10. Die bürgerliche Familie als Produktionsfaktor
In historisch-prozessualer Auflösung stellt sich, was in literarisch-situativer Verknüpfung als ein – wie immer entstellt wiedergegebener und fälschlich auf eine persönliche Triebdisposition zurückgeführter – objektiver Konflikt, als Konfrontation zwischen zwei einander widerstreitenden gesellschaftlichen Forderungen an das weibliche Subjekt erscheint, vielmehr als ein das Ende einer institutionellen Epoche markierender Übergang, als Paradigmenwechsel in der organisatorischen Struktur der bürgerlichen Gesellschaft dar. Was im 16. Jahrhundert parallel zu einer neuen Stufe der Vergesellschaftung von Arbeit entsteht, die als gesellschaftliche Einheit sui generis, als Privatsphäre organisierte und mit den speziellen Aufgaben der physischen und der generischen Reproduktion, der leiblichen Ernährung und der Kinderaufzucht betraute bürgerliche Familie, wird Ende des 19. Jahrhunderts im Prinzip für überholt erklärt und abgedankt.
Dabei ist es ein- und derselbe politisch-ökonomische Prozeß, der sie in die Gegenwart treten ließ und jetzt Miene macht, sie der Vergangenheit zu überantworten: der für die bürgerliche Gesellschaft grundlegende Prozeß einer Entfaltung der gesellschaftlichen Produktivkräfte im Zuge kapitalistischer Mehrwertproduktion. Soziologisch gesehen, läuft dieser Prozeß auf eine Unterminierung und Auflösung jener qua familiäre Hausgemeinschaft bis dahin die gesellschaftliche Arbeit organisierenden und eben deshalb die Grundeinheit der Gesellschaft bildenden traditionellen Assoziation hinaus. Denn er impliziert wesentlich eine Verlagerung der gesellschaftlichen Arbeit aus ihrem traditionellen, durch die Hausgemeinschaft, in der sie ausgeübt wird, im Doppelsinn von Bestimmung und Beschränkung definierten Kontext in die Sphäre einer Organisation, die ausschließlich durch Gesichtspunkte produktiver Effektivität, durch Erfordernisse der Arbeitsteilung, der Kooperation und des immer massierteren Einsatzes mechanischer und technischer Produktionsmittel determiniert ist und die in dieser ihrer vollständigen Ausrichtung am Zweck einer Kapitalakkumulation, die sich in Form permanent erweiterter materieller Produktion vollzieht, eine neue und eigene – von allen anderen gesellschaftlichen Rücksichten freie – Form der Assoziation bedeutet.
Indem die auch im hausgemeinschaftlichen Zusammenhang bereits die gesellschaftliche Produktion vornehmlich besorgenden Männer durch die in einer Konzentration der Produktionsstätten, der Produktionsmittel und der Produktionsprozesse resultierende kapitalistische Entwicklung aus der Familie herausgesprengt und in einer Arbeitssphäre sui generis synthetisiert werden, ist das ihren Arbeitstag und ihre Arbeitsleistung bestimmende und regulierende Prinzip nicht mehr die Hausgemeinschaft und ihre Subsistenz, eine Gruppe von Menschen, die mit der Arbeit bezweckt, sich die für ihren Lebensunterhalt nötigen Mittel zu verschaffen, sondern das Kapital und seine Rentabilität, eine sächliche Funktion, der die Arbeit ausschließlich dazu dient, die für neuerliche und produktivkräftigere Arbeitsprozesse erforderlichen Bedingungen zu erzeugen, sprich, sich selbst in akkumulierter Gestalt zu reproduzieren. Für diese ihre Mitwirkung an der Kapitalakkumulation, diese ihre Mitarbeit an der in selbstbezüglicher Monomanie erweiterten Reproduktion des Arbeitspotentials als solchen, werden die in die kapitalistische Arbeitssphäre überführten Männer mit einer Subsistenz entlohnt, die nun abstrakt von allen verwandtschaftlichen Rücksichten und traditionellen Gruppenansprüchen rein nur auf sie als heraussgesprengt atomistische Individuen, auf ihre personalen Bedürfnisse, ihren eigenen Lebensunterhalt, gemünzt ist und die gemäß der grundlegenden Neuorientierung der arbeitenden Individuen selbst beileibe nicht mehr die Rolle einer maßgebenden Rahmenbestimmung der Arbeit, eines den Arbeitsprozeß als Mittel reklamierenden Zwecks, sondern nurmehr einer der Wertschöpfung anhängenden Funktion, einer qua Lohn abhängigen Funktion des Kapitals, eines als variables Kapital bestimmten Moments des Kapitalprozesses selbst spielt. Hierbei schließt diese auf den Arbeitenden als atomistisches Individuum gemünzte und aus einem substantiellen Grund, einer causa finalis, der Arbeit in deren funktionelle Bedingung, ihre conditio sine qa non, überführte Subsistenz neben der physischen Erhaltung des Arbeitenden auch seine generische Reproduktion ein. Unbeschadet der Tendenz zur Reduktion und Minimisierung, der in den ersten Jahrhunderten der kapitalistischen Entwicklung die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt und andere Umstände diese als Lohn, als variables Kapital, strikt an den Wertschöpfungsprozeß gebundene Subsistenz unterwerfen, ist sie doch nicht derart atomistisch konzipiert, daß die Abstraktion von allen verwandtschaftlichen Rücksichten und traditionellen Gruppenansprüchen, die mit ihr einhergeht, gleichbedeutend wäre mit der Preisgabe der Gattungsperspektive des arbeitenden Individuums, seiner Ansprüche auf Fortpflanzung und Nachkommenschaft. Im Prinzip umschließt vielmehr die als Arbeitslohn gefaßte Subsistenz beides: die physische und die generische Reproduktion des Betreffenden, die leibliche Regeneration und die Aufzucht von Kindern.
