11. Die konsumgesellschaftliche Ummodelung der bürgerlichen Gesellschaft auf Basis der titanischen Produktivkraft des rationalisierten und automatisierten Wertschöpfungssystems

Die durch die titanische Produktivkraft ermöglichte Wiederaufnahme der etatistischen Ressourcenzuteilung mittels Arbeitsbeschaffungs- und Beschäftigungsprogrammen impliziert eine motivationale Verschiebung von der realökonomischen Generierung von Konsumkraft hin zur sozialpolitischen Bekämpfung von Arbeits- und Mittellosigkeit. Vom alten Etatismus unterscheidet sich der neue auch prozedural: Er ist quantitativ ungleich umfassender und sprengt qualitativ den Strukturrahmen der durch die herkömmlichen staatlichen Institutionen und öffentlichen Einrichtungen definierten und im Lauf der Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft differenzierten sozialen Dienstleistungssysteme. Unabwendbar vorprogrammiert scheint also, dass die in Reaktion auf die staatliche Umverteilungspolitik vom Kapital verfolgte Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie die das industriekapitalistische Produktionssystem tragende Masse der Bevölkerung, das lohnarbeitende Fundament der bürgerlichen Gesellschaft, immer weiter zerrüttet und aufspaltet und die bürgerliche Gesellschaft selbst immer tiefer in aus Not und Mittellosigkeit beziehungsweise Ausgrenzung und Deklassierung resultierende soziale Desorganisation und politische Konfrontation stürzt und dass der in seiner umverteilungspolitischen Kapazität zunehmend eingeschränkte und nämlich durch die Rücksicht auf den imperativen Profitanspruch des Kapitals gehandikapte Staat dieser sozialen Dekomposition und politischen Subversion des Gemeinwesens, seiner Degeneration in ein lebensunfähiges Missgebilde aus arbeitenden Lohnempfängern und professionellen Nutznießern des kapitalistischen Produktionssystems einerseits und vom Produktionssystem ausgefällten und fallengelassenen Hungerleidern und Habenichtsen andererseits, ohnmächtig zusehen und paralysiert beiwohnen muss.

Und so geschähe es auch, wäre da nicht der oben explizierte Umstand, dass zwar der kapitale Produktwert, den die nach Maßgabe der Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie steigende sächlich-technische Produktivkraft des Produktionsapparats der menschlichen Arbeitskraft zu schöpfen erlaubt, in der Tat stagniert oder gar sinkt, dass aber dank der unmäßig-titanischen Fruchtbarkeit und Ergiebigkeit, die solch sächlich-technische Produktivkraft dem Produktionsapparat verleiht, die materiale Produktmenge und reale Masse an Dingen, die letzterer der menschlichen Arbeitskraft hervorzubringen ermöglicht, dessen ungeachtet sprunghaft wächst und geradezu hypertrophe Dimensionen annimmt, dass demzufolge der Wert des einzelnen Produkts und jeweiligen Dings, der sich als Quote des durch die gesamte Produktmenge verkörperten Werts, mithin als Bruchteil einer stagnierenden oder sinkenden Bezugsgröße errechnet, die sich auf eine ebenso rasant wie permanent wachsende Produktmenge aufteilt – dass also dieser Wert des einzelnen Produkts fortlaufend abnimmt und sich immer weiter verringert und dass infolge dessen immer geringere Wertquanten erfordert sind, um die subsistenziellen Bedürfnisse beziehungsweise konsumtiven Ansprüche der zu Markte gehenden Mitglieder der Gesellschaft, Bedürfnisse und Ansprüche, die nicht dem kapitalen Wert des Produkts und Dings, sondern dessen materialem Sein und dinglichen Eigenschaften gelten, zu stillen beziehungsweise zu erfüllen.

Was für die staatliche Umverteilungspolitik aus dieser Diskrepanz zwischen stagnierendem oder gar sinkendem Produktwert und rasch wachsender, um nicht zu sagen, titanisch wuchernder Produktmenge folgt, liegt auf der Hand. Der Staat gewinnt bei seinen umverteilungspolitischen Bemühungen unverhofft neuen Spielraum, findet seine sozialstaatliche Finanzkraft und Distributionskapazität, der Mehrwertentwicklung im kapitalistischen Wertschöpfungsprozess zum Trotz, nachdrücklich gestärkt und erweitert und kann mit den beschränkten Mitteln, die er dem Kapital ohne Durchkreuzung des von letzterem imperativ erhobenen Akkumulationsanspruchs zu entziehen vermag, weit mehr von denjenigen, die die Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals außer Lohn und Arbeit setzt und der Mittellosigkeit überantwortet, mit dem Lebensnotwendigen versorgen, wo nicht gar ihnen zur Befriedigung konsumtiver Ansprüche verhelfen, als auf den ersten, rein nur der Wertentwicklung, die aus jener Strategie folgt, geltenden Blick zu erwarten.

Weil die für die subsistenzielle Versorgung oder gar konsumtive Befriedigung des einzelnen Mitglieds der Gesellschaft erforderlichen materialen Güter und realen Dienstleistungen in der Konsequenz der Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie einen immer kleineren Bruchteil des dem Wertschöpfungsprozess entspringenden Gesamtwerts verkörpern, kann, obwohl ebenfalls in der Konsequenz jener Strategie dieser Gesamtwert stagniert oder abnimmt, der Staat mit dem Mehrwertanteil, den er dem Kapital entzieht, mehr Fürsorgeaufgaben wahrnehmen und größere Sozialhilfeleistungen erbringen, als aufgrund des abstrakten, von der materialen Bewandtnis und sozialen Brauchbarkeit der Wertträger abstrahierenden Wertkalküls zu vermuten, und demzufolge die materiale Not und das soziale Elend, die die Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals heraufbeschwört, weit nachdrücklicher und umfänglicher als gedacht bekämpfen, kann er somit der oben als zwangsläufiges Resultat jener Strategie vorgestellten Unterminierung und Zerrüttung der bürgerlichen Gesellschaft, ihrer sozialen Auflösung und ihrem politischen Zerfall, mit entschieden größerer Durchschlagskraft und entsprechend besseren Erfolgsaussichten entgegenwirken.

Nur dass der Staat, wie oben expliziert, um dem als einigendes Band der bürgerlichen Gesellschaft unverzichtbaren Dogma eines per modum gesellschaftlich notwendiger beziehungsweise nützlicher Arbeit jedem Mitglied der Gesellschaft abzuverlangenden Beitrags zur gesellschaftlichen Reproduktion Genüge zu tun, die sozialpolitischen Hilfsprogramme beziehungsweise sozialstaatlichen Ausgleichsmaßnahmen, die ihm der dank der wundersamen materialen Produktivität und realen Ergiebigkeit des industriellen Produktionsapparats erweiterte umverteilungspolitische Spielraum erlaubt, partout nicht in Gestalt von unmittelbar fürsorglichen Zuwendungen und in Form von unverblümt sozialhelferischen Unterstützungen ins Werk setzen darf, sondern dass er vielmehr strikt gehalten ist, seine Fürsorge und Sozialhilfe mit Beschäftigungsinitiativen und Arbeitsbeschaffungsprogrammen zu verknüpfen, die den fürsorglichen beziehungsweise sozialhelferischen Charakter der Zuwendungen und Unterstützungen effektiv zu kaschieren und die dogmatische Forderung nach einer Korrespondenz zwischen produktivem Beitrag zum Gemeinwohl und konsumtiver Teilhabe am Gemeingut demonstrativ zu erfüllen taugen!

Und damit versetzen nun also die der Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals geschuldete wachsende Diskrepanz zwischen titanisch erzeugter materialer Produktmenge und gnomisch geschöpftem kapitalem Produktwert und der durch die Verwohlfeilerung der einzelnen Produkte, die daraus folgt, ihm sich eröffnende permanent erweiterte finanzpolitische Dispositionsrahmen alias umverteilungspolitische Spielraum den modernen republikanischen beziehungsweise demokratischen Staat in eine Lage, durchaus vergleichbar der Situation, in der sich zwei Jahrhunderte zuvor sein absolutistischer Vorgänger befand, und ermöglichen ihm nämlich den Rückgriff auf das dort als etatistisch apostrophierte Procedere, demgemäß er jenen erweiterten finanzpolitischen Dispositionsrahmen alias umverteilungspolitischen Spielraum für die Schaffung von Arbeitsplätzen oder, besser gesagt, für die Zuweisung von Beschäftigungen auf dem Gebiet staatlicher Verwaltungen und dem Felde öffentlicher Einrichtungen, mit anderen Worten, für den Auf- und Ausbau des Systems direkter, die Hege und Beaufsichtigung der Gesamtheit der Gesellschaft betreffender und daran anknüpfend indirekter, auf die Pflege und Betreuung einzelner Mitglieder und Gruppen der Gesellschaft gerichteter sozialer Dienstleistungen nutzt. Die Erweiterung und Intensivierung der unter dem Oberbegriff der sozialen Dienstleistung subsumierbaren beiden Bereiche staatlicher Verwaltung und öffentlicher Betreuung, womit im achtzehnten Jahrhundert der absolutistische Etatismus den Anfang macht – auf sie rekurriert der von der Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals geprägte, um nicht zu sagen gezeichnete, republikanische beziehungsweise demokratische Staat der Moderne, um seine durch den umverteilungspolitischen Spielraum, den jene Strategie ihm eröffnet, ermöglichten Arbeitsbeschaffungsabsichten beziehungsweise beschäftigungsprogrammatischen Vorhaben Wirklichkeit werden zu lassen.

Ein motivational wesentlicher Unterschied, aller prozeduralen Vergleichbarkeit des Etatismus des achtzehnten mit dem des zwanzigsten Jahrhunderts zum Trotz, ist freilich, dass es sich im einen Fall um primär realökonomische Beweggründe handelt, im anderen hingegen um in der Hauptsache sozialpolitische Rücksichten, die den Staat zu seinen amtlichen Arbeitsbeschaffungsprogrammen und öffentlichen Beschäftigungsinitiativen veranlassen. Während es dem absolutistischen Staat im achtzehnten Jahrhundert primär darum geht, durch die etatistische Zuteilung von Kaufkraft mittels Ausbaus bürokratischer Apparate und öffentlicher Institutionen die Entwicklungskontinuität beziehungsweise Entfaltungsdynamik des manufakturellen und industriellen Wertschöpfungsprozesses zu unterstützen und zu befördern, ist es dem republikanischen oder demokratischen Staat im zwanzigsten Jahrhundert in der Hauptsache darum zu tun, durch die dem gleichen Verfahrensmuster folgende etatistische Umverteilung von Kaufkraft den in massenhafter Arbeits- und Mittellosigkeit bestehenden sozialen Nöten zu begegnen und die dadurch drohenden politischen Konflikte zu verhindern, die Konsequenz eben jener von ihm durchgängig reaffirmierten und selbst noch durch die scheinbar gegenläufige Umverteilungspolitik, die er Ende des neunzehnten Jahrhunderts adoptiert, gelten gelassenen und kraft der Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie, mit der das Kapital auf letztere reagiert, gar noch forcierten und auf die Spitze getriebenen Entwicklungskontinuität beziehungsweise Entfaltungsdynamik des industriellen Wertschöpfungssystems sind.

