert, soweit er mit anderen Worten auf etatpolitischem Wege und durch finanz- und steuerpolitische Maßnahmen Ressourcen aus- und zuzuteilen und damit neue Konsumenten zu rekrutieren beziehungsweise die alten neu zu kapazitieren und auf diese Weise in der heimischen Gesellschaft weitere Konsumkraft zu kreieren und eine entsprechend vermehrte Nachfrage zu erzeugen unternimmt – soweit der Staat dies tut, steht er auch da vor dem Problem, dies realökonomisch zwingende Erfordernis der Rekrutierung neuer Konsumenten und Schaffung weiterer Konsumkraft auf eine Weise lösen zu müssen, die dem sozialpolitisch zwingenden, weil zusammen mit der Kategorie des Privateigentums als in aller Form einigendes Band fungierenden und damit das Sozialcorpus als Gemeinwesen, wenn schon nicht konstituierenden, so jedenfalls doch simulierenden arbeitsmoralischen Dogma der bürgerlichen Gesellschaft, nämlich dem Imperativ eines jedem Mitglied der Gesellschaft als Berechtigungsnachweis seiner Teilhabe am gesellschaftlichen Unterhalt beziehungsweise Wohlstand abzufordernden Arbeitsbeitrags, Rechnung trägt und mit ihm in Einklang steht.
Dort besteht die Lösung des Problems in einem nach dem Vorbild der Kontore und buchhalterischen Verwaltungen, die das Kapital selbst ins Leben ruft, von Staats wegen betriebenen Auf- und Ausbau eines bürokratischen Apparats, eines Systems öffentlicher Ämter und Einrichtungen, die, aus Etat- beziehungsweise Steuermitteln und aus regalen und kommunalen Abgaben finanziert, die Grundlage für das Entstehen einer neuen, als bürgerlicher Mittelstand figurierenden Gesellschaftsschicht bilden, die zusammen mit den freiberuflichen Dienstleistern, die sie nach sich zieht und denen sie durch ihr wohldotiertes Dasein Okkupation und Auskommen sichert, sich in der Tat als ein wesentlicher Aktivposten in Sachen kommerzielle Wertrealisierung erweist und gleichermaßen zur Beförderung und Sicherung, also zur dynamischen Entwicklung und zum stetigen Fortgang der manufaktur- beziehungsweise industriekapitalistischen Wertschöpfung maßgeblich beiträgt.
Nicht, dass diese der bürgerlichen Klientel des Kapitals überhaupt erst die Substanz und das Format einer als bürgerlicher Mittelstand staatstragenden Klasse vindizierende amtliche Arbeitsbeschaffungs- und öffentliche Anstellungspraxis, zu der der Staat sich seit Beginn des achtzehnten Jahrhunderts versteht, für sich genommen, gänzlich heteronom bestimmt und bar jeder eigenen Bewandtnis und Funktionalität wäre und nicht vielmehr angesichts der dem Kapitalisierungsprozess geschuldeten Umkrempelung der Gesellschaft, angesichts mit anderen Worten des Bevölkerungswachstums, der demographischen Umschichtungen, der Bildung städtischer Ballungszentren, der Zunahme gesellschaftlichen Reichtums und der aus all dem sich ergebenden neuen Aufgaben ordnungspolitischer, verkehrs- und versorgungstechnischer, militärischer, juridischer, hygienischer und not- und katastrophenhelferischer Natur, ihre originäre Motivation und objektive Berechtigung hätte. Aber so sehr auch bei jener etatistischen, direkt und indirekt von Staats wegen organisierten und finanzierten Arbeitsbeschaffungs- und Anstellungspraxis das ökonomisch Nützliche beziehungsweise kapitallogisch Opportune mit dem politisch Angenehmen beziehungsweise sozialstrategisch Sinnvollen verbunden sein mag, ohne die ökonomische Nützlichkeit beziehungsweise kapitallogische Opportunität käme die Praxis nicht oder jedenfalls nicht entfernt in dem Maße, wie das im achtzehnten Jahrhundert, der Geburtszeit eines modernen zentralistisch-bürokratischen Staatsapparats und Systems öffentlich-rechtlicher Anstalten, der Fall ist, zur Anwendung.
Als Indiz, wo nicht Beweis hierfür kann das unterschiedliche Ausmaß gelten, in dem die beiden in der industriekapitalistischen Entwicklung des achtzehnten Jahrhunderts führenden Mächte, Frankreich und Großbritannien, Gebrauch von der etatistischen Arbeitsbeschaffungs- und Anstellungspraxis machen. Während Frankreich sich als das Muster-, um nicht zu sagen Mutterland der etatistischen Konsumentenrekrutierung und Konsumkraftentfaltung profiliert, geht Großbritannien sehr viel sparsamer und zurückhaltender mit dem Instrument einer Stellung von Konsumenten und Erzeugung von Konsumkraft durch den Auf- und Ausbau eines bürokratischen Staatsapparats und öffentlicher Verwaltungseinrichtungen um. Der Grund für diese relative Zurückhaltung ist, dass das Inselreich mit seinen in die überseeische Welt ausgreifenden merkantilen Aktivitäten, seiner kolonialistischen Expansion, über eine eindeutig effektivere Methode der Konsumentengewinnung und Konsumkraftbeschaffung verfügt.