Genau diese Tatsache aber versetzt nun der Hausgemeinschaft, der um den Betrieb organisierten Familie, aus der das Kapital die Männer als arbeitende Individuen herausreißt, den Todesstoß. Allen Bezuges zur gesellschaftlichen Arbeit beraubt, zeigen sich Frauen und Kinder durch solche Privation zur gesellschaftlichen Funktionslosigkeit verurteilt und um den unmittelbaren Anspruch auf Teilhabe an der Subsistenz, den ihnen die Hausgemeinschaft als wesentlich ökonomische Einheit garantierte, gebracht. Gleichzeitig sehen sie sich dem Angebot konfrontiert, an der Subsistenz zu partizipieren, die den Männern für ihre Mitarbeit an der Kapitalakkumulation zuteil wird und die, wie gesagt, im Prinzip neben der physischen auch die generische Reproduktion der Männer sicherzustellen bestimmt ist. Dafür, daß die Frauen den Männern den Haushalt führen und ihnen Kinder gebären, sind die Männer bereit, die Frauen mit von ihrem Arbeitslohn leben zu lassen. Und dafür, daß die Kinder den Fortpflanzungsanspruch der Männer erfüllen und für deren Alterssicherung einstehen, sind auch sie in den Lebensunterhalt einbezogen, den der Arbeitslohn gewährt. Angesichts der Alternativlosigkeit, mit der sich Frauen und Kinder, die Konkursmasse der als Arbeitsgemeinschaft aufgelassenen Familie, konfrontiert finden, kommt es, wie es kommen muß: Die kapitalistische Entwicklung treibt die Familie als ökonomisch fundierte Assoziation im Wortsinne zu Paaren, sprengt sie in eben dem Maße auseinander, wie sie die Männer aus ihr heraussprengt, und läßt den atomisierten Männern Frauen und Kinder als atomisierten subsistentiellen Anhang anschießen und sich beigesellen.
Es entsteht die bürgerlich reduzierte Familie, die Hausgemeinschaft als restfunktioneller Bestand, jene bald schon als gesellschaftliche Grundeinheit gehandelte besondere Gruppe aus Mann, Frau und Kindern, die einerseits durch den Mann als gesellschaftlich arbeitendes Mitglied der Gruppe an die neu und eigenständig konstituierte Arbeitssphäre als nunmehrigen Schauplatz der entscheidenden Vergesellschaftung und Basis des politischen Prozesses angebunden und mit ihr vermittelt ist, andererseits aber und in offenbarer Widerlegung des Geredes von sozialer Grundeinheit oder Kernzelle der Gesellschaft merkwürdig peripher zu letzterer bleibt und ihr bloß sekundär zugehörig erscheint. In die private Obhut des Mannes gegeben und seiner persönlichen Kontrolle unterstellt, sind Frauen und Kinder von aller direkten Beteiligung an der Sphäre gesellschaftlicher Arbeit und der darauf fußenden bürgerlichen Öffentlichkeit ausgeschlossen; sie bleiben auf jene Privatsphäre beschränkt, die der arbeitende Mann dem ideologischen Anschein nach als seine persönliche Domäne gegenüber der Gesellschaft selbstherrlich behauptet, in der empirischen Wirklichkeit aber als eine quasi soziale Dependance kommissarisch von der Gesellschaft übernimmt und treuhänderisch für sie verwaltet.
Tatsächlich ist die bürgerliche Familie, so künstlich und monströs sie vor dem Hintergrund traditionell umfassenderer und autarkerer Gebilde anmuten mag, eine ebenso erfolgreiche wie bequeme Strategie, um den Übergang von der familienzentriert-subsistenzorientierten zur gesellschaftsorganisiert-kapitalbestimmten Produktion zu vollziehen. Aus der quasi teleologischen Perspektive einer Durchsetzung der neuen Form gesellschaftlicher Arbeit und der auf ihr fußenden neuen Vergesellschaftungsweisen betrachtet, sprechen viele Gründe für die bürgerliche Familie als geeignetes Übergangsphänomen, wobei sich auf Anhieb vor allem ein strategischer, ein ökonomischer und ein demographischer Grund anführen lassen.