Während mit anderen Worten der alte absolutistische Staat mit Mitteln, die sein Etat hergibt, Mitglieder der Gesellschaft eigeninitiativ ausliest und durch die alimentierten bürokratischen und sozialpraktischen Beschäftigungen, die er ihnen zuweist beziehungsweise zugänglich macht, zu einem bürgerlichen Mittelstand formiert, der unbeschadet der politischen Desiderate, die er erfüllen mag, seine ökonomische Hauptaufgabe darin hat, konsumtive Nachfrage für das wachsende Angebot des manufakturellen beziehungsweise industriellen Produktionssystems an materialen Gütern und realen Dienstleistungen zu kreieren, bekommt der moderne demokratische Staat diese Gesellschaftsmitglieder durch das industrielle Produktionssystem selbst beziehungsweise durch dessen Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie massenhaft zur Verfügung gestellt und frei Haus geliefert und sorgt, indem er den umverteilungspolitischen Spielraum, den die Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie ihm gleichzeitig verschafft, dazu nutzt, jener Masse von freigesetzten Gesellschaftsmitgliedern egal ob mit der tatsächlichen Legitimation oder bloß unter dem Deckmantel von für strukturell notwendig erklärten Professionen beziehungsweise als funktionell nützlich anerkannten Okkupationen Fürsorge angedeihen und Hilfe der Gemeinschaft zukommen zu lassen – sorgt also auf diese Weise dafür, dass das industriekapitalistische Produktionssystem nicht durch die elektrolytischen Folgen der Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie, die fortschreitende Unterminierung und Erosion des lohnarbeitenden Produzentenkollektivs, des tragenden Fundaments der bürgerlichen Gesellschaft, diese selbst aus den sozialen Angeln hebt und zum politischen Einsturz bringt.

Dabei zeigt sich die Aufgabe, mittels staatlicher Arbeitsbeschaffung und öffentlicher Beschäftigungen, kurz etatistisch, gesellschaftliche Kaufkraft zuzuteilen beziehungsweise umzuverteilen, mit der die demokratischen Staaten des zwanzigsten Jahrhunderts in die Fußstapfen des absolutistischen Staates des achtzehnten Jahrhunderts treten, actu jener motivationalen Verschiebung der Aufgabenstellung, die an die Stelle einer realökonomischen Generierung von durch ihr Fehlen den produktionssystematischen Entfaltungsprozess behindernder gesellschaftlicher Kaufkraft die sozialpolitische Unterstützung von durch eben jenen produktionssystematischen Entfaltungsprozess der Arbeits- und Mittellosigkeit ausgelieferten und mangels Subsistenz, von Kaufkraft ganz zu schweigen, das Gemeinwesen mit sozialen Krisen und politischen Konflikten bedrohenden wachsenden Teilen der Gesellschaft setzt – zeigt sich also actu dieser ihrer motivationalen Verschiebung die etatistische Aufgabe auch in ihrer oben behaupteten prozeduralen Parallelität und Vergleichbarkeit entschieden relativiert und limitiert.

Was zuerst und vor allem einen Unterschied auch und durchaus in prozeduraler Hinsicht macht, ist der unverhältnismäßig größere Umfang, den die staatliche Arbeitsbeschaffungsaufgabe des modernen, demokratischen Staatswesens, verglichen mit der der alten, absolutistischen Staatsmacht, gewinnt, ist die quasi zum qualitativen Sprung geratende quantitative Dimension, die das vom modernen Staatswesen aufgegriffene beschäftigungsprogrammatische Unternehmen der absolutistischen Staatsmacht zeitgebunden, sprich notgedrungen, annimmt. Zu Zeiten der absolutistischen Herrschaft ist das manufakturelle beziehungsweise industrielle Produktionssystem noch vergleichsweise klein und unentwickelt, stellen seine Produktionsleistung und sein Wirtschaftswachstum noch einen verhältnismäßig bescheidenen und begrenzten Teil der ansonsten auf Selbstversorgung gestellten Gesamtleistung und des im Übrigen in Subsistenzwirtschaft bestehenden Gesamtvolumens des gesellschaftlichen Reproduktionszusammenhangs dar, und bildet die Aufgabe, zwecks wachstumsfördernder Konsumkraft aus dem subsistenzwirtschaftlichen Gros der Gesellschaft Personen auszulesen und mit von Staats wegen alimentierten Anstellungen zu versehen beziehungsweise ihnen zu öffentlich dotierten Beschäftigungen zu verhelfen, noch eine entsprechend bescheidene und begrenzte Herausforderung.

Mittlerweile aber hat das industriekapitalistische Produktionssystem jene noch in selbstversorgerischer Unabhängigkeit beziehungsweise subsistenzwirtschaftlicher Eigenständigkeit perennierenden Bereiche der gesellschaftlichen Reproduktion als solche aufgehoben und sich einverleibt und so das gesamte Sozialcorpus seinen organisatorischen Anforderungen angepasst und seiner wertschöpferischen Zielsetzung unterworfen, und entsprechend groß und zahlreich sind die personalen Kontingente, die es nun im Zuge seiner Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie aus der Sphäre der gesellschaftlichen Arbeit ausfällt und der öffentlichen Fürsorge beziehungsweise staatlichen Hilfe überantwortet und die also von Staats wegen angestellt beziehungsweise öffentlich beschäftigt werden müssen, um dem als klassenübergreifend-einigendes Band der bürgerlichen Gesellschaft unabdingbaren Dogma von der allen Mitgliedern der Gesellschaft als Beitrag zum Gemeinwohl abzuverlangenden Arbeitsleistung Genüge zu tun.

Hinzu aber kommt und die quantitativ ausladende beschäftigungsprogrammatische Aufgabe zusätzlich erschwert und nämlich qualitativ kompliziert der Umstand, dass sowohl der staatliche Apparat als auch die öffentliche Sphäre, die beide ja den für arbeitswertige oder jedenfalls arbeitsartige Tätigkeiten und Beschäftigungen erforderlichen Rahmen bilden und Raum bieten, sich mittlerweile bereits als entschieden strukturiert und mit reichlich Inhalt ausgefüllt, von aller Art Einrichtungen besetzt und von allen möglichen Beschäftigungen und Tätigkeiten eingenommen präsentieren, dass also soziale Dienstleistungen von der Art, wie sie zwecks Sanktionierung seiner fürsorglichen Zuwendungen und Legitimierung seiner sozialhelferischen Leistungen der Staat zu introduzieren und zu installieren sucht, bereits in Hülle und Fülle vorhanden sind und ein fixes System bilden, das eigentlich keine wesentlichen systematischen Leerstellen und erheblichen praktischen Lücken mehr aufweist und mithin nicht mehr den erforderlichen Raum für neue aufnahmefähige Strukturteile und den nötigen Platz für weitere personalintensive Institutionsformen bietet.

Das absolutistische Regime, weil es noch weitgehend mit den selbstbezüglich-subsidiären und dezentral-föderalen Strukturen der alten feudalen Gesellschaftsordnung konfrontiert ist, kann bei seinen Bemühungen, eine gleichermaßen dem neuen kapitalistischen Produktionssystem und seiner eigenen zentralistischen Machtausübung gemäße Staatlichkeit und Öffentlichkeit zu schaffen beziehungsweise beiden Vorschub zu leisten, noch quasi aus dem als Volles wohlverstandenen Nichts schöpfen und bürokratische Apparate und zivile Einrichtungen aus dem gesellschaftlichen Boden stampfen und etablieren, die es bis dahin gar nicht gegeben hat und die ihm, was gleichermaßen ihre Funktionsbestimmung, ihren Geltungsbereich und ihren institutionellen Umfang angeht, noch so ziemlich freie und nur durch die Finanzmittel, die ihm dafür zur Verfügung stehen, determinierte Hand lassen. Der moderne demokratische Staat hingegen findet die mit sozialen Dienstleistungen in der bürgerlichen Gesellschaft betrauten und beschäftigten staatlichen Apparaturen und zivilen Institutionen, die das absolutistische Regime initiiert beziehungsweise etabliert hat, bereits vor und ist deshalb gezwungen, seine Anstellungspraxis und seine Beschäftigungsprogramme auf dem strukturellen Boden und im funktionellen Rahmen dieser bereits vorhandenen und gleichermaßen seinem Einfallsreichtum Schranken auferlegenden und seiner Dispositionsfreiheit Grenzen setzenden sozialen Dienstleistungssysteme durchzuführen.

Die Aufgabe, die zusätzlichen Anstellungen und neuen Beschäftigungen in die gegebenen Strukturen zu integrieren und mit den vorhandenen Funktionen zu koordinieren, wird dadurch nicht leichter, dass die gouvernementalen Apparate und zivilen Institutionen ja keineswegs auf dem vergleichsweise primitiven Stand und niederen Niveau der absolutistischen Ära stehen geblieben und verharrt, sondern im Zuge der Entwicklung des kapitalistischen Produktions- und Distributionssystems und der korrespondierenden Entfaltung der bürgerlichen Gesellschaft von den monarchistischen beziehungsweise republikanischen Nachfolgern der absolutistischen Herrschaft nach Maßgabe der gouvernementalen Erfordernisse und zivilen Bedürfnisse dieser entfalteten bürgerlichen Gesellschaft weiter ausgebaut worden sind und mittlerweile, also jetzt, da die der Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals geschuldete und auf Massenarbeitslosigkeit hinauslaufende ökonomische Ausscheidungsprozess den Staat auf Basis des unverhofften umverteilungspolitischen Spielraums, den jene Strategie ihm gleichzeitig eröffnet, zu neuen Anstellungs- und Beschäftigungsinitiativen nötigt, eine Dimensionierung und Differenzierung erreicht haben, die eigentlich allen objektiven, in der Sache der bürgerlichen Gesellschaft als sozialem Verband gelegenen Notwendigkeiten beziehungsweise Tunlichkeiten Genüge leistet und insofern jene Initiativen dazu verurteilt, sich in sinnlosen personellen Überfrachtungen und nutzlosen funktionellen Repetitionen der Apparate und Institutionen zu erschöpfen.

Um hier eine seinem umverteilungspolitischen Spielraum entsprechende Dispositionsfreiheit zu gewinnen und Anstellungsprospekte beziehungsweise Beschäftigungsperspektiven zu erschließen, die sich nicht durch offenbare Überflüssigkeit und schiere Redundanz selber ad absurdum führen, bleibt deshalb dem Staat gar nichts anderes übrig, als jene sozialen Dienstleistungssysteme als solche in die Revision zu schicken, ihre prinzipielle Qualifikation und Konstitution in die Reflexion zu treiben und das Soziale an ihnen einem Prozess der Privatisierung zu unterziehen, ihre deduktiv-pauschale, auf die Bürgerschaft als ganze, als Durchschnittsgröße bezogene Ausrichtung mittels empirischer Induktion der Partikularisierung auszuliefern und so die Dienstleistungssysteme quasi selbstreferenziell, dadurch mit anderen Worten, dass sie ihren autokratisch setzenden Charakter, ihre Prägekraft, der idiosynkratisch zersetzten Subjektnatur der bürgerlichen Gesellschaft, ihrem unter der abstrakt allgegenwärtigen Wertbeziehung gleichermaßen entmischten und entfesselten Triebleben exponieren, so weit ins Kraut schießen und dabei so viel Artenvielfalt an den Tag legen zu lassen, dass sie ausreichend Raum und Gelegenheit für neue, nicht in offensichtlich überflüssiger Repetition und sinnloser Redundanz sich erschöpfende Beschäftigungsweisen und Tätigkeitsfelder zu bieten vermögen.

