Die Substitution der zivilen Gesellschaft durchs militärische Korpus und ihre Reduktion auf einen paramilitärischen Verband

Die vom nationalsozialistischen Regime zur Wehrmacht aufgerüstete Reichswehr erweist sich, urteilslogisch gesprochen, als eine kurzschlüssige Kopula, die das als bürgerliche Gesellschaft firmierende Urteilssubjekt auf ein sie bloß noch abbildlich reaffirmierendes Derivat oder ihr bestenfalls spiegelbildlich sekundierendes Substrat reduziert, während sie selbst aus einem rationellen Mittel und institutionellen Organ des als Staatsmacht figurierenden Urteilsprädikats zu dessen existenziellem Zweck und substanziellem Organismus avanciert.

Auf der Basis und in der Konsequenz dieser Säuberung der zivilen Einrichtungen und amtlichen Organe der bürgerlichen Gesellschaft von republikanisch-demokratischen Repräsentanten und liberalistisch-privatistischen Elementen, zu denen sie vorzugsweise die den Liberalismus als dem artigen Deutschsein biologisch widerwärtiges Rassenmerkmal dingfest beziehungsweise den Privatismus als mit dem deutschen Wesen genetisch inkompatibles völkisches Unwesen greifbar machende jüdische Bevölkerungsgruppe zählt, wendet sich die ermächtigte, will heißen, in Staat geworfene nationalsozialistische Partei sogleich dem Kernpunkt ihres oben explizierten, die romantische Regression in polemische Aggression umfunktionierenden Projekts einer nicht weniger radikalen Erneuerung als existenzialen Wiederherstellung des kriegsbündisch besiegelten bismarckschen Sozialpakts zu, nämlich der Aufrüstung und Entfaltung der Reichswehr, der kraft Versailler Vertrags, kraft Kapitulationsdiktats der siegreichen Kriegsgegner, weitgehend aufgelösten und nurmehr ein rudimentäres Dasein fristenden Streitmacht, zu früherer institutioneller Größe und einstigem faktorellem Gewicht und der Installation des solchermaßen aufgerüsteten und entfalteten Militärs in der ihm von der nationalsozialistischen Programmatik zugewiesenen Stellung und Funktion eines die demokratisch-parlamentarischen Institutionen und bürgerlich-korporativen Organisationen, die politischen Parteien und zivilen Verbände, in ihrer traditionellen Rolle und Bedeutung als Vermittlungsinstanzen zwischen Gesellschaft und Herrschaft beziehungsweise Verbindungsglieder zwischen Volk und Staat definitiv verdrängenden und exklusiv ersetzenden Repräsentanten und Garanten eben jenes Sozialpakts.

Exklusiv ist dabei die zwecks Erneuerung des Sozialpakts forcierte Ersetzung der diversen republikanisch-demokratischen Vermittlungsinstanzen zwischen bürgerlicher Gesellschaft und staatlicher Herrschaft durch das monopole militärisch-soldatische Verbindungsglied in dem buchstäblichen Sinne, dass sie, wie bereits erläutert, ex cathedra des Verbindungsakts das zu verbindende soziale Element, eben die bürgerliche Gesellschaft, vielmehr abkoppelt und vom durch die militärisch-soldatische Kupplung gestifteten gouvernementalen Verbund so gut wie ausschließt, indem sie nämlich diesen ohnehin bereits in seiner historischen Physiognomie revozierten und in seinem empirischen Charakter dementierten sozialen Bestandteil, die vom nationalsozialistischen Reduktionismus zu einem rassischen Schema abstrahierte beziehungsweise zu einem völkischen Stereotyp eskamotierte bürgerliche Gesellschaft, nurmehr als Reservoir und Rüstkammer für das militärisch-soldatische Verbindungsglied, die Streitmacht, als quasi Steinbruch für deren personalen Aufbau und reale Ausstattung, anerkennt und gelten lässt. Funktionell oder essenziell lässt das militärisch-soldatische Verbindungsglied, weil es mit seinem Schöpfer, dem Staat, tatsächlich nichts weiter verbindet als in einer Art von monadischer Selbstgenügsamkeit sein eigenes kreatürliches Dasein und Bestehen und nämlich nichts sonst vermittelt als in einer Art von Reflexion-in-sich den personalen Auszug und realen Abhub aus der bürgerlichen Gesellschaft, den sein Schöpfer, der Staat, mit ihm ins Werk setzt, eben diese bürgerliche Gesellschaft überflüssig und entbehrlich werden, gibt es ihr als einem für den völkischen Verbund, den neuen Sozialpakt, unerheblichen sozialen Referenzpunkt und vernachlässigenswerten kommunalen Widerpart das Nachsehen und geradezu den Laufpass.

Als spiegelbildliches Projekt beziehungsweise ebenbildliches Komplement des Staats, als seine auf den Schild gleichermaßen seiner autokratischen Selbstwahrnehmung und seiner bürokratischen Selbstverwirklichung gehobene eingeborene Kreatur, hat die Streitmacht im Staat ihr sie monoman beanspruchendes Objekt der Begierde beziehungsweise ihr sie obsessiv beherrschendes Triebsubjekt und führt selber nichts mehr im Schilde als den Schutz und Schirm dieses ihres monoman von ihr reflektierten autokratischen Objekts, hat, für sich genommen, nichts mehr im Sinn als die Behauptung und Ermächtigung dieses ihres sie obsessiv okkupierenden bürokratischen Subjekts. Von daher gesehen, ist die mit der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht durch das nationalsozialistische Regime einhergehende amtliche Umbenennung der Reichswehr in eine Wehrmacht mitnichten, wie oben suggeriert, eine Falschetikettierung, die hinter dem Vorgeben der Beibehaltung der durch den Versailler Vertrag der deutschen Streitmacht auferlegten Beschränkung auf bloße Abwehraufgaben, das passive Geschäft der Landesverteidigung, ihre in Wahrheit offensive Ausrichtung und aggressive Strategie verbirgt, sondern sie entspricht dem mit der Erhebung der Streitmacht zur monopolen Garantin des Sozialpakts zwischen soldatisch-militärischem Corpus und autokratisch-bürokratischem Staat etablierten Intimverhältnis, um nicht zu sagen Intimverkehr, tut wahrheitsgemäß kund, dass jetzt die Streitmacht im Staat nicht mehr nur ihren subjektiven Denker und Lenker hat, sondern mehr noch und zugleich ihren objektiven Sinn und Zweck findet, dass sie mit anderen Worten sich nicht mehr darin erschöpft, dem Staat als instrumentelle Apparatur alias mechanische Waffe zur Verfügung zu stehen, sondern vielmehr beansprucht, ihm als mediale Armatur alias automatische Rüstung zu dienen, kurz, dass sie sich nicht länger als ein bloß transitives Organ des Staates gewahrt, sondern sich mehr noch als dessen reflexiven Organismus begreift.

Aufgabe der Streitmacht ist es fortan ebenso wesentlich wie vordringlich, ihren Schöpfer und Sinngeber zu schützen und auf Händen zu tragen, für sein Wohlergehen und sein Gedeihen zu sorgen, ad majorem gloriam staatlicher Macht und behördlichen Waltens da zu sein und einzustehen, und einzig und allein in der logischen Konsequenz dieser ihrer quasi leiblichen Staatsträgerschaft, ihrer von allem bloßen Utilitarismus weit entfernten vitalistischen Verbundenheit alias Konkreszenz mit dem Staat, dessen Befehlen zu gehorchen und seine Aufträge zu erfüllen, also sich als gliedmaßig-willfährige Waffe des Staates zu bewähren, als sein programmierbar-roboterhaftes Werkzeug zu beweisen.

Und diese in ihrer Etikettierung als Wehrmacht ihren Niederschlag findende Neubestimmung der Streitmacht als leibgebender Schutz und lebenserhaltender Schirm des Staates schlägt nun aber naturgemäß auch auf den letzteren selbst und seine Beschaffenheit und Bewandtnis zurück. So gewiss die Streitmacht als Wehrmacht zum bergenden Organismus des Staates, zu seiner leiblichen Gestalt alias leibhaftigen Existenz avanciert, so gewiss reduziert sich umgekehrt er, der Staat, auf die reine Lebenskraft dieses wehrhaften Organismus, auf die als personale Seele alias individueller Geist figurierende generelle Essenz dieses seines soldatischen Leibes. So gewiss das militärische Korpus das ist, was dem Staat seinen lebendigen Leib und sein leibhaftiges Leben vindiziert, so gewiss zeigt sich der Staat darauf vereidigt, die belebende Seele für diesen seinem lebendigen Leib abzugeben und in der Rolle des dies sein leibhaftiges Leben lenkenden Geistes aufzugehen. In strikter Engführung der zwischen Staat und Wehrmacht etablierten Interdependenz findet ersterer sich durch die zu seiner körperschaftlichen Existenz avancierte letztere zu deren führerschaftlicher Essenz abstrahiert. Wie die Wehrmacht nunmehr als das empirische Dasein des Staates, als dessen reale Normalität firmiert, so figuriert im Gegenzug der Staat nur mehr als das systematische Prinzip der Wehrmacht, als deren personale Generalität. Dem soldatischen Kollektiv, das den Staat verkörpert und verwirklicht, korrespondiert letzterer als strategisches Individuum, das ersteres befehligt und begeistert.