Strategisch ist die bürgerliche Familie die Bedingung dafür, daß sich die neue Wirtschaftsform erst einmal in ebenso experimentellem Geiste wie begrenztem Maßstabe entfalten kann, ohne Rücksicht auf herkömmliche ökonomische Abhängigkeiten und gewohnte soziale Bindungen nehmen zu müssen und ohne sich wegen solcher Rücksichtlosigkeit dem diskreditierenden Ruf völliger Unbarmherzigkeit und Asozialität auszusetzen. Indem die neue kapitalistische Wirtschaftsform die vorzugsweise männlichen Individuen, die sie für ihre anfänglich begrenzten Unternehmungen braucht, in der Weise rekrutiert, daß sie sie aus der Gesellschaft heraussprengt und ebenso nachdrücklich in sozialer Hinsicht zu atomisieren wie für die Zeit ihrer Arbeit zu kasernieren tendiert, bietet einzig und allein die bürgerliche Familie, die sich ihrerseits aus der durch die Rekrutierung der Männer personell ausgeschlossenen und funktionell abgekoppelten Gruppe der Frauen und Kinder rekrutiert, die Gewähr dafür, daß durch feierabendlichen Kontakt und nächtliches Beisammensein die für den Zusammenhalt menschlicher Gesellschaft unabdingbaren Mindestbindungen zwischen den Geschlechtern und den Generationen erhalten bleiben und dem Mindesterfordernis an sinnlich-emotionaler Befriedigung und reproduktiv-erzieherischer Betätigung Genüge getan wird.
Ökonomisch betrachtet, erbringt die bürgerliche Familie diese doppelte Leistung eines zwischen Geschlechtern und Generationen gewahrten Mindestkontakts und einer für die leiblich-emotionale Befriedigung der einzelnen und die biologisch-kulturelle Reproduktion der Gattung getragenen Mindestsorge zu einem für die Substanz der neuen Wirtschaftsform, das Kapital, äußerst günstigen Preis. Zwar muß das Kapital als sozialpolitische Bedingung der Möglichkeit seiner neuen Wirtschaftsform akzeptieren, daß der Lohn, den es den atomisierten Männern für ihre Arbeit zahlt, die Gestehungskosten für die molekulare Verbindung, die zwecks leiblicher Befriedigung und generischer Reproduktion die Atome eingehen, sprich, den Unterhalt für Frau und Kinder, mit umfaßt. Dafür aber kann es erstens diese molekularen Anhängsel, Frauen und Kinder, aus seinem Blickfeld verbannen und sie den Männern als deren Privatangelegenheit überantworten beziehungsweise, wenn seine alleinigen Vertragspartner, die Männer, als Erhalter der Familie ausfallen, der karitativen Zuständigkeit traditioneller sozialer Einrichtungen wie der Kirche und dem Staat überlassen. Und zweitens und vor allem kann es auf diese Weise die molekularen Anhängsel seiner Vertragspartner umstandslos in die Lohnminimisierungsstrategien einbeziehen, denen es die letzteren unterwirft, und kann damit seine indirekt, über den Lohn, geleisteten finanziellen Beiträge für den Zusammenhalt der Geschlechter und Generationen sowie für die gesellschaftliche Reproduktion selber bestimmen und kontrollieren.
Weil durch seine eigene Entfaltung ständig Teile der traditionellen Gesellschaft entwurzelt und als Arbeitskräfte "freigesetzt" werden und weil parallel dazu Fortschritte in der Hygiene und der Medizin dafür sorgen, daß mehr Arbeitskräfte nachwachsen als in den traditionellen Gesellschaften mit ihren hohen Sterblichkeitsraten, findet das Kapital während seiner ganzen Formationsphase einen Arbeitsmarkt vor, der sich durch ein deutliches und wachsendes Überangebot an Arbeitskräften auszeichnet und ihm deshalb gestattet, durch Ausnutzung der Konkurrenz, die zwischen den Arbeitssuchenden herrscht, extrem niedrige Lohnniveaus durchzusetzen. Dank ihrer gesellschaftlichen Stellung als familiär bloße Anhängsel der männlichen Vertragspartner des Kapitals sind von dieser kapitalistischen Lohndrückerei auch und natürlich die Frauen und Kinder betroffen. Das Kapital verschafft mit anderen Worten dank der bürgerlichen Familie sich und seiner Produktionsweise Sozialverträglichkeit zum Spartarif. Und was es an Löhnen, an Beiträgen zur Subsistenz der in seinen Diensten Arbeitenden und ihrer Frauen und Kinder spart, das kann es nun in weitere Arbeitskräfte und in Produktionsmittel, mithin in die Expansion seiner noch begrenzten Unternehmungen investieren. Die bürgerliche Familie erweist sich somit als wesentliche ökonomische Bedingung für die rasche, exorbitante Ausbeutungsgrade mit prinzipieller Sozialverträglichkeit verbindende Entfaltung der kapitalistischen Produktionsweise zur herrschenden Produktionsform der bürgerlichen Gesellschaft.