Die strukturell durchgreifende Dekonstruktion und funktionell ausufernde Rekonstruktion der vorhandenen sozialen Dienstleistungssysteme, die Voraussetzung für die Umsetzung der Arbeitsbeschaffungsprogramme und Beschäftigungsinitiativen sind, überfordern den Staat, dem es gleichermaßen an Empirie und Phantasie fehlt. Hier springt die Bürgerschaft helfend ein, die mit ihren durch die titanische Produktivkraft geweckten neuen Bedürfnissen und Ansprüchen für die erforderlichen Anregungen und den nötigen Druck sorgt, um eben jene strukturelle Spezifizierung und funktionelle Diversifizierung der sozialen Dienstleistungssysteme ins Werk zu setzen.

Um den umverteilungspolitischen Spielraum, den ihm die Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals eröffnet, nutzen zu können, muss der Staat die gewachsenen Strukturen und fixierten Funktionen der seit dem Absolutismus in der Hauptsache seiner Initiative geschuldeten sozialen Dienstleistungssysteme ihrer ebenso determinierenden wie prägenden Kraft berauben und sie vielmehr anfällig machen und aufgeschlossen werden lassen für die Bedürfnisse und Bestrebungen der durch den Wertschöpfungsprozess und seine systematische Suche nach neuen Verwertungsmöglichkeiten beziehungsweise weiteren Absatzchancen und Marktlücken ebenso sehr hypertrophierten wie diversifizierten menschlichen Triebnatur alias leiblich-seelischen Lebensnot. Der Staat muss nach Maßgabe der durch die materialen Offerten und realen Attraktionen, die der Verwertungsprozess bereitstellt, immer weiter hypertrophierten und diversifizierten Bedürfnisse und Bestrebungen seiner Bürgerschaft die Strukturen und Funktionen der sozialen Dienstleistungssysteme, der staatlichen und öffentlichen Einrichtungen, die er, ihrer in der Generierung gesellschaftlicher Kaufkraft bestehenden ökonomischen Zweckmäßigkeit unbeschadet, politisch mit dem Erfordernis einer Organisation und Kontrolle, Steuerung und Regulierung jener Bedürfnisse und Bestrebungen rechtfertigt – er muss also diese Strukturen und Funktionen nach Maßgabe der durch den Verwertungsprozess hypertrophierten und diversifizierten Bedürfnisse und Bestrebungen differenzieren, spezifizieren, adjustieren, modalisieren, medialisieren, kurz, ihrer systematischen Beschränktheit und Starre entkleiden und an die synkretistische Vielfalt und idiosynkratische Vielgestaltigkeit der gesellschaftlichen Empirie anpassen.

Mit dieser Aufgabe einer privatistisch-partikularistischen Anpassung der sozialen Dienstleistungssysteme, einer Brechung und Auflösung ihrer Systematik nach Maßgabe der Empirie der vom Verwertungsprozess erzeugten vielgestaltigen Bedürfnisse und mannigfaltigen Ansprüche, einer Anpassung, die ihm erlaubt, Raum und Gelegenheit für die zur Sanktionierung seiner fürsorglich-sozialhelferischen Umverteilungspolitik erforderlichen neuen gesellschaftlich anerkannten Beschäftigungsweisen beziehungsweise als nützlich, wenn schon nicht notwendig gelten gelassenen Tätigkeitsformen zu schaffen – mit dieser Aufgabe also einer Anpassung der Strukturen und Funktionen sozialer Dienstleistung an die Diversität und Partikularität der vom Verwertungsprozess massenhaft erzeugten und reichlich genährten materialen Bedürfnisse und realen Ansprüche ist der Staat freilich eindeutig überfordert. Er, der ab ovo und ex cathedra seiner Rolle als politischer Helfershelfer der ökonomischen Umgestaltung der bürgerlichen Gesellschaft, ihrer sozialen Ein- und funktionalen Zurichtung für den kapitalistischen Verwertungsprozess, selbst noch in seinen demokratischsten, sein autokratisches Geschäft unter dem Deckmantel des Volkswillens, der paradoxen Camouflage einer herrschaftlichen Selbstbestimmung, betreibenden Gestalten wesentlich nur Richtlinien ziehend alias normensetzend, die Gesellschaft als ganze oder Teile von ihr in ihrem realen Tun und Lassen oder auch in ihrem materialen Soll und Haben formal limitierend oder prinzipiell legitimierend, abstrakt verpflichtend oder pauschal berechtigend tätig ist – er, der Staat, verfügt über viel zu wenig Einblick in die realen Inhalte und materialen Entwicklungen, die er formal limitiert beziehungsweise prinzipiell legitimiert, besitzt viel zu wenig detailliertes Wissen über sie und hat vor allem viel zu wenig dezidiertes Interesse an ihnen, als dass er jener ihm sich stellenden Aufgabe einer beschäftigungsprogrammatisch nützlichen Diversifizierung der Strukturen des Dienstleistungssysteme nach Maßgabe der durch das Sesam-öffne-dich des kapitalen Verwertungszwangs konkretistisch vervielfältigten und idiosynkratisch detaillierten materialen Bedürfnisse und konsumtiven Ansprüche gerecht zu werden vermöchte.

Ihm, dem Staat, der darauf abonniert ist, gegebene Inhalte und Verhältnisse beziehungsweise Zustände und Entwicklungen deduktiv, ex cathedra seines bereits bestehenden Systems von Kategorien und Gesetzen, Erkenntnisformen und Handlungsmaximen, zu identifizieren und zu klassifizieren, sie legalistisch zu formalisieren und bürokratisch zu reglementieren, ihm fehlen das Interesse und das Engagement, gehen das Einfühlungsvermögen und die Erfindungsgabe, der induktive Geist und inventorische Trieb ab, um den umgekehrten Weg zu beschreiten und sich in epochaler Suspendierung seines vorhandenen Klassifizierungs- und Normensystems und in direkter Konfrontation mit der vom kapitalen Verwertungsprozess hervorgetriebenen gesellschaftlichen Empirie die Anregungen und Eindrücke zu verschaffen beziehungsweise sich den Erfahrungen und Erschütterungen auszusetzen, die es braucht, um jenes Klassifizierungs- und Normensystem so weit zu unterminieren und zu dekonstruieren, dass sich Raum und Gelegenheit für neue beschäftigungsprogrammatisch und anstellungspraktisch wirksame strukturelle Bedingungen und funktionale Bestimmungen eröffnet.

Wenn der Staat dennoch an dieser Klippe nicht scheitert und ungeachtet seiner mangelnden Empirie und fehlenden Phantasie das soziale Dienstleistungssystem der Gesellschaft dem neuen Anstellungs- und Beschäftigungsbedarf zu öffnen und zugänglich zu machen vermag, dann dank der Tatsache, dass die oben explizierte, der Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals geschuldete Diskrepanz zwischen gnomisch stagnierendem oder sinkendem Produktwert und titanisch wachsender Produktmenge beziehungsweise Produktvielfalt, die ebenso nachhaltig wie unverhofft seinen umverteilungspolitischen Handlungsspielraum erweitert, nicht nur seiner die Versorgung und den Unterhalt derer, die das Wertschöpfungssystem ausfällt und der Arbeits- und Mittellosigkeit überantwortet, betreffenden distributiven Kapazität zum Vorteil gereicht, sondern zugleich und vor allem der konsumtiven Kraft der anderen Mitglieder der Gesellschaft zugute kommt, die sei's dem arbeiterschaftlichen Produzentenkollektiv weiterhin angehören und Arbeitslohn erhalten, sei's als Angehörige der bürgerlichen Klasse Gehalt empfangen beziehungsweise über Vermögen verfügen. Auch das wesentlich mit der Wertschöpfung befasste lohnarbeitende Produzentenkollektiv und die maßgeblich mit der Wertrealisierung betraute gehaltempfangende beziehungsweise vermögende bürgerliche Klasse profitieren ja von jener der Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals geschuldeten Entwertung der mittels sächlich-technischen Produktionsapparats hervorgebrachten materialen Güter und realen Dienstleistungen und können sich demzufolge mit ihrem Lohn und Gehalt mehr davon leisten und aneignen als zuvor, finden also ebenfalls den Spielraum im Blick auf die Befriedigung materialer Bedürfnisse und die Inanspruchnahme realer Dienstleistungen erweitert und vergrößert.

Während indes der Staat diese der Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals geschuldete höhere Kaufkraft, diesen dank der kapitalen Entwertung der materialen Güter und realen Dienstleistungen verstärkten subsistenziellen und konsumtiven Zugriff auf sie nicht für sich selber, sondern für die Wahrnehmung der fürsorgerischen Verpflichtungen und Erfüllung der sozialhelferischen Aufgaben nutzt, mit denen ihn das durch die Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals in die Welt gesetzte Heer von nach Maßgabe ihrer Arbeits- und Mittellosigkeit Bedürftigen konfrontiert, sind es bei jenen gesellschaftlichen Gruppen, die ebenfalls Vorteil aus der rationalisierungs- und automatisierungsbedingten Entwertung der materialen Güter und realen Dienstleistungen ziehen, die eigenen Bedürfnisse und persönlichen Ansprüche, die ihnen die gemäß dem kapitalen Entwertungsprozess erhöhte Kaufkraft zu befriedigen und zu erfüllen erlaubt. Während mit anderen Worten der Staat nur pro cura, nur quasi von ferne und vom Hörensagen den in der bürgerlichen Gesellschaft dank eines Wertschöpfungsprozesses, den der kapitale Verwertungszwang treibt, entstehenden und um sich greifenden weiteren Bedürfnissen und neuen Ansprüchen Rechnung zu tragen und stattzugeben imstande ist, verfügen die Gesellschaftsmitglieder selbst, auf die jene Bedürfnisse ja gemünzt und denen jene Ansprüche quasi ans Herz gelegt sind, über die als persönliches Interesse begreifliche empirische Nähe und die als selbstbezügliches Engagement wohlverstandene praktische Kompetenz, um ihnen ins Gesamt und Detail, in die Länge und Breite der Folgen und Auswirkungen, die ihre Befriedigung und Erfüllung für die Strukturen und Funktionen des gesellschaftlichen Daseins und gemeinschaftlichen Lebens hat beziehungsweise haben kann, zu entsprechen und nachzukommen.

Und diese empirische Nähe und praktische Kompetenz, die sie im Unterschied zum als herrschaftliches Corpus beziehungsweise als öffentliche Hand firmierenden Staat besitzen, können die als menschliche Wesen und private Personen existierenden Staatsbürger nun natürlich auch und entscheidend in die Waagschale werfen und geltend machen, wenn es darum geht, die vom absolutistischen Staat initiierten und von seinen monarchistischen, republikanischen und demokratischen Nachfolgern weiter ausgebauten sozialen Dienstleistungssysteme den mittels Verwertungsprozess gleichermaßen kreierten und bedienten neuen subsistenziellen beziehungsweise konsumtiven Bedürfnissen strukturell zu öffnen und funktionell anzupassen. Sie, die sei's vermögenden, sei's gehaltempfangenden, sei's lohnarbeitenden Bürger des Staates, sind es, denen primär und in der inhaltlichen Hauptsache die Aufgabe zufällt, die erhöhte Kaufkraft, die ihnen die Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie kraft kapitaler Entwertung der materialen Güter und realen Dienstleistungen beschert, für eine ebenso strukturell durchgreifende Dekonstruktion wie funktionell ausufernde Rekonstruktion der sozialen Dienstleistungssysteme zu nutzen, die letztere zu einem quasi unermesslichen Entfaltungsterrain und schier unerschöpflichen Quellgebiet personaler Anstellungen und sozialer Beschäftigungen werden lässt, das es dem Staat erlaubt, den fürsorglichen Zuwendungen und sozialhelferischen Leistungen, die er machen und erbringen muss, um die bürgerliche Gesellschaft vor der elektrolytischen Aufspaltung und organischen Zersetzung zu bewahren, egal ob das Ansehen oder auch nur den Anschein gesellschaftlich notwendiger oder jedenfalls nützlicher Arbeit zu vindizieren und so dem als einigendes Band der bürgerlichen Gesellschaft firmierenden Dogma vom Beitrag zur gesellschaftlichen Reproduktion als condito sine qua non der Teilhabe am gesellschaftlichen Produkt Genüge zu tun.