Den kommoderweise kurz nach der Machtergreifung, zu der die präsidialen Verfügungen des Exmilitärs an der Spitze der Republik dem nationalsozialistischen Regime den Weg gebahnt haben, eintretenden Tod des präsidialen Verfügers nutzt das Regime, um das für die Liquidierung der republikanischen Ordnung und die Etablierung der nationalsozialistischen Herrschaft entscheidende Sozialpaktmodell einer spiegelbildlichen Interdependenz alias verschworenen Gemeinschaft zwischen die gesellschaftliche Repräsentanz monopolisierendem und die bürgerliche Gesellschaft damit im organisatorisch-strukturellen Prinzip erübrigendem militärischem Korpus und die staatliche Präsenz totalisierender und in eben jenem militärischen Korpus ihr kreatives Projekt und kreatürliches Opus findender führerschaftlicher Exekutive zu implementieren. Der durch Ermächtigungsgesetz zum bündischen Diktator, zum Volksführer, mutierte Reichskanzler tritt in die Fußstapfen des verstorbenen Reichspräsidenten und übernimmt von ihm dessen notständisch-transzendentale, will heißen, der Kontrolle durch die Republik ebenso personaliter entzogene wie dem Erhalt ihrer Konstitution offizialiter verpflichtete Funktion, den Oberbefehl über die in der Konsequenz dieses militärischen Machtwechsels zur Wehrmacht umetikettierte Reichswehr.

Die Mutation des Regierungschefs, des politischen Entscheidungsträgers, zum Soldatenführer, zum obersten Befehliger der Streitmacht, markiert und besiegelt den nach nationalsozialistischer Rezeptur wiederhergestellten und tatsächlich grunderneuerten Sozialpakt bismarckscher Provenienz, markiert und besiegelt mit anderen Worten, dass das führerschaftlich autorisierte Subjekt, der Staat, sein körperschaftlich reklamiertes Objekt, das Volk, partout nicht mehr in der mit ihm kontrahierenden bürgerlichen Gesellschaft beziehungsweise in den sie repräsentierenden politischen Parteien und zivilen Verbänden, sondern einzig und allein in dem militärischen Korpus findet, das er aus ihr rekrutiert und das in dem Maße, wie es sich als seine eingeborene Schöpfung, als seine authentische Erscheinung und originäre Verkörperung etabliert, nicht nur jene die bürgerliche Gesellschaft repräsentierenden politischen Parteien und zivilen Verbände restlos zu verdrängen und spurlos zu ersetzen beansprucht, sondern auch zugleich sich vermisst, sie, die bürgerliche Gesellschaft selbst, in ihrer historischen Physiognomie und ihrem empirischen Charakter zu disqualifizieren und auf einen personalen Steinbruch und ein materiales Zeughaus für es, das militärische Korpus, zu reduzieren.

Wie exklusiv, die bürgerliche Gesellschaft, die zivile Kontrahentin, als solche ausschließend und durch das militärische Verbindungsglied alias Vermittlungselement, die neue Kopula zwischen Staat und Gesellschaft, verdrängend und ersetzend, der vom führerschaftlichen Staat mittels seiner militärischen Körperschaft, der Wehrmacht, geschlossene und besiegelte Sozialpakt tatsächlich gerät und wie sehr er auf einen zwischen führerschaftlichem Staat und militärischer Körperschaft praktizierten Intimverkehr hinausläuft und im organisatorisch-strukturellen Prinzip darin resultiert, dass der Staat, der gouvernementale Faktor, in den Streitkräften, seinem militärischen Korpus, sein das zivile Element, die bürgerliche Gesellschaft mit allen ihren institutionellen Emanationen und fraktionellen Organisationen erübrigendes und ausschaltendes soziales Komplement und intentionales Genügen findet, erhellt schlaglichtartig die unter der falschen Flagge der Abwehr eines angeblichen hochverräterischen Umsturzversuchs, des sogenannten Röhm-Putsches, segelnde Liquidationsaktion, durch die sich der nationalsozialistische Staat der Führungsmannschaft der als Sturmabteilung firmierenden Miliz, die der nationalsozialistischen Bewegung und Partei in den Tagen der Republik als für propagandistische Aufmärsche, öffentliche Ausschreitungen und terroristische Anschläge einsetzbare Bürgerkriegstruppe gedient hat, entledigt und ihre Kontingente als mit der Reichswehr konkurrierende und auf deren Substitution aspirierende, mit einem Staat, der auf die parteihörige Miliz setzt, statt auf das staatseigene Militär zu bauen, liebäugelnde Verbände entmachtet, um sie in das allgemeine paramilitärische Restrukturierungsprogramm, das er für die bürgerliche Gesellschaft bereithält, einzubinden, sie – sieht man von dem letzten Sturmabteilungseinsatz ab, zu dem er sie anlässlich der sogenannten Reichspogromnacht heranzieht – zu einem integrierenden Bestandteil der zivilen Reserve beziehungsweise völkischen Unterstützung für anstehende militärische Aufgaben beziehungsweise ausstehende kriegerische Projekte zu degradieren.

Zu sehr gehört die parteieigene Bürgerkriegstruppe noch der republikanischen Vergangenheit an, zu sehr ist sie der bürgerlichen Gesellschaft früherer Prägung mit ihrem gewaltbereit offenen Kampf um demokratische Macht und ihrem regellos freien Ringen um parlamentarischen Einfluss verhaftet, zu sehr gemahnt sie mithin an die Zeit, da die nationalsozialistische Bewegung nur erst ein fraktioneller Faktor unter anderen, eine parteiliche Position in der gesellschaftlichen Auseinandersetzung um die Beschaffenheit und Bewandtnis des Gemeinwesens, kurz, einer der zahlreichen Mitbewerber um ökonomische Entscheidungsgewalt und politische Richtlinienkompetenz war, als dass sie der Bewegung, nun da diese sich per diktatorische Ermächtigung ihrer Parteilichkeit entschlagen und in Staat geworfen hat, noch gut zu Gesicht stünde und sie nicht vielmehr zu diskreditieren drohte. Schließlich hat sich die Bewegung nach Maßgabe ihres Sozialpaktmodells einem Staat verschrieben und anheimgegeben, der sich in der zu seiner eigenen Rüstung und quasi persönlichen Armatur, zur Wehrmacht, kurzgeschlossenen Reichswehr kreativ-körperschaftlich gespiegelt oder exklusiv-ebenbildlich reproduziert gewahrt, der mithin in dem, was ihn anstelle der von der bürgerlichen Gesellschaft selbst hervorgebrachten Institutionen und gebildeten Organisationen mit ihr völkisch verbinden beziehungsweise bündisch vermitteln soll, nämlich in dieser seiner spiegelbildlichen Rüstung, seinem wehrmächtigen Ebenbild, seine kreativ-mediale Erfüllung, sprich, sein exklusiv-totales Genügen findet und eben deshalb im organisatorisch-strukturellen Prinzip jene durch die spiegelbildliche Rüstung eigentlich herzustellende Verbindung zu beziehungsweise mittels wehrmächtigen Ebenbilds vorgeblich zu gewährleistende Vermittlung mit seiner sozialen Kontrahentin, der bürgerlichen Gesellschaft, nur als letztere vielmehr ausblendende reine Selbstbespiegelung, als sie vergessen machende bloße Nabelschau ins Werk zu setzen vermag.

Wie sollte da wohl die Bürgerkriegstruppe der Bewegung, die sich in republikanischen Zeiten, in Zeiten der um die Macht im Staat demokratisch ringenden, um den Staat als politischen Faktor und bürokratischen Regulator sich parlamentarisch streitenden bürgerlichen Gesellschaft formiert hat und die, wie sehr auch der republikanischen Ordnung aktivistisch trotzend beziehungsweise ihr terroristisch mitspielend, doch aber originär in den republikanischen Verhältnissen verwurzelt und habituell durch sie geprägt ist – wie sollte da wohl diese als parteieigene Sturmabteilung nicht weniger republikanisch konditionierte als antirepublikanisch disponierte Aufmarsch-, Türsteher- und Schlägertruppe noch Platz in einem Staatswesen finden, in dem die Bewegung sich zum führerschaftlich wehrmächtigen Status aufgehoben, sprich, die Partei sich als in nichts als in ihrer militärischen Kreatur fundierte und reflektierte Totale etabliert hat und das sich folglich beeilt, mit der republikanisch-bürgerlichen Gesellschaft auch und zumal alle deren Schoß entsprungenen und auf deren Mist gewachsenen und dem neuen Alleinstellungs- und Totalitätsanspruch partout nicht mehr angemessenen beweglichen Prothesen und parteilichen Altlasten abzustoßen und loszuwerden?

Der systematischen Konsequenz und inneren Stringenz solchen Aufräumens der zu diktatorischer Macht gelangten und diese Macht aller bürgerschaftlich-republikanischen Verwurzelung entreißenden und nurmehr führerschaftlich-militärisch fundierenden Bewegung mit ihrer protomilitärischen Kampftruppe republikanischer Provenienz, ihrer milizionären Sturmabteilung, tut keineswegs Abbruch, dass die Bewegung das Aufräumen gleichzeitig nutzt, um politische Gegner, Konkurrenten und unliebsam gewordene Bundesgenossen aus republikanischen Zeiten aus dem Weg zu räumen. Die rücksichtslose Zielstrebigkeit und mörderische Vor- beziehungsweise Umsicht, die der an die Macht gelangte Nationalsozialismus hier an den Tag legt, bezeugt einzig und allein den macchiavellistischen Zynismus alias instrumentellen Rationalismus, den ihm sein für das Sozialpaktmodell, auf das er schwört, maßgebendes blind-obsessives Streben nach der Macht im Staat vindiziert, genauer gesagt, sein fix-monomanes Setzen auf einen Staat, der per medium seines ihm zum wehrmächtigen Körper sich auswachsenden streitbaren Arms beziehungsweise sich als leibgeberischer Organismus etablierenden dienstbaren Organs alle gesellschaftliche Bestimmungskraft alias bürgerliche Entscheidungsgewalt usurpiert, will heißen, der bürgerlichen Gesellschaft als solcher jeden Anspruch auf Selbstbestimmung und Eigenmacht verschlägt, um ihn durch das factum brutum armatursüchtig-spiegelbildlicher Selbstbestätigung, die nackte Tatsache rüstungswütig-ebenbildlicher Selbstbeschäftigung, zu ersetzen.