Und drittens hat die zum billigsten Preis die sozialen Leistungen des Zusammenlebens der Geschlechter und Generationen sowie der Aufzucht von Nachkommenschaft erbringende bürgerliche Familie auch noch den unverhofften demographischen Effekt einer markanten Steigerung des Bevölkerungswachstums, das heißt, der Versorung des Arbeitsmarktes mit zusätzlichen Arbeitskräften, die sicherstellen, daß auch die rasanteste Entfaltung der kapitalistischen Produktionsweise vorläufig nichts am wohlfeilen Charakter des Faktors Arbeit zu ändern vermag. Weil die Frauen in der Familie um jede Einbindung in den Arbeitsprozeß und um jede Anbindung an den über die Arbeit vermittelten Gesellschaftszusammenhang gebracht und zur relativen Funktionslosigkeit eines privaten Anhängsels ihrer Männer verurteilt sind, liegt es nahe, daß sie sich auf die einzige quasisosziale und sozial sanktionierte Tätigkeit werfen, die ihnen neben ihren den Männern erbrachten sexuellen und haushälterischen Dienstleistungen noch geblieben ist: die Produktion und kulturelle Formation von Kindern, von gesellschaftlichem Nachwuchs. Und weil diese subjektive, individuelle Disposition der Frau mit einer objektiven, institutionellen Intention der Familie, in die sie eingebunden ist, einhergeht, weil mit anderen Worten das Gebären und Aufziehen von Kindern in den die kapitalistische Entwicklung tragenden arbeitenden Schichten eine Aktivität darstellt, die in einer merkwürdigen Mischung aus rationalen und irrationalen Motiven gleichermaßen als Antwort auf die mit dem kapitalistischen Fortschritt in Aussicht stehende Reichtumproduktion, sprich, als Antizipation künftiger Fülle, angebracht, wie als Reaktion auf die mit dem kapitalistischen Fortschritt einhergehende gegenwärtige Not und Pauperisierung, sprich, als Strategie zur Alterssicherung, sinnvoll erscheint – weil dies so ist, erweist sich in den Formationsjahrhunderten des Kapitalismus die bürgerliche Familie als ein schier unerschöpflicher Nachwuchslieferant und Motor des Bevölkerungswachstums und mittels des Druckes, den die demographische Entwicklung auf den Arbeitsmarkt ausübt, als eine wesentliche Bedingung der hohen Akkumulationsrate des Kapitals und der auf letzterer fußenden raschen Entfaltung der kapitalistischen Produktionsweise zur allgegenwärtigen gesellschaftlichen Reproduktionsform.
Die bürgerliche Familie wirkt sich also nicht nur kulturanthropologisch im Sinne einer Neubestimmung und Neuordnung des Geschlechterverhältnisses aus, hat nicht nur die sozialideologisch einschneidenden Konsequenzen, um deren Nachvollzug es im vorliegenden Traktat hauptsächlich zu tun ist, sondern hat ebenso weitreichende gesellschaftspraktische Implikationen und trägt durch ihre ökonomisch-demographischen Folgen wesentlich zur raschen Umrüstung der gesellschaftlichen Reproduktion in einen an der expropriativen Ausbeutung menschlicher Arbeit zwecks ihrer produktiven Entfaltung und an der produktiven Entfaltung menschlicher Arbeit zwecks ihrer expropriativen Ausbeutung sein, wie man will, A und O oder Quidproquo findenden kapitalistischen Verwertungszusammenhang bei.
Während die durch die bürgerliche Familie provozierte Neufassung des Geschlechterverhältnisses ihren Schauplatz und Entfaltungsraum vornehmlich in den als konsumtive Nutznießer der frühen kapitalistischen Entwicklung figurierenden gehobenen bürgerlichen Schichten, den Besitzbürgern und Rentiers, findet, sind sozialer Ort des in strategischer, ökonomischer und demographischer Hinsicht wesentlichen Beitrages, den die bürgerliche Familie zur Durchkapitalisierung der Gesellschaft leistet, die kleinbürgerlichen und proletarischen Schichten, die kleinen Angestellten und Arbeiter, die ihre Mittellosigkeit zwingt, sich für Lohn zu verdingen und auf einem überfüllten Arbeitsmarkt mit ihresgleichen in Konkurrenz zu treten. Indem die Frauen dieser kleinbürgerlichen und proletarischen Schichten, unbeschadet der Tatsache, daß sie in den untersten Etagen aus schierer Lebensnot auch noch Lohnarbeit leisten müssen, in der Hauptsache vom gesellschaftlichen Arbeitsleben ausgeschlossen bleiben und als auf die Privatsphäre der Familie beschränkte Anhängsel ihrer Männer aus den genannten Gründen der mit dem Kinderkriegen verknüpften relativen sozialen Anerkennung und zweifelhaften Alterssicherungsvorstellungen die Rolle von Gebärmaschinen und Kinderaufzuchtspezialistinnen übernehmen – zu Konditionen, wie sie das Kapital sich günstiger gar nicht wünschen könnte –, schaffen sie die entscheidende ökonomisch-demographische Voraussetzung für jene in dauerhaft niedrigen Lohniveaus gründende beständig hohe Akkumulationsrate, die ihrerseits Bedingung für die rasante Expansion des Kapitals, das heißt, für die Durchdringung traditioneller Produktionsbereiche mit kapitalistischer Produktionsweise und für die im Zuge dieser Durchdringung vor sich gehende Umgestaltung und Entwicklung der Produktion zu nie gekannter Marktgängigkeit, Vielfalt und Umfänglichkeit, ist.