Tatsächlich braucht der Staat angesichts dieses die Sozialstruktur entfesselnden und die Dienstleistungsfunktionen, denen sie Raum gibt, ins Kraut schießen lassenden unwiderstehlichen Einflusses, den die durch den kapitalen Verwertungszwang ebenso vielgestaltig wie massenhaft kreierten neuen materialen Bedürfnisse und realen Ansprüche auf deren empirische Adressaten beziehungsweise praktische Träger, seine Bürger, ausübt, nichts weiter zu tun, als letztere gewähren zu lassen und sei's sich aktiv bei ihnen Anregungen und Ideen für von ihm selber einzurichtende beziehungsweise zu kultivierende neue oder weitere staatliche Beschäftigungsbereiche und öffentliche Tätigkeitsfelder zu holen, sei's sich passiv darauf zu beschränken, in Wahrnehmung seines angestammten und eher auf Verwaltung als auf Gestaltung abgestellten Amtes die von seinen Bürgern spontan und in eigener Regie, quasi als Privatinitiative, als idiosynkratische Unternehmung ins Leben gerufenen spezifizierten sozialen Dienstleistungen und diversifizierten personalen Handreichungen ins staatlich anerkannte beziehungsweise öffentlich gelten gelassene Dienstleistungssystem formell aufzunehmen und ihm funktionell einzugliedern, sie mit anderen Worten zu organisieren, zu institutionalisieren, zu kodifizieren und zu zertifizieren.

So oder so, egal ob in bürgerschaftlich-staatlicher Parallelaktion vorangetrieben oder arbeitsteilig von den Bürgern ins Werk gesetzt und vom Staat bloß sanktioniert und reguliert, kommt es damit zu einem außerordentlichen und beschäftigungsprogrammatisch ebenso durchschlagenden wie anstellungspraktisch umfassenden Ausbau des sozialen Dienstleistungssystems, der dessen traditionelle, bereits vom absolutistischen Staat etablierte Zuständigkeitsbereiche ebenso sehr dimensional hypertrophiert wie in ein Kaleidoskop von idiosynkratisch spezifizierten Kompetenzen fragmentiert.

Indem Staat und Bürgerschaft parallelaktiv beziehungsweise arbeitsteilig die aufgrund der Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie wachsende materiale und reale Konsumkraft des aufgrund der Strategie stagnierenden beziehungsweise sinkenden kapitalen Produktwerts auch und wesentlich nutzen, um die sozialen Dienstleistungssysteme zu elaborieren und zu diversifizieren und sie für die Befriedigung und Erfüllung der infolge der Strategie beziehungsweise der Produktivkraft, die durch sie entfesselt wird, massenhaft entstehenden besonderen Bedürfnisse und aparten Ansprüche zu disponieren und fit zu machen – indem Staat und Bürgerschaft dies in der einen oder anderen Form von Kooperation tun, erweitert sich etwa der Dienstleistungssektor des traditionell auf die Wehrkraft konzentrierten Militärwesens zu einer Dimension, die das Prinzip der Wehrkraft zum Ideal der Körperertüchtigung entfaltet und neben der im engeren Sinn militärischen Ausbildung ein immer größeres Panoptikum von sportlichen Disziplinen, körperlichen Betätigungen und Aktivitäten ad majorem gloriam der Physis umfasst, die sich bis zu Fitnessstudios und Selbstverteidigungskursen erstrecken und so das von Haus aus im Dienste staatlicher Machterhaltung stehende Militärische zu einem Mittel persönlicher Selbstverwirklichung partikularisieren.

Das traditionell auf die Anforderungen der staatlichen Verwaltung und der kirchlichen Unterweisung beschränkte Bildungswesen entfaltet sich unter dem kooperativen Druck von Staat und Bürgerschaft zu einem Erziehungskosmos, der ein ebenso vielfächriges wie vielstufiges öffentliches Schulsystem und dazu ein Panoptikum von teils privaten, teils gemeinnützigen Bildungsangeboten à la Volkshochschule, Fortbildung oder Nachhilfeunterricht einbegreift.

Das traditionell auf die Bekämpfung akuter Krankheiten und grassierender Seuchen abonnierte Sanitätswesen fächert sich zu einem Gesundheitskomplex aus, der neben Kliniken und Heilanstalten jeglicher Art und Couleur eine unüberschaubare Vielfalt von Körper und Seele betreffenden Heil- und Erbauungsmethoden umfasst, die sich auf alle möglichen Psychotherapien, synkretistischen Geheimkuren, diätetischen Regime und Wellnessverheißungen erstrecken.

Das traditionell von der Herrschaft monopolisierte beziehungsweise in staatlicher Regie praktizierte Rechtswesen brütet ein Heer von privaten und öffentlichen Rechtsanwälten und Rechtsberatern aus, die sich in allen Sektoren, um nicht zu sagen Poren, der bürgerlichen Gesellschaft einnisten und festsetzen, um dem Staatsbürger bei seinen eben wegen der Masse neuer Bedürfnisse und Ansprüche beziehungsweise der letzteren zu Gebote stehenden Vielzahl von Befriedigungsweisen und Erfüllungsformen zunehmend undurchsichtigeren und komplizierteren Transaktionen und Vertragsverhältnissen Rat zu erteilen und zur Seite zu stehen.

Der traditionell auf die Verkündung der Heilsbotschaft und die Wahrung der öffentlichen Moral gerichtete Religions- und Ritualbereich verzweigt sich in ein Lebenshilfeunternehmen, das Aufgaben der persönlichen Sinngebung und privaten Motivationsvermittlung mit einer Vielzahl von sozialhelferischen Leistungen und Nothilfefunktionen verknüpft.

Das traditionell auf die herrschaftliche Instruktion beziehungsweise die lebensartliche Indoktrination der Untertanenschaft abgestellte Informationswesen entfaltet sich zu einem aus Büchern, Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk- und Fernsehprogrammen, elektronischer Datenübermittlung und Reklameträgern aller Art bestehenden Medienimperium, das für jedermann in der bürgerlichen Gesellschaft, für alle gesellschaftlichen Gruppen, alle Lebenslagen und biographischen Stadien, für alle idiosynkratischen Interessen und partikularen Regungen Orientierung, Zuspruch, Belehrung und Unterhaltung bereithält.

Und last not least explodiert das durch das Kirchenjahr und das Tagewerk, auf das traditionell unter staatlicher Aufsicht Arbeiterschaft und Bürgertum gleichermaßen programmiert sind, strikt reglementierte Festtags- und Feierabendleben in eine ironisch als Vergnügungsindustrie apostrophierte Unzahl von Rekreationsweisen und Formen des Zeitvertreibs, die von Kino und Theater, Musikbranche und Showgeschäft, Sex und Erotik, Wettbetrieb und Glücksspiel, Nachtleben und gastronomischer Kultur bis zum sich weltweit breitmachenden Tourismus reichen.

Die von Staat und Staatsbürgerschaft gemeinschaftlich vollzogene Entfesselung und Aufdröselung der vom absolutistischen Staat und seinen Rechtsnachfolgern etablierten traditionellen sozialen Dienstleistungssysteme der bürgerlichen Gesellschaft in ein ebenso labyrinthisches wie gigantisches Konglomerat von auf die Befriedigung privater Bedürfnisse und Erfüllung partikularer Ansprüche ausgerichteten Strukturen und ausgelegten Funktionen schafft jene Vielzahl weiterer institutioneller Beschäftigungsweisen und Unmenge neuer professioneller Betätigungsformen, die es dem Staat in der Tat erlauben, manchmal eigeninitiativ aktiv, zumeist aber im passiven Gewahrsam der von der Bürgerschaft selbst ergriffenen Initiativen den umverteilungspolitischen Fürsorgepflichten und sozialhelferischen Aufgaben nachzukommen, zu denen ihn die durch die Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals als umfängliches Scheideverfahren ins Werk gesetzte Aufspaltung des lohnarbeitenden Produzentenkollektivs in eine schrumpfende Schar von für den industriellen Produktionsprozess Benötigten und ein wachsendes Heer von für den Prozess Entbehrlichen bei Strafe einer Unterminierung und Zerrüttung der bürgerlichen Gesellschaft als solcher anhält, ohne dass er sich durch dies – egal ob von ihm aktiv betriebene oder passiv begleitete – umverteilungspolitische Procedere einer Verletzung des als einigendes Band figurierenden Dogmas von der Beteiligung an der gesellschaftlichen Reproduktion als conditio sine qua non der Teilhabe am gesellschaftlichen Produkt schuldig machen muss.

Die dem umverteilungspolitischen Spielraum, den die titanische Produktivkraft eröffnet, geschuldeten neuen sozialen Dienstleisterkontingente verändern die sozialpolitische Situation des lohnarbeitenden Produzentenkollektivs. Sie bewirken nicht nur, dass letzteres sich quantitativ zurückgedrängt findet und an politischem Gewicht verliert, sondern sie machen auch, dass es seinen Status als soziale Klasse in Frage gestellt und dementiert sieht. Wegen ihrer amphibolischen Natur, der Tatsache, dass sie bürgerliche Beschäftigungsweise mit arbeiterschaftlicher Entlohnungsquelle verbinden, erweisen sich diese Dienstleisterkontingente als ein vermittelndes beziehungsweise nivellierendes Element, das die Klassendualität durch eine Gruppenpluralität ersetzt und die bürgerliche Gesellschaft aus einem diskret strukturierten in ein kontinuierlich formiertes Gemeinwesen überführt.

Freilich verändert dieser ebenso labyrinthische wie gigantische Ausbau der sozialen Dienstleistungssysteme, zu dem die der Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie geschuldete kapitale Entwertung der materialen Produkte und realen Dienstleistungen und der dadurch dem Staat und seiner Bürgerschaft eröffnete umverteilungspolitische beziehungsweise konsumpraktische Spielraum die ökonomische Handhabe bieten und der dem Staat ermöglicht, den Fürsorgemaßnahmen und sozialhelferischen Anstrengungen, zu denen ihn der der Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals ebenso geschuldete soziale Spaltprozess nötigt, das Mäntelchen politischer Korrektheit umzuhängen und nämlich das Ansehen einer mit dem Arbeitsdogma der bürgerlichen Gesellschaft vereinbaren Vorgehensweise zu geben – freilich verändert dieser ebenso durchdringende wie umfassende Ausbau der sozialen Dienstleistungssysteme ebenso nachhaltig wie zwangsläufig nicht etwa nur die Physiognomie, sondern tatsächlich den in letzterer seinen Ausdruck findenden Charakter der bürgerlichen Gesellschaft selbst.

Und er verändert damit auch und vor allem – womit wir zur obigen Frage nach dem Verbleib oder vielmehr Verschwinden der revolutionären Kraft und sozialistischen Initiative des von Marx als Erbin eines Kapitals, das sich durch seinen blinden Verwertungsdrang, seinen kommerziell unverantwortlichen industriellen Akkumulationsprozess, selber ökonomisch aus dem Spiel wirft und politisch zur Strecke bringt, angenommenen lohnarbeitenden Produzentenkollektivs zurückkehren – die sozialpolitische Situation eben dieses Produzentenkollektivs, das Marx als im industriekapitalistischen Produktionsprozess zwar bereits latent perennierendes, aber erst im Augenblick des kommerziellen Konkurses, dem letzterer unaufhaltsam entgegentreibt, sich seiner faktorellen Heteronomisierung zu entledigen und als solches zu manifestieren berufenes arbeiterschaftlich wahres Subjekt des industriellen Produktionssystems im Doppelsinn theoretischer Proposition und praktischer Projektion setzt.