Die der Verabsolutierung des militärischen Korpus zum narzisstischen Leibgeber und exklusiven Alter ego der Staatsmacht geschuldete Degradation der bürgerlichen Gesellschaft zu dessen amorphisierter Unterlage und nivelliertem Nährboden reißt eine systematisch-strukturelle Kluft zwischen ersterem und letzterer auf, die nach Überbrückung verlangt. Die besteht in der Paramilitarisierung der bürgerlichen Gesellschaft, darin mit anderen Worten, dass die Gesellschaft in allen ihren Bereichen und Einrichtungen nach dem Bilde des militärischen Korpus überformt und reorganisiert wird.

So sehr im organisatorisch-strukturellen Prinzip die Ersetzung der institutionellen Emanationen und fraktionellen Organisationen der bürgerlichen Gesellschaft, ihrer politischen Parteien und zivilen Verbände, durch die eingeborene Kreatur des Staates, sein als wehrmächtiger Organismus etabliertes militärisches Korpus, mit der Erhebung des Chefs der Regierung zum Oberbefehlshaber der Armee, der Berufung des friedensamtlichen Ministers zum kriegsfälligen Führer, oder, um eine weit hergeholte historische Parallele zu ziehen, dem Avancement konsularischer Macht zu diktatorischer Gewalt – so sehr also diese Ersetzung der bürgerlichen Kreationen der Gesellschaft durch die militärische Kreatur des Staates mit der Mutation des letzteren selbst aus einem zivilen Amtswalter in einen militärischen Kommandeur im organisatorisch-strukturellen Prinzip von Erfolg gekrönt und vollendet sein mag, an einer als realisatorisch-funktionelle Anwendung des im Prinzip Erreichten, sprich, einer auf die bürgerliche Gesellschaft selbst zurückschlagenden, sie als solche revidierenden und detaillierenden sozialen Implementierung der neuen gouvernementalen Ordnung, der den totalen Staat inszenierenden militärstaatlichen Diktatur, führt kein Weg vorbei, sie erweist sich als ein im Interesse der Einbindung der bürgerlichen Gesellschaft in die militärstaatliche Totale oder jedenfalls Anbindung an sie kategorisches Erfordernis, als ein um der wenn schon nicht intentionalen Übereinstimmung, so zumindest doch operationalen Gleichrichtung zwischen Gesellschaft und Staat willen zwingendes Gebot.

Wie oben erläutert, geht die vom Nationalsozialismus betriebene reelle Reduktion der bürgerlichen Gesellschaft deutscher Zunge und Kultur auf einen personalen Steinbruch und ein materiales Zeughaus für die qua Wehrmacht eingeborene Kreatur des Staats beziehungsweise den in ihr gleichermaßen seine objektive Realität und seine reflexive Identität findenden wehrmächtigen Staat selbst Hand in Hand mit der ideellen Schematisierung alias Stereotypisierung eben dieser bürgerlichen Gesellschaft zu einem gesichtslos rassischen Aggregat, einer charakterlos völkischen Masse. Und wie erläutert, droht solcher die bürgerliche Gesellschaft mit ihrer Abstraktion zu einer biologischen Rasse, ihrer Reduktion auf ein archaisches Volk ereilende Verlust an historischer Physiognomie und empirischem Charakter die nationalsozialistische Programmatik, die Etablierung des bündischen Sozialpaktmodells, ad absurdum zu führen, weil so die modellkonforme monopolistische Aufwertung, um nicht zu sagen, existenzialistische Auszeichnung der den Pakt schließenden, die Einheit zwischen dem Subjekt Gesellschaft und dem Prädikat Staat besiegelnden militärischen Kopula, nämlich die Erhebung des wehrmächtigen Bindeglieds zu einem das Bedürfnis des Staates nach Gesellschaft im Grunde schon befriedigenden und für ihn das soziale Gegenüber, das es doch eigentlich bloß mit ihm verbinden und vermitteln soll, vielmehr unmittelbar bedeutenden beziehungsweise eo ipso seienden suppositorischen Quasisubjekt – weil also diese Erhebung der militärischen Kopula zu einer das Prädikat, den Staat, sich selbst genügen lassenden, wenn man so will, zum Intimverkehr mit sich selbst anhaltenden Hypostase, einem quasisubjektiven Suppositum, zwangsläufig darin resultiert, dass die bürgerliche Gesellschaft, das per Sozialpakt dem Prädikat, dem diktatorischen Staat, eigentlich zu subsumierende Subjekt, einem kraft militärischer Kopula, die das Prädikat monopolisiert und präokkupiert, ausgemachten und als Disqualifizierung, wo nicht gar Eskamotierung wirksamen Dementi verfällt, mit anderen Worten, sich zu einer bloßen naturstofflichen Voraussetzung des in sich gründenden Staatswesens, um nicht zu sagen, einem bloßen organischen Bodensatz des selbsttragenden Staatskörpers, amorphisiert und nivelliert findet.

Systematisch genommen und nämlich sub specie des bündischen Sozialpakts gesehen, auf den der Nationalsozialismus abzielt und der nun einmal die das Gemeinwesen bildende bürgerliche Gesellschaft und die für es einstehende staatliche Gewalt als Paktschließende vorsieht, der sich mithin als ein Urteil zu verstehen gibt, das, aller monopolistischen Verselbständigung alias existenzialistischen Aufwertung der militärischen Kopula, der es Vorschub leistet, ungeachtet, ebenso gewiss auf die bürgerliche Gesellschaft als subjektiven Faktor abonniert wie auf den staatlichen Gewalthaber als prädikative Bestimmung fixiert ist – systematisch genommen also ist diese ihrer Reduktion auf ein rassisches Aggregat, ihrer Abstraktion zu einer völkischen Masse entspringende Amorphisierung und Nivellierung der bürgerlichen Gesellschaft, diese sie als Anonymisierung und Disqualifizierung heimsuchende Gesichts- und Charakterlosigkeit, ein unhaltbarer, weil dem Sozialpakt den sozialen Vertragspartner entziehender, dem staatswesentlichen Urteil das bürgerliche Subjekt verschlagender Vorgang.

Und an diesem systematischen Manko ändert auch nichts der mit dem Topos des Rassischen, mit der Figur des Völkischen angestrengte Versuch der nationalsozialistischen Bewegung, der bürgerlichen Gesellschaft ihre Reduktion auf ein gesichtsloses Aggregat, ihre Abstraktion zu einer charakterlosen Masse als historische Originalisierung und empirische Authentifizierung zu verkaufen, ihr mit obigen Worten den Verlust an historischem Gesicht und zeitgemäßer Physiognomie als Gewinn an urtümlichem Schema und archaischem Typus zu suggerieren, ihr die Einbuße an empirischem Charakter und profaner Agenda als einen kultischen Maskierungsakt, eine sakrale Personifizierung anzudienen. Solange das amorphe Aggregat, auf das der Nationalsozialismus die bürgerliche Gesellschaft reduziert, und die nivellierte Masse, zu der er sie abstrahiert, bleiben, was sie sind: um seine Geschichte gebrachtes gesichtsloses Aggregat und ihrer Erfahrung beraubte charakterlose Masse, bleibt das als Ersatz für die revozierte soziale Struktur und die dementierte zivile Physiognomie gedachte Rassische eine dem amorphen Aggregat pappmascheeartig aufgesetzte tote Maske, bleibt das den Mangel an gesellschaftsspezifischer Organisation und bürgertümlicher Spezifikation zu kompensieren bestimmte Völkische eine der nivellierten Masse strohmannfigürlich übergestülpte hohle Persona. Um dafür zu sorgen, dass diese der bürgerlichen Gesellschaft aufgesetzte rassische Maske und übergestülpte völkische Persona mehr ist als eine das amorphe Aggregat, die nivellierte Masse, worauf sich die als Steinbruch und Zeughaus für die militärische Kreatur des Staates requirierte erstere reduziert zeigt, taschenspielerisch camouflierende Vortäuschung und trickbetrügerisch kaschierende Verstellung, muss also die in Staat sich werfende und staatliche Macht erringende nationalsozialistische Bewegung ihr, der rassischen Maske, so etwas wie textile Lebendigkeit einhauchen, sie, die völkische Persona, mit einer Art von vitaler Leibhaftigkeit begaben.

Eine Art von Lebendigkeit aber lässt sich der rassischen Maske alias völkischen Persona wiederum nur in dem Maße vindizieren, in dem es gelingt, das durch sie kaschierte Aggregat als solches zu reorganisieren, es als so etwas wie einen Organismus vorzuführen, mit anderen Worten die durch sie camouflierte Masse selbst zu restrukturieren, sie als eine Art von gegliedertem Gebilde, als Gestalt zu inszenieren. Textile Lebendigkeit der Maske erfordert eine organische Textur des Maskierten, vitale Leibhaftigkeit der Persona setzt voraus, dass das Personifizierte leibliche Gestalt besitzt. Und das Muster beziehungsweise Vorbild für diese dem rassischen Aggregat einzuprägende organische Textur beziehungsweise der völkischen Masse einzubildende leibliche Gestalt findet nun also der nationalsozialistische Staat, wie mit der Rede von einer Paramilitarisierung der Gesellschaft oben bereits antizipiert, in der militärischen Korporalität, auf die er schwört und baut, nämlich in der den Sozialpakt bismarckscher Provenienz und faschistischer Projektion, den neuen Bund zwischen bürgerlicher Gesellschaft und staatlicher Macht, stiftenden und dabei erstere zur Hilfsfunktion der letzteren degradierenden, zu ihrem bloßen Appendix alterierenden, als dreh- und angelpünktliche Kopula den Kontrakt zwischen bürgerlichem Subjekt und staatlichem Prädikat zum Existenzialurteil kurzschließenden Wehrmacht.