Insofern nun aber diese mit der Ausdehnung der kapitalistischen Produktionsweise einhergehende Diversifizierung, Erweiterung und Steigerung der Produktion einen wachsenden Bedarf an Arbeitskräften und eine Rekrutierung immer breiterer Schichten der Gesellschaft für die expandierende Produktion bedeutet, scheint die im Gebären und in der Kinderaufzucht sich erschöpfende rudimentäre Sozialfunktion, die die kleinbürgerlichen und proletarischen Frauen im Rahmen der sie entsozialisierenden und dysfunktionalisierenden bürgerlichen Familie übernehmen, letztlich dazu bestimmt, diesen Rahmen, der sie konstituiert, eben die bürgerliche Familie selbst, aufzuheben und als ein Übergangsphänomen ad acta zu legen. Sosehr die bürgerliche Familie einen Überschuß an Arbeitskräften erzeugt, der durch die Lohndrückerei, zu der er die Handhabe bietet, für eine hohe Akkumulationsrate und also für eine rasche Expansion der kapitalistischen Produktionsweise sorgt, sosehr begünstigt sie damit einen Prozeß, der in dem Maße, wie er seinem Ziel, der Durchkapitalisierung der bürgerlichen Gesellschaft und Verwandlung aller gesellschaftlich nützlichen Arbeit in verwertungsorientierte Lohnarbeit, näherkommt, seine eigene Voraussetzung aufzuheben tendiert und den Arbeitskräfteüberschuß, der ihn in seiner ganzen Rasanz ermöglicht, mehr und mehr absorbiert und zum Verschwinden bringt. Die bürgerliche Familie befördert also einen Prozeß, der zu guter Letzt sogar auf die Quelle jenes ihn ermöglichenden Arbeitskräfteüberschusses, die in der Familie privatisierten Frauen, zurückschlägt und in deren Absorption und Integration in den kapitalistischen Produktionsprozeß kulminiert.
Letzteres genau geschieht im ausgehenden 19. Jahrhundert: Das weibliche Arbeitskräftereservoir, das in der bürgerlichen Familie nicht etwa einfach brach lag, sondern vielmehr eifrig damit beschäftigt war, die für die kapitalistische Entfaltung der Produktion günstigsten ökonomisch-demographischen Bedingungen zu schaffen, wird von der mittlerweile vollentfalteten industriekapitalistischen Produktion angezapft und in Dienst genommen, womit das Ende der bürgerlichen Familie selbst ebenso faktisch besiegelt wie als logische Konsequenz am Platze scheint: Wie sollte die Familie ohne ihre Stifterin und zentrale Figur, die auf Heim und Herd beschränkte mütterliche Ehefrau, noch von Bestand sein, und warum sollte sie auch, da ja ihr heimlicher entwicklungsstrategischer Zweck, die gesellschaftsübergreifende Entfaltung der kapitalistischen Produktionsweise aufgrund einer durch ständige Überschüsse an Arbeitskräften ermöglichten hohen Akkumulationsrate des Kapitals, offenbar erfüllt ist und die nunmehr voll entfaltete kapitalistische Produktion ihren hohen Entfaltungsgrad nicht besser unter Beweis stellen kann als dadurch, daß sie zuletzt sogar noch das sozialstrategische Vehikel und äußere Hilfsmittel ihrer Entfaltung, eben die in der Privatsphäre des Mannes auf Kinderkriegen und Kinderaufzucht reduzierten Frauen, aus ihrer Sonderstellung befreit und in die entfaltete Totalität einbezieht, sie in den durch die allgegenwärtige kapitalistische Produktion bestimmten gesellschaftlichen Zusammenhang integriert?
Sie, die bislang als der gesellschaftlichen Produktion bloß indirekt zuarbeitende biologische Produzentinnen im privativ-sekundären Vergesellschaftungszustand der Familie ausharren und dort zu billigsten Preisen jenen Arbeitskräfteüberschuß produzieren mußten, der die Arbeit wohlfeil genug werden ließ, um dem Kapital einen hohen Gewinnanteil zu sichern und ihm kraft dieses hohen Gewinnanteils eine rasche Kapitalisierung der Produktionsmittel und mithin auch eine rasche Kapitalisierung der Produzenten selbst, eine auf breiter Front vorangetriebene Überführung der Arbeitskräfte in variables Kapital und Verwandlung der Arbeit in Lohnarbeit zu ermöglichen – sie finden sich nun, da der Kapitalisierungsprozeß im Prinzip vollendet ist und nicht nur qualitativ alle Bereiche der gesellschaftlichen Reproduktion erfaßt hat, sondern mehr noch quantitativ die gesellschaftliche Reproduktion zu einem die gesamte arbeitsfähige Bevölkerung zu engagieren geeigneten gigantischen Unternehmen hat expandieren lassen, aus ihrem privativen Dasein, ihrem asozialen Sonderstatus befreit und mehr und mehr in die Reihen der durch gesellschaftliche Arbeit sozialisierten, durch Einbindung in die kapitalistische Ökonomie, durch Mitwirkung an der Verwertungsgesellschaft, als zoon politikon identifizierten Vollbürger aufgenommen.