Tatsächlich nämlich hat die etatistische Konsumentenrekrutierung und Konsumkrafterzeugung, die dem Überangebot an Wertschöpfungen, das unter Bedingungen des kommerziellen Distributionsmodus das kapitalistische Wertschöpfungssystem aufgrund seines Ausbeutungsgrades beziehungsweise seiner Produktivkraft zwangsläufig hervorbringt, mittels des Auf- und Ausbaus eines Apparats staatlicher Verwaltungen und Systems öffentlicher Einrichtungen, inklusive der dadurch instigierten Entstehung eines Rattenschwanzes freiberuflicher Dienstleister, zu Leibe zu rücken unternimmt – tatsächlich also hat diese etatistische Lösung oder zumindest Entschärfung der das kapitalistische Wertschöpfungssystem unvermeidlich heimsuchenden Wertrealisierungsprobleme den aus Sicht des Kapitals gravierenden Nachteil und verfänglichen Haken, dass sie sich nur auf Kosten beziehungsweise zu Lasten des qua Kapital erwirtschafteten Mehrwerts und des auf dessen Rate basierenden kapitalen Akkumulationsprozesses in die Tat umsetzen lässt. Woher soll der Staat die für seine bürokratischen Arbeitsbeschaffungs- und öffentlichen Beschäftigungsprogramme nötigen Finanzmittel, soweit er diese nicht aus dem Ärar, dem aus herrschaftlichem Vermögen, Bodenschätzen und Kriegsbeute bestehenden und angesichts des Umfangs der Aufgabe rasch erschöpften Staatsschatz, ziehen kann, nehmen, wenn nicht aus dem Gewinn des industriekapitalistischen Verwertungsprozesses, dem der Ausbeutung menschlicher Arbeitskraft entspringenden Mehrwert, an dem er sich mittels Steuern und Abgaben, kraft Fiskus und Taxa, einen Anteil sichert?
So gewiss aber der Staat, um für die Konsumenten und die Konsumkraft zu sorgen, die zur Realisierung der dem industriekapitalistischen Wertschöpfungsprozess entspringenden Werte nötig sind, diesen Weg der etatistischen Mittelbeschaffung beschreitet, so gewiss tut er damit dem Wertschöpfungsprozess selbst Abbruch oder zumindest Eintrag und erkauft so die Lösung des durch dessen Ausbeutungsrate beziehungsweise Produktivkraft heraufbeschworenen Wertrealisierungsproblems mit einer Behinderung und Beeinträchtigung der industriellen Wertschöpfung als solcher, also eben dessen, was er doch eigentlich durch die Lösung des Wertrealisierungsproblems befördern und intakt erhalten will. Was der Staat dem Kapital an Mehrwert alias Gewinn entzieht, um auf etatistischem Weg, durch den Auf- und Ausbau des Staatsapparats und des öffentlichen Beschäftigungssektors, die gesellschaftliche Kaufkraft zu stärken und zu erhöhen, das fehlt dem Kapital bei seinem Bemühen, durch den Auf- und Ausbau des industriellen Produktionsapparats noch mehr Mehrwert alias Gewinn zu erzielen.
Diesem vitiösen Zirkel einer Gewährleistung der Kontinuität und Stetigkeit des Wertrealisierungsgeschäfts auf Kosten der Dynamik und Schubkraft des Wertschöpfungsprozesses, anders gesagt, einer Erfüllung der kommerziell zureichenden Bedingung der kapitalen Akkumulation zu Lasten ihrer industriell wirkenden Ursache, den die etatistische Lösung des durch die Ausbeutungsrate beziehungsweise Produktivkraft der industriekapitalistischen Wertschöpfung heraufbeschworenen Wertrealisierungsproblems nolens volens beschreibt – ihm entgeht die vom britischen Inselreich mustergültig vorgelebte kolonialistische Problemlösung. Weil hier die fehlenden Konsumenten beziehungsweise Konsumkräfte nicht von Staats wegen im eigenen Land rekrutiert beziehungsweise generiert, sondern – wenngleich nicht ohne staatliche Unterstützung und Hilfestellung – via Kommerz, also vom Kapital selbst, außerhalb des eigenen Wirtschaftsraumes, in überseeischen Gebieten und auf fernen Märkten, requiriert und mobilisiert werden, geht diese merkantile Methode zur Erhöhung der Kaufkraft nicht wie das etatistische Verfahren auf Kosten des Kapitals selbst, muss nicht aus dessen mehrwertigem Anteil, dem Gewinn, den es aus seiner Ausbeutungspraxis zieht, bestritten werden und beeinträchtigt und schmälert also auch nicht, sondern trägt und befördert vielmehr das dynamische Werden und stetige Wachstum, zu dem solch unbeeinträchtigter Mehrwert, solch ungeschmälerter Gewinn dem industriekapitalistischen Produktionssystem dient.