Wo sonst auch könnte er das Paradigma für eine quasiorganische Restrukturierung des rassischen Aggregats, eine gestaltförmige Reinszenierung der völkischen Masse finden, da ja die Degradation der bürgerlichen Gesellschaft zu solch amorphem Aggregat, ihre Alteration zu einer derart nivellierten Masse, direkte Konsequenz oder jedenfalls unmittelbare Implikation der Erhebung des militärischen Korpus alias Verklärung der nach Maßgabe des Sozialpakts Staat und Gesellschaft verbindenden beziehungsweise vermittelnden Kopula zu einem alle gesellschaftsrelevante Konstitution für sich präokkupierenden und sämtliche gemeinwohldienliche Institution per se monopolisierenden staatlichen Existenzial ist, einem dem Staat im organisatorisch-strukturellen Prinzip die kreatürlich-soziale Welt bedeutenden beziehungsweise sein natürlich-politisches Milieu, sein gemeinwesentliches Universum, bietenden vollständigen Ersatz für die von ihr ebenso objektiv enteignete wie simulativ beerbte bürgerliche Gesellschaft?

Wenn aus systematischen Gründen, aus Gründen nämlich des zu erneuernden bismarckschen Sozialpakts, dessen Sinn und Zweck ein zwischen staatlicher Herrschaft und bürgerlicher Gesellschaft, spezifischer gesagt, zwischen Militärstaat und Zivilbevölkerung zu stiftender Bund ist, die bürgerliche Gesellschaft, das von der militärischen Kopula, der existenzialen Intima des diktatorisch prädikativen Staats, abgedankte und dabei zu deren personalem Steinbruch und materialem Zeughaus amorphisierte und nivellierte soziale Subjekt, am Ende doch wieder so etwas wie eine organische Textur aufweist, eine Art von leiblicher Gestalt ihr eigen nennen soll, woher sollten sich – gemäß dem Wahrspruch vom Wunden ebenso sehr heilenden wie schlagenden Speer – die für eine derartige Textur erforderlichen organisatorischen Bestimmungen, die für eine solche Gestalt nötigen leibgeberischen Bestandteile beziehen beziehungsweise entlehnen lassen, wenn nicht aus dem exemplarischen Fundus, der paradigmatischen Gegebenheit eben jener militärischen Korporalität, jener von Staats wegen existenzialisierten Kopula, deren Avancement zur vorzüglichen Intima beziehungsweise ausschließlichen Gesellschafterin des Staats für jene Amorphisierung und Nivellierung der bürgerlichen Gesellschaft, für ihr Organversagen und ihre Verunstaltung, verantwortlich ist?

Kaum dass der nationalsozialistische Staat sich führertümlich-diktatorisch etabliert, die ihm widerstrebenden beziehungsweise im Wege stehenden Institutionen und Personen außer Kraft gesetzt beziehungsweise entmachtet oder gar zerschlagen und um die Ecke gebracht und sich last not least als Oberbefehlshaber der als Wehrmacht von ihm mit Beschlag belegten und zu seinem Existenzial, dem eigentlichen Subjekt seiner prädikativen Existenz, erhobenen Streitkräfte installiert hat, macht er sich nun also daran, die bürgerliche Gesellschaft deutscher Zunge und Kultur, die zum rassisch-materialen und völkisch-personalen Ersatzteillager für das militärische Korpus degradierte und alterierte deutsche Nation, in dem beschriebenen Sinne, nämlich nach Maßgabe eben jenes als Schablone oder Schnittmuster dienenden militärischen Körpers, zu restrukturieren und zu inszenieren. Er krempelt mit anderen Worten die im organisatorisch-strukturellen Prinzip des Sozialvertrags amorphisierte und nivellierte bürgerliche Gesellschaft in zwecks Vertragserfüllung realisatorisch-funktioneller Durchführung des Prinzips paramilitärisch um und rüstet sie reservesoldatisch auf.

Den als Repräsentant vornehmlich großagrarischer Ansprüche in den Anfängen der Republik gegründeten und als Hauptinteressenvertretung der Landwirtschaft bereits zu Republikzeiten mit der nationalsozialistischen Bewegung, die sich ihm als Bollwerk gegen sozialistische Forderungen nach der Vergesellschaftung von Grund und Boden und mit ihrem Gerede vom Volkstum, ihrem Gewese ums Völkische, als ebenso traditionstreuer wie bodenständiger Heimatverein andient, fraternisierenden Reichslandbund lässt er als Reichsnährstand wiedererstehen, als eine Organisation, die, das gesamte Personal des Agrarbereichs zwangsweise gleichschaltend und in Landes-, Kreis- und Ortsbauernschaften untergliedernd, mit ihrer Umetikettierung aus einem Landbund in einen Nährstand bereits die ihr staatlich verordnete Programmänderung artikuliert und nämlich deklariert, dass ihre vordringliche Aufgabe fortan nicht mehr in der Sicherung und Förderung des privaten Eigentums ihrer Mitglieder, des von ihnen besessenen beziehungsweise bebauten Grunds und Bodens, sondern vielmehr in der Versorgung und Belieferung wie in genere der als materiale Substanz des Staatswesens herhaltenden Volksgenossenschaft, so in specie der als reales Subjekt für das Staatswesen einstehenden Wehrmacht mit den mittels eben jenes agrarischen Eigentums erbrachten Leistungen, den eben jenem Grund und Boden abgewonnenen Früchten besteht.

Desgleichen fasst er die Gewerkschaften nach ihrer unmittelbar im Anschluss an die Machtergreifung verfügten Ausschaltung zu einer Deutschen Arbeitsfront, der größten Massenorganisation unter dem nationalsozialistischen Regime, zusammen, die, wie das Element Front im Namen anzeigt, militärisch durchorganisiert ist und die, wie der namentlichen Ersetzung des sozialen Humanum Gewerkschaft durch das kapitale Abstraktum Arbeit, also der Vertauschung der wirklich-assoziativen Relation gegen die tätlich-operative Funktion, zu entnehmen, unter dem Deckmantel der vorgeblichen Aufwertung der letzteren, der zur Schau getragenen Wertschätzung der abstrakt gesellschaftlichen Arbeit, die Entwertung beziehungsweise Entwürdigung der ersteren, die Entrechtung und Verdinglichung des konkret gewerklichen Arbeiters vollzieht. Per Arbeitsorganisation auf ihre abstrakt gesellschaftliche Funktion vereidigt und um allen konkret gewerklichen Zusammenhang, alle persönliche Zugehörigkeit zu einem beruflichen Kollektiv gebracht, findet sich die Arbeiterschaft auf diese ihre aller sozialpolitischen Relevanz und Einflussnahme bare, rein kapitalökonomische Funktion reduziert und zeigt sich in ihrem verdinglichten, zur bloßen Substanz ihrer abstrakten Existenz beziehungsweise zur Hypostase ihrer Funktionalität entmischten Bestand aus einem personalen Mitwirkenden in einen realen Aktivposten, einem politischen Kombattanten in eine ökonomische Komponente der Volksgemeinschaft überführt und infolgedessen, wie die Umbenennung des internationalen Tags der Arbeit in einen Tag der nationalen Arbeit plakativ deutlich macht, für die volksgemeinschaftliche Agenda, will heißen, für gleichermaßen den ökonomischen Einsatz und die politische Verwendung im Dienste des die Volksgemeinschaft als Steinbruch beziehungsweise Zeughaus für seine strategischen Zielsetzungen und taktischen Zurüstungen in Anspruch nehmenden führertümlichen Militärstaats, rückhaltlos verfügbar, wo nicht gar widerstandslos bereit gemacht.

Die Kulturschaffenden der bürgerlichen Gesellschaft zwangsvereinigt der nationalsozialistische Staat in einer die kulturellen Betätigungsfelder der Schriftstellerei, der Bühne, des Films, der Musik und der Presse als Untersparten divisionsmäßig organisierenden Reichskulturkammer. Indem er die schriftstellerische, künstlerische und journalistische Berufsausübung von der Mitgliedschaft in den jeweiligen Kammern abhängig macht und die Betroffenen mittels Kammerzugehörigkeit einer ideologischen Kontrolle beziehungsweise politischen Zensur unterwirft, gelingt es ihm, diese von Haus der relativen Innerlichkeit und Bedenklichkeit ihrer Okkupationen aus zu disziplinlosem Individualismus beziehungsweise anarchischer Eigenbrötelei tendierenden Personengruppen, sofern sie nicht die Flucht ins Ausland ergreifen und vorausgesetzt, sie stehen nicht bereits auf der schwarzen Liste der Bewegung und verfallen der Verfolgung, Verhaftung, Internierung und gar Ermordung, zur militärstaatlichen Ordnung zu rufen beziehungsweise paramilitärisch auf Vordermann zu bringen, sie also im Sinne des volksgemeinschaftlichen Sozialpakts, sprich, der auf korporale Wehrkraft und nationale Geschlossenheit setzenden führertümlichen Militärdiktatur, zu indoktrinieren und als propagandistische Mitstreiter oder jedenfalls ideologische Mitläufer bei der Kultivierung des zur Staatsräson erhobenen rehabilitativen Größenwahns der Bewegung in Dienst zu nehmen.