Wie und wie sehr die Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals beziehungsweise die durch sie betriebene sächlich-technische Entfaltung und Aufrüstung des industriellen Produktionsapparats die realökonomische Position des lohnarbeitenden Produzentenkollektivs tangiert, welch gravierende Auswirkungen sie auf dessen zahlenmäßige Stärke und berufliche Eignung, seine quantitative Kapazität und qualitative Kompetenz hat und wie massiv sie damit seinen wie immer auch nur erst latent perennierenden, der Manifestation nur erst harrenden Anspruch, wahres Subjekt und wirklicher Urheber des Produktionsprozesses zu sein, beeinträchtigt – das wurde oben bereits ausgeführt. Aber zu dieser Veränderung seiner realökonomischen Position kommt nun noch die nicht minder gravierende Veränderung seiner sozialpolitischen Situation hinzu, die Konsequenz jenes ebenso differentialen wie dimensionalen Ausbaus der sozialen Dienstleistungssysteme ist, der der Notwendigkeit entspringt, der wachsenden Masse der durch die Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie aus dem Produzentenkollektiv Freigesetzten beziehungsweise keine Aufnahme in ihm Findenden eine mit dem Arbeitsdogma der bürgerlichen Gesellschaft vereinbare Fürsorge und Hilfe angedeihen zu lassen, und zu dem die durch die Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie bewirkte fortschreitende Produktentwertung beziehungsweise der umverteilungspolitische Spielraum, den letztere eröffnet, die Möglichkeit bietet.

Jener Ausbau der sozialen Dienstleistungssysteme beziehungsweise die demographische Umschichtung, die er impliziert, die massenhafte Verschiebung von Personal aus dem Produzentenkollektiv in die Sparten ebenso diversifizierter wie hypertrophierter sozialer Dienstleistungen, haben nämlich zur Folge, dass das lohnarbeitende Produzentenkollektiv sich nicht mehr nur realökonomisch, nicht nur als wirtschaftlicher Operateur und industrieller Werkmeister, als wie auch immer zur Latenz verurteiltes, zum Faktor degradiertes Subjekt der Arbeit, suspendiert und ausgebootet findet, sondern dass es sich auch und mehr noch sozialpolitisch, als gesellschaftlicher Akteur und sozialer Pläneschmied, als wie auch immer unterdrücktes und stigmatisiertes Klassensubjekt, dementiert und aufgehoben zeigt. So gewiss jener Ausbau der sozialen Dienstleistungssysteme zunehmend größere Kontingente von Angestellten und Beschäftigten generiert, die sich aktuell oder virtuell aus dem lohnarbeitenden Produzentenkollektiv in Korrespondenz zu dessen rationalisierungs- und automatisierungsbedingtem Schrumpfprozess rekrutieren und die, wie ihre motivationale Entstehung den fürsorglichen und sozialhelferischen Bemühungen des Staates um ihren materialen Unterhalt und ihre reale Versorgung, so eben diesen materialen Unterhalt und diese reale Versorgung dem distributiven Überschuss alias umverteilungspolitischen Spielraum verdanken, den die rationalisierungs- und automatisierungsbedingte Entwertung der dem Wertschöpfungsprozess entspringenden materialen Produkte und realen Dienstleistungen schafft, so gewiss schlagen diese neuen und in der bürgerlichen Gesellschaft sich ebenso hypertroph wie divers breitmachenden sozialen Dienstleistungsschichten auf die sozialpolitische Situation des lohnarbeitenden Produzentenkollektivs selbst zurück und tun nämlich nicht nur dem fraktionellen Gewicht, das es in der bürgerlichen Gesellschaft beansprucht, seiner Relevanz als politischer Partei, Abbruch, sondern verwischen auch und mehr noch seine differente Bestimmtheit, seinen Status als soziale Klasse, und verschlagen ihm am Ende sogar seine personale Identität, seinen arbeiterschaftlichen Charakter.

Dass die wachsenden Kontingente von sozialdienstlich angestellten oder beschäftigten Gesellschaftsmitgliedern, die sich zwischen dort der vermögenden beziehungsweise gehaltempfangenden bürgerlichen Klasse und hier dem lohnarbeitenden Produzentenkollektiv breit machen, rein quantitativ dazu tendieren, das in Korrespondenz dazu schrumpfende letztere aus der Zentralstellung eines die bürgerliche Gesellschaft in genere und deren Überbau alias Oberschicht, die bürgerliche Klasse in specie, tragenden Unterbaus alias Fundaments zu verdrängen und sie vielmehr in die Schranken einer wie immer noch gewichtigen, wie immer noch einen unabdingbaren Teil des gesellschaftlichen Ganzen bildenden Randgruppe zu weisen, liegt auf der Hand und bedarf keiner umständlichen Explikation. Und dass diese durch die Entstehung und Entfaltung ebenso hypertropher wie diverser sozialer Dienstleistungssysteme rein quantitativ durchgesetzte Reduktion des lohnarbeitenden Produzentenkollektivs auf eine nicht mehr zentrale, sondern nurmehr marginale gesellschaftliche Formation, diese aus der Dazwischenkunft ebenso massenhafter wie mannigfaltiger neuer Kontingente sozialer Dienstleister rein mengenmäßig resultierende Ersetzung der die bürgerliche Gesellschaft bis dahin definierenden Klassendualität durch eine sie nunmehr markierende Gruppenpluralität in einer demokratisch verfassten, die Besetzung ihrer parlamentarischen Entscheidungsgremien und die Zusammensetzung ihres Regierungsapparats auf das Ergebnis allgemeiner Wahlen gründenden bürgerlichen Gesellschaft eine Beschränkung der politischen Relevanz des lohnarbeitenden Produzentenkollektivs und eine Verminderung seines Einflusses auf die Gesetzgebung und die Staatsführung nach sich zieht, liegt nicht minder auf der Hand.

Zu diesem rein quantitativen Gewichtsverlust des lohnarbeitenden Produzentenkollektivs, seiner fraktionellen Schrumpfung, seiner Schwächung als Partei, kommt aber nun hinzu, dass ihm jene neu entstehenden Kontingente sozialer Dienstleister auch und mehr noch qualitativ, in seiner Bestimmtheit als differentem Corpus alias sozialer Klasse, den Prozess zu machen beziehungsweise das Wasser abzugraben tendieren. Was jene neuen Kontingente nämlich actu der qua Ersetzung der Klassendualität durch eine Gruppenpluralität von ihnen herbeigeführten generellen Veränderung des Aggregatszustandes der bürgerlichen Gesellschaft speziell vollbringen, ist eine Übersetzungs- und Vermittlungsleistung, die die bis dahin vom Klassengegensatz beherrschte diskrete Struktur der bürgerlichen Gesellschaft in eine aus einer Vielzahl von, wie man will, Subsistenzstufen oder Wohlstandsstrata bestehende differenzielle Kontinuität aufzulösen verspricht. Was die sozialen Dienstleisterkontingente zu dieser Vermittlungsleistung befähigt, ist ihre zwieschlächtige Natur, dies, dass sie Wanderer oder, besser gesagt, Changierer zwischen den beiden vormals klar getrennten Welten der bürgerlichen und der lohnarbeitenden Klasse sind.

Was sie mit der ersteren verknüpft, ist ihre Tätigkeit und funktionale Aufgabe, ist dies, dass sie wie die Angehörigen der bürgerlichen Klasse Anstellungen wahrnehmen und Beschäftigungen nachgehen, die keine Lohnarbeit pro domo kapitalistischer Wertschöpfung sind und die sie insofern jenen gleichstellen, sie als von der Last der Wertschöpfungsarbeit dispensierte und, ökonomisch gesehen, auf eine entmischte Wertrealisierungsfunktion abonnierte, zu einer wesentlich konsumtiven Existenz privilegierte Nutznießer des kapitalistischen Wertschöpfungssystems ausweisen. Was die neuen sozialen Dienstleisterkontingente andererseits aber mit der lohnarbeitenden Klasse verbindet, sind ihre Herkunft und strukturale Bestimmtheit, ist der Umstand, dass sie sich aus den durch die Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals für den Wertschöpfungsprozess überflüssig und entbehrlich gemachten und deshalb aus dem Produzentenkollektiv, das letzteren trägt und durchführt, sei's aktuell ausgefällten, sei's virtuell ausgeschlossenen Bevölkerungsteilen rekrutieren und demnach ihren Unterhalt und ihre Versorgung mehr und ausschließlicher noch, als bei den auch und nicht zuletzt aus realökonomischen Gründen aufgebesserten Arbeitslöhnen und erbrachten Sozialleistungen der Fall, einem sozialpolitischen Motiv, nämlich den via Umverteilungspolitik verfolgten staatlichen Bemühungen verdanken, der der kapitalen Strategie geschuldeten Aufspaltung des Produzentenkollektivs in Arbeitende und demgemäß Bemittelte und Arbeitslose und demzufolge Mittellose und der dadurch drohenden Unterminierung und Zerrüttung der bürgerlichen Gesellschaft als ganzer entgegenzuwirken.

Durch die Art und Weise ihrer Anstellung beziehungsweise Beschäftigung sind also die in der bürgerlichen Gesellschaft neu sich formierenden Kontingente sozialer Dienstleister mit der bürgerlichen Klasse liiert, während sie durch die Quelle und Herkunft ihrer Entlohnung beziehungsweise Vergütung mit der lohnarbeitenden Klasse assoziiert bleiben. Eben wegen dieser ihrer amphibolischen Natur, dieser ihrer Verknüpfung von Merkmalen oder Kennzeichen der die bürgerliche Gesellschaft traditionell unter sich ausmachenden beiden Hauptklassen, die in ihnen Gestalt annimmt, haben die neuen sozialen Dienstleistungskontingente nun aber auch das Zeug dazu, den kriteriellen Hiatus, der die beiden Klassen zerreißt, zu überbrücken, wo nicht gar die soziale Kluft, die sie trennt, zu schließen und so die als Klassendualität firmierende diskrete Struktur der bürgerlichen Gesellschaft in ein als Gruppenpluralität figurierendes stratifiziertes Kontinuum aufzulösen.

Und in dem Maße, wie die in der bürgerlichen Gesellschaft sich breit machende neue Formation sozialer Dienstleister diese Vermittlungsfunktion erfüllt, um nicht zu sagen Nivellierungsleistung erbringt, und wie ihr nämlich gelingt, wenn auch nicht strukturell, so immerhin doch funktionell, und wenn schon nicht substanziell, so zumindest doch attributiv die beiden Klassen auf den gemeinsamen Nenner ihrer eigenen zwieschlächtigen Natur zu bringen, sie in ihrer bürgerliche Beschäftigungsweise und arbeiterschaftliche Entlohnungsquelle kombinierenden Gestalt jener coincidentia oppositorum zu überführen, die anfangs, in den zwanziger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts, die Soziologie, die Selbstbetrachtung der bürgerlichen Gesellschaft, dazu inspiriert, letztere als Angestelltengesellschaft zu apostrophieren und ihr damit quasi eine neue Konstitution zu attestieren – in dem Maße also, wie den auf breiter Front sich zwischen bürgerlicher und arbeiterschaftlicher Klasse etablierenden Kontingenten sozialer Dienstleister gelingt, die bürgerliche Gesellschaft insgesamt als in ihrem koinzidentiellen Dasein neu konstituiert und nämlich nicht länger diskret strukturiert, sondern kontinuierlich formiert erscheinen zu lassen, wirkt sich das natürlich auch und nicht zuletzt auf die von der Lohnarbeiterschaft behauptete differente Bestimmtheit aus und diskreditiert beziehungsweise disqualifiziert, indem sie letztere verwischt und erodiert, sie, die Lohnarbeiterschaft selbst, als die soziale Klasse, als die sie bis dahin Geltung beansprucht.