Was Wunder, dass, wie der ökonomische Demiurg, das Kapital selbst, so auch dessen politisches Faktotum, der Staat, dieser merkantilen Methode zur Rekrutierung von Konsumenten und Generierung von Konsumkraft den Vorzug vor dem etatistischen Verfahren gibt und letzteres, soweit nicht dringende nichtökonomische, aus den strukturellen Organisationsbedürfnissen des Sozialcorpus als politischen Organismus sich ergebende Desiderate des bürokratischen Apparats und der öffentlichen Verwaltung seine Inanspruchnahme erzwingen, nur notgedrungen, nur dann mit anderen Worten, wenn jene merkantile Methode versagt beziehungsweise ineffektiv bleibt, zur Anwendung bringt. Dafür bietet Frankreich den besten Beleg, das mit seiner anfänglich verfolgten merkantilistischen Strategie ja ebenfalls der merkantilen Methode einer Rekrutierung von Konsumenten und Generierung von Kaufkraft außerhalb der eigenen Volkswirtschaft huldigt und das erst, als territoriale Fixierung auf den kontinentaleuropäischen Raum und die macht- und herrschaftspolitische Präokkupation mit ihm die merkantile Methode in dieser ihrer merkantilistischen Spielart als unzulänglich erweisen und in der Tat zum Scheitern verurteilen, auf den Notbehelf jenes etatistischen Verfahrens zur Kaufkrafterzeugung verfällt – einen Notbehelf, der, wie an anderer Stelle* expliziert, in der ebenso exzessiven wie unverantwortlichen Form, in der die absolutistische Herrschaft Frankreichs sich seiner bedient, das Land geradewegs in die Katastrophe der bürgerlichen Revolution und der ihr entspringenden napoleonischen Militärdiktatur hineinführt.
Als endgültiger Beweis für die aus kapitallogischer Sicht definitive Überlegenheit der merkantilen im Vergleich mit der etatistischen Methode, Konsumenten zu rekrutieren und Konsumkraft zu generieren, kann die Tatsache gelten, dass das Land, kaum dass es seine egalitärrevolutionären Exzesse und militärimperialen Abenteuer hinter sich gebracht und sich davon einigermaßen erholt hat, auf den von Großbritannien gewiesenen kolonialistischen Weg einschwenkt, der im Laufe des neunzehnten Jahrhunderts für alle europäischen Industrienationen, die etwas auf sich halten und im historischen Leben vorankommen wollen, in der verallgemeinerten, die merkantile Motion des Kapitals zur Haupt- und Staatsaktion des Gemeinwesens erhebenden imperialistischen Form zur via regia einer Lösung der durch den Ausbeutungsgrad und die Produktivkraft des industriekapitalistischen Produktionssystems heraufbeschworenen Wertrealisierungsprobleme avanciert, wohingegen das alternative, etatistische Verfahren einer mittels staatlicher Finanzpolitik, quasi von Etats wegen, betriebenen Kaufkrafterzeugung im Hintergrund bleibt und nur so weit Anwendung findet, wie besagte nichtökonomische, den politischen Organisationsbedürfnissen des Sozialcorpus der bürgerlichen Gesellschaft entsprechende Desiderate dies erheischen beziehungsweise gebieten.
Das ändert sich erst, als im Laufe der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts die merkantile, auf den Austausch mit beziehungsweise den Absatz in fremden Gesellschaften und überseeischen Märkten setzende Methode sogar in ihrer imperialistischen, von einem starken Staat getragenen und mit militärischer Gewalt und bürokratischem Zwang operierenden Form ihre Wirksamkeit verliert oder jedenfalls nicht mehr hinlänglich fruchtet, teils weil die außereuropäische Welt dem kommerziellen Zugriff des industriellen Produktionssystems mittlerweile so gut wie vollständig erschlossen ist, teils weil die indigene Kaufkraft der außereuropäischen Welt durchweg auf armen Massen aufgepfropfte kleine Oberschichten beschränkt bleibt und entsprechend rasch an demographische Grenzen stößt und erschöpft ist.
Und in dem Maße aber, wie dies geschieht und die vom industriekapitalistischen Produktionssystem eigenständig praktizierte merkantile Methode der Rekrutierung neuer Konsumenten und Generierung weiterer Konsumkraft nicht einmal mehr sub conditione der ihr von Staats wegen gewährten militärisch-bürokratischen Unterstützung alias imperialistischen Hilfestellung die nötige Kraft aufbringt und Wirksamkeit beweist, um der Absatzprobleme und Wertrealisierungskrisen, in denen die ausbeutungs- beziehungsweise produktivitätsbedingte Leistungskraft des Wertschöpfungssystems resultiert, Herr zu werden und Abhilfe für sie zu schaffen – in dem Maße, wie dies geschieht, tritt nun wieder das etatistische Konsumkrafterzeugungsrezept in den Vordergrund und drängt sich dem um einen Ausweg aus dem kommerziellen Krisenszenario verlegenen Staat als wenn nicht probates Heilmittel, so jedenfalls doch praktikabler Notbehelf auf.