Die Ärzteschaft bringt der nationalsozialistische Staat dadurch unter Kontrolle und stellt sie auf die Weise unter Kuratel, dass er den noch zu Zeiten der Republik als Ableger der Bewegung und parteieigene Kampftruppe gegründeten Deutschen Ärztebund zu ihrer alleinigen Standesorganisation erhebt. Während für die anderen, durch ihn ersetzten organisatorischen Vertretungen des ärztlichen Berufs wie etwa den zu Anfang des Jahrhunderts gegründeten Hartmannbund vorzugsweise ökonomische und arbeitsrechtliche ärztliche Interessen und deren Wahrnehmung gegenüber Krankenkassen, Krankenhäusern und staatlicher Regulierung im Vordergrund stehen, ist die raison d`être des Deutschen Ärztebunds politischer Natur und betrifft nämlich das mit der rassischen Maske alias völkischen Persona, die der Nationalsozialismus der amorphisierten und nivellierten bürgerlichen Gesellschaft aufsetzt beziehungsweise überstülpt, einhergehende rassehygienische alias volksgesundheitliche Programm. Statt sich um das leibliche und seelische Wohlergehen der Bevölkerung, die Physis und Psyche des einzelnen Menschen, zu kümmern, trägt unter der Direktive des deutschen Ärztebundes die Ärzteschaft vornehmlich Sorge für die genetische Optimierung und sanitäre Indoktrinierung des nationalen Kollektivs, die Funktionstüchtigkeit und Leistungsfähigkeit des Volkskörpers, und dies mit aller in der Ausmerzung für unwert erachteten Lebens und in der Aussonderung für asozial erklärter Elemente gipfelnder Konsequenz. Seinen redenden Ausdruck findet dieser Schwenk weg von der individuellen Krankheitsbekämpfung alias Abwendung leiblicher und seelischer Bedrohungen und hin zur kollektiven Leibeserziehung und moralischen Ertüchtigung alias Vorbereitung auf gesellschaftliche Einsatzbereitschaft und aufopferungsvollen Dienst am Staat in der zu Anfang des Zweiten Weltkriegs, des wahren Ziels eben jener korporalen Ertüchtigung und sanitären Erziehung, vorgenommenen Umbenennung des Oberbefehlshabers des nach bewährtem Rezept paramilitärisch organisierten Bundes aus einem Reichsärzteführer in einen Reichsgesundheitsführer.

Auch die Kirchen werden vom führertümlichen Militärregime ins nationalsozialistische Gebet genommen. Das kurz nach der Machtergreifung mit dem Päpstlichen Stuhl abgeschlossene Reichskonkordat beschränkt, abgesehen von dem internationalen Prestigegewinn, den es dem Regime verschafft, die Katholische Kirche auf ihre seelsorgerischen Aufgaben und verbietet ihr mit dem Effekt der Auflösung der den Katholizismus repräsentierenden demokratischen Parteien jegliches politische Engagement. Und während so die Katholische Konfession als politischer Konkurrent oder gar Widersacher der Nationalsozialistischen Bewegung ausgeschaltet wird, finden sich ihre Gläubigen beziehungsweise Mitglieder den säkularen Ansprüchen alias paramilitärischen Ansinnen des nationalsozialistischen Staates vorbehaltlos unterworfen, um nicht zu sagen schutzlos ausgeliefert. Der Preis, den der Staat der Katholischen Kirche für diese sie entpolitisierende Anpassung ihrer klerikalen Agende an die nationale Agenda zahlt, ist die rudimentäre organisatorische Autonomie und relative Freistellung der Geistlichkeit von staatlicher Dienstbarkeit, die er ihr konzediert.

Mit der von ihrem Begründer zwar in Glaubensfragen klerikaler Bevormundung radikal entrissenen, gleichzeitig aber in Sachen Lebensführung der weltlichen Obrigkeit fundamental unterstellten evangelischen Kirche hat der nationalsozialistische Staat, jedenfalls institutionell gesehen, leichteres Spiel. Hier kann er mit Hilfe von Theologen, die mit der nationalsozialistischen Bewegung sympathisieren beziehungsweise kollaborieren, eine unter dem Panier Deutsche Christen marschierende Glaubensgemeinschaft ins Leben rufen, die sich, was die kommunalen Zielprojektionen und die sozialen Feindbilder angeht, als der, aller absurden Verbiegungen und Verrenkungen zum Tort, zu denen er sich dabei bequemen muss, ins Reich der Religion verlängerte Arm des führertümlichen Militärstaates und seiner paramilitärischen Umrüstung der bürgerlichen Gesellschaft versteht und bewährt. Allerdings hat auch dieser, institutionell gesehen, leicht errungene Erfolg seinen Preis. Individuell betrachtet, ruft er eine nicht unbeträchtliche Zahl von Theologen und Gläubigen der evangelischen Konfession auf den Plan, die Glaubensfreiheit und Gewissensnot zur imperativen Einsicht in die Unvereinbarkeit christlicher Nächstenliebe und Friedensbotschaft mit der vom Nationalsozialismus gehegten politischen Rachsucht und gepflegten militärischen Streitsucht nötigen, was in einer Aufspaltung der evangelischen Konfession im Sinne einer Abspaltung der auf konfessionelle Orthodoxie pochenden und dem nationalsozialistischen Staat deshalb mit zivilem Ungehorsam begegnenden Bekennenden Kirche von den ihm paramilitärische Gefolgschaft leistenden Deutschen Christen resultiert.

Natürlich wird von der paramilitärischen Umgestaltung der bürgerlichen Gesellschaft durch den militärischen Führerstaat auch und zumal die Jugend, die Zukunft der Volksgemeinschaft, ereilt. Als Hitlerjugend benannt nach dem zum Oberbefehlshaber des Militärstaates avancierten Führer der nationalsozialistischen Bewegung und alters- und geschlechtsspezifisch unterteilt in die aus den Zehn- bis Vierzehnjährigen bestehenden Gruppen des Jungvolks und des Jungmädelbunds und die aus den Vierzehn- bis Achtzehnjährigen gebildeten Riegen der eigentlichen Hitlerjugend und des Bunds deutscher Mädel, etabliert sich diese Jugendorganisation als zu Elternhaus und Schule parallele und, insofern sie die leibliche Ertüchtigung, geistige Indoktrination und sittliche Zurichtung pro domo und nach Maßgabe der disziplinarischen, ideologischen und präparatorischen Anforderungen des führertümlich staffierten Militärstaates zu ihrer Sache macht, alternative Erziehungs- und Schulungseinrichtung. Als paramilitärische Kaderschmiede alias Vorschule für militärische Disziplin, Einsatzbereitschaft und Gefolgstreue dient die Hitlerjugend der Aufgabe, der neuen, dem militärischen Korpus, der eingeborenen Kreatur des Staates, nachgebildeten, eben staatsgeneriert-paramilitärischen Beschaffenheit und Gestalt der bürgerlichen Gesellschaft reproduktiven Bestand alias generationelle Kontinuität zu sichern.

Das Tüpfelchen auf dem i dieses staatlichen Bemühens um den reproduktiven Bestand und die generationelle Dauer der qua paramilitärische Volksgemeinschaft zum Nach- und Abbild der militärischen Kreatur des Staates umgemodelten bürgerlichen Gesellschaft stellt dabei der vom nationalsozialistischen Regime zur gesetzlichen Pflicht erhobene und die Altersgruppe zwischen 18 und 25 erfassende halbjährige Arbeitsdienst dar. In der Frühzeit der Republik einem freiwilligen Arbeitslagerprojekt, einer zwischen lebensreformerischem Aufbruchsimpetus und eskapistisch- romantischem Ausbruchsreflex changierenden studentischen Initiative, entsprungen und dann gegen Ende der Republik in Reaktion auf die Weltwirtschaftskrise als Mittel zur Arbeitsbeschaffung in genere und zur Linderung beziehungsweise Verschleierung der Jugendarbeitslosigkeit in specie instrumentalisiert, markiert der nach der Machtergreifung als Reichsarbeitsdienst den jungen Erwachsenen zur gesetzlichen Pflicht gemachte Dienst an der kraft staatlicher Verpflichtung als Volksgemeinschaft definierten Gesellschaft das Bindeglied zwischen unter paramilitärische Kuratel gestellter und als Vorschule zur Mobilmachung organisierter Jugendzeit und militärischer Rekrutierung oder jedenfalls Kontrolle und Inanspruchnahme unterworfenem Erwachsenenalter und bildet so das missing link, das die bürgerliche Gesellschaft als dem Staat in corpore seiner Kreatur nicht weniger zuarbeitendes als nachgebildetes vollendetes Kunstgebilde und durchgängiges Hilfskonstrukt in Haft und Gebrauch nimmt.

So also schließt der führertümliche Militärstaat, den die nationalsozialistische Bewegung mit dem obstetrizischen Beistand der bereits ab republica condita die republikanische Ordnung unterminierenden beziehungsweise die republikanische Entwicklung sabotierenden antirepublikanischen Kräfte, der nationalkonservativen und chauvinistisch-reaktionären Parteien und Gruppierungen des bürgerlichen Lagers, gebiert, die systematisch-strukturelle Kluft, die ihn von der bürgerlichen Gesellschaft, seiner ihm actu des Sozialpakts, für den er einzustehen beansprucht, zugewiesenen Kontrahentin beziehungsweise anvertrauten Vertragspartnerin, in dem Maße trennt, wie er seine eingeborene Kreatur, die Wehrmacht, zu seiner die institutionellen Emanationen und fraktionellen Organisationen der Gesellschaft ebenso pauschal erübrigenden wie radikal ausschaltenden exklusiven sozialen Leibgeberin alias monopolen politischen Körperschaft avancieren lässt und dadurch sie, die bürgerliche Gesellschaft, zu einem bloßen personalen Steinbruch beziehungsweise materialen Zeughaus für eben jene ihm das soziale Sein exklusiv bedeutende und das politische Wesen monopol vermittelnde militärische Kreatur degradiert und demontiert.