Die durch die Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals beziehungsweise die Erweiterung des umverteilungspolitischen Spielraums, die mit ihr einhergeht, ermöglichte Versorgung und Unterhaltung massenhaft neuer Kontingente sozialer Dienstleister, die sich im Vakuum zwischen den traditionellen Hauptklassen der bürgerlichen Gesellschaft breit machen und es, wie man will, ausfüllen oder verdrängen, hat also nicht nur quantitative Folgen für die lohnarbeitende Klasse, indem sie die demographische Proportion zwischen ihr und dem Rest der Gesellschaft zu ihren Ungunsten verschiebt und so ihr fraktionelles Gewicht, ihre Relevanz als politische Partei vermindert und einschränkt, sondern die Etablierung dieser neuen Kontingente sozialer Dienstleister wirkt sich auch und zugleich qualitativ nachteilig auf die lohnarbeitende Klasse insofern aus, als sie ihre differente Bestimmtheit, ihren Status als unterscheidbare soziale Klasse, in dem Maße dementiert und negiert, wie sie der bürgerlichen Gesellschaft insgesamt ihre diskrete Struktur, ihre Klassendualität, verschlägt und eine Art von kontinuierlichem Gepräge, ein gruppenplurales Ansehen, vindiziert.

Die so von Seiten der neuen Dienstleisterkontingente das lohnarbeiterschaftliche Produzentenkollektiv ereilende qualitative Entspezifizierung und Nivellierung, seine Entqualifizierung als unterscheidbare, klar differente soziale Klasse, könnte freilich auf den ersten Blick eine bloß äußerliche Bestimmung oder oberflächliche Modifikation, ein bloßes Ansehen, eben nur ein Anschein, zu sein und insofern die personale Identität des Produzentenkollektivs nicht weiter zu tangieren, seinen arbeiterschaftlichen Charakter als solchen gar nicht in Mitleidenschaft zu ziehen scheinen.

Mögen nämlich die neuen sozialen Dienstleisterkontingente ihre Versorgung und ihren Unterhalt im Wesentlichen nicht mehr wie traditionell die bürgerliche Klasse dem aus dem Wertschöpfungsprozess gezogenen kapitalen Mehrwert verdanken, sondern dem titanisch wachsenden materialen Mehrprodukt schulden, das ungeachtet eines gnomisch stagnierenden beziehungsweise schrumpfenden Mehrwerts die Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie dem Wertschöpfungssystem zu erzeugen erlaubt! Und mögen insofern die sozialen Dienstleisterkontingente, was die Entlohnung für ihre Dienstleistungen, ihre ebenso mannigfaltigen wie massenhaften neuen Anstellungen und Beschäftigungen betrifft, mit dem lohnarbeitenden Produzentenkollektiv in einem Boot zu sitzen oder, besser gesagt, mit ihnen aus einem Napf zu fressen und, so gesehen, sich ihm sozial an die Seite zu stellen und klassenmäßig die Kluft zu ihm zu überbrücken, wo nicht gar sich mit ihm gemein zu machen scheinen! Mag mit anderen Worten der Umstand, dass sie beide, die neuen sozialen Dienstleisterkontingente und das in Kapitaldiensten lohnarbeitende Produzentenkollektiv, aus der gleichen ökonomischen Quelle schöpfen und ihren Unterhalt beziehungsweise ihre Versorgung nicht dem kapitalen Mehrwert verdanken, der dem Kapital selbst und seinem bürgerlichen Anhang zufällt, sondern dem subsistenziellen Wertteil schulden, der nach Abzug des kapitalen Mehrwerts verbleibt und der aber dank der Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals eine ungeheure materiale Hypertrophierung, eine titanische Vermehrung und Vervielfältigung der ihn verkörpernden Produkte und Leistungen erfährt – mag also dieser Umstand sie einer Art von klassenmäßiger Kontinuität mit dem lohnarbeitenden Produzentenkollektiv überführen und ihrer sozialen, durch die Herkunft ihres Einkommens bestimmten Zugehörigkeit nach mit ihm auf eine wie immer auch in eine Vielzahl von Einkommensniveaus zerfallende Stufe stellen!

Was doch nach wie vor das lohnarbeitende Produzentenkollektiv von den neuen Dienstleisterkontingenten trennt und als Alleinstellungsmerkmal unterscheidet, ist die Tatsache, dass jener nach Abzug des Mehrwerts verbleibende Produktwert, von dem, weil er sich dank Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie in einer titanisch wachsenden Produktmenge verkörpert zeigt, beide, das Produzentenkollektiv und die Dienstleisterkontingente, gleichermaßen zu zehren und sich zu nähren vermögen, allemal noch ersteres als seine von ihm nutznießenden Schöpfer, letztere hingegen als an seiner Schöpfung unbeteiligte Nutznießer ausweist.

Dass die materiale Produktmenge des kapitalen Wertschöpfungsprozesses, weil sie sich dank Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie trotz stagnierenden oder gar sinkenden Produktwerts titanisch vermehrt und vervielfältigt, den distributiven Spielraum schafft, um sowohl das Produzentenkollektiv als auch die durch private und öffentliche beschäftigungsprogrammatische und anstellungspraktische Initiativen aus dem gesellschaftlichen Boden sei's mit Gewalt gestampften, sei's mit Finesse gehobenen neuen Dienstleisterkontingente subsistenziell zu versorgen beziehungsweise konsumtiv zu unterhalten, ändert doch wohl nichts an der offenkundigen Tatsache, dass die materialen Produkte und realen Leistungen Resultat der personalen Arbeit des Produzentenkollektivs, seines urheberschaftlichen Wirkens ist, wohingegen die sozialen Beschäftigungen und Anstellungen, die den Dienstleisterkontingenten die Teilhabe am Genuss jener Produkte und Leistungen eintragen, sie, ökonomisch gesehen, in der Rolle von reinen Nutznießern der Arbeit des Kollektivs verhalten, sie, bildlich gesprochen, an dem vom Kollektiv gedeckten Tisch als bloße Mitesser Platz nehmen lassen.

Als Rädchen im Getriebe verliert das lohnarbeitende Produzentenkollektiv seinen arbeiterschaftlichen Charakter, seine persönliche Identität, die es gegenüber den neuen sozialen Dienstleistungskontingenten als differente Bestimmtheit geltend machen könnte. Und weil die der titanischen Produktivkraft geschuldeten Segnungen, die die Alimentierung der sozialbeschäftigten Dienstleister ermöglichen, ja auch dem Produzentenkollektiv selbst und ebenso wohl der bürgerlichen Klasse zugute kommen, entsteht zwischen den drei Gruppen eine strukturelle Verbundenheit, eine Art von sozialer Kontinuität, die der bürgerlichen Gesellschaft als ganzer das Ansehen einer sie in konsumgesellschaftlicher Komplizität verhaltenden zivilen Gütergemeinschaft verleiht.

Genau diese vermeintlich unumstößliche Tatsache, die dem Produzentenkollektiv, aller Vermengung und Nivellierung mit den Dienstleisterkontingenten zum Trotz, seine personale Identität, seinen arbeiterschaftlichen Charakter sichern müsste, erweist sich nun aber in Wahrheit, in der Wahrheit nämlich der, wie oben ausgeführt, dem Produzentenkollektiv durch die Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals vindizierten veränderten realökonomischen Position, als mitnichten unumstößlich und in der Tat hinfällig.

Die durch die Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie bewirkte Veränderung der realökonomischen Position der personalen Produzenten läuft, wie oben expliziert, auf eine empirische Bestätigung und Bekräftigung der ihnen als Lohnarbeitskräften vom kapitalen Produktionssystem zugewiesenen Rolle eines bloßen, handlangermäßig faktorellen Agens und subjektlos funktionellen Elements hinaus. In dem Maße, wie die Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals den sächlich-technischen Ausbau des als Produktionsmittel firmierenden Produktionsapparats zu einem ebenso selbsttätigen wie selbststeuernden Prozessor, eben einem Automaten, bewirkt, findet sich, realökonomisch betrachtet, das den Produktionsapparat betreibende Produzentenkollektiv von ihm – um obige Formulierungen aufzugreifen – nicht mehr nur kalkulatorisch-praktisch, qua variables Kapital, in den Hintergrund gedrängt und zu relativer Unerheblichkeit verurteilt, sondern auch und ebenso sehr organisatorisch-technisch, qua faktorelle Arbeitskraft, überwältigt und als das bloß funktionelle Element, das Rädchen im Getriebe, als das es kontraktiv gesetzt ist, objektiv ausgewiesen. So gewiss der industrielle Produktionsapparat sich zu einer ebenso sächlich ausgebauten wie technisch aufgerüsteten Fertigungsanlage, einer ebenso weitgehend selbsttätigen wie großenteils selbststeuernden Prozessiereinrichtung entfaltet, so gewiss verwandelt sich das ihm faktorell beigegebene und funktionell eingegliederte menschliche Produzentenkollektiv aus einer Arbeiterschaft in eine Belegschaft, aus lohnabhängigen Angestellten in entlohnte Mitarbeiter, deutlicher gesagt, aus einem dem Produktionsapparat systematisch assoziierten arbeitskräftigen Element, einer für seinen Betrieb rekrutierten unentbehrlich-starken Hand, in eine dem Produktionsapparat empirisch akkomodierte kontrolltechnische Komponente, ein seinem Getriebe integriertes unverzichtbar-weiteres Rädchen.

Und während so das menschliche Produzentenkollektiv sich nicht mehr nur systematisch-formell, sondern mehr noch empirisch-reell auf ein Korollar, eine Beigabe des sich zum Prozessor komplettierenden, zum Automaten totalisierenden sächlichen Produktionsapparats reduziert findet, auf ein Rädchen in einem Getriebe, das zwar ohne das Produzentenkollektiv wohl oder übel zum Stillstand käme und dem letzteres als quasi Unruhe unentbehrlich ist, in dem es aber doch nichts weiter als ein Rädchen, nichts weiter als ein seinerseits durch das Getriebe empirisch reaffirmiertes faktorelles Agens und technisch konkretisiertes funktionelles Element bildet – während so das menschliche Produzentenkollektiv sich auf ein empirisch ebenso unerhebliches wie systematisch unabdingbares Beiwerk des sächlich-technischen Getriebes reduziert findet, entfaltet nun also das Getriebe selbst jene ungeheure materiale Produktivkraft, jene titanische Effektivität bei der Augmentierung und Diversifizierung von Gütern und Dienstleistungen, die den ökonomischen Grund für die Entstehung der neuen sozialen Dienstleistungskontingente legt, weil sie neue distributive Spielräume eröffnet und erlaubt, mit dem gleichen oder gar geringeren Wertquantum, das sich in einer zunehmend größeren Menge und Vielfalt von Produkten verkörpert findet, einem immer größeren Personenkreis, spezifischer gesagt, der wachsenden Zahl von Menschen, die die Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals aktuell oder potenziell der Arbeits- und Mittellosigkeit überantwortet, dennoch die Subsistenz zu sichern beziehungsweise konsumtive Befriedigung zu verschaffen.