Freilich erfährt dieser Etatismus, der angesichts der generellen Krise der imperialistisch forcierten merkantilen Methode nicht nur in Frankreich, seinem Mutterland, sondern auch in allen anderen Industrienationen neue Attraktivität gewinnt und ins Zentrum der staatlichen Bemühungen um kommerzielle Krisenbewältigung rückt, unter dem Eindruck der realen Nöte und sozialen Verwerfungen, der Armut und des Elends, die das mittels Ausbeutung menschlicher Arbeitskraft und Aufbietung sächlicher Produktivkraft sich entfaltende industriekapitalistische Produktionssystem zur Folge hat, eine Veränderung gleichermaßen seiner Ausrichtung und seiner Verfahrensweise. Konfrontiert mit einem zum Proletariat nivellierten und homogenisierten Heer von in Diensten des Industriekapitals Lohnarbeitenden, die der ebenso ausbeuterische wie produktivkraftträchtige Kapitalisierungsprozess fortschreitend pauperisiert und deklassiert und nämlich sowohl absolut immer näher an den Rand des Existenzminimums bringt wie relativ immer weiter vom bourgeoisen Reichtum und bürgerlichen Wohlstand abkoppelt und entfernt, hat der Staat eigentlich gar keine andere Wahl, als seine auf die Bewältigung der imminenten Wertrealisierungskrise gerichteten Bemühungen um die Rekrutierung neuer Konsumenten und die Generierung weiterer Kaufkraft auf jenes Heer von Lohnarbeitenden zu konzentrieren, die sich ausbeutungsbedingt absoluter Not beziehungsweise produktivkraftgeschuldet relativem Elend ausgeliefert finden.
Statt in der alten etatistischen Manier via Ausbau des Staatsapparats und Aufbau öffentlicher Einrichtungen Gruppen aus der Bevölkerung auszulesen und aus Mitteln des Ärars beziehungsweise des Fiskus so zu alimentieren, dass sie sich zu einem aus Amtsträgern und Gehaltsempfängern bestehenden bürgerlichen Mittelstand formieren, der zusammen mit den freiberuflichen Dienstleistern, die er nach sich zieht und unterhält, einen substanziellen Beitrag zur Lösung oder jedenfalls Bewältigung der Absatz- alias Wertrealisierungsprobleme des rasch wachsenden manufaktur- beziehungsweise industriekapitalistischen Produktionssystems leisten können – statt in der alten etatistischen Manier durch die aus Etatmitteln bestrittene selektive Zuteilung von Kaufkraft an neue, aus dem Boden der bürgerlichen Gesellschaft gestampfte Konsumentengruppen dem Wertrealisierungsproblem zu Leibe zu rücken, findet sich jetzt angesichts der materialen Not und des sozialen Elends, in die das industriekapitalistische Produktionssystem die in seinen Diensten Lohnarbeitenden, diejenigen also, die seine Arbeit verrichten und den ihm entspringenden materialen Reichtum und realen Überfluss erzeugen, gestürzt hat, unwiderstehlich genötigt, seinen Etatismus nicht als Zuteilungs-, sondern als Umverteilungspolitik zu praktizieren, ihn mit anderen Worten auf die Weise ins Werk zu setzen, dass er, der Staat, als ausgleichender Vermittler alias ehrlicher Makler agiert, der, statt für die Realisierung des vom Produktionssystem hervorgebrachten vermehrten Mehrwerts neue Konsumenten zu rekrutieren und weitere Konsumkraft zu generieren, das Mehr an Mehrwert vielmehr tarifpolitisch direkt und sozialstaatlich indirekt dem lohnarbeitenden Produzentenkollektiv, also denjenigen zurückerstattet, mit deren Arbeitskraft das Produktionssystem es hervorgebracht hat.
Aufgrund seiner solchermaßen umverteilungspolitischen Intervention gelingt es dem Staat, den Ausbeutungsgrad zu verringern, dem das Kapital das lohnarbeiterschaftliche Produzentenkollektiv unterwirft, und letzterem einen entsprechend besseren subsistenziellen Zugang zum Markt, wo nicht gar eine bescheidene konsumtive Teilhabe an ihm zu eröffnen und somit uno actu das aus der Ausbeutungspraxis des Kapitals resultierende realökonomische Problem einer desiderativen Wertrealisierung zu entschärfen und dem durch die Ausbeutungspraxis heraufbeschworenen sozialpolitischen Konflikt eines disruptiven Klassenkampfes die Spitze abzubrechen.
Weil das Kapital den neuen, umverteilungspolitischen Etatismus des ausgehenden neunzehnten Jahrhunderts noch weniger tolerieren kann als den alten des achtzehnten Jahrhunderts, reagiert es auf ihn mit einer Strategie der Rationalisierung und Automatisierung des Wertschöpfungsprozesses. Die aber resultiert in einer fortlaufenden Ausdünnung und Schrumpfung des Arbeitskräfteheeres und einer entsprechend grassierenden Arbeits- und Mittellosigkeit. Damit verschiebt sich die umverteilungspolitische Aufgabe des Staates von der Vorsorge und Sozialversicherung zur Fürsorge und Sozialhilfe, während gleichzeitig die Mittel für letztere wegen der der Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals geschuldeten stagnierenden beziehungsweise sinkenden Profitrate den sozialpolitischen Anforderungen, wertsystematisch gesehen, immer weniger genügen.