Indem der Staat die Verdrängung und Ersetzung der vielen zivilen Verbände und Parteien, die die bürgerliche Gesellschaft ihm gegenüber repräsentieren und als seine Kontrahentin etablieren, durch das ihm als die exklusiv eine soziale Repräsentanz dienende und zum monopol einzigen politischen Leibgeber gereichende militärische Korpus zum Anlass nimmt, die in der Konsequenz des Verdrängungs- und Ersetzungsvorgangs zum rassischen Steinbruch und völkischen Zeughaus amorphisierte und nivellierte bürgerliche Gesellschaft nach Maßgabe eben jenes militärischen Korpus zu reorganisieren, sie nach seinem Bilde zu restrukturieren, sie mit anderen Worten paramilitärisch umzumodeln, gelingt es ihm, die strukturelle Kluft zu überbrücken und systematische Lücke zu schließen, die er durch solch exklusiv militaristische alias monopol wehrmächtige Fassung des mit ihr erneuerten Sozialpakts aufreißt, und sie, die bürgerliche Gesellschaft, an das militaristisch kurzgeschlossene alias monströs etatistische, als gesellschaftliches Unwesen ausgewiesene reine Staatswesen halbwegs zu adaptieren und wie auch immer artifiziell und prothetisch in es zu integrieren.

Und dass diese systematisch-strukturelle Anpassung der zivilen Gesellschaft an den militärischen Staat und Homogenisierung mit ihm gleich auch noch in anderer Hinsicht Früchte trägt und nämlich, wie oben bereits expliziert, sowohl praktisch-intentionale, die Brauchbarkeit der ersteren für die militaristische Agenda des letzteren fördernde, als auch ideologisch-dispositionelle, der Verträglichkeit der militaristischen Agenda mit der eigentlich konträren Zielprojektion des sozialistischen Gegners Vorschub leistende Nützlichkeit beweist – wie könnte diese mehrfache Tauglichkeit der der bürgerlichen Gesellschaft zugemuteten Renovierung, diese praktische und ideologische Überdeterminierung ihrer systematisch angezeigten paramilitärischen Umkrempelung, verfehlen, das führertümliche Militärregime in seinem Vorhaben entschieden zu bestärken und ihm jenen Elan und Durchsetzungswillen zu verleihen, den es erfordert, um im Zeitraum von drei, vier Jahren das Vorhaben in die Tat umzusetzen und die bürgerliche Gesellschaft, wenn schon nicht in ein perfektes Alter ego der Wehrmacht, quasi einen Doppelgänger des militärischen Korpus, so jedenfalls doch in dessen gespucktes Faksimile, einen wie für die Wehrmacht geschaffenen Leibdiener und Schildhalter zu verwandeln.

Die Militarisierung der bürgerlichen Gesellschaft nutzt der nationalsozialistische Staat als ökonomisches Krisenbewältigungsmittel, als Hebel zur wirtschaftlichen Erholung.

Natürlich löst die paramilitärische Renovierung der durch die Abschaffung ihrer heimischen Repräsentanzen und die Auflösung ihrer eigenen Institutionen amorphisierten und nivellierten republikanisch-zivilen Gesellschaft, ihre, wie man will, gestaltgebende oder fassonverleihende politisch-organisatorische Abbildung auf den diktatorisch-militärischen Staat und die dadurch zwischen den beiden wiederhergestellte, dem staatswesentlichen Sozialpakt Genüge leistende Komparabilität und Kontinuität, noch kein einziges der ökonomisch-operativen Probleme, die seit dem Ende des Weltkrieges dem Deutschen Reich zusetzen und es nach einer zwischenzeitlichen Beruhigung der Lage, einer der Entlastung vom Druck der Reparationszahlungen, der währungs- und haushaltspolitischen Stabilisierung der Staatsfinanzen und vor allem dem weltwirtschaftlich generellen Aufschwung der zwanziger Jahre geschuldeten Erholungsphase, in der Konsequenz der zum Ende des Jahrzehnts ausbrechenden Weltwirtschaftskrise mit einer Art von volkswirtschaftlichem Schlaganfall heimsuchen.

Diese Art von volkswirtschaftlichem Schlaganfall, diese, wie oben erläutert, dem Missverhältnis zwischen produktivkräftiger Produktionsleistung und possessivschwacher Konsumkraft geschuldete massive Störung, um nicht zu sagen akute Lähmung des kapitalistisch organisierten, sprich, auf die Schöpfung und Realisierung von mehrwertigem Wert abonnierten gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses, die sich im Teufelskreis einer durch die Stockung der industriellen Wertschöpfung, die Folge mangelnder kommerzieller Wertrealisierung ist, verursachten Massenarbeitslosigkeit und einer durch solche Massenarbeitslosigkeit wiederum verschärften Einbuße an kommerzieller Wertrealisierungskapazität und demzufolge verstärkten Stockung der industriellen Wertschöpfungsaktivität verhalten zeigt- diese massive Störung und gar akute Lähmung des gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses also ist es ja, was der nationalsozialistischen Bewegung mit ihrem polemisch-aggressiv alias fanatisch-obsessiv auftrumpfenden romantisch-regressiven Heilsversprechen einen zwar je nach ökonomischem Prospektwechsel bald akzelerierten, bald retardierten, aber doch, aufs Ganze gesehen oder vielmehr aufs bittere Ende geschaut, unaufhaltsamen Auftrieb verleiht und ihr in der durch jenen Perspektivenwechsel enervierten, durch das Auf und Ab der Hoffnungen und Frustrationen, die er weckt, zermürbten und durch den weltwirtschaftlichen Kollaps, in dem er kulminiert, nicht weniger um ihren Verstand gebrachten als am Boden zerstörten Bevölkerung politischen Zulauf und soziale Anhängerschaft beschert.

Dabei speisen sich der politische Zulauf, den die nationalsozialistische Bewegung im Gefolge des weltwirtschaftlichen Kollapses erhält, und die soziale Anhängerschaft, die sie gewinnt, aus unübersehbar allen Schichten der Bevölkerung, aus der klassenübergreifend ganzen Nation, auch wenn die Beweggründe für den Zulauf, die anhängerschaftlichen Motivationen sich schichtspezifisch durchaus unterscheiden, nach Klassenzugehörigkeit eindeutig sortieren lassen. Während die Anfälligkeit der arbeiterschaftlichen und kleinbürgerlichen Schichten für das Heilsversprechen der nationalsozialistischen Bewegung panisch-subsistenzieller Natur ist und nämlich in der Hoffnung gründet, dass die an die Macht gelangte und in Staat sich werfende Bewegung die in Armut und Elend stürzende ökonomische Krise bewältigt, mit anderen Worten, für realen Unterhalt Sorge trägt und die Garantie sozialer Sicherheit bietet, ist die Empfänglichkeit des mittelständischen Bürgertums und zumal der das Kapital gesellschaftlich repräsentierenden und unternehmerisch administrierenden Bourgeoisie eher zynisch-instrumentellen Charakters und entspringt der Erwartung beziehungsweise dem Kalkül, dass die nationalsozialistische Bewegung für die Rolle des nützlichen Idioten tauge, sprich, sich dazu eigne, dem durch die Pauperisierung und Deklassierung, in der ökonomischer Kollaps und Massenarbeitslosigkeit resultieren, beflügelten sozialistischen Elan und befeuerten revolutionären Impetus der antirepublikanischen Kräfte auf der anderen Seite des politischen Spektrums, des die Republik statt mit dem Trugbild eines bündischen Sozialpakts der Eigentumsklassen lockenden vielmehr mit dem Schibboleth einer kommunistischen Solidargemeinschaft ohne Eigentumsklassen bedrohenden linken Lagers – diesem Elan und Impetus also die Spitze abzubrechen und ihn ins Bockshorn eben jenes die Überwindung der republikanischen Klassengesellschaft simulierenden bündischen Trugbilds zu jagen.

Nachdem nun aber die nationalsozialistische Bewegung sich kraft des panischen Votums durch die Weltwirtschaftskrise ihres politischen Verstandes beraubter und für populistische Wahnideen anfällig gemachter breiter Bevölkerungsschichten und dank der zynischen Unterstützung von Seiten wirtschaftskrisenbedingt um die klassengesellschaftliche Ordnung fürchtender bürgerlicher Kreise parlamentarisch fest installiert und als maßgebliche Macht in Stellung gebracht und sich zu guter Letzt dank der tatkräftigen Förderung durch die mit dem nicht weniger revanchistisch-aggressiven als romantisch-regressiven nationalsozialistischen Programm sympathisierende unheilige Allianz aus militärischem Kommando und präsidialem Amt in aller Form etabliert und in Gestalt eines führertümlichen Einparteiensystems alias diktatorischen Militärregimes die staatliche Macht ergriffen hat – nachdem sie dies also geschafft hat, ist sie bei ihrer Anhängerschaft, bei ihren arbeiterschaftlichen und kleinbürgerlichen Wählern und ihren bürgerlichen beziehungsweise bourgeoisen Unterstützern, im Wort und muss sie, was deren ökonomische Bedürfnisse und soziale Ansprüche betrifft, liefern. Ihren arbeiterschaftlichen und kleinbürgerlichen Wählern muss sie mit anderen Worten die erhoffte subsistenzielle Sicherheit und existenzielle Geborgenheit bringen, die ihnen das in der Weltwirtschaftskrise kulminierende ökonomische Wechselfieber der zwanziger Jahre vorenthalten beziehungsweise verschlagen hat.