Wie sollte wohl das lohnarbeitende Produzentenkollektiv gegenüber dieser materialen Produktivkraft, die der sächlich-technisch aufgerüstete und ausgebaute Produktionsapparat quasi selbsttätig an den Tag legt, gegenüber diesem titanischen Schöpfertum, das die zu einer Art von Kölner Heinzelmännchen animierten, zu einem Flaschengeist automatisierten Produktionsmittel beweisen, sich noch ernstlich als das wahre Subjekt und der wirkliche Urheber des industriellen Prozesses geltend machen, noch guten Gewissens auf seinem qua sozialistische Bewegung erhobenen Anspruch bestehen können, der über das Räderwerk an sich verfügende und letztlich die Kontrolle ausübende Herr der produktiven Veranstaltung, der die sächlichen Arbeitsmittel einsetzende und betätigende persönliche Akteur, das die wirkenden Instrumente manipulierende und mit ihnen operierende handelnde Subjekt zu sein?

So gewiss der sächlich-technisch rationalisierte und automatisierte Produktionsapparat das menschliche Produzentenkollektiv als das bloße faktorelle Agens und funktionelle Element, als das es das Kapital systematisch setzt und abstrakt postuliert, empirisch in die Tat umsetzt und konkret affirmiert, so gewiss macht er dem Produzentenkollektiv als der selbsttätige Prozessor, als der er nachgerade agiert, den Subjektanspruch streitig, konkurriert als der selbststeuernde Automat, als der er nunmehr fungiert, mit ihm um die Urheberschaft und verschlägt in dem Maße, wie er damit Erfolg hat und ihm das gelingt, dem Produzentenkollektiv in der Tat seine mit dem Subjektanspruch einhergehende persönliche Identität, seinen an die Urheberschaft geknüpften arbeiterschaftlichen Charakter, mit anderen Worten das substanzielle Kriterium seiner gegenüber den neuen sozialen Dienstleisterkontingenten dennoch geltend zu machenden differenten Bestimmtheit, seines Status als soziale Klasse.

Und ebenso durchschlagender wie erdrückender Beweis dafür, dass dem zum Prozessor rationalisierten, zum Roboter automatisierten Produktionsapparat das gelingt und dass er mit Erfolg dem menschlichen Produzentenkollektiv den Star seiner im Subjektstatus bestehenden persönlichen Identität sticht beziehungsweise den Schneid seines auf die produktive Urheberschaft pochenden arbeiterschaftlichen Charakters abkauft, ist eben jene ungeheure materiale Produktivkraft, die der Automat entfaltet, jene die Menge und Vielfalt der Güter und Dienstleistungen, die der Roboter hervorzubringen dient, betreffende titanische Fruchtbarkeit – eine Produktivität und Fruchtbarkeit, die das Produzentenkollektiv, auch wenn es sie systematisch-kalkulatorisch oder formell immer noch auf sein Konto verbuchen mag, doch aber empirisch-technisch und reell unmöglich mehr sich zugute halten kann, die es mit anderen Worten nicht mehr seiner von Arbeitsmitteln, die sich als zureichende Bedingung manifestieren, als wirkende Ursache Gebrauch machenden Arbeitskraft zuzurechnen vermag, sondern die es nolens volens den eine wirkmächtige Ursächlichkeit sui generis monstrierenden Arbeitsmitteln, von denen seine Arbeitskraft Gebrauch macht, zuschreiben muss – eine Produktivität und Fruchtbarkeit, die insofern in der Tat den Produktionsapparat zu einer als wirkmächtige Substanz dem Produzentenkollektiv die von ihm beanspruchte Subjekt- und Urheberrolle, wenn auch vielleicht nicht systematisch-logisch bestreitenden, so allemal doch empirisch-faktisch entreißenden grundlegenden Instanz avancieren lässt.

Der durch die Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals zum selbsttätigen Prozessor und selbststeuernden Roboter aufgerüstete und ausgebaute Produktionsapparat ist es, der, seiner wertschöpferischen Ineffektivität und kapitalen Unergiebigkeit ungeachtet, jene materiale Produktivität entfaltet, jene quasinaturale Furchtbarkeit an den Tag legt, die es dem Staat in specie und der Staatsbürgerschaft in genere erlaubt, die wachsenden Bevölkerungsgruppen, die die Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals aus dem Produzentenkollektiv ausfällt beziehungsweise überhaupt von ihm ausschließt, als soziale Dienstleisterkontingente Anstellung und Beschäftigung und so im Einklang mit dem Arbeitsdogma der bürgerlichen Gesellschaft subsistenzielle Versorgung beziehungsweise konsumtive Befriedigung finden zu lassen.

Aber damit nicht genug, lässt der zum Prozessor aufgerüstete, zum Roboter ausgebaute Produktionsapparat auch und zugleich das Produzentenkollektiv selbst in den Genuss der systematisch-kalkulatorisch zwar immer noch dessen Arbeitskraft, empirisch-technisch aber nachgerade seinem eigenen Leistungsvermögen geschuldeten titanischen Produktivität und kornukopischen Fruchtbarkeit gelangen. Die kapitale Entwertung der materialen Produkte des kraft der Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie aufgerüsteten und ausgebauten Produktionsapparats, die in dem Maße, wie sie mit immer geringeren Wertquanten die individuelle Subsistenz zu sichern beziehungsweise die persönlichen Bedürfnisse zu befriedigen ermöglicht, den distributiven Spielraum eröffnet, der den neu auf den Plan der bürgerlichen Gesellschaft gerufenen sozialen Dienstleistungskontingenten einen mehr oder minder umfänglichen Unterhalt zu sichern gestattet – diese zur kapitalen Entwertung reziproke materiale Vermehrung und Vervielfältigung der Produkte der rationalisierten und automatisierten Wertschöpfung gereicht nicht minder auch dem lohnarbeitenden Produzentenkollektiv selbst zum Vorteil, dessen Arbeitslohn, ohne eigens dafür erhöht werden zu müssen, wie von Zauberhand also, an Kaufkraft gewinnt und ihm, dem Produzentenkollektiv, Zugang zu einem immer größeren und diverseren Sortiment von Gütern und Dienstleistungen verschafft, ihm zu einer, selbstbezüglich genommen und nämlich jeweils gemessen an seinen vorherigen Subsistenzbedingungen, fortlaufenden Hebung seines Lebensstandards verhilft.

In der Tat zieht der in Gestalt eines Produktionsapparats, den die sächlich-technischen Investitionen des Kapitals zum selbsttätigen Prozessor alias selbststeuernden Automaten entfalten, erdrückende Beweis für die wenn schon nicht systematische, so jedenfalls doch empirische Abdankung des lohnarbeitenden Produzentenkollektivs in der Rolle des wahren Subjekts und wirklichen Urhebers des Produktionsprozesses und für seine wenn schon nicht logische, so allemal doch faktische Verdrängung und Ersetzung durch ihn, den entfalteten Produktionsapparat selbst, seine durchschlagende Beweiskraft eben daraus, dass die materiale Produktivkraft und quasinaturale Fruchtbarkeit, die letzterer hervorkehrt, nicht bloß die zur Bewältigung der Massenarbeitslosigkeit, die Folge der Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie ist, neu ins gesellschaftliche Leben gerufenen sozialen Dienstleistungskontingente subsistenziell zu versorgen beziehungsweise konsumtiv zu befriedigen erlaubt, sondern auch und ebenso sehr das lohnarbeitende Produzentenkollektiv selbst in den Genuss ihrer titanisch vermehrten Erzeugnisse und kornukopisch vervielfältigten Segnungen gelangen lässt.

Wie der sächlich ausgebaute und technisch aufgerüstete Produktionsapparat die neuen sozialen Dienstleisterkontingente zu Adressaten und Begünstigten des nicht sowohl dem subjektiven Eifer und Fleiß des Produzentenkollektivs geschuldeten als vielmehr seiner objektiv eigenen Produktivität und Fertilität gedankten materialen Reichtums und konsumtiven Überflusses werden lässt, so macht er auch und nicht minder das Produzentenkollektiv selbst zum Empfänger und Nutznießer dieser ihm entspringenden materialen Fülle und konsumtiven Reichhaltigkeit und erweist sich so als ein zum Füllhorn geratender Zauberstab, der die mittels seiner betriebene Ausbeutung des Produzentenkollektivs actu ihres Vollzuges widerruft und zur Wiedergutmachungsaktion deklariert, sie im Resultat des Ausbeutungsprozesses in eine allen Beteiligten, den industriellen Lohnarbeitern und sozialen Dienstleistern gleichermaßen, zum Vorteil und Wohl gereichende Zuwendungs- und Versorgungsveranstaltung verkehrt.

In dem Maße, wie der zum Prozessor rationalisierte, zum Roboter automatisierte industrielle Produktionsapparat das es betätigende oder ihm vielmehr bloß noch seine Tatkraft vindizierende Produzentenkollektiv sub specie et impressione der materialen Vorteile und konsumtiven Vergünstigungen, die er ihm verschafft, mit den Dienstleisterkontingenten, die er zu alimentieren und am Konsum zu beteiligen erlaubt, effektiv in eine Reihe stellt und objektiv gleichbehandelt, in eben dem Maße entrückt und verschlägt er dem Produzentenkollektiv seine persönliche Identität, seinen arbeiterschaftlichen Charakter und lässt die differente Bestimmtheit, die ihm seine als Lohnarbeit ausgewiesene gesellschaftliche Tätigkeit zuweist, seinen Status als soziale Klasse, ebenso bedeutungs- wie gegenstandslos werden. Unter der nicht weniger wahren als vulgären, nicht weniger realistischen als zynischen Devise des "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing" findet das mit den neuen sozialen Dienstleisterkontingenten subsistenziell beziehungsweise konsumtiv gleichbehandelte, mit ihnen in einen Begünstigten- und Nutznießertopf geworfene lohnarbeitende Produzentenkollektiv keinen Grund mehr, sich gegen die in Gestalt der neuen Dienstleistungskontingente Ereignis werdende phänomenale, wenn schon nicht essenzielle Umgestaltung der bürgerlichen Gesellschaft, ihre Überführung aus der Klassendualität in die Gruppenpluralität, aus einer diskreten Struktur in ein stratifiziertes Kontinuum, zu sträuben oder auch nur zu verwahren.

Der von den materialen Vorteilen und konsumtiven Segnungen, die der automatisierte industrielle Produktionsapparat für das lohnarbeitende Produzentenkollektiv bereit hält, ausgeübte Zwang beziehungsweise die von ihnen ausgehende Verführung, sich seine persönliche funktionale Identität aus dem Sinn schlagen zu lassen und sich in einer wie auch immer nach Einkommen und Konsumniveau differenzierten zivilen Gütergemeinschaft mit den neuen Dienstleistungskontingenten aufgehoben zu finden, ist umso größer, als sub specie et impressione der titanischen Produktivkraft des industriellen Produktionsautomaten auch und sogar der Dritte im Bunde der mittels der Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals umgestalteten bürgerlichen Gesellschaft, die als die primäre Begünstigte und eigentliche Nutznießerin des kapitalistischen Wertschöpfungssystems dastehende bürgerliche Klasse, an jener zivilen Gütergemeinschaft teilhat und sich in sie aufgenommen, um nicht zu sagen von ihr vereinnahmt zeigt.