Fürwahr eine ebenso realökonomisch vielversprechende wie sozialpolitisch vernunftgeleitete Wendung, die der Staat dem angesichts der imperialistischen Erschöpfung der merkantilen Methode neue Aktualität gewinnenden etatistischen Verfahren zur Konsumkrafterzeugung gibt, eine Wendung, die freilich diesen gravierenden Schönheitsfehler aufweist, dass auch in seiner umverteilungspolitisch novellierten Form das Verfahren nach wie vor zu Lasten des kapitalen Akkumulationsprozesses geht und das in letzterem seine raison d'être habende Kapital deshalb nicht im Entferntesten daran denkt, es zu tolerieren oder gar mitzutragen, und sich vielmehr mit Händen und Füßen dagegen sträubt. Schließlich muss der Staat die für sein etatistisches Konsumkrafterzeugungsverfahren nötigen Finanzmittel im Wesentlichen und in der Hauptsache dem durch das kapitalistische Produktionssystem geschöpften Mehrwert entnehmen, und da die Kapitalakkumulation und das von ihr getragene Wachstum des Produktionssystems sich aus eben diesem Mehrwert speisen, ist zwangsläufige Konsequenz des ökonomischen Etatismus ein Absinken der Akkumulationsrate und eine Verlangsamung des durch sie bestimmten produktionssystematischen Wachstums, mithin eine Beeinträchtigung und Behinderung des Vermehrungs- und Entfaltungsprozesses, der dem Kapital seine quasiorganische Zielstrebigkeit verleiht beziehungsweise seine quasiteleologische Lebendigkeit sichert.
Diese unveränderte Konsequenz bringt das Kapital zwangsläufig gegen das umverteilungspolitisch novellierte nicht weniger als gegen das absolutistisch antiquierte etatistische Kaufkrafterzeugungsverfahren in Harnisch und macht es ihm in seiner neuen Gestalt sogar noch widerwärtiger und inakzeptabler als in seiner alten. Schließlich kann die absolutistische Herrschaft des achtzehnten Jahrhunderts als Grund dafür, dass sie das Kapital schröpft, es fiskalisch und taxalisch zur Kasse bittet, um Kaufkraft zu generieren und so dem manufakturellen beziehungsweise industriellen Produktionssystem sein Wachstum zu sichern, immerhin noch den äußeren, nicht vom Kapital selbst zu verantwortenden Umstand einer hypoplastischen Marktsituation, das heißt, einer mit dem industriellen Angebot nicht Schritt haltenden und dadurch die Entfaltung des Produktionssystems gefährdenden kommerziellen Nachfrage geltend machen. Der sich zur Umverteilungspolitik entschließende starke Staat des neunzehnten Jahrhunderts hingegen kann zur Begründung dafür, dass er sich zwecks Erzeugung von Kaufkraft und Sicherung des industriekapitalistischen Wachstums an der Kapitalrendite vergreift, nur das Kapital selbst verantwortlich und nämlich nurmehr geltend machen, dass dessen industrielles Produktionssystem durch seine produktivkräftig-hypertrophe Entwicklung den Markt hoffnungslos zu überfordern, alle ihm durch gleichermaßen die expansionspolitische Limitierung und die distributionsmodale Konditionierung des Marktes gesetzten Schranken zu durchbrechen und sich damit denn aber in eine zum regelrechten Selbstzerstörungsszenario und offenbaren Beweis der eigenen Unhaltbarkeit geratende universale Wertrealisierungskrise zu stürzen droht.
Wie sollte wohl das auf sein akkumulationsprozessuales Fortschreiten alias produktionssystematisches Wachstum monoman bornierte und bis zur völligen Verblendung fixierte Kapital diese auf es selbst zurückschlagende, ihm selbst die Schuld gebende staatliche Begründung für seine umverteilungspolitische Zügelung und Steuerung akzeptieren oder auch nur zur Kenntnis nehmen können und nicht vielmehr alles daransetzen, allen Zügelungs- und Steuerungsbemühungen des Staates zum Trotz seinen Akkumulationsprozess unverlangsamt fortzusetzen beziehungsweise das Wachstum seines Produktionssystems im vollen Umfange aufrechtzuerhalten? Sich direkt gegen die umverteilungspolitischen Maßnahmen des Staates verwahren und sich ihnen offen verweigern, kurz, ihnen politisch die Stirn bieten kann das Kapital freilich jetzt ebenso wenig wie damals. Ist es damals, im achtzehnten Jahrhundert, die reale Macht der für die Durchsetzung und Karriere des kapitalistischen Produktionssystems unentbehrlichen, weil über große Teile der Gesellschaft, die dem systematischen Zugriff des Kapitals noch entzogen sind, die Kontrolle ausübenden absolutistischen Herrschaft, was das Kapital zwingt, sich dem etatistischen Interventions- und Regulierungsanspruch zu fügen, so ist es jetzt, Ende des neunzehnten Jahrhunderts, der soziale Druck des staatlich verfassten Gemeinwesens, sprich, die Interessengemeinschaft und der Schulterschluss zwischen dem für den Erhalt der bürgerlichen Gesellschaft, ihre Bewahrung vor der Selbstzerstörungstendenz des kapitalistischen Systems, tätigen Staat mit dem sich von solch staatlichem Wirken materiale Befriedigung und soziale Sicherheit erhoffenden lohnarbeitenden Gros der Bevölkerung, was das Kapital daran hindert, sich gegen die staatliche Umverteilungspolitik offen aufzulehnen, ihr sich direkt zu widersetzen.