Und damit scheint also zugleich das Ende der den asozialen Sonderstatus der Frauen, ihre Rolle als ebenso kostengünstige wie biologisch produktive Privatsache der Männer, institutionell festschreibenden bürgerlichen Familie gekommen. Und dies nicht etwa nur in den kleinbürgerlichen und proletarischen Schichten, nicht nur in den breiten Bevölkerungsgruppen mithin, deren Frauen jenen wesentlichen ökonomisch-demographischen Beitrag zur Totalisierung der kapitalistischen Produktionsweise leisten, der sich dann im Augenblick der vollbrachten Totalität als Beitrag zur Aufhebung seiner eigenen Voraussetzung, eben der bürgerlichen Familie, suggeriert – auch in den oberen Schichten des Bürgertums scheint die bürgerliche Familie am Ende, im gehobenen bürgerlichen Mittelstand, wo zwar das Kinderkriegen und die Kinderaufzucht gleichfalls zur Grundbefindlichkeit der Frauen gehört, wo aber die ökonomische Privilegiertheit und das konsumtive Nutznießertum, die die kapitalistische Entwicklung diesen Familien beschert, gleichzeitig Raum und Muße für die teils phantasierte, teils gelebte eigentümliche Intensivierung und Entfaltung des Geschlechterverhältnisses lassen, die ihren Ausdruck und ihre Verdrängung, ihre Bearbeitung und ihre Substitution in den oben geschilderten sentimentalischen beziehungsweise ästhetischen Roman- und Lebensformen, in dem vom 18. Jahrhundert kreierten Kult der Empfindsamkeit und dem vom 19. Jahrhundert gepflegten Kult der schönen Seele, finden.
Weil die industriekapitalistisch vollentfaltete Produktionsweise auf eine totale Mobilmachung aller gesellschaftlichen Arbeitskraft zielt, sind von dieser Mobilmachung auch die bis dahin als konsumtive Nutznießer der Industrialisierung vom Arbeitsleben ausgenommenen gehobenen, bildungsbürgerlichen Rentiersschichten betroffen, und zwar die Frauen jetzt im Prinzip nicht weniger als die Männer, so daß hier nicht nur das bildungsbürgerlich spezifische, an das Rentiersdasein der Männer gebundene und vom Geschlechterverhältnis geprägte ästhetische Projekt, das sich auf Basis der Familie ergibt, sondern auch die Basis selbst, die um die Figur der ehelichen Frau und häuslichen Mutter etablierte Familie als solche, unhaltbar geworden und einer neuen einheitlichen Sozialisierung, einer wesentlich und paradigmatisch durch Lohnarbeit vermittelten, geschlechtsneutral-umfassenden gesellschaftlichen Integration weichen zu müssen scheint.
Auf der ganzen Linie einer klassenübergreifenden Rekrutierung der Frauen für den gesellschaftlichen Arbeitsprozeß scheint also am Ende des 19. Jahrhunderts die bürgerliche Familie mit ihrer besonderen, von der bürgerlichen Öffentlichkeit als Privatleben abgegrenzten Vergesellschaftungsform im Prinzip überholt und zugleich mit ihr der ums Geschlechterverhältnis als um eine Sozialbeziehung sui generis sich entspinnende sentimentalisch-ästhetische Privatkult der oberen, besitz- und bildungsbürgerlichen Schichten, der in der familiären Institution seinen Nährboden findet, erledigt.
Die Wirklichkeit indes sieht anders aus: Die Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft im 20. Jahrhundert straft diesen um die Jahrhundertwende sich suggerierenden Schein einer Überholtheit der familiären Institution gründlich Lügen. Nicht, daß sich nicht tatsächlich Frauen aller gesellschaftlichen Klassen in wachsendem Maße aus ihrer familiären Isolation befreit und am gesellschaftlichen Arbeitsprozeß beteiligt fänden! Und nicht, daß nicht in den oberen bürgerlichen Schichten diese zunehmende Integration von Frauen in den Arbeitsprozeß, die dort zugleich Hand in Hand mit einer Redintegration der männlichen Rentiersgruppen in die Arbeitssphäre geht, dem für diese Schichten im 19. Jahrhundert charakteristischen Kult einer auf die Sublimierung des Geschlechterverhältnisses fixierten ästhetisch-alternativen Lebens- und Vergesellschaftungsform ein effektives Ende bereitete! Keine Rede indes kann davon sein, daß dies Ende der Isolation der Frauen im allgemeinen und des um die isolierte Frau der höheren Stände veranstalteten ästhetischen Kults im besonderen gleichbedeutend wäre mit einer Abdankung der die Isolation der Frauen bis dahin institutionell begründenden und ihrer oberschichtspezifischen Ästhetisierung den konditionellen Schauplatz bietenden bürgerlichen Familie. Sosehr das eine, die Sozialisierung der Frauen, statthat, sowenig wird deshalb auch schon das andere, ihre Entfamiliarisierung, Ereignis. Und so gewiß also die Frauen in ihrer neuen Rolle als normale, gesellschaftlich arbeitende, bürgerliche Individuen Realität gewinnen, so gewiß kontinuieren sie gleichzeitig ihre alten Funktionen als Besorgerinnen von Heim und Herd, als dem Mann seine Privatsphäre ausgestaltende und verkörpernde Ehefrauen und als für die Aufzucht und Erziehung der Kinder zuständige Mütter.