Nicht anders als die neuen Dienstleisterkontingente und das lohnarbeitende Produzentenkollektiv zieht auch sie, die bürgerliche Klasse, materialen Vorteil und konsumtiven Gewinn aus der in der Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals begründeten Diskrepanz zwischen dem stagnierenden oder gar sinkenden kapitalen Wert des industriellen Produkts und dessen geradezu hypertroph wachsender materialer Menge und Vielfalt, und aus der Sicht und unter dem Eindruck dieser alle Klassen der bürgerlichen Gesellschaft einbegreifenden Gemeinsamkeit gewinnt nun die von den neuen Dienstleistungskontingenten wahrgenommene sozialstrukturelle Überbrückungs- beziehungsweise Vermittlungsfunktion die Festigkeit und Verbindlichkeit eines interessengemeinschaftlichen Bundesschlusses, avanciert mit anderen Worten die ebenso formelle wie partielle Koinzidenz der Klassen in der Gestalt der neuen Dienstleistungskontingente zu einer ebenso substanziellen wie fundamentalen Komplizität alias verschworenen Verbundenheit sozialer Gruppen, die, wenn nicht überhaupt ihre Subsistenz und ihr Bestehen, so jedenfalls doch ihr Gedeihen und Wohlergehen auf ein und denselben, ihrer ökonomischen Entscheidungsgewalt und politischen Machtbefugnis entzogenen und in diesem Sinne objektiven, ihnen als quasi Himmelsgeschenk beziehungsweise Naturgegebenheit begegnenden gesellschaftlichen Reproduktionsmechanismus, mit anderen Worten, auf ein und dasselbe, zum quasi selbsttätigen Prozessor und eigengesetzlichen Automaten entfaltete industrielle und agrikulturelle Wertschöpfungssystem zurückführen müssen.

Sie allesamt, mehrwertrealisierende Bürger, sozialbeschäftigte Dienstleister und lohnarbeitende Produzenten, finden sich als wie auch immer im Einkommen gradierte und im sozialen Status differenzierte Empfänger und Nutznießer jenes mit titanischer materialer Leistungskraft ausgestatteten, mit quasinatural kornukopischer Fruchtbarkeit begabten industriellen und agrikulturellen Produktionsapparats wieder, den in Reaktion auf die staatliche Umverteilungspolitik die Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals in konsequenzzieherischem Automatismus hervortreibt und der, eben weil er sie allesamt als – ihrer primären Standortbestimmung und Rollenzuweisung ungeachtet – sekundäre Adressaten und Begünstigte seiner materialen Zuwendungen und konsumtiven Segnungen ausweist, ihnen auf der Basis dieses ihnen gemeinsamen Nutznießertums eine neue Art von struktureller Verbundenheit und sozialer Solidarität vindiziert, die die essenzielle Konstruktion und Tatsache der aus der ebenso differenten Stellung wie diskreten Funktion im kapitalistischen Wertschöpfungsprozess sich ergebenden bürgerlichen Klassengesellschaft durch das phänomenale Paradigma und Bildwerk einer in der nicht weniger kontinuierlichen Teilhabe als differenzierten Mitwirkung am Wertrealisierungsgeschäft hervorgehenden zivilen Konsumgesellschaft verdrängt und ersetzt.

Dass seine Einbeziehung und Verstrickung in den konsumgesellschaftlichen Interessenverbund, die komplizitäre Nutznießergemeinschaft der durch den industriellen und agrikulturellen Produktionsapparat zwar nicht auf eine produktionssystematisch neue Grundlage gestellten, wohl aber in eine konsumtionsempirisch andere Dimension transportierten bürgerlichen Gesellschaft, das lohnarbeitende Produzentenkollektiv in dem Maße, wie es ihm seine personale Identität, seinen arbeiterschaftlichen Charakter entrückt und verschlägt, auch das Bewusstsein für seine differente Bestimmtheit, seinen Anspruch auf den Status einer sozialen Klasse vergessen und verlieren lässt, kann schwerlich verwundern.

Wie die Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals durch die Aufrüstung und den Ausbau des Produktionsapparats die realökonomische Position des lohnarbeitenden Produzentenkollektivs verändert und letzteres ebenso sehr seinem numerischen Gewicht als Fraktion im politischen Machtkampf nach reduziert wie in seiner faktorellen Stellung als Rädchen im ökonomischen Getriebe reaffirmiert, so revidiert sie auch durch die aus der Aufrüstung und dem Ausbau des Produktionsapparats resultierende titanische Erhöhung der materialen Produktivität, durch die kornukopische Vermehrung und Vervielfältigung der industriellen und agrikulturellen Hervorbringungen, die sozialpolitische Situation des Kollektivs und lässt es aus der primär und systematisch ausgebeuteten Arbeiterklasse zu einer sekundär und empirisch aus der eigenen Ausbeutung Vorteil und Nutzen ziehenden Verbraucherschicht werden, entrückt ihm dadurch seinen arbeiterschaftlichen Charakter, verschlägt ihm sein darin gründendes Klassenbewusstsein und integriert beziehungsweise involviert es in jene zum gruppenpluralen Konsumverein reformierte bürgerliche Gesellschaft, die durch die ebenso konsumtheoretisch unterschiedslos und pauschal wie konsumpraktisch differenziert und abgestuft allen sozialen Gruppierungen, den alten konfrontativen Klassen der Wertschöpfer und der Wertrealisierer nicht weniger als den neuen integrativen Dienstleisterkontingenten, zugute kommende titanische materiale Produktivkraft des Produktionsapparats ins Leben gerufen und in Szene gesetzt wird.

Wie sollte wohl das ebenso technisch-funktionell demoralisierte wie numerisch-fraktionell reduzierte lohnarbeitende Produzentenkollektiv diesem konsumgesellschaftlichen Partizipations- und Integrationsangebot, das ihm der rationalisierte und automatisierte Produktionsapparat in Gestalt einer rasch wachsenden Menge und Vielfalt von nach Maßgabe ihrer Massierung und Diversifizierung immer weiter entwerteten, immer wohlfeileren materialen Gütern und realen Dienstleistungen macht, widerstehen, wie sollte es gegenüber dieser ihm seine systematische Ausbeutung zunehmend verannehmlichenden, um nicht zu sagen versüßenden Offerte des Kapitals seine ihm von Marx qua Klassenkampf bescheinigte Opposition zur bürgerlichen Gesellschaft noch länger aufrechterhalten und qua sozialistische Bewegung zugemutete Separation von ihr noch weiter verfolgen können?

So wahr der sächlich aufgerüstete und technisch ausgebaute industrielle und agrikulturelle Produktionsapparat sich als ein titanisches Füllhorn erweist, das, wie für die anderen Hauptgruppierungen der bürgerlichen Gesellschaft, die traditionellen bürgerlichen Mehrwertrealisierer und die neuen sozialen Dienstleister, so auch für das lohnarbeitende Produzentenkollektiv selbst materiale Befriedigungsmittel und konsumtive Segnungen in wie auch immer nach Gruppenzugehörigkeit und gruppenspezifischem Einkommen oder Vermögen ebenso weit gefächerter wie abgestufter Hülle und Fülle bereithält und also auch ihm eine sukzessive Verbesserung seiner Subsistenz beziehungsweise Hebung seines Lebensstandards beschert, so wahr hat diese nicht zwar systematisch grundlegende, wohl aber empirisch durchschlagende Veränderung seiner sozialpolitischen Situation zur Folge, dass das Produzentenkollektiv seine dogmatische Frontstellung gegen die bürgerliche Klasse aufgibt und sich zu einem durch die neuen Dienstleisterkontingente vermittelten pragmatischen Schulterschluss mir ihr bequemt und dass mit anderen Worten seine fundamentale politische Opposition gegen die bürgerliche Gesellschaft einer ebenso strategischen Adaption an deren ökonomische Rahmenbedingungen wie taktischen Kollaboration mit ihren programmatischen Zielvorgaben weicht.

So verfehlt denn also die gegen die staatliche Umverteilungspolitik vom Kapital aufgebotene Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie zwar ihr kapitales Ziel, die Erhaltung, wo nicht Erhöhung der durch das Produktionssystem erzielten Mehrwertrate zu gewährleisten und die durch die staatliche Umverteilungspolitik bedingten Einbußen an Mehrwert wettzumachen und womöglich sogar mehr als nur auszugleichen, hat aber zugleich diesen ebenso willkommenen wie unverhofften Nebeneffekt, materiale Abhilfe für die durch sie heraufbeschworenen sozialen Probleme zu schaffen und nämlich den distributiven Spielraum zu eröffnen, den es braucht, um der aus ihrem quasi elektrolytischen Wirken, ihrer Scheidekunst folgenden Reduktion des lohnarbeitenden Produzentenkollektivs und Entstehung verbreiteter und um sich greifender Arbeits- und Mittellosigkeit zu wehren und die subsistenzielle Versorgung beziehungsweise konsumtive Befriedigung der kraft öffentlicher Beschäftigungsprogramme und privater Anstellungsinitiativen als soziale Dienstleister verschiedenster Art und mannigfachster Couleur rekrutierten und so ihrer aktuellen oder potenziellen Arbeits- und Mittellosigkeit entrissenen Mitglieder der bürgerlichen Gesellschaft sicherzustellen.

Während die Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals durch ihren einen Effekt, die gnomisch fortschreitende Einsparung an Arbeitskräften, die im buchstäblichen Sinne tragende Schicht der bürgerlichen Gesellschaft, die lohnarbeitende Klasse, aufspaltet und unterminiert und, indem sie immer größere Kontingente von ihr materialer Not und sozialem Elend preisgibt, die bürgerliche Gesellschaft als solche der sozialen Auflösung und dem politischen Zerfall entgegentreiben lässt, sorgt sie durch ihren anderen Effekt, die titanisch fortlaufende Entfaltung sächlich-technischer Produktivkraft, dafür, dass genug materialer Überfluss zu kapitalen Schleuderpreisen zur Verfügung steht, um den vom Wertschöpfungsprozess aktuell ausgestoßenen beziehungsweise potenziell ausgeschlossenen Kontingenten des lohnarbeitenden Produzentenkollektivs in der ihnen zugewiesenen beziehungsweise zufallenden neuen Anstellung oder Beschäftigung als soziale Dienstleister die Subsistenz beziehungsweise Teilhabe am Konsum zu sichern. Und durch diesen ihren anderen Effekt einer prometheischen Produktivkraftentfesselung führt die Rationalisierungs- und Automatisierungsstrategie des Kapitals, weil der materiale Überfluss, den sie zeitigt, ja nicht bloß den sozialen Dienstleistungskontingenten zum Vorteil gereicht und zugute kommt, sondern alle Gruppen der bürgerlichen Gesellschaft als Begünstigte und Nutznießer ausweist, auch und mehr noch dazu, dass die Zuwendungen an die sozialen Dienstleisterkontingente und ihnen zufließenden Segnungen paradigmatische Bedeutung erlangen und am Ende alle Mitglieder der bürgerlichen Gesellschaft, egal ob in der Eigenschaft von Wertschöpfern tätig oder in der Rolle von Wertrealisierern beschäftigt, kurz, klassenübergreifend, sich am Maßstab dieses ihnen durch die Produktivkraft des sächlich-technischen des Produktionsapparats zufallenden Mehr an materialer Subsistenz beziehungsweise konsumtiver Befriedigung orientieren und wesentlich als Empfänger und Nutznießer des prometheischen Reichtums und der kornukopischen Fülle, die der Produktionsapparat quasi automatisch und aus gewissermaßen objektivierter Urheberschaft hervorbringt, erfahren und wahrnehmen lässt.