Was dem Kapital, dem es die um seiner Bewahrung vor den eigenen Selbstzerstörungstendenzen und der Erhaltung seines industriellen Produktionssystems willen gebildete Interessengemeinschaft aus starkem Staat und lohnarbeitendem Produzentenkollektiv unmöglich macht, den staatlichen Umverteilungsmaßnahmen politischen Widerstand zu leisten – was diesem politisch an die Kandare gelegten Kapital allemal aber bleibt, ist die oben als Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie beschriebene ökonomische Sabotage der Umverteilungspolitik, zu der ihm die Produktivkraftentwicklung des Produktionssystems, die sächlich-technische Entfaltung des Produktionsapparats, die das System in der Konsequenz des Konkurrenzkampfs auf dem Markt alias kommerziellen Verdrängungswettbewerbs durchläuft, gleichermaßen die Grundlage liefert und die Handhabe bietet. Will das Kapital die umverteilungspolitischen Bemühungen des Staates um eine stärkere Beteiligung des lohnarbeitenden Wertschöpferkollektivs am gesellschaftlichen Konsum, Bemühungen, die eine Stabilisierung und Sicherung des Wertrealisierungsgeschäfts bezwecken und die freilich, weil sie in einer Entdynamisierung des Wertschöpfungsprozesses, einer Senkung der Akkumulationsrate alias Verlangsamung des Verwertungstempos resultieren, dem auf ein Maximum an Verwertung blind fixierten Kapital ein Dorn im myopischen Auge sind – will also das Kapital die Umverteilungspolitik des Staates durchkreuzen, so braucht es nichts weiter zu tun, als jene im kommerziellen Konkurrenzkampf bewährte Strategie einer Steigerung der sächlich-technischen Produktivkraft des Apparats konsequent fortzusetzen und mit Macht voranzutreiben, allerdings jetzt mit veränderter Stoßrichtung und neuer Zielvorgabe.
Dient die Strategie einer Steigerung der sächlich-technischen Produktivkraft des Produktionssystems bis dahin, im Rahmen des kommerziellen Konkurrenzkampfs, im Wesentlichen dem Zweck, mit der gleichen Arbeitskraft eine größere Produktionsleistung zu erzielen, so verfolgt jetzt, in Reaktion auf die staatliche Umverteilungspolitik, das Kapital mit der Strategie primär die Absicht, mit weniger Arbeitskraft die gleiche Produktionsleistung zu erbringen. Das Kapital nutzt mit anderen Worten die dadurch aus einer ebenso passageren wie generellen Technisierungs- und Maschinisierungsmethode zu einem ebenso permanenten wie speziellen Rationalisierungs- und Automatisierungsprogramm avancierende Strategie, um Arbeitskräfte und mithin Lohnkosten einzusparen und auf diese Weise die Einbußen an Mehrwert, die es durch die staatlichen Umverteilungsmaßnahmen erleidet, zu kompensieren, mithin die Bilanz zwischen kapitalen Aufwendungen für die Wertschöpfung und finanziellem Gewinn aus ihr, allen staatlichen Versuchen, sie zwecks Rekrutierung der lohnarbeitenden Wertschöpfer als marktentlastende Wertrealisierer zu verschieben, zum Trotz, zu verteidigen und konstant zu erhalten.
Die, was die Verteidigung der Gewinnbilanz, mit anderen Worten, die Aufrechterhaltung der kapitalprozessualen Mehrwertrate betrifft, erfolgreiche Durchkreuzung der umverteilungspolitischen Eingriffe des Staats durch die vom Kapital verfolgte Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie konfrontiert freilich, weil sie darauf hinausläuft, die dem Kapital staatlicherseits zugemuteten Einbußen an Mehrwert durch eine Auslichtung und Verkleinerung des lohnarbeitenden Produzentenkollektivs, mithin eine Reduktion der Lohnkosten wettzumachen, mit einem neuen sozialen Problem, dem Problem zunehmender gesellschaftlicher Arbeitslosigkeit, eines wachsenden Heeres außer Lohn und Brot gesetzter Staatsbürger, das den Staat als wie auch immer durch seine Komplizenschaft mit dem Kapital prädisponierten Hüter des Gemeinwesens, will er nicht zulassen, dass in seiner bürgerlichen Gesellschaft materiale Not und soziales Elend in neuen Dimensionen und mit entsprechend neuer politischer Sprengkraft um sich greifen, zu einer Ausweitung und Verstärkung seiner umverteilungspolitischen Bemühungen zwingt. Das wiederum provoziert den oben geschilderten unabsehbaren Ringelpiez zwischen den ökonomischen Effekt der staatlichen Umverteilungspolitik zunichte zu machen bestrebter Rationalisierungsstrategie und der sozialen Folgen der letzteren Herr zu werden bestimmter Umverteilungspolitik, ein als reziproker Reiz-Reaktionsmechanismus funktionierender Wechselreigen, dessen handgreifliches Ergebnis der sächlich-technische Auf- und Ausbau eines mit immer weniger menschlicher Arbeitskraft auskommenden gigantischen industriellen Produktionsapparats ist.