Keine Rede kann von einem nachdrücklichen Sphärenwechsel, einer Ablösung der familiär-vermittelten Existenz durch ein gesellschaftsunmittelbares Dasein, einer wirklichen Ersetzung der gegenüber dem Ehemann gewahrten innerfamiliären Domestikenstellung durch eine arbeitsvermittelte intersoziale Partnerschaft und einer Überführung der leiblichen Versorgung und erzieherischen Betreuung des Nachwuchses in die gesamtgesellschaftliche Verantwortung sein. Statt sich eindeutig von ihrer häuslich-familiären Privatexistenz und der darin beschlossenen Form sekundärer Vergesellschaftung oder subsozialer Zuordnung entbunden zu sehen, finden sich die Frauen vielmehr in die Doppelrolle von Berufstätigkeit und Hausfrauendasein gedrängt, finden sie sich der Doppelbelastung ausgesetzt, in der Sphäre gesellschaftlicher Arbeit und daraus folgend zunehmend auch im öffentlichen Leben ihren Mann stehen zu dürfen und gleichzeitig aber die alte asoziale Familieninstitution, ihr traditionelles Zuhause und Betätigungsfeld mitsamt den beiden zentralen Funktionen der ehelichen Versorgung des Mannes und der mütterlichen Betreuung der Kinder am Leben erhalten und pflegen zu müssen.
Zwar scheint man in den auf eine radikale Veränderung und revolutionäre Neuordnung der bürgerlichen Gesellschaft dringenden beiden Lagern auf der Linken und der Rechten schon eher geneigt, mit der bürgerlichen Familie zugunsten einer neuen, arbeitsvermittelten Sozialisation der Frauen und einer neuen, gesellschaftsvermittelten Kindererziehung aufzuräumen. Schaut man indes näher hin, stellt sich heraus, daß diese vermeintliche Ab- und Auflösung der familiären Institution und diese auf Frauen und Kinder gemünzte Sozialisierungsanstrengung entweder – auf der Seite der Rechten – ein reines sozialideologisches Betrugsmanöver oder – auf der Seite der Linken – ein bloßer, zu allem Überfluß auch noch untauglicher beziehungsweise unwirksamer politisch-ökonomischer Schachzug ist.
Wenn der faschistische Staat die Frauen hofiert und sie als gleichberechtigte Mitglieder der Volksgemeinschaft seinem unmitelbaren Zugriff erschließt und seinem besonderen Schutz unterstellt, so nicht, um sie realiter aus der familiären Existenz in ein vollgültiges soziales Dasein zu überführen, sondern um sie im Gegenteil in ihrer familiären Existenz von Staats wegen zu bekräftigen und abzusegnen und die Funktionen der Männerbetreuung und Kinderaufzucht, die sie im Rahmen dieser Existenz erfüllen, mit der falschen Weihe eines originär gesellschaftlichen Tuns und unmittelbar öffentlichen Anliegens zu versehen. Wenn der faschistische Staat in die Privatsphäre der Familie einbricht und den Frauen und Kindern durch sie reklamierende gesellschaftliche Organisationen die Avancen einer Anerkennung ihrer sozialen Bedeutung und doktrinalen Würdigung ihrer vollen Mitgliedschaft in der zur Volksgemeinschaft umgerüsteten bürgerlichen Gesellschaft macht, dann nicht etwa in der Absicht, sie aus der Privatsphäre tatsächlich institutionell herauszuführen, sondern im Gegenteil zu dem Zweck, sie dort zu arretieren und in ihren alten familiären Funktionen sei's zu reaffirmieren, sei's überzudeterminieren. Was die Frau bis dahin kraft politisch-ökonomischer Naturwüchsigkeit war, treusorgende Gefährtin des schaffenden Mannes und Gebärerin und Erzieherin seiner Kinder, das soll sie auch weiterhin sein, nur eben in gesellschaftlich reflektierter Bestimmtheit, im erklärten Auftrag des die Volksgemeinschaft verkörpernden faschistischen Staates nämlich. Und was nicht minder naturwüchsig die Kinder bis dahin waren, höchstes Gut und private Zukunftsinvestition ihrer Eltern, das sollen sie auch weiterhin bleiben, nur eben in der durch ihre staatliche Indoktrination erreichten Zuspitzung, daß sie zu innerfamiliären Aufpassern mutieren, die in eigener Person darüber wachen, daß die Eltern sich in ihrem politischen Verhalten dieses ihres höchsten Gutes würdig erweisen und die faschistische Zukunft, in die sie die Kinder investiert haben, als ihr eigenes Anliegen in Ehren halten.
Unbeschadet der zumal dann im Krieg praktizierten faktischen Eingliederung von Frauen und Kindern in gesellschaftliche Arbeitsprozesse ist ideologisch die Vergesellschaftung beider gleichbedeutend mit ihrer staatlich sanktionierten und gefeierten Arretierung im angestammten Privatbereich der Familie – nur daß die den Frauen nach Maßgabe ihrer Beschränkung auf Dienstleistungen an Mann und Kindern zugewiesene asoziale Existenz und die den Kindern nach Maßgabe ihrer Betrauung mit innerfamiliären Kontrollaufgaben zugemutete staatsdienliche Funktion jetzt durch die staatliche Sanktion zu einer unmittelbar gesellschaftlichen Bestimmung und einer anerkannt öffentlichen Aufgabe aufgeladen erscheinen.