Und auch ihre bürgerlichen und bourgeoisen Anhänger und Unterstützer haben Ansprüche an die Bewegung. Zwar ist, wie gesagt, die Unterstützung und Förderung, die sie von deren Seite erfährt, ursprünglich eher zynischer Natur und durch das taktische Kalkül motiviert, die nationalsozialistische Bewegung könne ihnen den dem kapitalistischen System fundamental das Existenzrecht bestreitenden kommunistischen Widersacher vom Hals halten oder gar schaffen und biete ihnen ex negativo dieser ihrer antikommunistischen Zauberkraft die Gewähr dafür, dass, ökonomisch gesehen, alles beim Alten bleibt und sie also auch weiterhin im unangefochtenen Besitz und ungestörten Genuss eben jenes wertschöpferischen Systems verharren können, dem als einem wundersamen Umverteilungsmechanismus alias Reichtumsbildungsapparat sie ihren realen Wohlstand und ihren darauf fußenden sozialen Status schulden. Da nun aber über die ihnen als nützlichem Idioten zugedachte bannkräftig-negative Rolle hinaus der Nationalsozialismus sich als ebenso selbstmächtiger wie eigenwilliger Akteur beweist und als solcher die einfallsreich-positive Funktion einer führertümlichen Staatsmacht an sich reißt, bleibt diesen seinen vermeintlichen Auftraggebern und Möchtegern-Drahtziehern aus dem bürgerlichen beziehungsweise bourgeoisen Lager gar nichts anderes übrig, als sich mit ihm, dem neu etablierten Machthaber, zu arrangieren und sich damit abzufinden, dass, was sie bis dahin sich aus kapitalistisch eigener Kraft und in liberalistisch eigener Regie zu beschaffen und zu sichern gewohnt sind, ihren materialen Wohlstand und ihren darin gründenden sozialen Vorrang, nurmehr im Gewahrsam seines politischen Diktats und nach Maßgabe seines strategischen Kommandos erringen und bewahren können.

So sehr diese in seiner Machtergreifung beschlossene Mutation des Nationalsozialismus aus einem heteronom nützlichen Idioten, einem vermeintlich dienstbaren Geist, in einen autonom eigennützigen Akteur, eine tatsächlich herrschende Macht, sein Verhältnis zu seinen bürgerlichen Unterstützern und Förderern de facto oder realiter revidiert, so sehr sie sich ebenso sehr wirtschaftsstrategisch in Abhängigkeit von ihm versetzt wie gesellschaftspolitisch durch ihn unter Kuratel gestellt finden, so sehr setzen diese ihre wirtschaftsstrategische Abhängigkeit von ihm und diese von ihm für sie übernommene gesellschaftspolitische Vormundschaft doch aber auch umgekehrt ihn unter Druck und treiben ihn de jure oder intentionaliter an, sich nach der Decke der ökonomischen Erwartungen und darin gründenden sozialen Ansprüche zu strecken, um derentwillen sie ihn unterstützen und fördern.

Wenn er, der aus einer populistisch-republikanischen Bewegung in ein militaristisch-diktatorisches Regime mutierte Nationalsozialismus, sich nicht mit der Erfüllung seines negativen Auftrags bescheidet, ihnen den kommunistischen Widersacher vom Halse zu schaffen und ihnen damit die Rückkehr zu ihrem ungefährdet liberalistischen Tun und Treiben, sprich, die ungestörte Ausübung ihres kapitalistischen Alltagsgeschäfts zu ermöglichen, sondern vielmehr dazu fortschreitet, sich ihnen als wirtschaftspolitisch richtungweisender Kontrolleur bleibend zu oktroyieren und ihnen als gesellschaftspolitisch maßgebender Kurator dauerhaft zur Last zu fallen, dann übernimmt er damit nolens volens die Aufgabe, das als kapitalistisches herrschende gesellschaftliche Reproduktionsgefüge, das mittels Ausbeutung menschlicher Arbeitskraft mehrwertschöpfende ökonomische System, so zu kontrollieren und zu kuratieren, dass er das, wofür unter seinem Regime die bürgerliche Klasse aus kapital eigener Kraft und in liberal eigener Regie nicht mehr Sorge zu tragen imstande ist, an ihrer Statt und stellvertretend für sie ins Werk setzt und dass also die bürgerliche Klasse auf gewohnte Art und in tradierter Weise vom Mehrwertschöpfungsprozess direkt oder indirekt, per persönlich-finanzielle Investition in ihn oder mittels staatlich-fiskalischer Partizipation an ihm, zu profitieren und mithin gleichermaßen ihren Anspruch auf die Anhäufung privaten Eigentums eingelöst und ihr Streben nach in letzterem gründendem öffentlichem Status befriedigt zu finden vermag.

Nicht demnach nur in Ansehung der subsistenziellen Anforderungen und existenziellen Bedürfnisse der lohnarbeitenden und kleinbürgerlichen Teile der Gesellschaft, deren Verlangens nach Lebensunterhalt, sondern auch und zugleich mit Rücksicht auf die appropriativen Ansprüche und das possessive Begehren der bürgerlichen Klasse in genere und der bourgeoisen Unternehmerschaft in specie, deren Streben nach privateigentümlicher Bereicherung, weiß sich die zur Staatsmacht avancierte, aus einer republikanischen Partei in ein diktatorisches Regime mutierte nationalsozialistische Bewegung in der Bringschuld und muss sie, will sie ihre programmatisch-politische Initiative nicht der ökonomisch-defektorischen Lüge überführen beziehungsweise ihren ideologisch-sozialen Aufbruch nicht ins illusorisch-reale Leere laufen lassen, liefern.

Und zur Begleichung dieser den ökonomischen Unterhalt beziehungsweise Wohlstand und die soziale Verankerung beziehungsweise Besonderung der gesellschaftlichen Klassen betreffenden Bringschuld scheint, für sich genommen, die als primäre Leistung des neu etablierten nationalsozialistischen Regimes ins Auge fallende paramilitärische Reorganisation alias reservesoldatische Restrukturierung der rassisch reduzierten, völkisch nivellierten bürgerlichen Gesellschaft nichts Nennenswertes beizutragen. So sehr, wie oben erläutert, die paramilitärische Umrüstung der bürgerlichen Gesellschaft auch dazu taugen mag, die zwischen ihr und dem fremdgängerischen Staat, ihrem treubrüchigen Sozialpartner, der sie durch seine eingeborene Kreatur, seine Wehrmacht, abserviert und substituiert, aufreißende Kluft gleich in dreifacher Hinsicht, nämlich nicht nur systematisch-strukturell, sondern zugleich auch ebenso ideologisch-dispositionell wie praktisch-intentional zu schließen oder zumindest zu überbrücken, so wenig scheint diese Umrüstung doch aber geeignet, die ökonomische Dauerkrise zu lösen, deren Lösung die gesellschaftlichen Klassen in seltener Einmütigkeit vom neuen Regime erwarten, will heißen, den als kapitaler Akkumulationsprozess funktionierenden Wertschöpfungsbetrieb wieder in Gang zu setzen und auf Touren zu bringen, von dem die eine Klasse sich die Sicherung ihrer Subsistenz, ihres Lebensunterhalts, erhofft und die andere sich die Mehrung ihres Possessivs, ihres Besitzstands, verspricht.

Die Volkswirtschaft von ihrer chronischen Lähmung, ihrem im Gefolge der Weltwirtschaftskrise andauernden Siechtum zu erlösen und ihr die gleichermaßen zur Erzielung einer akzeptablen Kapitalrendite und zur Überwindung der Massenarbeitslosigkeit erforderliche wertschöpferische Funktionslust und Leistungsbereitschaft zu revindizieren, ist aber auch, genauer besehen, gar nicht und schon gar nicht primär die Aufgabe solcher Umgestaltung der bürgerlichen Gesellschaft nach dem Bilde des an ihrer Stelle als hypostatisches Bindeglied alias subjektgleiche Kopula mit dem Staat sozialpaktierenden militärischen Korpus. Diese Aufgabe weist das nationalsozialistische Regime nicht der zivilen Kopie, sondern dem militärischen Original zu, sie zu erfüllen, ist nach dem diktatorischen Willen des Regimes nicht sowohl Sache und Obliegenheit der paramilitärischen Umrüstung der bürgerlichen Gesellschaft als vielmehr Sinn und Zweck der um die geschlossene Gesellschaft des Staates selbst, seine eingeborene Kreatur, die Wehrmacht, kreisenden militärischen Aufrüstung, in der jene paramilitärische Umrüstung der bürgerlichen Gesellschaft ihr Vorbild findet und die sie simuliert.