Weniger handgreiflich, aber deshalb nicht weniger wirklich ist die Veränderung der Aufgabenstellung und Zielsetzung, die jener Ringelpiez zwischen Staatsräson und Kapitalinteresse für die staatliche Umverteilungspolitik mit sich bringt. In dem Maße, wie die Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals Arbeitskräfte entbehrlich, um nicht zu sagen überflüssig, werden lässt und aus dem lohnarbeitenden Produzentenkollektiv ein wachsendes Heer von mangels Lohnarbeitsverhältnis ebenso unbemittelten wie beschäftigungslosen Gesellschaftsmitgliedern ausfällt, tritt die bis dahin den primären Beweggrund für die Umverteilungspolitik bildende realökonomische Absicht einer Bewältigung der Wertrealisierungsprobleme, in die das ebenso produktivkräftige wie ausbeutungssüchtige Wertschöpfungssystem sich verstrickt, in den Hintergrund und gewinnt das bis dahin als sekundäres Motiv begleitende politische Bemühen um Entschärfung der verarmungs- und verelendungsbedingten Zerwürfnisse und Konflikte, in die das Wertschöpfungssystem aufgrund seines Ausbeutungsgrads und seiner Produktivkraftentwicklung die bürgerliche Gesellschaft stürzt, Priorität. Statt sich auf lohntarifliche Verbesserungen und eine in Krankheits- und Altersvorsorge bestehende soziale Absicherung für das arbeiterschaftliche Produzentenkollektiv beschränken zu können, muss der Staat in dem Maße, wie die Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals das Kollektiv elektrolytisch aufspaltet, das Schwergewicht seiner umverteilungspolitischen Bemühungen auf umfassende Fürsorgeleistungen und eine die Subsistenz sichernde, das materiale und soziale Überleben ermöglichende Sozialhilfe legen.
Und in der Implikation dieser Veränderung ihrer Zielsetzung scheint nun die staatliche Umverteilungspolitik aber auch zwangsläufig an Leistungsvermögen und Wirksamkeit verlieren und letztlich an der ihr gestellten Aufgabe einer Erhaltung des sozialen Friedens und Bewahrung der politischen Eintracht scheitern zu müssen. Was diese Verschiebung des umverteilungspolitischen Schwergewichts von tariflichen Verbesserungen für die Lohnarbeiterschaft und versicherungspraktischen Zuwendungen an sie hin zu fürsorglichen Leistungen und sozialen Hilfen für aus dem Lohnverhältnis freigesetzte Arbeitslose nämlich allemal bedeutet, ist eine markante Zunahme der für die Umverteilung erforderlichen Finanzmittel. Schließlich ist es etwas anderes, ob der Staat mit seiner Umverteilungspolitik bloß tarifpolitisch-indirekt, per Arbeitskampf, beziehungsweise sozialpolitisch-direkt, per Versicherungswesen, Zusatzleistungen für in der Hauptsache durch ihren vertraglichen Arbeitslohn alimentierte Lohnarbeiter erbringen muss oder ob er aus Lohn und Brot Geworfenen ihren gesamten Lebensunterhalt sichern, sie im vollen Umfang ihrer Bedürftigkeit subsistenziell versorgen muss. Selbst wenn er sparsam haushaltet und die subsistenzielle Versorgung auf ein Minimum zu reduzieren bemüht ist, steht doch außer Frage, dass solche, in pauschaler Fürsorge statt in pointierter Vorsorge bestehende und dem Unterhalt eines mittellosen Lebens in Untätigkeit statt der Absicherung eines minderbemittelten Arbeitslebens dienende umverteilungspolitische Zuwendungen und Leistungen den Staat erheblich teurer zu stehen kommen und seinen Haushalt entschieden stärker belasten müssen.
Damit aber gerät der Staat unvermeidlich in die Zwickmühle der oben erwähnten Stagnation, wo nicht gar Rückläufigkeit in der Entwicklung des absoluten Mehrwerts alias Profits, die aus dem rationalisierungs- und automatisierungsstrategischen Auf- und Ausbau des sächlich-technischen Produktionsapparats resultiert. Der absolute Mehrwert oder Profit, den das menschliche Arbeitskraft ausbeutende kapitalistische Produktionssystem abwirft, ist ja der Fundus, aus dem sich der Staatshaushalt, der Etat, in der Hauptsache und mit fortschreitender Kapitalisierung des Reproduktionsprozesses der bürgerlichen Gesellschaft immer stärker speist und aus dem der Staat deshalb auch die für seine Umverteilungsmaßnahmen nötigen Finanzmittel ziehen muss. Während indes die Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie, die das Kapital in Reaktion auf die staatlichen Umverteilungsbemühungen verfolgt, wegen der Verschiebung der Umverteilungsmaßnahmen von der Vorsorge und Sozialversicherung zur Fürsorge und Sozialhilfe, der sie Vorschub leistet, den Bedarf an Mitteln für die Umverteilungspolitik markant steigen lässt, lässt sie den absoluten Mehrwert oder Profit, den das Kapital aus seinem Produktionssystem zieht, stagnieren oder vindiziert ihm im Gegenteil sogar eine rückläufige Tendenz.