Anders als im Faschismus, wo die Überführung von Frauen und Kindern in ein gesellschaftsunmittelbares Verhältnis nicht etwa der Auflösung der bürgerlichen Familie, sondern nur ihrer Funktionalisierung für Zwecke des faschistischen Staates dient, ist es dem Sozialismus mit der Vergesellschaftung von Frauen und Kindern, das heißt, mit der Integration der ersteren in den gesellschaftlichen Arbeitszusammenhang und der Übernahme der letzteren in gesellschaftlich organisierte Betreuungs- und Erziehungsinstitutionen, durchaus ernst. Allerdings sind in den ökonomisch rückständigen Gebieten Europas, in denen der Sozialismus sich durchsetzt, diese auf die tatsächliche Abschaffung der traditionellen Familie zielenden Vergesellschaftungsprozesse nicht die naturwüchsige Folge der ökonomischen Entwicklung, sondern werden im Gegenteil eher als ein gezieltes Mittel, eine planwirtschaftliche Maßnahme eingesetzt, um die ausgebliebene beziehungsweise hinterherhinkende ökonomische Entwicklung voranzutreiben. Das heißt, die Frauen werden in den gesellschaftlichen Produktionsprozeß integriert, um durch ihren Arbeitseinsatz daran mitzuwirken, daß die sozialistische Wirtschaft zur kapitalistischen Ökonomie aufschließt und deren Entfaltungsgrad und Produktivitätsstand erreicht.
Diese Aufholjagd schlägt jedoch fehl. Teils weil die Feindseligkeit zwischen den kapitalistischen und den sozialistischen Ländern beziehungsweise den von beiden gebildeten Blöcken die sozialistischen Staaten in die Richtung einer ebensosehr ihre Finanzkraft strapazierenden, wie ihre zivile Entwicklung torpedierenden militärischen Aufrüstung und bürokratischen Zentralisierung drängt, teils weil sich im Handel mit den kapitalistischen Gesellschaften die sozialistischen Gemeinwesen wegen ihrer mangelnden industriellen Entwicklung in einer ähnlich benachteiligten Stellung wiederfinden wie die unterentwickelte Dritte Welt, teils weil unter modernen Bedingungen keine der ursprünglichen Akkumulation der alten kapitalistischen Länder vergleichbare Reichtumsanhäufung durch Konsumverzicht, wie sie für eine dem Entwicklungsstand gemäße Technisierung der Produktion nötig wäre, möglich ist, teils weil die sozialen Ansprüche, denen der Sozialismus Genüge zu leisten, und die sozialstaatlichen Programme, die er in die Tat umzusetzen sucht, eher auf eine Überflußgesellschaft berechnet sind als auf die rückständigen Gesellschaften, in denen er sich etabliert – weil all dies so ist, gelingt es den sozialistischen Ländern nicht, ökonomisch zu ihren kapitalistischen Konkurrenten aufzuschließen.
In dem Maße, wie diese Länder in ihrer ökonomischen Dauerkrise und chronischen Stagnation von den kapitalistischen Konkurrenten an die Wand gedrückt werden und sich nur durch staatsdirigistische und zwangswirtschaftliche Maßnahmen vor dem Konkurs, von dem sie im freien Wettbewerb bedroht wären, retten können, wächst sich die Integration der Frauen in den gesellschaftlichen Produktionsprozeß, die diesen ursprünglich befördern und auf Trab bringen sollte, mehr und mehr zu einer zusätzlichen Belastung und zu einem weiteren Hindernis auf dem eh versperrten Weg der wirtschaftlichen Entwicklung aus, weil durch die hohe Quote berufstätiger Frauen das im Verhältnis zur Effektivität der Arbeit ohnehin zu große Heer von Arbeitskräften noch mehr aufgebläht und jene unselige Verbindung von hohen Arbeitskosten und geringer Produktivität noch verstärkt wird, die für eine permanente Unrentabilität der sozialistischen Produktion und für deren daraus resultierende Konkurrenzunfähigkeit auf dem Weltmarkt sorgt. Während so die sozialistischen Länder einerseits aus fortschrittsprogrammatischen und sozialpolitischen Gründen an der zu Lasten der bürgerlichen Familie gehenden vollen Integration von Frauen und Kindern in den gesellschaftlichen Zusammenhang festhalten müssen, kokettieren sie andererseits aber auch unter dem Eindruck ihrer ökonomischen Probleme mit der Wiederbelebung beziehungsweise restaurativen Kontinuation der bürgerlichen Familie, weil sie sich davon eine Entlastung des Arbeitsmarktes und eine Senkung der Sozialausgaben erhoffen; sie steuern so einen Zickzackkurs des Festhaltens am sozialistischen Kollektiv und seinen Errungenschaften und der Faszination durchs bürgerliche Privatleben und seine Einrichtungen – einen Zickzackkurs, der nur Ausdruck ihrer mit andauernder politisch-ökonomischer Erfolglosigkeit zunehmenden sozialpolitischen Orientierungslosigkeit ist.