Gleich nach der Machtergreifung nimmt der nationalsozialistische Staat diese für ihn und sein Bestehen grundlegende Aufrüstung seines militärischen Korpus in Angriff, als deren offizielle Besiegelung oder förmliche Magna Charta die zwei Jahre nach der Machtergreifung erfolgende und das Provisorium Reichswehr in das Perpetuum Wehrmacht überführende Einführung der allgemeinen Wehrpflicht firmiert. Als für das Bestehen des nationalsozialistischen Regimes und des von ihm etablierten Staatswesens grundlegend erweist sich dabei das militärische Aufrüstungsprogramm insofern, als seine Bedeutung sich nicht in dem speziellen, militärischen Effekt einer Stärkung staatlicher Wehrhaftigkeit, der Behauptungs- und Durchsetzungskraft des Staates als bürokratischen Apparats, erschöpft, sondern sich mehr noch und vor allem aus der generellen, ökonomischen Entlastung und Besserung erklärt, die es dem Gemeinwesen als ganzem bringt, der zivilen Gesellschaft als volkswirtschaftlichem Organismus beschert. Was im Gefolge der Machtergreifung an wirtschaftlicher Belebung, an Wiederankurbelung der industriellen Produktion und Rückgang der Arbeitslosigkeit statthat, geht in der Hauptsache und maßgeblich aufs Konto staatlich finanzierter militärischer Aufrüstungsprogramme.

Indem das nationalsozialistische Regime Rüstungsaufträge vergibt, Programme zur Forschung, Entwicklung und Herstellung neuer Waffensysteme, kriegstechnischer Anlagen und Kampfstoffe auflegt, die materiale Beschaffung und den Nachschub für die leibliche Versorgung und zeugliche Ausstattung der aus Heer, Marine und Luftwaffe kompilierten wachsenden Streitmacht organisiert und etabliert und, last not least, infrastrukturelle Projekte realisiert und Verkehr und Kommunikation betreffende Maßnahmen trifft, die auf den Kriegsfall berechnet sind und das ganze Land sei`s in ein zum Angriff bereites Aufmarschgebiet, sei`s in eine als Bollwerk taugliche Abwehrstellung verwandeln, liefert es durch dies – direkt, die Streitmacht als solche betreffend, und indirekt, ihren Entfaltungs- und Manövrierraum angehend – umfassende militärwirtschaftliche Engagement nicht nur dem industriekapitalistischen System den Anreiz zu weiterer beziehungsweise neuer mehrwertiger Wertschöpfung und mithin der bürgerlichen Klasse die Gelegenheit zur Befriedigung ihres Anspruchs auf kapitalen Profit beziehungsweise monetäre Rendite, sondern es bietet auch und zugleich, weil solch weitere oder neue Wertschöpfung ja die Anstellung gesellschaftlicher Arbeitskraft und die Einbeziehung von für deren leibliche Versorgung und persönliche Ausstattung nötiger gewerblicher Dienstleistung erheischt, den arbeiterschaftlichen Lohnempfängern und kleinbürgerlichen Dienstleistern, also dem Gros der zivilen Bevölkerung, die Gelegenheit, wieder Beschäftigung zu finden und in Brot zu kommen und sich durch die ihnen damit ermöglichte Befriedigung ihrer subsistenziellen Bedürfnisse und Sicherung ihrer individuellen Existenz der materialen Not und dem sozialen Elend zu entreißen, in die das der Weltwirtschaftskrise folgende chronische Siechtum sie gestürzt hat.

Um der industriekapitalistischen Produktionsmaschine aus ihrer absatzkrisenbedingten Dysfunktionalisierung herauszuhelfen, sie wiederanzukurbeln und ihr ein ausreichendes Maß an wertschöpferischer Betriebsamkeit zu revindizieren, springt der nationalsozialistische Staat dem paralysierten kommerziellen Austausch alias kollabierten zivilen Markt zur Seite oder tritt vielmehr an dessen Stelle und bietet, indem er als eine Art von Großkonsument oder kapitaler Verbraucher die ausbleibende und fehlende Nachfrage nach zivilen Gütern und Dienstleistungen durch den von ihm geltend gemachten Bedarf an kriegstechnischem Gerät, militärischen Anlagen und strategischen Einrichtungen kompensiert, dem industriekapitalistischen System die Motivation, mit seiner Produktionstätigkeit wieder Fuß beziehungsweise Tritt zu fassen, sprich, den Mehrwert erzielenden Wertschöpfungsprozess, der seine raison d`être ist, wieder in Gang beziehungsweise in Schwung zu bringen. Der Staat geht mit seinen Aufträgen an die Industrie und den volkswirtschaftlichen Projekten, die er betreibt und betreiben lässt, als in die Bresche der defizienten gesellschaftlichen Nachfrage springender Ersatzkonsument quasi in finanzielle Vorleistung und tut das in der Erwartung beziehungsweise mit dem Kalkül, dass er der industriekapitalistischen Produktionsmaschine durch solch ersatzkonsumtive Neubelebung und Wiederankurbelung ihrer Wertschöpfungstätigkeit ermöglicht, Arbeitslöhne zu generieren und Kapitalrenditen abzuwerfen, die den krisenträchtigen Krankheitsfaktor, den Mangel an gesellschaftlicher Konsumkraft, zu beheben und letztere so weit zu stärken und zu sanieren geeignet sind, dass sie für ein Äquilibrium zwischen von ihr getragener kommerziell-geldlicher Nachfrage und dem per Wertschöpfungsprozess produzierten industriell-sächlichen Angebot zu zu sorgen vermag und damit, wie einerseits der industriekapitalistischen Produktionsmaschine die Rückkehr zum Normalstatus oder, besser gesagt, Idealzustand eines selbsttragenden Automaten alias selbstreproduktiven Mobile erlaubt, so andererseits dem in Vorleistung gegangenen Staat gestattet, sein ersatzkonsumtives Engagement zu beenden und sich aus dem Wertschöpfungsgeschäft des industriekapitalistischen Systems, in dem er sich, der Not gehorchend, wertrealisatorisch engagiert hat, wieder zu absentieren, um sich erneut auf seine angestammten, nicht sowohl ökonomisch-vermögensproduktiven als vielmehr politisch-verhaltensnormativen Pflichten und Aufgaben zu konzentrieren.

Im abstrakten Prinzip unterscheidet sich das im ersatzkonsumtiven Engagement des Staates seinen Dreh- und Angelpunkt findende Sanierungsverfahren, zu dem das nationalsozialistische Regime greift, um der zur chronischen Depression durchschlagenden Krise des ökonomischen Systems Herr zu werden, nicht von der auf das gleiche Ziel einer Bewältigung der Krise und ihrer chronischen Folgen gerichteten und gemeinhin als New Deal plakatierten Vorgehensweise, zu der sich die anderen industriekapitalistischen Staaten, vorzugsweise die mittlerweile in wirtschaftspolitischen Dingen nach Maßgabe ihres volkswirtschaftlichen Gewichts tonangebenden beziehungsweise richtungweisenden Vereinigten Staaten von Amerika und in ihrem Schlepptau dann auch ihre europäischen Alliierten, entschließen. Auch der New Deal findet sein Leitmotiv oder primum movens in der Bereitschaft des Staates, sich ersatzkonsumtiv, anstelle der defizienten gesellschaftlichen Konsumkraft und deren unzulängliche kommerzielle Nachfrage kompensierend, zu engagieren und zu diesem Zweck auf Basis einer durch die Geldschöpfungskompetenz der Notenbank ermöglichten Kreditaufnahme in finanzielle Vorleistung zu gehen, um mittels der aufgenommenen Kredite dem lahmenden kommerziellen Konsumtionssystem alias Wertrealisierungsgeschäft beizustehen und unter die Arme zu greifen und damit dem auf letzteres angewiesenen und ihm auf Gedeih und Verderb korrelierten industriellen Produktionsprozess alias Wertschöpfungsbetrieb wieder aufzuhelfen und Beine zu machen.

Im abstrakten Prinzip unternimmt es gerade so wie die liberaldemokratisch-republikanischen Regierungen der westlichen Industrienationen auch das nationalsozialistisch-diktatorische Regime des Deutschen Reichs, die Weltwirtschaftskrise dadurch zu überwinden und der aus ihr resultierenden chronischen industriesystematischen Depression dadurch beizukommen, dass es mit Hilfe von Krediten, die ihm die staatliche Notenbank auf der Basis einer Beleihung des vom bürgerlichen Bankensystem verwalteten privateigentümlichen Vermögens schöpft und zur Verfügung stellt, zu Markte geht und sich per Aufträge an die Industrie und per Finanzierung beziehungsweise Subventionierung öffentlicher Vorhaben und infrastruktureller Projekte als den Mangel an gesellschaftlicher Konsumkraft wettmachender Großkonsument betätigt. Und im abstrakten Prinzip nicht anders als die Regierungen der westlichen Industrienationen erhofft sich auch das Regime des Deutschen Reichs von solch ersatzkonsumtiver Betätigung eine Wiederbelebung des kapitalistischen Produktionssystems alias Wiederankurbelung des industriellen Wertschöpfungsprozesses, die genug Durchschlagskraft beweist und sich als nachdrücklich genug herausstellt, um mittels der Löhne, die sie generiert, und der Renditen, die sie abwirft, die gesellschaftliche Wertrealisierungskapazität wieder so weit zu stärken und mit dem sächlichen Wertschöpfungsvolumen ins Lot zu bringen, dass, wie einerseits das volkswirtschaftliche System aus eigenem Antrieb und auf eigene Rechnung zu funktionieren, so der als Ersatzkonsument engagierte staatliche Nothelfer sich aus dem ökonomischen Geschäft zurückzuziehen und auf seine politischen Aufgaben zu beschränken vermag.

Diese im abstrakten Prinzip klar ersichtliche Parallelität, die das notgedrungene ökonomische Involvement des nationalsozialistischen Regimes zu dem der westlichen Industrienationen, seiner vormaligen Kriegsgegner, aufweist, impliziert freilich auch, dass sich das Regime durch solch Involvement in die gleiche, oben bereits explizierte Bredouille gebracht sieht wie jene.

Kapitel Sieben