Wie oben expliziert, bleibt der Wertanteil, den das Kapital im Zuge seiner Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie in den Auf- und Ausbau des sächlich-technischen Produktionsapparats investiert, darauf beschränkt, sich im Resultat des Produktionsprozesses, im Produktwert, bloß als solcher zu reproduzieren alias zu amortisieren, und sosehr er, weil er ja Lohnanteile für die menschliche Arbeitskraft einzusparen und deren Produktionsleistung zu erhalten dient, die relative Mehrwertrate, den Mehrwert im Verhältnis zu den Aufwendungen für die Arbeitskraft, erhöht, sowenig führt er damit doch zu einer Steigerung der absoluten Mehrwertrate, einer Steigerung des Profits im Verhältnis zu den aus Aufwendungen für die Arbeitskraft, die Wert schöpft, und ihm, der qua Investition in den sächlich-technischen Apparat ohne Einbuße an Wertschöpfungsleistung Arbeitskraft einspart, zusammengesetzten gesamten Produktionskosten. Vielmehr sorgt aus den oben genannten Gründen einerseits des vom einzelnen Kapitalisten fortgesetzten Gebrauchs der Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie auch für Zwecke des kommerziellen Verdrängungswettbewerbs und der Expansion auf dem Markt und andererseits des immer größeren Aufwands an sächlich-technischen Investitionen, der nötig ist, um überhaupt noch einen die Arbeitskraft betreffenden Einsparungseffekt zu erreichen, jene auf die staatliche Umverteilungspolitik reagierende kapitale Strategie einer Steigerung der sächlich-technischen Produktivkraft im Gegenteil dafür, dass der auf ihrer Grundlage erzielte absolute Mehrwert alias Profit nur im besten Falle gleich bleibt und sein altes Niveau hält und im Zweifelsfall beziehungsweise tendenziell sogar schrumpft und abnimmt.
Und es ist nun diese der Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals entspringende zangenförmig gegenläufige Entwicklung einerseits eines dem Auf- und Ausbau des sächlich-technischen Produktionsapparats geschuldeten Stagnierens oder gar Sinkens der Profitrate und andererseits eines aus der Einsparung an Arbeitskräften alias Lohnkosten, die das Kapital mit dem Auf- und Ausbau des Produktionsapparats bezweckt, resultierenden wachsenden Heeres von für den kapitalistischen Produktionsprozess entbehrlichen und in der Konsequenz ihrer Entbehrlichkeit mittellosen und aber in ihrer Mittellosigkeit den sozialen Frieden und die politische Eintracht der bürgerlichen Gesellschaft gefährdenden und deshalb der fürsorglichen Zuwendung und sozialhelferischen Unterstützung des Staates bedürftigen Arbeitskräften, was den letzteren in die Klemme bringt und seine umverteilungspolitischen Bemühungen, wenn nicht überhaupt der Unwirksamkeit überführt, so jedenfalls doch als zunehmend unzulänglich und letztlich zum Scheitern verurteilt erweist.
Um den dank der Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals wachsenden Bedarf an Finanzmitteln für Fürsorgeaufgaben und Sozialhilfeleistungen zu decken, muss der Staat als fiskalisch stiller Teilhaber des Unternehmens Kapital letzteres stärker zur Kasse bitten, muss er vermehrt auf dessen Profit, den mittels Produktionssystem erwirtschafteten absoluten Mehrwert, als auf die Hauptquelle des staatlichen Haushalts alias Etats zurückgreifen. Weil aber dank der Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals dieser mittels Produktionssystem erwirtschaftete Profit stagniert oder sogar tendenziell sinkt, läuft dessen vermehrte Inanspruchnahme auf seine schließliche Annullierung, mithin darauf hinaus, dass das kapitalistische Produktionssystem seine Profitabilität alias Rentabilität vollständig einbüßt. Damit aber verliert das Kapital seine raison d'être, zieht sich, seines Existenzprinzips, des Sinns seines gespenstischen Lebens beraubt, aus seinem Produktionssystem zurück, gibt es preis, und die umverteilungspolitischen Bemühungen des Staates, die ja von Haus aus die Erhaltung der Funktionstüchtigkeit und Kontinuität des Produktionssystems bezwecken, zeigen sich am bitteren Ende in ihr Gegenteil, in ein die Dysfunktionalisierung und Ausschaltung des Systems bewirkendes Unterfangen verkehrt.
Will der Staat dieses Ergebnis vermeiden und dem Kapital ein Mindestmaß an Rentabilität gewährleisten, so muss er selber seine umverteilungspolitischen Bemühungen in Schranken halten, muss bei seinen sozialpolitisch motivierten fiskalischen und taxalischen Ansprüchen auf Beteiligung am Profit des kapitalistischen Produktionssystems, die er um der Beseitigung der Folgen der Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals willen erhebt, Zurückhaltung üben. Eine entsprechende Zurückhaltung und Mäßigung lässt sich freilich vom auf die Erhaltung und nach Möglichkeit Steigerung seines Profits monoman bornierten beziehungsweise myopisch fixierten Kapital bei der Verfolgung seiner zu diesem Zweck in Anwendung gebrachten Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie nicht erwarten, und so scheint denn unausweichlich, dass die Diskrepanz zwischen dem, was das Kapital mit seiner auf die Einsparung von Arbeitskräften, die Erzeugung von Arbeitslosigkeit gerichteten Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie an materialer Not und sozialem Elend hervorruft, und dem, was zur umverteilungspolitischen Linderung der materialen Not und Bekämpfung des sozialen Elends dem Staat an Finanzmitteln zur Verfügung steht, immer weiter wächst, dass mit anderen Worten der auf den Profitanspruch des Kapitals Rücksicht zu nehmen gehaltene bürgerliche Staat mit seinen fürsorglichen Zuwendungen und sozialhelferischen Leistungen immer weiter hinter den wirklichen subsistenziellen Mangel und den demgemäß tatsächlichen finanziellen Bedarf zurückfällt, den das Kapital mit seiner ohne Vergrößerung des Produktwerts das Produzentenkollektiv verkleinernden Strategie kreiert.